DE19908245A1 - Präsentationskörper für Schmuck - Google Patents
Präsentationskörper für SchmuckInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände, insbesondere Ringe, mit einem Bodenkörper und mindestens einem den Gegenstand am Bodenkörper festhaltenden Haltekörper. Der Haltekörper weist zwei Schenkel auf, die an ihrem einen Ende gelenkig miteinander verbunden, zu einem Steckkörper, insbesondere einem Stöpsel, zusammenlegbar und in einem Endbereich mit einer ersten Kammer zur Halterung des Gegenstandes versehen sind. Der Bodenkörper weist mindestens eine Ausnehmung auf, in die der zusammengelegte Haltekörper einsteck- und einklemmbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder
Gebrauchsgegenstände, insbesondere Ringe, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Derartige Präsentationsvorrichtungen sind durch die DE-U1-77 35 301 und die
EP-A1-0 069 432 bekannt. Bei diesen Präsentationsvorrichtungen besteht jeder
Haltekörper aus einem am Bodenkörper befestigbaren Federbügel, der mit
Abstand parallel zur Oberfläche des Bodenkörpers verläuft und hinter den ein
Ring einklemmbar ist. Ein am Ring befestigbares Preisschild kann dabei in eine
im Bodenkörper vorgesehene Ausnehmung aufgenommen werden.
Werden solche Präsentationsvorrichtungen als Verkaufstabletts verwendet, so
können die Ringe vom Kunden sehr leicht vom Haltekörper abgezogen werden,
so daß die Gefahr einer unbemerkten Entwendung besteht.
Ausgehend vom dem obigen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, die gattungsgemäße Präsentationsvorrichtung ohne
unangemessenen konstruktiven Aufwand so weiterzubilden, daß die
Entfernung von Schmuck- oder Gebrauchsgegenständen erschwert wird.
Die gestellte Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Man erkennt, daß die Erfindung jedenfalls dann verwirklicht ist, wenn es sich
um einen Bodenkörper mit mindestens einer Ausnehmung bzw. einem Vor
sprung handelt, der mit einem den Gebrauchsgegenstand festhaltenden Halte
körper betrieblich, vorzugsweise kraft- und/oder formschlüssig, verbindbar ist.
Das Loslösen des Gebrauchsgegenstandes, insbesondere eines Ringes, vom
Bodenkörper sowie dem Haltekörper ist folglich mit gewissem Kraftaufwand
verbunden und daher kaum unauffällig durchführbar.
Weitere zweckmäßige und vorteilhafte Maßnahmen der Erfindung gehen aus
den Unteransprüchen hervor.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung genügt es aber, die erste
Kammer in demjenigen Endbereich des Haltekörpers anzuordnen, der geöffnet
werden kann. Der Haltekörper umschließt dann einen Teil des Gegenstands
zangenartig und der Gegenstand kann nach dem Ausstöpseln des Haltekörpers
nach vorn entnommen werden. Dadurch ist die Entnahme für das Verkaufs
personal vereinfacht.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die erste Kammer mittels
zweier den Kammerboden bildender, gegeneinander gerichteter Federzungen
gebildet. Diese Federzungen tragen zur Erzielung einer aufrechten Lage eines
festgehaltenen Rings bei.
Gemäß einer einfachen weiteren Ausbildung der Erfindung sind die beiden
Schenkel des Haltekörpers so ausgebildet, daß sie unterhalb der ersten
Kammer einen Längsschlitz zur Aufnahme des Preisschilds freilassen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung bilden die beiden Schenkel
unterhalb der ersten Kammer eine zweite Kammer zur Aufnahme des
Preisschilds. Dadurch kann die Länge des Haltekörpers verringert werden.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß die zweite Kammer
kreisförmig ausgebildet ist und daß im oberen Bereich der zweiten Kammer
Führungsnasen zur Führung des Preisschilds angeordnet sind. Damit läßt sich
das Preisschild einfacher in der zweiten Kammer unterbringen.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Haltekörper Mittel
zur Arretierung im Bodenkörper auf. Diese Mittel können in einfacher und
bevorzugter Weise aus Nuten bestehen, in die beispielsweise Arretierungs
stangen einführbar sind.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Haltekörper im
Bereich der ersten Kammer Außenanschläge zum Anschlag am Bodenkörper
auf. Dadurch wird die Einstecktiefe des Haltekörpers in einfacher Weise
beschränkt.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Außenschmalseiten
der Schenkel im Bereich der ersten Kammer gerundet, so daß die Sichtseite
des Haltekörpers glatt und formschön erscheint.
