DE4025313C2 - Schienengeführte Transporteinrichtung sowie hierfür bestimmte Führungsschienen und aus Transporteinrichtung und Führungsschienen bestehendes Transportsystem - Google Patents
Schienengeführte Transporteinrichtung sowie hierfür bestimmte Führungsschienen und aus Transporteinrichtung und Führungsschienen bestehendes TransportsystemInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine schienengeführte
Transporteinrichtung sowie hierfür bestimmte
Führungsschienen und ein aus Transporteinrichtung und
Führungsschienen bestehendes Transportsystem.
Aus der GB-Patentschrift 1 072 683 sind eine
Transporteinrichtung sowie hierfür bestimmte
Führungsschienen und ein aus dieser Transporteinrichtung
und diesen Führungsschienen bestehendes Transportsystem
bekannt, bei dem die als elektrischer Wagen ausgebildete
Transporteinrichtung durch rechts- und linksseitig
angeordnete Linearmotoren angetrieben wird, die zusammen
mit Laufrollen über und unter rechts- und linksseitig
entlang dem Fahrweg angeordneten, jeweils seitlich
auskragenden Führungsschienen angeordnet sind, wobei die
Laufrollen an oberen und unteren Flächen der
Führungsschienen entlanglaufen und wobei die
Führungsschienen Sekundärleiterflächen für die
Linearmotoren bilden. Die Transporteinrichtung kann sich
bei deren Betrieb als Schwebefahrzeug unter der Wirkung
magnetischer Kräfte oder eines Luftkissens von den
Führungsschienen vertikal nach oben abheben und bei
Abschalten dieser magnetischen Kräfte oder im Ruhezustand
mittels der oberen Laufrollen auf die Führungsschienen
aufsetzen.
Aus der DA-AS 18 03 176 ist ein Schienenfahrzeug bekannt,
das mittels Laufräder auf rechts- und linksseitigen
Schienen entlangläuft und durch rechts- und linksseitige
Linearmotoren angetrieben wird, die an Längsflanschen des
Fahrzeugs mittels elastischer Organe befestigt sind, wobei
die Wirksamkeit der elastischen Organe durch an den
Längsflanschen vorgesehene feste Anschläge begrenzt wird.
Die DE 36 34 838 A1 offenbart eine
schienengeführte Transporteinrichtung mit Linearmotoren,
deren seitliche Auslenkung in Kurvenbereichen des
Schienenweges mittels einer zwischen den rechts- und
linksseitigen Schienen zusätzlich angeordneten
Mittelschiene gesteuert wird.
Schließlich ist aus der DE 21 48 824 A1 ein
Schienenfahrzeug bekannt, das mit rechts- und
linksseitigen Laufrädern auf rechts- und linksseitigen
Führungsschienen entlangläuft und zum Antrieb einen mit
einer zusätzlichen Mittelschiene zusammenwirkenden
Linearmotor aufweist, dessen Wicklungsträger in einem vom
Fahrzeug getrennten Motorwagen angeordnet ist, der über
eine Lenkeranordnung mit dem Wagen oder dessen Fahrgestell
derart verbunden ist, daß eine Bewegung des Motorwagens um
die Fahrachse, quer dazu und gegebenenfalls in der Höhe
unabhängig vom Fahrzeug möglich ist.
Bei allen derartigen schienengeführten
Transporteinrichtungen besteht das Erfordernis, daß
zwischen dem jeweiligen Linearmotor und der als
Sekundärleitfläche dienenden Schiene ein Zwischenraum
besteht, der aber im Interesse einer möglichst hohen
Energieübertragung möglichst gering sein sollte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
schienengeführte Transporteinrichtung mit Linearmotoren zu
schaffen, bei welcher zwischen den Linearmotoren und den
als Sekundärleitflächen dienenden Führungsschienen ein
Mindest-Zwischenraum bestehen bleibt. Ferner liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, hierfür geeignete
Führungsschienen sowie ein aus der erfindungsgemäßen
Transporteinrichtung und diesen Führungsschienen
bestehendes Transportsystem anzugeben.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 bzw. des Patentanspruchs 12 bzw. des
Patentanspruchs 14 gelöst.
Die erfindungsgemäße Transporteinrichtung weist den
erheblichen Vorteil auf, daß selbst bei Unregelmäßigkeiten
in den Laufflächen der Führungsschienen oder bei größeren
Erschütterungen, die auf das angetriebene und geführte
Fahrzeug möglicherweise einwirken, ein vorgegebener
Mindestabstand zwischen den Linearmotoren und den
Laufflächen der Führungsschienen gewahrt bleibt.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2 bis 11 bzw. aus dem Unteranspruch 13.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind im
folgenden anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
Darin zeigen, jeweils in schematischer Darstellung,
Fig. 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transportsystems in der Seitenansicht,
Fig. 2 den Gegenstand von Fig. 1 teils im Querschnitt,
teils in der Ansicht von vorne,
Fig. 3 den Gegenstand von Fig. 1 bei einem geradlinigen
Abschnitt des Führungsweges in der Draufsicht,
Fig. 4 den Gegenstand von Fig. 1 bei einem gekrümmten
Abschnitt des Führungsweges in der Draufsicht,
Fig. 5 eine Ausführungsform einer Führungsschiene in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform einer
Führungsschiene in perspektivischer Darstellung,
Fig. 7 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transportsystems teils im Querschnitt, teils in
der Ansicht von vorne,
Fig. 8 Teile einer dritten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Transportsystems in der
Draufsicht,
Fig. 9 eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Transportsystems in der Draufsicht,
Fig. 10 ein Blockdiagramm eines Steuersystems für eine
erfindungsgemäße Transporteinrichtung,
Fig. 11 ein Laufrad einer erfindungsgemäßen
Transporteinrichtung bei Aufliegen einer
Radaußenfläche auf der Lauffläche einer
Führungsschiene und
Fig. 12 den Gegenstand von Fig. 11 bei Nicht-Aufliegen
der Radaußenfläche auf der Lauffläche der
Führungsschiene.
