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DE19820361A1 - Kuppelstück zur Verbindung zweier aufeinander gestapelter Container - Google Patents

Kuppelstück zur Verbindung zweier aufeinander gestapelter Container

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DE19820361A1
DE19820361A1 DE19820361A DE19820361A DE19820361A1 DE 19820361 A1 DE19820361 A1 DE 19820361A1 DE 19820361 A DE19820361 A DE 19820361A DE 19820361 A DE19820361 A DE 19820361A DE 19820361 A1 DE19820361 A1 DE 19820361A1
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D90/00Component parts, details or accessories for large containers
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    • B65D90/0013Twist lock

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Kuppelstück zur Verbindung zweier aufeinander ge­ stapelter Container über deren Langlöcher aufweisende Eckbeschläge, insbesondere für die Verwendung im Bereich neben der Mittelfuge einander benachbarter Containerstapel angeordneter Eckbeschläge (Mitlock), wobei das Kuppelstück zur ver­ riegelnden Einführung in die Langlöcher der Eckbeschläge der Container in zueinander entgegengesetzte Richtungen vorragende Kupplungsvorsprünge aufweist, wobei einem dieser Kupplungsvorsprünge ein in das Langloch desselben Eckbeschlages ein­ bringbarer Blockieranschlag zugeordnet ist und wobei der Kupplungsvorsprung und der zugeordnete Blockieranschlag unter federnd nachgiebiger Belastung bis zur vollen Länge des Langloches auseinanderspreizbar sind.
Ein gattungsgemäßes Kuppelstück zum Verbinden von Containern ist beispiels­ weise aus der EP-OS 0 477 887 bekannt.
Das dort in einem Ausführungsbeispiel gezeigte Kuppelstück weist ein Basisteil auf, welches eine Art Schlitzführung umgabelt, in der die miteinander über ein Mittel­ stück verbundenen Kupplungsvorsprünge gegen eine Federbelastung verschiebbar sind, wobei die Federbelastung versucht, die Kupplungsvorsprünge in ihre Verriege­ lungsposition zu verschieben, in der Nasen der Kupplungsvorsprünge die Ränder der Langlöcher der Eckbeschläge der Container übergreifen.
Einer der Kupplungsvorsprünge wird zunächst einmal so orientiert, daß er durch das Langloch eingeführt werden kann und wird dann um etwa 90° im Eckbeschlag ver­ dreht, so daß er aus dem Eckbeschlag durch das Langloch nicht mehr herausfallen kann, sondern nur noch im Langloch verschiebbar ist. Eine Rückdrehung des Kupp­ lungsvorsprunges und ein dadurch verursachtes Herausfallen des Kupplungsvorsprun­ ges durch das Langloch wird mittels eines Blockieranschlages verhindert, der ebenfalls in das Langloch einschwenkbar ist. Dieser Blockieranschlag ist im Prinzip ortsfest an dem Kuppelstück angeordnet, während, wie dargelegt, die Kupplungsvorsprünge ver­ schiebbare Bestandteile des Kuppelstückes sind. Diese Verschiebbarkeit ist beim Stapeln der Container notwendig. Es wird nämlich zunächst in der vorgeschilderten Weise ein Kupplungsvorsprung in einen Eckbeschlag eines hängenden Containers ein­ geführt. Dieser Container wird nach Verriegelung des Kupplungsvorsprunges in seinem Eckbeschlag auf einen unteren Container zum Stapeln der Container abgesetzt. Dabei rutscht der freie, nach unten weisende Kupplungsvorsprung in einen oberen Eckbe­ schlag des unteren Containers, indem der Rand des Langloches dieses Eckbeschlages die Kupplungsvorsprünge gegen die Federbelastung verschiebt. Sobald der untere Kupplungsvorsprung in den Eckbeschlag des unteren Containers eingeführt ist, ver­ klinkt sich der Kupplungsvorsprung unter der Federbelastung in diesem Eckbeschlag des unteren Containers. Die beiden gestapelten Container sind dadurch in vertikaler Richtung miteinander verbunden und nicht mehr ohne weiteres voneinander lösbar.
