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DE29508100U1 - Verteiler- bzw. Zustellerwagen - Google Patents

Verteiler- bzw. Zustellerwagen

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DE29508100U1
DE29508100U1 DE29508100U DE29508100U DE29508100U1 DE 29508100 U1 DE29508100 U1 DE 29508100U1 DE 29508100 U DE29508100 U DE 29508100U DE 29508100 U DE29508100 U DE 29508100U DE 29508100 U1 DE29508100 U1 DE 29508100U1
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Description

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Beschreibung
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verteiler-bzw. Zustellerwagen, bestehend aus einem aus Rahmenholmen und Quertraversen gebildeten und mit einem angeschlossenen Griffbügel ausgestatteten Wagenchassis, der über eine BockroUen tragende starre Laufradachse und zwei voneinander unabhängige und um je eine vertikale Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängte Lenkrollen gegen den Boden abgestützt und mit einem insbesondere kastenartigen Aufbau zur Aufnahme des zu transportierenden Zustell-oder Verteilgutes versehen ist und welcher aus einem mit einem Antrieb und einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Wagenchassis und einem Wechselaufbau besteht, wobei wenigstens eine der Rollen (Bock-oder Lenkrolle) des Wagenchassis vermittels eines unter Last anlaufenden und drehrichtungsumkehrbaren Elektromotors antreibbar und dem Elektromotor eine stufenlos regelbare Energieversorgung zugeordnet ist, wobei der Regelung der Energieversorgung ein die am Griffbügel angreifende Schuboder Zugkraft erfassender Sensor zugeordnet ist.
Bei dem Verteiler-bzw. Zustellerwagen nach der Hauptanmeldung sind der Griffbügel samt Einrichtung zur Regelung der Energieversorgung für den Elektromotor und die angetriebene Achse grundsätzlich in Fahrtrichtung hinten liegend angeordnet, während die die geschobene Achse bildenden Lenkrollen in Fahrtrichtung vorne liegend angeordnet sind. Aus dieser Achsanordnung einer seits und der Notwendigkeit mit solchen Verteiler-bzw. Zustellerwagen auch Fahrbahnhindernisse, wie beispielsweise Bordsteinkanten, überwinden zu müssen andererseits resultiert das Erfordernis wenigstens den Lenkrollen der geschobenen Achse zur Überwindung solcher Fahrbahnbindernisse wie Bordsteinkanten oder dergL, eine aufwendige Einrichtung zum stoßfreien Anheben auf die höher liegende Fahrbahnebene, zuordnen zu müssen.
In der praktischen Erprobung solcher Verteiler-bzw. Zustellerwagen hat sich ferner noch herausgestellt, daß die bevorzugte Handhabung solcher Wagen durch die verschiedenen Verteiler-bzw. Zusteüerpersonen von deren personIichen Gegebenheiten und Bevorzugungen abhängt, dahingehend, daß eine Gruppe ein Schieben und eine andere Gruppe ein Ziehen des Verteiler-bzw. Zustellerwagens bevorzugt. Eine solche unterschiedliche Handhabung ist mit einem Verteiler bzw. Zustellerwagen nach dem Hauptpatent nicht oder wenigstens nicht in sinnvoller Weise möglich, da die Zuordnung des zugleich auch die Einrichtung zur Energieversorgung des Elektromotors tragenden Griffbügels an der in Fahrtrichtung hinten liegenden Achse des Wagens kaum eine Bewegung des Wagens durch ziehen zuläßt. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die jeweilige Verteiler-bzw. Zustellerperson mit ihr einmal zugeteilten Wagen den jeweiligen Wagen über eine lange Zeit von vielen Jahren arbeiten muß, so daß den persönlichen Gegebenheiten und Bevorzugungen der jeweiligen Verteiler-bzw. Zustellerperson nach Möglichkeit Rechnung getragen werden sollte bzw. muß.