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DE19835585A1 - - Google Patents

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Publication number
DE19835585A1
DE19835585A1 DE19835585A DE19835585A DE19835585A1 DE 19835585 A1 DE19835585 A1 DE 19835585A1 DE 19835585 A DE19835585 A DE 19835585A DE 19835585 A DE19835585 A DE 19835585A DE 19835585 A1 DE19835585 A1 DE 19835585A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
glasses
design element
design
element according
fastening device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19835585A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter Dorner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heimerle and Meule GmbH
Original Assignee
Heimerle and Meule GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Heimerle and Meule GmbH filed Critical Heimerle and Meule GmbH
Priority to DE19835585A priority Critical patent/DE19835585A1/de
Publication of DE19835585A1 publication Critical patent/DE19835585A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C15/00Other forms of jewellery
    • A44C15/003Jewellery holding or retaining articles, e.g. eyeglasses
    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C11/00Non-optical adjuncts; Attachment thereof
    • G02C11/02Ornaments, e.g. exchangeable

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Ophthalmology & Optometry (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Adornments (AREA)

Abstract

Es werden Gestaltungselemente fü den persönlichen Gebrauch, insbesondere Schmuckstücke, beschrieben. Die Gestaltungselemente zeichnen sich dadurch aus, daß mindestens eine Befestigungseinrichtung vorgesehen ist, mit der das Gestaltungselement lösbar an einer Brille befestigbar ist. Die Erfindung ermöglicht somit die Verwendung einer Brille als Trägermedium für auswechselbar anbringbare Gestaltungselemente, wie Schmuckstücke, Fanartikel oder dergleichen. Die bis auf ihre ästhetische Wirkung im wesentlichen funktionslosen Gestaltungselemente können ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen an der Brille angebracht oder von dieser entfernt werden, so daß eine Brille einfach für verschiedene Anlässe unterschiedlich gestaltet werden kann.

Description

Die Erfindung betrifft ein Gestaltungselement für den persön­ lichen Gebrauch, insbesondere ein Schmuckstück.
Gestaltungselemente dieser Art dienen im wesentlichen dem Bedürfnis des Menschen, sich zu schmücken oder optisch zu gestalten. Sie sind dafür bestimmt, am Körper oder körpernah, beispielsweise an einem Kleidungsstück, getragen zu werden und sollen vorrangig einen ästhetischen Akzent setzen. Typische Beispiele für derartige Gestaltungselemente sind Schmuckstücke wie Fingerringe, Ohrringe oder -stecker, Hals- oder Armketten oder -reifen oder dergleichen, die direkt am Körper getragen werden, oder Anstecker, Broschen, Spangen, Krawattennadeln oder dergleichen, die an einem Kleidungsstück befestigt werden. Für eine geeignete Anbringung an auffälli­ gen Stellen werden von vielen Menschen sogar kleine Körper­ verletzungen, wie beim Ohrlochstechen, in Kauf genommen. Als optische Gestaltungselemente sind auch Werbeträger, wie Buttons, Fanartikel oder Erkennungsmerkmale anzusehen, die, alternativ oder zusätzlich zu einer ästhetischen Wirkung, auch als Informationsträger dienen können.
Gestaltungselemente dieser Art werden praktisch ausschließ­ lich wegen ihrer optischen Wirkung verwendet und sind nicht dafür bestimmt, andere, beispielsweise mechanische Funktionen auszufüllen. Sie sind deshalb zu unterscheiden von Gebrauchs­ gegenständen wie Uhrketten, Sicherungsschnüren oder -ketten für Brillen, auf Korrekturbrillen aufsetzbaren Sonnenschutz­ gläsern, Verschlüssen, Knöpfen oder dergleichen, die in der Regel vorwiegend dafür bestimmt sind, eine mechanische Funktion, beispielsweise eine Halte- oder Sicherungsfunktion auszufüllen.