Derartige Kuppelstücke werden insbesondere als sogenannte "Midlocks" verwen­ det, nämlich als Kupplungsstücke, die zur Verbindung von Eckbeschlägen vorgesehen sind, die in der Nähe der Mittelfuge einander benachbarter Containerstapel befindlich sind, so daß die entsprechenden Kuppelstücke nach der Stapelung der Container nur noch schwer oder gar nicht für eine Handbetätigung erreichbar sind. An den außenlie­ gen den Containereckbeschlägen werden demgegenüber sogenannte "Twistlocks" ver­ wendet, bei denen mindestens ein Kupplungsvorsprung zum Lösen der Containerver­ bindung per Hand verdrehbar ist, so daß sich die Verriegelung löst und jedenfalls diese Stirnseite des oberen Containers nach der Lösung der Verbindung angehoben werden kann, wobei der obere Container zunächst einmal in eine Kipplage gerät. Aufgrund dieser Kipplage kann die mit den, die vorliegende Erfindung betreffenden Midlocks verriegelte Stirnseite des oberen Containers freikommen, indem die nach unten wei­ sen den Kupplungsvorsprünge dieser Midlocks durch die Kippbewegung aus den Eckbe­ schlägen des unteren Containers herausrutschen bzw. quasi herausgeschwenkt wer­ den, wobei die Verankerungsnasen der Kupplungsvorsprünge die Ränder der Lang­ löcher der Eckbeschläge der unteren Container eben nicht mehr untergreifen. Es kann also danach der obere Container wieder in eine horizontale Lage angehoben und an­ derweitig abgesetzt werden, nachdem die Kuppelstücke von seinen unteren Eckbe­ schlägen entfernt worden sind, oder es kann der Container mit seinen Kuppelstücken auf einen neuen Containerstapel oben aufgesetzt werden.
Bei dem geschilderten Stand der Technik ist, wie dargelegt, ein Großteil des Kuppelstückes beweglich auszubilden, nämlich die miteinander verbundenen Kupp­ lungsvorsprünge, so daß dieses Kuppelstück relativ aufwendig gefertigt werden muß. .
Aus derselben zitierten Druckschrift ist ein anderes Ausführungsbeispiel eines Midlocks bekannt, bei dem zur Verriegelung der Container beim Aufsetzen eines oberen Containers auf einen unteren Container sogar das gesamte Kuppelstück im Langloch des oberen Eckbeschlages bewegt wird. Es ist also keinerlei unter Federspan­ nung durchzuführende Relativbewegung innerhalb des Kuppelstückes vorgesehen und möglich. Dennoch darf das an dem oberen Container hängende Kuppelstück aus dem unteren Eckbeschlag des oberen Containers nicht außer Eingriff kommen. Dies setzt voraus, daß das nach oben weisende Kuppelstück eine relativ lang ausgebildete Haken­ nase aufweist, die dem Kuppelstück einen entsprechenden Verschiebungsspielraum trotz Beibehaltung der oberen Verriegelung bietet. Hierdurch wird das bekannte Kuppelstück relativ umständlich handhabbar.