Bei der in Fig. 1 bis 4 dargestellten ersten
Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Transportsystems
wie auch bei den in weiteren Abbildungen dargestellten
weiteren Ausführungsformen bezeichnet 1 eine
Transporteinrichtung, die im folgenden als elektrischer
Transportwagen oder elektrischer Wagen bezeichnet ist.
Der elektrische Wagen 1 ist mit zwei Paaren von jeweils
rechts- und linksseitig angeordneten Laufrädern 3a, 3b und
4a, 4b versehen, die im vorderen und hinteren Bereich des
elektrischen Wagens 1 jeweils an Laufräderhalterungen 5a,
5b und 6a, 6b gelagert sind und auf rechts- und
linksseitigen Schienen eines Paares von Führungsschienen
2A, 2B rollen. Die als Drehgestelle ausgebildeten
Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b sind durch
senkrechte Lagerwellen 10a, 10b und 10c, 10d am
elektrischen Wagen 1 drehbar gelagert, wobei die
Lagerwellen über dem jeweils zugeordneten Laufrad 3a, 3b
und 4a, 4b liegen.
Ferner sind auf senkrechten Wellen der rechtsseitigen
Laufräderhalterungen 5a und 6a Seitenführungsrollen 7, 8
gelagert, welche jeweils an entgegengesetzten
Seitenflächen der Führungsschiene 2A abrollen, um so die
Führungsschiene 2A zwischen sich zu nehmen und damit die
Laufräder 3a und 4a auf der Führungsschiene 2A zu führen.
Die Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b besitzen
jeweils Koppelarme 12a, 12b und 13a, 13b, wobei die
rechtsseitigen Laufräderhalterungen 5a und 5b über
als Koppelstangen 14 und 15 ausgebildete Koppelglieder,
die an die Koppelarme 12a und 12b
sowie an die Koppelarme 13a und 13b angelenkt sind, mit
den jeweils gegenüberliegenden linksseitigen
Laufräderhalterungen 5b und 6b gekoppelt sind, so daß
Schwenkbewegungen der rechtseitigen Laufräderhalterungen
5a und 6a jeweils auf die linksseitigen
Laufräderhalterungen 5b und 6b übertragen werden.
Rechts- und linksseitige Linearmotoren sind jeweils
zwischen vorder- und rückseitigen, rechts- bzw.
linksseitigen Laufrädern 5a, 6a und 5b, 6b angeordnet.
Rechts- und linksseitige Linearmotorkörper 9A, 9B dieser
Linearmotoren sind mit Trägern 16a, 16b und 17a, 17b
versehen, die an den Vorder- und Hinterenden der rechts-
und linksseitigen Linearmotorkörper 9A, 9B abstehen und an
zum jeweiligen Linearmotorkörper gerichteten, rechts- und
linksseitigen Stellmitteln 18a, 19a und 18b, 19b der
rechts- und linksseitigen Laufräderhalterungen 5a, 6a und
5b, 6b mittels Lagerwellen 20a, 21a und 20b, 21b drehbar
gelagert sind. Dabei sind an den rechts- und linksseitigen
Trägern 17a und 17b in Längsrichtung der zugehörigen
Linearmotorkörper 9A und 9B Langlöcher 21a und 22b
vorgesehen, durch welche die Lagerwellen 21 und 21b
hindurchgreifen.
An den vorder- und rückseitig angeordneten Trägern 16a,
17a und 16b, 17b der rechts- und linksseitigen
Linearmotorkörper 9A und 9B ist jeweils ein Paar von
rechtsseitigen und linksseitigen, auf Wellen gelagerten
Stützrollen 23 und 24 derart angeordnet, daß die
Stützrollen beim Entlanglaufen der Transporteinrichtung 1
längs der Führungsschienen 2A, 2B mit diesen in
berührenden Kontakt kommen und auf ihnen entlanglaufen,
wenn der Zwischenraum zwischen den Linearmotorkörpern 9A,
9B und den Laufflächen 33, 35 der jeweils zugeordneten
Führungsschienen 2A, 2B geringer würde als ein
vorbestimmter Wert.
Die Bezugszahl 25 bezeichnet eine schienenförmige
Energiezuführungseinheit, die an einer Seite einer
Halterungsschiene 26 gelagert ist, welche zwischen den
beiden Führungsschienen 2A und 2B liegt. Durch den
gleitenden Kontakt einer Stromaufnahmeeinheit 27, die
mittels der Laufräderhalterungen 5a und 6a an dem
elektrischen Transportwagen 1 gelagert ist, werden die
Energieübertragung zu den in den Linearmotorkörpern 9A und
9B angeordneten Linearmotoren sowie die Signalübertragung
zwischen einer am Grund angeordneten Hauptsteuerung und
einer im elektrischen Transportwagen 1 vorgesehenen
Hilfssteuerung bewirkt. Die Halterungsschiene 26 ist mit
den rechts- und linksseitigen Führungsschienen 2A und 2B
verbunden und weist eine im Querschnitt kappenartige
Abdeckplatte 28 auf, welche die schienenförmige
Energiezuführungseinheit 25 abdeckt. Jedes der Laufräder
3a, 3b und 4a, 4b ist am elektrischen Transportwagen 1 so
aufgebaut und angeordnet, daß es innerhalb der
Abdeckplatte 28 liegt. Daher ragen die
Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b beidseitig unter
der Abdeckplatte 28 von oben nach außen, d. h. nach unten,
hervor, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist. Sie sind mittels
der senkrechten Lagerwellen 10a, 10b und 11a, 11b mit dem
elektrischen Transportwagen 1 verbunden.
