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DE19900504A1 - Gehäusedichtung für einen Steckverbinder - Google Patents

Gehäusedichtung für einen Steckverbinder

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Publication number
DE19900504A1
DE19900504A1 DE1999100504 DE19900504A DE19900504A1 DE 19900504 A1 DE19900504 A1 DE 19900504A1 DE 1999100504 DE1999100504 DE 1999100504 DE 19900504 A DE19900504 A DE 19900504A DE 19900504 A1 DE19900504 A1 DE 19900504A1
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DE
Germany
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housing seal
sealing
seal according
connector parts
connector
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1999100504
Other languages
English (en)
Inventor
Paul Gerhard J Halbach
Udo Diedrich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Delphi Technologies Inc
Original Assignee
Delphi Technologies Inc
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Publication date
Application filed by Delphi Technologies Inc filed Critical Delphi Technologies Inc
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Priority to EP99125610A priority patent/EP1018788A1/de
Publication of DE19900504A1 publication Critical patent/DE19900504A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5202Sealing means between parts of housing or between housing part and a wall, e.g. sealing rings

Landscapes

  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Eine Gehäusedichtung 16 für einen Steckverbinder 10 mit zwei zusammensteckbaren, aus einem Einsteckteil 112 bzw. einem Aufnahmeteil 14 bestehenden Verbinderteilen umfaßt ein drei Dichtlippen 18, 20, 22 aufweisendes, im Querschnitt allgemein E-förmiges Dichtelement 24, wobei zur Abdichtung des Bereichs zwischen den beiden zusammengesteckten Verbinderteilen 12, 14 eine der Dichtlippen 18, 20, 22 in Steckrichtung S zwischen den beiden Verbinderteilen 12, 14 eingeklemmt ist und die beiden anderen Dichtlippen 20, 22 innerhalb des Aufnahmeteils 14 liegen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Gehäusedichtung für einen Steckverbinder mit zwei zusammensteckbaren, aus einem Einsteckteil bzw. einem Aufnah­ meteil bestehenden Verbinderteilen.
Ziel der Erfindung ist es, eine Gehäusedichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die über eine längere Betriebsdauer hinweg eine möglichst optimale Dichtfunktion gewährleistet und insbesondere auch höheren Belastungen standhält.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß sie ein drei Dichtlippen aufweisendes, im Querschnitt allgemein E-förmiges Dichtele­ ment umfaßt, wobei zur Abdichtung des Bereichs zwischen den beiden zusammengesteckten Verbinderteilen eine der Dichtlippen in Steckrich­ tung zwischen den beiden Verbinderteilen eingeklemmt ist und die beiden anderen Dichtlippen innerhalb des Aufnahmeteils liegen.
Aufgrund dieser Ausbildung wird eine doppelte Abdichtung des Steckver­ binders erreicht. So wird eine der Dichtlippen in Steckrichtung zwischen den Verbinderteilen eingeklemmt, während wenigstens eine der beiden anderen Dichtlippen innerhalb des Aufnahmeteils für eine Abdichtung sorgt. Die eingeklemmte Dichtlippe ist zwischen den beiden Verbindertei­ len fixiert, wodurch eine Verlagerung ausgeschlossen ist. Die erfindungs­ gemäße Gehäusedichtung vereinigt in sich die Vorteile einer Druckdich­ tung und einer herkömmlichen Dichtung. Die eingeklemmte Dichtlippe sorgt infolge deren Fixierung für optimale Dichtverhältnisse. Die innerhalb des Aufnahmeteils liegenden Dichtlippen sind durch die zwischen den beiden Verbinderteilen eingeklemmte Dichtlippe geschützt. Diese erfin­ dungsgemäße Gehäusedichtung hält auch höheren äußeren Belastungen Stand, wie sie beispielsweise bei einer Reinigung mit Hochdruckdampf auftreten können.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Gehäusedichtung ist das Dichtelement durch einen Dichtring gebil­ det. Dabei kann das Dichtelement beispielsweise eine allgemein ovale Ringform besitzen. Grundsätzlich sind jedoch auch andere Ringformen wie beispielsweise eine kreisrunde Ringform denkbar.
Das Dichtelement kann beispielsweise am Einsteckteil angebracht sein. Dabei kann es beispielsweise in einer äußeren Nut dieses Einsteckteils angeordnet sein, die bei zusammengesteckten Verbinderteilen durch das Aufnahmeteil und die zwischen diesem und dem Einsteckteil einge­ klemmte Dichtlippe verschlossen ist. Insbesondere bei der Verwendung eines Dichtringes ist die Nut vorzugsweise durch eine Ringnut gebildet.
Der Boden der Ringnut kann zur Steckrichtung geneigt sein. Grundsätz­ lich ist jedoch auch eine solche Ausführung denkbar, bei der der Nutbo­ den zur Steckrichtung parallel ist.
