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DE19905901A1 - Vorrichtung zum Abrollen und flächenhaften Aufbringen eines Films von einem Trägerband auf ein Substrat - Google Patents

Vorrichtung zum Abrollen und flächenhaften Aufbringen eines Films von einem Trägerband auf ein Substrat

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Publication number
DE19905901A1
DE19905901A1 DE1999105901 DE19905901A DE19905901A1 DE 19905901 A1 DE19905901 A1 DE 19905901A1 DE 1999105901 DE1999105901 DE 1999105901 DE 19905901 A DE19905901 A DE 19905901A DE 19905901 A1 DE19905901 A1 DE 19905901A1
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DE
Germany
Prior art keywords
carrier tape
application
order
film
area
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999105901
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English (en)
Inventor
Michael Grobbel
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Individual
Original Assignee
Individual
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Priority to PCT/EP2000/001139 priority patent/WO2000047505A1/de
Publication of DE19905901A1 publication Critical patent/DE19905901A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H37/00Article or web delivery apparatus incorporating devices for performing specified auxiliary operations
    • B65H37/002Web delivery apparatus, the web serving as support for articles, material or another web
    • B65H37/005Hand-held apparatus
    • B65H37/007Applicators for applying coatings, e.g. correction, colour or adhesive coatings

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  • Adhesive Tape Dispensing Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines Films von einem Trägerband auf ein Objekt oder Substrat, die aufweist, einen Gehäusekörper, eine Trägerbandabwickelspule, eine Trägerbandaufwickelspule, ein Auftragselement, wobei das Trägerband von der Trägerbandabwickelspule zum Auftragselement und um dieses herum zur Trägerbandaufwickelspule rückgeführt ist, wobei das Auftragselement eine Auftragsfläche und eine Auftragsspitze hat, wobei wahlweise mittels der Spitze oder mit der Auftragsfläche der Film auf die Oberfläche des Objekts auftragbar ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines Films von einem Trägerband auf ein Objekt oder Substrat mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruch 1.
Es sind zahlreiche Vorrichtungen, insbesondere Handgeräte zum Übertragen eines Films von einem Trägerband auf ein Substrat bekannt. So zeigt die EP 0727378 (Fig. 5) ein entsprechendes Handgerät zur Übertragung eines Films aus z. B. klebendem, deckendem oder farbigem Material von einem Trägerband 43 auf ein Substrat 46 mit einem manuell ergreifbaren Gehäuse, an dessen Umfang ein Auftragsteil 45 zum Andrücken des Films an das Substrat 46 angeordnet ist, wobei im Gehäuse Trägerbandabwickel- und Trägerbandaufwickelspule 52, 49 für das Trägerband angeordnet sind. Das Trägerband verläuft von der Trägerbandabwickelspule 52 über das Auftragsteil 45 und dessen Spitze 44 zurück zur Trägerbandaufwickelspule 49. Ein Deckel 31 dient als Schutzvorrichtung für das Auftragsteil 45. Die Hand H der das Handgerät verwendenden Person umgreift mit ihrem Daumen D das Handgerät 50 von der Seite, der Zeigefinger Z liegt auf einer Auflagefläche 42, welche mit einem haftenden Material beschichtet ist. Die restlichen Finger der Hand H liegen an der in Fig. 5 nicht dargestellten seitlichen Wand des Handgeräts 50 an. Zum Auftragen des Films auf das Substrat 46 wird das Handgerät 50 mit dem Auftragsteil 45 und dessen Spitze 44 auf das Substrat aufgesetzt und in Richtung 47 über das Substrat 46 gezogen. Durch das Anpressen des Trägerbandes mit dem darauf befindlichen Film gegen das Substrat 46 mittels der Spitze 44 des Auftragsteils 45 wird das Trägerband beim Ziehen über die Oberfläche des Substrats 46 transportiert. Durch die Kupplung, insbesondere Rutschkupplung, zwischen der Trägerbandabwickel- und der Trägerbandaufwickelspule wird das Trägerband beim Abwickeln von der Trägerbandabwickelspule nach dem Abgeben seines Films von der Trägerbandaufwickelspule gleichzeitig aufgewickelt.
