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DE10162469C1 - Befestigungsanordnung - Google Patents

Befestigungsanordnung

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DE10162469C1
DE10162469C1 DE2001162469 DE10162469A DE10162469C1 DE 10162469 C1 DE10162469 C1 DE 10162469C1 DE 2001162469 DE2001162469 DE 2001162469 DE 10162469 A DE10162469 A DE 10162469A DE 10162469 C1 DE10162469 C1 DE 10162469C1
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Germany
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sealing
hole
clamping
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clamping element
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Joachim Koukal
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Koukal Joachim 71069 Sindelfingen De
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DaimlerChrysler AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung zur Festlegung eines Bauteils an der Karosserie von Kraftfahrzeugen mit mindestens einem Klemmelement, das einen Verankerungsabschnitt mit mindestens zwei von einem Halteschaft abstehenden Klemmschenkeln aufweist, wobei der Verankerungsabschnitt das Karosserieloch in der Einbaulage des Klemmelementes durchsetzt und über die Klemmschenkel an der Rückseite des Lochrandes abgestützt ist, und das eine das Karosserieloch samt Lochrand auf der Vorderseite überdeckende Dichthaube umfasst, die im Überdeckungsbereich mit dem planen Lochrand einen das Karosserieloch abdichtenden Dichtring aus gummielastischem Material trägt, wobei zumindest ein die Abdichtung bewirkender Teilquerschnitt des Dichtringes zwischen Dichthaube und Lochrand zusammengedrückt ist. DOLLAR A Um die Dichtwirkung und die Dauerhaltbarkeit des Dichtringes zu verbessern, ist die Dichthaube auf ihrer dem Lochrand zugewandten Seite plan gestaltet und verläuft in ihrer Einbaulage mit dieser Seite annähernd parallel zum Lochrand der Karosserie, wobei das Klemmelement umfangsseitig im Karosserieloch abgestützt ist.

Description

Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art.
Aus der DE 295 12 536 U1 ist eine Befestigungsanordnung für Kabel, Leitungen, Rohre oder dergleichen mit einem in eine Karosserieöffnung eines Kraftfahrzeuges einzusetzenden Klemm­ element bereits bekannt, welches in seiner Einbaulage das Karosserieloch mit einem Verankerungsabschnitt durchsetzt und über zwei Klemmschenkel an der Rückseite des Lochrandes ab­ gestützt ist. An der Vorderseite sind das Karosserieloch und der Lochrand von einer tellerförmigen Dichthaube des Klemm­ elementes überdeckt, die in ihrem schräg zum planen Lochrand verlaufenden äußeren Umfangsbereich einen das Karosserieloch abdichtenden Dichtring trägt.
Das Karosserieloch ist hierbei mit Umfangsspiel vom Klemm­ element durchsetzt, welches in der Ebene des Lochrandes durch Reibungskräfte zwischen Dichtring und Lochrand verschiebege­ sichert ist. Infolge der Reibung zwischen Dichtring und Loch­ rand kann es unter ungünstigen Betriebsbedingungen zu einer unzureichenden Dichtwirkung oder zu erhöhtem Verschleiß kommen.
Ferner ist aus der DE 41 17 114 C1 eine Befestigungsanordnung für Schutzleisten bekannt. Diese Befestigungsanordnung dient zur Festlegung einer Schutzleiste an einer Trägerplatte einer Kraftfahrzeugkarosserie mit einem Klemmelement, das mit seinem Verankerungsabschnitt ein zugehöriges Befestigungsloch der Trägerplatte durchsetzt. Zur Abdichtung des Befestigungsloches der Trägerplatte umfasst das Klemmelement eine kreisförmige Dichthaube, welche das Loch samt Lochrand an der Vorderseite überdeckt und unter Vorspannung am Lochrand anliegt. Die ein­ teilig mit dem Klemmelement aus einem Kunststoffmaterial her­ gestellte Dichthaube ist zwar im begrenzten Umfang elastisch verformbar, weist aber keine gummielastischen Verformungseigen­ schaften auf.
