DE19835585A1 - - Google Patents
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Abstract
Es werden Gestaltungselemente fü den persönlichen Gebrauch, insbesondere Schmuckstücke, beschrieben. Die Gestaltungselemente zeichnen sich dadurch aus, daß mindestens eine Befestigungseinrichtung vorgesehen ist, mit der das Gestaltungselement lösbar an einer Brille befestigbar ist. Die Erfindung ermöglicht somit die Verwendung einer Brille als Trägermedium für auswechselbar anbringbare Gestaltungselemente, wie Schmuckstücke, Fanartikel oder dergleichen. Die bis auf ihre ästhetische Wirkung im wesentlichen funktionslosen Gestaltungselemente können ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen an der Brille angebracht oder von dieser entfernt werden, so daß eine Brille einfach für verschiedene Anlässe unterschiedlich gestaltet werden kann.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gestaltungselement für den persön
lichen Gebrauch, insbesondere ein Schmuckstück.
Gestaltungselemente dieser Art dienen im wesentlichen dem
Bedürfnis des Menschen, sich zu schmücken oder optisch zu
gestalten. Sie sind dafür bestimmt, am Körper oder körpernah,
beispielsweise an einem Kleidungsstück, getragen zu werden
und sollen vorrangig einen ästhetischen Akzent setzen.
Typische Beispiele für derartige Gestaltungselemente sind
Schmuckstücke wie Fingerringe, Ohrringe oder -stecker, Hals-
oder Armketten oder -reifen oder dergleichen, die direkt am
Körper getragen werden, oder Anstecker, Broschen, Spangen,
Krawattennadeln oder dergleichen, die an einem Kleidungsstück
befestigt werden. Für eine geeignete Anbringung an auffälli
gen Stellen werden von vielen Menschen sogar kleine Körper
verletzungen, wie beim Ohrlochstechen, in Kauf genommen. Als
optische Gestaltungselemente sind auch Werbeträger, wie
Buttons, Fanartikel oder Erkennungsmerkmale anzusehen, die,
alternativ oder zusätzlich zu einer ästhetischen Wirkung,
auch als Informationsträger dienen können.
Gestaltungselemente dieser Art werden praktisch ausschließ
lich wegen ihrer optischen Wirkung verwendet und sind nicht
dafür bestimmt, andere, beispielsweise mechanische Funktionen
auszufüllen. Sie sind deshalb zu unterscheiden von Gebrauchs
gegenständen wie Uhrketten, Sicherungsschnüren oder -ketten
für Brillen, auf Korrekturbrillen aufsetzbaren Sonnenschutz
gläsern, Verschlüssen, Knöpfen oder dergleichen, die in der
Regel vorwiegend dafür bestimmt sind, eine mechanische
Funktion, beispielsweise eine Halte- oder Sicherungsfunktion
auszufüllen.
Da optische Gestaltungselemente im wesentlichen wegen ihrer
ästhetischen Wirkung verwendet werden, ist es meist ge
wünscht, sie auffällig an gut sichtbaren Stellen anbringen zu
können. Weiterhin ist es in der Regel erwünscht, die Gestal
tungselemente nur bei Bedarf anlegen zu können, so daß
insbesondere für jeden Anlaß ein geeignetes Schmuckstück oder
dergleichen angelegt oder auf das Tragen von Schmuck verzich
tet werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein optisches
Gestaltungselement vorzuschlagen, das einfach anzuwenden und
besonders wirksam zur Geltung zu bringen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ein Gestal
tungselement mit den Merkmalen von Anspruch 1 vor.
Ein erfindungsgemäßes Gestaltungselement ist gekennzeichnet
durch eine Befestigungseinrichtung zur lösbaren Befestigung
an einer Brille. Der Begriff "Brille" im Sinne dieser Anmel
dung umfaßt optische Vorrichtungen zur Verbesserung des
Sehvermögens, insbesondere zum Ausgleich eines Brechungsfeh
lers, und/oder Schutzbrillen oder Sicherheitsbrillen. Eine
Brille hat typischerweise ein das Tragen der Brille erleich
terndes Gestell und mindestens ein beispielsweise aus Glas
oder transparentem Kunststoff bestehendes, teilweise oder
vollständig gefaßtes oder rahmenloses optisches Element, das
im folgenden als Glas oder Brillenglas bezeichnet wird. Neben
den heute überwiegend üblichen Ohren-Brillen mit Ohrenbügeln
und typischerweise zwei Gläsern sind auch ohrenbügellose
Klemmbrillen umfaßt, beispielsweise Monokel oder Binokel.