Beide in der zitierten Druckschrift gezeigten Ausführungsbeispiele sind daher auf ihre Weise problematisch.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Kuppelstück anzugeben, das leichter zu handhaben, einfach zu fertigen und trotzdem sicher ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Blockieranschlag unter der federnd nachgiebigen Belastung steht und beweglich am Kuppelstück ausgebildet ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Kuppelstück ist also als bewegliches Teil der Bloc­ kieranschlag vorgesehen und steht unter einer entsprechenden Federbelastung. Eine Relativbewegung zwischen dem Kupplungsvorsprung und dem Blockieranschlag findet aufgrund der Relativität der Bewegung natürlich immer statt. Dennoch ist konstruktiv erkennbar, daß bezogen auf das gesamte Kuppelstück letztlich der relativ massearme Blockieranschlag das bewegliche Teil ist, welches demzufolge in einfacher Weise kon­ struktiv ausgebildet und dem Kuppelstück beim Zusammenbau des Kuppelstückes zu­ gefügt werden kann, während der weitgehende Rest des Kuppelstückes massiv im we­ sentlichen einstückig ausgebildet sein kann. Damit hat das erfindungsgemäße Kuppel­ stück den Vorteil des aus dem Stand der Technik zitierten Ausführungsbeispieles, bei dem das Kuppelstück ganz ohne bewegliche Teile ausgebildet ist, ohne dessen Nachteil zu haben, weil eben beim erfindungsgemäßen Kuppelstück doch ein kleiner Blockieran­ schlag beweglich ist, so daß insoweit die Vorteile des anderen Ausführungsbeispieles aus dem Stand der Technik vorliegen, ohne wiederum dessen Nachteile der konstruk­ tiven Kompliziertheit und des komplizierten Zusammenbaus und der damit evtl. ver­ bundenen Funktionsunsicherheit zu zeigen.
Das erfindungsgemäße Kuppelstück wird in den unteren Eckbeschlag eines oberen, zu stapelnden Containers eingehängt, indem der nach oben weisende Kupp­ lungsvorsprung zunächst in das Langloch des Eckbeschlages eingeführt und dann um etwa 90° verdreht wird. Danach wird der zugeordnete Blockieranschlage ebenfalls in dasselbe Langloch in Eingriff gebracht und durch die Federbelastung werden der Blockieranschlag und der entsprechende Kupplungsvorsprung auseinandergespreizt, so daß die gesamte Länge des Langloches eingenommen wird und eine Rückdrehung und ein Herausrutschen des Kupplungsvorsprunges aus diesem Langloch verhindert wird. Zum Stapeln wird der obere Container mit dem angehängten Kupplungsstück auf einen unteren Container aufgesetzt, wobei sich der nach unten vorweisende feie Kupplungsvorsprung in den Eckbeschlag des unteren Containers einfädelt, indem ggf. der Rest des erfindungsgemäßen Kuppelstückes gegen die Federbelastung eine Relativ­ bewegung gegenüber dem Blockieranschlag durchführt, wonach die Federbelastung zu einer Verklinkung des unteren Kupplungsvorsprunges im Eckbeschlag des unteren Containers führt. Eine Lösung der Kupplungsverbindung ist wiederum durch eine Kipp­ anhebung des oberen Containers möglich, indem die Twistlocks an der anderen Stirn­ seite des Containers gelöst werden, wobei durch die Kippanhebung des oberen Contai­ ners die nach unten weisen den Kupplungsvorsprünge des erfindungsgemäßen Mid­ locks in an sich bekannter Weise aus den Eckbeschlägen des unteren Containers heraus­ rutschen bis der Container nach Freigabe in eine horizontale Position aufgeschwenkt werden kann.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der Blockieranschlag auf einer zur Belastungsrichtung parallelen Schwenkachse angeordnet. Bei der Einbringung des oberen Kupplungsvorsprunges, dem der Blockieranschlag zugeordnet ist, in den unteren Eckbeschlag eines oberen Containers kann der Blockieranschlag zunächst einmal in eine Ruhestellung verschwenkt sein, bei dem er das Einfädeln und Verdrehen des oberen Kupplungsvorsprunges nicht hindert. Nach der Fixierung des Kupp­ lungsvorsprunges im Eckbeschlag wird dann der Blockieranschlag ausgeschwenkt und in Eingriff mit dem Langloch desselben Eckbeschlages gebracht. Zwischen dem Blockieranschlag und dem Kupplungsvorsprung besteht dann (weiterhin) die Federbe­ lastung, die gegen die Belastung eine Relativbewegung zwischen dem Kupplungsvor­ sprung und dem Blockieranschlag bzw. dem Rest des Kuppelstückes und dem Blockier­ anschlag zuläßt.
