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DE19908245A1 - Präsentationskörper für Schmuck - Google Patents

Präsentationskörper für Schmuck

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DE19908245A1
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chamber
presentation device
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holding
legs
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KLING FRIEDRICH GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F7/00Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials
    • A47F7/02Show stands, hangers, or shelves, adapted for particular articles or materials for jewellery, dentures, watches, eye-glasses, lenses, or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Ringe, mit einem Bodenkörper und mindestens einem den Gegenstand am Bodenkörper festhaltenden Haltekörper. Der Haltekörper weist zwei Schenkel auf, die an ihrem einen Ende gelenkig miteinander verbunden, zu einem Steckkörper, insbesondere einem Stöpsel, zusammenlegbar und in einem Endbereich mit einer ersten Kammer zur Halterung des Gegenstandes versehen sind. Der Bodenkörper weist mindestens eine Ausnehmung auf, in die der zusammengelegte Haltekörper einsteck- und einklemmbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Ringe, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Präsentationsvorrichtungen sind durch die DE-U1-77 35 301 und die EP-A1-0 069 432 bekannt. Bei diesen Präsentationsvorrichtungen besteht jeder Haltekörper aus einem am Bodenkörper befestigbaren Federbügel, der mit Abstand parallel zur Oberfläche des Bodenkörpers verläuft und hinter den ein Ring einklemmbar ist. Ein am Ring befestigbares Preisschild kann dabei in eine im Bodenkörper vorgesehene Ausnehmung aufgenommen werden.
Werden solche Präsentationsvorrichtungen als Verkaufstabletts verwendet, so können die Ringe vom Kunden sehr leicht vom Haltekörper abgezogen werden, so daß die Gefahr einer unbemerkten Entwendung besteht.
Ausgehend vom dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße Präsentationsvorrichtung ohne unangemessenen konstruktiven Aufwand so weiterzubilden, daß die Entfernung von Schmuck- oder Gebrauchsgegenständen erschwert wird.
Die gestellte Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Man erkennt, daß die Erfindung jedenfalls dann verwirklicht ist, wenn es sich um einen Bodenkörper mit mindestens einer Ausnehmung bzw. einem Vor­ sprung handelt, der mit einem den Gebrauchsgegenstand festhaltenden Halte­ körper betrieblich, vorzugsweise kraft- und/oder formschlüssig, verbindbar ist. Das Loslösen des Gebrauchsgegenstandes, insbesondere eines Ringes, vom Bodenkörper sowie dem Haltekörper ist folglich mit gewissem Kraftaufwand verbunden und daher kaum unauffällig durchführbar.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Maßnahmen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung genügt es aber, die erste Kammer in demjenigen Endbereich des Haltekörpers anzuordnen, der geöffnet werden kann. Der Haltekörper umschließt dann einen Teil des Gegenstands zangenartig und der Gegenstand kann nach dem Ausstöpseln des Haltekörpers nach vorn entnommen werden. Dadurch ist die Entnahme für das Verkaufs­ personal vereinfacht.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die erste Kammer mittels zweier den Kammerboden bildender, gegeneinander gerichteter Federzungen gebildet. Diese Federzungen tragen zur Erzielung einer aufrechten Lage eines festgehaltenen Rings bei.
Gemäß einer einfachen weiteren Ausbildung der Erfindung sind die beiden Schenkel des Haltekörpers so ausgebildet, daß sie unterhalb der ersten Kammer einen Längsschlitz zur Aufnahme des Preisschilds freilassen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung bilden die beiden Schenkel unterhalb der ersten Kammer eine zweite Kammer zur Aufnahme des Preisschilds. Dadurch kann die Länge des Haltekörpers verringert werden.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß die zweite Kammer kreisförmig ausgebildet ist und daß im oberen Bereich der zweiten Kammer Führungsnasen zur Führung des Preisschilds angeordnet sind. Damit läßt sich das Preisschild einfacher in der zweiten Kammer unterbringen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Haltekörper Mittel zur Arretierung im Bodenkörper auf. Diese Mittel können in einfacher und bevorzugter Weise aus Nuten bestehen, in die beispielsweise Arretierungs­ stangen einführbar sind.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Haltekörper im Bereich der ersten Kammer Außenanschläge zum Anschlag am Bodenkörper auf. Dadurch wird die Einstecktiefe des Haltekörpers in einfacher Weise beschränkt.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Außenschmalseiten der Schenkel im Bereich der ersten Kammer gerundet, so daß die Sichtseite des Haltekörpers glatt und formschön erscheint.