Bei dem oben beschriebenen Handgerät erfolgt das Auftragen des Films nur dann, wenn ein genügend großer Anpreßdruck auf die Oberfläche des Substrats ausgeübt und gleichzeitig das Handgerät über die Oberfläche gezogen wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Vorrichtung dahingehend weiter zu entwickeln, daß der Film des Trägerbandes, zudem auch ohne eine Bewegung der Vorrichtung parallel zur Oberfläche des Substrats, flächenhaft auf das Substrat mittels der Vorrichtung aufgebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird erfinderisch mittels einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich durch die Unteransprüche.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung hat das Auftragselement eine Auftragsfläche sowie eine Auftragsspitze. Mit der Auftragsfläche kann der Film flächenhaft mit der Vorrichtung auf einmal aufgetragen werden. Mit der Auftragsspitze ist es möglich durch Aufsetzen und Herüberfahren der Vorrichtung über die Oberfläche des Substrats oder Objekts den Film in beliebigen Abschnitten bzw. Längen auf die Oberfläche des Objekts zu übertragen.
Die Vorrichtung kann derart ausgestaltet sein, daß das Auftragselement verschwenkbar und zugleich verschieblich im Gehäuse angeordnet ist. Wird das Auftragselement derart verschwenkt, daß nur mit der Auftragsspitze der Film auf die Substratoberfläche appliziert werden kann, ist vorteilhaft ein Verschieben des Auftragselements im Gehäuse nicht mehr möglich. Ist dagegen das Auftragselement derart verschwenkt, daß lediglich ein Applizieren des Films mit der Auftragsfläche möglich ist, so verhindert die Arretierungsvorrichtung, daß beim Betätigen der Vorrichtung das Auftragselement unerwünscht verschwenkt bzw. verdreht wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform bildet eine Kante der Auftragsfläche des Auftragselements die Auftrags­ spitze. Durch das insbesondere einteilige Auftragselement werden somit vorteilhaft nur wenige Teile benötigt.
In einer vorteilhaften Ausführungsform besitzt die Vorrichtung zwei Gehäuseteile, wobei das eine Gehäuseteil verschieblich in dem anderen Gehäuseteil angeordnet ist. Beide Gehäuseteile sind mittels eines Federelementes verbunden, welches dafür sorgt, daß die beiden Gehäuseteile im unbelasteten Zustand in die Ausgangsstellung zueinander verschoben werden. Mittels eines Festsetzmechanismus ist es jedoch möglich, den inneren Teil bei stark zusammengedrücktem Federelement in dem äußeren Gehäuseteil zu halten. Vorteilhaft läßt sich lediglich in dieser Stellung das Auftragselement derart verschwenken, daß die Auftragsspitze aus den beiden Gehäuseteilen heraus verschwenkt wird und auf die Oberfläche eines Objekts bzw. Substrats aufsetzbar ist. In dieser Position kann lediglich durch Herüberstreichen über die Oberfläche des Objekts der Film vom Transportband auf die Oberfläche übertragen werden. In dieser Position ist vorteilhaft ein schräges Aufsetzen der Vorrichtung auf das Objekt möglich, so daß die die Vorrichtung betätigende Person die Auftragsspitze beim Applizieren des Films sieht und den Film genau an dem gewünschten Ort applizieren kann. Sofern die Person mit der Auftragsfläche den Film auf die Objektoberfläche auftragen möchte, verschwenkt sie das Auftragselement bei zueinander festgesetzten Gehäuseteilen derart, daß die Auftragsspitze insbesondere wieder im Gehäuse einliegt und insbesondere die Auftragsfläche parallel zur Öffnung der Vorrichtung angeordnet ist. Bei dem Verdrehen des Auftragselements wird gleichzeitig in der Endstellung der Festsetzmechanismus gelöst, so daß die beiden Gehäuseteile wieder zueinander verschieblich sind und das innere Gehäuseteil durch das Federelement zumindest teilweise aus der Öffnung des äußeren Gehäuseteils herausgedrückt wird. Das innere Gehäuseteil bildet vorteilhaft mit seiner Stirnseite eine Öffnung, durch die das Auftragselement gegen die Oberfläche des Objekts druckbeaufschlagbar ist. Das Auftragselement wird dann gegen die Oberfläche gedrückt, wenn die Vorrichtung auf das Objekt aufgesetzt wird und das äußere Gehäuseteil derart druckbeaufschlagt wird, daß es in Richtung Objektoberfläche gegen die Federkraft des Federelementes bewegt wird. Das Auftragselement ist in diesem Fall vorteilhaft an dem äußeren Gehäuseteil angelagert und wird mit dem äußeren Gehäuseteil in Richtung Objektoberfläche bewegt.
