DE19856637A1 - Vorrichtung und Verfahren zur kontrollierten Stromabnahme zwischen einem Fahrdraht und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen Hochgeschwindigkeitsfahrzeug - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur kontrollierten Stromabnahme zwischen einem Fahrdraht und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen HochgeschwindigkeitsfahrzeugInfo
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Abstract
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur kontrollierten Stromabnahme zwischen einem Fahrdraht und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen Hochgeschwindigkeitsfahrzeug zu entwickeln, mit der bzw. mit dem eine kontrollierte Stromabnahme durch eine Kraft- und/oder Lageregelung im Hochgeschwindigkeitsbereich problemlos ermöglicht und zugleich die aerodynamischen Geräusche signifikant reduziert werden. DOLLAR A Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das auf dem Fahrzeugdach montierte stromlinienförmige Gehäuse 3 aus teleskopartig geführten, inneren und äußeren Cover-Segmenten 5 mit einem am inneren Cover-Segment angeformten Cover-Dach 6 zusammengesetzt ist. Die Cover-Segmente 5 sind durch mindestens zwei im Gehäuseinneren angeordnete, mit einem horizontal zu der Isolatorachse B-B gelegenen elektromechanischen Antrieb 40 betätigbare Hubeinrichtungen 29 auf unterschiedliche Hubhöhen ein- und ausfahrbar, wobei die Hubeinrichtungen 29 und alle weiteren Einbauten durch die Cover-Segmente vertikal umschlossen sind. Die Wippe 46 mit Schleifleiste 48 und Isolator 11 ist relativ zu den Hubhöhen der Cover-Segmente 5 durch einen hochfrequenten Antrieb 71 vertikal verfahrbar und um die Isolatorachse B-B drehbar. Zwischen Schleifleiste 48 und Isolatorflansch 45 befindet sich eine Feder-Dämpfereinheit 49 zur Entkopplung der vertikal einwirkenden Kräfte und zur Dämpfung der Kontaktkraftschwankungen. Der Leiter zwischen Isolator und fahrzeugseitiger ...
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur kontrollierten Stromabnahme zwischen
einem Fahrdraht und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen
Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten
stromlinienförmigen Gehäuse zur Aufnahme einer Hubeinrichtung, an der eine eine
Schleifleiste tragende, Hörner aufweisende Wippe eines Stromabnehmers befestigt ist,
einem Isolator zum Halten und Isolieren des Stromabnehmers und einem Leiter zum
Ableiten des vom Stromabnehmer aufgenommenen Stromes.
Die Erfindung betrifft ferner auch ein Verfahren zur kontrollierten Stromabnahme
zwischen einem Fahrdraht und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen
Hochgeschwindigkeitsfahrzeuges, bei dem der vom Isolator gehaltene Stromabnehmer
mit Schleifleiste und Wippe vertikal angehoben und abgesenkt wird.
Die von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, insbesondere Schienenfahrzeuge,
erreichbare Maximalgeschwindigkeit wird bekanntlich durch die Stromabnahme vom
Fahrdraht über den Stromabnehmer maßgeblich bestimmt, der gegen den Fahrdraht
gedrückt wird. Es ergibt sich eine Kontaktkraft zwischen Fahrdraht und
Stromabnehmer, die infolge der dynamischen Interaktion von Fahrdraht und
Stromabnehmer beträchtlich variieren kann.
Die Größe dieser Kontaktkraft wird erheblich beeinflußt durch die Reibung zwischen
den Schleifleisten und dem Fahrdraht, der Steifigkeit der Oberleitung, der örtlichen
oder temporären Geometrieveränderungen durch unterschiedliche Fahrdrahthöhen,
Zickzack-Verlegung des Fahrdrahtes, Abnutzung der Schleifleiste und des
Fahrdrahtes, unterschiedliche aerodynamische Einflüsse infolge wechselnder
Fahrrichtung und Fahrzeugformen, Wind und Fahrzeuggeschwindigkeit,
Schwingungsverhalten des Stromabnehmers und des Fahrdrahtes sowie Änderung der
Strömungsgeschwindigkeit bei Gegenverkehr in Tunneln.
Zur Regelung der Kontaktkraft in Abhängigkeit deutlicher Veränderungen der
Fahrleitungshöhe auch bei hohen Geschwindigkeiten beschreibt die
DE-A 30 33 449 einen zweistufigen Scherenstromabnehmer mit einer über die
Stromabnehmerwippe an der Fahrleitung anliegenden, bezüglich dieser auf konstante
Kontaktkraft geregelten oberen Schere, einer diese tragenden Hauptschere, einer
ersten, der oberen Schere zugeordneten Stellvorrichtung, einer an diese zur
Konstanthaltung der Kontaktkraft Stellsignale abgebenden Regelvorrichtung sowie
einer zweiten, der zweiten Hauptschere zugeordneten Stellvorrichtung. Mit einer
zweiten Regelvorrichtung werden zur Aufrechterhaltung eines im zeitlichen Mittel
konstanten Stellweges des ersten Stellvorrichtung Stellsignale geliefert. Die
Hauptschere ist nicht mehr verriegelt und ihre Stellung wird kontinuierlich so geregelt,
daß der Stellweg der oberen Schere im Mittel konstant gehalten wird. Es tritt eine
Arbeitsteilung zwischen den beiden Stufen des Scherenstromabnehmers derart auf,
daß niederfrequente Schwingungen relativ großer Amplitude von der Hauptschere
aufgenommen und ausgeregelt werden und hochfrequente Schwingungen relativ
kleiner Amplitude von der der oberen Schere zugeordneten Stellvorrichtung verarbeitet
werden. Dabei oszilliert die obere Schere innerhalb eines relativ engen
Toleranzbereiches um einen im zeitlichen Mittel konstanten Stellweg.