Bei einer zweckmäßigen praktischen Ausführungsform liegt der Nut bei zusammengesteckten Verbinderteilen eine zur Steckrichtung geneigte In­ nenwand des Aufnahmeteils gegenüber, wodurch das Zusammenstecken der Verbinderteile, mit dem gleichzeitig auch die Abdichtung erzielt wird, erleichtert wird.
Bei zusammengesteckten Verbinderteilen wird in der Regel eine der beiden äußeren Dichtlippen in Steckrichtung zwischen den Verbinderteilen ein­ geklemmt.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäu­ sedichtung ist bei zusammengesteckten Verbinderteilen die andere äußere Dichtlippe durch das Aufnahmeteil über die mittlere Dichtlippe gebogen und durch die mittlere Dichtlippe abgestützt.
Die Dichtfunktion der abgebogenen äußeren Dichtlippe wird somit durch die mittlere Dichtlippe unterstützt.
Die allgemein E-förmige Querschnittsform des Dichtelements kann bezüg­ lich der mittleren Dichtlippe symmetrisch oder auch asymmetrisch sein.
Es versteht sich, daß sich die bei unbelastetem Dichtelement gegebene E- Form mit dem Zusammenstecken der beiden Verbinderteile ändern kann, was insbesondere dann gilt, wenn die eine äußere Dichtlippe über die mittlere Dichtlippe gebogen wird.
Während im letzteren Fall von den beiden innerhalb des Aufnahmeteils liegenden Dichtlippen lediglich die abgebogene Dichtlippe die Innenwand des Aufnahmeteils berührt, sind grundsätzlich auch solche Ausführungs­ formen denkbar, bei denen beide innerhalb des Aufnahmeteils liegenden Dichtlippen die betreffende Innenwand des Aufnahmeteils berühren.
Bei einer bevorzugten praktischen Ausführungsform sind die beiden Ver­ binderteile durch ein Koppelteil miteinander koppelbar, durch das diese unter Beaufschlagung der einzuklemmenden Dichtlippe in Steckrichtung gegeneinandergezogen werden. Dabei kann das Koppelteil insbesondere einen Drehverschluß oder dergleichen umfassen.
Bei dem Steckverbinder kann es sich beispielsweise um einen Faseroptik- Steckverbinder handeln.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen un­ ter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines mit einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusedichtung versehenen Steckverbinders,
Fig. 2 eine schematische perspektivische Darstellung des Dichtringes der in Fig. 1 gezeigten Gehäusedichtung,
Fig. 3 eine mit der Fig. 2 vergleichbare Darstellung des Dichtringes der in Fig. 1 gezeigten Gehäusedichtung, wobei jedoch ein Teil des Dichtringes herausgeschnitten ist,
Fig. 4 eine schematische vergrößerte Darstellung der in Fig. 1 gezeigten Gehäusedichtung,
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausfüh­ rungsform der erfindungsgemäßen Gehäusedichtung mit einem eine symmetrische Querschnittsform aufwei­ senden Dichtring und
Fig. 6 eine mit der Fig. 5 vergleichbare Darstellung einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Ge­ häusedichtung mit einem eine asymmetrische Quer­ schnittsform aufweisenden Dichtring.
Fig. 1 zeigt in schematischer perspektivischer Darstellung einen Steck­ verbinder 10 mit zwei zusammensteckbaren, aus einem Einsteckteil 12 bzw. einem Aufnahmeteil 14 bestehenden Verbinderteilen, der mit einer zwischen den beiden Verbinderteilen 12, 14 wirkenden Gehäusedichtung 16 versehen ist.
Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem Steckverbinder 10 um einen Faseroptik-Steckverbinder. Grundsätzlich kann die erfindungsgemäße Gehäusedichtung jedoch auch bei anderen Steckverbindern oder derglei­ chen verwirklicht sein.
Wie insbesondere auch anhand der Fig. 2 bis 4 zu erkennen ist, um­ faßt die Gehäusedichtung 16 ein drei Dichtlippen 18, 20, 22 aufweisen­ des, im Querschnitt allgemein E-förmiges ringartiges Dichtelement 24. Die E-förmige Querschnittsform dieses Dichtringes 24 liegt zunächst im un­ belasteten Zustand vor. Sie kann sich mit dem Zusammenstecken der beiden Verbinderteile 12, 14 ändern.
Wie insbesondere anhand der Fig. 1 und 4 zu erkennen ist, ist zur Abdichtung des Bereichs zwischen den beiden zusammengesteckten Ver­ binderteilen 12, 14 die eine äußere Dichtlippe 18 in Steckrichtung S zwi­ schen den beiden Verbinderteilen 12, 14 eingeklemmt, während die beiden anderen Dichtlippen 20, 22 innerhalb des Aufnahmeteils 14 liegen.