Vorteilhaft wird das Transportband während des Zusammendrückens der beiden Gehäuseteile transportiert, wobei die Trägerbandaufwickelspule in diesem Fall blockiert ist. Vorteilhaft sind die Breite der Auftragsfläche des Auftragselements und die Wegstrecke zwischen der Ausgangsstellung und der Applizierstellung insbesondere der Endstellung des Auftragselements derart aufeinander abgestimmt, daß bei jedem Applizieren genau gleich viel Trägerband mit Film vor der Auftragsfläche des Auftragselements kurz vor dem Berühren der Oberfläche ist. Hierzu ist die Wegstrecke zwischen der Ausgangsstellung und der Endstellung ungefähr halb so kurz wie die Breite der Auftragsfläche, über die das Trägerband geführt ist.
Der Transport des Trägerbandes kann vorteilhaft beim Bewegen des Auftragselements von der Ausgangsstellung in die Endstellung erfolgen oder aber beim Entspannen der Vorrichtung und somit beim Bewegen des Auftragselements von der Endstellung in die Ausgangsstellung. Es ist zudem möglich, daß während der Bewegung des Auftragselements in Richtung Endstellung das Trägerband von der Trägerbandabwickelspule abgerollt wird und beim Bewegen des Auftragselementes von der Endstellung in die Ausgangsstellung die Trägerbandaufwickelspule das verbrauchte Trägerband aufwickelt.
Es ist ebenfalls vorteilhaft, wenn nur dann das Trägerband weiter transportiert wird, wenn der Film vom Auftragselement an das Objekt abgegeben worden ist. Dies kann z. B. vorteilhaft dadurch realisiert werden, daß erst bei Überwinden eines gewissen Anpressdrucks gegen das Auftragselement, welcher durch das Objekt selbst erzeugt wird, der Weitertransport des Trägerbandes beim Bewegen von der Endstellung oder einer Zwischenstellung in die Ausgangsstellung erfolgt.
Zum Aufsetzen der Vorrichtung auf die Oberfläche des Objekts hat die Vorrichtung zumindest eine Auflagefläche, mittels derer die Vorrichtung so auf dem Objekt ausgerichtet ist, daß die Auftragsfläche des Auftragselementes insbesondere parallel zur Oberfläche des Objekts zumindest in der Endstellung ist.
Für den Weitertransport des Trägerbandes kann vorteilhaft ein Antrieb für die Trägerbandaufwickelspule vorgesehen sein, der von der Vorrichtung während der Betätigung der Vorrichtung angetrieben wird. Es ist zudem möglich, daß beim Drücken der Vorrichtung gegen die Oberfläche des Objektes und damit beim Bewegen bzw. Verfahren des Auftragselements ein Federelement gespannt wird, welches seine Federenergie beim Entspannen der Vorrichtung abgibt und diese Energie zum Antrieb der Trägerbandaufwickelspule genutzt wird.
Vorteilhaft sind Hemmechanismen vorgesehen, die ein Verdrehen der Spulen ohne Überwinden einer gewissen Kraft nicht zulassen. Hier sind z. B. Rutschkupplungen, wie sie von herkömmlichen Handgeräten her zum Auftragen von Film oder Folien auf Substrate bekannt sind, zu verwenden.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die Art, Gestalt und/oder Größe der Auftragsfläche des Auftragselementes verändert werden. Hierzu hat das Auftragselement vorteilhaft mehrere Auftragsflächen und zumindest eine Auftragsspitze.
Es ist zudem möglich, daß ein weiteres Teil, welches insbesondere von der Rückseite des Trägerbandes gegen dieses verstellbar ist und gleichzeitig das Trägerband mit seiner Spitze aus einer Öffnung aus dem Gehäuse herausdrückt, vorgesehen ist, wobei das Auftragselement keine Auftragsspitze hat. Die Öffnung des Gehäuses kann mittels eines Verschlusses geschlossen werden. In einer vorteilhaften weiteren Ausgestaltung dieser Vorrichtung wird beim Öffnen der Öffnung durch den Verschluß das zusätzliche Teil verschwenkt und das Trägerband aus der Öffnung herausgedrückt.
Die Auftragsfläche des Auftragselements ist vorteilhaft derart ausgebildet, daß an den Kanten der Auftragsfläche das Material exakt vom Trägerband beim Anpressen gegen die Oberfläche des Objekts abgelöst wird. Dies kann z. B. dadurch erzielt werden, daß die Kanten der Auftragsfläche leicht vorspringen und somit linienförmig das Trägerband mit einem erhöhten Druck von seiner Rückseite beaufschlagt wird. Zumindest das die Auftragsfläche bildende Material sollte derart sein, daß stets gewährleistet ist, daß über die gesamte Auftragsfläche ein genügend großer Anpressdruck erzeugbar ist. Das Auftragselement sollte daher zumindest im Bereich der Auftragsfläche aus einem verformbaren Material und insbesondere kissenartig ausgebildet sein.
