DE19831548C1 - Aufnahmeeinrichtung für einen Kraftfahrzeug-Wagenheber - Google Patents
Aufnahmeeinrichtung für einen Kraftfahrzeug-WagenheberInfo
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Abstract
Es wird eine Aufnahmeeinrichtung (10) für einen Kraftfahrzeug-Wagenheber beschrieben, mit einem Grundkörper (12) aus einem schlagfesten harten Kunststoff (13), von welchem auf der fahrzeugzugewandten Seite (14) ein Paar federnde Montagefinger (26) voneinander beabstandet wegstehen und an welchem auf der fahrzeugzugewandten Seite (14) in einem Zweikomponenten-Spritzverfahren integral eine um den Rand (22) des Grundkörpers (12) verlaufende Dichtungslippe (20) aus einem nachgiebigen weichen Kunststoff (18) vorgesehen ist. Der Grundkörper (12) ist zwischen den Montagefingern (26) mit einem zentralen Durchgangsloch (30) ausgebildet, das an seinem fahrzeugabgewandten Umfangsrand (32) einen in dem Zweikomponenten-Spritzverfahren hergestellten Dichtungsring (34) aus dem nachgiebigen weichen Kunststoff (18) aufweist, der durch den Grundkörper (12) hindurch einstückig mit der Dichtungslippe (20) verbunden ist. In das Durchgangsloch (30) ist ein Spreizstift (52) eingesteckt, der zum sicheren Festlegen der Montagefinger (26) im auseinandergespreizten Zustand vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Aufnahmeeinrichtung für einen
Kraftfahrzeug-Wagenheber mit einem Grundkörper aus einem
schlagfesten harten Kunststoff, mit auf der fahrzeugzugewandten
Seite in die gleiche Richtung wegstehenden federnden
Montagefingern, mit einer auf der fahrzeugzugewandten Seite um
den Rand des Grundkörpers umlaufenden Dichtungslippe aus einem
nachgiebigen weichen Kunststoff, und mit einem Spreizstift, der
zum sicheren Festlegen der Montagefinger im
auseinandergespreizten Zustand vorgesehen ist.
Eine solche Aufnahmeeinrichtung ist aus der DE 38 18 464 C1
bekannt. Diese bekannte Aufnahmeeinrichtung besteht aus
mehreren Einzelteilen, nämlich einem runden Grundkörper aus
einem schlagfesten harten Kunststoff, einem ringförmigen
Aufsatzteil zur Anordnung an der dem Fahrzeug zugewandten Seite
des Grundkörpers aus einem nachgiebigen weichen Kunststoff,
einem durch den Grundkörper und das Aufsatzteil
durchzusteckenden Achsteil mit federnden Montagefingern und
einem Spreizstift, der dazu vorgesehen ist, im zusammengebauten
Zustand dieser Einzelteile die Montagefinger daran zu hindern,
sich vom auseinandergespreizten Zustand in eine
Freigabestellung zurückzubewegen. Der Grundkörper, das Achsteil
und der Spreizstift können hierbei aus dem gleichen
schlagfesten Hartkunststoff bestehen. Zur Realisierung dieser
bekannten Aufnahmeeinrichtung sind also vier voneinander
verschiedene Formwerkzeuge erforderlich. Außerdem ist es
erforderlich, diese vier Einzelteile passend zusammenzubauen.
Das stellt einen erheblichen Manipulationsaufwand dar, der sich
auf die Herstellungskosten dieser bekannten Aufnahmeeinrichtung
entsprechend auswirkt.
Der Erfindung liegt in Kenntnis dieser Gegebenheiten die
Aufgabe zugrunde, eine Aufnahmeeinrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die vergleichsweise einfach und
folglich kostengünstig realisierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Kennzeichenteiles des Anspruchs 1, d. h. dadurch gelöst, daß die
Montagefinger mit dem Grundkörper einstückig ausgebildet sind,
und daß der Grundkörper zwischen den Montagefingern mit einem
zentralen Durchgangsloch ausgebildet ist, das an seinem
fahrzeugabgewandten Umfangsrand einen Dichtungsring aus einem
nachgiebigen weichen Kunststoff aufweist, der durch den
Grundkörper hindurch einstückig mit der Dichtungslippe
verbunden ist, wobei der Grundkörper und die umlaufende
Dichtungslippe sowie der Dichtungsring am zentralen
Durchgangsloch in einem Zweikomponenten-Spritzverfahren
hergestellt sind.
