DE19820942A1 - Plattenwagen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung.
Solche Plattenwagen sind insbesondere zur Aufnahme von Warenträgern geeignet und
dienen in Groß- und Einzelhandelsmärkten sowohl zum Transport als auch zur Ausstellung
des Warenangebots.
Es ist bekannt, daß im Groß- und Einzelhandel, in Supermärkten und Kaufhäusern der
Transport und die Aufstellung von Waren mit Hilfe von Paletten erfolgt. Im allgemeinen
werden die Paletten mit einem Handhubwagen oder einem Stapler zu dem zur Aufstellung
vorgesehenen Platz transportiert und können dann nur durch den Einsatz von
Transportmaschinen wieder an eine andere Stelle des Verkaufsraumes verschoben
werden. Soll die Ware auf der Palette zum Verkauf angeboten werden, muß geschultes
Verkaufspersonal zu einer ansprechenden Aufstellung des Warenangebots eingesetzt
werden. In großflächigen Verkaufsräumen ist es jedoch erforderlich, die vorhandene
Verkaufsfläche flexibel zu nutzen und die mit Waren beladenen Paletten ohne größeren
Kraftaufwand in eine beliebige andere Position verschieben zu können. Seitens des
Warenlieferanten besteht außerdem der Wunsch, auf eine ansprechende Aufstellung der
Ware selbst Einfluß nehmen zu können. Dies will er nicht immer ausschließlich dem
Personal des Handelsunternehmens überlassen. Er hat zudem den Wunsch, die gelieferte
Ware möglichst schnell dem Kunden zu präsentieren, und nicht warten zu müssen, bis die
Ware von Mitarbeitern des Handelsunternehmens in einer zum Verkauf geeigneten Weise
aufgestellt worden ist.
Seitens des Handelsunternehmens besteht schließlich der Wunsch, möglichst wenige
Fachkräfte zur verkaufsgerechten Aufstellung der Waren abstellen zu müssen.
Aus der US 2,235,045 ist ein handgezogener Wagen bekannt, der eine Zugeinrichtung
aufweist, die über ein Kreuzgelenk mit dem Wagenkörper verbunden ist, was zu einer
hohen Beweglichkeit führt. Allerdings ist die Zugeinrichtung nicht abnehmbar, so daß sie
stets am Wagen verbleibt. Für Ladeneinrichtungen ist dieser Wagen weniger geeignet.
Aus der US 2,707,641 ist ein Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung bekannt, der
den Oberbegriff des Anspruchs 1 bildet. Das Anbringen und das Abnehmen der
Zugeinrichtung erfolgt durch Lateralverschiebung zweier an der Zugeinrichtung
angebrachter Stifte in entsprechende Löcher am Wagen, die dann zugänglich sind, wenn
die Zugeinrichtung in einer ganz speziellen Zuordnung zum Wagen und in einem ganz
speziellen Winkel dazu gehalten wird. Dies erfordert vom Benutzer das Wissen, wie es
geht, ein tiefes Bücken zum Zielen und ein genaues Hintasten der Stifte zu den versteckt
angeordneten Löchern.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung
vorzuschlagen, bei dem die Zugeinrichtung einfacher zu montieren und demontieren ist und
dabei im montierten Zustand sicher sitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst von einem Plattenwagen, bei dem eine
formschlüssige Steckverbindung zwischen Zugeinrichtung und Plattenwagen vorgesehen
ist.
Durch die erfindungsgemäße Steckeinrichtung läßt sich die Zugeinrichtung in einfachster
Weise anbauen und wieder abnehmen (Schieben oder Aufschnappenlassen in einer
einzigen Bewegung, und nicht in einer Kombination zweier zueinander senkrechter
Bewegungen wie beim Stand der Technik). Durch die einfache Abnehmbarkeit der
Zugeinrichtung ist es für ein Handelsunternehmen möglich, viele Plattenwagen zu besitzen,
und nur eine einzige Zugeinrichtung, die dann wahlweise an die unterschiedlichen
Plattenwagen gesteckt wird, so daß diese dann verschoben werden können.
Der erfindungsgemäße Plattenwagen hat eine Reihe von beachtlichen Vorteilen: Er kann
bereits mit der vorgesehenen Ware in einer verkaufsfertigen Präsentation bestückt sein und
gelangt dann - z. B. nur mit einer Folie überzogen - unmittelbar in den Verkaufsraum, wo nur
noch die Folie entfernt und beseitigt werden muß. Ein weiterer Arbeitsaufwand ist nicht
erforderlich. Hierdurch werden mehrere sonst erforderliche Arbeitsgänge eingespart und
der hohe Verpackungsaufwand, der bei den bisher üblichen Transport- und
Verkaufsdisplays anfiel, ist auf ein Minimum reduziert.