Da optische Gestaltungselemente im wesentlichen wegen ihrer ästhetischen Wirkung verwendet werden, ist es meist ge­ wünscht, sie auffällig an gut sichtbaren Stellen anbringen zu können. Weiterhin ist es in der Regel erwünscht, die Gestal­ tungselemente nur bei Bedarf anlegen zu können, so daß insbesondere für jeden Anlaß ein geeignetes Schmuckstück oder dergleichen angelegt oder auf das Tragen von Schmuck verzich­ tet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein optisches Gestaltungselement vorzuschlagen, das einfach anzuwenden und besonders wirksam zur Geltung zu bringen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Gestal­ tungselement mit den Merkmalen von Anspruch 1 vor.
Ein erfindungsgemäßes Gestaltungselement ist gekennzeichnet durch eine Befestigungseinrichtung zur lösbaren Befestigung an einer Brille. Der Begriff "Brille" im Sinne dieser Anmel­ dung umfaßt optische Vorrichtungen zur Verbesserung des Sehvermögens, insbesondere zum Ausgleich eines Brechungsfeh­ lers, und/oder Schutzbrillen oder Sicherheitsbrillen. Eine Brille hat typischerweise ein das Tragen der Brille erleich­ terndes Gestell und mindestens ein beispielsweise aus Glas oder transparentem Kunststoff bestehendes, teilweise oder vollständig gefaßtes oder rahmenloses optisches Element, das im folgenden als Glas oder Brillenglas bezeichnet wird. Neben den heute überwiegend üblichen Ohren-Brillen mit Ohrenbügeln und typischerweise zwei Gläsern sind auch ohrenbügellose Klemmbrillen umfaßt, beispielsweise Monokel oder Binokel.
Durch die Befestigung des Gestaltungselementes an einer Brille kann erreicht werden, daß das Gestaltungselement im Bereich der Augen, Stirn, Ohren und/oder Nase der die Brille tragende Person angeordnet ist. Dies ist normalerweise der Bereich einer Person, der vom Gegenüber besonders aufmerksam und intensiv betrachtet wird. Entsprechend kommen in diesem Bereich angebrachte Gestaltungselemente besonders wirksam zur Geltung und können kaum übersehen werden. Es hat sich auch gezeigt, daß selbst kleinste Veränderungen in diesem Bereich sich stark auf den über die Optik vermittelten Eindruck auswirken, den eine Person bei ihrem Gegenüber erzeugt. Entsprechend können selbst dezent gestaltete Gestaltungsele­ mente kleiner Dimensionen bei erfindungsgemäßer Anbringung starke, ggf. dem Gegenüber unbewußte Wirkungen entfalten. Dies macht die Anbringung im Brillenbereich nicht nur für zierende Schmuckgegenstände vorteilhaft, sondern auch für die Anbringung von beispielsweise werbenden Informationsträgern, wobei eine möglicherweise existierende Grenze zwischen Schmuckstück und Informationsträger fließend sein kann.
Eine lösbare bzw. reversible Anbringung an einer Brille ermöglicht es einerseits, an ein und derselben, ggf. teueren Brille, je nach Stimmung des Trägers oder dem entsprechenden Anlaß des Tragens der Brille unterschiedliche Gestaltungs­ elemente an der Brille anzubringen oder diese frei von solchen Gestaltungselementen zu belassen. Andererseits wird die Möglichkeit geschaffen, ein und dasselbe Gestaltungsele­ ment, beispielsweise mit den Initialen des Trägers oder der Trägerin, an verschiedenen Brillen anzubringen, um auf diese Weise einen Bezug zur Person des Trägers zu schaffen. Es kann sich sowohl um handelsübliche, nicht gesondert für die Anbringung von Gestaltungselementen angepaßte Brillen han­ deln als auch um solche, die speziell für eine derartige Anbringung strukturell angepaßt sind, indem sie beispielswei­ se Gewindelöcher, Verjüngungsabschnitte, Hakenabschnitte oder dergleichen aufweisen.