Wie Fig. 5 zeigt, weisen die Führungsschienen 2A und 2B zu
ihrer Verstärkung jeweils rechteckige Stahlröhren 29 auf,
auf denen Bandstahlplatten 30 befestigt sind, die
ihrerseits mit einem nicht-magnetischen Abdeckmaterial 31
abgedeckt sind. Das nicht-magnetische Abdeckmaterial 31
und die darunterliegenden Bandstahlplatten 30 bilden einen
Sekundärleiteraufbau 32 für den jeweiligen Linearmotor des
Transportwagens 1. Demgemäß wirkt die obere Fläche des
nicht-magnetischen Abdeckmaterials 31 als Lauffläche, auf
der die Laufräder des Transportwagens abrollen, und der
Gesamtaufbau auch als Sekundärleiter für den jeweiligen
Linearmotor.
Die Führungsschienen 2A und 2B sind in ihrer Ausbildung
nicht auf die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform
beschränkt. Zum Beispiel kann für das Profil der
obengenannten Stahlröhren 29 anstatt einer Rechteckform
auch eine H-Form vorgesehen werden. Es ist auch möglich,
gemäß Fig. 6 einen linearen Sekundärleiteraufbau 37 zu
bilden, bei dem Bandstahlplatten
36 entlang einer Lauffläche 35 in einem aus Aluminium bestehenden
Führungsschienenkörper 34 angeordnet sind, um in
Kombination mit der Lauffläche 35 als Sekundärleiter
für den jeweiligen Linearmotor zu dienen.
In dem auf diese Weise aufgebauten Transportsystem wird
durch Bestromung des Paares von rechts- und linksseitigen
Linearmotoren in den Linearmotorkörpern 9A und 9B, die
über den Laufflächen 33 bzw. 35 des Paares von rechts-
und linksseitigen Führungsschienen 2A und 2B mit einem
sehr geringen Zwischenraum angeordnet sind, aufgrund der
magnetischen Wirkung zwischen dem jeweiligen Linearmotor
und dem Sekundärleiteraufbau 32 bzw. 37 der zugehörigen
Führungsschiene 2A bzw. 23 eine auf den elektrischen
Transportwagen 1 in vorgegebener Richtung wirkende
Schubkraft erzeugt, die ihn entlang des Führungsweges der
Führungsschienen 2A und 2B antreibt.
Wenn, wie in Fig. 4 gezeigt ist, der elektrische
Transportwagen 1 einen in horizontaler Richtung gekrümmten
Abschnitt des Führungsweges durchläuft, folgen die auf der
Führungsschiene 2A abrollenden rechtsseitigen Laufräder 3a
und 4a des Transportwagens automatisch der Krümmung der
Führungsschiene 2A, weil die an der Führungsschiene 2A
seitlich ablaufenden Seitenführungsrollen 7 und 8 der
Krümmung der Führungsschiene folgen und bewirken, daß die
rechtseitigen Laufräderhalterungen 5a und 6a um die
senkrechten Lagerwellen 10a und 10b entsprechend
verschwenkt werden. Diese Steuerbewegung der rechtseitigen
Laufräderhalterungen 5a und 6a wird über die Koppelarme
12a, 12b und 13a, 13b und über die Koppelstangen 14 und 15
auch auf die linksseitigen Laufräderhalterungen 5b und 6b
übertragen, so daß auch diese um die senkrechten
Lagerwellen 10b und 11b verschwenkt werden. Dadurch werden
auch die linksseitigen Laufräder 3b und 4b automatisch so
gesteuert, daß sie der Krümmung der linksseitigen
Führungsschiene 2B folgen. Daher kann der elektrische
Transportwagen 1 auch horizontal gekrümmte Abschnitte des
Führungsweges gleichmäßig durchlaufen.
Wenn im einem Kurvenabschnitt des Führungsweges die
rechtsseitige Führungsschiene 2A einen kleineren
Krümmungsradius hat als die linksseitige Führungsschiene
2B, d. h. auf der Innenseite dieses Kurvenabschnittes des
Führungsweges liegt, wird durch eine Schrägstellung der
Koppelarme 12a, 12b und 13a, 13b zueinander und durch
eine kürzere effektive Länge der Koppelstangen 14 und 15,
als es dem Abstand der senkrechten Lagerwellen 10a, 10b
und 11a, 11b entspricht, erreicht, daß der in Fig. 4
eingezeichnete Steuerwinkel Rb der linksseitigen Laufräder
3b und 4b, die auf der Führungsschiene 2B abrollen,
kleiner ist als der aufgrund der Seitenführungsrollen 7
und 8 vorgegebene Steuerwinkel Ra der rechtsseitigen
Laufräder 3a und 4a, die auf der Führungsschiene 2A
abrollen. Umgekehrt wird der Steuerwinkel Rb größer als
der Steuerwinkel Ra, wenn die Führungsschiene 2A weniger
gekrümmt ist als die Führungsschiene 2B, d. h. auf der
Außenseite des jeweiligen Kurvenabschnittes des
Führungsweges liegt. Indem die Länge der Koppelarme 12a,
12b und 13a, 13b sowie die Länge der Koppelstangen 14 und
15 so gewählt werden, daß die Senkrechte Ca auf die
Längsachse der rechtsseitigen Laufräderhalterungen 5a und
6a und die Senkrechte Cb auf die Längsachse der
linkseitigen Laufräderhalterungen 5b und 6b zum
Krümmungsmittelpunkt der rechtsseitigen bzw. linksseitigen
Führungsschiene zeigen und deshalb die Laufrichtung der
Laufräder tangential zur jeweiligen Führungsschiene 2A
bzw. 2B verläuft, kann jedes der Laufräder 3a, 3b und 4a,
4b einen gekrümmten Abschnitt des Führungsweges mit dem
geringsten Widerstand durchlaufen.
