DE20021871U1 - Aufhängesystem für einen Gemälderahmen - Google Patents
Aufhängesystem für einen GemälderahmenInfo
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Description
Gesthuysen, von Rohr & Eggert
00.909.4.wa
Essen, den 28. Dezember 2000
der Firma
Hasenkamp Internationale Transporte GmbH & Co. KG
Europaallee 16-18
50226 Frechen
mit der Bezeichnung
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Aufhängesystem für einen Gemälderahmen oder einen sonstigen, im wesentlichen plattenförmigen Gegenstand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der nachfolgenden Beschreibung wird das Aufhängesystem immer im Zusammenhang mit einem aufzuhängenden bzw. aufhängbaren Gemälderahmen erläutert. Die Lehre der vorliegenden Erfindung ist hierauf jedoch &iacgr;&ogr; nicht beschränkt. Insbesondere kann das Aufhängesystem auch für einen sonstigen, insbesondere im wesentlichen plattenförmigen Gegenstand, wie einen Poster-Träger, ein sonstiges Kunst-Objekt o. dgl. Verwendung finden.
Die EP 0 538 741 Al, die den Ausgangspunkt der vorliegenden Erfindung bildet, offenbart ein Aufhängesystem, bei dem Aufhängeelemente fest in den Eckbereichen eines Gemälderahmens angebracht werden. Zumindest die oberen Aufhängeelemente weisen jeweils einen Haltebügel als Halteeinrichtung für ein Aufhängeseil auf, so daß der Gemälderahmen bedarfsweise an , Aufhängeseilen aufhängbar ist. Darüber hinaus sind die Aufhängeelemente derart ausgebildet, daß schienenförmige Tragelemente an den Aufhängeelemente lösbar befestigbar sind, so daß die Tragelemente abschnittsweise über den Gemälderahmen seitlich hinausragen und eine Befestigung bzw. Halterung des Gemälderahmens zu Transportzwecken, beispielsweise in einer entsprechenden Transportkiste, ermöglichen.
Bei dem bekannten Aufhängesystem ist mindestens ein zusätzliches, separates Verbindungselement erforderlich, um ein Aufhängeseil mit einem zugeordneten Haltebügel verbinden zu können. Beispielsweise wird ein Haken als Verbindungselement zunächst am Aufhängeseil angebracht, der dann in den Haltebügel eingehängt wird. Dies führt zu mehreren Nachteilen. Die separaten Verbindungselemente können verloren gehen. Vorhandene oder ersatzweise bereitgestellte Verbindungselemente können derart dimensioniert sein, daß sie nicht - zumindest nicht ausreichend sicher - mit den Haltebügeln verbindbar sind. Außerdem ist die Höhenjustage aufwendig, da der Ge-
mälderahmen zunächst wieder abgenommen und dann das Verbindungselement am Aufhängeseil höhenmäßig verstellt werden muß.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Aufhängesystern für einen Gemälderahmen oder einen sonstigen Gegenstand anzugeben, bei dem eine einfache Handhabung und ein universeller Einsatz ermöglicht werden, wobei insbesondere die genannten Nachteile des Standes der Technik vermeidbar sind.
Die obige Aufgabe wird vorschlagsgemäß durch ein Aufhängesystem gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche. Eine grundliegende Idee der vorliegenden Erfindung liegt darin, das Aufhängesystem - insbesondere zusätzlich - mit einer Klemmeinrichtung zur klemmenden Festlegung des Aufhängeseils am Aufhängeelement zu versehen , wobei die Klemmeinrichtung fest mit dem Aufhängeelement verbunden oder zumindest verbindbar ist.
Die vorschlagsgemäße Lösung führt dazu, daß kein separates Verbindungselement o. dgl. erforderlich ist. Vielmehr kann ein Aufhängeseil direkt am Aufhängeelement mittels der Klemmeinrichtung klemmend festgelegt werden. Dies ermöglicht eine einfache Handhabung, wobei das Risiko eines Verlustes eines separaten Verbindungselements nicht besteht. Zudem wird durch die klemmende Festlegung eine einfache Höhenjustage bei Bedarf ermöglicht.
