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DE19833708A1 - Höhenverstellbares Hängesystem mit Diebstahlsicherung - Google Patents

Höhenverstellbares Hängesystem mit Diebstahlsicherung

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Publication number
DE19833708A1
DE19833708A1 DE19833708A DE19833708A DE19833708A1 DE 19833708 A1 DE19833708 A1 DE 19833708A1 DE 19833708 A DE19833708 A DE 19833708A DE 19833708 A DE19833708 A DE 19833708A DE 19833708 A1 DE19833708 A1 DE 19833708A1
Authority
DE
Germany
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guide
rail
hanging system
attached
channel
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19833708A
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Hayde
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G1/00Mirrors; Picture frames or the like, e.g. provided with heating, lighting or ventilating means
    • A47G1/16Devices for hanging or supporting pictures, mirrors, or the like
    • A47G1/1606Devices for hanging or supporting pictures, mirrors, or the like comprising a wall member cooperating with a corresponding picture member
    • A47G1/1613Devices for hanging or supporting pictures, mirrors, or the like comprising a wall member cooperating with a corresponding picture member and being adjustable

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)
  • Supports Or Holders For Household Use (AREA)
  • Display Racks (AREA)

Description

Hintergrund der Erfindung Sachgebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein höhenverstellbares Hängesystem mit Diebstahlsicherung. Im einzelnen besteht das System aus einer Führung, in der eine zusammenwirkende Gleitschiene verstellbar gelagert und sodann gesperrt wird, wobei die eine Struktur an dem Objekt und die andere Struktur an der vertikalen Fläche angebracht wird. Des weiteren ist der wahlweise Einbau eines Sicherheitssystems vorgesehen, das auf unbefugtes Hantieren mit dem Objekt aufmerksam macht.
Stand der Technik
Es ist oft wünschenswert, ein Objekt, beispielsweise ein Bild, an einer vertikalen Fläche anzubringen, zum Beispiel an einer Wand. Oft kommt es vor, daß bei der Anbringung nicht genau die gewünschte Position erzielt wird. Beispielsweise kann das Objekt schief hängen, bei einer Anbringung mittels Draht seitlich oder nach vorne kippen, es kann etwas zu hoch oder zu niedrig hängen, oder es sollte nach rechts oder links versetzt werden.
Bei einem Befestigungselement wie einem Nagel müssen hierzu zahlreiche Löcher in die Wand geschlagen werden, bis die gewünschte Position erzielt wird.
Derartige Nachteile wurden bisher auf verschiedene Weise angegangen.
Im US-Patent Nr. 2.522.901 (Schrager et al) und im US Patent Nr. 2.723.096 (Schwartz) wird jeweils ein vertikal verstellbares System offengelegt, bei dem ein Gewinde-Element zur Einstellung der Position einer daran angebrachten Hängerklemme dient, ohne daß das betreffende Objekt sich an der genannten Hängerklemme befindet.
Im US-Patent Nr. 4.611.780 (Robertson et al) wird eine Bildaufhängevorrichtung mit verstellbaren Komponenten offengelegt, mit denen eine waagerechte Positionierung eines angebrachten Objekts sichergestellt werden soll.
Schließlich wird im US-Patent Nr. 4.892.284 (Kelrick) ein äußerst komplexes Befestigungselement offengelegt, das sowohl vertikale als auch horizontale Einstellung vorsieht.
Wie im folgenden genauer beschrieben, bietet keines der Systeme nach dem Stand der Technik Strukturen, die sowohl die gewünschte Positionierung eines angebrachten Objekts ermöglichen, als auch die Fixierung des Objekts an der vertikalen Fläche und zugleich ein Sicherheitssystem aufnehmen können, das unbefugtes Hantieren am angebrachten Objekt meldet.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Abb. 1 ist eine Perspektivansicht des Aufhängesystems der vorliegenden Erfindung.