Die Regelung dieses bekannten Scherenstromabnehmers verläuft so, daß zunächst
der zweiten, der Hauptschere zugeordneten Regelvorrichtung der Istwert des
Stellweges als Meßgröße zugeführt wird. Stellsignale für die zweite, der Hauptschere
zugeordneten Stellvorrichtung werden dann aus der Abweichung dieser Istwerte von
einem Sollwert gebildet, der dem anzustrebenden zeitlichen Mittel des Stellweges der
ersten, der oberen Schere zugeordneten Stellvorrichtung entspricht. Bei in einer
Richtung erfolgenden Änderung des Stellweges wird zunächst zur Konstanthaltung der
Kontaktkraft zur Fahrleitung die obere Schere nachgeführt und dann die Hauptschere
soweit nachgeregelt, daß der ursprüngliche Wert des Stellweges der ersten
Stellvorrichtung wieder erreicht wird.
Die hydraulischen Stellmotore dieser bekannten Lehre verkomplizieren die
Konstruktion und sind letztendlich die Ursache dafür, daß sich dieser zweistufige
Scherenstromabnehmer in der Praxis nicht durchsetzen konnte. Außerdem muß im
Fall der Überbrückung großer Höhendifferenzen im Fahrbetrieb die Hauptschere
vollkommen aufgestellt werden, so daß der von der oberen Schere getragene
Miniaturstromabnehmer lediglich einen geringen Arbeitsbereich hat, der bei
Geschwindigkeiten <250 km/h nicht ausreichend ist. Der vorgeschlagene
Scherenstromabnehmer hat des weiteren den Nachteil, daß mit ihm nur die
Höhendifferenzen ausregelbar sind, andere Einflußfaktoren auf die Kontaktkraft bleiben
unberücksichtigt. Andererseits ist die Hauptschere auch nicht in der Lage
hochfrequentere Kontaktkraftschwankungen wie sie im Hochgeschwindigkeitsbereich
zwischen 250 bis 400 km/h auftreten, auszuregeln.
Dieser bekannte zweistufige Scherenstromabnehmer verursacht außerdem im
Hochgeschwindigkeitsbereich einen erheblichen Schalldruck.
Diese Probleme versucht die Lehre nach der EP-A 0 649 767 dadurch zu lösen, daß
auf dem Fahrzeugdach ein stromlinienförmiges starres Domgehäuse befestigt ist, das
den unteren Teil des Stromabnehmers zusammen mit seinem an den unteren Füßen
der beiden Isolatoren (Isolator und Leiter) angeordneten Schwenkmechanismus
aufnimmt. Der Leiter und der Isolator sind in einem vorgegebenen Abstand
voneinander in Querrichtung des Fahrzeuges zueinander so versetzt angeordnet, daß
eine Reduzierung des aerodynamischen Geräusches erreicht werden soll. Der Isolator
oder der Leiter hat ferner einen stromlinienförmigen Querschnitt.
Trotzdem der zweite Isolator (Leiter) im Bereich der Abrißkante der Luftströmung
angeordnet wird, ist er in nicht unbeträchtlichem Maß an dem immer noch sehr hohen
Schallpegel des gesamten Stromabnehmeraufbaus beteiligt. Durch die
vergleichsweise starre Befestigung des Isolatorschaftes und Leiters hat dieser
bekannte Stromabnehmer ein insgesamt unbefriedigendes Regelverhalten im
Ausgleich der Kontaktkraftschwankungen und in der Überbrückung großer
Höhendifferenzen.
Schließlich ist aus der EP-A 0 697 304 ein Stromabnehmer bekannt, der durch zwei
senkrecht übereinander angeordnete hydraulische Hub- und Senkeinrichtungen in der
Lage ist, Höhendifferenzen zwischen 100 bis 800 mm zu überbrücken. Der untere Teil
des Stromabnehmers mit seinen Hub- und Senkeinrichtungen ist von einem
Aufnahmedom umschlossen, wobei die untere der beiden Hub- und Senkeinrichtungen
in den Wagenkörper integriert ist. Die Kontaktkraft oder die Distanz zwischen
Schleifleiste und Fahrdraht wird ermittelt und mit dem ermittelten Wert die
Vertikalbewegung der Hub- oder Senkeinrichtung geregelt.
Bei großen Höhendifferenzen muß der Kopf des Stromabnehmers einschließlich der
Isolatoren durch die Hub- und Senkeinrichtungen entsprechend aus dem
Aufnahmedom ausgefahren werden, wodurch die beiden wiederum in Querrichtung
versetzt angeordneten Isolatoren über den Dom hinausragen und einen
entsprechenden Schallpegel verursachen. Die hydraulischen Hub- und
Senkeinrichtungen haben darüber hinaus einen beträchtlichen Platzbedarf, der
einerseits durch die Integration in den Wagenkörper und andererseits durch die
erhebliche Baulänge des Aufnahmedoms über zwei Wagenkörper geschaffen wurde.
Dies führt zu einem komplizierten, aufwendigen und schweren Aufbau.