Insbesondere ist die Klemmeinrichtung zusätzlich vorgesehen. Dementsprechend werden die Einsatzmöglichkeiten des vorschlagsgemäßen Aufhängesystems erweitert. Es ergibt sich also eine universellere Ersetzbarkeit.
Unter "Aufhängesystem" ist hier insbesondere ein System zu verstehen, das sowohl für eine Aufhängung eines zugeordneten Gemälderahmens bzw. Gemälde als auch für eine Halterung bzw. Lagerung bei Transporten - also als Transportsicherung - einsetzbar ist. Hinsichtlich der Ausbildung und Einsetzbarkeit als Transportsicherung wird insbesondere auf die EP 0 538 741 Al verwiesen. Insbesondere kann das vorschlagsgemäße Aufhängesystem wie in diesen Druckschriften offenbart ausgebildet und/oder eingesetzt werden.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Aufhängeelement als solches, das für ein erfindungsgemäßes Aufhängesystem einzusetzen ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale, Aspekte und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten, bevorzugten Ausfuhrungsbeispiels. Es zeigt:
Fig. 1 eine schematische Rückansicht eines Eckbereichs eines mit dem
&iacgr;&ogr; vorschlagsgemäßen Aufhängesystem aufgehängten Gemäl
derahmen;
Fig. 2 eine Seitenansicht von Fig. 1; und
Fig. 3 eine schematische Teilschnittansicht von Fig. 1.
Die Fig. 1, 2 und 3 zeigen ein vorschlagsgemäßes Aufhängesystem 1 zusammen mit einem zugeordneten Gemälderahmen 2.
. Das Aufhängesystem 1 weist mehrere Aufhängeelemente 3 auf, die insbesondere in Eckbereichen des Gemälderahmens 2 auf der Rückseite - vorzugsweise mittels nicht dargestellter Schrauben o. dgl. - fest bzw. dauerhaft angebracht sind. Zur Schonung von insbesondere wertvollen Gemälden werden die Aufhängeelemente 3 vorzugsweise dauerhaft am Gemälderahmen 2 rückseitig angebracht.
In den Fig. 1, 2 und 3 ist lediglich nur ein Eckbereich mit nur einem Aufhängeelement 3 dargestellt. Jedoch können auch mehrere Aufhängeelemente 3 bei Bedarf in einem Eckbereich angeordnet sein. Vorzugsweise sind in allen Eckbereichen des Gemälderahmens 2 derartige Aufhängeelemente 3 angeordnet. Dies ist jedoch nicht unbedingt erforderlich. Beispielsweise können die nachfolgend näher beschriebenen Aufhängeelemente 2 nur in den oberen Eckbereichen angeordnet sein.
Fig. 1 ist zu entnehmen, daß das Aufhängeelement 3 länglich bzw. schienenartig ausgebildet ist. Weiter ist das Aufhängeelement 3 zur lösbaren Auf-
-A-
nahme eines strichpunktiert dargestellten Tragelements 4 ausgebildet. Das Tragelement 4 ist insbesondere formschlüssig so mit dem Aufhängeelement 3 verbindbar, daß das Tragelement 4 abschnittsweise seitlich über den Gemälderahmen 2 vorragt, um eine Halterung bzw. vorzugsweise elastische Lagerung des Gemälderahmens 2 für Transportzwecke zu ermöglichen. Hinsichtlich weiterer, insbesondere konstruktiver Details und Ausführungsmöglichkeiten sowie hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten wird ergänzend auf die bereits genannte EP O 538 741 Al verwiesen.