Eine einfache weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, daß der Haltekörper
aus Kunststoff besteht und die Gelenkstelle der beiden Schenkel durch ein
Filmscharnier gebildet ist.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Haltekörper zum Halten eines Schmuck- oder Gebrauchs
gegenstands in Stirnansicht,
Fig. 2 perspektische Ansichten eines Rings mit Preisschild, dem
Haltekörper gemäß Fig. 1 und eines Bodenkörpers zur Darstellung
der Montageabfolge,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht ähnlich der Fig. 2 mit eingesetztem
Ring und Haltekörper im Bodenkörper,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung eines
Haltekörpers,
Fig. 5 eine Stirnansicht einer dritten Ausführung eines Haltekörpers,
Fig. 6 eine Stirnansicht einer vierten Ausführung eines Haltekörpers und
Fig. 7 eine perspektivische Ansicht einer Armbanduhr, eines Boden
körpers und eines in diesen eingesetzten und die Armbanduhr
haltenden Haltekörpers.
In den Fig. 1 und 2 ist mit 1 ein Haltekörper für einen Schmuck- oder
Gebrauchsgegenstand, hier beispielsweise einen Ring 2, bezeichnet, der unter
Klemmwirkung in einen beliebig gestaltbaren Bodenkörper 3 eingesetzt werden
kann.
Der Haltekörper 1 besteht aus Kunststoff oder Holz und weist zwei Schenkel
4, 5 auf, die an ihren unteren Enden gelenkig mittels eines Filmscharniers 6
miteinander verbunden sind. Die beiden Schenkel 4, 5 sind zu einem Stöpsel
zusammenlegbar und ergänzen sich an den oberen Enden zu einem halbrunden
Kopf 7, der an den Außenschmalseiten mit Außenanschlägen 8, 9 versehen
ist. Im Kopfbereich, das ist hier derjenige Endbereich des Haltekörpers 1, der
geöffnet werden kann, ist eine erste Kammer 10 ausgebildet, deren Boden
durch zwei entgegengerichtete Federzungen 11, 12 gebildet ist. Diese
Federzungen und die Schenkel 4, 5 lassen einen Schlitz 13 frei, in dem ein am
Ring 2 befestigbares Preisschild 14 Platz findet. Dieser Schlitz 13 ist dann
zweckmäßig, wenn das Preisschild eine nicht zu vernachlässigende Stärke hat.
Wie Fig. 2 zeigt, können die Schenkel 4, 5 auseinandergeklappt und der Ring
2 und das Preisschild 14 in den Haltekörper 1 eingeführt werden. Nach dem
Schließen der beiden Schenkel 4, 5 umgreifen diese einen Teil des Rings 2. Der
Ring 2 und das Preisschild 14 sind dann im Haltekörper 1 fest aufgenommen,
wobei die Federzungen 11, 12 gegen den Ring 2 drücken und diesen
aufrechthalten.
Der Bodenkörper 3 weist eine Ausnehmung 15 auf, die auch zwei seitliche
Schlitze 16 umfaßt. Die Ausnehmung 15 ist so an den Haltekörper 1 angepaßt,
daß dieser im Preßsitz in dieser Ausnehmung aufgenommen werden kann. Der
Haltekörper 1 wird nach Fig. 3 so weit in die Ausnehmung 15 eingestöpselt,
bis die Außenanschläge 8, 9 auf der Oberfläche 17 des Bodenkörpers 3
anschlagen. Die Schlitze 16 dienen dabei zur Aufnahme eines möglicherweise
breiteren Preisschilds 14. Damit ist eine unbemerkte Entnahme des Rings 2 aus
dem Bodenkörper 3 erschwert.
Der Bodenkörper 3 besteht vorzugsweise ebenfalls aus Kunststoff, so daß er
und der Haltekörper 1 in jeweils einem Arbeitsgang einfach im
Spritzgießverfahren herstellbar ist. Die beiden Spritzteile sind farblich
unterschiedlich gestaltbar.
Die in Fig. 4 dargestellte, zweite Ausführungsform des Haltekörpers 1 zeigt
gegenüber der der Fig. 1 eine verkürzte Form. Anstelle der Schlitzes 13 ist eine
zweite, kreisförmige Kammer 21 unterhalb der ersten Kammer 10 angeordnet;
die Kammer 21 wird durch die Schenkel 4', 5' gebildet. Im oberen Bereich der
zweiten Kammer 21 sind gegenüber der Symmetrieachse des Haltekörpers 20
versetzte Führungsnasen 22, 23 vorgesehen, die zur Führung des Preisschilds
dienen. Das Preisschild wird dabei in der Rundung der zweiten Kammer 21
geführt. Mit solchen Haltekörpern 20 kann beispielsweise ein Schmucktablett
eine niedrige Bauhöhe aufweisen.