Da keine zusätzlichen Dichtmittel vorgesehen sind, ist eine besonders einfache und kostengünstige Gestaltung der bekannten Befestigungsanordnung möglich. Um eine ausreichende Dichtwir­ kung zu gewährleisten, muss allerdings eine umlaufende Auflage der steifen Dichthaube am Lochrand sichergestellt sein. Dies ist jedoch nur bei einer hohen axialen Vorspannung des Klemm­ elements möglich, wodurch infolge der hohen Beanspruchung Schä­ den an der Dichthaube und an der Oberfläche der Trägerplatte auftreten können. Die bekannte Befestigungsanordnung ist daher zur Befestigung von Bauteilen an besonders korrosionsgefährde­ ten Bereichen der Karosserie, wie z. B. seitlichen Türschwel­ lern nur bedingt geeignet.
Aus der DE 195 19 623 A1 ist eine gattungsgemäße Befestigungs­ anordnung zur Festlegung einer Abdeckung an einem Blechteil bekannt. Die Befestigungsanordnung umfasst ein Klemmelement, das einen Verankerungsabschnitt mit zwei von einem Halteschaft abstehenden Klemmschenkeln aufweist. Der Verankerungsabschnitt des Klemmelements durchsetzt ein zugehöriges Befestigungsloch des Blechteils und ist über die Klemmschenkel an der Rückseite des Lochrandes abgestützt. Zur Abdichtung des Befestigungs­ loches weist das Klemmelement eine kreisförmige Dichthaube auf, welche das Loch und den zugehörigen Lochrand an der Vorderseite überdeckt und auf ihrer dem Lochrand zugewandten Dichtseite plan gestaltet ist. Von der Dichtseite der Dichthaube ragen zwei voneinander beabstandete Schultern zum Lochrand hin ab, die jeweils um 90 Grad gegenüber den Klemmschenkeln versetzt angeordnet sind und zusammen mit abgestuften Endbereichen der Klemmschenkel eine Haltevorrichtung zur Fixierung eines Dicht­ ringes bilden.
Der kreisförmige Dichtring aus gummielastischem Material liegt mit seinem Innenumfang an den Schultern sowie den Endbereichen der Klemmschenkel an und weist einen rechteckförmigen Quer­ schnitt auf, wobei von seiner Ober- und seiner Unterseite je­ weils zwei voneinander beabstandete, umlaufende Ringscheiben abragen. Die einteilig mit dem Dichtring ausgebildeten Ring­ scheiben weisen jeweils einen rechteckförmigen Querschnitt auf und liegen flächig an der Dichthaube bzw. dem Lochrand an. In axialer Richtung ist der Dichtring zwischen parallelen Flächen­ bereichen von Lochrand und Dichthaube zusammengedrückt und in radialer Richtung an vier inneren Umfangsbereichen an den Schultern der Dichthaube und den Endbereichen der Klemmschenkel gehalten. Außerdem ist der Dichtring an seiner Ober- und Unter­ seite über Reibung an der Dichthaube bzw. am Lochrand festge­ legt.
Bei starker und insbesondere wechselnder Beanspruchung des Klemmelementes können infolge elastischer Verformung der Klemm­ schenkel kleine Relativbewegungen zwischen Klemmelement und Blechteil auftreten. Diese Relativbewegungen können eine Ver­ schiebung des Dichtringes in der Ebene des Lochrandes verur­ sachen, woraus eine nachlassende Dichtwirkung und ein erhöhter Abrieb der Ringscheiben des Dichtringes entstehen können. Zur Befestigung großformatiger oder schwerer Bauteile ist die be­ kannte Befestigungsanordnung daher nur bedingt geeignet.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsanordnung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art dahingehend weiterzu­ entwickeln, dass die Dichtwirkung und die Dauerhaltbarkeit des Dichtringes verbessert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des An­ spruchs 1 gelöst.
Weitere die Erfindung in vorteilhafter Weise ausgestaltende Merkmale enthalten die Unteransprüche.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen darin, dass die Reibbeanspruchung des Dichtringes erheblich reduziert ist, da das Klemmelement im Karosserieloch schiebegesichert ist.
