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DE19820942A1 - Plattenwagen - Google Patents

Plattenwagen

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Publication number
DE19820942A1
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DE
Germany
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panel
carriage
plate
trolley
pulling device
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DE19820942A
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Corvin Heinze
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Individual
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B5/00Accessories or details specially adapted for hand carts
    • B62B5/06Hand moving equipment, e.g. handle bars
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B3/00Hand carts having more than one axis carrying transport wheels; Steering devices therefor; Equipment therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung. Solche Plattenwagen sind insbesondere zur Aufnahme von Warenträgern geeignet und dienen in Groß- und Einzelhandelsmärkten sowohl zum Transport als auch zur Ausstellung des Warenangebots.
Es ist bekannt, daß im Groß- und Einzelhandel, in Supermärkten und Kaufhäusern der Transport und die Aufstellung von Waren mit Hilfe von Paletten erfolgt. Im allgemeinen werden die Paletten mit einem Handhubwagen oder einem Stapler zu dem zur Aufstellung vorgesehenen Platz transportiert und können dann nur durch den Einsatz von Transportmaschinen wieder an eine andere Stelle des Verkaufsraumes verschoben werden. Soll die Ware auf der Palette zum Verkauf angeboten werden, muß geschultes Verkaufspersonal zu einer ansprechenden Aufstellung des Warenangebots eingesetzt werden. In großflächigen Verkaufsräumen ist es jedoch erforderlich, die vorhandene Verkaufsfläche flexibel zu nutzen und die mit Waren beladenen Paletten ohne größeren Kraftaufwand in eine beliebige andere Position verschieben zu können. Seitens des Warenlieferanten besteht außerdem der Wunsch, auf eine ansprechende Aufstellung der Ware selbst Einfluß nehmen zu können. Dies will er nicht immer ausschließlich dem Personal des Handelsunternehmens überlassen. Er hat zudem den Wunsch, die gelieferte Ware möglichst schnell dem Kunden zu präsentieren, und nicht warten zu müssen, bis die Ware von Mitarbeitern des Handelsunternehmens in einer zum Verkauf geeigneten Weise aufgestellt worden ist.
Seitens des Handelsunternehmens besteht schließlich der Wunsch, möglichst wenige Fachkräfte zur verkaufsgerechten Aufstellung der Waren abstellen zu müssen.
Aus der US 2,235,045 ist ein handgezogener Wagen bekannt, der eine Zugeinrichtung aufweist, die über ein Kreuzgelenk mit dem Wagenkörper verbunden ist, was zu einer hohen Beweglichkeit führt. Allerdings ist die Zugeinrichtung nicht abnehmbar, so daß sie stets am Wagen verbleibt. Für Ladeneinrichtungen ist dieser Wagen weniger geeignet.
Aus der US 2,707,641 ist ein Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung bekannt, der den Oberbegriff des Anspruchs 1 bildet. Das Anbringen und das Abnehmen der Zugeinrichtung erfolgt durch Lateralverschiebung zweier an der Zugeinrichtung angebrachter Stifte in entsprechende Löcher am Wagen, die dann zugänglich sind, wenn die Zugeinrichtung in einer ganz speziellen Zuordnung zum Wagen und in einem ganz speziellen Winkel dazu gehalten wird. Dies erfordert vom Benutzer das Wissen, wie es geht, ein tiefes Bücken zum Zielen und ein genaues Hintasten der Stifte zu den versteckt angeordneten Löchern.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Plattenwagen mit abnehmbarer Zugeinrichtung vorzuschlagen, bei dem die Zugeinrichtung einfacher zu montieren und demontieren ist und dabei im montierten Zustand sicher sitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst von einem Plattenwagen, bei dem eine formschlüssige Steckverbindung zwischen Zugeinrichtung und Plattenwagen vorgesehen ist.
Durch die erfindungsgemäße Steckeinrichtung läßt sich die Zugeinrichtung in einfachster Weise anbauen und wieder abnehmen (Schieben oder Aufschnappenlassen in einer einzigen Bewegung, und nicht in einer Kombination zweier zueinander senkrechter Bewegungen wie beim Stand der Technik). Durch die einfache Abnehmbarkeit der Zugeinrichtung ist es für ein Handelsunternehmen möglich, viele Plattenwagen zu besitzen, und nur eine einzige Zugeinrichtung, die dann wahlweise an die unterschiedlichen Plattenwagen gesteckt wird, so daß diese dann verschoben werden können.