Wenn der elektrische Transportwagen 1 einen horizontal
gekrümmten Abschnitt des Führungsweges durchfährt, wird
die Drehbewegung der Laufräderhalterungen 5a, 6a und 5b,
6b, welche der Krümmung der Führungsschienen 2A und 2B
automatisch folgen, durch die an diesen
Laufräderhalterungen vorgesehenen Stellmittel 18a, 19a und
18b, 19b und die Lagerwellen 20a, 21a und 20b, 21b auch
auf die beiden Linearmotorkörper 9A und 9B übertragen, die
beide automatisch zur äußeren Seite des Kurvenabschnitts
(d. h. zu der vom Krümmungsmittelpunkt abgewandten Seite)
hin verschoben werden. Beim Durchfahren eines
Kurvenabschnitts nehmen daher die Linearmotorkörper
anstelle der in Fig. 4 gestrichelt dargestellten Position
die mit ausgezogenen Linien dargestellte Position ein. Die
beiden Linearmotorkörper 9A und 9B verbleiben daher auch
in gekrümmten Abschnitten des Führungsweges über den
jeweils zugeordneten Führungsschienen 2A und 2B.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, kann die schienenförmige
Energiezuführungseinheit 25 auch an einer der beiden
Führungsschienen, z. B. an der Führungsschiene 2A,
seitlich befestigt sein. In diesem Fall können im Profil
T-förmige Stützen 38 zwischen den Führungsschienen 2A und
2B in angemessenen Abständen gesetzt sein. Bei der
Ausführungsform gemäß Fig. 7 weisen die Führungsschienen
2A und 2B Aluminium-Schienenkörper 39 mit rinnenförmigem
Querschnitt auf, in welche jeweils eine Bandstahlplatte 41
eingesetzt ist, die entlang einer Lauffläche 40
verläuft, um einen Sekundärleiteraufbau 42 zu bilden.
Die oben erwähnte Abdeckplatte 28 ist nicht unbedingt
erforderlich und kann auch weggelassen werden.
Die Koppelung zwischen den rechts- und linksseitigen
Paaren von Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b kann
anstatt in der in Fig. 3 und 4 dargestellten Weise auch in
der in Fig. 8 dargestellten Art erfolgen. Dort sind
zwischen Kupplungsarmen 43a und 43b sowie 44a und 44b, die
sich von den Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b
jeweils nach vorn bzw. nach hinten erstrecken, als Koppelglieder wirkende
dehnbare Ketten oder Drahtseile 45 und 46 gespannt, während
zwischen weiteren Kupplungsarmen 47a und 47b sowie 48a und
48b, die sich von den Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a,
6b jeweils nach innen (d. h. in Richtung zu den in Fig. 8
nicht dargestellten Linearmotorkörpern 9A und 9b)
erstrecken, Zugfedern 49 und 50 gespannt sind. Die
dehnbaren Ketten oder Drahtseile 45, 46 sind über
Spannvorrichtungen 51, 52 geführt, die jeweils in einer
mittleren Position angeordnet sind.
Durch Führen der mittleren Position mit den
Spannvorrichtungen 51 und 52 werden die flexiblen und
dehnbaren Ketten oder Drahtseile 45 und 46 beim
Durchfahren von gekrümmten Wegabschnitten in der in Fig. 8
gezeigten Weise gekrümmt und gedehnt, so daß auch in
diesem Fall der Steuerwinkel Ra der Laufräder 3a und 4a
und der Steuerwinkel Rb der Laufräder 3b und 4b so
geändert werden kann, daß die Senkrechten Ca und Cb auf
die Längsachsen der Laufräderhalterungen 5a und 6a sowie
5b und 6b zum Krümmungsmittelpunkt der Führungsschienen 2A
und 2B zeigen.
Die seitliche Verstellung der Linearmotorkörper 9A und 9B
beim Durchfahren von gekrümmten Abschnitten des
Führungsweges kann nicht nur von den Schwenkbewegungen der
Laufräderhalterungen 5a und 6a sowie 5b und 6b abgeleitet
werden, wie dies in Fig. 3 und 4 gezeigt ist, sondern ist
statt dessen auch in der Weise möglich, daß die
Linearmotorkörper 9A und 9B eigene Positionsführungsrollen
aufweisen, welche an den als Sekundärleiter dienenden
Führungsschienen oder an getrennten Führungsschienen
entlanglaufen.