Der Antrieb des Trägerbandes und/oder des Verstellmechanismus des Auftragselements kann vorteilhaft mittels eines elektrischen Antriebes erfolgen, so daß die die Vorrichtung betätigende Person lediglich einen Taster für den Applikationsvorgang betätigen muß. Es können jedoch auch Sensoren vorgesehen sein, die das Aufsetzen auf die Oberfläche des Objektes registrieren und den Applikationsvorgang einleiten bzw. durchführen.
In einer weiteren vorteilhaften Weiterentwicklung einer der vorbeschriebenen Ausführungsformen verschließt oder überdeckt eine Verschlußklappe oder -deckel die Auftragsfläche des Auftragselements automatisch nach jedem Applizierungsvorgang. Dies hat den Vorteil, daß bei nicht benutzter Vorrichtung das Auftragselement sowie das vor dem Auftragselement geführte Trägerband nicht beschädigt werden kann. Es ist jedoch auch möglich, die Klappe manuell nach dem Gebrauch der Vorrichtung aufzusetzen oder vor das Auftragselement zu verschwenken oder schieben.
Nachfolgend werden einige vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsdarstellung durch eine erfin­ dungsgemäße Vorrichtung beim Auftragen des Films auf eine Oberfläche, wobei das Auf­ tragselement aus dem Gehäuse heraus verschwenkt ist;
Fig. 2 eine Querschnittsdarstellung durch die Vor­ richtung gemäß Fig. 1 mit hereingeschwenktem Auftragselement beim flächenhaften Applizieren des Film mittels der Auftragsfläche der Vorrichtung;
Fig. 2a Querschnittsdarstellung durch die Vorrichtung gemäß Fig. 2;
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung im aufgesetzten aber noch nicht betätigten Zustand;
Fig. 3a eine Vorrichtung entsprechend Fig. 3 im betätigten Zustand;
Fig. 3b und 3c Vorrichtung gem. Fig. 3 mit zusätzlichem, ver­ schiebbarem Aufstützelement;
Fig. 4 eine Querschnittsdarstellung der Vorrichtung gemäß den Fig. 3 und 3a beim Applizieren durch Herüberbewegen der Vorrichtung über eine Oberfläche eines Objekts;
Fig. 5 Vorrichtung gemäß dem Stand der Technik.
Die Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die Vorrichtung 1 besteht aus den Gehäuseteilen 2 und 3. Das innere Gehäuseteil 3 ist verschieblich in dem äußeren Gehäuseteil 2 gelagert. Die Trägerbandabwickelspule 4 sowie die Trägerband­ aufwickelspule 5 sind an dem inneren Gehäuseteil 3 verdrehbar gelagert. Beide Spulen 4 und 5 sind über Zahnräder miteinander in Verbindung, wie sie bei herkömmlichen Vorrichtungen bekannt sind. Zudem sind Rutschkupplungen vorhanden, die ein Verdrehen der Spulen ohne äußere Kräfte verhindern. Beide Gehäuseteile 2 und 3 sind mittels einer Feder 11, welche in den Fig. 1 und 2 zusammengedrückt und in der Fig. 2a entspannt ist, miteinander verbunden. Die Feder 11 versucht das in das äußere Gehäuseteil 2 hineingedrückte innere Gehäuseteil 3 in Richtung Öffnung 2a des äußeren Gehäuseteils 2 zu verschieben. Mittels des Rastmechanismus, welcher durch die Rastnase 2b und die Öffnung 3b realisiert ist, kann bei eingerasteter Nase 2b in die Öffnung 3b das innere Gehäuseteil 3 nicht durch die Feder 11 aus der Öffnung 2a des Gehäuseteils 2 herausbewegt werden. In dieser Position ist das Auftragselement 7 aus der Öffnung 3a des inneren Gehäuseteils 3 herausgeschwenkt, wodurch die Spitze 8a des Auftragselements auf die Oberfläche 10 des Objektes 9 aufsetzbar ist. In dieser Position wird der Vorsprung 2b nicht durch den Nocken 13 ausgelenkt. Wird die auf die Oberfläche 10 mit ihrer Applikationsspitze 8a aufgesetzte Vorrichtung 1 über die Oberfläche 10 in Pfeilrichtung bewegt, so wird wie bei herkömmlichen Handgeräten zum Auftragen von Filmen auf Substrate das Trägerband durch das Verfahren der Vorrichtung weiter­ bewegt, so daß kontinuierlich der Film vom Trägerband 6 auf die Oberfläche 10 übertragen wird.