Die erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung weist den Vorteil auf,
daß der Grundkörper mit der auf der fahrzeugzugewandten Seite
ausgebildeten umlaufenden Dichtungslippe in einem
Zweikomponenten-Spritzverfahren einfach und somit kostengünstig
herstellbar ist. Dadurch, daß im Zweikomponenten-
Spritzverfahren der Grundkörper nicht nur mit der umlaufenden
Dichtungslippe sondern gleichzeitig auch mit dem Dichtungsring
am fahrzeugabgewandten Umfangsrand des Durchgangsloches
ausgebildet wird, ergibt sich der Vorteil, daß im
fertigmontierten Zustand nicht nur der Grundkörper dicht gegen
den entsprechenden Abschnitt des Kraftfahrzeugs gezwängt ist,
sondern gleichzeitig auch der Spreizstift im Durchgangsloch des
Grundkörpers abdichtend vorgesehen ist. Spritzwasser oder
kriechende Feuchtigkeit wird also zuverlässig daran gehindert,
zwischen den entsprechenden Abschnitt des Kraftfahrzeugs und
die Aufnahmeeinrichtung einzudringen, was bedeutet, daß die
hierdurch mögliche Rostbindung eliminiert ist.
Zweckmäßigerweise ist der fahrzeugabgewandte Umfangsrand des
Dichtungsloches mit einer Ausnehmung ausgebildet, in welcher
der Dichtungsring aus dem nachgiebig weichen Kunststoff
unmittelbar und direkt im Zweikomponenten-Spritzverfahren
einstückig festgelegt ist. Dabei hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn die Ausnehmung kegelstumpfförmig und wenn der
Dichtungsring konform konisch ausgebildet ist.
Die Abdichtung zwischen dem Spreizstift und dem Grundkörper der
erfindungsgemäßen Aufnahmeeinrichtung wird im fertigmontierten
Zustand noch weiter verbessert, wenn der Dichtungsring an
seinem verjüngten Innenrand mit einer Ringlippe ausgebildet
ist, die über die Wandung des Durchgangsloches radial nach
innen vorsteht. Im fertigmontierten Zustand des Spreizstiftes
wird die besagte Ringlippe durch den Spreizstift in Richtung
zum Durchgangsloch bzw. in dieses hinein umgestülpt, wodurch
die Abdichtung zwischen dem Dichtungsring und dem Spreizstift
und somit die Abdichtung zwischen dem Spreizstift und dem
Durchgangsloch im Grundkörper optimiert wird.
Um temperaturbedingte Abmessungsdifferenzen zu verhindern, ist
es bevorzugt, wenn bei der erfindungsgemäßen
Aufnahmeeinrichtung der Spreizstift aus dem gleichen Material
besteht wie der Grundkörper. Auf diese Weise besitzt der
Spreizstift und der Grundkörper denselben
Wärmedehnungskoeffizienten, was bedeutet, daß der Spreizstift
und das Durchgangsloch im Grundkörper temperaturunabhängig
jederzeit aneinander angepaßte Abmessungen besitzen.
Erfindungsgemäß kann der Spreizstift mit Längsrippen
ausgebildet sein, mittels welchen er im fertigmontierten
Zustand in die Durchgangsbohrung des Grundkörpers mit einem
Preßsitz eingepaßt ist. Durch diesen Preßsitz und durch die
zuletzt erwähnte Materialanpassung von Grundkörper und
Spreizstift wird erreicht, daß der Spreizstift im
fertigmontierten Zustand im Durchgangsloch des Grundkörpers
zuverlässig fixiert ist. Zur Montage des Spreizstiftes im
Durchgangsloch des Grundkörpers kommt zweckmäßigerweise eine
handelsübliche Druckluftpistole zur Anwendung.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Spreizstift an
seinem fahrzeugzugewandten Endabschnitt mit einer
zentrierenden, durch mindestens eine Spaltausnehmung federnde
Kegelstumpferweiterung ausgebildet ist. Mit Hilfe dieser
Kegelstumpferweiterung wird der Spreizstift im vormontierten
Zustand wunschgemäß im Durchgangsloch des Grundkörpers
unverlierbar angeordnet, d. h. mit dem Grundkörper zu einer
Einheit kombiniert, die einfach handhabbar, d. h. an einem
Fahrzeug abdichtend befestigbar ist.