Bei diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Stromabnehmer der eingangs genannten Art zu entwickeln, der eine kontrollierte
Stromabnahme durch eine Kraft- und/oder Lagerregelung im
Hochgeschwindigkeitsbereich problemlos ermöglicht und zugleich die
aerodynamischen Geräusche signifikant reduziert.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 und durch ein Verfahren mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 30 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht es, große Ausfahrhöhen des
Stromabnehmers zu realisieren und zugleich auch extreme Höhendifferenzen des
Kettenwerkes zu überbrücken. Dadurch, daß der gesamte Hubmechanismus und der
Isolator durch das Gehäuse auch im ausgefahrenen Zustand umhaust bleibt sowie nur
ein einziger Isolator zur Anwendung kommt, werden die aerodynamischen Geräusche
wirksam reduziert. Das den Stromabnehmer aufnehmende Gehäuse erreicht
andererseits im eingefahrenen Zustand eine geringe Bauhöhe, ist wartungsarm und
einfach auf dem Dach des Fahrzeuges zu montieren.
Die aufwendige im Stand der Technik realisierte Domaufnahme kann vollständig
entfallen. Andererseits ist die erfindungsgemäße Lösung problemlos in Domaufbauten
vorhandener Fahrzeuge integrierbar.
Die Erfindung soll nachstehend in einem Ausführungsbeispiel anhand der
Zeichnungen näher veranschaulicht werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen
Stromabnehmeraufbaus mit den Hauptkomponenten Cover, Cover-
Dach, Isolator und Stromabnehmerkopf,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Stromabnehmers
im ausgefahrenen Zustand gemäß Linie A-A der Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittdarstellung des erfindungsgemäßen Stromabnehmers
im eingefahrenen Zustand gemäß Linie A-A der Fig. 1,
Fig. 4 das Grundprinzip der Hubeinrichtung für normale Hubhöhen,
Fig. 5 einen Schnitt durch zwei mit Seilzug verbundene Cover-Segmente,
Fig. 6 eine Aufsicht der Fig. 5 mit schematischer Darstellung der
Seilzugbefestigung,
Fig. 7 eine Aufsicht des elektromechanischen Antriebes in Form eines
Kettenantriebes für die Hubeinrichtung,
Fig. 8 eine Ansicht des Wippe mit Schleifleiste,
Fig. 9 eine Draufsicht gemäß Fig. 8,
Fig. 10 einen Schnitt durch den Wippenkörper gemäß Linie C-C der Fig. 8,
Fig. 11 eine schematische Darstellung Ansicht der höhenvariablen
Kabelführung zwischen Isolator/Stromabnehmer und fahrzeugseitiger
Anschlußstelle,
Fig. 12 die Seilzugführung mit Gaszugfeder nach Fig. 11 und
Fig. 13 die Seilzugführung mit Gaszugfeder nach Fig. 11.
Auf dem Dach 1 eines Hochgeschwindigkeitsfahrzeuges 2 ist wie in Fig. 1 gezeigt ein
stromlinienförmiges Gehäuse 3 mit einem Grundrahmen 4 montiert. Dieses Gehäuses
3 kann Teil eines Dombaufbaus auf dem Fahrzeugdach sein, es kann aber auch direkt
auf dem Dach montiert sein.
Das Gehäuse 3 setzt sich nach Fig. 2 aus fünf teleskopartig ineinandergesteckten,
rohrartig umlaufenden Cover-Segmenten 5 zusammen, von denen jeweils das
innenliegende Cover-Segment am außenliegenden abgestützt und geführt ist. Das
innere Cover-Segment ist zugleich als ein nach außen gewölbtes Cover-Dach 6
ausgebildet und deckt das Gehäuse 3 ab. In das gewölbte Cover-Dach 6 ist mittig eine
Mulde 7 eingeformt, in deren Zentrum eine Öffnung 8 vorgesehen ist. Am inneren
Cover-Dach 6 ist ein Dachrahmen 9 mit einer zur Öffnung 8 korrespondierenden
Öffnung 10 eines Isolatorsträgers 12 befestigt, durch die ein Isolator 11 führbar ist. Der
Isolator 11 ruht auf dem Isolatortäger 12, der symmetrisch zur Isolatorachse B-B
jeweils endseitig eine Spindelmutter 13 trägt. In die Spindelmutter 13 greift eine
senkrecht zum Dachrahmen 9 verlaufende, durch einen Elektromotor 14 über ein
Zahnradgetriebe 15 angetriebene Spindel 16 ein. Die Drehbewegung des Motors wird
über das Zahnradgetriebe 15 auf die Spindel 16 übertragen, die die Drehbewegung in
eine vertikale Hubbewegung umsetzt und somit den Isolatorträger 12 mit dem Isolator
11 durch die Öffnung 8 aus- und einfährt.
Elektromotor 14, Spindel 16, Spindelmutter 13 und Zahnradgetriebe 15 bilden einen
hochfrequenten Antrieb 71.