Durch die Befestigung des Gestaltungselementes an einer
Brille kann erreicht werden, daß das Gestaltungselement im
Bereich der Augen, Stirn, Ohren und/oder Nase der die Brille
tragende Person angeordnet ist. Dies ist normalerweise der
Bereich einer Person, der vom Gegenüber besonders aufmerksam
und intensiv betrachtet wird. Entsprechend kommen in diesem
Bereich angebrachte Gestaltungselemente besonders wirksam zur
Geltung und können kaum übersehen werden. Es hat sich auch
gezeigt, daß selbst kleinste Veränderungen in diesem Bereich
sich stark auf den über die Optik vermittelten Eindruck
auswirken, den eine Person bei ihrem Gegenüber erzeugt.
Entsprechend können selbst dezent gestaltete Gestaltungsele
mente kleiner Dimensionen bei erfindungsgemäßer Anbringung
starke, ggf. dem Gegenüber unbewußte Wirkungen entfalten.
Dies macht die Anbringung im Brillenbereich nicht nur für
zierende Schmuckgegenstände vorteilhaft, sondern auch für die
Anbringung von beispielsweise werbenden Informationsträgern,
wobei eine möglicherweise existierende Grenze zwischen
Schmuckstück und Informationsträger fließend sein kann.
Eine lösbare bzw. reversible Anbringung an einer Brille
ermöglicht es einerseits, an ein und derselben, ggf. teueren
Brille, je nach Stimmung des Trägers oder dem entsprechenden
Anlaß des Tragens der Brille unterschiedliche Gestaltungs
elemente an der Brille anzubringen oder diese frei von
solchen Gestaltungselementen zu belassen. Andererseits wird
die Möglichkeit geschaffen, ein und dasselbe Gestaltungsele
ment, beispielsweise mit den Initialen des Trägers oder der
Trägerin, an verschiedenen Brillen anzubringen, um auf diese
Weise einen Bezug zur Person des Trägers zu schaffen. Es kann
sich sowohl um handelsübliche, nicht gesondert für die
Anbringung von Gestaltungselementen angepaßte Brillen han
deln als auch um solche, die speziell für eine derartige
Anbringung strukturell angepaßt sind, indem sie beispielswei
se Gewindelöcher, Verjüngungsabschnitte, Hakenabschnitte oder
dergleichen aufweisen.
Eine Befestigungseinrichtung kann derart ausgebildet sein,
daß das Anbringen und/oder das Ablösen des Gestaltungsele
mentes von der Brille nur mit Hilfe eines Werkzeuges, ins
besondere eines nur für den Träger zur Verfügung stehenden
Spezialwerkzeuges, möglich ist. Auf diese Weise lassen sich insbesondere Schmuckstücke besonders verliersicher und diebstahlsicher an einer Brille anbringen. Bevorzugt sind Befestigungseinrichtungen, die eine manuelle, d. h. werkzeug lose Verbindung zwischen Brille und Gestaltungselement und/oder ein werkzeugloses Abnehmen des Gestaltungselementes von der Brille ermöglichen, wodurch ein Wechsel zwischen verschiedenen Gestaltungselementen oder das wahlweise Tragen einer Brille mit oder ohne Gestaltungselement besonders einfach möglich wird.
Spezialwerkzeuges, möglich ist. Auf diese Weise lassen sich insbesondere Schmuckstücke besonders verliersicher und diebstahlsicher an einer Brille anbringen. Bevorzugt sind Befestigungseinrichtungen, die eine manuelle, d. h. werkzeug lose Verbindung zwischen Brille und Gestaltungselement und/oder ein werkzeugloses Abnehmen des Gestaltungselementes von der Brille ermöglichen, wodurch ein Wechsel zwischen verschiedenen Gestaltungselementen oder das wahlweise Tragen einer Brille mit oder ohne Gestaltungselement besonders einfach möglich wird.
