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TECHNISCHES GEBIET
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Die
Erfindung betrifft ein Schmuckstück,
umfassend ein Schmuckelement und ein Befestigungsmittel. Außerdem betrifft
die Erfindung eine Armbanduhr mit einem an der Armbanduhr befestigten Schmuckstück.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Gegenstände, wie
beispielsweise Uhren, werden häufig
nicht nur aufgrund ihrer Funktionalität getragen, sondern dienen
darüber
hinaus auch als Schmuckgegenstand bzw. Schmuckstück. Für unterschiedliche Anlässe und
persönliche
Bedürfnisse
besitzt ein Benutzer oft eine Vielzahl verschiedener Uhren.
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Ausgehend
davon besteht das generelle Bedürfnis,
einen werthaltigen Gegenstand wie eine Uhr bei unterschiedlichen
Anlässen
tragen zu können und
bequem und unkompliziert an persönliche
Bedürfnisse
anzupassen.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, Mittel bereitzustellen,
mit deren Hilfe eine Armbanduhr kurzfristig an individuelle ästhetische Bedürfnisse
des Trägers
angepasst werden kann.
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TECHNISCHE LÖSUNG
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Bereitstellung eines Schmuckstücks nach Anspruch 1 und einer
Armbanduhr nach Anspruch ???.
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Das
erfindungsgemäße Schmuckstück umfasst
ein Schmuckelement und ein Befestigungsmittel, wobei das Befestigungsmittel
zur Herstellung einer lösbaren
Verbindung des Schmuckelements an einem Armband, insbesondere am
Armband einer Armbanduhr, ausgebildet ist.
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Das
Schmuckstück
wird lösbar
am Uhrenarmband angebracht, d. h. das Schmuckstück ist vom Armband abnehmbar
und somit austauschbar am Armband angebracht. Auf diese Weise kann
die Armbanduhr kurzfristig, je nach individuellen Bedürfnissen,
beispielsweise passend zur Kleidung oder zur Gesellschaft, mit einem
geeigneten Schmuckelement versehen werden, um die Uhr nach den Wünschen des
Trägers
und dem Anlass entsprechend umzugestalten.
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Das
abnehmbare Anbringen des Schmuckstücks stellt praktisch eine zusätzliche
Ausschmückung
der Armbanduhr dar. Es ist auch denkbar, mehrere erfindungsgemäße Schmuckstücke gleichzeitig
an der Armbanduhr anzuordnen.
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Das
Armband kann als Trägerelement
für das
Schmuckstück
angesehen werden. Häufig
besteht das Armband wenigstens teilweise aus Metall und/oder einer
Legierung aus Metallen. Als Metalle kommen bei werthaltigen Schmuckstücken in
der Regel Edelmetalle in Betracht. Das Armband ist im Rahmen der
Erfindung in erster Linie ein Uhrenarmband, kann jedoch auch ein
Armband ohne Uhr, ein Halsband, ein Knöchelband, oder dergleichen
sein, welches durch das Anbringen des Schmuckstücks über das erfindungsgemäße Befestigungsmittel
erweiterbar ist. Das Schmuckelement ist in der Regel nur über die
durch das Befestigungsmittel erzeugte Verbindung zum Armband mit
dem Träger
des Armbands verbunden.
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Die
Befestigungsmittel sind insbesondere so ausgeführt, dass von außen der
Anschein entsteht, dass das am Armband befestigte Schmuckstück als Bestandteil
des Armbands bzw. der Armbanduhr wirkt. Das Befestigungsmittel ist
vorzugsweise in der gleichen Farbe und/oder aus dem gleichen Material gebildet
wie das Armband. Das Befestigungsmittel, z. B. eine Spange, kann
außerdem ähnlich gestaltet und
ausgebildet sein wie ein Kettenglied, so dass es als Bestandteil
der Kette wirkt, sich in die Kette einfügt und gegenüber den
Kettengliedern optisch nicht hervortritt. Es entsteht ein homogener ästhetischer Eindruck.
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Das
Befestigungsmittel ist zur Herstellung einer lösbaren Verbindung zwischen
dem zweiten Schmuckelement und dem ersten Schmuckelement ausgebildet.
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Insbesondere
ist das Befestigungselement zur Befestigung des Schmuckelements
an einem Armband ausgebildet. Das Befestigungsmittel wird um das
Armband angeordnet, so dass es dieses wenigstens teilweise umschließt und axial
sowie radial nicht verschiebbar bzw. beweglich am Armband angeordnet
ist.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Schmuckstücks kann
die äußere Erscheinung
einer Armbanduhr kurzfristig an individuelle ästhetische Bedürfnisse des
Trägers
angepasst oder für
einen bestimmten Anlass verändert
werden.