Die Seitenführungsrollen 7 und 8 an den
Laufräderhalterungen 5a und 6a können weggelassen werden,
falls die Laufräder 3a und 4a oder die Führungsschiene 2A
gerillt sind und somit Laufräder und Führungsschiene
ineinandergreifen, so daß die Laufräder entlang der
Führungsschiene 2A auch beim Durchlaufen von gekrümmten
Abschnitten dieser Führungsschiene auf ihr automatisch
geführt werden.
Im folgenden wird die Steuereinheit zur Steuerung der
Linearmotoren des elektrischen Transportwagens 1
beschrieben.
Wie in Fig. 9 gezeigt ist, ist jeweils ein auf der
Führungsschiene 2B abrollendes Laufrad 3b, 4b des vorderen
und hinteren Laufräderpaares mit einer als Drehzahlsensor wirkenden
Impulsübertragungseinrichtung 53a, 53b verbunden,
beispielsweise mit Impulskodierern. Diese
Impulsübertragungseinrichtungen 53a, 53b sind auf den
Laufräderhalterungen 5b und 6b (siehe Fig. 3) befestigt.
Wie in Fig. 10 gezeigt, werden die durch die
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b übertragenen
Impulse 54a und 54b in eine Vergleichseinrichtung 55
eingegeben, und in der Vergleichseinrichtung 55 werden
die Rotationsgeschwindigkeiten der Laufräder 3b und 4b,
basierend auf der Periode oder einer Zahl von Impulsen, die
während einer Zeiteinheit übertragen werden, verglichen. Eine
Schalteinrichtung 57 ist vorgesehen, welche an eine
Geschwindigkeitssteuereinheit 56 die Impulse 54a oder 54b
gibt, die entweder von der Impulsübertragungseinrichtung
53a oder 53b übertragen werden, welche auf der Basis des
Vergleichs in der Vergleichseinrichtung 55 die größere
Rotationsgeschwindigkeit überträgt, als
die vorliegende Geschwindigkeitsinformation, oder
automatisch eine elektromagnetische Bremseinrichtung 59 steuert, die
mit den Laufrädern 3a und 3b verbunden ist.
Bei fahrendem elektrischen Transportwagen 1 rollt jedes
der Laufräder 3a bis 4b auf den Führungsschienen 2A bzw.
2B. Die Drehung der zwei Laufräder 3b und 4b treibt die
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b rotierend an,
welche Impulse 54a und 54b mit Perioden proportional zur
Rotationsgeschwindigkeit jedes der Räder 3b oder 4b
übertragen. Die Impulse 54a und 54b, übertragen von den
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b, werden in die
Vergleichseinrichtung 55 eingegeben, und die
Impulsperiode oder die Anzahl der Impulse, übertragen in
einer Zeiteinheit wird verglichen. Die
Vergleichseinrichtung 55 selektiert aus den
übertragenen Impulsen 54a und 54b diejenigen, die eine kürzere
Impulsperiode oder eine größere Anzahl von Impulsen,
übertragen in einer Zeiteinheit, haben, das heißt, diejenigen
Impulse 54a oder 54b, übertragen von der
Übertragungseinrichtung 53a oder 53b, die mit dem
Rad einer höheren Rotationsgeschwindigkeit unter den beiden
Rädern 3b und 4b erzeugt werden und steuert automatisch die
Schalteinrichtung 57 so, daß sie in die Steuereinheit 56 nur
die selektierten Impulse 54a oder 54b eingibt. Das
bedeutet, daß nur die Impulse 54a oder 54b, übertragen von
der Impulsübertragungseinrichtung 53a oder 53b, verkoppelt
mit dem Rad, welches eine höhere Rotationsgeschwindigkeit
unter den beiden Rädern 3b und 4b hat, in die
Steuereinheit 56 als die vorliegende
Geschwindigkeitsinformation eingegeben wird.
Wenn beide der zwei Laufräder 3b und 4b in Kontakt mit der Lauf
fläche 33, bzw. 35 der Führungsschiene 2A mit einer
Umfangsgeschwindigkeit äquivalent zur Fahrgeschwindigkeit
des elektrischen Transportwagens 1 laufen, ist die
Impulsperiode der übertragenen Impulse 54a und 54b oder
die Anzahl von Impulsen pro Zeiteinheit gleich. In diesem
Fall kann die Schalteinrichtung 57 so geschaltet werden,
daß die Impulse 54a, übertragen von einer voreingestellten
einseitig angeordneten Impulsübertragungseinrichtung, zum Beispiel der
Impulsübertragungseinrichtung 53a, in die Steuereinheit
56 eingegeben werden.
Auch wenn gemäß einer solchen Konfiguration von den vier
Laufrädern 3a bis 4b eines der zwei mit den
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b verbundenen
zwei Rädern 3b und 4b, zum Beispiel Rad 3b (oder 4b), von
der Führungsschiene 2B (Lauffläche 33 oder 35) abhebt und
die Umfangsgeschwindigkeit des Rades 3b (oder 4b)
niedriger wird als die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit
des elektrischen Wagens, oder Null wird, wird die
Veränderung der Bedingungen durch die
Vergleichseinrichtung 55 erkannt, und diese Einrichtung
schaltet automatisch die Schalteinrichtung 56 von der
Bedingung, daß die Impulsübertragungseinrichtung 53a
(oder 53b) mit der Steuereinheit verbunden ist, zu der
Bedingung um, daß die Impulsübertragungseinrichtung 53b
(oder 53a) mit der Steuereinheit 56 verbunden ist.