Eine Befestigungseinrichtung kann derart ausgebildet sein, daß das Anbringen und/oder das Ablösen des Gestaltungsele­ mentes von der Brille nur mit Hilfe eines Werkzeuges, ins­ besondere eines nur für den Träger zur Verfügung stehenden
Spezialwerkzeuges, möglich ist. Auf diese Weise lassen sich insbesondere Schmuckstücke besonders verliersicher und diebstahlsicher an einer Brille anbringen. Bevorzugt sind Befestigungseinrichtungen, die eine manuelle, d. h. werkzeug­ lose Verbindung zwischen Brille und Gestaltungselement und/oder ein werkzeugloses Abnehmen des Gestaltungselementes von der Brille ermöglichen, wodurch ein Wechsel zwischen verschiedenen Gestaltungselementen oder das wahlweise Tragen einer Brille mit oder ohne Gestaltungselement besonders einfach möglich wird.
Die Befestigung kann im wesentlichen kraftschlüssig erfolgen. Insbesondere kann die Befestigungseinrichtung als Klemmein­ richtung ausgebildet sein und beispielsweise mindestens ein Federelement aufweisen. Mit einer Klemmeinrichtung kann das Gestaltungselement beispielsweise an die Brille ggf. schnap­ pend anklipsbar, in mindestens eine beispielsweise an einem Ohrenbügel vorgesehene Durchbrechung oder Öffnung einsteckbar oder nach Art eines Reiters im Ohrenbügelbereich oder Glasbe­ reich aufsteckbar sein. Es kann auch mindestens eine, vor­ zugsweise manuell betätigbare, Klemmschraube vorgesehen sein, beispielsweise eine Rändelschraube, mittels derer die Befes­ tigungseinrichtung bzw. das Gestaltungselement an der Brille klemmend festlegbar ist. Auch Ausführungen mit Klemmhebeln oder dergleichen sind möglich. Klemmeinrichtungen sind für Brillen aller Art geeignet, ohne daß diese für die Befesti­ gung eines Gestaltungselementes gesondert gestaltet oder angepaßt sein müssen.
Bei bestimmten Ausführungsformen weist die Befestigungsein­ richtung mindestens einen Saugnapf auf, wodurch es insbeson­ dere möglich wird, an einer Oberfläche, insbesondere Vorder­ seite eines Brillenglases eine Befestigungsstelle für ein Gestaltungselement zu schaffen, ohne das Brillenglas zu verändern oder zu beschädigen. Auf glattflächigen Glas- oder Kunststoffoberflächen können Saugnäpfe dauerhaft und sicher haften.
Alternativ oder zusätzlich kann eine Befestigung auch im wesentlichen formschlüssig erfolgen. Beispielsweise kann die Befestigungseinrichtung mindestens eine, vorzugsweise manuell betätigbare, Schraube aufweisen, die zum Zusammenwirken mit einem an der Brille, insbesondere am Brillengestell, vorge­ sehenen Gewinde ausgebildet ist, wobei vorzugsweise das Innengewinde der Schraubverbindung der Brille und das Außen­ gewinde der Befestigungseinrichtung zugeordnet ist. Eine Befestigungseinrichtung kann auch einen oder mehrere, vor­ zugsweise geschlossene Spannringe aus elastisch flexiblem Material aufweisen, wodurch beispielsweise das Gestaltungs­ element vom freien Ende eines Ohrenbügels unter Aufspreizung des Spannringes auf den Bügel aufschiebbar und an beliebigen Stellen entlang des Bügels durch Spannkraft festlegbar ist.
Weiterhin ist es möglich, die Befestigungseinrichtung bzw. das Gestaltungselement an der Brille, insbesondere an dem Brillengestell, einhängbar auszubilden, wobei ggf. eine zusätzliche Verliersicherung vorgesehen sein kann. Beispiels­ weise kann die Befestigungseinrichtung mindestens einen Haken aufweisen, der über einen Brillengestellabschnitt, z. B. einen Brillenbügel, gehängt oder in ein an der Brille, insbesondere dem Brillengestell, vorgesehenes Befestigungsloch oder eine Ausnehmung einhängbar ist. Derartige Ausführungsformen eignen sich besonders zur Befestigung an Brillen, die beispielsweise im Bereich der Ohrenbügel schon eine oder mehrere Durch­ brechungen aufweisen. Es kann auch mindestens ein über einen Ohrenbügel stülpbarer geschlossener, starrer Ring vorgesehen sein.