Zum Zwecke der besagten Abdichtung kann der Spreizstift an
seinem fahrzeugabgewandten Ende mit einem umlaufenden
Ringflansch ausgebildet sein. Dieser umlaufende Ringflansch ist
vorzugsweise mit einer kegeligen Dichtungsfläche ausgebildet,
die an den weiter oben erwähnten konischen Dichtungsring in der
kegelstumpfförmigen Ausnehmung am fahrzeugabgewandten
Umfangsrand des Durchgangsloches formmäßig angepaßt ist.
Die erfindungsgemäße Aufnahmeeinrichtung weist den weiteren
Vorteil auf, daß sie nicht nur für Kraftfahrzeug-Wagenheber
geeignet ist, sondern in gleicher Weise auch für Hebebühnen in
Kraftfahrzeug-Werkstätten.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Aufnahmeeinrichtung
für einen Kraftfahrzeug-Wagenheber. Es zeigen:
Fig. 1 eine räumliche Darstellung der Aufnahmeeinrichtung
in Blickrichtung von der Fahrzeugseite auf die
Aufnahmeeinrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in
Fig. 1 durch die Aufnahmeeinrichtung in Kombination
mit einem abschnittweise gezeichneten
Montagebereich eines Fahrzeugs, an welchem die
Aufnahmeeinrichtung fixiert ist,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III in
Fig. 1 in einer zur Schnittebene gemäß Fig. 2
senkrechten Schnittebene zur Verdeutlichung des
Grundkörpers und des mit dem Grundkörper
zusammengefügten Spreizstiftes im
Vormontagezustand,
Fig. 4 eine Vorderansicht des Spreizstiftes gemäß Fig. 3,
Fig. 5 einen Schnitt durch den Spreizstift gemäß Fig. 4,
Fig. 6 abschnittweise geschnitten den Grundkörper mit der
Dichtungslippe an seiner fahrzeugzugewandten Seite,
und
Fig. 7 eine weiter vergrößerte Darstellung des Details VI
in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Ausbildung
der Aufnahmeeinrichtung 10 für einen Kraftfahrzeug-Wagenheber.
Die Aufnahmeeinrichtung 10 weist einen Grundkörper 12 aus einem
schlagfesten harten Kunststoff auf. Auf der fahrzeugzugewandten
Seite ist der Grundkörper 12 mit einer entlang seines Randes
umlaufenden Rinne 16 ausgebildet, die für einen nachgiebigen
weichen Kunststoff 18 vorgesehen ist. Mit Hilfe des
nachgiebigen weichen Kunststoffes 18 ist eine Dichtungslippe 20
ausgebildet, die um den Rand 22 des Grundkörpers 12 umläuft und
die - wie bspw. aus Fig. 5 ersichtlich ist - über die
fahrzeugzugewandte Seite 14 des Grundkörpers 12 definiert
übersteht.
Der Grundkörper 12 ist einstückig mit zwei voneinander
beabstandeten zentrierenden Montagefingern 24 und mit zwei sich
gegenüberliegenden Montagefingern 26 ausgebildet. Die
Montagefinger 26 sind mit voneinander abgewandten
Hinterschneidungen 28 versehen, wodurch die Montagefinger 26
federnd elastische Schnapp-Rastglieder bilden.
Fig. 2 zeigt in einer Schnittdarstellung die
Aufnahmeeinrichtung 10 mit ihrem Grundkörper 12, der Rinne 16
an der fahrzeugzugewandten Seite 14 des Grundkörpers 12, dem
die Rinne 16 ausfüllenden nachgiebigen weichen Kunststoff 18
zur Ausbildung der umlaufenden Dichtungslippe 20 am Rand 22 des
Grundkörpers 12 und den beiden voneinander beabstandeten
Montagefingern 26 mit ihren Hinterschneidungen 28. Aus dieser
Figur ist außerdem zu erkennen, daß der Grundkörper 12 mit
einem zwischen den beiden Montagefingern 26 vorgesehenen
zentralen Durchgangsloch 30 versehen ist, das an seinem
fahrzeugabgewandten Umfangsrand 32 einen Dichtungsring 34 aus
dem nachgiebigen weichen Kunststoff 18 aufweist. Der
Grundkörper 12 aus dem schlagfesten harten Kunststoff 13 und
der die umlaufende Rinne 16 ausfüllende nachgiebige weiche
Kunststoff 18 zur Ausbildung der umlaufenden Dichtungslippe 20
und der Dichtungsring 34 aus dem nachgiebigen weichen
Kunststoff 18 werden in einem an sich bekannten
Zweikomponenten-Spritzverfahren miteinander zur
Aufnahemeinrichtung 10 kombiniert. Zu diesem Zwecke ist der
Grundkörper 12 mit einem Durchgangskanal 36 ausgebildet,
mittels welchem die an der fahrzeugzugewandten Seite 14
vorgesehene Rinne 16 mit dem fahrzeugabgewandten Umfangsrand 32
des zentralen Durchgangsloches 30 verbunden ist.