Der Plattenwagen mit der erfindungsgemäß formschlüssig verriegelbaren Zugeinrichtung
zeichnet sich außerdem durch die einfache Austauschbarkeit der Verschleißteile (z. B.
Hochlastrollen) und die nach einer langen Lebenszeit erforderliche, volle Recyclingfähigkeit
aus. Letzteres wird durch den Einsatz von Materialien, wie Stahl, Holz und Kunststoff
erreicht.
Ein weiterer Vorteil ist, daß sich mit dem erfindungsgemäßen Plattenwagen eine flexible
Gestaltung des Verkaufsraumes realisieren läßt. So können z. B. die schon heute in
Modulbauweise in den Läden stehenden Verkaufsregale in Kombination mit einem oder
mehreren Plattenwagen eine flexible Einheit bilden. Ohne großen Aufwand lassen sich alle
Warenpräsentationen kurzfristig völlig neu zusammenstellen, wodurch auch subjektiv der
Eindruck einer Neugestaltung des Verkaufsraumes geschaffen wird.
Da die Abmessungen des erfindungsgemäßen Plattenwagens mit dem schon in Europa
existierenden Euro-Poolsystem identisch sind, läßt sich dieser auch problemlos in dieses
System integrieren. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Plattenwagen auf die
Hälfte dieser Fläche zu verkleinern.
Der erfindungsgemäße Plattenwagen zeichnet sich durch eine sehr robuste, einfache und
zweckmäßige Konstruktion aus und ist daher auch hohen Belastungen gewachsen. Wenn
es notwendig ist, kann der Plattenwagen auch mit den herkömmlichen Transportgeräten,
z. B. Handhubwagen, transportiert werden. Ist dies jedoch nicht möglich, so kann mit
wenigen Handgriffen die Zugeinrichtung an den Plattenwagen angesetzt werden, wodurch
sein Transport sogleich an jede andere Stelle des Verkaufsraumes möglich ist. Es liegt auf
der Hand, daß damit die betriebsinterne Logistik sowohl beim Hersteller als auch im
Bestimmungsbetrieb (z. B. im Großmarkt) erheblich verbessert wird. Der Arbeitseinsatz kann
reduziert werden, ohne daß dem Personal zusätzliche Arbeitsbelastungen zugemutet
werden müssen.
Die Zugeinrichtung enthält in einer bevorzugten Ausführung ein Kugel- oder ein
Kreuzgelenk, wodurch ein Verschwenken in der Vertikalen von der waagrechten Position
bis in die senkrechte Position ebenso möglich ist wie ein Verschwenken in der Horizontalen
von ganz links nach ganz rechts um ca. 180°.
Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Steckverbindung an der Unterseite des Bodens des
Plattenwagens befestigt sein. Die Oberseite des Plattenwagens ist dann voll für das
Aufstellen der Waren nutzbar; es liegt eine ebene Fläche vor, die nicht von technischen
Details, wie Zugeinrichtungen, Haken oder Ösen unterbrochen ist. Dies gilt auch für die
Seitenflächen, wo nichts hervorsteht und ein Aneinanderstellen stört. Gerade wenn
mehrere der erfindungsgemäßen Plattenwagen nebeneinander gestellt werden, ergibt sich
so eine einheitliche, nicht unterbrochene Oberfläche. Vor allem ist durch die nicht
hervorstehenden Teile des erfindungsgemäßen Plattenwagens eine Verletzungsgefahr
durch Benutzer und Kunden - wie bspw. in Großmärkten, ausgeschlossen. Die
Steckverbindung kann erfindungsgemäß zwischen Bock- und Lenkrollen oder zwischen
Bock-Bock- oder Lenk-Lenkrollen angeordnet sein.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung umfaßt die Steckverbindung einen mit einer
Ringnut versehenen Flanschbolzen, der bevorzugt am Plattenwagen befestigt ist, und der
dazu geeignet ist, die Zugeinrichtung (mit einem geeignet geformten Gegenstück)
aufzunehmen. Eine Ringnut ist z. B. eine für rotationssymmetrisch ausgebildete
Gegenstücke geeignete Möglichkeit, den erfindungsgemäßen Formschluß zu bieten.