Der erfindungsgemäße Plattenwagen hat eine Reihe von beachtlichen Vorteilen: Er kann bereits mit der vorgesehenen Ware in einer verkaufsfertigen Präsentation bestückt sein und gelangt dann - z. B. nur mit einer Folie überzogen - unmittelbar in den Verkaufsraum, wo nur noch die Folie entfernt und beseitigt werden muß. Ein weiterer Arbeitsaufwand ist nicht erforderlich. Hierdurch werden mehrere sonst erforderliche Arbeitsgänge eingespart und der hohe Verpackungsaufwand, der bei den bisher üblichen Transport- und Verkaufsdisplays anfiel, ist auf ein Minimum reduziert.
Der Plattenwagen mit der erfindungsgemäß formschlüssig verriegelbaren Zugeinrichtung zeichnet sich außerdem durch die einfache Austauschbarkeit der Verschleißteile (z. B. Hochlastrollen) und die nach einer langen Lebenszeit erforderliche, volle Recyclingfähigkeit aus. Letzteres wird durch den Einsatz von Materialien, wie Stahl, Holz und Kunststoff erreicht.
Ein weiterer Vorteil ist, daß sich mit dem erfindungsgemäßen Plattenwagen eine flexible Gestaltung des Verkaufsraumes realisieren läßt. So können z. B. die schon heute in Modulbauweise in den Läden stehenden Verkaufsregale in Kombination mit einem oder mehreren Plattenwagen eine flexible Einheit bilden. Ohne großen Aufwand lassen sich alle Warenpräsentationen kurzfristig völlig neu zusammenstellen, wodurch auch subjektiv der Eindruck einer Neugestaltung des Verkaufsraumes geschaffen wird.
Da die Abmessungen des erfindungsgemäßen Plattenwagens mit dem schon in Europa existierenden Euro-Poolsystem identisch sind, läßt sich dieser auch problemlos in dieses System integrieren. Selbstverständlich ist es aber auch möglich, den Plattenwagen auf die Hälfte dieser Fläche zu verkleinern.
Der erfindungsgemäße Plattenwagen zeichnet sich durch eine sehr robuste, einfache und zweckmäßige Konstruktion aus und ist daher auch hohen Belastungen gewachsen. Wenn es notwendig ist, kann der Plattenwagen auch mit den herkömmlichen Transportgeräten, z. B. Handhubwagen, transportiert werden. Ist dies jedoch nicht möglich, so kann mit wenigen Handgriffen die Zugeinrichtung an den Plattenwagen angesetzt werden, wodurch sein Transport sogleich an jede andere Stelle des Verkaufsraumes möglich ist. Es liegt auf der Hand, daß damit die betriebsinterne Logistik sowohl beim Hersteller als auch im Bestimmungsbetrieb (z. B. im Großmarkt) erheblich verbessert wird. Der Arbeitseinsatz kann reduziert werden, ohne daß dem Personal zusätzliche Arbeitsbelastungen zugemutet werden müssen.
Die Zugeinrichtung enthält in einer bevorzugten Ausführung ein Kugel- oder ein Kreuzgelenk, wodurch ein Verschwenken in der Vertikalen von der waagrechten Position bis in die senkrechte Position ebenso möglich ist wie ein Verschwenken in der Horizontalen von ganz links nach ganz rechts um ca. 180°.
Bevorzugt wird die erfindungsgemäße Steckverbindung an der Unterseite des Bodens des Plattenwagens befestigt sein. Die Oberseite des Plattenwagens ist dann voll für das Aufstellen der Waren nutzbar; es liegt eine ebene Fläche vor, die nicht von technischen Details, wie Zugeinrichtungen, Haken oder Ösen unterbrochen ist. Dies gilt auch für die Seitenflächen, wo nichts hervorsteht und ein Aneinanderstellen stört. Gerade wenn mehrere der erfindungsgemäßen Plattenwagen nebeneinander gestellt werden, ergibt sich so eine einheitliche, nicht unterbrochene Oberfläche. Vor allem ist durch die nicht hervorstehenden Teile des erfindungsgemäßen Plattenwagens eine Verletzungsgefahr durch Benutzer und Kunden - wie bspw. in Großmärkten, ausgeschlossen. Die Steckverbindung kann erfindungsgemäß zwischen Bock- und Lenkrollen oder zwischen Bock-Bock- oder Lenk-Lenkrollen angeordnet sein.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung umfaßt die Steckverbindung einen mit einer Ringnut versehenen Flanschbolzen, der bevorzugt am Plattenwagen befestigt ist, und der dazu geeignet ist, die Zugeinrichtung (mit einem geeignet geformten Gegenstück) aufzunehmen. Eine Ringnut ist z. B. eine für rotationssymmetrisch ausgebildete Gegenstücke geeignete Möglichkeit, den erfindungsgemäßen Formschluß zu bieten.