Wie in Fig. 5 und 6 zu erkennen ist, besitzt jedes der Cover-Segmente 5 eine untere,
in das Gehäuseinnere gerichtete L-förmige anschlagartige Abwinklung 17 und eine
obere, ebenfalls in das Innere gerichtete Abwinklung 18. Die untere Abwinklung 17 hat
einen gegenüber der oberen Abwinklung 18 etwas längeren Schenkel, der als
Anschlag für das jeweils innere Cover-Segment dient. Im Bereich der unteren
Abwinklung 17 ist innenseitig des Cover-Segmentes 5 eine Vertiefung 19 ausgebildet,
die sich entlang des inneren Umfangs des Cover-Segments erstreckt. Die Cover-
Segmente 5 bestehen aus einem Faserverbundmaterial, beispielsweise GFK, das im
Bereich der Vertiefung 19 mit Inserts verstärkt ist. Die obere Abwinklung 18 ist mit
einer Dichtlippe 70 versehen, die den Zwischenraum von innerem und äußerem Cover-
Segment 5 gegen Feuchtigkeit abdichtet.
Eine Umlenkeinrichtung 20, bestehend aus einer Seilführung 21 und Gleitrolle 22, ist
innenseitig in diesem Teil der Vertiefung 19 positioniert.
Außenseitig ist etwa oberhalb der Drehachse der Gleitrolle 22 eine Einhängplatte 23
am Cover-Segment 5 verankert. Im Fall zweier ineinandergesteckter Cover-Segmente
5 liegt die Seilführung 21 etwa in senkrechter Flucht zur Einhängplatte und ist der
Gleitrolle 22 vorgeordnet. Die Gleitrolle 22 ist am Insert drehbar gelagert. Dies stellt
eine sichere Seilumlenkung sicher.
Wie Fig. 6 zeigt, ist ein Seil 24 mit seinem einen Ende in der Einhängplatte 23
unverlierbar eingehängt. Dieses Seil 24 verläuft von der Einhängplatte 23 zunächst in
senkrechter Flucht zur Seilführung 21 und wird über die Gleitrolle 22 etwa waagerecht
auf eine am Umfang des äußeren Cover-Segmentes tangential festgelegte
Zugeinrichtung 25 umgelenkt. Die Zugeinrichtung 25 umfaßt eine Zugfeder 26 und ein
Verankerungsteil 27, das ebenfalls an einem Insert festgelegt ist.
Vier derartig aus Seil 24, Einhängplatte 23, Seilführung 21, Gleitrolle 22 und
Zugeinrichtung 25 bestehende Seilzüge sind gleichmäßig über den Umfang der Cover-
Segmente verteilt und verbinden jeweils ein inneres Cover-Segment mit einem
äußeren Cover-Segment.
Der Dachrahmen 9 hat an ihren den Cover-Segmenten 5 zugeordneten Enden in den
Innenraum des Gehäuses 3 gerichtete Befestigungslaschen 28 für die Befestigung der
Hubeinrichtungen 29, mit denen das Cover-Dach 6 gehoben oder gesenkt wird (siehe
Fig. 2 und 3). Die Hubeinrichtung 29 setzt sich aus vier scherenartigen Traggestellen
30 zusammen, von denen jeweils ein Traggestell aus zwei unteren Tragarmen 31 und
32 sowie einem oberen Tragarm 33 gebildet ist. Die beiden unteren Tragarme 31 und
32 sind mit einem Verschiebelager 34 versehen. Der obere Tragarm 33 ist mit seinem
einen Ende schwenkbar an der Befestigungslasche 28 des Dachrahmens 9 ortsfest
angelenkt, sein anderes Ende ist mit dem unteren Tragarm 31 über ein Gelenk 35
verbunden. Der andere untere Tragarm 32 ist über ein Gelenk 36 mit dem oberen
Tragarm 33 durch einen Hebelarm 37 verbunden, der mit dem oberen Tragarm 33 an
diesem ein weiteres Verschiebelagers 38 bildet. Die beiden Gelenke 35, 36 und
Verschiebelager 34 und 38 schließen so ein Parallelogramm ein. In der vertikalen
Flucht des am Dachrahmen 9 ortsfest befestigten oberen Tragarmes 33 befindet sich
am Grundrahmen 4 eine Befestigungslasche 39, an der der Tragarm 31 schwenkbar,
aber ortsfest festgelegt ist (siehe Fig. 2). Diese Hubeinrichtung ist beispielsweise
besonders für große Ausfahrhöhen, vorzugsweise bis 2,8 m über Fahrzeugdachhöhe,
geeignet.
Für die Kompensation von normalen Hubhöhen, beispielsweise des
Schnellbahnnetzes, besteht die Hubeinrichtung 29 aus mindestens zwei Traggestellen
30, die aus einem am Dachrahmen 9 schwenkbar angelenkten Tragarm 33 und einem
am Grundrahmen 4 ebenfalls schwenkbar angelenkten Tragarm 32 besteht. Der
Tragarm 32 ist mit seinem anderen Ende mit dem Tragarm 33 gelenkig verbunden,
wobei wie in Fig. 4 prinzipäßig dargestellt, der Tragarm 32 die Länge L und der
Tragarm 33 die Länge 2L hat. Der Anlenkpunkt des Tragarmes 32 am Tragarm 33 teilt
diesen in zwei gleichlange Hebelarme und das Ende des Tragarmes 33 ist
gegenüber dem Schwenkpunkt des Tragarmes 32 am Grundrahmen 4 linear
verfahrbar, so daß sich der Tragarm 33 aufrichtet und das Cover-Dach 6 anhebt.
Fig. 7 zeigt einen auf den Grundrahmen 4 montierten elektromechanischen Antrieb 40.
Dieser Antrieb besitzt zwei entlang den Längsseiten der Cover-Segmente 5
positionierte, parallel zueinanderliegende Führungsbahnen 41 für die Aufnahme eines
zwischen zwei mit Wellen 42 versehenen Zahnkränzen geführten Kettenzuges 43.
