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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Innenreinigen eines Reaktionsbehälters durch
Ausspritzen mit Reinigungsflüssigkeit
mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1.
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Insbesondere
in der chemischen Industrie werden Reaktionsbehälter verwendet, um darin Stoffgemische
herzustellen oder chemische Reaktionen ablaufen zu lassen. Nach
dem Entleeren eines derartigen Reaktionsbehälters ist es in der Regel notwendig,
den Reaktionsbehälter
möglichst
rückstandsfrei zu
reinigen, bevor eine erneute Mischung oder Reaktion im Reaktionsbehälter durchgeführt werden
kann. Zum Reinigen der Reaktionsbehälter werden Vorrichtungen der
eingangs genannten Art verwendet. Vorzugsweise werden derartige
Vorrichtungen stationär an
einem Reaktionsbehälter
angebracht, um möglichst
rasch eine Reinigung des Reaktionsbehälters durchführen zu
können.
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Vorrichtungen
der eingangs genannten Art weisen eine stabförmige Lanze auf, an deren Spitze ein
Spritzkopf angebracht ist. Wenn im Reaktionsbehälter ein Mischvorgang oder
eine chemische Reaktion abläuft,
befindet sich die Lanze im wesentlichen außerhalb des Reaktionsbehälters und
der Spritz kopf ist in einem mit dem Reaktionsbehälter kommunizierenden Parkraum
untergebracht. Vorzugsweise ist der Spritzkopf im Parkraum vor einem
direkten Kontakt mit dem Behälterinhalt
geschützt.
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Nach
dem Entleeren des Reaktionsbehälters wird
der Spritzkopf in Achsrichtung der Lanze in den Reaktionsbehälter eingefahren.
Während
der Reinigung des Reaktionsbehälters
wird dem Spritzkopf vorzugsweise unter hohem Druck eine Reinigungsflüssigkeit
zugeführt,
mit der die Innenwände
des Reinigungsbehälters
mit Hilfe von im Spritzkopf angeordneten Düsen abgespritzt werden. Um
die Lanze in das Behälterinnere
einfahren zu können,
ist in einer an den Parkraum des Spritzkopfes angrenzende Wandung
eine Lagerbüchse
angebracht, durch die die Lanze diese Wandung durchdringt und in
den Reaktionsbehälter
einführbar
ist. Durch die Axialbewegung der Lanze ist der Reaktionsbehälter im
wesentlichen entlang seiner gesamten Erstreckung in Achsrichtung
der Lanze vom Spritzkopf erreichbar und abreinigbar.
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Da
im Verlaufe einer Vielzahl von derartigen Reinigungsvorgängen z.B.
die Düsen
des Spritzkopfes Abnützungserscheinungen
aufweisen können,
ist es erforderlich, den Spritzkopf in bestimmten Intervallen zu
warten. Zu diesem Zweck ist bei herkömmlichen Vorrichtungen der
eingangs genannten Art ein Parkgehäuse vorgesehen, das von außen an den Reaktionsbehälter angeschlossen
ist. Dieses Parkgehäuse
kommuniziert mit dem Behälterinnenraum und
enthält
den Parkraum für
den Spritzkopf. Außerdem
weist ein derartiges Parkgehäuse
eine Wartungsöffnung
auf, durch die Wartungsarbeiten am Spritzkopf in dessen Parkstellung
vorgenommen werden können.
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Da
chemische Reaktionen häufig
unter erhöhtem
Druck ablaufen sollen, werden die Reaktionsbehälter in der Regel als Druckbehälter ausgebildet.
Folglich ist auch ein daran angeschlossenes Parkgehäuse als
Druckbehälter,
insbesondere mit zylindrischer Form, ausgebildet. Die Einführung der Lanze
erfolgt dabei zweckmäßigerweise
durch einen Boden des zylindrischen Parkgehäuses, an dem die Lagerbüchse angebracht
ist. Die Wartungsöffnung bzw.
