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Die Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung, bestehend aus zwei miteinander kuppelbaren Steckerblockteilen mit einer Mehrzahl von Aufnahmen für korrespondierend zueinander angeordnete und miteinander zu verbindende Steckerteile.
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Kupplungsvorrichtungen dieser Art sind Stand der Technik und als Mehrmedien- oder Mehrfachkupplung bekannt. Die
DE 10 2009 030 936 A1 zeigt beispielsweise eine Kupplungsvorrichtung dieser Gattung. Diese Kupplungsvorrichtungen können eine größere Anzahl von Steckerteilen aufweisen, die zur Verbindung von Leitungsabschnitten zusammensteckbar sind. Bei diesen kann es sich um Leitungen für strömungsfähige Medien, wie Druckluft, oder um elektrische Leitungen handeln. Grundsätzlich, und insbesondere bei unter Druck stehenden Leitungsabschnitten, ist eine sichere gegenseitige Abdichtung der Steckerteile mittels eines Dichtmittels beim Kupplungszustand unerlässlich. Vor allem bei einer größeren Anzahl von Steckerteilen kann für das Durchführen des Kupplungsvorgangs ein höherer Kraftaufwand aufgrund der Reibung an den Dichtmitteln und wegen des dem Zusammenstecken entgegenwirkenden Mediendrucks erforderlich sein.
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Im Hinblick auf diese Problematik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Kupplungsvorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die auch bei einer größeren Anzahl von Steckerteilen eine einfache und bequeme Durchführung des Kupplungsvorgangs ermöglicht.
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Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch eine Kupplungsvorrichtung gelöst, die die Merkmale des Patentanspruchs 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 besteht eine wesentliche Besonderheit der Erfindung darin, dass eine Unterstützungseinrichtung zur Unterstützung des Kupplungsvorgangs vorgesehen ist, die an dem einen Steckerblockteil eine schwenkbare Handhabe mit mindestens einer Führungskulisse aufweist, in die mindestens ein Führungsteil des anderen Steckerblockteils derart eingreift, dass beim Verschwenken der Handhabe die Führungskulisse derart eine Kraft auf das jeweilige Führungsteil ausübt, dass für einen Kupplungsvorgang die Steckerblockteile relativ aufeinander zu bewegt sind. Bei entsprechend gewählter Länge des an der Handhabe zwischen deren manuell ergreifbarem Betätigungsende und der Schwenkstelle gebildeten Hebelarms lässt sich über die Führungskulisse an dem in diese eingreifenden Führungsteil eine hohe in Axialrichtung wirkende Kraftkomponente mit geringem vom Bediener aufzuwendendem Schwenkmoment der Handhabe erzeugen, so dass der Kupplungsvorgang mit geringem Kraftaufwand durchführbar ist. Anders als bei der genannten Lösung des Standes der Technik, bei der, im Bestreben, den Kraftaufwand beim Kupplungsvorgang zu verringern, das jeweilige Dichtmittel der Steckerteile in einer speziell ausgebildeten, eine axiale Bewegung des Dichtmittels zulassender Aufnahmenut angeordnet ist, ist daher bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Dichtungsanordnung beliebiger Ausbildung benutzbar.
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Bei besonders vorteilhaften Ausführungsbeispielen umfasst die schwenkbare Handhabe das zuordenbare Steckerblockteil bügelartig und weist zwei Seitenteile auf, wobei die parallel zueinander gegenüberliegenden Seitenteile dieses Steckerblockteils verschwenkbar an diesem angeordnet sind und wobei jedes Seitenteil die schlitzartige Führungskulisse aufweist, die, parallel zueinander verlaufend und das jeweilige Seitenteil bereichsweise durchgreifend, in diesem angeordnet sind. Bei dieser Bügelbauweise kann das Betätigungsteil der Handhabe durch eine zwischen den beiden Seitenteilen verlaufende Traverse gebildet sein, so dass für die Betätigung ein durch die Traverse gebildetes Griffteil mit der Bügelbreite entsprechender ausreichender Länge zur Verfügung steht, das besonders bequem ergreifbar ist.