Insbesondere kann dieser Formschluß dadurch erreicht werden, daß an der
Steckverbindung ein Anschlußelement vorgesehen ist, z. B. ein Gabelelement, welches
einen federbelasteten Schiebestift enthält. Dieser federbelastete Schiebestift greift in der
verriegelten Stellung in die Ringnut (bei rotationssymmetrischer Ausführung) oder (bei
nichtrotationssymmetrischer Ausführung) in eine entsprechende Nut an der dem Stift
entsprechenden Stelle.
Der Schiebestift ist bevorzugt federbelastet, so daß eine Feder den Schiebestift im
unbetätigten Zustand in die Verriegelungsstellung drückt, so daß die Zugeinrichtung fest am
Plattenwagen befestigt ist. Zum Entfernen muß dann nur der Schiebestift gegen die
Federkraft gedruckt werden und erlaubt so ein Lösen der Verbindung.
Zur leichteren Handhabung ist in einer bevorzugten Ausführung vorgesehen, daß das
Anschlußelement gegenüber dem Flanschbolzen eine Bohrung mit einem geringen
Übermaß aufweist, so daß das Anschlußelement leicht auf den Flanschbolzen
aufgeschoben werden kann. Da das Übermaß nicht zu groß ist, ergibt sich ein sicherer Sitz,
durch den die auftretenden Kräfte an der Zugeinrichtung sicher in das Chassis des
Plattenwagens eingeleitet werden können.
Auch kann es sich nach der Erfindung empfehlen, die Steckvorrichtung als vorzugsweise
selbsttätig einrastende Schnappverbindung auszubilden, was die Handhabung nochmals
vereinfacht.
In einer weiteren Ausführung der Erfindung enthält der Plattenwagen vier Hochlastrollen,
wobei an der mit der Zugeinrichtung verbundenen Seite bevorzugt Lenkrollen mit
Feststellbremsen angebracht sind.
Der Plattenwagen kann an seiner Oberseite Bohrungen enthalten, die der Befestigung von
Warenträgern dienen.
Auch in der Ausgestaltung des Bodens des Plattenwagens besteht eine große Freiheit. So
kann der Boden z. B. einen Metallrahmen mit Auflageprofil aufweisen, auf dem die den
Boden des Plattenwagens bildenden Bodenelemente befestigt sind. Ebenso kann der
Plattenwagen ohne Bodenbleche ausgebildet sein. Dann ist das Auflageprofil des
Metallrahmens direkt zur Aufnahme der Warenträger ausgebildet.
Die Zugstange der Zugeinrichtung kann, z. B. durch Versplinten oder dgl., mindestens
einmal teilbar sein. Dies erlaubt ein platzsparendes Zusammenlegen der
erfindungsgemäßen Zugeinrichtung.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden
Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren
Rückbeziehung.
Ein erfindungsgemäßer Plattenwagen wird durch die beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des Plattenwagens mit abnehmbarer
Zugeinrichtung,
Fig. 2 den Plattenwagen von vorne,
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Befestigung einer Zugeinrichtung,
Fig. 4 die Zugeinrichtung in Einzelteilen,
Fig. 5 eine Verbindung zwischen Zugeinrichtung und Plattenwagen in der
Seiten- bzw. Draufsicht im Querschnitt und
Fig. 6 einen Teilquerschnitt, mittig an der Zugseite durch den Boden des
Plattenwagens.
In Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Plattenwagen 1 in Seitenansicht dargestellt. An der
Unterseite des Boden des Plattenwagens 1 ist die Zugeinrichtung 2 lösbar befestigt. Der
Plattenwagen ruht auf vier Hochlastrollen 3 und 4, wobei an der mit der Zugseite
verbundenen Seite Lenkrollen 3 mit Feststellbremsen angebracht sind.
Fig. 2 zeigt den Plattenwagen 1 von vorne (Zugseite), wobei die Zugstange 2a und der
Handgriff 5 gut zu erkennen sind.
Fig. 3 zeigt Einzelheiten der erfindungsgemäßen Verbindung des Plattenwagens mit der
Zugeinrichtung (gezeigt Zugstange 2a). Am Plattenwagen verhindert an dessen Kopfseite
(zwischen den Lenkrollen 3) ein mit einer Niete 10 befestigtes Sperrblech 9 das
Herausfallen der Bodenbretter. Dieses ist von dem Metallrahmen 6 umfaßt. Am Boden des
Plattenwagens ist der Flansch 12 mittels Schweißnaht an dem Stabilisator 11, dem
Hutblech 7 und dem Rahmen 6 unten befestigt. Mittels Paßstift 15 und Schraube 14 ist der
Flanschbolzen 13 am Flansch 12 angeschraubt. Er steht hier einfach in der Mitte des
Wagens nach vorne gerichtet heraus und erlaubt so ein schnelles Aufstecken der
Zugeinrichtung ohne Bücken oder genaueres Hinschauen. Er wirkt erfindungsgemäß mit
dem Gabelelement 16 der Zugeinrichtung zusammen, welches, mittels des Schiebestifts 17
in die Ringnut 13a (Achtung, in Fig. 3 nicht mit Bezugszeichen versehen) des
Flanschbolzens 13 eingreifend, formschlüssig und lösbar am Plattenwagen befestigt ist.