Wartungsklappe, durch die der Spritzkopf zugänglich ist, ist dann zwangsläufig quer
zur Längsachse
der Lanze am Parkgehäuse
angebracht. Um die Druckfestigkeit des Reaktionsbehälters mit
daran angeschlossener Reinigungsvorrichtung gewährleisten zu können, muß auch die
Wartungsklappe in aufwendiger Bauweise druckfest ausgestaltet werden. Um
diesen Aufwand möglichst
gering zu halten, wird die Wartungsöffnung im allgemeinen relativ
klein ausgebildet. Aufgrund dieser Maßnahmen ist der Spritzkopf
regelmäßig nur
schwer zugänglich,
so daß Wartungsarbeiten
und insbesondere ein Austausch des Spritzkopfes nur relativ umständlich und
mit großer
Mühe durchführbar sind.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art
dahingehend auszugestalten, daß Wartungsarbeiten
am Spritzkopf vereinfacht durchführbar
sind.
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Dieses
Problem wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches
1 gelöst.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Spritzkopf aus
seiner Parkstellung in eine Wartungsstellung zu überführen, in der die erforderlichen
Wartungsmaßnahmen
insbesondere ohne Raummangel bequem durchführbar sind. Zu diesem Zweck
wird die Lagerbüchse,
durch die die Lanze in den Reaktionsbehälter bzw. in den Parkraum eingeführt ist,
lösbar
an der an den Parkraum angrenzenden Wandung angebracht. Außerdem enthält die vorgenannte
Wandung des Parkraumes eine Öffnung, durch
die der Spritzkopf vollständig
durchführbar
ist und die bei angebrachter Lagerbüchse durch diese direkt verschlossen
ist. Bei gelöster
Lagerbüchse
ist diese von der Wandung abnehmbar, wobei die darin enthaltene Öffnung freigegeben
wird und der Spritzkopf aus dem Parkraum mit der Antriebseinrichtung der
Lanze herausbewegt werden kann. Dabei kann das Abheben der Lagerbüchse und
das Herausbewegen des Spritzkopfes zweckmäßigerweise durch eine Axialverstellung
der Lanze durchgeführt
werden, die – ausgehend
von einer Reinigungsstellung des Spritzkopfes – über die Rückziehbewegung der Lanze zum
Einfahren des Spritzkopfes in dessen Parkstellung hinausgeht, bis
die Wartungsstellung für den
Spritzkopf erreicht ist.
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Aufgrund
der erfindungsgemäßen Maßnahmen
kann eine aufwendig konstruierte Wartungsklappe, durch die der Spritzkopf
im Parkraum zugänglich ist,
entfallen. Außerdem
kann ein beliebig gut zugänglicher
Raum geschaffen werden, in dem sich der Spritzkopf in seiner Wartungsstellung
befindet. Auf diese Weise kann die Wartung des Spritzkopfes mühelos durchgeführt werden.
Darüber
hinaus können auch
an der Lagerbüchse
Wartungsarbeiten ebenfalls vereinfacht durchgeführt werden, da diese aufgrund
der Lanzenverstellung gleichzeitig mit dem Spritzkopf in den Wartungsraum
verstellt wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
zumindest für
die Durchführung
von Wartungsarbeiten auf ein Parkgehäuse verzichtet werden, das bei
herkömmlichen
Vorrichtungen an die Außenseite des
Reaktionsbehälters
angeschlossen ist und die bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung überflüssige Wartungsöffnung bzw.