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Mit besonderem Vorteil kann das jeweilige Führungsteil des anderen Steckerblockteils aus einem Führungszapfen gebildet sein, wobei zwei Führungszapfen paarweise und in gleicher Eingriffslage an gegenüberliegend angeordneten Seitenwänden des anderen Steckerblockteils derart angeordnet sind, dass sie in der Schwenkbahn der jeweils zuordenbaren Führungskulisse liegen, sobald die Steckerblockteile sich in ihrer Kupplungsposition einander nähern. Bei der so gestalteten Bügelbauweise ist die Gefahr eines Verkantens beim Zusammenbringen der Steckerblockteile vermieden, weil bei gleichzeitig auf einander entgegengesetzten Seiten des anderen Steckerblockteils erzeugter Axialkraft das Zusammenfahren der Steckerblockteile ohne Schrägzug erfolgt.
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Mit besonderem Vorteil kann die Anordnung so getroffen sein, dass die Seitenteile mit der Führungskulisse als Schwenkgabel ausgebildet sind und paarweise am einen Ende über ein plattenartiges oder stabartiges Griffteil miteinander verbunden sind, wobei die Führungskulisse am gegenüberliegenden Ende des jeweiligen Seitenteils für die Aufnahme des Führungszapfens des anderen Steckerblockteils ins Freie mündet. Dabei kann die Führungsbahn der Führungskulisse zumindest im Bereich der Mündungsöffnung und von dieser ausgehend einen gekrümmten Verlauf besitzen.
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Dadurch führt bereits zu Beginn des Kupplungsvorgangs die Schwenkbewegung der Seitenteile zu einer Axialkraftkomponente an den Führungszapfen.
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Mit Vorteil kann die Anordnung so getroffen sein, dass zumindest an einer Schwenkachse an dem einen Steckerblockteil das schwenkbare Seitenteil mittels einer Vorspanneinrichtung, vorzugsweise in Form mindestens einer Bügelfeder, in jeder Schwenkposition kraftschlüssig positioniert bleibt. Auch bei Zuständen ohne Eingriff der Führungszapfen in die jeweilige Führungskulisse sind dadurch lose Schwenkbewegungen der Seitenteile vermieden.
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Die Steckerblockteile können, wie es bei der zum Stand der Technik erwähnten Lösung gemäß
DE 10 2009 030 936 A1 der Fall ist, als Rundkörper ausgebildet oder als Quader in einer Art Kastenbauweise ausgebildet sein.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im Einzelnen erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische Schrägansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung, wobei der nicht vollständig gekuppelte Zustand dargestellt ist;
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2 eine perspektivische Schrägansicht des Ausführungsbeispiels von 1, wobei der vollständig gekuppelte Zustand dargestellt ist;
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3 eine perspektivische Schrägansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Kupplungsvorrichtung, wobei die Steckerblockteile in auseinandergezogener Lage dargestellt sind; und
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4 die Darstellung von 3 in Seitenansicht.
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Mit Bezug auf die
1 und
2 ist die erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung an einem Ausführungsbeispiel beschrieben, das im großen Ganzen einen Rundkörper bildet. Das in
1 und
2 vorne liegend sichtbare erste Steckerblockteil
2 ist, wie beim erwähnten Stand der Technik (
DE 10 2009 030 936 A1 ), in der Art einer Kupplungsdose gestaltet, in die ein im Außendurchmesser zurückgesetztes Mantelteil
6 des zweiten Steckerblockteils
4 einsetzbar ist, wenn die Vorrichtung von dem in
1 gezeigten Zustand in den in
2 gezeigten, gekuppelten Zustand übergeführt wird. In Entsprechung zum Stand der Technik sind beim gekuppelten Zustand Aufnahmen zueinander fluchtend ausgerichtet, die in den Steckerblockteilen
2 und
4 für Steckerteile vorgesehen sind, die an den Enden von miteinander zu verbindenden Leitungsabschnitten angebracht sind.