Daher wird nur der Impuls 54b (oder 54a) übertragen von
der Impulsübertragungseinrichtung 53b (oder 53a) und
verkoppelt mit dem anderen Rad 4b (oder 3b), welcher in
der Umfangsgeschwindigkeit mit der tatsächlichen
Fahrgeschwindigkeit des elektrischen Wagens
übereinstimmt, in die Steuereinheit als die vorliegende
Geschwindigkeitsinformation eingegeben, ohne daß der
übertragene Impuls 54a (oder 54b) von der
Impulsübertragungseinrichtung 53a (oder 53b), welcher
niedriger in der Rotationsgeschwindigkeit entsprechend
dem Abheben des Rades ist, eingegeben wird.
Das Verfahren, durch welches die Steuereinheit 56 die
Motorsteuerung 58 und die elektromagnetische Bremse 59
basierend auf den übertragenen Impulsen 54a oder 54b,
gegeben als die vorliegende Geschwindigkeitsinformation,
steuert, ist insoweit bekannt und daher wird dessen
Beschreibung hier ausgelassen.
Im allgemeinen hat ein Laufrad, das von der Lauffläche
33 oder 35 einer Führungsschiene abhebt, eine niedrigere
Rotationsgeschwindigkeit als die übliche beim Kontakt mit
der Lauffläche 33 oder 35. Wenn ein elektrischer
Transportwagen 1 in einem Verzögerungsvorgang ist,
beginnt zum Beispiel das Rad, das von der Lauffläche
33 oder 35 abhebt, durch Trägheit früher durchzudrehen als das
Rad, welches sich üblicherweise in Kontakt mit der
Lauffläche dreht. Wenn ein solches Phänomen auftritt,
wird der Impuls von der Impulsübertragungseinrichtung
verkoppelt mit dem Rad, welches bei hoher Umdrehungszahl
durchdreht und von der Führungsschiene abgehoben ist, der
Steuereinheit 56 als die vorliegende
Geschwindigkeitsinformation zugeführt, und eine normale
Geschwindigkeitssteuerung wird unmöglich.
Ausführungsformen, um eine solche Unannehmlichkeit zu
beseitigen, werden nun beschrieben. Die zwei Laufräder
3b und 4b, verkoppelt mit den Impulsübertragungs
einrichtungen 53a und 53b sind in der mittleren Position
wie in den Fig. 11 und 12 gezeigt, mit einer ringförmigen
konkaven Rille 61 in der Umfangsrichtung fortlaufend
versehen, und in der ringförmigen konkaven Rille 61 ist
ein weicher elastischer Ring 62 eingepaßt,
dessen äußerer Abschnitt herausragt. Dieser weiche,
elastische Ring 62 kann durch Kompression
wie in Fig. 11 gezeigt deformiert werden, wenn die ringförmige Lauffläche
des Laufrades 3b oder 4b (Radaußenfläche 60) mit der Lauffläche 33 der
Führungsschiene entsprechend einer Belastung in Kontakt
gerät, so daß der gesamte Körper in der ringförmigen
konkaven Rille 61 vergraben ist, und wie in Fig. 12
gezeigt, ist die Höhe des Herausragens über die
Radaußenfläche 60 so eingestellt, daß, wenn die
Radaußenfläche 60 von der Lauffläche 33 der
Führungsschiene in einem üblichen Bereich (ungefähr ein
bis einige mm) abgehoben ist, der Durchmesser elastisch
erweitert wird, um so aus der Radaußenfläche 60 bis zu
einem Grad herauszuragen, an dem die Außenfläche 62 mit
der Lauffläche 33 der Führungsschiene in Kontakt
geraten kann. Das heißt, falls die Radaußenfläche 60 von der
Lauffläche 33 der Führungsschiene in einem
üblichen Bereich abgehoben hat, die Außenfläche 62a des
ringförmigen elastischen Körpers 62 sicher mit der
Radlauffläche 33 in Kontakt bleibt und das Rad in der
Bedingung rollt, daß die effektiven Durchmesser der Räder
3b und 4b vergrößert sind. Die Bezugszahl 63 bezeichnet einen
starren elastischen Körper wie beispielsweise
Urethan-Kunststoff, der die Radaußenfläche 60 eines Rades
bildet und auf die Umfangsfläche des Radkörpers 64
aufgeklebt ist.
Gemäß einer solchen Anordnung, soweit die Laufräder 3b oder
4b von den Laufflächen 33 in einem üblichen Bereich
abheben, rollt das Rad 3b oder 4b sicher durch Reibung
mit etwas vergrößertem effektivem Durchmesser der
Umfangsfläche 62a des elastischen Ringes
62, mit einem elastisch vergrößerten Durchmesser.
Da demgemäß das Rad 3b oder 4b, welches von der
Lauffläche 33 abgehoben ist, sicher bei niedrigen
Geschwindigkeiten auch während Verzögerung gedreht werden
kann, wird eine Schwierigkeit wie die
Geschwindigkeitssteuerung bewältigt, basierend auf dem
Impuls, übertragen von der Impulsübertragungseinrichtung,
die mit dem Rad verkoppelt ist, welches bei hohen
Geschwindigkeiten abgehoben von der Führungsschiene
leerläuft. Daher kann eine genaue
Geschwindigkeitssteuerung ständig bewirkt werden.
