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Trag- und/oder Aufhängevorrichtung für ein zur Aufnahme
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elektrischer Bauelemente bzw. Baugruppen dienendes Gehäuse.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Trag- und/oder Aufhängevorrichtung
für ein aus zwei Gehäuseschalen bestehendes, zur Aufnahme elektrischer Bauelemente
bzw. Baugruppen bestehendes Gehäuse.
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Vorrichtungen der vorstehend bezeichneten Art bestehen üblicherweise
aus Traggriffen, die häufig am jeweiligen Gehäuse schwenkbar angebracht sind. Die
betreffenden TraggrM!E können somit bei Bedarf in eine Tragstellung geschwenkt werden,
während sie bei Nichtgebrauch in eine Ruhestellung schwenkbar sind, in der sie nicht
weiter stören. Wenn ein mit einem derartigen Traggriffe ausgestattetes Gehäuse an
irgend einer Haltevorrichtung aufzuhängen ist, dann kann der betreffende Traggriffe
als Aufhängevorrichtung zwar mit ausgenutzt werden. Sehr häufig wird eine derartige
Aufhängung jedoch nicht zufiedenstellen können, da primär die betreffende Aufhängevorrichtung
als Traggriff konzipiert ist, um vollständig von einer Hand erfaßt werden zu können.
Von Nachteil ist ferner, daß derartige, ggf. auch als Aufhängevorrichtungen ausnutzbare
Tragvorrichtungen ein nicht unerhebliches Zusatzgewicht mit sich bringen, was insbesondere
dann als unerwünscht angesehen wird, wenn die mit derartigen Vorrichtungen ausgestatteten
Gehäuse normalerweise von Hand gehalten werden sollen und nur gelegentlich an einer
Tragvorrichtung getragen oder an einer Aufhängevorrichtung aufgehängt werden sollen.
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Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen,
wie eine besonders einfache und gewichtsparende Trag- und/oder Aufhängevorrichtung
der eingangs genannten Art zu gestalten ist.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei einer Trag- und/oder
Aufhängevorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch, daß ein
Drahtbügel aus einem federnden Material mit zwei in etwa parallel zu einander verlaufenden
und durch ein Verbindungsteil mit einander verbundenen Längsteilen vorgesehen ist,
an deren Enden sich jeweils ein erster Abkröpfungsteil anschließt, der rechtwinklig
zur Längsachse der betreffenden Längsteile verläuft, daß an Jedem ersten Abkröpfungsteil
sich ein zweiter Abkröpfungsteil anschließt, dessen Längsachse rechtwinklig zur
Längsachse des jeweiligen Längsteiles/ Ws jeweiligen ersten Abkröpfungsteiles verläuft,
und daß die Längsteile sowie die ersten und zweiten Abkröpfungsteile des Tragbügels
von einer in zumindest einer der beiden Gehäuseschalen des Gehäuses enthaltenen
Längsschlitzanordnungen aufgenommen sind.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß mit einem relativ einfach
herstellbaren und ein geringes Gewicht aufweisenden Bügel sowie einer Längsschlitzanordnung
in dem Jeweiligen Gehäuse ausgekommen werden kann, um in diesem eine Trag- und/oder
Aufhängevorrichtung vorzusehen, deren Bügel durch Verschieben in der erwähnten Längsschlitzanordnung
zwischen einer Nichtgebrauchsstellung und einer Gebrauchsstellung verschiebbar ist.
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In der Gebrauchsstellung kann das mit einem derartigen Bügel ausgestattete
jeweilige Gehäuse entweder leicht erfaßt und damit getragen werden, beispielsweise
mit zwei Fingern, oder aber es kann als Aufhängevorrichtung dienen, um das betreffende
Gehäuse an irgendwelchen Aufhängegliedern aufhängen zu können. Der betreffende
Bügel
kann im übrigen relativ klein ausgebildet sein, so daß er ein entsprechend geringes
Gewicht aufweist.