Beide Kettenzüge 43 sind angetrieben durch einen von einem Elektromotor bewegten
Kettentrieb 44. Die Bewegung des Kettentriebes 44 wird auf die Wellen 42 der beiden
Kettenzüge 43 übertragen.
Das untere Ende des Tragarmes 32 ist beiderseits mit dem Kettenzug 43 verbunden,
lagert in der Führungsbahn 41 auf und läßt sich somit bei Bewegung des
Kettenantriebes 44 entlang der Führungsbahn 41 linear verschieben. Da der andere
untere Tragarm 31 ortsfest gehalten ist, läßt sich bei Verschieben des unteren Endes
des jeweils anderen Tragarmes 32 das gesamte Traggestell 30 über die Gelenke und
Verschiebelager kontinuierlich heben oder senken. Der Kettentrieb 44 treibt synchron
die parallelen Kettenzüge 43 an, so daß das Heben oder Senken aller vier Traggestelle
30 gleichmäßig erfolgt. Diese Hub- oder Senkbewegung wird auf das Cover-Dach 6
übertragen. Beim Heben des Cover-Daches 6 werden die einzelnen Cover-Segmente
5 von innen nach außen entgegen ihrer jeweiligen unter Federkraft stehenden Seilzüge
teleskopartig ausgefahren. Beim Senken werden die Cover-
Segmente 5 von außen nach innen durch die unter Federkraft stehenden Seilzüge
eingefahren. Beim Einfahren legen sich die Tragarme der Traggestelle 30 nach innen
um. Der Dachrahmen 9 des Cover-Daches 6 liegt bei vollständig eingefahrenen
Traggestellen 30 auf dem Grundrahmen 4 des Gehäuses 3 auf.
Die Höhe der Cover-Segmente 5 entspricht ungefähr der Isolatorhöhe, wobei der
Isolatorkopf aus der Öffnung 8 ragt (siehe Fig. 5).
Der Isolator 11 ist starr auf dem Isolatorträger 12 befestigt. Wie Fig. 8 und 9 zeigt, trägt
der obere Isolatorflansch 45 eine Wippe 46 mit stromlinienförmigem Wippenkörper 47,
in dem die Schleifleiste 48 gelagert ist.
Zwischen der Schleifleiste 48 und dem Isolatorflansch 45 befindet sich eine Feder-
Dämpfereinheit 49 (siehe Fig. 9 und 10). Diese Feder-Dämpfereinheit 49 setzt sich aus
zwei etwa in der Breite der Schleifleiste 48 beabstandete laschenartige, jeweils zwei
zueinander senkrechte stehende, miteinander verbundene Hebelarme 51 und 52
aufweisende, einstückige Hebel 50 zusammen. Beide Hebelarme 51 und 52 sind
gemeinsam um einem festen Drehpunkt Dp drehbar, wobei der gegenüber dem
Hebelarm 52 etwas längere Hebelarm 51 mit seinem leicht abgewinkelten Ende an der
Schleifleistenhalterung 53 schwenkbar angelenkt ist. Der kürzere Hebelarm 52 ist
anderenends an einer Zugfeder 54 befestigt, die einstellbar am Isolatorflansch 45
festgelegt ist. Zwischen den beiden parallel zueinander gelegenen Hebeln 50 ist ein
hydraulischer Drehdämpfer 55 befestigt, dessen Betätigungsglied 56 in ein im Hebel 50
eingearbeitetes Langloch 57 eingreift. Die Zugfeder 54 veranlaßt bei einer
Krafteinwirkung auf die Schleifleiste 48 eine Drehbewegung des Hebels 50, so daß der
leicht abgewinkelte Hebelarm 51 eine Schwenk- bzw. Drehbewegung ausführt. Diese
Drehbewegung wird nachhaltig durch den Drehdämpfer 55 aufgefangen und gedämpft.
Die Zugfedern 54 haben ein sehr geringe Steifheit. Diese Feder-Dämpfereinheit 49
ermöglicht ausschließlich eine vertikale Einfederung. Die starre Befestigung des
Wippenkörpers 47 am Isolator 11 stellt sicher, daß die Windlast vom
stromlinienförmigen Wippenkörper aufgenommen wird und nur ein sehr geringer
aerodynamischer Anteil von der Schleifleiste entfällt.
Die Wippe 46 ist mit Hörnern 58 (Fig. 8) versehen, die durch einen im Wippenkörper 47
montierten pneumatischen Antrieb 59 auf unterschiedliche Wippenbreiten,
beispielsweise 1950 mm und 1600 mm, einstellbar sind.
Im Cover-Dach 6 befinden sich wie in Fig. 1 prinzipiell gezeigt nach innen öffnende, in
Längsrichtung des Gehäuses 3 positionierte Klappen 60, in die die Hörner 58
eintauchen können, wenn die Wippe 46 um 90° in Längsrichtung des Gehäuses 3 um
ihre vertikale Achse gedreht und abgesenkt ist.