Zum flächenhaften Auftragen des Films mittels der Auftragsfläche 8 des Auftragselements 7 wird dieses wie in Fig. 2 dargestellt in das Gehäuse derart verschwenkt, daß die Auftragsfläche 8 ungefähr parallel zur Oberfläche 10 des Objektes 9 angeordnet ist. Beim Verschwenken des Auftragselements 7 von der Position gemäß der Fig. 1 in die Position gemäß der Fig. 2 wird mittels des Nockens die Nase 2b aus der Öffnung 3b herausgeschwenkt. Dies ist möglich, da die Nase 2b gelenkig mittels dem Gelenk 2c an dem äußeren Gehäuseteil 2 angeformt ist. Das Verschwenken des Auftragselements 7 erfolgt mittels eines Betätigungs­ elementes (nicht dargestellt), welches außerhalb des Gehäuseteils 2 angeordnet ist und mit dem Auftragselement 7 über die Welle 7a in Verbindung ist. Die Welle 7a durchgreift eine Längsöffnung 12 des inneren Gehäuseteils 3 sowie eine Öffnung des Gehäuseteils 3. Die Öffnung des Gehäuseteils 3 dient gleichzeitig als Lager für die Welle 7a. Das Betätigungselement wirkt zusammen mit dem Gehäuse, wobei das Betätigungselement z. B. in zwei Stellungen am Gehäuseteil 2 arretierbar ist, so daß sich das Auftragselement 7 in den Stellungen gemäß den Fig. 1 und 2 nicht ungewollt aus seiner Position verdrehen kann.
Beim Verschwenken des Auftragselements von der Position gemäß Fig. 1 in die Position gemäß der Fig. 2 wird gleichzeitig die Trägerbandaufwickelspule 5 soweit angetrieben, daß beim Erreichen der Position gemäß Fig. 2 das Trägerband 6 wieder straff gespannt ist. Der hierfür erforderliche Antrieb kann z. B. mittels eines Getriebes, welches die Welle des Auftragselementes 7 mit der Trägerbandaufwickelspule 5 verbindet, realisiert werden.
Sofern keine Kraft F mehr ausgeübt wird, entspannt sich die Vorrichtung, so daß das äußere Gehäuseteil 2 von der Oberfläche 10 des Objektes 9 wegbewegt wird. Die Fig. 2a zeigt die auf die Oberfläche 10 aufgesetzte Vorrichtung 1 im entspannten Zustand, wodurch das Auftragselement 7 seine Ausgangsposition bzw. Ausgangsstellung erreicht hat. Die Vorsprünge 2d, welche kragenförmig an der Innenseite der Öffnung 2a des äußeren Gehäuseteils 2 angeordnet bzw. angeformt sind, verhindern das Heraus­ drücken des inneren Gehäuseteils 3 aus der Öffnung 2a. Das innere Gehäuseteil 3 bildet mit den Stirnseiten 14, welche gleichzeitig die Öffnung 3a bilden, die Abstütz­ fläche der Vorrichtung 1.
Wird erneut eine Kraft F in Pfeilrichtung ausgeübt, so wird das Gehäuseteil 2 in Richtung Objektoberfläche 10 gedrückt und mit ihm das Auftragselement 7. Beim Bewegen des äußeren Gehäuseteils 2 in Richtung Objektoberfläche 10 wird ein Abwickeln des Trägerbandes 6 von der Trägerbandaufwickelspule 5 mittels eines Sperrmechanismus verhindert, wobei gleichzeitig das Trägerband 6 von der Trägerbandabwickelspule 4 abgewickelt und vor die Auftragsfläche 8 des Auftragselements 7 gezogen wird. Der Hub H entspricht der Wegstrecke zwischen der Ausgangs­ stellung gemäß der Fig. 2a und der Endstellung gemäß der Fig. 2. Der Hub H sollte ungefähr halb so lang sein wie die Länge L der Auftragsfläche 8.
Das Auftragselement 7 ist in einer besonderen Ausfüh­ rungsform dreiecksförmig ausgebildet, wobei der spitze Winkel die Auftragsspitze 8a bildet. Die Spitze 8a ist mindestens so breit wie das Trägerband 6, damit das Trägerband 6 über seine gesamte Breite gegen die Oberfläche 10 des Objekts 9 angedrückt wird.