Wartungsklappe enthält.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann jedoch insbesondere zum Schutz des Spritzkopfes während der Arbeitsphasen
des Reaktionsbehälters
der Parkraum in einem zum Reaktionsbehälter hin offenen Parkgehäuse untergebracht
sein, das außerhalb
des Reaktionsbehälters
an diesem angeordnet ist, wobei eine Wand des Parkgehäuses die
mit der Öffnung
für den Spritzkopf
versehene Wandung bildet. Durch diese Maßnahme kann der Spritzkopf
soweit aus dem Reaktionsbehälter
herausgezogen werden, daß eine Gefährdung des
Spritzkopfes durch die im Reaktionsbehälter enthaltenen Stoffe vermieden
werden kann, wenn sich der Spritzkopf in seiner Parkstellung befindet.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann sich der Spritzkopf in seiner Wartungsstellung in einem für Wartungsarbeiten
geeigneten, vom Reaktionsbehälter
separierten Wartungsraum befinden. Durch diese Maßnahme kann
eine optimale Durchführung
von Wartungsarbeiten gewährleistet
werden. Außerdem
ist es möglich,
einen derartigen separaten Wartungsraum vor gegebenenfalls im Reaktionsbehälter und
somit im Parkraum enthaltenen, insbesondere gesundheitsgefährdenden,
Fluiden freizuhalten, um auf diese Weise die Sicherheit des Wartungspersonals
zu erhöhen.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
kann der Spritzkopf durch das Innere der Lanze mit Reinigungsflüssigkeit versorgt
werden. Außerdem
kann dann an das der Lanzenspitze gegenüberliegende Lanzenende ein Schlauch
zum Zuführen
der Reinigungsflüssigkeit angeschlossen
sein. Mit Hilfe dieser Maßnahme
ist es zum einen möglich,
die Zufuhr der Reinigungsflüssigkeit
zum Spritzkopf ohne Dichtungsprobleme bei der Durchdringung der
Wandung des Parkraumes zu realisieren. Zum anderen weist die Lanze
aufgrund des Schlauchanschlusses am vorgenannten Lanzenende keine
radial abstehende Störkontur
auf, wodurch auch die Lanze beispielsweise durch eine Gebäudewandung,
z.B. durch einen Gebäudeboden, ohne
weiteres durchführbar
ist.
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Bei
einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann in Achsrichtung
der Lanze eine Führungs-
und Umlenkeinrichtung angeordnet sein, die den axial an das Lanzenende
angeschlossenen Schlauch der Lanze zuführt und um etwa 180° umlenkt.
Insbesondere wenn die Lanze im wesentlichen vertikal angeordnet
ist, kann dann der durch die Führungs-
und Umlenkeinrichtung nach unten umgelenkte Schlauch in einem der
Führungs-
und Umlenkeinrichtung abgewandten Bereich einen Bogen von etwa 180° nach oben
durchlaufen und in einem vom Bogen abgewandten Bereich bezüglich der
Führungs-
und Umlenkeinrichtung ortsfest angeordnet und an eine Reinigungsflüssigkeitsversorgung
anschließbar
sein. Mit Hilfe dieser Maßnahmen
wird eine besonders günstige
Schlauchführung
ausgebildet, mit deren Hilfe große Verstellwege für die Lanze realisierbar
sind. Diese Maßnahme
unterstützt
dabei die Ausführung
der zusätzlich
erforderlichen Verstellbewe gung der Lanze, mit der der Spritzkopf
in seine Wartungsstellung bewegt wird.
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Weitere
wichtige Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der
Beschreibung, den Unteransprüchen
und aus den beigefügten
Zeichnungen.
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Es
versteht sich, daß die
vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen, jeweils schematisch,
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1 eine
Seitenansicht, teilweise im Schnitt, auf eine erfindungemäße Vorrichtung
zum Reinigen eines Reaktionsbehälters,
die stationär
an den Reaktionsbehälter
angeschlossen ist, und
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2 eine
Detailansicht, teilweise im Schnitt, auf einen mit II gekennzeichneten
Ausschnitt aus 1, in dem ein Spritzkopf der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
in seiner Parkstellung wiedergegeben ist.
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Entsprechend 1 weist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Innenreinigen eines Reaktionsbehälters 2 eine
Lanze 3 auf. Bei der dargestellten Ausführungsform verläuft diese
Lanze 3 im wesentlichen vertikal und trägt an ihrer Spitze bzw. an
ihrem unteren axialen Ende einen Spritzkopf 4. Die Lanze 3 ist
in einem Rahmen, Gehäuse
oder Gestänge 5 bezüglich ihrer
Längsachse
beweglich angeordnet und vorzugsweise gelagert sowie mit Hilfe einer
geeigneten Antriebseinrichtung 6 in ihrer Achsrichtung
verstellbar.