Das zwischen Isolator 11 und nicht dargestellter Anschlußstelle am Fahrzeug 2
verlegte Hochspannungsskabel 61 (siehe Fig. 11-13) verläuft in vertikaler Flucht
wendelartig etwa annähernd um die verlängerte Isolatorachse auf das Dach des
Fahrzeuges zu und wird durch einen Seilzug 62 gehalten. An der Öffnung 10 des
Isolatorträgers 12 ist eine Rollenaufnahme 63 (Fig. 13) angeflanscht, mit der ein
Lagerbock 64 gehalten ist. Der Lagerbock 64 nimmt eine Welle 65 mit zwei
nebeneinander gelegenen Seilrollen 66 auf. Um jede Seilrolle 66 ist ein Seil 67 unter
180° Umlenkung geführt, dessen beide Seilenden in vertikaler Flucht zu zwei am
Grundrahmen 4 befestigten Umlenkrollen 68 führen, die die Seilenden des Seiles 67 zu
einer Gaszugfeder 69 extrem großer Länge führen. Das Seil 67 bildet so einen Seilzug
72, der unter einer Zugkraft gehalten ist, die bei Aus- und Einfahren der Hubeinrichtung
29 das Hochspannungskabel 61 immer gestrafft hält.
Die Seile 67 bestehen aus nichtleitendem Material, beispielsweise Kunststoff.
Die auf die Schleifleiste 48 einwirkende Anpreßkraft ist eine komplexe Größe, welche
infolge der Fahrzeuggeschwindigkeit, der Windintensität und -richtung, der Lage des
den Fahrdraht führenden Kettenwerkes und dessen stromabnehmer-, reibungs- und
windinduzierten Schwingungen und der Relativbewegung des Fahrzeuges ständigen
Veränderungen unterworfen ist. In der ersten aktiven Regelungsstufe des
erfindungsgemäßen Verfahren werden die Höhendifferenzen des Kettenwerkes
kompensiert. Die Kompensation erfolgt mit einem elektromechanischen Antrieb,
beispielsweise einem Kettenantrieb, der Höhendifferenzen des Kettenwerkes zwischen
4,8 bis 6,3 m und vertikale Kettenoszillationen mit Amplituden <50 mm im
Frequenzbereich unter 3 Hz ausgleicht. Der Kettenantrieb setzt eine entsprechende
Horizontalbewegung in eine Vertikalbewegung der im Gehäuse 3 gekapselten
Hubeinrichtungen 29 um. Relativ zu dieser in der ersten Regelstufe stattfindenden
Vertikalbewegung oszilliert zeitgleich der Stromabnehmer (Isolator, Wippe, Kabel) in
einer zweiten aktiven Regelungsstufe in einem Vertikalhub von maximal ±50 mm in
einem Frequenzbereich bis 15 Hz. Die Hubbewegung der zweiten Regelungsstufe wird
durch einen hochfrequenten Aktuator, beispielsweise einem elektromotorischen
Linearantrieb, erzeugt.
Die hochfrequenten Vibrationen zwischen Fahrdraht und Schleifleiste werden in einem
quasi-zeitgleichen weiteren Schritt durch Entkoppeln der Kräfte zwischen Schleifleiste
und Stromabnehmer aufgenommen und gedämpft.
1
Dach
2
Hochgeschwindigkeitsfahrzeug
3
Gehäuse
4
Grundrahmen
5
Cover-Segmente
6
Cover-Dach
7
Mulde in
6
8
Öffnung in
6
9
Dachrahmen
10
Öffnung in Isolatorträger
11
Isolator
12
Isolatorträger
13
Spindelmutter
14
Elektromotor
15
Zahnradgetriebe
16
Spindel
17
untere Abwinklung von
5
18
obere Abwinklung von
5
19
Vertiefung
20
Umlenkeinrichtung
21
Seilführung
22
Gleitrolle
23
Einhängplatte
24
Seil
25
Zugeinrichtung
26
Zugfeder
27
Verankerungsteil
28
Befestigungslaschen
29
Hubeinrichtung
30
Traggestelle
31
unterer Tragarm
32
unterer Tragarm
33
oberer Tragarm
34
Verschiebelager
35
Gelenk
36
Gelenk
37
Hebelarm
38
Verschiebelager
39
Befestigungslaschen
40
elektromechanischer Antrieb
41
Führungsbahn
42
Wellen
43
Kettenzug
44
Kettenantrieb
45
Isolatorflansch
46
Wippe
47
Wippenkörper
48
Schleifleiste
49
Feder-Dämpfereinheit
50
Hebel
51
Hebelarm
52
Hebelarm
53
Schleifleistenhalterung
54
Zugfeder
55
Drehdämpfer
56
Betätigungsglied
57
Langloch in
51
58
Hörner
59
pneumatischer Antrieb
60
Klappe in
6
61
Hochspannungskabel, Leiter
62
Seilzug
63
Rollenaufnahme
64
Lagerbock
65
Welle in
65
66
Seilrolle
67
Seil
68
Umlenkrolle
69
Gaszugfeder
70
Dichtlippe
71
hochfrequenter Antrieb
72
Seilzug
B-B Isolatorachse
L Länge des Tragarmes
B-B Isolatorachse
L Länge des Tragarmes
32
Dp Drehpunkt
Claims (31)
1. Vorrichtung zur kontrollierten Stromabnahme zwischen einem Fahrdraht
und einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen Hochgeschwindigkeitsfahrzeug,
mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten stromlinienförmigen Gehäuse zur
Aufnahme einer Hubeinrichtung, an der eine eine Schleifleiste tragende, Hörner
aufweisende Wippe eines Stromabnehmers befestigt ist, einem Isolator zum Halten