Die Befestigung kann im wesentlichen kraftschlüssig erfolgen.
Insbesondere kann die Befestigungseinrichtung als Klemmein
richtung ausgebildet sein und beispielsweise mindestens ein
Federelement aufweisen. Mit einer Klemmeinrichtung kann das
Gestaltungselement beispielsweise an die Brille ggf. schnap
pend anklipsbar, in mindestens eine beispielsweise an einem
Ohrenbügel vorgesehene Durchbrechung oder Öffnung einsteckbar
oder nach Art eines Reiters im Ohrenbügelbereich oder Glasbe
reich aufsteckbar sein. Es kann auch mindestens eine, vor
zugsweise manuell betätigbare, Klemmschraube vorgesehen sein,
beispielsweise eine Rändelschraube, mittels derer die Befes
tigungseinrichtung bzw. das Gestaltungselement an der Brille
klemmend festlegbar ist. Auch Ausführungen mit Klemmhebeln
oder dergleichen sind möglich. Klemmeinrichtungen sind für
Brillen aller Art geeignet, ohne daß diese für die Befesti
gung eines Gestaltungselementes gesondert gestaltet oder
angepaßt sein müssen.
Bei bestimmten Ausführungsformen weist die Befestigungsein
richtung mindestens einen Saugnapf auf, wodurch es insbeson
dere möglich wird, an einer Oberfläche, insbesondere Vorder
seite eines Brillenglases eine Befestigungsstelle für ein
Gestaltungselement zu schaffen, ohne das Brillenglas zu
verändern oder zu beschädigen. Auf glattflächigen Glas- oder
Kunststoffoberflächen können Saugnäpfe dauerhaft und sicher
haften.
Alternativ oder zusätzlich kann eine Befestigung auch im
wesentlichen formschlüssig erfolgen. Beispielsweise kann die
Befestigungseinrichtung mindestens eine, vorzugsweise manuell
betätigbare, Schraube aufweisen, die zum Zusammenwirken mit
einem an der Brille, insbesondere am Brillengestell, vorge
sehenen Gewinde ausgebildet ist, wobei vorzugsweise das
Innengewinde der Schraubverbindung der Brille und das Außen
gewinde der Befestigungseinrichtung zugeordnet ist. Eine
Befestigungseinrichtung kann auch einen oder mehrere, vor
zugsweise geschlossene Spannringe aus elastisch flexiblem
Material aufweisen, wodurch beispielsweise das Gestaltungs
element vom freien Ende eines Ohrenbügels unter Aufspreizung
des Spannringes auf den Bügel aufschiebbar und an beliebigen
Stellen entlang des Bügels durch Spannkraft festlegbar ist.
Weiterhin ist es möglich, die Befestigungseinrichtung bzw.
das Gestaltungselement an der Brille, insbesondere an dem
Brillengestell, einhängbar auszubilden, wobei ggf. eine
zusätzliche Verliersicherung vorgesehen sein kann. Beispiels
weise kann die Befestigungseinrichtung mindestens einen Haken
aufweisen, der über einen Brillengestellabschnitt, z. B. einen
Brillenbügel, gehängt oder in ein an der Brille, insbesondere
dem Brillengestell, vorgesehenes Befestigungsloch oder eine
Ausnehmung einhängbar ist. Derartige Ausführungsformen eignen
sich besonders zur Befestigung an Brillen, die beispielsweise
im Bereich der Ohrenbügel schon eine oder mehrere Durch
brechungen aufweisen. Es kann auch mindestens ein über einen
Ohrenbügel stülpbarer geschlossener, starrer Ring vorgesehen
sein.
Eine Brille bietet eine praktisch unbegrenzte Vielzahl von
Befestigungsorten für Gestaltungselemente. Insbesondere kann
die Befestigungseinrichtung zur Befestigung am Brillengestell
ausgebildet sein, insbesondere an einem Brillenbügel.