Das Gabelelement 16 ist über das Gelenkelement 19, welches mit einem Schmiernippel 21
versehen ist, und durch die Befestigungsringe 20 gehalten wird, mit einem zweiten
Gabelelement 22 verbunden. Die Zugstange 2a ist in das Gabelelement 22 eingeschoben
und z. B. mit diesem verschweißt. Wie gut zu erkennen ist, kann die Zugeinrichtung also
durch einfaches Einschieben des Gabelelements 22 auf den Flanschbolzen 13 arretiert
werden, was ein einfacher Handgriff ist, der weder besondere Schulung des
Bedienpersonals noch ein Bücken und Zielen erfordert, da der Flanschbolzen 13 bereits
von aufrecht daneben stehenden Personen gesehen wird. Auch das Aufstecken an sich ist
eine einfache, natürliche Bewegung von vorne, und nicht, wie beim Stand der Technik, eine
Kombination zweier zueinander rechtwinklig auszuführender Bewegungen.
Fig. 4 zeigt nochmals die Einzelteile, aus denen die erfindungsgemäße bewegliche
Gelenkverbindung gebildet ist, nämlich Schraube 14, Paßstift 15, Flansch 12,
Flanschbolzen 13 mit Ringnut 13a, Gabelelement 16 mit Schiebestift 17, Befestigungsringe
20, Gelenkkreuz 19, Schmiernippel 21, Gabelelement 22 und Zugstange 2a, in
Explosionsdarstellung.
Fig. 5 zeigt die erfindungsgemäße Verbindung zwischen der Zugeinrichtung und dem
Plattenwagen im Detail quer geschnitten, links in der Seitenansicht und rechts in der
Draufsicht von vorne. Die Bohrung des Gabelelements 16 hat gegenüber dem
Durchmesser des Flanschbolzens 13 ein geringes Übermaß, wodurch sich die
Zugeinrichtung (gezeigt die Elemente 16, 17, 18, 19, 20 und 21) axial auf den
Flanschbolzen 13 stecken und um 360° drehen läßt.
Dadurch ist es möglich, daß die Zugstange 21 in Kombination mit dem Gelenkkreuz 19 und
dem Gabelelement 22 in der horizontalen Ebene um 180° und in der vertikalen Ebene
einen Schwenkbereich von 90° hat. Die Übergänge zwischen horizontalen und vertikalen
Schwenkbewegungen der Zugstange 2a sind durch die Axialdrehung des Gabelelements
16 auf dem Flanschbolzen 13 stufenlos. Soll die Zugeinrichtung 2 vom Plattenwagen 1
abgelöst werden, verschiebt man den Schiebestift 17 per Hand gegen die Druckfeder 18,
wodurch die Ringnut 13a durch einen Rücksprung im Schiebestift 17 freigegeben wird.
Durch Abziehen des Gabelelements 16 von dem Flanschbolzen 13 ist die Zugeinrichtung 2
nun vom Plattenwagen ablösbar.
Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch den Boden des Plattenwagens, bei dem das Hutblech
7 mit dem Sperrblech 9 durch eine Niete 10 verbunden ist. Das Hutblech 7 ist mittels
Schweißnaht mit dem Stabilisator 11 und dem Rahmen 6 verbunden. Außerdem sind die
den Plattenwagenboden bildenden Bodenbretter 8 sowie der Flansch 12 angedeutet.
Der in den Figuren gezeigte erfindungsgemäße Plattenwagen ruht auf vier Hochlastrollen 3
und 4, wobei an der mit der Zugeinrichtung 2 verbundenen Seite Lenkrollen 3 mit
Feststellbremsen angebracht sind. Deshalb ist der Plattenwagen leicht beweglich und kann
ohne großen Kraftaufwand innerhalb des Verkaufsraumes verschoben werden, sobald der
an der Unterseite des Plattenwagens 1 angebrachte Flanschbolzen 13 mit der
Kreuzgelenkverbindung und der damit zusammenhängenden Zugstange 2a verbunden ist.