und Isolieren des Stromabnehmers und einem Leiter zum Ableiten des vom
Stromabnehmer aufgenommenen Stromes, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (3) aus teleskopartig geführten, inneren und äußeren Cover-Segmenten (5)
mit einem integral am inneren Cover-Segment angeformten Cover-Dach (6)
zusammengesetzt ist und die Cover-Segmente (5) durch mindestens zwei
symmetrisch zur Isolatorachse (B-B) innerhalb der Cover-Segmente angeordnete, mit
einem horizontal zu der Isolatorachse gelegenen elektromechanischen Antrieb (40)
betätigbare Hubeinrichtungen (29) in unterschiedliche Hubhöhen ein- und ausfahrbar
angeordnet sind, wobei die Hubeinrichtungen (29), der Leiter (61) und weitere
Einbauten (40,13, 14, 15, 16) durch die Cover-Segmente (5) vertikal umschlossen sind,
und daß die Wippe (46) mit Schleifleiste (48) und Isolator (11) relativ zu den
Hubhöhen der Cover-Segmente (5) durch einen hochfrequenten Antrieb (71) vertikal
verfahrbar und um die Achse (B-B) drehbar angeordnet ist, und daß zwischen
Schleifleiste (48) und Isolatorflansch (45) eine Feder-Dämpfereinheit (49) zur
Entkopplung der vertikal einwirkenden Kräfte und zur Dämpfung der
Kontaktkraftschwankungen angeordnet ist, und daß der Leiter zwischen Isolator und
fahrzeugseitiger Anschlußstelle als ein auf unterschiedliche Hubhöhen verstellbares
Hochspannungskabel (61) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (3) Teil eines Domaufbaus auf dem Fahrzeugdach ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Cover-Segmente (5) jeweils mit einer nach innen geformten oberen und unteren
anschlagschlagartigen Abwinklung (17, 18) versehen sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichent, daß die
inneren und äußeren Cover-Segmente (5) miteinander durch mindestens vier
umfangsmäßig gleichmäßig verteilte, etwa parallel zur Isolatorachse (B-B) verlaufende,
gegen Federkraft gespannte, einfach umgelenkte Seile (24) verbunden sind, wobei die
Seile (24) zwischen äußerem und innerem Cover-Segment (5) so angeordnet sind, daß
sie jeweils mit ihrem einen Ende am äußeren Umfang des inneren unteren Cover-
Segmentes (5) einhängbar befestigt und das andere Ende über eine am inneren
Umfang des unteren äußeren Cover-Segments (5) befestigte Umlenkungeinrichtung
(20) zu einer am Umfang des äußeren Cover-Segments (5) tagential festgelegten
Zugeinrichtung (25) geführt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
inneren und äußeren Cover-Segmente (5) miteinander durch am Umfang der Cover-
Segmente (5) gleichmäßig verteilt angeordnete, etwa parallel zur Isloatorachse (B-B)
verlaufende, gegen Federkraft gespannte, mehrfach umgelenkte Seile (24) verbunden
sind, wobei die Seile (24) zwischen äußerem und innerem Cover-Segment (5) so
angeordnet sind, daß sie jeweils mit ihrem einen Ende am äußeren Umfang des
inneren unteren Cover-Segmentes (5) einhängbar befestigt und das andere Ende über
eine am inneren Umfang des unteren äußeren Cover-Segments (5) befestigte
Umlenkungeinrichtung (20) zu einer am Umfang des äußeren Cover-Segments (5)
tagential festgelegten Zugeinrichtung (25) geführt sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
untere Abwinklung (17) L-förmig ausgebildet ist, wobei sich im eingefahrenen Zustand
der Cover-Segmente (5) jeweils die Abwinklung des inneren Cover-Segments (5) auf
dem des äußeren Cover-Segmentes (5) abstützt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umlenkungeinrichtung (20) aus einer Gleitrolle (22) und einer der Gleitrolle
vorgeordneten Seilführung (21) gebildet ist.
8. Vorrichtung nach Abspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zugeinrichtung (25) aus einer Zugfeder (25) und Verankerungsteil (27) oder Seilwinde
gebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig am äußeren Cover-Segment (5) eine
Vertiefung (19) ausgebildet ist, in der die Umlenkungeinrichtung (20) und die
Zugeinrichtung (25) angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergennanten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Abwinklung (18) des jeweils äußeren
Cover-Segments (5) mit einer Dichtlippe (70) versehen ist, die gegen den Umfang des
jeweils inneren Cover-Segmens (5) satt anliegt.
11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Cover-Segmente (5) vorzugsweise annähernd gleiche
Höhe aufweisen.