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In
einer speziellen Ausführungsform
kann das Befestigungsmittel lösbar
mit dem Schmuckelement verbunden sein. Das Befestigungsmittel kann also
ein separates Verbindungselement zum Verbinden des Schmuckstücks mit
dem Armband darstellen. In diesem Fall ist das Schmuckstück wenigstens zweiteilig
aus dem Schmuckelement und einem Verbindungsteil hergestellt. Der
Vorteil besteht darin, dass bei diesem Aufbau das Verbindungsteil
für unterschiedliche
Schmuckelemente verwendet werden kann.
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Insbesondere
kann das Befestigungsmittel jedoch auch nicht lösbar mit dem Schmuckelement verbunden
sein. In diesem Fall kann das Befestigungsmittel als integraler
Bestandteil des Schmuckstücks,
insbesondere integral mit einer Fassung, ausgebildet sein.
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Das
Schmuckelement ist vorzugsweise als Zierelement ausgebildet. Die
Ausbildung als Zierelement bedeutet, dass das Schmuckelement nicht zwangsläufig eine
technische oder Informationsfunktion ausfüllen muss. Das Schmuckelement
dient in erster Linie zur individuellen Anpassung und zur Auswahl
und Bereitstellung eines gewünschten Schmuckstücks für ein Armband
einer Uhr. Insbesondere kann das zweite Element einen oder mehrere Diamanten
umfassen. Die Diamanten können
beispielsweise in einer Fassung angeordnet sein, die das Befestigungsmittel
umfasst. Es soll jedoch nicht ausgeschlossen sein, dass das Schmuckelement auch
Gebrauchsfunktion erfüllt,
z. B. eine Anzeige aufweist, eine Uhr umfasst, o. ä.
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Das
Schmuckelement weist insbesondere wenigstens eine Fassung auf, die
mit dem Befestigungsmittel verbunden ist.
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Das
Befestigungsmittel ist vorzugsweise als Spange ausgebildet.
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Das
Befestigungsmittel kann einen ersten Bügel und einen zweiten Bügel aufweisen,
die über ein
Gelenk relativ zueinander verschwenkbar ausgebildet sind.
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Der
erste Bügel
und einen zweite Bügel
können
dabei ein Verschlusselement aufweisen.
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Das
Verschlusselement weist insbesondere einen Zapfen zum Eingriff in
eine entsprechende Vertiefung auf.
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Die
Aufgabe wird auch gelöst
durch die Bereitstellung einer Armbanduhr mit einem an der Armbanduhr
befestigten Schmuckstück
wie oben beschrieben. Das Armband der Armbanduhr kann aus allen
denkbaren Materialien in allen möglichen
Ausführungen
ausgebildet sein, beispielsweise aus Metall, Edelmetall, einer Legierung,
oder aus Leder bestehen, als Gliederarmband ausgebildet sein, usw.
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Das
Befestigungselement ist insbesondere wenigstens teilweise aus demselben
Material ausgebildet ist wie das Armband der Armbanduhr.
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Das
Befestigungselement kann einen Bügel aufweisen,
der ein optisches Erscheinungsbild ähnlich den Gliedern des Armbands
der Armbanduhr aufweist. So entsteht der Eindruck, dass das Schmuckelement
einen integralen Bestandteil des Armbands bzw. der Uhr darstellt,
sowie fest und – vom
optischen Eindruck des Betrachters aus – unlösbar mit diesem verbunden ist.
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Das
Schmuckelement mit dem Befestigungsmittel kann als Uhren-Clip bzw.
Uhrenklammer, -bügel
oder -spange bezeichnet werden.
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KURZE BESCHREIBUNG DER FIGUREN
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgenden
Beschreibung spezieller Ausführungsbeispiele
anhand der Figuren deutlich. Es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform
einer Armbanduhr mit einem erfindungsgemäßen Schmuckstück in einer
Draufsicht;
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2 das
erfindungsgemäße Schmuckstück in einer
perspektivischen Ansicht in geschlossenem Zustand; und
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3 das
erfindungsgemäße Schmuckstück in einer
weiteren perspektivischen Ansicht in geöffnetem Zustand.
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BESCHREIBUNG SPEZIELLER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Die 1 zeigt
eine Armbanduhr 4 mit einem Armband 5 und einer
Uhr 6.
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Das
Armband 4 ist ein Metallband mit Gliedern, die beweglich
aneinander befestigt sind, um am Handgelenk des Benutzers angebracht
zu werden.
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Im
vorliegenden Beispiel ist an das Armband 5 der Armbanduhr 4 ein
erfindungsgemäßes Schmuckstück 1 angeclippt.
Das Schmuckstück 1 besteht
im Wesentlichen aus einem nach außen gerichteten Zierstück 2,
das beispielsweise einen Rahmen 7 und eine diamantbesetzte
Oberfläche 8 aufweist.