Brillenbügel, d. h. Ohrenbügel oder Nasenbügel oder Sattel
stege sind vorteilhaft, da sie, im Gegensatz zur Brillen
fassung, in weiten Grenzen frei gestaltbar sind. Ein Ohrenbü
gel bietet glasnahe und ohrnahe Befestigungsorte, die sich
insbesondere dann anbieten, wenn eine Wirkung vorwiegend zur
Seite gewünscht ist. Auch die Befestigung an einem oder
mehreren nasenübergreifenden Nasenbügeln ist möglich, wodurch
ein Gestaltungselement gut sichtbar im Bereich zwischen den
Augen, insbesondere im Stirnbereich angeordnet werden kann.
Auch die Befestigung an mindestens einem Brillenglas ist
möglich. Bei rahmenlosen oder nicht vollständig eingefaßten
Brillengläsern können beispielsweise die erwähnten, reiterar
tigen Klemmeinrichtungen oder Klipse verwendet werden, wobei
vorzugsweise zur Vermeidung von Kratzern auf dem Brillenglas
weiche, beispielsweise gummiartige Überzüge auf den am Glas
angreifenden Gliedern der Befestigungseinrichtung vorgesehen
sein können. Diese können auch einen zusätzlichen Schutz
gegen Abrutschen bieten. Zur Befestigung an der Brillenglas
vorderseite bieten sich besonders die erwähnten Befestigungs
einrichtungen mit mindestens einem Saugnapf an.
Bei einigen Ausführungsformen ist die Befestigungseinrichtung
in das Gestaltungselement integriert bzw. bildet das Gestal
tungselement eine Befestigungseinrichtung. Bei Ausführungs
formen, bei denen die Befestigungseinrichtung nicht in das
Gestaltungselement integriert bzw. durch dieses gebildet
ist, kann die gesonderte Befestigungseinrichtung, die selbst
wieder ansprechend gestaltet sein kann, sowohl starr, als
auch beweglich mit einem Gestaltungsteil verbunden sein.
Dadurch können auch verschiedene Gestaltungsteile wahlweise
mit einer Befestigungseinrichtung verbunden sein. Eine be
wegliche Verbindung zwischen Gestaltungsteil und gesonderter
Befestigungseinrichtung, beispielsweise durch mindestens ein
einachsiges oder mehrachsiges Gelenk, bietet mehrere Vortei
le. Bei einem feststellbaren oder sich selbst, beispielsweise
aufgrund von Reibungskräften, feststellenden Gelenk kann die
relative Position von Befestigungseinrichtung und Gestal
tungsteil eingestellt werden. Eine lockere Gelenkverbindung,
beispielsweise durch zwei ineinandergreifende Ringe, ermög
licht es insbesondere, daß ein Schmuckteil, durch die Befes
tigungseinrichtung gehalten, an der Brille baumelt, wodurch
ein derartiges Gestaltungselement besonders auffällig wirkt.
Es ist auch möglich, zwischen der Befestigungseinrichtung und
dem Gestaltungsabschnitt mindestens einen Federabschnitt
vorzusehen, so daß beispielsweise ein Gestaltungselement bei
befestigter Befestigungseinrichtung relativ zur Brille
vibrieren kann.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei
die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu
mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausfüh
rungsform der Erfindung oder auf anderen Gebieten verwirk
licht sein und vorteilhafte Ausführungen darstellen können.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen
dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise gezeigte Seitenstegbrille mit
verschiedenen Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Gestaltungselemente und
Fig. 2 einen teilweise gezeigten Ohrenbügel einer Brille
mit weiteren Ausführungsformen erfindungsgemäßer
Gestaltungselemente.
Die teilweise gebrochene, perspektivische Darstellung in Fig.
1 zeigt eine handelsübliche Seitenstegbrille 1 mit einem
Brillengestell 2, das zwei jeweils vollständig von einer
Brillenfassung 3, 4 umschlossenen Brillengläser 5, 6 trägt
und zwei gelenkig angebrachte Ohrenbügel hat, von denen nur
der linke Ohrenbügel 7 gezeigt ist. Der vordere Teil des
Brillengestells hat einen Querträger bzw. Querbügel 8, an dem
zwischen den die Fassungen 3, 4 tragenden Außenabschnitten
ein nasenübergreifender Bügelabschnitt 9 vorgesehen ist. Der
über ein Schwenkgelenk 10 verbundene Ohrenbügel 7 hat
zwischen Gelenk 10 und dem nach unten gebogenen, ohrenüber
greifenden Hinterabschnitt 11 einen langgestreckten, hoch
kantstehenden Bügelabschnitt mit sechs flach-rechteckigen
Durchbrechungen 11. An der Brille 1 sind verschiedene Ausfüh
rungsformen von Schmuckstücken angebracht, die ohne Zuhilfe
nahme von Werkzeugen im wesentlichen verliersicher an der
Brille angebracht bzw. von dieser einfach abgenommen werden
können.