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Bei der Darstellung von 1 und 2 sind vier Aufnahmen 8 für Steckerteile 10 vorgesehen, wobei in 1 und 2 drei der Aufnahmen 8 leer gelassen sind und lediglich ein eingesetztes Steckerteil 10 sichtbar ist, das ohne einen zugehörigen Leitungsabschnitt dargestellt ist. Beim Kupplungszustand sind die Steckerteile 10 des einen Steckerblockteils 2 mit den Steckerteilen 10 des zweiten Steckerblockteils 4 zusammengefahren, wobei ein Dichtmittel die Abdichtung zwischen den Steckerteilen 10 bildet. Bei dem Ausführungsbeispiel von 1 und 2 ist das zweite Steckerblockteil 4 durch einen Ansatz 12 verlängert, der mit leicht konischer Verjüngung zu einem Leitungs-Führungsteil 14 verläuft, das den Ausgang für ein betreffendes Leitungsbündel bildet, das nicht dargestellt ist.
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Eine Unterstützungseinrichtung, die dem Bediener das Durchführen des Kupplungsvorgangs erleichtert, weist eine als Ganzes mit 16 bezeichnete Handhabe auf. Diese ist in Form eines Schwenkbügels gestaltet, der zwei gleich ausgebildete Seitenteile 18 in Form von Blechplatten aufweist, die mit jeweils einem Ende 20 auf zwei zueinander gegenüberliegenden Seiten des ersten Steckerblockteils 2 an einem Schwenkzapfen 22 um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert sind. An dem Ende 24, das dem Ende 20 mit dem Schwenkzapfen 22 entgegengesetzt ist, sind die Seitenteile 18 durch einen ein Griffteil bildenden Rundstab 26 miteinander verbunden. In dem zwischen den Enden 20 und 24 gelegenen Bereich weisen die Seitenteile 18 eine in Richtung auf das zweite Steckerblockteil 4 vorspringende Erweiterung 28 auf, in der ein Schlitz 30 ausgebildet ist, der eine Führungskulisse bildet und der im Bereich des Endes der Erweiterung 28 offen ist. Die vom Schlitz 30 der Seitenteile 18 gebildeten Führungskulissen dienen als Steuerelement für je einen Führungszapfen 32, die an gegenüberliegenden Seiten des zweiten Steckerblockteils 4 vorstehen.
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Bei Durchführen eines Kupplungsvorgangs treten die Führungszapfen 32, ausgehend von dem in 1 gezeigten Zustand, bei Verschwenken der Handhabe 16 im Uhrzeigersinn, vom offenen Ende des Schlitzes 30 in diesen ein. Für seine Funktion als Führungskulisse verläuft der Schlitz 30, von der Mündungsöffnung ausgehend, derart bogenförmig gekrümmt, dass bei fortschreitender Schwenkbewegung, bei der sich der jeweilige Führungszapfen 32 entlang des Schlitzes 30 bewegt, an den Führungszapfen 32 eine Kraftkomponente in Axialrichtung entsteht, durch die die Steckerblockteile 2 und 4 gegeneinander gezogen werden, so dass die Kupplungsvorrichtung in den Kupplungszustand gelangt. Bei den Hebelverhältnissen, wie sie durch den Abstand zwischen Schwenkzapfen 22 und Ende 24 der Seitenteile 18 und durch die Form der Schlitze 30 gegeben sind, die die Steigung der Führungskulisse bestimmt, resultiert bei mit geringer Betätigungskraft bequem durchzuführender Schwenkbetätigung der Handhabe 16 eine hohe, einen sicheren Kupplungsvorgang bewirkende Axialkraft.