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Dies ist insbesondere in dem Fall von Vorteil, daß ein den betreffenden
Bügel enthaltendes Gehäuse normalerweise von Hand zu tragen ist.
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Zweckmäßigerweise sind die zweiten Abkröpfungsteile voneinander wegzeigend
angeordnet. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß der Drahtbügel besonders einfach
hergestellt werden kann.
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Zweckmäßigerweise besteht der Drahtbügel aus einem Metalldraht mit
rundem Querschnitt. Dies trägt ebenfalls zur leichten Herstellbarkeit des betreffenden
Drahtbügels bei.
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Zweckmäßigerweise sind in der Längsschlitzanordnung die Einstellung
des Drahtbügels in verschiedenen Stellungen fixierende Rastelemente enthalten. Hierdurch
ergibt sich der Vorteil, daß die Einstellung des Drahtbügels in definierten Stellungen/geegt
werden kann, was für einen sicheren Betrieb der Trag- und/oder Aufhängevorrichtung
gemäß der Erfindung von Vorteil ist.
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Zweckmäßigerweise weist die Längsschlitzanordnung Querschlitze für
die Einführung der zweiten Abkröpfungsteile des Drahtbügels auf. Dies bringt den
Vorteil mit sich, daß die Trag- und/oder Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung
besonders einfach zusammen- bzw. aufgebaut werden kann.
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Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielsweise
näher erläutert.
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Figur 1 zeigt in einer ausschnittsweisen Draufsicht eine Trag- und/oder
Aufhängevorrichtung gemäß der Erfindung.
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Figur 2 zeigt eine Schnittansicht der in Figur 1 gezeigten Vorrichtung
längs der dort eingetragenen Schnittlinie II-II.
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Figur 3 zeigt eine Schnittansicht der in Figur 1 dargestellten Vorrichtung
längs der dort eingetragenen Schnittlinie III-III.
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In Fig.1 ist in einer Draufsicht eine Trag- und/oder Aufhängevorrichtung
gemäß der Erfindung gezeigt. Diese Vorrichtung ist in einer in Figur 1 ausschnittsweise
angedeuteten Gehäuseschale 1 eines aus zwei Gehäuseschalen 1 und 17 bestehenden
Gehäuses untergebracht, welches zur Aufnahme von hier nicht näher dargestellten
elektrischen Bauelementen bzw. Baugruppen dient. Das betreffende Gehäuse ist in
Figuren 2 und 3 andeutungsweise näher gezeigt.
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In der Gehäuseschale 1 sind zwei in Abstand voneinander vorgesehene
und parallel zueinander verlaufende Längsschlitze 2,3 vorhanden, die zu einer Längsschlitzanordnung
gehören. Der Längsschlitz 2 weist eine rechtwinkelig von ihm abstehende Nut 12 auf,
und der Längsschlitz 3 weist eine von ihm rechtwinkelig abstehende Nut 13 auf, wie
dies aus Figur 2 deutlich hervorgeht. Ferner weist der Längsschlitz 2 einen Querschlitz
4 auf,und der Längsschlitz 3 weist einen Querschlitz 5 auf. Diese Querschlitze erstrecken
sich jeweils über eine solche Länge, welche der Tiefe der Nut 12 bzw. 13 entspricht.
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Am Boden der Längsschlitze 2,3 und der rechtwinkelig davon abstehenden
Nute 12,13 sind Rastelemente 15 bzw.
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16 vorgesehen, auf deren Bedeutung nachstehend noch näher eingegangen
werden wird.