Zur Verschwenkung des Blockieranschlages zusammen mit der Schwenkachse weist die Schwenkachse eine Handhabe, beispielsweise einen Hebel oder Griff, auf. Diese Handhabe ist nach dem Einhängen des Kuppelstückes in einen oberen Container ergreifbar und betätigbar, um den Blockieranschlag in Eingriff mit dem Langloch des Eckbeschlages des oberen Containers zu bringen. Nach dem Stapeln der Container ist diese Handhabe dann unter Umständen im Bereich der Mittelfuge zwischen einander benachbarten Containerstapeln nicht mehr zugänglich, so daß eine Lösung des Kupp­ lungsstückes mit Hilfe dieser Handhabe nicht vorgesehen ist.
Dabei könnte die Schwenkachse zusammen mit dem Blockieranschlag in ihrer Längsrichtung verschiebbar sein und unter der federnden Belastung stehen. Dies würde allerdings voraussetzen, daß die Schwenkachse insgesamt einen entsprechen­ den Bewegungsspielraum für eine gewünschte Relativbewegung zuläßt, so daß die Schwenkachse insgesamt relativ lang ausgebildet sein muß und je nach Relativstellung des Blockieranschlages entweder an der einen Seite oder an der anderen Seite des Kuppelstückes, evtl. sogar störend, vorragt.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht daher vor, daß nur der Blockier­ anschlag unter der Federbelastung steht und auf der Schwenkachse verschiebbar ist, wobei die Schwenkachse aber eine solche kantige Querschnittsform aufweisen kann, daß dennoch der entlang der Schwenkachse verschiebbare Blockieranschlag drehsicher auf der Schwenkachse sitzt und also bei einer Verschwenkung der Schwenkachse von der Schwenkachse mitgenommen wird. Dazu könnte beispielsweise die Schwenkachse ein dreieckiges, viereckiges oder mehreckiges Profil aufweisen. Sie könnte aber auch irgendwelche Ausbuchtungen oder sonstigen Mitnahmeelemente haben, die jedenfalls den Querschnitt der Schwenkachse von einer kreisrunden Form abweichen lassen. Auch eine ovale Form oder eine Zweiflachform wäre also denkbar.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß das Kuppelstück einen Grundrahmen mit einer Ausnehmung aufweist, in der die Schwenkachse verläuft und in die der Blockieranschlag einschwenkbar ist. Er kann also in dem Grundrahmen in einer Ruhestellung außer Funktion raumsparend untergebracht sein. Gleichzeitig ist eine solche Ausbildung des Kuppelstückes material- und gewichtssparend.
Bei einer Verschwenkung des Blockieranschlages in seine Funktionsstellung, in der der Blockieranschlag in Eingriff mit dem Langloch des entsprechenden Eckbeschla­ ges kommt, hilft die Federbelastung mit, den Blockieranschlag in seine geeignete Position zu bringen und dazu den Blockieranschlag entlang der Schwenkachse oder mit der Schwenkachse zu verschieben. Zur Vorbereitung des Einhängens des erfindungsge­ mäßen Kuppelstückes an einem unteren Eckbeschlag eines oberen, zu stapelnden Con­ täiners muß aber zunächst einmal der Blockieranschlag in seine Ruhestellung ver­ schwenkt werden, und zwar in den Grundrahmen des Kuppelstückes hinein. Dabei muß evtl. eine Bewegung des Blockieranschlages gegen die Federbelastung durchgeführt werden. Es muß also ggf. eine entsprechende Kraft entgegen der Federbelastung zusätzlich zur Schwenkkraft von der Bedienungsperson aufgebracht werden. Dies macht ggf. die Handhabbarkeit des Kuppelstückes schwierig und verhindert evtl. eine flüssige Bewegung. Zur Vermeidung eines solchen Nachteiles sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß der Blockieranschlag eine Gleitflanke aufweist, die bei seiner Schwenkung in Anlage an einen Bereich des Grundrahmens eine Bewegungskom­ ponente entgegen der Belastungsrichtung bewirkt. Die Bedienungsperson muß also nur die Schwenkbewegung einleiten, während die Gleitflanke diese Bewegung gleich­ zeitig in eine Schwenkkomponente und eine Kraftkomponente entgegen der Federbe­ lastung zerlegt, so daß der Blockieranschlag dadurch flüssig in seine Ruheposition ge­ langt. Die Bedienungsperson muß sich dabei nur auf die Schwenkbewegung konzen­ trieren und muß nicht in einer zweiten Bewegungsrichtung bewußt eine Kraftbe­ aufschlagung vornehmen.