Weiterhin wird auch in dem Fall, daß eine der beiden
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b außer
Funktion gerät und keine Impulse übertragen kann, die
Geschwindigkeitssteuerung, basierend auf dem Impuls,
übertragen von der anderen normalen
Impulsübertragungseinrichtung, bewirkt, wobei bewertet
wird, daß das mit der fehlerhaften
Übertragungseinrichtung verbundene Rad angehalten und von
der Lauffläche der Führungsschiene abgehoben ist. Wenn
in einem solchen Fall das mit der normalen
Impulsübertragungseinrichtung verkoppelte Rad angehalten
wird und von der Lauffläche abgehoben ist, werden
die Impulse von beiden Impulsübertragungseinrichtungen 53a
und 53b gestoppt, und die erwartete Fahrsteuerung
wird unmöglich, wobei es erscheint, daß der elektrische
Transportwagen angehalten ist, ungeachtet der
tatsächlichen normalen Fahrt. Eine solche
Unannehmlichkeit kann verhindert werden, indem das Rad
zum Rollen gebracht wird, ohne Anhalten, auch wenn das
Rad von der Radrollauffläche abgehoben ist.
Die zwei Räder zum Verbinden und Verkoppeln der
Impulsübertragungseinrichtungen 53a und 53b können unter
den vier Laufrädern 3a bis 4b gewählt werden, und sind
nicht auf die Vorder-Hinter-Paare von Laufrädern 3b und
4b, auf einer Seite der Fuhrungsschiene 2B rollend wie in
der Ausführungsform gezeigt, beschränkt.
In der Ausführungsform sind die Vergleichseinrichtung 55
und Schalteinrichtung 57 als unabhängige Einrichtungen
gezeigt, aber praktisch können diese Vorrichtungen durch
eine Kombination von entsprechenden äußeren Einrichtungen
und Mikrocomputern, Sequenzern, usw. mit einer
entsprechenden Programmierung ausgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung kann auf diese Weise ausgeführt
werden und die unterschiedlichen Merkmale und Eigenschaften ihrer
Ausführungsformen sind im folgenden aufgezählt:
- (1) Die Führungsschienen 2A und 2B weisen Stahlschienenkörper, zusammengesetzt aus Rechteck stahlröhren 29 und Bandstahlplatten 30 auf, deren Radlauffläche mit einem nicht-magnetischen Abdeckmaterial 31 abgedeckt ist.
- (2) Die Führungsschienen 2A und 2B weisen einen Schienenkörper 34, geformt aus einem nicht magnetischen Material wie beispielsweise Aluminium auf, in dessen Radlauffläche Bandstahlplatten 36 eingesetzt sind.
- (3) Stützrollen 23, 24 sind wellen-gelagert an den Vorder- und Hinterenden eines Rechts-Links-Paares der Linearmotorkörpern 9A und 9B, um so mit der Lauffläche 33 oder 35 in Kontakt zu geraten und sich zu drehen, wenn der Zwischenraum zwischen den Linearmotorkörper 9A und 9B und der Lauffläche 33 oder 35 kleiner als ein bestimmter Wert wird. In diesem Fall ist es günstig, daß jeder Linearmotorkörper 9A und 9B auf- und abbeweglich gehalten wird innerhalb eines bestimmten Bereiches zum elektrischen Transportwagen 1.
- (4) Die Konstruktion mit den Laufrädern 3a bis 4b ist steuerbar entlang den Führungsschienen 2A und 2B angeordnet, in Vorder-Hinterverhältnis mit Rücksicht auf die Rechts-Links-Paare der Linearmotorkörper 9A und 9B, wobei die Vorder- und Hinterenden jedes Linearmotorkörpers 9A und 9B mit den steuernden Laufräderhalterungen 5a, 6a und 5b, 6b gehalten werden, welche vor und hinter diesen angeordnet sind, so daß die Linearmotorkörper 9A und 9B sich lateral in äußerer Richtung eines horizontal gekrümmten Weges der Laufräder 3a bis 4b bewegen.
- (5) Verkoppelte Verbindung zwischen einem Rechts-Links-Paar von steuernden Laufräderhalterungen 5a, 5b und 6a, 6b, so daß unter den vier Laufrädern 3a bis 4b nur ein Vorder-Hinterpaar von Laufrädern 3a und 4a, die auf einer einseitigen Führungsschiene 2A rollen, über die Positionsführungsrollen 7 und 8 verbunden ist oder direkt mit der Führungsschiene 2a, und dem es erlaubt ist, eine angetriebene steuernde Bewegung zu machen, und dem anderen Vorder-Hinterpaar von Stützrädern 3b und 4b, die auf der anderen Führungsschiene 2B rollen, erlaubt wird, eine Steuerbewegung, verbunden mit der Steuerbewegung der Stützräder 3a und 4b auf der Seite angeordnet, auszuführen.
- Weil der elektrische Wagen 1 gemäß einer solchen Konfiguration auf vier Positionen getrennt durch vier Laufräderhalterungen 5a bis 6b gehalten werden kann, auch wenn der elektrische Transportwagen schwere Last transportiert, wird die Last auf der steuernden vertikalen Lagerwelle geringer. Daher wird die Konstruktion dieses Abschnittes einfacher und der elektrische Wagenkörper kann stabil gehalten werden. Zusätzlich kann jedes Laufrad 3a bis 4b entlang der inneren und äußeren Führungsschienen 2A und 2B auf horizontal gekrümmten Schienen 2A und 2B und einem horizontal gekrümmten Wegaufbau gesteuert werden. Daher kann der Transportwagen 1 gleichmäßig über den horizontal gekrümmten Aufbau fahren.
- (6) Auf der Radaußenfläche 60 der zwei Laufräder 3b und 4b, verkoppelt mit der Impulsübertragungseinrichtung 53a und 53b, ist ein elastischer Ring 62 befestigt, welcher mit der Führungsschiene bei einem elastisch vergrößerten Durchmesser in Kontakt gehalten werden, falls die Radaußenfläche 60 von der Führungsschiene 2 abgehoben hat.