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In der vorstehend betrachteten Längsschlitzanordnung ist ein Drahtbügel
6 aufgenommen, der aus einem Xedern-
den Material besteht und der
hier aus einem Metalldraht mit rundem Querschnitt gebildet ist. Der Drahtbügel 6
weist zwei in etwa parallel zueinander verlaufende und durch ein Verbindungsglied
11 miteinander verbundene Längsteile 14 bzw. 18 auf. An ihren Enden sind die betreffenden
Längsteile 14 bzw. 18 jeweils mit einem ersten Abkröpfungsteil 7 bzw. 8 versehen,
welches mit seiner Längsachse rechtwinkelig zur Längsachse des Jeweiligen Längsteiles
14 bzw. 18 verläuft. An jeden dieser ersten Abkröpfungsteile 7 bzw. 8 schließt sich
ein zweiter Abkröpfungsteil 9 bzw. 10 an, dessen Längsachse rechtwinkelig zur Längsachse
des jeweiligen Längsteiles 14 bzw. 18 und des jeweiligen Abkröpfungsteiles 7 bzw.
8 verläuft. Die erwähnten zweiten Abkröfungsteile 9,10 sind dabei so gebogen, daß
sie voneinander wegzeigen.
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Die betreffenden zweiten Abkröpfungsteile 9,10 sind dabei in den obenerwähnten
Nuten 12 bzw. 13 der Gehäuseschale 1 aufgenommen, wie dies aus Figuren 1 und 2 deutlich
hervorgeht. Die Längsteile 14,18 sind hingegen mit ihren ersten Abkröpfungsteilen
7 bzw. 8 in den Längsschlitzen 2 bzw. 3 der Gehäuseschale 1 aufgenommen.
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Durch den vorstehend erläuterten Aufbau der Trag- und/ oder Aufhängevorrichtung
gemäß der Erfindung kann der zu dieser Vorrichtung gehörende Drahtbügel 6 in der
Längsrichtung seiner Längsteile 14, 18 in der die Längsschlitze 2,3 umfassende Längsschlitzanordnung
hin- und hergeschoben werden. Um den Drahtbügel 6 in definierten Stellungen innerhalb
der Längsschlitzanordnung fixieren zu können, sind die oben bereits erwähnten Rastelemente
15,16 vorgesehen, die, wie dies aus Figur 3 deutlich hervorgeht, durch Erhöhungen
gebildet sind, über welche die zweiten Abkröpfungsteile 9 bzw. 10 unter Uberwindung
eines etwas erhöhten Drucks geführt werden müssen, um den Drahtbügel 6 in definierte
Stellungen einstellen und dort festhalten zu können. Bei diesen Stellungen handelt
es sich einmal um die vor-
derste Auszugsstellung, zum anderen handelt
es sich um die innerste Einschiebstellung, wie dies aus Figuren 1 und 3 deutlich
hervorgeht.
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Wie aus Figur 1 deutlich hervorgeht, kann der Drahtbügel 6 mit seinen
Abkröpfungsteilen 9,10 in die Queraus 4 dies schlitze 4 bzw. 5 eingeführt bzw./herausge&
t werden, wenn der betreffende Bügel 6 in die Gehäuseschale 1 einzusetzen bzw. aus
dieser herauszunehmen ist. Im zusammengebauten Zustand der beiden Gehäuseschalen
1,17 ist ein Herausnehmen des Drahtbügels 6 aus der Längsschlitzanordnung indessen
ausgeschlossen, da in diesem Falle die als obere Gehäuseschale dienende Gehäuseschale
17 die Oberseite der den Drahtbügel 6 aufnehmenden Längsschlitzanordnung 2,3 abdeckt,
wie dies aus Figur 3 deutlich hervor geht.
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Um bei der Handhabung des Bügels 6 innerhalb der Längsschlitzanordnung
2,3 sicherzustellen, daß zumindest ein Teil dieses Bügels an einer Schlitzwandung
oder Nutwandung anliegt, werden vorzugsweise die beiden Längsteile 14,18 des betreffenden
Bügels 6 aufeinanderzu oder voneinander weg gebogen sein, so daß sie nur etwa parallel
zueinander verlaufen. Dadurch ist dem Bügel 6 eine Vorspannung gegeben, welche die
erwähnte Anlage zumindest eines Bügelteiles an einer entsprechenden Längsschlitz-oder
Nutwandung mit sich birgt.
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