Eine Brille bietet eine praktisch unbegrenzte Vielzahl von Befestigungsorten für Gestaltungselemente. Insbesondere kann die Befestigungseinrichtung zur Befestigung am Brillengestell ausgebildet sein, insbesondere an einem Brillenbügel. Brillenbügel, d. h. Ohrenbügel oder Nasenbügel oder Sattel­ stege sind vorteilhaft, da sie, im Gegensatz zur Brillen­ fassung, in weiten Grenzen frei gestaltbar sind. Ein Ohrenbü­ gel bietet glasnahe und ohrnahe Befestigungsorte, die sich insbesondere dann anbieten, wenn eine Wirkung vorwiegend zur Seite gewünscht ist. Auch die Befestigung an einem oder mehreren nasenübergreifenden Nasenbügeln ist möglich, wodurch ein Gestaltungselement gut sichtbar im Bereich zwischen den Augen, insbesondere im Stirnbereich angeordnet werden kann.
Auch die Befestigung an mindestens einem Brillenglas ist möglich. Bei rahmenlosen oder nicht vollständig eingefaßten Brillengläsern können beispielsweise die erwähnten, reiterar­ tigen Klemmeinrichtungen oder Klipse verwendet werden, wobei vorzugsweise zur Vermeidung von Kratzern auf dem Brillenglas weiche, beispielsweise gummiartige Überzüge auf den am Glas angreifenden Gliedern der Befestigungseinrichtung vorgesehen sein können. Diese können auch einen zusätzlichen Schutz gegen Abrutschen bieten. Zur Befestigung an der Brillenglas­ vorderseite bieten sich besonders die erwähnten Befestigungs­ einrichtungen mit mindestens einem Saugnapf an.
Bei einigen Ausführungsformen ist die Befestigungseinrichtung in das Gestaltungselement integriert bzw. bildet das Gestal­ tungselement eine Befestigungseinrichtung. Bei Ausführungs­ formen, bei denen die Befestigungseinrichtung nicht in das Gestaltungselement integriert bzw. durch dieses gebildet ist, kann die gesonderte Befestigungseinrichtung, die selbst wieder ansprechend gestaltet sein kann, sowohl starr, als auch beweglich mit einem Gestaltungsteil verbunden sein. Dadurch können auch verschiedene Gestaltungsteile wahlweise mit einer Befestigungseinrichtung verbunden sein. Eine be­ wegliche Verbindung zwischen Gestaltungsteil und gesonderter Befestigungseinrichtung, beispielsweise durch mindestens ein einachsiges oder mehrachsiges Gelenk, bietet mehrere Vortei­ le. Bei einem feststellbaren oder sich selbst, beispielsweise aufgrund von Reibungskräften, feststellenden Gelenk kann die relative Position von Befestigungseinrichtung und Gestal­ tungsteil eingestellt werden. Eine lockere Gelenkverbindung, beispielsweise durch zwei ineinandergreifende Ringe, ermög­ licht es insbesondere, daß ein Schmuckteil, durch die Befes­ tigungseinrichtung gehalten, an der Brille baumelt, wodurch ein derartiges Gestaltungselement besonders auffällig wirkt. Es ist auch möglich, zwischen der Befestigungseinrichtung und dem Gestaltungsabschnitt mindestens einen Federabschnitt vorzusehen, so daß beispielsweise ein Gestaltungselement bei befestigter Befestigungseinrichtung relativ zur Brille vibrieren kann.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausfüh­ rungsform der Erfindung oder auf anderen Gebieten verwirk­ licht sein und vorteilhafte Ausführungen darstellen können. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise gezeigte Seitenstegbrille mit verschiedenen Ausführungsformen erfindungsgemäßer Gestaltungselemente und
Fig. 2 einen teilweise gezeigten Ohrenbügel einer Brille mit weiteren Ausführungsformen erfindungsgemäßer Gestaltungselemente.