Insbesondere kann dieser Formschluß dadurch erreicht werden, daß an der Steckverbindung ein Anschlußelement vorgesehen ist, z. B. ein Gabelelement, welches einen federbelasteten Schiebestift enthält. Dieser federbelastete Schiebestift greift in der verriegelten Stellung in die Ringnut (bei rotationssymmetrischer Ausführung) oder (bei nichtrotationssymmetrischer Ausführung) in eine entsprechende Nut an der dem Stift entsprechenden Stelle.
Der Schiebestift ist bevorzugt federbelastet, so daß eine Feder den Schiebestift im unbetätigten Zustand in die Verriegelungsstellung drückt, so daß die Zugeinrichtung fest am Plattenwagen befestigt ist. Zum Entfernen muß dann nur der Schiebestift gegen die Federkraft gedruckt werden und erlaubt so ein Lösen der Verbindung.
Zur leichteren Handhabung ist in einer bevorzugten Ausführung vorgesehen, daß das Anschlußelement gegenüber dem Flanschbolzen eine Bohrung mit einem geringen Übermaß aufweist, so daß das Anschlußelement leicht auf den Flanschbolzen aufgeschoben werden kann. Da das Übermaß nicht zu groß ist, ergibt sich ein sicherer Sitz, durch den die auftretenden Kräfte an der Zugeinrichtung sicher in das Chassis des Plattenwagens eingeleitet werden können.
Auch kann es sich nach der Erfindung empfehlen, die Steckvorrichtung als vorzugsweise selbsttätig einrastende Schnappverbindung auszubilden, was die Handhabung nochmals vereinfacht.
In einer weiteren Ausführung der Erfindung enthält der Plattenwagen vier Hochlastrollen, wobei an der mit der Zugeinrichtung verbundenen Seite bevorzugt Lenkrollen mit Feststellbremsen angebracht sind.
Der Plattenwagen kann an seiner Oberseite Bohrungen enthalten, die der Befestigung von Warenträgern dienen.
Auch in der Ausgestaltung des Bodens des Plattenwagens besteht eine große Freiheit. So kann der Boden z. B. einen Metallrahmen mit Auflageprofil aufweisen, auf dem die den Boden des Plattenwagens bildenden Bodenelemente befestigt sind. Ebenso kann der Plattenwagen ohne Bodenbleche ausgebildet sein. Dann ist das Auflageprofil des Metallrahmens direkt zur Aufnahme der Warenträger ausgebildet.
Die Zugstange der Zugeinrichtung kann, z. B. durch Versplinten oder dgl., mindestens einmal teilbar sein. Dies erlaubt ein platzsparendes Zusammenlegen der erfindungsgemäßen Zugeinrichtung.
Weitere Ziele, Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfindung, auch unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
Ein erfindungsgemäßer Plattenwagen wird durch die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Dabei zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht des Plattenwagens mit abnehmbarer Zugeinrichtung,
Fig. 2 den Plattenwagen von vorne,
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Befestigung einer Zugeinrichtung,
Fig. 4 die Zugeinrichtung in Einzelteilen,
Fig. 5 eine Verbindung zwischen Zugeinrichtung und Plattenwagen in der Seiten- bzw. Draufsicht im Querschnitt und
Fig. 6 einen Teilquerschnitt, mittig an der Zugseite durch den Boden des Plattenwagens.
In Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Plattenwagen 1 in Seitenansicht dargestellt. An der Unterseite des Boden des Plattenwagens 1 ist die Zugeinrichtung 2 lösbar befestigt. Der Plattenwagen ruht auf vier Hochlastrollen 3 und 4, wobei an der mit der Zugseite verbundenen Seite Lenkrollen 3 mit Feststellbremsen angebracht sind.
Fig. 2 zeigt den Plattenwagen 1 von vorne (Zugseite), wobei die Zugstange 2a und der Handgriff 5 gut zu erkennen sind.