12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Höhe der Cover-Segmente (5) annähernd der Isolatorhöhe
entspricht.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Cover-Segmente (5) und das Cover-Dach (6) aus
GFK- oder CFK-Verbundwerkstoffen bestehen.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hubeinrichtung (29) aus mindestens zwei Traggestellen (30) ausgebildet ist, die jeweils
aus einem an einem mit dem Cover-Dach (6) verbundenen Dachrahmen (9)
schwenkbar angelenkten Tragarm (33) und einem unteren Tragarm (32)
zusammengesetzt ist, von denen der untere Tragarm (32) mit seinem einen Ende in
der Flucht der Befestigungslasche (28) des Tragarmes (33) am Grundrahmen (4) des
Gehäuses (3) ortsfest schwenkbar aufgenommen und mit seinem anderen Ende am
Tragarm (33) schwenkbar angelenkt ist, wobei letzterer zum unteren Tragarm (32)
linear verschieblich angeordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Tragarm (33) gegenüber dem unteren Tragarm (32) die doppelte Länge aufweist und
der untere Tragarm (32) so am Tragarm (33) angelenkt ist, daß letzterer in zwei
gleichlange Hebelarme geteilt ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hubeinrichtung (29) aus mindestens zwei scherenartigen Traggestellen (30)
ausgebildet ist, die jeweils aus einem an einem mit dem Cover-Dach (6) verbundenen
Grundrahmen (4) schwenkbar angelenkten oberen Tragarm (33) und zwei unteren
Tragarmen (31, 32) zusammengesetzt ist, von denen der eine untere Tragarm (31) in
der Flucht der Befestigungslasche (28) des oberen Tragarmes (33) am Grundrahmen
(4) des Gehäuses (3) ortsfest schwenkbar aufgenommen und der andere untere
Tragarm (32) zum ersteren linear verschieblich angeordnet ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der obere Tragarm (33) und der untere ortsfeste Tragarm (31) durch ein Gelenk (35)
und der linear verschiebliche untere Tragarm (32) mit dem oberen Tragarm (33) über
ein Gelenk (36) und ein Verschiebelager (38) durch einen Hebelarm (37) verbunden
ist, wobei die beiden unteren Tragarme (31, 32) miteinander durch ein weiteres
Verschiebelager (34) so in Verbindung stehen, daß die Gelenke (35, 36) und die
Verschiebelager (34, 38) ein Parallelogramm bilden.
18. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der elektromechanische Antrieb (40) als ein Seil-,
Spindel- oder Kettenantrieb (44) ausgebildet ist, der zueinander parallel ausgerichtete,
entlang den Längswände der Cover-Segmente (5) verlaufende Führungsbahnen (41)
für einen umlaufenden Zug (43) aufweist, in welchem der untere linear verschiebliche
Tragarm (32) der Hubeinrichtungen als Teil des Zuges befestigt ist.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Tragarme (33) der ausgefahrenen Traggestelle
(30) eine nach innen oder außen gerichtete Neigung aufweisen.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichet, daß die Tragarme (33, 31, 32) der Traggestelle (30) im
eingefahrenen Zustand nach innen aufeinander zu angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung (29) eine Hubhöhe über
Fahrzeugdach von 650 mm bis 2,8 m besitzt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Cover-
Dach (6) in Fahrtrichtung gelegene, voneinander in Wippenbreite beabstandete
Klappen (60) aufweist.
23. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wippe (46) um mindestens 180° drehbar ist und die Hörner (58) der Wippe (46) im
eingefahrenen Zustand in die Klappenöffnung der Klappen (60) eintauchen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wippe
(46) durch einen im Wippenkörper angeordneten pneumatischen Antrieb (59)
breitenvariabel ausgebildet ist, der die Hörner (58) einzieht bzw. ausfährt.
25. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergenannten Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der hochfrequente Antrieb (71) ein Linearantrieb,
vorzugsweise eine durch einen Elektromotor (14) angetriebene Spindel (16) mit
Zahnradgetriebe (15), ist.
26. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wippe
(46) und Isolator (11) miteinander festverbunden sind und die Schleifleiste (48) im
Wippenkörper einen einzigen Freiheitsgrad für eine Vertikalbewegung aufweist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Hochspannungskabel (61) eine flexible Leitung ist, die um mindestens einem,
zwischen einer am Isolatorträger (12) befestigten Rollenaufnahme (63) und am
Grundrahmen (4) befestigten Umlenkrollen (68) vertikal verlaufenden, unter Zugkraft
stehenden Seilzug (72) in Achsflucht der Isolatorachse (B-B) wendelartig angeordnet
ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rollenaufnahme (63) mindestens zwei nebeneinander angeordnete Rollen (66)
aufweist, über die jeweils ein Seil (67) unter Umlenkung zu einer außerhalb der
Achsflucht der Isolatorachse (B-B) am Grundrahmen (4) befestigten Gaszugfeder (69)
großer Länge geführt ist, wobei zwischen den beiden Seilenden des Seiles (67) die
Gaszugfeder (69) zur Aufbringung der Zugkraft auf den Seilzug (72) angeordnet ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 25, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder-Dämpfereinheit (49) Zugfedern (54) mit extrem geringer Steifheit und einen
Drehdämpfer (55) umfaßt.
30. Verfahren zur kontrollierten Stromabnahme zwischen einem Fahrdraht und
einem gleisgebundenen, elektrisch betriebenen Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, bei
dem der vom Isolator gehaltene Stromabnehmer mit Schleifleiste und Wippe vertikal
angehoben oder abgesenkt wird, umfassend die Schritte
- a) elektromechanische Kompensation der Höhendifferenzen des Kettenwerkes in einer ersten aktiven Regelstufe durch Umsetzen einer Horizontalbewegung in eine Vertikalbewegung;
- b) zeitgleiches Bewegen des Stromabnehmers relativ zur Vertikalbewegung des Schrittes a) in einem oszillierenden Vertikalhub in einer zweiten aktiven Regelstufe durch einen hochfrequenten Antrieb und
- c) zeitgleiche Aufnahme und Dämpfung hochfrequenter Vibrationen zu den Schritten a) und b) durch Entkoppeln der Kräfte zwischen Schleifleiste und Stromabnehmer.
31. Verfahren nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß
Höhendifferenzen von 650 mm bis 2,8 m ab Fahrzeugdach kompensierbar sind.
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