Abb. 2 ist eine Endansicht der Führung in Abb. 1, die die Ausführung eines geschlossenen und somit in Abb. 1 nicht sichtbaren Endes zeigt.
Abb. 3 ist eine Endansicht der Schiene in Abb. 1, die die Ausführung eines geschlossenen und somit in Abb. 1 nicht sichtbaren Endes zeigt.
Abb. 4 ist eine vergrößerte Draufsicht der Systemunterseite und zeigt die Stiftköpfe, mit denen das System an einem Objekt und an einer in diesem Fall verdeckten, vertikalen Fläche angebracht wird.
Abb. 5 ist eine perspektivische Seitenansicht einer vertikalen Fläche und eines Objekts, die am dazwischen befindlichen System aus Abb. 1 angebracht sind.
Abb. 6 ist eine Vorderansicht des Systems, die das System für den Einsatz in horizontaler Richtung zeigt.
Abb. 7 und 8 zeigen Beispiele für Anwendungsmöglichkeiten des Systems.
Abb. 9 zeigt ein System, das zur Verwendung nichtparalleler Bauteile dient.
Abb. 10 zeigt ein Objekt, an das eine Einzelführung befestigt ist.
Abb. 11 zeigt ein Objekt, an das zwei Führungen befestigt sind.
Abb. 12 zeigt ein Objekt, an das eine Schiene befestigt ist.
Abb. 13 zeigt die Befestigung eines Objekts von Abb. 12 an eine Führung, die an eine vertikale Fläche befestigt ist.
Abb. 14 zeigt eine Draufsicht und einen Querschnitt einer Gleitschiene mit Vieleckform.
Beschreibung der bevorzugten Anwendung
Im folgenden werden die Skizzen näher beschrieben. Sie zeigen ein System, mit dem ein Objekt verstellbar an einer vertikalen Fläche angebracht wird, wobei das System gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung und angefertigt wurde und allgemein mit der Bezugsnummer 10 bezeichnet wird.
Wie gezeigt enthält das System (10) eine Basis oder Führung (12), in der eine Schiene (14) eingebracht wird. Die Führung (12) ist an einem Ende (16) offen, so daß die Schiene (14) in die Führung (12) eingeführt werden kann, wobei das gegenüberliegende Ende (18) der Führung durch eine Abdeckung (20) verschlossen ist (siehe Abb. 2).
In dieser Abdeckung (20) befindet sich eine Gewindebohrung (22), in die ein Positionierungs-Ge­ windestift oder Bolzen (24) eingeführt wird, wobei der Kopf (26) des Stiftes (24) sich außerhalb der Führung (12) befindet. Das gegenüberliegende Ende (28) des Gewindestiftes ist drehbar in einer Gewindebohrung (30) eingeschraubt, die sich in einer Endabdeckung (32) (Abb. 3) der Schiene (14) befindet.
Die Schiene (14) selbst ist mit zahlreichen, vertikal ausgerichteten, Ovalbohrungen (34) versehen, die vertikal entlang eines Schienenabschnitts angeordnet sind und dazu dienen, die Schiene (14) an einer vertikalen Stützfläche (36) oder am Objekt (38) zu befestigen, das daran aufgehängt werden soll. Die Bohrungen (34) sind oval ausgeführt, um die vertikale Anpassung der Position in einem begrenzten Umfang zu ermöglichen.
Vorausgesetzt wird, daß Führung (12) und Schiene (14) so ausgeführt werden, daß sie in einer Gleitbewegung zusammenwirken; gleichzeitig sind die beiden Teile 50 auszuführen, daß das Lösen der Führung (12) von der Schiene (14) nur möglich ist, indem die Schiene (14) aus dem offenen Ende (16) der Führung (12) geschoben wird.