Claims (14)
1. Schienengeführte Transporteinrichtung, umfassend
- (a) an der Transporteinrichtung (1) in der Nähe von deren vorderem und hinterem Ende angeordnete Paare von jeweils rechts- und linksseitigen Laufrädern (3a, 3b, 4a, 4b), welche dafür vorgesehen sind, auf Laufflächen von rechts- bzw. linksseitigen Führungsschienen (2A, 2B) entlangzulaufen,
- (b) ein Paar von Linearmotorkörpern (9A, 9B), die jeweils zwischen vorderen und hinteren rechten bzw. linken Laufrädern (3a, 4a; 3b, 4b) der Laufräderpaare rechts- und linksseitig derart gelagert sind, daß sie beim Entlanglaufen der Transporteinrichtung (1) längs der Führungsschienen (2A, 2B) jeweils in einem durch die Laufräder bestimmten Abstand über den Laufflächen (33, 35) der Führungsschienen angeordnet sind, und
- (c) Paare von drehbar gelagerten rechts- und linksseitigen Stützrollen (23; 24), die jeweils nahe dem vorderen und hinteren Ende der rechts- und linksseitigen Linearmotorkörper (9A, 9B) derart angeordnet sind, daß die Stützrollen beim Entlanglaufen der Transporteinrichtung (1) längs der Führungsschienen (2A, 2B) berührungsfrei über deren Laufflächen (33, 35) liegen, jedoch mit diesen in Kontakt kommen und auf ihnen entlanglaufen, wenn der Abstand zwischen den Linearmotorkörpern (9A, 9B) und den Laufflächen (33, 35) der Führungsschienen (2A, 2B) auf einen vorbestimmten Wert abnimmt.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, worin die
Laufflächen (60) der Laufräder (3a, 4a; 3b, 4b)
jeweils durch Umfangselemente (63) aus Kunststoff
gebildet sind.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 2, worin die
Umfangselemente (63) der Laufräder (3a, 4a; 3b, 4b)
jeweils aus Urethan bestehen.
4. Transporteinrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, worin die Stützrollen (23, 24) jeweils
zwischen einem vorderen bzw. hinteren Ende eines
Linearmotorkörpers (9A, 9B) und vorder- bzw.
rückseitigen Laufrädern (3a, 3b; 4a 4b) angeordnet
sind.
5. Transporteinrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, worin die rechts- und linksseitigen
Linearmotorkörper (9A, 9B) vorder- und rückseitig mit
Paaren von Stellmitteln (18a, 18b; 19a, 19b) verbunden
sind, welche eine seitliche Bewegung der
Linearmotorkörper (9A, 9B) parallel zu der durch die
Laufflächen (33, 35) der Führungsschienen (2A, 2B)
bestimmten Ebene ermöglichen und durch eine
Kurvenerfassungseinrichtung zum Erfassen von
Krümmungen der Führungsschienen steuerbar sind.
6. Transporteinrichtung nach Anspruch 5, worin die
Stellmittel (18a, 18b; 19a, 19b) mit
Laufräderhalterungen (5a, 5b; 6a, 6b) starr und mit
Trägern (16a, 16b; 17a, 17b) der Linearmotorkörper
(9A, 9B) schwenkbar verbunden sind.
7. Transporteinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, worin die
Linearmotorkörper (9A, 9B) mittels der Stellmittel
(18a, 18b; 19a, 19b) in Richtung zur Außenseite einer
durch Krümmungen der Führungsschienen bestimmten
Kurvenbahn verstellbar sind.
8. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
worin die vorder- und rückseitigen Stellmittel (18a,
18b; 19a, 19b) über Koppelglieder (14, 15; 45, 46)
jeweils miteinander gekoppelt sind.
9. Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
worin die Kurvenerfassungsseinrichtung
Seitenführungsrollen (7, 8) aufweist, die an den
Führungsschienen (2A, 2B) seitlich zum Anliegen kommen.
10. Transporteinrichtung nach einem der vorangehenden
Ansprüche, worin rechts- oder linksseitigen Laufrädern
3b, 4b) zweier Laufräderpaare jeweils ein
Drehzahlsensor (53a, 53b) zugeordnet ist, die in
Abhängigkeit von der jeweils erfaßten Drehzahl des
zugeordneten Laufrades Signale erzeugen, welche zur
Steuerung der Linearmotoren und/oder einer
Bremseinrichtung (59) einer Vergleichseinrichtung (55)
zuführbar sind.
11. Transporteinrichtung nach Anspruch 10, worin die
Laufräder (3b, 4b), denen Drehzahlsensoren (53a, 53b)
zugeordnet sind, an den ringförmigen Laufflächen einen
elastischen Ring (62) aufweisen.
12. Führungsschienen für eine Transporteinrichtung nach
einem der vorangehenden Ansprüche, worin die
Laufflächen (33, 35) der Führungsschienen (2A, 2B) als
Sekundärleiterflächen der Linearmotoren aus
Stahlplatten mit einer Abdeckung aus
nicht-magnetischem Material gebildet sind.
13. Führungsschienen nach Anspruch 12, worin die
Laufflächen (33, 35) der Führungsschienen aus
Aluminium gebildet sind.
14. Transportsystem, bestehend aus mindestens einer
Transporteinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11
und Führungsschienen nach einem der Ansprüche 12 und
13.
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