Ein Ausführungsbeispiel, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kuppelstückes,
Fig. 2 eine Stirnansicht des Kuppelstückes gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf das Kuppelstück gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4a bis d das erfindungsgemäße Kuppelstück in Funktionsstellung des Blockieranschlages und Ruhestellung des Blockieranschlages, je­ weils in der Seitenansicht und in der Draufsicht,
Fig. 5a bis d die Einhängung des erfindungsgemäßen Kuppelstückes in den un­ teren Eckbeschlag eines oberen Containers bis zur Verriegelung,
Fig. 6a bis c die Eckbeschlagsbereiche eines unteren und eines oberen Contai­ ners beim Stapeln der Container und
Fig. 7a bis c die Eckbereiche der Container gemäß Fig. 6 beim Entstapeln der Container.
Fig. 1 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kuppelstückes.
Das erfindungsgemäße Kuppelstück weist einen Grundrahmen 1 auf, von dem in entgegengesetzte Richtungen zwei Kupplungsvorsprünge 2 und 3 vorragen, die in Eck­ beschläge von Containern einbringbar sind und dort verriegelbar sind. Die Kupplungs­ vorsprünge 2 und 3 weisen jeweils mehr oder weniger ausgeprägte Verriegelungsna­ sen 4 und 5 auf, die die Ränder der Langlöcher der Eckbeschläge der Container über- bzw. untergreifen und so für eine Verbindung zweier aufeinander gestapelter Container in vertikaler Richtung sorgen.
Das Kuppelstück gemäß Fig. 1 weist außerdem in seinem Grundrahmen 1 eine Schwenkachse 6 auf, die über eine Handhabe 7 zu ihrer Verschwenkung verfügt. Auf der Schwenkachse 6 sitzt mit einer Schraube 8 befestigt ein Blockieranschlag 9, der mit der Schwenkachse verschwenkbar ist. Die Schwenkachse 6 steht mit dem Blockieran­ schlag 9 zusammen unter der Belastung einer Druckfeder 10. Bei Bewegung der Schwenkachse 6 in ihrer Längsrichtung entgegen der Belastung der Druckfeder 10 würde in der Darstellung der Fig. 1 die Schwenkachse 6 entsprechend weit aus der der Handhabe 7 abgewandten Stirnseite des Kuppelstückes austreten und vorragen, bis der Blockieranschlag an dem Kupplungsvorsprung 2 anschlägt. Der entsprechende Bewegungsspielraum wird dadurch gewährleistet, daß in der Darstellung der Fig. 1 die Schwenkachse 6 mit ihrem die Handhabe 7 tragenden Teil ausreichend weit aus dem Kuppelstück vorragt.