Die Fig. 3, 3a und 4 zeigen eine weitere mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die Vorrichtung 201 hat ein Gehäuse 202, welches eine Öffnung 219 hat, durch die das Trägerband 206 von der Trägerbandabwickelspule 204 um ein Auftragselement 207 herum zur Trägerbandaufwickelspule 205 geführt ist. Das Auftragselement 207 ist in einem gewissen Bereich verschieblich im Gehäuse gelagert, wobei die Verschiebe­ richtung ungefähr parallel zur Längserstreckung des Gehäusekörpers 202 erfolgt. Hierzu ist das Auftrags­ element 207 mittels einer nicht dargestellten Lagerung in einem Langloch 212 des Gehäuses 202 verschieblich gelagert. Die Fig. 3 zeigt die Vorrichtung 201 im nicht betätigten doch bereits auf die Oberfläche 210 des Objekts 209 aufgesetzten Zustand. Bei dieser Vorrichtung 201 ist sicherzustellen, daß stets das Trägerband mit Film vor dem Auftragselement 207 vorhanden ist, so daß beim Aufsetzen der Vorrichtung 201 auf eine Oberfläche 210 eines Objektes 209 der Film direkt übertragen wird.
In den Fig. 3, 3a und 4 ist der Antrieb der Trägerbandaufwickelspule 205 nicht dargestellt. Das Transportieren des Trägerbandes 206 ist erst dann möglich, wenn das Auftragselement 207 nicht in Richtung Gehäuse verschoben ist. Hierzu können Sensoren oder entsprechende mechanische Verriegelungsmechanismen vorge­ sehen sein. Zudem ist es möglich, daß erst nach dem vollständigen Eindrücken des Auftragselementes 207, welches gegen eine Federkraft einer nicht dargestellten Feder erfolgt, der Antrieb die Aufwickelspule 205 verdreht. Durch das Hineindrücken des Auftragselemente 207 in das Gehäuse 202 kann z. B. mittels einer Spiralfeder genügend Energie gespeichert werden, die beim Entlasten des Auftragselements 207 freigegeben wird.
Die Fig. 3a zeigt die Vorrichtung 201 bei eingedrücktem Auftragselement 207. Sofern das Auftragselement 207 nicht in die Vorrichtung 201 eingedrückt ist, kann das Auftragselement 207 mittels einer nicht dargestellten Sperrvorrichtung an einem Hereindrücken in das Gehäuse 202 gehindert werden. Sofern der Sperrmechanismus betätigt ist, kann die Vorrichtung 201 wie in Fig. 4 dargestellt wie eine herkömmliche Vorrichtung zum Auftragen von Filmen auf Objektoberflächen 210 verwendet werden, in dem die eine Kante 207a der Auftragsfläche 208 des Auftragselements 207 als Applizierungsspitze genutzt wird. In diesem Fall sind die Spulen nicht festgesetzt. Das Entsperren des Auftragselements 207 kann den Trans­ portantrieb 206, welcher beim flächenhaften Auftragen des Films mittels der Auftragsfläche 208 benötigt wird einsatzbereit machen.
Bei der vorbeschriebenen Vorrichtung 207 kann zudem eine Schutzkappe vorgesehen sein, die manuell vor das Auftragselement gesteckt werden kann. Es ist jedoch auch denkbar, daß die Schutzkappe automatisch vor das Auftragselement nach dem Abheben der Vorrichtung von der Oberfläche des Objekts geschwenkt oder geschoben wird.
In einer weiteren Ausgestaltung kann statt der Schutzkappe oder zu deren Ergänzung ein verschieblich am oder im Gehäuse angelagertes Abstützelement 220 (Fig. 3b und 3c) vorgesehen sein, mit dem die Vorrichtung 207 auf die Objektoberfläche 210 aufgesetzt wird. Wird das Gehäuse 202 in Pfeilrichtung druckbeaufschlagt, so wird gegen eine Federkraft das Abstützelement 220 in das Gehäuse 202 hineingedrückt, so daß nach einer bestimmten Wegstrecke das Auftragselement 207 durch eine ent­ sprechend gestaltete Öffnung 221 des Abstützelements 220 das Trägerband 206 mit seinem Film gegen die Objektoberfläche 210 drückt. In einer weiteren nicht dargestellten Ausgestaltung der Vorrichtung gem. der Fig. 3c und 3d ist die Schutzkappe an dem Abstützelement 220 angeordnet. In Zusammenwirkung mit dem Gehäuse 202 wird beim Einschieben des Abstützelements 220 in das Gehäuse 202 die Klappe verschwenkt und gibt die Öffnung 221 für das Auftragselement 207 frei.