Das Schmuckstück 15 hat ein blattförmiges Edelmetall-Gestal
tungsteil 16, das gelenkig an einem schlaufenförmigen,
federnden Edelmetall-Haken 17 angebracht ist, der in die
hintere Durchbrechung 11 eingehängt ist und dessen freies
Ende 18 einen blattnahen Hakenabschnitt hintergreift und
somit eine Verliersicherung für das baumelnde Schmuckstück
schafft.
Das daneben gezeigte, baumelnde Schmuckstück 20 hat ein
blitzförmiges Gestaltungsteil 21, das gelenkig an einem
geschlossenen, im wesentlichen starren Befestigungsring 22
angebracht ist, der vom freien Ende des Ohrenbügels auf
diesen aufgeschoben wurde.
Das Schmuckstück 25 ist als Ganzes fest bzw. unbeweglich mit
dem Ohrenbügel 7 kraftschlüssig verbunden und hat ein ovales
Gestaltungsteil 26, an dessen sichtbarer Rückseite ein im
Querschnitt U-förmiger Klemmbügel 27 befestigt ist, mittels
dem das Schmuckstück 25 von oben auf den Ohrenbügel nach Art
eines Reiters aufsteckbar ist. Der Abstand zwischen den
federnden Schenkeln des Klemmbügels ist so bemessen, daß die
Schenkel bei aufgestecktem Schmuckstück den Ohrenbügel
federnd einklemmen.
Im Bereich des Gelenkes 10 ist eine besondere Ausführungsform
eines Schmuckstückes 30 lösbar befestigt. Das Schmuckstück
hat ein herzförmiges Gestaltungsteil 31, an dessen Rückseite
ein durch das Herz verdeckter kleiner Saugnapf 32 befestigt
ist. An der starren Verbindung zwischen Saugnapf 32 und Herz
31 ist eine Gold-Sicherungskette 33 angebracht, deren hinte
res Ende durch eine geschlossene Schlaufe 34 gebildet wird,
die bei angebrachtem Schmuckstück den Ohrenbügel 7 umgreift.
Das Schmuckstück 30 wird angelegt, indem zunächst die Schlau
fe 34 vom hinteren, freien Ende über den Ohrenbügel geschoben
und anschließend der Saugnapf 32 auf die glatte Vorderseite
des Brillenglases 5 aufgedrückt wird. Die mit Schlaufe
versehene Sicherungskette kann als eigenes Gestaltungselement
eingesetzt werden, wirkt jedoch bei der gezeigten Ausfüh
rungsform 30 zusätzlich als Sicherungseinrichtung für das
mittels Saugnapf kraftschlüssig am Brillenglas angebrachte
Schmuckstück 30, das auch dann nicht verlorengeht, wenn die
Saugkraft des Saugnapfes 32 nachläßt und der Napf vom
Brillenglas abfallen sollte.
Am Beispiel des am nasenübergreifenden Bügelabschnitt 9
klipsartig befestigten Schmuckstückes 40 ist gezeigt, daß es
auch möglich ist, die Befestigung an einem oder mehreren
nasenübergreifenden Nasenbügeln vorzusehen, wodurch ein
Schmuckstück gut sichtbar im Bereich zwischen den Augen,
insbesondere im Stirnbereich angeordnet werden kann. Zur
Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trägers, insbesondere
von Sichtbeeinträchtigungen, ist die nach Art eines sich
schnappend festlegenden Klips ausgebildete Befestigungsein
richtung 41 mit zwei Paaren U-förmiger Greiforgane derartig
von oben auf den Nasenbügel aufsteckbar ausgebildet, daß das
besonders auffällige Schmuckteil 42 vom Nasenbügel 9 nach
oben wegsteht und damit weder den Nasenbereich, noch den
Sichtbereich des Brillenträgers beeinträchtigt.