Im vorliegenden Fall besitzt der Dichtring 24 eine allgemein ovale Ring­ form (vgl. insbesondere die Fig. 2 und 3). Er ist in einer äußeren Ring­ nut 26 des Einsteckteils 12 angeordnet, die bei zusammengesteckten Ver­ binderteilen 12, 14 durch das Aufnahmeteil 14 und die zwischen diesem und dem Einsteckteil 12 eingeklemmte Dichtlippe 18 verschlossen ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform verläuft der Boden 28 der Ringnut 26 zumindest im wesentlichen parallel zur Steckrichtung S.
Das Aufnahmeteil 14 ist an seinem dem Einsteckteil 12 zugewandten En­ de mit einer innenliegenden Auflaufschräge 30 versehen, so daß der Ring­ nut 26 bei zusammengesteckten Verbinderteilen 12, 14 eine zur Steck­ richtung S geneigte Innenwand des Aufnahmeteils 14 gegenüberliegt.
Wie am besten anhand der Fig. 3 zu erkennen ist, ist die allgemein E- förmige Querschnittsform des Dichtringes 24 bezüglich der mittleren Dichtlippe 20 zumindest im wesentlichen symmetrisch. Dabei ist die mittlere Dichtlippe 20 kürzer als die beiden äußeren Dichtlippen 18, 22.
Während bei zusammengesteckten Verbinderteilen 12, 14 die linke äußere Dichtlippe 18 in Steckrichtung L zwischen den beiden Verbinderteilen 12, 14 eingeklemmt ist, ist die rechte äußere Dichtlippe 22 durch das Auf­ nahmeteil 14 über die mittlere Dichtlippe 20 gebogen und durch diese mittlere Dichtlippe 20 abgestützt (vgl. insbesondere Fig. 4). Von den bei­ den innerhalb des Aufnahmeteils 14 liegenden Dichtlippen 20, 22 berührt somit lediglich die rechte äußere Dichtlippe 22 die der Ringnut 26 gegen­ überliegende Innenwand 30 des Aufnahmeteils 14.
Die beiden Verbinderteile 12, 14 sind durch ein Koppelteil 32 (vgl. Fig. 1) miteinander koppelbar, durch das sie unter Beaufschlagung der einzu­ klemmenden Dichtlippe 18 in Steckrichtung S gegeneinander gezogen werden. Dabei wird gleichzeitig auch die Dichtlippe 22 über die mittlere Dichtlippe 20 gebogen. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem Kop­ pelteil 32 um einen Drehverschluß.
Fig. 5a zeigt in schematischer Darstellung eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Gehäusedichtung. Auch in diesem Fall ist die all­ gemein E-förmige Querschnittsform des Dichtringes 24 bezüglich der mittleren Dichtlippe 20 zumindest im wesentlichen wieder symmetrisch. Die drei Dichtlippen 18, 20, 22 sind hier jedoch gleich lang. Die rechte äußere Dichtlippe 22 wird nicht mehr über die mittlere Dichtlippe 20 ge­ bogen, so daß nunmehr auch die mittlere Dichtlippe 20 die zur Steck­ richtung S geneigte Innenwand 30 des Aufnahmeteils 14 berührt.
Der Boden 28 der im Einsteckteil 12 ausgebildeten, den Dichtring 24 auf­ nehmenden Ringnut 26 ist hier zur Steckrichtung S geneigt. Der zwischen dem Boden 28 der Ringnut 26 und der geneigten Innenwand 30 gebildete Raum besitzt einen nach links zum Einsteckteil 12 hin zunehmend kleiner werdenden Querschnitt.
Aus der Fig. 5b ergibt sich der allgemein E-förmige Querschnitt des un­ belasteten Dichtringes 24.
Im übrigen kann diese Ausführungsform zumindest im wesentlichen den gleichen Aufbau wie die vorangehende Ausführungsform besitzen, wobei einander entsprechende Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen sind.
Fig. 6a zeigt eine mit der Fig. 5a vergleichbare Darstellung einer weite­ ren Ausführungsform der Gehäusedichtung. Im vorliegenden Fall ist die allgemein E-förmige Querschnittsform des Dichtringes 24 bezüglich der mittleren Dichtlippe 20 asymmetrisch. Dabei sind die beiden innerhalb des Aufnahmeteils 14 liegenden Dichtlippen 20, 22 kürzer als die linke äußere, zwischen den beiden Verbinderteilen 12, 14 eingeklemmte Dicht­ lippe 18. Auch hier berühren beide innerhalb des Aufnahmeteils 14 lie­ genden Dichtlippen 20, 22 die zur Steckrichtung S geneigte Innenwand 30 des Aufnahmeteils 14. Der Boden 28 der im Einsteckteil 12 vorgesehenen Ringnut 26 verläuft hier zumindest im wesentlichen parallel zur Steck­ richtung S. Der zwischen dem Boden 28 der Ringnut 26 des Einsteckteils 12 und der geneigten Innenwand 30 des Aufnahmeteils 14 gebildete Raum besitzt einen nach rechts in Richtung des Aufnahmeteils 14 kleiner wer­ denden Querschnitt.