In einer gesonderten Ausführungsform (nicht dargestellt) der Vorrichtung gem. den Fig. 3b und 3c ist das Auftragselement fest am Gehäuse 202 angeordnet, wobei in diesem Fall durch das Verschieben des Abstützelementes 220 der Weitertransport des Trägerbandes erfolgt. Je nach verwendetem Antrieb steuert das Abstützelement der Weitertransport des Trägerbandes und/oder verdreht die direkt oder über ein Getriebe eine der beiden oder beide Spulen 204 und 205.
Bei den vorbeschriebenen Ausführungsformen der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung kann der Transport des Träger­ bandes mittels eines elektrischen Antriebs erfolgen. Auch ist es möglich, daß das Auslösen der Vorrichtung erst nach Betätigen eines Schalters bzw. Tasters ausgelöst wird.

Claims (32)

1. Vorrichtung zum Auftragen eines Films von einem Trägerband auf ein Objekt oder Substrat, die aufweist,
  • - einen Gehäusekörper,
  • - eine Trägerbandabwickelspule,
  • - eine Trägerbandaufwickelspule,
  • - ein Auftragselement, wobei das Trägerband von der Trägerbandabwickelspule zum Auftragselement und um dieses herum zur Trägerbandaufwickelspule rückgeführt ist,dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement (7, 207) mindestens eine Auftragsfläche (8, 208) und mindestens eine Auftragsspitze (8a, 207a) hat, wobei wahlweise mittels der Spitze (8a, 207a) oder mit der Auftragsfläche (8, 208) der Film auf die Oberfläche (10, 210) des Objekts (9, 209) auftragbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement (7, 207) verdreh- und/oder verschwenkbar an der Vorrichtung (1, 201) angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement (7) in seiner Stellung zum flächenhaften Aufbringen des Films von einer Ausgangsstellung aus in eine Endstellung bewegbar ist, und daß das Auftrags­ element (7) zwischen diesen beiden Stellungen oder in der Endstellung den Film einer bestimmten oder vorbestimmbaren Länge des Trägerbandes (6) auf das Objekt oder Substrat (9) aufträgt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) ein Abstützelement (14) zum Aufsetzen der Vorrichtung (1) auf das Objekt bzw. Substrat (9) hat, wobei das Auftragselement (7) relativ zum Abstützelement (14) bewegbar angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (1) ein zumindest teilweise in dem Gehäusekörper (2) einliegendes Trägerteil (3) hat, auf dem die Trägerbandabwickelspule (4) und die Trägerbandaufwickelspule (5) angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (3) in dem Gehäuse (2) verschiebbar gelagert ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (3) mit seiner einen Seite das Abstützelement (14) bildet.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbandabwickelspule (204) und die Trägerbandaufwickelspule (205) am Gehäusekörper (202) direkt oder über ein Zwischenteil gelagert sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement relativ zum Gehäuse, zum Trägerteil und/oder zu mindestens einer der beiden Spulen verfahr-, verschwenk- und/oder verdrehbar angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Vorrichtung ein äußeres und ein inneres Gehäuseteil hat, wobei das innere Gehäuseteil verschieblich in dem äußeren Gehäuseteil gelagert ist, und das äußere Gehäuseteil eine Öffnung aufweist, durch die das innere Gehäuseteil durchgreift, wobei das innere Gehäuseteil am Herausgleiten aus der Öffnung gehindert ist, und eine Feder das innere Gehäuseteil in Richtung der Öffnung druckbeaufschlagt oder zieht.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement (7) von seiner Stellung zum flächenhaften Aufbringen des Films in eine weitere Stellung verschwenk- oder verdrehbar ist, wobei in dieser Stellung die Auftragsspitze (8a) aus dem Gehäuse (2) der Vorrichtung (1) hervorsteht.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragselement (7, 207) mit seiner einen insbesondere flachen Seite die Auftragsfläche (8, 208) bildet und eine Kante (8a, 207a) der Auftragsfläche (8, 208) die Auftragsspitze bildet.
13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Bewegen des Auftragselementes von der Ausgangsstellung in die Endstellung eine Rückhaltevorrichtung das Abwickeln des Trägerbandes von der Trägerbandaufwickelspule verhindert, und das bewegte Auftragselement das Trägerband von der Trägerbandabwickelspule abwickelt, und daß beim Bewegen des Auftragselements von der Endstellung in die Ausgangsstellung die Trägerbandaufwickelspule angetrieben von einem Antrieb das Trägerband aufwickelt.