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Das
Schmuckstück 1 ist
mittels eines an der Fassung befestigten Befestigungselements 3 am Armband 5 befestigt.
Das Befestigungselement 3 kann beispielsweise eine Klammer,
ein Bügel
oder eine Spange sein, die um das Uhrenband 5 gelegt und
dann geschlossen wird. Das Befestigungselement 3 kann zum
Abnehmen des Schmuckstücks vom
Armband 5 geöffnet
werden, d. h. die Befestigung ist lösbar und das Schmuckstück 1 kann
kurzfristig abgenommen und/oder ausgetauscht werden.
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Das
Befestigungselement 3 fixiert das Schmuckstück gegenüber axialen
und/oder radialen Bewegungen relativ zum Armband 5.
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Um
einen Verlust des Schmuckstücks
zu vermeiden, kann das Befestigungselement 3 mit einer Sicherung
gegen ein unbeabsichtigtes Öffnen
ausgestattet sein.
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Außerdem ist
das Befestigungselement 3 an seiner Unterseite, die im
bestimmungsgemäßen Gebrauch
der Armbanduhr 4 am Arm des Benutzers anliegt, flach ausgebildet,
um möglichst
wenig von der Anlagefläche
des Bands 5 hervorzustehen und Unannehmlichkeiten für den Benutzer
hervorzurufen.
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Es
versteht sich von selbst, dass auch mehrere Schmuckstücke 1 am
Armband 5 angebracht werden können.
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Die
Befestigungsmittel 3 sind so ausgeführt, dass von außen der
Anschein entsteht, dass das am Armband befestigte Schmuckstück als Bestandteil des
Armbands bzw. der Armbanduhr wirkt. Das Befestigungsmittel 3 besteht
vorzugsweise in der gleichen Farbe und/oder aus dem gleichen Material
wie das Armband 5. Vom Befestigungsmittel 3 sind
im Ausführungsbeispiel
lediglich die Randbereiche einer Spange von außen sichtbar. Die Spange 3 ist
den Kettengliedern des Armbands 5 nachgebildet.
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Die 2 zeigt
ein erfidungsgemäßes Schmuckstück 1 in
einer perspektivischen Ansicht in geschlossenem Zustand.
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Das
Zierelement 2 ist mit dem Befestigungselement 3 fest
d. h. unlösbar
verbunden. Das Befestigungselement 3 ist als Spange mit
einem oberen Bügel 9 und
einem unteren Bügel 10 ausgebildet.
Der obere Bügel
weist auf einer Seite einen sich nach unten erstreckenden Schenkel 13 auf,
der mit dem unteren Bügel 10 über ein
Drehgelenk 14 drehbar verbunden ist. Der obere Bügel 9 weist
auf der anderen Seite einen weiteren sich nach unten erstreckenden Schenkel 11 auf,
der untere Bügel 9 einen
entsprechenden sich nach oben erstreckenden Schenkel 12. Die
Enden der Schenkel 11 und 12 sind mittels eines Verschlusses 15 lösbar miteinander
verbunden. Der Verschluss 15 weist einen Zapfen auf, der
im Verschlusszustand in eine entsprechende Vertiefung eingreift.
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In
der 3 ist das erfindungsgemäße Schmuckstück 1 aus 2 in
einer weiteren perspektivischen Ansicht in geöffnetem Zustand dargestellt.
Gleiche Elemente sind mit gleichen Bezugszeichen versehen.
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Es
wird deutlich, dass die beiden Bügel 9 und 10 mittels
des Drehgelenks 14, das im Schenkel 13 vorgesehen
ist, verbunden sind. Somit kann der untere Bügel 10 gegenüber dem
oberen Bügel 9 verschwenkt
werden.
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Der
Verschluss 15 weist einen sich vom Schenkel 12 erstreckenden
Zapfen 16 auf, der beim Verschließen in eine entsprechende im
Schenkel 11 eingearbeitete Öffnung 17 eingreifen
kann.
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Die
beidseitig sich vom unteren Bügel 10 erstreckenden
Vorsprünge 18 sind
als Hilfsmittel zum Öffnen
des Verschlusses 3 am Bügel 10 angeordnet.
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An
den Bügeln 9 und 10 ist
darüber
hinaus jeweils ein aus elastischem Material hergestelltes Polster 19 bzw. 20 befestigt,
z. B. angeklebt, das einen sicheren Halt des Befestigungselements 3 an
einem Armband gewährleisten
und ein Verschieben des Schmuckstücks 1 entlang des
Armbands verhindern soll. Durch das Verschließen der Spange 3 wird das
Armband zwischen den Polstern 19 und 20 eingequetscht.