Ferner wird vorausgesetzt, daß die Bohrungen (34) in der Schiene (14) so an der Schiene angeordnet sind, daß ein Kopf (40) eines Gewindestifts (Abb. 4) oder Bolzens (41), der sich ins Innere erstreckt, zur Bedienung zugänglich ist, jedoch nicht in die Gleitführung für das Zusammenwirken von Führung (12) und Schiene (14) eingreift, wenn diese zu einem Ganzen zusammengesetzt sind.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist an einer Fläche (44) der Führung (12) ein Mittelkanal (42) angebracht, durch den ein Zugriff auf die Bolzenköpfe (40) möglich ist und an dem Platz für die Bolzen (41) zum Einbau der Schiene (14) ist, während Führung (12) und Schiene (14) zu einem Ganzen zusammengesetzt sind.
Zudem ist sicherzustellen, daß eine weitere Fläche (48) der Führung (12), die der Fläche (44) mit dem Kanal (42) gegenüberliegt, mit zahlreichen horizontal ausgerichteten Ovalbohrungen (50) versehen wird; die Ovalbohrungen (50) sind hierbei mittig an der Längsseite der Fläche (48) aufgereiht. Die Bohrungen (50) ermöglichen hierbei eine horizontale Feineinstellung der Position in einem beschränkten Umfang. Die Bohrungen (50) in der Führung (12) dienen dazu, die Führung (12) an einer gewählten Oberfläche anzubringen, beispielsweise an der Rückfläche (52) des Objekts (38), eines Bilderrahmens (58) oder einer gewählten vertikalen Oberfläche (36), zum Beispiel einer Wand (36).
Damit die Führung (12) für den Führungsstiftkopf (56) (Abb. 4) ausreichend Platz bietet, muß sichergestellt sein, daß die Gleitkonstruktion auch nach dieser Stelle funktioniert. Dies wird durch mindestens einen Kanal (60) in einer Unterseite (62) der Schiene (14) sichergestellt, durch den der Kontakt mit dem Stiftkopf (56) in der Spur (12) ausgeschlossen wird, wobei im Höchstfall eine im wesentlichen dreiseitige, hohle Schiene (14) entsteht, wie in Abb. 4 am besten gezeigt, die in der Draufsicht der Unterseite darstellt, wie Schiene (14) und Führung (12) zusammengefügt sind, wobei die vorgesehenen Positionen für den Stiftkopf (40) und (56) als Darstellung verdeckter Teile gezeigt werden.
Außerdem wird davon ausgegangen, daß die Möglichkeit wünschenswert ist, Führung (12) und Schiene (14) auf einfache Weise aneinander zu fixieren, so daß das am System (10) angebrachte (64) Objekt (38) nur schwer vom System gelöst werden kann.
Zu diesem Zweck wird die Führung (12) erheblich länger als die Schiene (14) ausgeführt, und in jeder Seitenwand (68) der Führung (12) ist eine Bohrung (66) angebracht. Ein weiterer Gewindestift (70), dessen Länge die Breite der Führung (12) übersteigt, wird quer über dem offenen Ende (16) der Führung (12) angebracht, indem er durch das Bohrungspaar (66) geschraubt wird, so daß die Schiene (14) an der Führung (12) fixiert wird.
Schiene (14) und Führung (12) werden erst dann montiert und fixiert, wenn die beiden Elemente, 12 und 14, jeweils an ihren Konstruktionen, 36, 38 angebracht sind, so daß das Objekt (38) vertikal fest angebracht ist, wie am besten in Abbidung 5 zu erkennen. Hier ist zu erkennen, daß die Schiene (14) an der vertikalen Stützfläche oder Wand (36) durch mindestens einen Gewindestift (41) befestigt ist, während die Führung (12) am Objekt (38) oder Bilderrahmen (38) durch mindestens einen Gewindestift (54, verdeckte Darstellung) angebracht ist.
Das offene Ende (16) der Führung (12) zeigt nach unten, und die Höhe des gegenüberliegenden Endes (18) der Führung (12) Über der oberen Fläche der Schiene (14) wird durch das Einstellgewinde des Bolzens (24) bestimmt, der durch die obere Fläche (32) der Führung (12) in einer gegenüberliegende Bodenfläche (72) in der Bohrung (22) einmündet, die an der Fläche (32) der Schiene (14) angebracht ist.