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Diese
Antriebseinrichtung 6 weist beispielsweise einen Elektromotor 7 auf,
der mit einer an der Lanze 3 befestigten Kette 8 zusammenwirkt.
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Das
Gestänge 5,
in dem die Lanze 3 geführt ist,
kann beispielsweise aus einem Rohr und vier parallel zueinander
verlaufenden Rohren oder Stangen gebildet sein, die im Querschnitt
des Gestänges 5 im wesentlichen
die Eckpunkte eines die Lanze 3 einschließenden Rechteckes
bilden.
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In
dem in 1 wiedergegebenen Zustand der Reinigungsvorrichtung 1 nimmt
der Spritzkopf 4 seine Parkstellung ein, wobei er sich
in einem Parkraum 9 befindet. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
wird dieser Parkraum 9 in einem Parkgehäuse 10 ausgebildet,
das außen
an ein Absperrorgan 35 des Reaktionsbehälters 2 angeschlossen
ist. Das Absperrorgan 35 kann beispielsweise als Kugelhahn ausgebildet
sein, dessen Durchlaßöffnung ausreichend
dimensioniert ist, um den Spritzkopf 4 mit Lanze 3 hindurchführen zu
können.
Das Absperrorgan dient zum druck- und gasdichten Verschluß des Reaktionsbehälters 2.
Das Parkgehäuse 10 ist
durch das (offene) Absperrorgan 35 zum Reaktionsbehälter 2 hin
offen, so daß der
Parkraum 9 mit dem Behälterinneren
kommunizieren kann.
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Zum
Reinigen des Reaktionsbehälters 2 wird der
Spritzkopf 4 aus seiner Parkstellung, d.h. aus seinem Parkraum 9,
durch das Absperrorgan 35 in den Reaktionsbehälter 2 eingefahren,
wobei der Spritzkopf 4 entlang seines Verstellweges im
Reaktionsbehälter 2 beliebige
Reinigungsstellungen einnehmen kann, von denen in 1 eine
durch gestrichelte Linien symbolisiert ist.
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Die
Innenreinigung des Reaktionsbehälters 2 erfolgt
durch Ausspritzen des Reaktionsbehälters 2 bzw. durch
Abspritzen der Innenwände
des Reaktionsbehälters 2 mit
einer Reinigungsflüssigkeit.
Bei der wiedergegebenen Ausführungsform
wird diese Reinigungsflüssigkeit
dem Spritzkopf 4 durch die Lanze 3 zugeführt, wozu
die Lanze 3 eine entsprechende Leitung enthält bzw.
hohl ausgebildet ist.
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Um
eine besonders effektive Reinigung des Reaktionsbehälters 2 erzielen
zu können,
wird die Reinigungsflüssigkeit
regelmäßig unter
hohem Druck dem Spritzkopf 4 zugeführt. Außerdem enthält der Spritzkopf 4 nicht
dargestellte Düsen,
die konzentrierte und nach einem vorbestimmten Muster orientierte
Spritzstrahle erzeugen, die eine hoch wirksame Abreinigung der Behälterinnenwände gewährleisten.
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Die
Lanze 3 ist an der Oberseite des Parkgehäuses 10 mit
Hilfe einer Lagerbüchse 11 in
das Parkgehäuse 10 eingeführt, wobei
die Lagerbüchse 11 in
bzw. an einem Boden 12 angebracht ist, der eine obere Wandung
des Parkgehäuses 10 bildet. Die
Lagerbüchse 11 enthält unter
anderem nicht näher
bezeichnete Dichtmittel, durch die die Lanze 3 druck- und
gasdicht in das Parkgehäuse 10 eingebracht
ist. Die Lager büchse 11 dient
daher gleichzeitig als Lanzenabdichtungsgehäuse.