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Die 3 und 4 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel. Im Unterschied zum erstbeschriebenen Beispiel sind erstes und zweites Steckerblockteil 2 und 4 nicht durch Rundkörper, sondern in der Art einer Kastenbauweise in Form von Quadern ausgebildet, in denen sich die Aufnahmen 8 für jeweilige Steckerteile 10 befinden. Wie beim ersten Beispiel ist von den vorhandenen Aufnahmen 8 nur bei jedem Steckerblockteil 2 und 4 jeweils eine Aufnahme 8 mit einem Steckerteil 10 bestückt dargestellt, wobei es sich im gezeigten Fall um Steckerteile 10 für elektrische Leitungsabschnitte handelt, die nicht dargestellt sind. Als Führungen beim Zusammenfahren der Steckerblockteile 2 und 4 beim Kupplungsvorgang ist am ersten Steckerblockteil 2 in der Nähe jeder Schmalseite der Rechteckform je eine Führungsstange 36 vorgesehen, die beim Kupplungsvorgang in (nicht sichtbare) Führungsbohrungen im zweiten Steckerblockteil 4 eingreifen.
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Die den Kupplungsvorgang erleichternde Unterstützungseinrichtung ist in entsprechender Weise wie beim erstbeschriebenen Beispiel durch eine Handhabe 16 in Bügelbauweise mit den gleich ausgebildeten Seitenteilen 18 gebildet, wie sie beim ersten Ausführungsbeispiel beschrieben sind. Anders als beim ersten Ausführungsbeispiel ist das die Enden 24 der Seitenteile 18 verbindende Griffteil 26 nicht durch einen Rundstab, sondern durch eine mit den Seitenteilen 18 einstückige Traverse gebildet. Wie beim ersten Beispiel ist für die Zusammenwirkung mit den vom Schlitz 30 der Seitenteile 18 gebildeten Führungskulissen beidseits des zweiten Steckerblockteils 4 ein vorstehender Führungszapfen 32 vorgesehen. Wie insbesondere die 4 zeigt, weist die schlitzartige Führungskulisse 30 am hinteren Ende eine in Richtung des Griffteils vorspringende Ausnehmung oder Wölbung 51 auf, welche es zu überdrucken gilt und den Bügel in Form der Handhabe 16 zum Einrasten bringt, damit diese im gekoppelten Zustand gegen unbeabsichtigtes Lösen ohne Fremdeinwirkung gesichert ist. Die Kraft und der benötigte Weg zum Überdrücken wird dabei auf die Dichtung 50 aufgebracht.
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Zur Bildung der Schwenkachse für die Seitenteile 18 weist das zweite Ausführungsbeispiel anstelle des Schwenkzapfens 22 eine Schwenklagerung mit einer Schraube 38 auf, mit der eine Bügelfeder 40 gehalten ist, die unter einer Vorspannkraft an der Außenseite des betreffenden Seitenteils 18 anliegt. Die Handhabe 16 ist dadurch kraftschlüssig gegen ungewollte Schwenkbewegungen gesichert, wenn die Steckerblockteile 2 und 4 nicht gekuppelt und die Handhabe 16 daher frei ist. Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist als Führung für ein vom zweiten Steckerblockteil 4 abgehendes Leitungsbündel, das nicht dargestellt ist, anstelle des beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehenen Ansatzes 12 mit Austrittsführungsteil 14 ein Führungsbügel 42 vorgesehen. Dieser weist zwei seitliche Wangen 44 auf, die mit dem zweiten Steckerblockteil 4 verschraubt sind. Am Ende der Wangen 44 befindet sich das Austritts-Führungsteil 14, wie es auch beim ersten Ausführungsbeispiel am Ende des Ansatzes 12 des zweiten Steckerblockteils 4 angeordnet ist. Wie beim ersten Ausführungsbeispiel weist das Führungsteil 14 an einem äußeren Schraubring 45 Abflachungen 46 auf, die Angriffsstellen für das Verdrehen des Schraubringes 45 bilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102009030936 A1 [0002, 0011, 0018]