Eine einfache weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß der Haltekörper aus Kunststoff besteht und die Gelenkstelle der beiden Schenkel durch ein Filmscharnier gebildet ist.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Haltekörper zum Halten eines Schmuck- oder Gebrauchs­ gegenstands in Stirnansicht,
Fig. 2 perspektische Ansichten eines Rings mit Preisschild, dem Haltekörper gemäß Fig. 1 und eines Bodenkörpers zur Darstellung der Montageabfolge,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht ähnlich der Fig. 2 mit eingesetztem Ring und Haltekörper im Bodenkörper,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung eines Haltekörpers,
Fig. 5 eine Stirnansicht einer dritten Ausführung eines Haltekörpers,
Fig. 6 eine Stirnansicht einer vierten Ausführung eines Haltekörpers und
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer Armbanduhr, eines Boden­ körpers und eines in diesen eingesetzten und die Armbanduhr haltenden Haltekörpers.
In den Fig. 1 und 2 ist mit 1 ein Haltekörper für einen Schmuck- oder Gebrauchsgegenstand, hier beispielsweise einen Ring 2, bezeichnet, der unter Klemmwirkung in einen beliebig gestaltbaren Bodenkörper 3 eingesetzt werden kann.
Der Haltekörper 1 besteht aus Kunststoff oder Holz und weist zwei Schenkel 4, 5 auf, die an ihren unteren Enden gelenkig mittels eines Filmscharniers 6 miteinander verbunden sind. Die beiden Schenkel 4, 5 sind zu einem Stöpsel zusammenlegbar und ergänzen sich an den oberen Enden zu einem halbrunden Kopf 7, der an den Außenschmalseiten mit Außenanschlägen 8, 9 versehen ist. Im Kopfbereich, das ist hier derjenige Endbereich des Haltekörpers 1, der geöffnet werden kann, ist eine erste Kammer 10 ausgebildet, deren Boden durch zwei entgegengerichtete Federzungen 11, 12 gebildet ist. Diese Federzungen und die Schenkel 4, 5 lassen einen Schlitz 13 frei, in dem ein am Ring 2 befestigbares Preisschild 14 Platz findet. Dieser Schlitz 13 ist dann zweckmäßig, wenn das Preisschild eine nicht zu vernachlässigende Stärke hat. Wie Fig. 2 zeigt, können die Schenkel 4, 5 auseinandergeklappt und der Ring 2 und das Preisschild 14 in den Haltekörper 1 eingeführt werden. Nach dem Schließen der beiden Schenkel 4, 5 umgreifen diese einen Teil des Rings 2. Der Ring 2 und das Preisschild 14 sind dann im Haltekörper 1 fest aufgenommen, wobei die Federzungen 11, 12 gegen den Ring 2 drücken und diesen aufrechthalten.
Der Bodenkörper 3 weist eine Ausnehmung 15 auf, die auch zwei seitliche Schlitze 16 umfaßt. Die Ausnehmung 15 ist so an den Haltekörper 1 angepaßt, daß dieser im Preßsitz in dieser Ausnehmung aufgenommen werden kann. Der Haltekörper 1 wird nach Fig. 3 so weit in die Ausnehmung 15 eingestöpselt, bis die Außenanschläge 8, 9 auf der Oberfläche 17 des Bodenkörpers 3 anschlagen. Die Schlitze 16 dienen dabei zur Aufnahme eines möglicherweise breiteren Preisschilds 14. Damit ist eine unbemerkte Entnahme des Rings 2 aus dem Bodenkörper 3 erschwert.
Der Bodenkörper 3 besteht vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff, so daß er und der Haltekörper 1 in jeweils einem Arbeitsgang einfach im Spritzgießverfahren herstellbar ist. Die beiden Spritzteile sind farblich unterschiedlich gestaltbar.
Die in Fig. 4 dargestellte, zweite Ausführungsform des Haltekörpers 1 zeigt gegenüber der der Fig. 1 eine verkürzte Form. Anstelle der Schlitzes 13 ist eine zweite, kreisförmige Kammer 21 unterhalb der ersten Kammer 10 angeordnet; die Kammer 21 wird durch die Schenkel 4', 5' gebildet. Im oberen Bereich der zweiten Kammer 21 sind gegenüber der Symmetrieachse des Haltekörpers 20 versetzte Führungsnasen 22, 23 vorgesehen, die zur Führung des Preisschilds dienen. Das Preisschild wird dabei in der Rundung der zweiten Kammer 21 geführt. Mit solchen Haltekörpern 20 kann beispielsweise ein Schmucktablett eine niedrige Bauhöhe aufweisen.