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An
die Lanze 3 ist an ihrem oberen Lanzenende, das der den
Spritzkopf 4 tragenden Lanzenspitze gegenüber liegt,
axial ein Schlauch 13 angeschlossen, durch den die Lanze 3 mit
der Reinigungsflüssigkeit
versorgt wird. Um die Beweglichkeit der Lanze 3 sicherstellen
zu können,
insbesondere um Verwicklungen des Schlauches 13 zu verhindern, ist
am oberen Ende des Gestänges 5 eine
Führungs- und
Umlenkeinrichtung 14 für
den Schlauch 13 angeordnet. Mit Hilfe dieser Führungs- und Umlenkeinrichtung 14 wird
der Schlauch 13 seiner Anschlußstelle an der Lanze 3 axial
zugeführt,
wobei der Schlauch 13 in einem Bogen von etwa 180° umgelenkt
wird. In seinem weiteren Verlauf erstreckt sich der Schlauch 13 im
wesentlichen parallel zur Lanze 3 und bildet in einem dem
Reaktionsbehälter 2 zugewandten
Bereich einen Bogen 15 von wiederum etwa 180°, so daß der Schlauch 13 nach
diesem Bogen 15 parallel zu sich selbst und vorzugsweise
entlang des Gestänges 5 verläuft. In
einem der Führungs-
und Umlenkeinrichtung 14 zugewandten Bereich ist der Schlauch 13 beispielsweise
am Gestänge 5 fixiert und
bildet an dieser Stelle einen Anschluß 16 für eine nicht
dargestellte Reinigungsflüssigkeitsversorgung. Damit
der Schlauch 13, insbesondere beim Einfahren des Spritzkopfes 4 in
das Parkgehäuse 10 den Bewegungen
der Lanze 3 besser folgen kann, ist im Bereich des Bogens 15 ein
Gewicht 17 am Schlauch 13 angebracht. Im Gewicht 17 sind
zweckmäßigerweise
Führungs-
und Umlenkmittel enthalten, um die Schlauchführung 13 im Gewicht 17 zu
erleichtern.
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In 1 ist
der Bogen 15, ohne das Gewicht 17, in einer weiteren
Position gestrichelt dargestellt, die sich dann ergibt, wenn die
Lanze 3 relativ weit nach unten in den Reaktionsbehälter 2 eingefahren ist.
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Das
Gestänge 5 ist
entsprechend 1 zum einen auf dem Boden 12 des
an den Reaktionsbehälter 2 angeschlossenen
Parkgehäuses 10 abgestützt. Zum
anderen sind oberhalb des beispielsweise in ein Fundament oder einen
Fußboden 18 eingelassenen Reaktionsbehälters 2 begehbare
Böden 19 und 20 angeordnet,
an denen das Gestänge 5 zusätzlich, z.B.
durch Stege 21, stabilisiert und fixiert ist.
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Der
obere Boden 20 weist für
den Schlauch 13 einen Durchlaß 22 auf, der mit
entsprechenden Führungsmitteln
ausgestattet ist, um eine reibungsarme Durchführung des Schlauches 13 gewährleisten
zu können.
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Entsprechend 2 ist
das Parkgehäuse 10 als
Druckzylinder 25 ausgebildet, der an einer Unterseite einen,
z.B. durch eine Schweißnaht 23 angeschweißten, Flansch 24 aufweist,
mit dem das Parkgehäuse 10,
insbesondere gas- und druckdicht, direkt oder indirekt an den Reaktionsbehälter 2 angeschlossen
ist.
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An
seinem oberen Ende weist der Druckzylinder 25 des Parkgehäuses 10 einen,
insbesondere durch eine Schweißnaht 26 angeschweißten, Flanschdeckel 27 auf,
der den Boden 12 des Parkgehäuses 10 bildet. Am
Flanschdeckel 27 ist – siehe
oben – zum
einen das Gestänge 5 angeflanscht.