Fig. 3 zeigt Einzelheiten der erfindungsgemäßen Verbindung des Plattenwagens mit der Zugeinrichtung (gezeigt Zugstange 2a). Am Plattenwagen verhindert an dessen Kopfseite (zwischen den Lenkrollen 3) ein mit einer Niete 10 befestigtes Sperrblech 9 das Herausfallen der Bodenbretter. Dieses ist von dem Metallrahmen 6 umfaßt. Am Boden des Plattenwagens ist der Flansch 12 mittels Schweißnaht an dem Stabilisator 11, dem Hutblech 7 und dem Rahmen 6 unten befestigt. Mittels Paßstift 15 und Schraube 14 ist der Flanschbolzen 13 am Flansch 12 angeschraubt. Er steht hier einfach in der Mitte des Wagens nach vorne gerichtet heraus und erlaubt so ein schnelles Aufstecken der Zugeinrichtung ohne Bücken oder genaueres Hinschauen. Er wirkt erfindungsgemäß mit dem Gabelelement 16 der Zugeinrichtung zusammen, welches, mittels des Schiebestifts 17 in die Ringnut 13a (Achtung, in Fig. 3 nicht mit Bezugszeichen versehen) des Flanschbolzens 13 eingreifend, formschlüssig und lösbar am Plattenwagen befestigt ist. Das Gabelelement 16 ist über das Gelenkelement 19, welches mit einem Schmiernippel 21 versehen ist, und durch die Befestigungsringe 20 gehalten wird, mit einem zweiten Gabelelement 22 verbunden. Die Zugstange 2a ist in das Gabelelement 22 eingeschoben und z. B. mit diesem verschweißt. Wie gut zu erkennen ist, kann die Zugeinrichtung also durch einfaches Einschieben des Gabelelements 22 auf den Flanschbolzen 13 arretiert werden, was ein einfacher Handgriff ist, der weder besondere Schulung des Bedienpersonals noch ein Bücken und Zielen erfordert, da der Flanschbolzen 13 bereits von aufrecht daneben stehenden Personen gesehen wird. Auch das Aufstecken an sich ist eine einfache, natürliche Bewegung von vorne, und nicht, wie beim Stand der Technik, eine Kombination zweier zueinander rechtwinklig auszuführender Bewegungen.
Fig. 4 zeigt nochmals die Einzelteile, aus denen die erfindungsgemäße bewegliche Gelenkverbindung gebildet ist, nämlich Schraube 14, Paßstift 15, Flansch 12, Flanschbolzen 13 mit Ringnut 13a, Gabelelement 16 mit Schiebestift 17, Befestigungsringe 20, Gelenkkreuz 19, Schmiernippel 21, Gabelelement 22 und Zugstange 2a, in Explosionsdarstellung.
Fig. 5 zeigt die erfindungsgemäße Verbindung zwischen der Zugeinrichtung und dem Plattenwagen im Detail quer geschnitten, links in der Seitenansicht und rechts in der Draufsicht von vorne. Die Bohrung des Gabelelements 16 hat gegenüber dem Durchmesser des Flanschbolzens 13 ein geringes Übermaß, wodurch sich die Zugeinrichtung (gezeigt die Elemente 16, 17, 18, 19, 20 und 21) axial auf den Flanschbolzen 13 stecken und um 360° drehen läßt.
Dadurch ist es möglich, daß die Zugstange 21 in Kombination mit dem Gelenkkreuz 19 und dem Gabelelement 22 in der horizontalen Ebene um 180° und in der vertikalen Ebene einen Schwenkbereich von 90° hat. Die Übergänge zwischen horizontalen und vertikalen Schwenkbewegungen der Zugstange 2a sind durch die Axialdrehung des Gabelelements 16 auf dem Flanschbolzen 13 stufenlos. Soll die Zugeinrichtung 2 vom Plattenwagen 1 abgelöst werden, verschiebt man den Schiebestift 17 per Hand gegen die Druckfeder 18, wodurch die Ringnut 13a durch einen Rücksprung im Schiebestift 17 freigegeben wird. Durch Abziehen des Gabelelements 16 von dem Flanschbolzen 13 ist die Zugeinrichtung 2 nun vom Plattenwagen ablösbar.
Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch den Boden des Plattenwagens, bei dem das Hutblech 7 mit dem Sperrblech 9 durch eine Niete 10 verbunden ist. Das Hutblech 7 ist mittels Schweißnaht mit dem Stabilisator 11 und dem Rahmen 6 verbunden. Außerdem sind die den Plattenwagenboden bildenden Bodenbretter 8 sowie der Flansch 12 angedeutet.