&iacgr;&ogr; Zum Aufhängen des Gemälderahmens 2 wird das Tragelement 4 entweder am Aufhängeelement 3 gänzlich gelöst oder derart verschoben, daß es nicht mehr über den Gemälderahmen 2 seitlich vorragt. Wenn das Tragelement 4 vom zugeordneten Aufhängeelement 3 verstellbar, insbesondere verschiebbar oder verschwenkbar, jedoch nicht lösbar gehalten ist, ergibt sich der Vorteil, daß das Trageelement 4 nicht verlorengehen kann, also unverlierbar mit dem Aufhängesystem 1 bzw. dessen Aufhängeelement 3 verbunden ist.
Das Aufhängeelement 3 weist eine Halteeinrichtung 5 für ein Aufhängeseil 6 auf. Das Aufhängeelement 3 ist über die Halteeinrichtung 5 lösbar mit dem Aufhängeseil 6 verbindbar. Dementsprechend gestattet das Aufhängesystem 1 bei Bedarf ein Aufhängen des Gemälderahmens 2 an mindestens einem Aufhängeseil 6. Insbesondere kommt eine übliche Aufhängung an zwei Aufhängeseilen 6 im Bereich der beiden oberen Ecken des Gemälderahmens 2 bei entsprechender Positionierung der Aufhängeelemente 3 in Betracht.
Ein wesentlicher Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt nun darin, daß die Halteeinrichtung 5 eine Klemmeinrichtung 7 aufweist, die mit dem Aufhängeelement 3 fest verbunden bzw. verbindbar ist. Der Ausdruck "fest verbunden" bzw. "verbindbar" ist hierbei in einem weiten Sinn dahingehend zu verstehen, daß auch bei Bedarf ein Lösen der Verbindung möglich ist, insbesondere zu Austausch- oder Reperaturzwecken. Beispielsweise handelt es sich um eine Schraubverbindung, Schnappverbindung, Rastverbindung, Klemmverbindung o. dgl. Jedoch ist die Verbindung derart ausgebildet, daß die Klemmeinrichtung 7 im Gebrauchszustand des Aufhängesystems 1 zumindest unverlierbar mit dem zugeordneten Aufhängeelement 3 verbunden ist.
Die Klemmeinrichtung 7 ist beim Darstellungsbeispiel derart ausgebildet, daß das Aufhängeseil 6 in einer Richtung einführbar bzw. durchschiebbar ist, in der anderen Richtung jedoch selbsttätig klemmend festlegbar ist. Diese andere Richtung entspricht dabei der Zugbelastung bei aufgehängtem Gemälderahmen 2, so daß der hängende Gemälderahmen 2 gegen ein Durchgleiten des Aufhängeseils 6 und damit gegen ein Herunterfallen gesichert ist.
Die Klemmeinrichtung 7 weist beim Darstellungsbeispiel mindestens eine federbelastete Klemmbacke 8 auf, die einen Durchführungskanal für das Aufhängeseil 6 derart im Querschnitt verengen und mit dem Aufhängeseil 6 zusammenwirken kann, daß das Aufhängeseil 6 ausreichend belastbar klemmend gehalten wird, also gegen ein Durchrutschen gesichert ist. Selbstverständlich ist das Aufhängeseil an die Klemmeinrichtung 7 hinsichtlich seines Querschnitts und/oder beispielsweise seines Materials bzw. seiner Oberflächenbeschaffenheit / -rauhigkeit angepaßt. Vorzugsweise handelt es sich um ein geflochtenes Metall- bzw. Stahlseil o. dgl.
Die Klemmeinrichtung 7 ist vorzugsweise als Baueinheit ausgebildet, die hier beim Darstellungsbeispiel mit dem Aufhängeelement 3 verschraubt, in dieses integriert bzw. eingeschraubt ist.
Die Klemmeinrichtung 7 ist vorzugsweise auch mit einem Betätigungselement 9 zum Lösen der Klemmverbindung zum Aufhängeseil 6 versehen, also zum Freigeben des Aufhängeseils 6, und zwar derart, daß das Aufhängeseil 6 auch in der sonst klemmenden Richtung aus der Klemmeinrichtung 7 bei Bedarf herausgezogen werden kann. Das Betätigungselement 9 ist hier hülsenartig ausgebildet und ragt aus der Klemmeinrichtung 7 heraus, wobei das Aufhängeseil 6 durch das Betätigungselement 9 in die Klemmeinrichtung 7 einführbar ist. Das Betätigungselement 9 ist gegen Federkraft eindrückbar, wodurch die mindestens eine Klemmbacke 8 das Aufhängeseil 6 freigibt.