Zum anderen ist am Flanschdeckel 27 die Lagerbüchse 11 angebracht,
durch die die Lanze 3 in das Parkgehäuse 10 und somit in
den Reaktionsbehälter 2,
insbesondere gas- und druckdicht, eingeführt ist, wodurch die Lagerbüchse 11 als
Gehäuse
sowohl für
eine Lanzenlagerung als auch für
eine Lanzenabdichtung dient.
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Die
Lagerbüchse 11 weist
zu diesem Zweck einen Flanschanschluß 28 auf, mit dem
sie, insbesondere gas- und druckdicht, am Flanschdeckel 27 angeflanscht
ist. Dabei verschließt
die Lagerbüchse 11 eine Öffnung 29,
die im Flanschdeckel 27 vorgesehen ist. Diese Öffnung ist
derart bemessen, daß der
Spritzkopf 4 ohne weiteres vollständig in Achsrichtung der Lanze 3 durch
die Öffnung 29 hindurchbewegt
werden kann. Vorzugsweise ist die Öffnung 29 kreisförmig und
konzentrisch zur Längsachse
der Lanze 3 angeordnet.
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Die
Lagerbüchse 11 ist
an ihrem Flanschanschluß 28 mittels
Schrauben 30 am Flanschdeckel 27 des Parkgehäuses 10 lösbar befestigt,
wobei im Flanschdeckel 27 entsprechende Gewindebohrungen 31 vorgesehen
sind, die bezüglich
des Parkgehäuses 10 von
außen
eine sichere Verankerung der Schrauben 30 im Flanschdeckel 27 gewährleisten.
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Am
Parkgehäuse 10 sind
außerdem
Reinigungsdüsen 32 angebracht,
mit denen der Spritzkopf 4 beim Einfahren in seine Parkstellung
im Parkraum 9 selbst mit Reinigungsflüssigkeit abgespritzt und dabei
gereinigt wird.
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Wie
aus 2 deutlich wird, sind die Schrauben 30,
mit denen die Lagerbüchse 11 am
Boden 12 des Parkgehäuses 10 befestigt
ist, durch das Gestänge 5 hindurch
relativ gut zu gänglich,
so daß die Lagerbüchse 11 relativ
einfach am Parkgehäuse 10 montiert
und demontiert werden kann.
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Wenn
beispielsweise eine Funktionsstörung des
Spritzkopfes 4 auftritt oder wenn routinemäßig eine
Wartung des Spritzkopfes 4 durchgeführt werden soll, ist bei der
erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zunächst die
Lagerbüchse 11 vom
Gehäuse 10 zu lösen, was – wie oben
dargestellt – relativ
einfach von außen
durchführbar
ist. Im Anschluß daran
wird durch die Antriebseinrichtung 6 die Lanze 3 nach oben
aus dem Parkraum 9 herausgezogen, wobei entsprechende Anschläge oder
Mitnehmer an der Lanze 3 mit der Lagerbüchse 11 zusammenwirken, und
diese relativ zur Lanze 3 halten, so daß die Lagerbüchse 22 der
Bewegung der Lanze 3 folgen kann. Durch die Verstellbewegung
der Lanze 3 wird außerdem
der Spritzkopf 4 durch die Öffnung 29 im Flanschdeckel 27 bzw.
im Boden 12 aus seiner Parkstellung nach oben verstellt.
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Bei
entsprechender Ausgestaltung der Lanze 3, ihrer Antriebseinrichtung 6 sowie
der Schlauchführung
kann dabei der Spritzkopf 4 in eine Wartungsstellung bewegt
werden. Entsprechend 1 befindet sich diese Wartungsstellung
vorzugsweise in einem Wartungsraum 33, der durch den begehbaren
Boden 19 vom darunter angeordneten, den Reaktionsbehälter 2 enthaltenden
Raum getrennt ist. Durch diese Trennung kann der Wartungsraum 33 beispielsweise
so ausgestaltet werden, daß die
vorzunehmenden Wartungsarbeiten, wie z.B. Auswechseln und Justieren
der Düsen,
Austausch von Dichtungen am Spritzkopf 4 sowie insbesondere
auch an der Lagerbüchse 11,
bequem durchführbar
sind, wobei insbesondere eine gute Zugänglichkeit zum Spritzkopf 4 und
vorzugsweise auch zur La gerbüchse 11 gewährleistet
wird. Außerdem
kann in der Wartungsstellung z.B. auch der Spritzkopf 4 bequem
und rasch ausgetauscht werden.