Die teilweise gebrochene, perspektivische Darstellung in Fig. 1 zeigt eine handelsübliche Seitenstegbrille 1 mit einem Brillengestell 2, das zwei jeweils vollständig von einer Brillenfassung 3, 4 umschlossenen Brillengläser 5, 6 trägt und zwei gelenkig angebrachte Ohrenbügel hat, von denen nur der linke Ohrenbügel 7 gezeigt ist. Der vordere Teil des Brillengestells hat einen Querträger bzw. Querbügel 8, an dem zwischen den die Fassungen 3, 4 tragenden Außenabschnitten ein nasenübergreifender Bügelabschnitt 9 vorgesehen ist. Der über ein Schwenkgelenk 10 verbundene Ohrenbügel 7 hat zwischen Gelenk 10 und dem nach unten gebogenen, ohrenüber­ greifenden Hinterabschnitt 11 einen langgestreckten, hoch­ kantstehenden Bügelabschnitt mit sechs flach-rechteckigen Durchbrechungen 11. An der Brille 1 sind verschiedene Ausfüh­ rungsformen von Schmuckstücken angebracht, die ohne Zuhilfe­ nahme von Werkzeugen im wesentlichen verliersicher an der Brille angebracht bzw. von dieser einfach abgenommen werden können.
Das Schmuckstück 15 hat ein blattförmiges Edelmetall-Gestal­ tungsteil 16, das gelenkig an einem schlaufenförmigen, federnden Edelmetall-Haken 17 angebracht ist, der in die hintere Durchbrechung 11 eingehängt ist und dessen freies Ende 18 einen blattnahen Hakenabschnitt hintergreift und somit eine Verliersicherung für das baumelnde Schmuckstück schafft.
Das daneben gezeigte, baumelnde Schmuckstück 20 hat ein blitzförmiges Gestaltungsteil 21, das gelenkig an einem geschlossenen, im wesentlichen starren Befestigungsring 22 angebracht ist, der vom freien Ende des Ohrenbügels auf diesen aufgeschoben wurde.
Das Schmuckstück 25 ist als Ganzes fest bzw. unbeweglich mit dem Ohrenbügel 7 kraftschlüssig verbunden und hat ein ovales Gestaltungsteil 26, an dessen sichtbarer Rückseite ein im Querschnitt U-förmiger Klemmbügel 27 befestigt ist, mittels dem das Schmuckstück 25 von oben auf den Ohrenbügel nach Art eines Reiters aufsteckbar ist. Der Abstand zwischen den federnden Schenkeln des Klemmbügels ist so bemessen, daß die Schenkel bei aufgestecktem Schmuckstück den Ohrenbügel federnd einklemmen.
Im Bereich des Gelenkes 10 ist eine besondere Ausführungsform eines Schmuckstückes 30 lösbar befestigt. Das Schmuckstück hat ein herzförmiges Gestaltungsteil 31, an dessen Rückseite ein durch das Herz verdeckter kleiner Saugnapf 32 befestigt ist. An der starren Verbindung zwischen Saugnapf 32 und Herz 31 ist eine Gold-Sicherungskette 33 angebracht, deren hinte­ res Ende durch eine geschlossene Schlaufe 34 gebildet wird, die bei angebrachtem Schmuckstück den Ohrenbügel 7 umgreift. Das Schmuckstück 30 wird angelegt, indem zunächst die Schlau­ fe 34 vom hinteren, freien Ende über den Ohrenbügel geschoben und anschließend der Saugnapf 32 auf die glatte Vorderseite des Brillenglases 5 aufgedrückt wird. Die mit Schlaufe versehene Sicherungskette kann als eigenes Gestaltungselement eingesetzt werden, wirkt jedoch bei der gezeigten Ausfüh­ rungsform 30 zusätzlich als Sicherungseinrichtung für das mittels Saugnapf kraftschlüssig am Brillenglas angebrachte Schmuckstück 30, das auch dann nicht verlorengeht, wenn die Saugkraft des Saugnapfes 32 nachläßt und der Napf vom Brillenglas abfallen sollte.