Das Aufhängeelement 3 weist einen Anlageabschnitt 10 auf, der beim Darstellungsbeispiel auf der dem Gemälderahmen 2 abgewandten Seite des Aufhängeelements 3 vorspringt. Insbesondere kommt der Anlageabschnitt 10 mit seiner Außenfläche zur Anlage an eine Wand o. dgl., wenn der Gemälderahmen 2 aufgehängt ist. Der Anlageabschnitt 10 führt zu einem definierten
Abstand der Rückseite des Gemälderahmens 2 zu der nicht dargestellten Wand o. dgl. und sorgt beispielsweise für eine Hinterlüftung. Insbesondere weist das Aufhängeelement 3 im Bereich seines Anlageabschnitts 10 seine größte Dicke auf.
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Das Aufhängeelement 3 weist eine Ausnehmung 11 zur Aufnahme der Klemmeinrichtung 7 auf. Vorzugsweise ist die Ausnehmung 11 im Anlageabschnitt 10 ausgebildet, wobei die Klemmeinrichtung 7 beim Darstellungsbeispiel im wesentlichen vollständig oder zumindest größtenteils in die Ausnehmung 11 einsetzbar, insbesondere einschraubbar ist. Die Ausnehmung 11 nimmt also die hier eine Baueinheit bildende Klemmeinrichtung 7 auf.
Alternativ kann die Klemmeinrichtung 7 beispielsweise auch rastend oder klemmend von der Ausnehmung 11 aufgenommen sein.
Ein sehr kompakter Aufbau des Aufhängeelements 3 ergibt sich dadurch, daß die Längsachse des länglich bzw. schienenartig ausgebildeten Aufhängeelements 3 zumindest im wesentlichen parallel zur Aufhahmerichtung bzw. Einführrichtung des Aufhängeseils 6 verläuft. Die Längserstreckung bzw. Hauptachse der Klemmeinrichtung 7 verläuft also vorzugsweise zumindest im wesentlichen parallel zu der genannten Längsachse des Aufhängeelements 3. Jedoch sind hier auch andere konstruktive Lösungen möglich.
Die Ausnehmung 11 ist vorzugsweise beidseitig offen ausgebildet, so daß das Aufhängeseil 6 durch die Ausnehmung 11 undurchführbar ist.
Zusätzlich weist die Halteeinrichtung 5 beim Darstellungsbeispiel einen Haltebügel 12 zur universellen Befestigung, Aufhängung bzw. Montage des Gemälderahmens 2 auf. Der Haltebügel 12 ist beim Darstellungsbeispiel zumindest im wesentlich C-förmig ausgebildet, insbesondere wie in der EP 0 538 741 Al beschrieben.
Der Haltebügel 12 ist vorzugsweise auch am Anlageabschnitt 10 ausgebildet und insbesondere schwenkbar gelagert. Durch die Klemmeinrichtung 7 und den Haltebügel 12 ergeben sich eine Vielzahl von verschiedenen Befestigungs- bzw. Aufhängemöglichkeiten, so daß das vorschlagsgemäße Aufhän-
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gesystem 1 mit insbesondere mehreren Aufhängeelementen 3 sehr universell einsetzbar ist.
Das Aufhängeelement 3 ist zusammen mit seinem Anlageabschnitt 10 vorzugsweise einstückig ausgebildet, insbesondere aus Metall, vorzugsweise aus Aluminiumdruckguß, hergestellt. So wird bei verhältnismäßig geringem Gewicht die gewünschte Belastbarkeit erreicht.
Selbstverständlich kann das Aufhängeelement 3 auch andere Formen anstelle der hier dargestellten, länglichen Form aufweisen.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein Aufhängeelement 3 für sich, das als selbständig handelsfähiges Teil eines erfindungsgemäßen Aufhängesystems 1 für einen Gemälderahmen 2 o. dgl. einzusetzen ist.