14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Bewegen des Auftragselementes von der Ausgangsstellung in die Endstellung ein Antrieb die Trägerbandaufwickelspule antreibt, derart, daß beim Erreichen der Endstellung genügend Trägerband mit Film vor die Auftragsfläche des Auftragselementes gezogen ist und daß beim Bewegen des Auftragselements von der Endstellung in die Ausgangsstellung keine der beiden Spulen angetrieben ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Bewegen des Auftragselementes von der Endstellung in die Ausgangsstellung ein Antrieb die Trägerbandaufwickelspule antreibt, derart, daß beim Erreichen der Ausgangsstellung gem. der Auftragsfläche genügend Trägerband mit Film vor die Auftragsfläche des Auftragselementes gezogen ist und daß beim Bewegen des Auftragselements von der Ausgangsstellung in die Endstellung keine der beiden Spulen angetrieben ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein Speichermittel hat, das beim Bewegen des Auftragselementes in Richtung Oberfläche des Objekts oder Substrats die Antriebsenergie für die Trägerbandaufwickelspule speichert und die gespeicherte Energie den Antrieb während dem Entspannen der Vorrichtung speist.
17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vom Auftragselement zurückgelegte Wegstrecke zwischen der Ausgangsstellung und der Endstellung, gleich der Hälfte der bestimmten oder vorbestimmbaren Länge des aufgetragenen Films entspricht.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Wegstrecke zwischen der Ausgangsstellung und der Endstellung des Auftragselementes mittels einer Einstellvorrichtung veränderbar ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragsfläche des Auftragselements, mit der das Trägerband mit seinem Film gegen die Oberfläche vom Auftragselement in der Endstellung gedrückt wird einstellbar ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Auftragsflächen um eine Achse des Auftragselementes herum angeordnet sind und daß beim Verdrehen des Auftragselementes die Wegstrecke zwischen der Ausgangsstellung und der Endstellung entsprechend der ausgewählten Auftragsfläche eingestellt wird.
21. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragsfläche des Auftragselements konisch oder konkav im Querschnitt ist und sich beim Andrücken an das Objekt bzw. Substrat an dessen Oberfläche anpaßt und das Trägerband über die gesamte Auftragsfläche gegen die Oberfläche drückt.
22. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während der Druckbeaufschlagung des Auftragselements in Richtung seiner Auftragsfläche eine Feder gespannt wird, deren gespeicherte Energie nach und/oder bei der Entlastung des Auftragselements den Antrieb antreibt.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels eines Mittels insbesondere eines Sensors erkennbar ist, wann die Druckbeaufschlagung beendet ist und daß der Transport des Trägerbandes anschließend mittels eines elektrischen Antriebs erfolgt.
24. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Kante der Auftragsfläche des Auftragselements insbesondere messerartig in Richtung der Oberfläche des Objekts bzw. Substrats vorsteht, derart, daß ein sich der Film an der Kante der Auftragsfläche besser löst.
25. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung oder Teile der Vorrichtung aus einem durchsichtigen Material sind, insbesondere derart, daß die mit Film zu beschichtende Objektoberfläche beim Aufsetzen der Vorrichtung weiterhin zumindest teilweise sichtbar ist.
26. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Auftragsfläche der Film eines vorbestimmbaren Abschnitts des Trägerbandes auftragbar ist.
27. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mittels der Auftragsspitze das Trägerband lediglich linienförmig insbesondere quer zum Trägerband oder in sehr kurzen Abschnitten gegen die Objektoberfläche druckbeaufschlagbar ist.
28. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung ein Handgerät ist.
29. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Film ein Klebstoff oder ein transparentes, halbtransparentes oder nicht transparentes Abdeckmittel, insbesondere ein Korrekturband ist.
30. Verwendung der Vorrichtung gem. einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß statt eines Films das Trägerband ein doppelseitig klebendes Material insbesondere Fotohaftpads oder Fotoecken trägt.
31. Verwendung der Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß das Material in äquidistante Bereiche unterteilt ist, welche vom Trägerband lösbar sind, ohne daß die benachbarten Bereiche mit vom Trägerband gelöst werden.
32. Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 30 oder 31, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Trägerband zugewandten Seite des Materials durchgehende oder jeweils an den aneinandergrenzenden Kanten der Bereiche unterbrochene Schutzfolie hat, die nach dem Auftragen des Materials auf ein Objekt oder Substrat manuell entfernbar bzw. abziehbar ist.
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