Sobald die gewünschte relative Position durch die Einstellung des Bolzens (24) erzielt ist, wird die Anbringung durch das Einschrauben des Fixierriegels (70) fixiert wie oben beschrieben Abb. 6 zeigt eine horizontale Ausrichtung für das System (10), die dann für den praktischen Einsatz wünschenswert ist, wenn die horizontale Verstellbarkeit wichtiger ist als die vertikale.
Die Abb. 7 bis 9 zeigen weitere Anwendungsmöglichkeiten, die für das System (10) unter anderem in Frage kommen, und legen dar, daß die gezeigten und beschriebenen, speziellen Ausführungen nicht als umfassend verstanden werden können.
Bezüglich Abb. 9, die eine Führung (12) und eine Schiene (14) mit runder Querschnitt-Aus­ führung zeigt, gilt außerdem, daß der Mittelkanal (42) in der Führung breiter ist als notwendig. Hier erhält die Schiene (14) eine Verengung bzw. einen Kragen (75), der sich durch den Kanal (42) erstreckt, jedoch nur teilweise, und einen Befestigungsflansch (76) an der Schiene (14).
Außerdem wird gezeigt, daß die Führung (12) auch einen Befestigungsflansch (78) erhält. Ohne daß die Stiftköpfe die relative Bewegung zwischen Führung (12) und Schiene (14) beeinträchtigen, wird hier davon ausgegangen, daß die relative Drehposition zwischen den Konstruktionen für den Kanal (42) in dieser Ausführung gegeben ist.
Eine solche relative Drehposition spielt dann eine Rolle, wenn ein bestimmter, tolerierbarer Winkel zwischen der vertikalen Fläche (36) und dem Objekt (38) in Betracht gezogen werden muß. So ist es zum Beispiel nicht ungewöhnlich, daß sich ein Bilderrahmen au%rund seiner Länge etc. verzieht. Zudem sind Wände (36) nicht immer völlig eben. Solche Abweichungen von parallelen Verhältnissen könnten durch Drehbegrenzungen ausgeglichen werden, die über den Kanal (42) eingestellt werden. Hierbei wird natürlich berücksichtigt, daß der Kanal (42) ab einem bestimmten Punkt so breit konstruiert werden könnte, daß sich die Führung (12) und die darin befindliche Schiene (14) voneinander lösen könnten und die Ausführung somit unbrauchbar wäre. Daher wird die Breite des Kanals (42) auf einen Abstand beschränkt, der die sichere Verbindung von Führung (12) und Schiene (14) nicht gefährdet.
Die Abb. 10 und 11 zeigen ein Objekt (38), das an einer oder mehreren Führungen (12) angebracht ist und zur Befestigung an einer vertikalen Fläche (36) bereit steht, die mittels einer oder mehrerer zusammenwirkender Schienen (14) erfolgt, wobei die Schienen-Endabdeckungen (32) nach oben zeigen.
Die Abb. 12 und 13 zeigen eine vertikale Ausrichtung für mindestens ein System (10), in dem eine Schiene (14) an dem Objekt (38) angebracht ist, das befestigt werden soll, so daß die Anbringung der Führung (12) an der Stützfläche (36) erforderlich ist. Hierbei wird folgendes für die Führung (12) ersichtlich. Hierdurch wird das Ende (18) der Führung (12) durch die Abdeckung (20) geführt, aus der der positionierte Bolzen (24) kommt, und nach unten gerichtet. Damit der Bolzen (24) auf die Endabdeckung (32) der Schiene (14) einwirken kann, muß die Schiene (14) so am Objekt (38) befestigt sein, daß auch die Abdeckung (32) nach unten zeigt. Eine solche Ausrichtung ist derjenigen entgegengesetzt, die für die Anbringung der Schiene (14) an der vertikalen Fläche (36) abgebildet ist; sie ist notwendig, damit die relative Einstellbarkeit gewährleistet wird und sichergestellt werden kann, daß sich der Sperrbolzen (70) über der Schiene (14) befindet. Dadurch wird verhindert, daß das Gewicht des Objekts (38), das an der Schiene (14) angebracht ist, die Integrität des Sperrbolzens (70) beeinträchtigt.