Die in Fig. 5 dargestellte dritte Ausführungsform des Haltekörpers 30 ist ähnlich wie die der Fig. 1 aufgebaut, doch ist hier das Filmscharnier 6' am Kopf 7 angeordnet und die Schenkel 4", 5" sind an ihren dem Kopf 7 gegenüberliegenden Enden 31, 32 aufklappbar. Ein Gegenstand, beispielsweise ein Ring 2, wird dann von unten in den aufgeklappten Haltekörper 30 eingeführt. Ein Schlitz, wie der Schlitz 13 in Fig. 1, zwischen den Schenkeln 4", 5" braucht dann nicht vorgesehen zu werden, wenn das Preisschild nur Folienstärke hat.
Die Schenkel 4", 5" des Haltekörpers 30 weisen an ihren Außenschmalseiten jeweils eine Nut 33 bzw. 34 auf, die zur Arretierung des Haltekörpers 30 im Bodenkörper 3 dienen. Beispielsweise können Arretierungsstangen in diesen Nuten 33, 34 geführt werden.
Die in Fig. 6 dargestellte vierte Ausführungsform des Haltekörpers 40 ist ähnlich wie die der Fig. 5 aufgebaut, jedoch mit verkürzten Schenkeln 4''', 5''' für kurze Preisschilder versehen.
Die Fig. 7 zeigt ein Beispiel zum Halten eines Gebrauchsgegenstands, nämlich einer Armbanduhr 50, auf einem längsgestreckten Bodenkörper 3 mittels des Haltekörpers 1 der Fig. 1 (oder 20 der Fig. 4). Dabei wird eine Armbandschlaufe 51 der Armbanduhr 50 vom Haltekörper 1 festgehalten.

Claims (11)

1. Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Ringe, mit einem Bodenkörper und mindestens einem den Gegenstand am Bodenkörper festhaltenden Haltekörper, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) zwei Schenkel (4, 5; 4', 5' ; 4", 5"; 4"", 5''') aufweist, die an ihren einen Enden gelenkig miteinander verbunden, zu einem Steckkörper, insbesondere Stöpsel, zusammenlegbar und in einem Endbereich mit einer ersten Kammer (10) zur Halterung des Gegenstands (2, 50) versehen sind, und daß der Bodenkörper (3, 3') mindestens eine Ausnehmung (15) aufweist, in die der zusammengelegte Haltekörper (1, 20, 30, 40) einsteck- und/oder einklemmbar ist.
2. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (10) an den Verbindungsbereich (6') der beiden Schenkel (4", 5") anschließt.
3. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (10) in demjenigen Endbereich des Haltekörpers (1, 20) angeordnet ist, der geöffnet werden kann.
4. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Kammer (10) mittels zweier den Kammerboden bildenden, gegeneinander gerichteten Federzungen (11, 12) gebildet ist.
5. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei Mittel zur Aufnahme eines am Gegenstand befestigbaren Preisschilds vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (4, 5) unterhalb der ersten Kammer (10) einen Längsschlitz (13) zur Aufnahme des Preisschilds (14) freilassen.
6. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schenkel (4', 5') unterhalb der ersten Kammer (10) eine zweite Kammer (21) zur Aufnahme des Preisschilds (14) bilden.
7. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Kammer (21) kreisförmig ausgebildet ist und daß im oberen Bereich der zweiten Kammer (21) Führungsnasen (22, 23) zur Führung des Preisschilds (14) angeordnet sind.
8. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (30) Mittel (33, 34) zur Arretierung im Bodenkörper (3) aufweist.
9. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) im Bereich der ersten Kammer (10) Außenanschläge (8, 9) zum Anschlag am Bodenkörper (3) aufweist.
10. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenschmalseiten der Schenkel (1, 20, 30, 40) im Bereich der ersten Kammer (10) gerundet sind (7).
11. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) aus Kunststoff besteht und die Gelenkstelle der beiden Schenkel durch ein Filmscharnier (6, 6') gebildet ist.
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