Die Fig. 2 zeigt das Kuppelstück gem. Fig. 1 in einer Stirnansicht. Gleiche Bauele­ mente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf das Kuppelstück. In dieser Darstellung ist insbe­ sondere noch einmal die Form des Blockieranschlages zu erkennen, der den Grund­ rahmen 1 des Kuppelstückes in der gezeigten Blockierstellung übergreift. Zum Ein­ schwenken des Blockieranschlages 9 in seine Ruhestellung, in der er sich in dem Grundrahmen liegend befinden würde, muß die Schwenkachse 6 mit Hilfe der Hand­ habe 7 verschwenkt werden. Dazu muß gleichzeitig die Schwenkachse 6 gegen die Belastung der Druckfeder 10 gedrückt werden, damit der Blockieranschlag 9 über­ haupt von dem Grundrahmen 1 des Kuppelstückes freikommt. Durch eine entspre­ chende Formgebung des Blockieranschlages kann erreicht werden, daß die Schwenk­ bewegung der Schwenkachse quasi selbsttätig auch eine Bewegungskomponente in Längsrichtung der Schwenkachse 6 erhält, so daß durch die Verschwenkung der Blockieranschlag leichter in den Grundrahmen 1 hineinrutscht.
Die Fig. 4 mit ihren Teilfiguren a bis d zeigt das erfindungsgemäße Kuppelstück einmal mit dem Blockieranschlag in der Blockierstellung und einmal in der Ruhestel­ lung, und zwar jeweils einmal in der Seitenansicht und einmal in der Draufsicht. Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in den vorhergehen­ den Figuren.
Die Fig. 5 mit ihren Teilfiguren a bis d zeigt in vier Schritten den Vorgang beim Einhängen des erfindungsgemäßen Kuppelstückes in den unteren Eckbeschlag 11 eines nur ausschnittsweise gezeigten oberen Containers 12, der nach dem Einhängen des Kuppelstückes zum Stapeln auf einen unteren Container aufgesetzt werden soll.
Zum Einhängen des Kuppelstückes wird zunächst der Kupplungsvorsprung 2 in ein Langloch 13 des Eckbeschlages 11 eingeführt. Danach wird der Kupplungsvorsprung 2 im Eckbeschlag 11 um etwa 90° verdreht und bis zum Ende des Langloches 13 ver­ schoben bis er die Stellung in der Fig. 5c erreicht. Danach wird, wie in der Fig. 5d ge­ zeigt, der Blockieranschlag 9 in seine Blockierstellung verschwenkt, und zwar durch Drehung der Schwenkachse 6. Danach kann der Kupplungsvorsprung 2 nicht mehr ohne weiteres in dem Eckbeschlag 11 verdrehen und durch das Langloch 13 heraus­ fallen. Es ist nur noch eine Relativbewegung zwischen dem Blockieranschlag 9 und dem Kupplungsvorsprung 2 entgegen der Federbelastung der Druckfeder 10 möglich.
Die Fig. 6 zeigt mit ihren Teilfiguren a bis c den Vorgang beim Stapeln des oberen Containers 12 gemäß der Fig. 5 auf einen ebenfalls nur teilweise dargestellten unteren Container 14. Dabei hängt das erfindungsgemäße Kuppelstück in dem Eckbe­ schlag 11 des oberen Containers 12, während der untere Kupplungsvorsprung 3 in den Eckbeschlag 15 des unteren Containers 4 durch ein entsprechendes Langloch 16 einge­ fädelt und dort verklinkt werden soll. Neben diesem Ausschnitt der zu stapelnden Con­ tainer 12 und 14 ist jeweils in den Teilfiguren a bis c ein Ausschnitt der Container 12 und 14 aus dem Bereich der gegenüberliegenden Stirnseite der jeweiligen Container angedeutet. Auch dort befinden sich Eckbeschläge 17 und 18, die über ein sogenann­ tes Twistlock 19 miteinander verkuppelt werden, das selbst nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Dieses Twistlock arbeitet aber mit dem erfindungsge­ mäßen Kuppelstück, das ein sogenannten Midlock ist, zusammen.