Der Grundkörper 12 ist an seiner fahrzeugabgewandten Unterseite
38 mit einer Vertiefung 40 ausgebildet, die zur Aufnahme eines
Heberteiles eines (nicht gezeichneten) Kraftfahrzeug-
Wagenhebers dient. Die ringförmig um die Vertiefung 40
umlaufende Grundfläche 41 dient zur Anlage einer Werkstatt-
Hebebühne.
Die Fig. 2 verdeutlicht außerdem geschnitten einen
Karosserieabschnitt 42 eines Kraftfahrzeugs, der mit einem Loch
44 ausgebildet ist. Zur Versteifung des Karosserieabschnittes
42 sind an diesem in der Nachbarschaft des Loches 44
voneinander abgewandt zwei Versteifungs- bzw.
Verstärkungselemente 46 fixiert. Das kann durch Schweißen
erfolgen. Die beiden Versteifungs- bzw. Verstärkungselemente 46
sind L-förmig gestaltet. Die von dem Karosserieabschnitt 42 in
das Innere des Kraftfahrzeuges wegstehenden
Befestigungsschenkel 48 der Versteifungs- bzw.
Verstärkungselemente 46 sind derartig dimensioniert, daß im
montierten Zustand der Aufnahmeeinrichtung 10 die
Hinterschneidungen 28 der federnden Montagefinger 24 gegen die
Stirnseite 50 der Befestigungsschenkel 48 der Versteifungs-
bzw. Verstärkungselemente 46 gezwängt sind. In diesem
mechanischen fest montierten Zustand der Aufnahmeeinrichtung 10
wird die um den Rand 22 des Grundkörpers 12 umlaufende
Dichtungslippe 20 aus dem nachgiebigen weichen Kunststoff 18
derartig deformiert, daß zwischen dem Karosserieabschnitt 42
und der fahrzeugzugewandten Seite 14 der Aufnahmeeinrichtung 10
eine zuverlässige Abdichtung gewährleistet wird. Durch die
umlaufende Dichtungslippe 20 wird also das Eindringen von
Spritzwasser und Feuchtigkeit zwischen die Aufnahmeeinrichtung
10 und den zugehörigen Karosserieabschnitt 42 verhindert.
Um auch ein Eindringen von Spritzwasser und Feuchtigkeit durch
das zentrale Durchgangsloch 30 im Grundkörper 12 der
Aufnahmeeinrichtung 10 zu verhindern, ist ein Spreizstift 52
vorgesehen, wie er in den Fig. 3, 4 und 5 dargestellt ist.
Der Spreizstift 52 ist an seinem fahrzeugzugewandten
Endabschnitt 54 mit einer zentrierenden Kegelstumpferweiterung
56 ausgebildet. Die Kegelstumpferweiterung 56 ist mit sich
kreuzenden Spaltausnehmungen 58 ausgebildet. Durch diese
Spaltausnehmungen 58 ist die Kegelstumpferweiterung begrenzt
federnd nachgiebig, so daß der Spreizstift 52 einfach und
kraftsparend durch das zentrale Durchgangsloch 30 im
Grundkörper 12 so weit einsteckbar ist, daß der Spreizstift 52
mit dem Grundkörper 12 unverlierbar kombiniert ist. Das ist in
Fig. 3 verdeutlicht.