Fig. 6a zeigt die allgemein E-förmige Querschnittsform des noch unbela­ steten Dichtringes 24.
Im übrigen kann diese Ausführungsform zumindest im wesentlichen wie­ der den gleichen Aufbau wie die in Fig. 1 bis 4 dargestellte Ausfüh­ rungsform besitzen. Einander entsprechende Teile sind wieder mit glei­ chen Bezugszeichen versehen.
Bezugszeichenliste
10
Steckverbinder
12
Verbinderteil, Einsteckteil
14
Verbinderteil, Aufnahmeteil
16
Gehäusedichtung
18
Dichtlippe
20
Dichtlippe
22
Dichtlippe
24
Dichtelement, Dichtring
26
Ringnut
28
Boden
30
Auflaufschräge, geneigte Innenwand
32
Koppelteil
S Steckrichtung

Claims (17)

1. Gehäusedichtung (16) für einen Steckverbinder (10) mit zwei zu­ sammensteckbaren, aus einem Einsteckteil (12) bzw. einem Auf­ nahmeteil (14) bestehenden Verbinderteilen, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein drei Dichtlippen (18, 20, 22) aufweisendes, im Quer­ schnitt allgemein E-förmiges Dichtelement (24) umfaßt, wobei zur Abdichtung des Bereichs zwischen den beiden zusammengesteckten Verbinderteilen (12, 14) eine (18) der Dichtlippen (18, 20, 22) in Steckrichtung (S) zwischen den beiden Verbinderteilen (12, 14) ein­ geklemmt ist und die beiden anderen Dichtlippen (20, 22) innerhalb des Aufnahmeteils (14) liegen.
2. Gehäusedichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement durch einen Dichtring (24) gebildet ist.
3. Gehäusedichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (24) eine allgemein ovale Ringform besitzt.
4. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (24) am Einsteckteil (12) angebracht ist.
5. Gehäusedichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtelement (24) in einer äußeren Nut (26) des Einsteck­ teils (12) angeordnet ist, die bei zusammengesteckten Verbindertei­ len durch das Aufnahmeteil (14) und die zwischen diesem und dem Einsteckteil eingeklemmte Dichtlippe (18) verschlossen ist.
6. Gehäusedichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nut durch eine Ringnut (26) gebildet ist.
7. Gehäusedichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (28) der Ringnut (26) zur Steckrichtung geneigt ist.
8. Gehäusedichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (28) der Nut (26) zur Steckrichtung parallel ist.
9. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Nut (26) bei zusammengesteckten Verbinderteilen (12, 14) eine zur Steckrichtung geneigte Innenwand (30) des Aufnahmeteils (14) gegenüberliegt.
10. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei zusammengesteckten Verbinderteilen (12, 14) eine (18) der beiden äußeren Dichtlippen (18, 22) in Steckrichtung (S) zwischen den Verbinderteilen (12, 14) eingeklemmt ist.
11. Gehäusedichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß bei zusammengesteckten Verbinderteilen (12, 14) die andere äußere Dichtlippe (22) durch das Aufnahmeteil (14) über die mittlere Dichtlippe (20) gebogen und durch diese mittlere Dichtlippe (20) ab­ gestützt ist.
12. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die allgemein E-förmige Querschnittsform des Dichtelements (24) bezüglich der mittleren Dichtlippe (20) zumindest im wesentli­ chen symmetrisch ist.
13. Gehäusedichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die allgemein E-förmige Querschnittsform des Dichtelements (24) bezüglich der mittleren Dichtlippe (20) asymmetrisch ist.
14. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei zusammengesteckten Verbinderteilen (12, 14) beide inner­ halb des Aufnahmeteils (14) liegenden Dichtlippen (20, 22) eine der Nut (26) gegenüberliegende Innenwand (30) des Aufnahmeteils (14) berühren.
15. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Verbinderteile (12, 14) durch ein Koppelteil (32) mit­ einander koppelbar sind, durch das sie unter Beaufschlagung der einzuklemmenden Dichtlippe (18) in Steckrichtung (S) gegeneinan­ der gezogen werden.
16. Gehäusedichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Koppelteil (32) einen Drehverschluß umfaßt.
17. Gehäusedichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (10) ein Faseroptik-Steckverbinder ist.
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