Zunächst einmal wird gemäß der Fig. 6b der obere Container 12 auf den unteren Container 14 abgesenkt. Beim Absenken des oberen Containers 12 auf den unteren Container 14 wird der Rest des erfindungsgemäßen Kuppelstückes relativ in Richtung auf den in Blockierstellung befindlichen Blockieranschlag 9 gegen die Feder­ belastung der Druckfeder 10 verschoben. Beim weiteren Absenken des Containers 12 verklinkt letztlich der untere Kupplungsvorsprung des erfindungsgemäßen Kuppel­ stückes im Eckbeschlag 15 des unteren Containers 14, wobei die Nase 5 des unteren Kupplungsvorsprunges 3 den Rand des Langloches 16 des Eckbeschlages 15 untergreift. Diese Verklinkung geschieht aufgrund einer Zurückverschiebung des Restes des erfin­ dungsgemäßen Kuppelstückes vom Blockieranschlag 9 weg aufgrund der Federbela­ stung, sobald eine solche Verschiebung möglich ist, wenn der untere Kupplungsvor­ sprung 3 ganz in den Eckbeschlag 15 eingeführt ist. Gleichzeitig übergreift die Nase 14 den Rand des Langloches 13 des Eckbeschlages 11 des oberen Containers 12. Damit sind die Container 12 und 14 in vertikaler Richtung miteinander verbunden, so daß ein An­ heben des oberen Containers 12 im Bereich dieser Stirnseite nicht mehr möglich ist.
Gleichzeitig werden auch die Eckbeschläge 17 und 18 der Container 12 und 14 im Bereich der anderen Stirnseite über das Twistlock miteinander verbunden, indem dort wenigstens ein Kupplungsvorsprung automatisch beim Einfädeln in das entsprechende Langloch verdreht und unter einer Federbelastung wieder in eine Verriegelungsposi­ tion zurückgedreht wird. Dieser Vorgang ist aus den Fig. 6a bis c im einzelnen nicht erkennbar, findet aber statt.
Soll der obere Container 12 wieder vom unteren Container 14 abgehoben werden, so zeigt die Fig. 7 mit ihren Teilfiguren a bis c den Entriegelungsvorgang. Das Twistlock 19 ist nämlich an einer Außenseite des Containerstapels gelegen und daher der Handhabung auch nach dem Stapelvorgang weiter zugänglich. Durch eine entspre­ chende Handhabung wird dieses Twistlock entriegelt, so daß die Container im Bereich dieser Stirnseiten schon einmal freikommen, so daß der obere Container 12 kippend angehoben werden kann. Durch diese Kippbewegung, die in der Fig. 7b gezeigt ist, wird quasi der untere Kupplungsvorsprung 3 des erfindungsgemäßen Kuppelstückes um den untergriffenen Rand des Langloches 16 des Eckbeschlages 15 des unteren Con­ tainers 14 herumgeschwenkt bis die Nase 5 des unteren Kupplungsstückes 3 von diesem Rand freikommt und dadurch das Kupplungsstück 3 insgesamt durch das Lang­ loch 16 des Eckbeschlages 15 nach oben herausrutschen kann, wenn nämlich der Con­ tainer 12 weiter angehoben wird, wonach der Container dann wiederum in eine hori­ zontale Position gemäß der Fig. 7c angehoben und abtransportiert werden kann. Zum Lösen der Verbindung des erfindungsgemäßen Kuppelstückes ist die Betätigung der Handhabe 7 der Schwenkachse 6 nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Sie wäre auch dann nicht möglich, wenn die Handhabe außerhalb des Containerbodens des oberen Containers 12 über den Containerbodenrand vorragen würde, da die Handhabe 7 dann ggf. in eine Mittelfuge zwischen einander benachbarter Containerstapel vorra­ gen würde, wo sie mangels Platzes ebenfalls nicht zugänglich wäre. Deshalb wird das erfindungsgemäße Kuppelstück als Midlock bezeichnet, weil es seinen Einsatzbereich im mittleren Bereich zweier einander benachbarter Containerstapel findet, der aufgrund der Platzverhältnisse meistens zum Lösen der Container nicht zugänglich ist.