Der Formschluß der Verbindung wird hier durch den Schiebestift 17 hergestellt. Sobald der
Plattenwagen die gewünschte Position erreicht hat, kann das Bedienpersonal die
Zugeinrichtung 2 nach Verschieben des Schiebestifts 17 vom Plattenwagen 1 abziehen und
dann auf den Flanschbolzen 13 eines anderen Plattenwagens 1 aufsetzen. Damit wird
deutlich, daß für eine große Anzahl von Plattenwagen nur eine einzige Zugeinrichtung 2
benötigt wird. Darüber hinaus bieten die extrem großen, stufenlos ineinander
übergehenden Schwenkbereiche (in der horizontalen Ebene 180° von links nach rechts, in
der vertikalen Ebene über 90°, von waagrecht nach vorne bis senkrecht nach oben) auch in
sehr eingeengten Lagerbeständen hervorragende Rangiermöglichkeiten.
Der Boden des Plattenwagens 1 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel aus den
Bodenbrettern 8 gebildet, also aus Holzbrettern oder Kunststoffplatten, die zwischen die in
Fig. 6 angedeuteten Hutbleche 7 eingelegt sind und die vom mit den Nieten 10 an den
Hutblechen 7 befestigten Sperrblech 9 am Herausfallen gehindert werden. Es ist auch
möglich, auf die Verwendung von Bodenelementen bei dem erfindungsgemäßen
Plattenwagen ganz zu verzichten und statt dessen die Warenträger direkt auf das
Auflageprofil des Metallrahmens 6 aufzusetzen. Zweckmäßig ist es, sowohl im Boden, als
auch im Metallrahmen 6 des Plattenwagens 1 Standardbohrungen (in den Figuren
zeichnerisch nicht dargestellt) anzubringen, an denen die Warenträger befestigt werden
können.
1
Plattenwagen
2
Zugeinrichtung
2
a Zugstange
3
Hochlast-Lenkrolle mit Feststellbremse
4
Hochlast-Bockrolle
5
Handgriff
6
Metallrahmen
7
Hutblech
8
Bodenbrett
9
Sperrblech
10
Niete
11
Stabilisator
12
Flansch
13
Flanschbolzen
13
a Ringnut
14
Schraube
15
Paßstift
16
Gabelelement
17
Schiebestift
18
Druckfeder
19
Gelenkkreuz
20
Befestigungsring
21
Schmiernippel
22
Gabelelement
Claims (12)
1. Plattenwagen (1) mit abnehmbarer Zugeinrichtung (2), gekennzeichnet durch eine
formschlüssige Steckverbindung (12-19) zwischen Zugeinrichtung (2) und
Plattenwagen (1).
2. Plattenwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugeinrichtung (2)
ein Kugel- oder ein Kreuzgelenk (19) enthält.
3. Plattenwagen nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steckvorrichtung an der Unterseite des Bodens des Plattenwagens (1) befestigbar ist.
4. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckverbindung einen mit einer Ringnut (13a) versehenen Flanschbolzen (13)
umfaßt.
5. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckverbindung (12-19) ein Anschlußelement (Gabelelement 16) mit
federbelastetem Schiebestift (17) enthält.
6. Plattenwagen Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement
(Gabelelement 16) gegenüber dem Flanschbolzen (13) eine Bohrung mit geringem
Übermaß aufweist.
7. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckvorrichtung als vorzugsweise selbsttätig einrastende Schnappverbindung
ausgebildet ist.
8. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß er vier Hochlast-Rollen (3, 4) aufweist, wobei an der mit der Zugeinrichtung (2)
verbundenen Seite Lenkrollen (3) mit Feststellbremsen angebracht sind.
9. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß er Bohrungen enthält, die der Befestigung von Warenträgern dienen.
10. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Boden des Plattenwagens (1) einen Metallrahmen (6) mit Auflageprofil
aufweist, auf dem die den Boden des Plattenwagens (1) bildenden Bodenbretter (8)
befestigt sind.
11. Plattenwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er
keine Bodenfläche aufweist und daß das Auflageprofil des Metallrahmens (6) direkt zur
Aufnahme von Warenträgern vorgesehen ist.
12. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugstange (2a) durch Versplinten oder dgl. mindestens einmal teilbar ist.
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| DE19820942A Expired - Fee Related DE19820942C2 (de) | 1997-08-21 | 1998-05-09 | Plattenwagen |
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