Die in Fig. 5 dargestellte dritte Ausführungsform des Haltekörpers 30 ist
ähnlich wie die der Fig. 1 aufgebaut, doch ist hier das Filmscharnier 6' am
Kopf 7 angeordnet und die Schenkel 4", 5" sind an ihren dem Kopf 7
gegenüberliegenden Enden 31, 32 aufklappbar. Ein Gegenstand, beispielsweise
ein Ring 2, wird dann von unten in den aufgeklappten Haltekörper 30
eingeführt. Ein Schlitz, wie der Schlitz 13 in Fig. 1, zwischen den Schenkeln
4", 5" braucht dann nicht vorgesehen zu werden, wenn das Preisschild nur
Folienstärke hat.
Die Schenkel 4", 5" des Haltekörpers 30 weisen an ihren
Außenschmalseiten jeweils eine Nut 33 bzw. 34 auf, die zur Arretierung des
Haltekörpers 30 im Bodenkörper 3 dienen. Beispielsweise können
Arretierungsstangen in diesen Nuten 33, 34 geführt werden.
Die in Fig. 6 dargestellte vierte Ausführungsform des Haltekörpers 40 ist
ähnlich wie die der Fig. 5 aufgebaut, jedoch mit verkürzten Schenkeln 4''',
5''' für kurze Preisschilder versehen.
Die Fig. 7 zeigt ein Beispiel zum Halten eines Gebrauchsgegenstands, nämlich
einer Armbanduhr 50, auf einem längsgestreckten Bodenkörper 3 mittels des
Haltekörpers 1 der Fig. 1 (oder 20 der Fig. 4). Dabei wird eine
Armbandschlaufe 51 der Armbanduhr 50 vom Haltekörper 1 festgehalten.
Claims (11)
1. Präsentationsvorrichtung für Schmuck- oder Gebrauchsgegenstände,
insbesondere Ringe, mit einem Bodenkörper und mindestens einem den
Gegenstand am Bodenkörper festhaltenden Haltekörper,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) zwei Schenkel (4, 5; 4', 5' ; 4",
5"; 4"", 5''') aufweist, die an ihren einen Enden gelenkig
miteinander verbunden, zu einem Steckkörper, insbesondere Stöpsel,
zusammenlegbar und in einem Endbereich mit einer ersten Kammer (10)
zur Halterung des Gegenstands (2, 50) versehen sind, und daß der
Bodenkörper (3, 3') mindestens eine Ausnehmung (15) aufweist, in die
der zusammengelegte Haltekörper (1, 20, 30, 40) einsteck- und/oder
einklemmbar ist.
2. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Kammer (10) an den Verbindungsbereich (6') der beiden
Schenkel (4", 5") anschließt.
3. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Kammer (10) in demjenigen Endbereich des Haltekörpers
(1, 20) angeordnet ist, der geöffnet werden kann.
4. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Kammer (10) mittels zweier den Kammerboden bildenden,
gegeneinander gerichteten Federzungen (11, 12) gebildet ist.
5. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei
Mittel zur Aufnahme eines am Gegenstand befestigbaren Preisschilds
vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schenkel (4, 5) unterhalb der ersten Kammer (10) einen
Längsschlitz (13) zur Aufnahme des Preisschilds (14) freilassen.
6. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schenkel (4', 5') unterhalb der ersten Kammer (10) eine
zweite Kammer (21) zur Aufnahme des Preisschilds (14) bilden.
7. Präsentationsvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Kammer (21) kreisförmig ausgebildet ist und daß im
oberen Bereich der zweiten Kammer (21) Führungsnasen (22, 23) zur
Führung des Preisschilds (14) angeordnet sind.
8. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (30) Mittel (33, 34) zur Arretierung im Bodenkörper
(3) aufweist.
9. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) im Bereich der ersten Kammer (10)
Außenanschläge (8, 9) zum Anschlag am Bodenkörper (3) aufweist.
10. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenschmalseiten der Schenkel (1, 20, 30, 40) im Bereich der
ersten Kammer (10) gerundet sind (7).
11. Präsentationsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltekörper (1, 20, 30, 40) aus Kunststoff besteht und die
Gelenkstelle der beiden Schenkel durch ein Filmscharnier (6, 6') gebildet
ist.
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