Die Orientierung des erfindungsgemäßen Kuppelstückes ist jedoch bewußt ge­ wählt und findet ihr Zusammenspiel mit dem Twistlock 19. Durch das Zusammenwirken beider Kuppelstücke wird nämlich sichergestellt, daß in Verriegelungsposition nicht nur der obere Container 12 nicht in vertikaler Richtung anhebbar ist, sondern der obere Container 12 auch nicht in horizontaler Ebene auf dem unteren Container 14 verrutschen kann. Derartige Container werden ja üblicherweise auf Containerschiffen gestapelt, die im Seegang entsprechende Schiffsbewegungen durchführen, bei denen die Containerladungen nicht verrutschen dürfen, was im schlimmsten Falle zum Unter­ gang des entsprechenden Schiffes führen könnte und in der Vergangenheit schon häufig geführt hat.
Schließlich sei in der Gesamtheit der Figuren noch einmal darauf hingewiesen, daß der obere Kupplungsvorsprung 2 des erfindungsgemäßen Kuppelstückes nur eine sehr wenig ausgeprägte Nase 4 haben muß, was an der erfindungsgemäßen Kon­ struktion des verschiebbaren Blockieranschlages liegt.
Außerdem ist erkennbar, daß auch der untere Kupplungsvorsprung 3 relativ materialsparend ausgebildet ist, wobei jedoch das Kuppelstück insgesamt weitgehend einstückig und damit sehr stabil ausgebildet ist, was ebenfalls möglich ist, weil der Blockieranschlag gegen die Federbelastung bewegbar ist und weil nur der Blockieran­ schlag bewegbar an dem ansonsten einstückigen Rest des Kuppelstückes angeordnet ist.

Claims (7)

1. Kuppelstück zur Verbindung zweier aufeinander gestapelter Container über deren Langlöcher aufweisende Eckbeschläge, insbesondere für die Verwendung im Bereich neben der Mittelfuge einander benachbarter Containerstapel angeordneter Eckbeschläge (Midlock), wobei das Kuppelstück zur verriegelnden Einführung in die Langlöcher der Eckbeschläge der Container in zueinander entgegengesetzte Richtungen vorragende Kupplungsvorsprünge aufweist, wobei einem dieser Kupplungsvorsprünge ein in das Langloch desselben Eckbeschlages ein bringbarer Blockieranschlag zugeordnet ist und wobei der Kupplungsvorsprung und der zugeordnete Blockieranschlag unter federnd nachgiebiger Belastung bis zur vollen Länge des Langloches auseinanderspreizbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockieranschlag (9) unter der federnd nachgiebigen Belastung steht und beweglich am Kuppelstück ausgebildet ist.
2. Kuppelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockier­ anschlag (9) auf einer zur Belastungsrichtung parallelen Schwenkachse (6) angeordnet ist.
3. Kuppelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenk­ achse (6) eine Handhabe (7) zu ihrer Verschwenkung unter Mitnahme des Blockieran­ schlages (9) aufweist.
4. Kuppelstück nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (6) zusammen mit dem Blockieranschlag (9) in ihrer Längsrichtung verschiebbar ist und unter der federnden Belastung steht.
5. Kuppelstück nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockieranschlag (9) verschiebbar und drehschlüssig auf der Schwenkachse (6) an­ geordnet ist und allein unter der federnden Belastung steht.
6. Kuppelstück nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Kuppelstück einen Grundrahmen (1) mit einer Ausnehmung aufweist, in der die Schwenkachse (6) verläuft und in die der Blockieranschlag (9) einschwenkbar ist.
7. Kuppelstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Blockier­ anschlag (9) eine Gleitflanke aufweist, die bei seiner Schwenkung in Anlage an einem Bereich des Grundrahmens (1) eine Bewegungskomponente entgegen der Belastungs­ richtung bewirkt.
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