In Fig. 2 sind weitere Beispiele erfindungsgemäßer Gestal
tungselemente gezeigt, die an einem Ohrenbügel 44 lösbar
befestigt sind. Das links zu sehende Gestaltungselement 45
ist ein Fußballfan-Artikel mit einem den Schriftzug eines
Fußballvereins tragenden, flachen Herzen. Auf der oberhalb
der Vorderansicht zu erkennenden Rückseite des Herzens 46
sind, durch dieses sichtverdeckt, mit Abstand zueinander
zwei geschlossene Spannringe 47, 48 aus gummielastischem
Material befestigt. Der Werbeträger 45 wird vom freien Ende
des Ohrenbügels auf diesen aufgesteckt, wobei sich die
gummielastischen Spannringe aufspreizen und im wesentlichen
über ihren gesamten Umfang am Ohrenbügel anliegend diesen
unter einer gewissen Haltespannung umgreifen. Das vollständi
ge Umgreifen des Ohrenbügels durch die Spannringe schafft
eine Formschlußverbindung, die ein Verlieren des Gestaltungs
elementes verhindert. Gleichzeitig wird eine Haltekraft
bereitgestellt, die ein unbeabsichtigtes Verrutschen des
Gestaltungselementes entlang des Ohrenbügels verhindert.
Das rechts daneben gezeigte, vollständig aus Edelmetall
gebildete Gestaltungselement 50 hat einen von vorne sichtba
ren Gestaltungsteil 51 mit einem unteren, kreisförmigen
Abschnitt, an dem einstückig ein über die Oberkante des
Ohrenbügels hinausstehender Namenszug angebracht ist. An der
oberhalb gezeigten Rückseite ist ein nach hinten wegstehender
Gewindestift 52 mit einem Außengewinde angebracht, das in ein
entsprechend gestaltetes Gewindeloch 53 des Ohrenbügels 44
eingeschraubt ist. Zur Sicherung kann eine (nicht gezeigte)
Mutter von der Rückseite über den Gewindestift geschraubt
sein.
Die Besonderheit des rechts daneben gezeigten Schmuckstücks
55 besteht darin, daß die ansprechend gestaltete, in Seiten
ansicht etwa runde Befestigungseinrichtung 56 mit einem vier
schlängelnd geschwungene Schmuckfäden aufweisenden Schmuckteil
57 über ein lockeres Gelenk 58 verbunden ist, das durch zwei
ineinandergreifende Ringe gebildet ist. Bei dieser Ausfüh
rungsform ist also die Befestigungseinrichtung im wesent
lichen starr mit dem Ohrenbügel verbunden, während ein Teil
des Gestaltungselementes durch die gelenkige Verbindung
beweglich wird und auffällig baumeln kann.
Das Besondere bei dem daneben gezeigten, einstückig aus einem
Edelmetallstück gearbeiteten Schmuckstück 60 besteht darin,
daß bei diesem das Schmuckstück selbst die Befestigungsein
richtung bildet bzw. die Befestigungseinrichtung voll in das
Gestaltungselement integriert ist. Das Schmuckstück hat einen
zungenartigen, mäandrierenden Vorderabschnitt 61 und einen
unter Ausbildung einer U-Biegung daran anschließenden,
ebenfalls zungenförmigen Hinterabschnitt 62, der mit seiner
Innenseite bei angelegtem Schmuckstück fast an der ihm
zugewandten Rückseite des Vorderabschnitts anliegt. Das
Schmuckstück 60 bildet somit eine federnde Klemmeinrichtung,
die von oben, also quer zur Längsrichtung des Ohrenbügels auf
diesen aufsteckbar ist und durch die Federkraft der spreizend
auseinandergedrückten Abschnitte 62, 61 sich klemmend an dem
Ohrenbügel festlegt.