Hierzu weist die Befestigungsanordnung einen Dichtring mit einen im Querschnitt gesehen etwa U-förmigen Befestigungsschen­ kel auf, welcher die Dichthaube entlang ihrem Umfang umgreift. Dadurch kann eine besonders zuverlässige Festlegung des Dicht­ ringes an der Dichthaube erzielt werden, wodurch Relativver­ schiebungen zwischen Dichtring und Dichthaube weitgehend ver­ mieden werden können. Vom Befestigungsschenkel ist zum Lochrand hin mindestens ein Dichtschenkel abgewinkelt, dessen Quer­ schnitt sich zum Lochrand hin trapezförmig verjüngt. Bei star­ ker Beanspruchung des Klemmelements wird durch eine gummielas­ tische Biegeverformung des Dichtschenkels eine materialschonen­ de und abriebsarme Relativbeweglichkeit zwischen Dichtring und Lochrand ermöglicht. Des weiteren ist die Dichtwirkung des Dichtringes durch die linienförmige Auflage des Dichtschenkels am Lochrand noch weiter verbessert.
Um eine kostengünstige und leicht montierbare Abstützung des Klemmelementes im Karosserieloch zu erreichen, können stufen­ förmig ausgebildete Endbereiche der Klemmschenkel an einander gegenüberliegenden Umfangsseiten im Karosserieloch und an der Rückseite des Lochrandes abgestützt sein.
Um die Dichtwirkung und Dauerhaltbarkeit des Dichtrings noch weiter zu verbessern, können vom Befestigungsschenkel zwei konzentrische Dichtschenkel abgewinkelt sein, die jeweils rechtwinklig vom Befestigungsschenkel abstehen.
Der Dichtring kann einfach und kostengünstig durch Umspritzen eines Umfangsbereiches der Dichthaube hergestellt sein, der zur Reduzierung des Materialeinsatzes und zur Vereinfachung des Spritzvorganges abgestuft ausgebildet ist.
Um die Abstützung des Klemmelemente im Karosserieloch weiter zu verbessern und seine Montage zu erleichtern, können an den Halteschaft des Klemmelements Zentrierstege angeformt sein.
Um bei geringem Materialeinsatz eine besonders steife Abstüt­ zung des Klemmelements im Karosserieloch zu erzielen, kann der Halteschaft hülsenförmig ausgebildet sein und einen ringför­ migen Endbereich aufweisen, von dem die Klemmschenkel federnd abstehen.
Zu seiner leichten Demontage kann das Klemmelement in seinem vor dem Karosserieloch angeordneten Befestigungsabschnitt eine schlitzförmige Demontageöffnung aufweisen.
Um die Montage des festzulegenden Bauteils zu vereinfachen, kann das Klemmelement in seinem Befestigungsabschnitt eine plane Endzone mit einem Befestigungsloch aufweisen, an dem das Bauteil mittels eines Befestigungsmittels angebracht werden kann.
Aufgrund seiner guten Dichtwirkung bei einer steifen Abstützung ist das Klemmelement zur wasserdichten Befestigung einer Ver­ kleidung an einem Türschweller des Kraftfahrzeuges besonders geeignet.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
In der Darstellung zeigen:
Fig. 1 ein Klemmelement in einer perspektivischen Einzel­ teilzeichnung,
Fig. 2 einen Mittellängsschnitt durch das Klemmelement in seiner Einbaulage,
Fig. 3 ein zweites Klemmelement in einer perspektivischen Einzelteilzeichnung und
Fig. 4 einen Mittellängsschnitt durch das zweite Klemmelement in seiner Einbaulage.
In Fig. 1 ist ein Klemmenelement 1 in einer Einzelteilzeichnung dargestellt. Es umfasst einen Verankerungsabschnitt 2, eine kreisförmige, im wesentlichen parallelflache Dichthaube 3 mit einem umfangsseitigen Dichtring 4 aus gummielastischem Material und einen daran anschließenden käfigförmigen Befestigungsab­ schnitt 5. Das Klemmelement 1 samt Verankerungsabschnitt 2, Dichthaube 3 und Befestigungsabschnitt 5 ist einteilig aus Kunststoff hergestellt.