Am Beispiel des am nasenübergreifenden Bügelabschnitt 9 klipsartig befestigten Schmuckstückes 40 ist gezeigt, daß es auch möglich ist, die Befestigung an einem oder mehreren nasenübergreifenden Nasenbügeln vorzusehen, wodurch ein Schmuckstück gut sichtbar im Bereich zwischen den Augen, insbesondere im Stirnbereich angeordnet werden kann. Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trägers, insbesondere von Sichtbeeinträchtigungen, ist die nach Art eines sich schnappend festlegenden Klips ausgebildete Befestigungsein­ richtung 41 mit zwei Paaren U-förmiger Greiforgane derartig von oben auf den Nasenbügel aufsteckbar ausgebildet, daß das besonders auffällige Schmuckteil 42 vom Nasenbügel 9 nach oben wegsteht und damit weder den Nasenbereich, noch den Sichtbereich des Brillenträgers beeinträchtigt.
In Fig. 2 sind weitere Beispiele erfindungsgemäßer Gestal­ tungselemente gezeigt, die an einem Ohrenbügel 44 lösbar befestigt sind. Das links zu sehende Gestaltungselement 45 ist ein Fußballfan-Artikel mit einem den Schriftzug eines Fußballvereins tragenden, flachen Herzen. Auf der oberhalb der Vorderansicht zu erkennenden Rückseite des Herzens 46 sind, durch dieses sichtverdeckt, mit Abstand zueinander zwei geschlossene Spannringe 47, 48 aus gummielastischem Material befestigt. Der Werbeträger 45 wird vom freien Ende des Ohrenbügels auf diesen aufgesteckt, wobei sich die gummielastischen Spannringe aufspreizen und im wesentlichen über ihren gesamten Umfang am Ohrenbügel anliegend diesen unter einer gewissen Haltespannung umgreifen. Das vollständi­ ge Umgreifen des Ohrenbügels durch die Spannringe schafft eine Formschlußverbindung, die ein Verlieren des Gestaltungs­ elementes verhindert. Gleichzeitig wird eine Haltekraft bereitgestellt, die ein unbeabsichtigtes Verrutschen des Gestaltungselementes entlang des Ohrenbügels verhindert.
Das rechts daneben gezeigte, vollständig aus Edelmetall gebildete Gestaltungselement 50 hat einen von vorne sichtba­ ren Gestaltungsteil 51 mit einem unteren, kreisförmigen Abschnitt, an dem einstückig ein über die Oberkante des Ohrenbügels hinausstehender Namenszug angebracht ist. An der oberhalb gezeigten Rückseite ist ein nach hinten wegstehender Gewindestift 52 mit einem Außengewinde angebracht, das in ein entsprechend gestaltetes Gewindeloch 53 des Ohrenbügels 44 eingeschraubt ist. Zur Sicherung kann eine (nicht gezeigte) Mutter von der Rückseite über den Gewindestift geschraubt sein.
Die Besonderheit des rechts daneben gezeigten Schmuckstücks 55 besteht darin, daß die ansprechend gestaltete, in Seiten­ ansicht etwa runde Befestigungseinrichtung 56 mit einem vier schlängelnd geschwungene Schmuckfäden aufweisenden Schmuckteil 57 über ein lockeres Gelenk 58 verbunden ist, das durch zwei ineinandergreifende Ringe gebildet ist. Bei dieser Ausfüh­ rungsform ist also die Befestigungseinrichtung im wesent­ lichen starr mit dem Ohrenbügel verbunden, während ein Teil des Gestaltungselementes durch die gelenkige Verbindung beweglich wird und auffällig baumeln kann.
Das Besondere bei dem daneben gezeigten, einstückig aus einem Edelmetallstück gearbeiteten Schmuckstück 60 besteht darin, daß bei diesem das Schmuckstück selbst die Befestigungsein­ richtung bildet bzw. die Befestigungseinrichtung voll in das Gestaltungselement integriert ist. Das Schmuckstück hat einen zungenartigen, mäandrierenden Vorderabschnitt 61 und einen unter Ausbildung einer U-Biegung daran anschließenden, ebenfalls zungenförmigen Hinterabschnitt 62, der mit seiner Innenseite bei angelegtem Schmuckstück fast an der ihm zugewandten Rückseite des Vorderabschnitts anliegt. Das Schmuckstück 60 bildet somit eine federnde Klemmeinrichtung, die von oben, also quer zur Längsrichtung des Ohrenbügels auf diesen aufsteckbar ist und durch die Federkraft der spreizend auseinandergedrückten Abschnitte 62, 61 sich klemmend an dem Ohrenbügel festlegt.