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Die
vorbeschriebenen Maßnahmen
zur speziellen Schlauchführung
unterstützen
dabei das Erreichen der Wartungsstellung für den Spritzkopf 4,
da durch diese Maßnahmen
die Verstellbarkeit der Lanze 3 verbessert, insbesondere
der insgesamt erzielbare Verstellweg vergrößert wird.
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In
diesem Zusammenhang ist auch eine verbesserte Führung bzw. Anordnung der Kette 8 der Antriebseinrichtung 6 hilfreich.
Vorzugsweise wird die Kette 8 in Form einer geschlossenen,
umlaufenden Kettenbahn angeordnet, wobei die Kette 8 oben durch
ein vom Motor 7 angetriebenes, nicht dargestelltes Kettenrad
oder -ritzel um etwa 180° umgelenkt
wird. Das angetriebene Kettenrad steht im Wirkeingriff mit der Kette 8 und
dient zum Antrieb der Kette 8, die ihrerseits an der Lanze 3 befestigt
ist, um diese anzutreiben. Die Kette 8 wird unten von einem freilaufenden,
ebenfalls nicht dargestellten Umlenk- und Spannrad wieder um etwa
180° umgelenkt,
um die Kettenbahn zu schließen.
das Umlenk- und Spannrad ist vorzugsweise mit Federmitteln nach
unten vorgespannt, wodurch die darübergeführte Kette 8 gespannt
ist. Somit können
Verwicklungen, Verwindungen u.dgl. der Kette 8 wirksam
vermieden werden.
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Nach
Beendigung der Wartungsarbeiten wird der Spritzkopf 4 in
entsprechender Weise durch eine Verstellbewegung der Lanze 3 aus
seiner Wartungsstellung wieder zumindest bis in seine Parkstellung verstellt.
Danach kann die Lagerbüchse 11 einfach mittels
der Schrauben 30 am Flanschdeckel 27 des Parkgehäuses 10 montiert
werden.
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Damit
während
der Verstellbewegungen des Spritzkopfes 4 keine Beschädigungen
der Vorrichtung 1 auftreten, können verschiedene Maßnahmen vorgenommen
werden. Beispielsweise sind mehrere, insbesondere redundante Positionssensoren
vorgesehen, die das Erreichen der Wartungsstellung bzw. der Parkstellung
oder ein Überschreiten
derselben detektieren. Außerdem
kann die Antriebseinrichtung 6 mit einer Rutschkupplung
od.dgl. versehen sein, die im Falle einer unzulässigen Verstellung der Lanze 3,
bei der ein angetriebenes Bauteil (z.B. der Spritzkopf 4)
an einem ortsfesten Bauteil (z.B. am Gestänge 5) zur Anlage
kommt, eine weitergehende Verstellbewegung der Lanze 3 bzw.
des Spritzkopfes 4 und somit Beschädigungen verhindert.
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Es
ist selbstverständlich,
daß abweichend von
der Darstellung in 1 die Reinigungsvorrichtung 1 an
einer anderen Stelle des Reaktionsbehälters 2, insbesondere
konzentrisch zu seiner Längsachse 34,
angeordnet sein kann. Ebenso kann neben der in 1 dargestellten
Reinigungsvorrichtung 1 noch wenigstens eine weitere Reinigungsvorrichtung 1 am
Reaktionsbehälters 2 vorgesehen
sein. Beispielsweise kann dadurch die Effektivität der Behälterinnenreinigung erhöht werden.
Vorzugsweise ist eine zweite Reinigungsvorrichtung 1 spiegelsymmetrisch
zur Längsachse 34 des
Reaktionsbehälters 2 angeordnet.