In einem zentralen Bereich seines Verankerungsabschnitts 2 bildet das Klemmelement 1 einen hohlzylinderförmigen Halte­ schaft 6, dessen äußerer Durchmesser sich zur Vereinfachung der Montage des Klemmelements 1 zu dessen Ende hin verringert. Der Halteschaft 6 ist an zwei gegenüberliegenden Außenseiten abgeflacht, an die je ein schmaler, etwa parallel zur Längs­ achse des Halteschafts 6 verlaufender Zentriersteg 7 angeformt ist. Zur Erleichterung der Montage des Klemmelements 1 sind die diametrisch angeordneten Zentrierstege 7 keilförmig, mit zu dessen Ende hin abnehmender Höhe ausgebildet.
An zwei gegenüber den abgeflachten um etwa 90 Grad versetzt angeordneten Umfangsseiten weist der Halteschaft 6 jeweils eine rechteckförmige Aussparung auf, die im Endabschnitt des Klemm­ elements 1 von einem geschlossenen Ring des Halteschafts 6 be­ grenzt wird, wobei in den Aussparungen jeweils ein vom Ring federnd abstehender Klemmschenkel 8 angeordnet ist.
In seinem oberen Endbereich ist der Klemmschenkel 8 stufen­ förmig ausgebildet, wobei die Stufe aus einem von der Außen­ seite des Klemmschenkels 8 schräg nach innen verlaufenden und einem daran anschließenden, etwa parallel zur Längsachse des Halteschafts 6 verlaufenden Bereich gebildet ist.
Zur Erleichterung der Montage und Demontage des Klemmelements 1 ist dabei zwischen den winklig aufeinander stehenden Bereichen jeweils ein Radius ausgebildet.
Als Dichthaube 3 ist eine kreisförmige Platte vorgesehen, die annähernd senkrecht zur Mittellängsachse des Halteschafts 6 an diesen anschließt.
In einem schmalen Umfangsbereich ist die Dichthaube 3 mit dem Dichtring 4 formschlüssig umspritzt, wobei die Dichthaube 3 im Überdeckungsbereich mit dem Dichtring 4 eine etwas geringere Dicke aufweist.
Alternativ kann der Dichtring 4 auch durch Anspritzen stoff­ schlüssig mit der Dichthaube 3 verbunden sein.
Der Dichtring 4 umgreift im Querschnitt gesehen mit einem etwa U-förmigen Befestigungsschenkel 9 die Dichthaube 3, wobei von einem Endbereich des Befestigungsschenkels 9 zwei am inneren und am äußeren Umfang des Endbereichs konzentrisch angeordnete Dichtschenkel 10 abgewinkelt sind, die annähernd parallel zur Längsachse des Halteschafts 6 abstehen.
Der einteilige Dichtring 4 kann alternativ in an sich bekannter Weise im Zweikomponentenverfahren hergestellt sein, wobei z. B. die Dichtschenkel 10 aus einem weicheren Kunststoff als der Befestigungsschenkel 9 bestehen.
Um bei festem Halt des Dichtrings 4 an der Dichthaube 3 dessen Dichtwirkung noch weiter zu verbessern, können Teilquerschnitte des Dichtrings 4 in an sich bekannter Weise im Zweikomponentenverfahren hergestellt sein.
Der Befestigungsabschnitt 5 des Klemmelements 1 ist als hohl­ zylinderförmiger Käfig ausgebildet, dessen Mittellängsachse annähernd parallel zur Mittellängsachse des Halteschafts 6 verläuft.
In seinem an die Dichthaube 3 angrenzenden Endabschnitt weist der Befestigungsabschnitt 5 eine schlitzförmige Demontageöff­ nung 11 auf, in die zur Demontage des Klemmelements 1 durch Aushebeln z. B. die Klinge eines Schraubendrehers 12 eingeführt werden kann.
Im Endbereich des Klemmelements 1 bildet der Befestigungsab­ schnitt 5 eine plane, kreisförmige Endzone 13, die ein zentra­ les Befestigungsloch 14 mit abgestelltem Rand zum Anbringen eines an sich bekannten Spreizniets 15 aufweist.
In Fig. 2 ist das Klemmelement 1 in seiner Einbaulage als Teil einer Befestigungsanordnung zur Festlegung einer Verkleidung 16 an einem Türschweller 17 dargestellt.