Die beispielhaft aufgezählten Möglichkeiten belegen die zahlreichen Vorteile, die sich durch die durch die Erfindung ermöglichte Verwendung einer Brille als Trägermedium für auswechselbar an der Brille anbringbare Gestaltungselemente, wie Schmuck, ergeben können. In jedem Fall wird eine funk­ tionstüchtige Brille mit einem auswechselbaren Gestaltungs­ element versehen. Dieses Ergebnis kann auch dadurch erreicht werden, daß eine Brille bereitgestellt wird, bei der man ganze Brillenteile, beispielsweise Brillenbügel, problemlos mit oder ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen austauschen kann. Auf den austauschbaren Brillenteilen können sich, insbesonde­ re fest angebracht, die Gestaltungselemente, beispielsweise Schmuckstücke, Fanartikel oder dergleichen befinden.

Claims (17)

1. Gestaltungselement für den persönlichen Gebrauch, insbesondere Schmuckstück, gekennzeichnet durch mindes­ tens eine Befestigungseinrichtung (17, 22, 27, 32, 33, 41, 47, 48, 52, 56, 60), die zur lösbaren Befestigung an einer Brille (1) ausgebildet ist.
2. Gestaltungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Gestaltungselement (15, 20, 25, 30, 40, 45, 50, 55, 60) werkzeuglos an der Brille befestigbar und/oder werkzeuglos von der Brille abnehmbar ist.
3. Gestaltungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung als Klemmeinrichtung (27, 41, 47, 48, 60) ausgebildet ist.
4. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele­ ment an die Brille anklipsbar, in mindestens eine Öffnung der Brille einsteckbar und/oder auf die Brille aufsteckbar ist.
5. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs­ einrichtung mindestens eine, vorzugsweise manuell betätigbare, Klemmschraube und/oder mindestens einen Klemmhebel aufweist.
6. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs­ einrichtung mindestens einen Saugnapf (32) aufweist.
7. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsein­ richtung mindestens eine, vorzugsweise manuell betätig­ bare, Schraube (52) mit einem Gewinde aufweist, das zum Zusammenwirken mit mindestens einem an der Brille, insbesondere dem Brillengestell, vorgesehenen Gewinde (53) ausgebildet ist.
8. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs­ einrichtung mindestens einen, vorzugsweise geschlosse­ nen, Spannring (47, 48) aufweist.
9. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele­ ment (15, 20) an der Brille, insbesondere an dem Brillengestell, einhängbar ist.
10. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele­ ment (60) als Befestigungseinrichtung (60) ausgebildet ist.
11. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungselement ein Gestaltungsteil aufweist, mit dem eine gesonderte Befestigungseinrichtung starr oder beweglich verbunden ist.
12. Gestaltungselement nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen Gestaltungsteil (57) und Befesti­ gungseinrichtung (56) mindestens eine lockere Gelenkver­ bindung (58), die insbesondere durch mindestens zwei ineinandergreifende Ringe gebildet ist, vorgesehen ist.
13. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gestaltungsteil und Befestigungseinrichtung mindestens ein feststellbares oder selbst feststellendes Gelenk vorgesehen ist.
14. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Befestigungs­ einrichtung und einem Gestaltungsteil mindestens ein elastischer Federabschnitt vorgesehen ist.
15. Brille, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur lösbaren Befestigung mindestens eines Gestaltungselementes nach einem der Ansprüche 1 bis 14 angepaßt ist, wobei vor­ zugsweise die Brille mindestens ein Gewindeloch (53) aufweist.
16. Verwendung einer Brille als Trägermedium für mindestens ein lösbar, insbesondere werkzeuglos lösbar an der Brille anbringbares Gestaltungselement, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
17. Verwendung eines Gestaltungselementes, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 14, zur Verzierung einer Brille durch lösbare, insbesondere werkzeuglos lösbare, Befestigung des Gestaltungselementes an der Brille.
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