Der in den Figuren gezeigte erfindungsgemäße Plattenwagen ruht auf vier Hochlastrollen 3 und 4, wobei an der mit der Zugeinrichtung 2 verbundenen Seite Lenkrollen 3 mit Feststellbremsen angebracht sind. Deshalb ist der Plattenwagen leicht beweglich und kann ohne großen Kraftaufwand innerhalb des Verkaufsraumes verschoben werden, sobald der an der Unterseite des Plattenwagens 1 angebrachte Flanschbolzen 13 mit der Kreuzgelenkverbindung und der damit zusammenhängenden Zugstange 2a verbunden ist. Der Formschluß der Verbindung wird hier durch den Schiebestift 17 hergestellt. Sobald der Plattenwagen die gewünschte Position erreicht hat, kann das Bedienpersonal die Zugeinrichtung 2 nach Verschieben des Schiebestifts 17 vom Plattenwagen 1 abziehen und dann auf den Flanschbolzen 13 eines anderen Plattenwagens 1 aufsetzen. Damit wird deutlich, daß für eine große Anzahl von Plattenwagen nur eine einzige Zugeinrichtung 2 benötigt wird. Darüber hinaus bieten die extrem großen, stufenlos ineinander übergehenden Schwenkbereiche (in der horizontalen Ebene 180° von links nach rechts, in der vertikalen Ebene über 90°, von waagrecht nach vorne bis senkrecht nach oben) auch in sehr eingeengten Lagerbeständen hervorragende Rangiermöglichkeiten.
Der Boden des Plattenwagens 1 wird im gezeigten Ausführungsbeispiel aus den Bodenbrettern 8 gebildet, also aus Holzbrettern oder Kunststoffplatten, die zwischen die in Fig. 6 angedeuteten Hutbleche 7 eingelegt sind und die vom mit den Nieten 10 an den Hutblechen 7 befestigten Sperrblech 9 am Herausfallen gehindert werden. Es ist auch möglich, auf die Verwendung von Bodenelementen bei dem erfindungsgemäßen Plattenwagen ganz zu verzichten und statt dessen die Warenträger direkt auf das Auflageprofil des Metallrahmens 6 aufzusetzen. Zweckmäßig ist es, sowohl im Boden, als auch im Metallrahmen 6 des Plattenwagens 1 Standardbohrungen (in den Figuren zeichnerisch nicht dargestellt) anzubringen, an denen die Warenträger befestigt werden können.
Bezugszeichenliste
1
Plattenwagen
2
Zugeinrichtung
2
a Zugstange
3
Hochlast-Lenkrolle mit Feststellbremse
4
Hochlast-Bockrolle
5
Handgriff
6
Metallrahmen
7
Hutblech
8
Bodenbrett
9
Sperrblech
10
Niete
11
Stabilisator
12
Flansch
13
Flanschbolzen
13
a Ringnut
14
Schraube
15
Paßstift
16
Gabelelement
17
Schiebestift
18
Druckfeder
19
Gelenkkreuz
20
Befestigungsring
21
Schmiernippel
22
Gabelelement

Claims (12)

1. Plattenwagen (1) mit abnehmbarer Zugeinrichtung (2), gekennzeichnet durch eine formschlüssige Steckverbindung (12-19) zwischen Zugeinrichtung (2) und Plattenwagen (1).
2. Plattenwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugeinrichtung (2) ein Kugel- oder ein Kreuzgelenk (19) enthält.
3. Plattenwagen nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckvorrichtung an der Unterseite des Bodens des Plattenwagens (1) befestigbar ist.
4. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindung einen mit einer Ringnut (13a) versehenen Flanschbolzen (13) umfaßt.
5. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckverbindung (12-19) ein Anschlußelement (Gabelelement 16) mit federbelastetem Schiebestift (17) enthält.
6. Plattenwagen Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschlußelement (Gabelelement 16) gegenüber dem Flanschbolzen (13) eine Bohrung mit geringem Übermaß aufweist.
7. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Steckvorrichtung als vorzugsweise selbsttätig einrastende Schnappverbindung ausgebildet ist.
8. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er vier Hochlast-Rollen (3, 4) aufweist, wobei an der mit der Zugeinrichtung (2) verbundenen Seite Lenkrollen (3) mit Feststellbremsen angebracht sind.
9. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er Bohrungen enthält, die der Befestigung von Warenträgern dienen.
10. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden des Plattenwagens (1) einen Metallrahmen (6) mit Auflageprofil aufweist, auf dem die den Boden des Plattenwagens (1) bildenden Bodenbretter (8) befestigt sind.
11. Plattenwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß er keine Bodenfläche aufweist und daß das Auflageprofil des Metallrahmens (6) direkt zur Aufnahme von Warenträgern vorgesehen ist.
12. Plattenwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (2a) durch Versplinten oder dgl. mindestens einmal teilbar ist.
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