Das Klemmelement 1 durchsetzt ein von einem Lochrand 18 des Türschwellers 17 umgebenes kreisförmiges Karosserieloch 19 mit seinem Verankerungsabschnitt 2. Dabei liegen die Befestigungs­ schenkel 8 mit ihren stufenförmigen Endbereichen an der Rück­ seite und am den das Karosserieloch 19 begrenzenden Umfang des Lochrandes 18 unter Vorspannung und damit weitgehend spielfrei an.
Die auf den Durchmesser des Karosserielochs 19 abgestimmten Zentrierstege 7 greifen in dieses ein und bewirken eine zu­ sätzliche Abstützung.
In der Einbaulage des durch Klemmschenkel 8 und Zentrierstege 7 im Karosserieloch 19 zentrierten Klemmelementes 1 ist die Dichthaube 3 annähernd parallel zum Lochrand 18 ausgerichtet, so dass der Dichtring 4 zwischen parallelen Flächen von Dicht­ haube 3 und Lochrand 18 zusammengedrückt ist, wobei die Dicht­ schenkel 10 am Lochrand 18 anliegen.
Die Verkleidung 16 ist mittels eines Spreizniets 15 am Befes­ tigungsloch 14 des Klemmelements 1 angebracht.
Zur Montage wird das Klemmelement 1 mit seinem Verankerungsab­ schnitt 2 von der Vorderseite in das Karosserieloch 19 einge­ führt, wobei die Klemmschenkel 8 nach innen einfedern.
Beim Eingriff der stufenförmigen Endbereiche der Klemmschenkel 8 in das Karosserieloch 19 federn die Klemmschenkel 8 nach außen zurück, wobei ihre stufenförmigen Endbereiche sich an den Lochrand 18 anlegen.
In Fig. 3 ist ein zweites Klemmelement 1a in einer Einzelteil­ zeichnung dargestellt. Um die Beschreibung zu vereinfachen, sind funktional dem Klemmelement 1 ähnliche Teilbereiche des Klemmelements 1a mit gleichen, um den Buchstaben a ergänzten Bezugszeichen versehen.
Das Klemmelement 1a umfasst einen Verankerungsabschnitt 2a mit einem plattenförmigen, sich zum Endbereich des Klemmelements 1a verjüngenden Halteschaft 6a, an dessen zwei Breitseiten je ein vom Endbereich abstehender Klemmschenkel 8a angeordnet ist. Die Schmalseiten des Halteschafts 6a sind als sich zum Endbe­ reich des Klemmelements 1a verjüngende Zentrierstege 7a aus­ gebildet.
Die Endbereiche der Klemmschenkel 8a sind analog zu den Endbereichen der Klemmschenkel 8 des ersten Klemmelements 1 stufenförmig ausgebildet.
Die plattenförmig ausgebildete Dichthaube 3a umfasst einen dünnen, kreisförmigen Abschnitt, der annähernd senkrecht zur Mittellängsachse des Halteschafts 6a an diesen anschließt, und einen annähernd parallelen, den kreisförmigen Abschnitt über­ deckenden rechteckförmigen Abschnitt, an den der Befestigungs­ abschnitt 5a anschließt.
Der durch Umspritzen hergestellte Dichtring 4a aus gummielas­ tischem Material umgreift im Querschnitt gesehen mit einem etwa U-förmigen Befestigungsschenkel 9a die Dichthaube 3a in ihrem kreisförmigen Abschnitt, wobei von einem Endbereich des Befes­ tigungsschenkels 9a zwei Dichtschenkel 10a um etwa 90 Grad ab­ gewinkelt sind.
In Fig. 4 ist das Klemmelement 1a in seiner Einbaulage als Teil der Befestigungsanordnung zur Festlegung der Verkleidung 16 am Türschweller 17 dargestellt.
Der Befestigungsabschnitt 5a bildet in einem seitlichen Rand­ bereich eine von der Dichthaube 3a abgewinkelte Halteleiste mit einem L-förmigen Querschnitt, die eine seitlich geschlossene, schlitzförmige Öffnung 11a umschließt.
In die Öffnung 11a kann zur Erleichterung der Demontage des Klemmelementes 1a z. B. die Klinge eines Schraubendrehers eingeführt werden.
In der Einbaulage des Klemmelements 1a greift die Verkleidung 16 mit einem dünnen Endbereich 20 in die Öffnung 11a ein.