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde einen Verteiler-bzw. Zustellerwagen der eingangs genannten Bauart dahingehend zu verbessern, daß er kostenneutral sowohl als gezogener als auch als geschobener Wagen ausgebildet werden kann und ferner dahingehend zu verbessern, daß die bisherige, aufwendige Hilfseinrichtung zum Überwinden von Fahrbahnhindernissen, wie Bordsteinkanten oder dergl. entweder entfallen oder aber erheblich einfacher und damit billiger ausgebildet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gelöst, daß jeweils beide Rollen einer Laufradachse des Wagens angetrieben sind und die angetriebenen Rollen bzw. die angetriebene Achse der in Vorwärtsfahrtrichtung vorne liegenden Laufradachse zugeordnet sind. Durch eine solche Ausbildung eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens kann, ganz unabhängig davon, ob er als
geschobener oder gezogener Wagen benutzt werden soll, die Überwindung von Fahrbahnhindernissen, wie Bordsteinkanten oder dergl. in einer solchen Weise verbessert werden, daß die bei den Wagen nach dem Hauptpatent erforderliche sehr aufwendige Einrichtung zum stoßfreien Anheben der Rollen der geschobenen Achse auf die höher liegende Fahrbahnebene entweder insgesamt entfallen oder aber durch eine vergleichsweise einfache und billige Einrichtung ersetzt werden kann. Zudem bringt die Anordnung der angetriebenen Achse als in Fahrtrichtung vorne liegende Achse noch den weiteren Vorteil mit sich, daß bei ungünstigen, insbesondere winterlichen Fahrbahnverhältnissen eine bessere Antriebssicherheit erreicht werden kann. Ferner ergibt sich aus dem Wegfall der Einrichtung zum stoßfreien Anheben der Rollen der geschobenen Achse auf die höher liegende Fahrbahnebene auch eine Verkürzung der Gesamtbaulänge des Wagens. Zu alledem ergibt sich bei der Handhabung des Wagens als gezogener Wagen aus der in Fahrtrichtung vorne liegenden Anordnung der angetriebenen Achse noch eine wesentliche Erleichterung der Handhabung.
In besonders zweckmäßigerweise ist in Verbindung mit der in Fahrtrichtung vorne Kegenden Anordnung der angetriebenen Achse weiterhin vorgesehen, daß die angetriebenen Rollen der Antriebsachse größer oder wenigstens gleich groß sind als die Rollen der geschleppten Achse. Die Rollengröße der vorne liegenden angetriebenen Achse sollte dabei so groß gewählt werden, daß die Rollendurchmesser größer sind als die üblicherweise zu überwindende Höhe von Fahrbahnhindernissen, wie Bordsteinkanten oder dergl., so daß die Rollen der angetriebenen Achse unter Vermittlung des durch die auf den Wagen ausgeübten Schub- oder Zugkraft bewirkten Andruckes die obere Kante des Fahrbahnhindernisses , z.B. Bordsteines erfassen und „erklimmen" können.
In Verbindung mit einer solchen Ausstattung einer angetriebenen in Fahrtrichtung vorne liegend angeordneten Achse genügt es dann den Rollen der geschleppten Achse eine einfache Einrichtung zum stoßfreien Anheben auf die hö-
: &Iacgr; #S6 d:
here Fahrbahnebene zuzuordnen. Eine solche Einrichtung kann im einfachsten Fall durch eine Gleitkufe gebildet werden. Die der geschleppten Achse zugeordnete Gleitkufe ist im einfachsten Falle als im Bereich der Wagenlängsmitte angeordneter, starrer Bügel ausgebildet und an dessen Unterseite, dieses nach unten überragende Kufe am Wagenchassis angeordnet, wobei die Kufe den Rollen gegenüber vorlaufend ausgebildet ist. Im Interesse einer optimalen Fahrstabilität des Wagens auch beim Überwinden von Fahrbahnhindernissen ist jedoch zweckmäßigerweise vorgesehen, daß die der geschleppten Achse zugeordnete Gleitkufe wenigstens zwei Kufenbügel umfaßt und der Rollenachse gegenüber soweit vorlaufend beginnt, daß ihre untere Kufenlänge mit einem nur geringen, die gewöhnlichen kleineren Fahrbahnunebenheiten berücksichtigenden Abstand' oberhalb der normalen Rollenaufstandsfläehe liegt.