Die beispielhaft aufgezählten Möglichkeiten belegen die
zahlreichen Vorteile, die sich durch die durch die Erfindung
ermöglichte Verwendung einer Brille als Trägermedium für
auswechselbar an der Brille anbringbare Gestaltungselemente,
wie Schmuck, ergeben können. In jedem Fall wird eine funk
tionstüchtige Brille mit einem auswechselbaren Gestaltungs
element versehen. Dieses Ergebnis kann auch dadurch erreicht
werden, daß eine Brille bereitgestellt wird, bei der man
ganze Brillenteile, beispielsweise Brillenbügel, problemlos
mit oder ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen austauschen kann.
Auf den austauschbaren Brillenteilen können sich, insbesonde
re fest angebracht, die Gestaltungselemente, beispielsweise
Schmuckstücke, Fanartikel oder dergleichen befinden.
Claims (17)
1. Gestaltungselement für den persönlichen Gebrauch,
insbesondere Schmuckstück, gekennzeichnet durch mindes
tens eine Befestigungseinrichtung (17, 22, 27, 32, 33,
41, 47, 48, 52, 56, 60), die zur lösbaren Befestigung an
einer Brille (1) ausgebildet ist.
2. Gestaltungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß das Gestaltungselement (15, 20, 25, 30, 40, 45,
50, 55, 60) werkzeuglos an der Brille befestigbar
und/oder werkzeuglos von der Brille abnehmbar ist.
3. Gestaltungselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung als
Klemmeinrichtung (27, 41, 47, 48, 60) ausgebildet ist.
4. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele
ment an die Brille anklipsbar, in mindestens eine
Öffnung der Brille einsteckbar und/oder auf die Brille
aufsteckbar ist.
5. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs
einrichtung mindestens eine, vorzugsweise manuell
betätigbare, Klemmschraube und/oder mindestens einen
Klemmhebel aufweist.
6. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs
einrichtung mindestens einen Saugnapf (32) aufweist.
7. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsein
richtung mindestens eine, vorzugsweise manuell betätig
bare, Schraube (52) mit einem Gewinde aufweist, das zum
Zusammenwirken mit mindestens einem an der Brille,
insbesondere dem Brillengestell, vorgesehenen Gewinde
(53) ausgebildet ist.
8. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs
einrichtung mindestens einen, vorzugsweise geschlosse
nen, Spannring (47, 48) aufweist.
9. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele
ment (15, 20) an der Brille, insbesondere an dem
Brillengestell, einhängbar ist.
10. Gestaltungselement nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungsele
ment (60) als Befestigungseinrichtung (60) ausgebildet
ist.
11. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gestaltungselement ein
Gestaltungsteil aufweist, mit dem eine gesonderte
Befestigungseinrichtung starr oder beweglich verbunden
ist.
12. Gestaltungselement nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß zwischen Gestaltungsteil (57) und Befesti
gungseinrichtung (56) mindestens eine lockere Gelenkver
bindung (58), die insbesondere durch mindestens zwei
ineinandergreifende Ringe gebildet ist, vorgesehen ist.
13. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gestaltungsteil und
Befestigungseinrichtung mindestens ein feststellbares
oder selbst feststellendes Gelenk vorgesehen ist.
14. Gestaltungselement nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Befestigungs
einrichtung und einem Gestaltungsteil mindestens ein
elastischer Federabschnitt vorgesehen ist.
15. Brille, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur lösbaren
Befestigung mindestens eines Gestaltungselementes nach
einem der Ansprüche 1 bis 14 angepaßt ist, wobei vor
zugsweise die Brille mindestens ein Gewindeloch (53)
aufweist.
16. Verwendung einer Brille als Trägermedium für mindestens
ein lösbar, insbesondere werkzeuglos lösbar an der
Brille anbringbares Gestaltungselement, insbesondere
nach einem der Ansprüche 1 bis 14.
17. Verwendung eines Gestaltungselementes, insbesondere
nach einem der Ansprüche 1 bis 14, zur Verzierung einer
Brille durch lösbare, insbesondere werkzeuglos lösbare,
Befestigung des Gestaltungselementes an der Brille.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19835585A DE19835585A1 (de) | 1998-08-06 | 1998-08-06 |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE19835585A DE19835585A1 (de) | 1998-08-06 | 1998-08-06 |
Publications (1)
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