Die Klemmelemente 1 und 1a sind Teile der selben Befestigungs­ anordnung zur Festlegung der Verkleidung 16 am Türschweller 17. Dabei ist die Verkleidung 16 an ihrer Oberseite 21a mittels mehrerer Klemmelemente 1a mit der Oberseite des Türschwellers 17 und an ihrer Unterseite 22 mittels mehrerer Klemmelemente 1 mit je einem zugehörigen Spreizniet 15 mit der Unterseite des Türschwellers 17 verbunden.

Claims (9)

1. Befestigungsanordnung zur Festlegung eines Bauteils an der Karosserie von Kraftfahrzeugen mit mindestens einem Klemm­ element, das einen Verankerungsabschnitt mit mindestens zwei von einem Halteschaft abstehenden Klemmschenkeln aufweist, wo­ bei der Verankerungsabschnitt ein Karosserieloch in der Ein­ baulage des Klemmelementes durchsetzt und über die Klemmschenkel an der Rückseite des Lochrandes abgestützt ist und wobei das Klemmelement umfangsseitig im Karosserieloch ab­ gestützt ist, und das eine das Karosserieloch samt Lochrand auf der Vorderseite überdeckende Dichthaube umfasst, die auf ihrer dem Lochrand zugewandten Seite plan gestaltet ist und in ihrer Einbaulage mit dieser Seite annähernd parallel zum Lochrand der Karosserie verläuft, wobei die Dichthaube im Überdeckungsbe­ reich mit dem planen Lochrand einen das Karosserieloch abdich­ tenden Dichtring aus gummielastischem Material trägt und wobei zumindest ein die Abdichtung bewirkender Teilquerschnitt des Dichtringes zwischen Dichthaube und Lochrand zusammengedrückt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichthaube (3; 3a) als kreisförmige, im wesentlichen parallelflache Platte ausgebildet ist und der Dichtring (4; 4a) einen im Querschnitt gesehen etwa U-förmigen Befestigungsschen­ kel (9; 9a) aufweist, der die Dichthaube (3; 3a) entlang ihrem Umfang umgreift, wobei vom dem Lochrand (18; 18a) zugewandten Endbereich des Befestigungsschenkels (9; 9a) mindestens ein Dichtschenkel (10; 10a) abgewinkelt ist.
2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Endbereiche der Klemmschenkel (8; 8a) unter Anpassung an die lichte Weite des Karosserielochs (19; 19a) stufenförmig aus­ gebildet sind, wodurch in das Karosserieloch (19; 19a) hineinra­ gende Enden der Klemmschenkel (8; 8a) an einander gegenüberlie­ genden Umfangsseiten im Karosserieloch (19; 19a) abgestützt sind.
3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (4; 4a) zwei quer vom Befestigungsschenkel (9; 9a) abstehende Dichtschenkel (10; 10a) aufweist, die in einem Abstand voneinander konzentrisch angeordnet sind.
4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtring (4; 4a) durch formschlüssiges Umspritzen ei­ nes abgestuften Umfangsbereiches der Dichthaube (3, 3a) herge­ stellt ist.
5. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Halteschaft (6; 6a) des Klemmelements (1; 1a) auf entgegengesetzten Umfangsseiten Zentrierstege (7; 7a) angeformt sind.
6. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Halteschaft (6) hülsenförmig ausgebildet ist, wobei die Klemmschenkel (8) von einem ringförmigen Endbereich des Halteschafts (6) federnd abstehen.
7. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Klemmelement (1; 1a) einen gegenüberliegend zum Ver­ ankerungsabschnitt (2; 2a) an die Dichthaube (3; 3a) anschließen­ den Befestigungsabschnitt (5; 5a) mit einer schlitzförmigen Demontageöffnung (11; 11a) aufweist.
8. Befestigungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (5) des Klemmelementes (1) kä­ figförmig ausgebildet ist und eine plane Endzone (13) mit einem Befestigungsloch (14) zum Anbringen eines Befestigungsmittels (Spreizniet 15) aufweist.
9. Befestigungsanordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Klemmelemente (1; 1a) zur wasserdichten Befestigung einer Verkleidung (16) an einem Türschweller (17) des Kraft­ fahrzeuges vorgesehen sind.
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