Es wird davon ausgegangen, daß sich dieses Problem beim Gebrauch des Systems (10) in der horizontal verstellbaren Position nicht stellt, da die horizontale Position der Führung (10) und der Schiene (14) ausschließt, daß die Konstruktionen aufgrund der Schwerkraft auseinandergezogen werden oder ihre relative Einstellbarkeit beeinträchtigt werden könnte.
Zudem wird davon ausgegangen, daß in das System (10) ein Warnmelder (80) problemlos eingebaut werden kann, wie in Abb. 9 in einfachster Darstellung am besten zu erkennen ist. Eine der Bohrungen (66) in der Führung (12), durch die der Sperrstift (70) bei seiner Anbringung geführt wird, wäre als eine der Kontaktstellen zu betrachten. Sobald der Sperrstift (70) abmontiert werden würde, verlöre er zuerst den Kontakt mit der letzten angebrachten Bohrung (66).
Damit der Versuch, die Konstruktionen des Systems (10) voneinander zu lösen, sofort bemerkbar gemacht wird, könnte das Warngerät, schematisch dargestellt durch den Quader (80), über eine Leitung (82) auf bekannte Art und Weise mit der Bohrung (66) verbunden werden, so daß das Warngerät (80) aktiviert und ein Alarm ausgelöst wird, sobald sich die Leitung (70) von der Bohrung (66) löst.
Alternativ dazu könnte das offene Ende (16) der Führung (12) als Nicht-Kontaktstelle an das Warngerät (80) angeschlossen werden, um anzuzeigen, daß die Schiene (14) jetzt mit dem offenen Ende (16) Kontakt bat, wie als verdeckte Darstellung unter 82 zusätzlich gezeigt. Hierbei könnten mehrere Kontaktstellen auf bekannte Art und Weise an das Warngerät (80) angeschlossen werden, um auf eine Demontage der verschiedenen Elemente von System (10) aufmerksam zu machen.
Als weitere Alternative kann die Gleitschiene in Draufsicht auch kreisförmig bzw. als Vieleck ausgebildet sein. Hier kann eine relative Verdrehung zwischen Führung und Gleitschiene erreicht werden. Bei einem runden Querschnitt der Schiene und Führung würde die Schiene entsprechend kugelförmig sein.
Wie oben beschrieben bietet das System (10) eine Reihe von Vorzügen, die teils oben ausgeführt werden und teils direkt aus der Erfindung hervorgehen. Ebenso können Änderungen vorgeschlagen werden, ohne daß hierdurch von der Lehre dieser Erfindung abgewichen wird. Entsprechend ist der Umfang der Erfindung nur soweit zu beschränken, wie in den zugehörigen Patentansprüchen als notwendig festgestellt.

Claims (18)

1. Hängesystem zur Anbringung eines Objekts an einer vertikalen Fläche, wobei das System aus einer Führung und einer darin beweglich montierten Gleitschiene besteht und außerdem Vorrichtungen zur Fixierung deren relative Position zueinander umfaßt, die Führung Vorrichtungen für die weitere Befestigung entweder des genannten vertikalen Fläche oder des genannten Objekts und die Schiene Vorrichtungen zur Befestigung des jeweils anderen Elements (Objekt oder vertikale Fläche) enthält.
2. Hängesystem gemäß Anspruch 1, das zudem Vorrichtungen zur lösbaren Fixierung der Führung an der Schiene enthält.
3. Hängesystem gemäß Anspruch 2, in dem ein Warngerät an mindestens einer Kontaktstelle von mindestens zwei Systemkomponenten angebracht ist, so daß durch das Lösen einer dieser Komponenten das Warngerät aktiviert wird.