Von der am fahrzeugzugewandten Endabschnitt 54 ausgebildeten
Kegelstumpferweiterung 56 axial beabstandet ist der Spreizstift
52 mit Längsrippen 60 ausgebildet. Die Längsrippen 60 sind in
Umfangsrichtung des Spreizstiftes 52 zweckmägigerweise
äquidistant beabstandet vorgesehen. Die durch die Längsrippen
60 bestimmte Außenkontur des Spreizstiftes 52 ist geringfügig
größer als die lichte Innenkontur des zentralen
Durchgangsloches 40 im Grundkörper 12, so daß der Spreizstift
52 im fertigmontierten Zustand im Durchgangsloch 30 des
Grundkörpers 12 mit einem Preßsitz fixiert ist. In diesem
fertigmontierten Zustand ragt der Spreizstift 52 mit seinem
fahrzeugzugewandten Endabschnitt 54 bis zum fahrzeugzugewandten
Endabschnitt 62 der beiden Montagefinger 24 hoch, so daß die
beiden Montagefinger 24 in diesem fertigmontierten Zustand
nicht mehr aufeinanderzubewegt werden können. Der Spreizstift
52 bildet dann folglich eine Sicherung der Befestigung der
Aufnahmeeinrichtung 10. Gleichzeitig liegt in diesem
fertigmontierten Zustand der Spreizstift 52 mit einem an seinem
fahrzeugabgewandten Ende 64 ausgebildeten umlaufenden
Ringflansch 66 dicht am Dichtungsring 34 am fahrzeugabgewandten
Umfangsrand 32 des zentralen Durchgangsloches 30 an, so daß
auch das Durchgangsloch 30 im Grundkörper 12 gegen Spritzwasser
und Feuchtigkeit abgedichtet ist. Zu diesem Zwecke ist es
vorteilhaft, wenn der Ringflansch 66 des Spreizstiftes 52 eine
an den Dichtungsring 34 angepaßte Kontur besitzt. In den
Figuren ist ein Dichtungsring 34 konischer Gestalt und ein
Ringflansch 66 mit einer daran angepaßten kegeligen
Dichtungsfläche 68 dargestellt.
Fig. 6 verdeutlicht in einem weitere vergrößerten Maßstab
abschnittweise einen Montagefinger 24 mit der Hinterschneidung
28 an seinem fahrzeugzugewandten Endabschnitt 62, sowie
abschnittweise einen Befestigungsschenkel 48 eines
Versteifungs- bzw. Verstärkungselementes 46, wobei die
Hinterschneidung 28 fest an der Stirnseite 50 des
Befestigungsschenkels 48 anliegt, d. h. gegen die Stirnseite 50
gezwängt ist.
Die Abdichtung im Bereich des Dichtungsringes 34 wird dadurch
weiter verbessert, daß der Dichtungsring 34 an seinem
verjüngten Innenrand 70 mit einer Ringlippe 72 ausgebildet ist
(sh. Fig. 2), die über die Wandung 74 des zentralen
Durchgangsloches 30 radial nach innen vorsteht.
Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 1 bis 6 jeweils mit
denselben Bezugsziffern bezeichnet, so daß es sich erübrigt, in
Verbindung mit allen Figuren alle Einzelheiten jeweils
detailliert zu beschreiben.
Der fahrzeugabgewandte Umfangsrand 32 des zentralen
Durchgangsloches 30 im Grundkörper 12 aus dem schlagfesten
harten Kunststoff 13 ist mit einer Ausnehmung 33 ausgebildet,
in welcher der Dichtungsring 34 aus dem nachgiebig weichen
Kunststoff 18 fixiert ist. Die Ausnehmung 33 ist
zweckmägigerweise kegelstumpfförmig ausgebildet. Der darin
fixierte Dichtungsring 34 weist - wie erwähnt worden ist -
zweckmägigerweise eine konische Gestalt auf.