Claims (14)
1. Aufhängesystem (1) für einen Gemälderahmen (2) oder einen sonstigen, vorzugsweise im wesentlichen plattenförmigen Gegenstand, wobei das Aufhängesystem (1) mindestens ein am Gemälderahmen (2) dauerhaft anbringbares Aufhängeelement (3) aufweist, an dem ein Tragelement (4) lösbar und über den Gemälderahmen (2) hinaus ragend und/oder verschiebbar, klappbar oder schwenkbar befestigbar ist, wobei das Aufhängeelement (3) mindestens eine Halteeinrichtung (5) für ein Aufhängeseil (6) aufweist, so daß der Gemälderahmen (2) am Aufhängeseil (6) aufhängbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (5) eine Klemmeinrichtung (7) aufweist, die fest mit dem Aufhängeelement (3) verbunden oder verbindbar ist und die derart ausgebildet ist, daß das Aufhängeseil (6) klemmend festlegbar ist.
2. Aufhängesystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) derart ausgebildet ist, daß das Aufhängeseil (6) in einer Richtung hindurch schiebbar und/oder ziehbar ist, aber in der anderen Richtung selbsttätig klemmend festlegbar ist.
3. Aufhängesystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) mindestens eine federbelastete Klemmbacke (8) zur klemmenden Festlegung des Aufhängeseils (6) aufweist.
4. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) in das Aufhängeelement (3) integriert ist.
5. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) mit einem Betätigungselement (9) zum Lösen der Klemmverbindung zum Aufhängeseil (6) versehen ist, und zwar derart, daß das Aufhängeseil (6) auch in der sonst klemmenden Richtung aus der Klemmeinrichtung (7) herausgezogen werden kann.
6. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) an einem Anlageabschnitt (10) des Aufhängeelements (3), der insbesondere auf der dem Gemälderahmen (2) abgewandten Seite des Aufhängeelements (3) vorspringt, angeordnet und, insbesondere, in diesen integriert ist.
7. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhängeelement (3) eine Ausnehmung (11) zur Aufnahme der Klemmeinrichtung (7) aufweist.
8. Aufhängesystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, die Ausnehmung (11) beidseitig offen ist, so daß das Aufhängeseil (6) durch die Ausnehmung (11) führbar ist.
9. Aufhängesystem nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, die Ausnehmung (11) in einem Anlageabschnitt (10) des Aufhängeelements (3) ausgebildet ist, der insbesondere auf der dem Gemälderahmen (2) abgewandten Seite des Aufhängeelements (3) vorspringt.
10. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) mit dem Aufhängeelement (3) verschraubt, insbesondere in eine Ausnehmung (11) des Aufhängeelements (3) eingeschraubt ist.
11. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (7) mit dem Aufhängeelement (3) lösbar verbunden ist, insbesondere in einer Ausnehmung (11) des Aufhängeelements (3) klemmend und/oder rastend festlegbar ist.
12. Aufhängesystem nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (5) weiter einen Haltebügel (12) und/oder eine hinterschnittene Aussparung, beispielsweise zum Einhängen an einem Schraubenkopf, aufweist.
13. Aufhängesystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltebügel (12) am Aufhängeelement (3) ausgebildet oder vorzugsweise schwenkbar gelagert ist, insbesondere an einem Anlageabschnitt (10) des Aufhängeelements (3), an dem die Klemmeinrichtung (7) angeordnet ist und der insbesondere auf der dem Gemälderahmen (2) abgewandten Seite des Aufhängeelements (3) vorspringt.
14. Aufhängeelement für einen Gemälderahmen (3) o. dgl., mit einer Halteeinrichtung (5) für ein Aufhängeseil (6), gekennzeichnet durch, die Merkmale des kennzeichnenden Teils eines oder mehrerer der Schutzansprüche 1 bis 13.
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