4. Hängesystem gemäß Anspruch 2, wobei die genannte Führung ein offenes Ende aufweist, durch das die Schiene in die Führung eingeführt wird, und die genannte Vorrichtung zur lösbaren Fixierung von Führung und Schiene aneinander einen Gewindestift enthält, der quer über dem offenen Ende der genannten Führung befestigt wird.
5. Hängesystem gemäß Anspruch 1, wobei die genannte Führung ein geschlossenes Ende aufweist und die genannte Vorrichtung zur Fixierung der relativen Position zwischen der genannten Führung und der genannten Schiene ein Gewinde-Element enthält, das durch das genannte geschlossene Ende der genannten Führung geschraubt wird und eine Spitze aufweist, die in einer Bohrung in einer Endabdeckung der genannten Schiene aufsitzt.
6. Hängesystem gemäß Anspruch 1, wobei die genannte Führung einen hohlen Kanal in einer ihrer Flächen bildet, die einer anderen Fläche der Führung gegenüberliegt, an der entweder das genannte Objekt oder die genannte vertikale Fläche angebracht wird.
7. Hängesystem gemäß Anspruch 6, wobei die genannte Schiene eine erste Fläche aufweist, die auf der zu befestigenden Fläche der Führung aufliegt, und die genannte Fläche zumindest einen Kanal an ihrer Längsseite aufweist.
8. Hängesystem gemäß Anspruch 7, wobei die genannte Schiene ein weitere Fläche aufweist, die der genannten ersten Fläche gegenüberliegt und Strukturen enthält, die durch den genannten Kanal in der genannten Führung zugänglich sind, um die genannte Schiene entweder am genannten Objekt oder an der genannten vertikalen Fläche zu befestigen.
9. Hängesystem gemäß Anspruch 1, wobei die genannte Schiene und die genannte Führung einen runden Querschnitt aufweisen.
10. Hängesystem gemäß Anspruch 9, wobei die genannte Führung einen breiten, verlängerten Kanal an ihrer Längsseite aufweist.
11. Hängesystem gemäß Anspruch 10, wobei die genannte Schiene mit einer Konstruktion versehen ist, an der entweder das genannte Objekt oder die genannte vertikale Fläche befestigt werden.
12. Hängesystem gemäß Anspruch 11, wobei die genannte, zu befestigende Konstruktion der genannten Schiene eine Stelle aufweist, die enger als der genannte Führungskanal ist.
13. Hängesystem gemäß Anspruch 12, wobei die verengte Stelle durch den genannten Kanal verläuft, so daß die verengte Stelle eine relative Drehung in geringem Umfang zwischen der genannten Führung und der genannten Schiene um eine Systemmittelachse zuläßt.
14. Hängesystem gemäß Anspruch 13, wobei die genannte verengte Stelle aus einem Kragen besteht, an dem die genannte Schiene an einem Befestigungsflansch befestigt wird, der sich außerhalb des Kanals befindet.
15. Hängesystem gemäß Anspruch 2, wobei ein Warngerät an mindestens einer Nicht-Kontaktstelle an der Führung befestigt ist, über die die Schiene bei der Deerontage gleiten muß, so daß der Kontakt der Schiene mit der Nicht-Kontaktstelle den Alarm auslöst.
16. Hängesystem gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Gleitschiene, im Querschnitt gesehen, an der breitesten Stelle annähernd dem Innenquerschnitt der Führung entspricht und zu beiden Enden sich die Breite der ersten Fläche der Gleitschiene reduziert.
17. Hängesystem gemäß Anspruch 16, wobei die Gleitschiene in Draufsicht elliptisch, insbesondere kreisförmig ist.
18. Hängesystem gemäß Anspruch 16, wobei die Gleitschiene in Draufsicht die Form eines Vieleckes aufweist.
DE19833708A 1997-09-29 1998-07-27 Höhenverstellbares Hängesystem mit Diebstahlsicherung Ceased DE19833708A1 (de)

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