10
Aufnahmeeinrichtung
12
Grundkörper (von
10
)
13
schlagfester harter Kunststoff
14
fahrzeugzugewandte Seite (von
12
)
16
Rinne (an
14
)
18
nachgiebiger weicher Kunststoff
20
Dichtungslippe
22
Rand (von
12
)
24
Montagefinger (an
14
)
26
Montagefinger (an
14
)
28
Hinterschneidungen (von
26
)
30
zentrales Durchgangsloch (in
12
)
32
fahrzeugabgewandter Umfangsrand (von
30
)
33
Ausnehmung (an
32
)
34
Dichtungsring (in
33
)
36
Durchgangskanal (in
12
)
38
fahrzeugabgewandte Unterseite (von
12
)
40
Vertiefung (an
38
)
42
Karosserieabschnitt
44
Loch (in
42
)
46
Versteifungs- bzw. Verstärkungselement (an
42
)
48
Befestigungsschenkel (von
46
)
50
Stirnseite (von
48
)
52
Spreizstift (von
10
)
54
fahrzeugabgewandter Endabschnitt (von
52
)
56
Kegelstumpferweiterung (an
54
)
58
Spaltausnehmung (in
56
)
60
Längsrippen (von
52
)
62
fahrzeugzugewandter Endabschnitt (von
26
)
64
fahrzeugabgewandtes Ende (von
52
)
66
Ringflansch (an
64
)
68
kegelige Dichtungsfläche (an
66
)
70
verjüngter Innenrand (von
34
)
72
Ringlippe (an
70
)
74
Wandung (von
30
)
Claims (9)
1. Aufnahmeeinrichtung für einen Kraftfahrzeug-Wagenheber,
mit einem Grundkörper (12) aus einem schlagfesten harten
Kunststoff (13), mit auf der fahrzeugzugewandten Seite
(14) in die gleiche Richtung wegstehenden federnden
Montagefingern (26), mit einer auf der
fahrzeugzugewandten Seite (14) um den Rand (22) des
Grundkörpers (12) umlaufenden Dichtungslippe (20) aus
einem nachgiebigen weichen Kunststoff (18), und mit einem
Spreizstift (52), der zum sicheren Festlegen der
Montagefinger (24) im auseinandergespreizten Zustand
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Montagefinger (26) mit dem Grundkörper (12) einstückig ausgebildet sind, und daß der Grundkörper (12) zwischen den Montagefingern (26) mit einem zentralen Durchgangsloch (30) ausgebildet ist, das an seinem fahrzeugabgewandten Umfangsrand (32) einen Dichtungsring (34) aus einem nachgiebigen weichen Kunststoff (18) aufweist, der durch den Grundkörper (12) hindurch einstückig mit der Dichtungslippe (20) verbunden ist,
wobei der Grundkörper (12) und die umlaufende Dichtungslippe (20) sowie der Dichtungsring (34) am zentralen Durchgangsloch (30) in einem Zweikomponenten- Spritzverfahren hergestellt sind.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Montagefinger (26) mit dem Grundkörper (12) einstückig ausgebildet sind, und daß der Grundkörper (12) zwischen den Montagefingern (26) mit einem zentralen Durchgangsloch (30) ausgebildet ist, das an seinem fahrzeugabgewandten Umfangsrand (32) einen Dichtungsring (34) aus einem nachgiebigen weichen Kunststoff (18) aufweist, der durch den Grundkörper (12) hindurch einstückig mit der Dichtungslippe (20) verbunden ist,
wobei der Grundkörper (12) und die umlaufende Dichtungslippe (20) sowie der Dichtungsring (34) am zentralen Durchgangsloch (30) in einem Zweikomponenten- Spritzverfahren hergestellt sind.
2. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der fahrzeugabgewandte Umfangrand (32) des
Durchgangsloches (30) mit einer Ausnehmung (33)
ausgebildet ist, in welcher der Dichtungsring (34) aus
dem nachgiebigen weichen Kunststoff (18) festgelegt ist.
3. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ausnehmung (33) kegelstumpfförmig und daß der
Dichtungsring (34) konform konisch ausgebildet ist.
4. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Dichtungsring (34) an seinem verjüngten Innenrand
(70) mit einer Ringlippe (72) ausgebildet ist, die über
die Wandung (74) des zentralen Durchgangsloches (30) des
Grundkörpers (12) radial nach innen vorsteht.
5. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spreizstift (52) aus dem gleichen Material
besteht wie der Grundkörper (12).
6. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spreizstift (52) mit Längsrippen (60) ausgebildet
ist, mittels welchen er im fertigmontierten Zustand im
Durchgangsloch (30) des Grundkörpers (12) mit einem
Preßsitz fixiert ist.
7. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spreizstift (52) an seinem fahrzeugzugewandten
Endabschnitt (54) mit einer zentrierenden, durch
mindestens eine Spaltausnehmung (58) federnden
Kegelstumpferweiterung (56) ausgebildet ist.
8. Aufnahmeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Spreizstift (52) an seinem fahrzeugabgewandten
Ende (64) mit einem umlaufenden Ringflansch (66)
ausgebildet ist.
9. Aufnahmeeinrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der umlaufende Ringflansch (66) mit einer kegeligen
Dichtungsfläche (68) ausgebildet ist.
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