Selbstverständlich kann anstelle einer Kufe auch eine den Rollen der geschleppten Achse gegenüber vorlaufend an der Unterseite des Wagenchassis angeordnete Walze oder ein Rollenpaar verwendet werden, wobei die Umfangsfläche der Walze bzw. der Umfang der Rollen des Rollenpaares bei auf ebener Fahrbahn befindlichem Wagen einen geringen den unvermeidlichen kleineren Fahnbahnunebenheiten entsprechenden Abstand zur Fahrbahnebene aufweisen.
Hand in Hand mit einer solchen Anordnung der Achsen des Verteiler-bzw. Zustellerwagens ist in einer ersten Ausführungsform erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen, daß das Wagenchassis an seinen beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß eines Griffbügels samt Anschlüssen für die Regelung bzw. Steuerung der Energieversorgung des die Rollen der Antriebsachse antreibenden Elektromotors ausgestattet ist, so daß der wagen insgesamt ohne besonderen Aufwand sowohl als geschobener als auch als gezogener Wagen ausgerüstet werden kann.
-8-
In einer zweiten Ausfuhrungsform kann in Verbindung mit der vorstehend behandelten Achs anordnung zur kostenneutralen Ausbildung des Wagens, wahlweise als gezogener oder geschobener Wagen, aber auch vorgesehen sein, daß das Wagenchassis im Bereich seiner beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß bzw. Anbau einer Antriebsachse ausgestattet ist.
Dabei wird eine weitgehende Vereinfachung insbesondere dadurch erreicht, daß die Antriebsachse als starre Achse ausgebildet ist und ihr die Bockrollen zugeordnet sind.
10
Sofern der Verteiler-bzw. Zustellerwagen auf stets gleichbleibenden und, wie im Postzustelldienst, nahezu vollständig aus geraden Fahrstrecken eingesetzt werden soll kann schließlich noch vorgesehen sein, daß die geschleppte Achse gleichfalls als Starrachse ausgebildet ist.
Anstelle einer Ausbildung als Starrachse kann hinsichtlich der Rollen der geschleppten Achse nach einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltungsform eines erfindungsgemäßen Wagens aber auch vorgesehen sein, daß die Rollen durch Lenkrollen gebildet sind, welche vermittels eines Joches um eine zu ihrer Rotationsachse senkrechte Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängt sind und welche mittels einer Feststelleinrichtung wahlweise ihrer Schwenkachse gegenüber vor- oder nachlaufend feststellbar sind. Durch eine solche in Fahrtrichtung 180°-weise Feststellbarkeit von als Lenkrollen installierten Rollen der geschleppten Achse kann zum einen in bestimmten Fahrsituationen, z.B. beim Abfahren von einer Bordsteinkante oder beim Rückwärtsfahren, die Längsstabilität des Wagens erheblich stabilisiert werden und zum anderen gleichzeitig auch eine willkürlich herbeiführbare Änderung des wirksamen Radstandes des Wagens erreicht werden, was in manchen Fällen, z.B. beim Manövrieren des Wagens, höchst wünschenswert ist. Eine besonders praktische Gestaltungsweise könnte hierfür darin gesehen werden, daß der Feststellung der Lenkrollen der ge-
schleppten Achse in ihrer ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden Stellung eine aus einem am Griffbügel angeordneten Handhebel und Übertragungsmitteln, insbesondere Bowdenzügen, bestehende fernbedienbare Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
Anstelle einer gesonderten manuellen Betätigung der Arretierung der Rollen der geschleppten Achse in einer in Fahrtrichtung ausgerichteten, ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden Stellung kann naturgemäß auch vorgesehen sein, daß die Feststellung der Lenkroüen der geschleppten Achse in ihrer jeweiligen, ausgerichteten Stellung selbsttätig, insbesondere in Abhängigkeit von den am Griffbügel ausgeübten, quergerichteten Lenkkräften selbsttätig ein- bzw. ausgerückt wird, was beispielsweise mittels einer Blockierung der Schwenlagerung durch ansteuerbare, Elektromagnetschieber oder dergl. bewerkstelligt werden kann.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispieles im Einzelnen beschrieben. In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 eine Seitenansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens mit zwei starren Achsen;
Figur 2 eine Seitenansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens mit einer starren Achse und zwei Lenkrollen;
Figur 3 eine Seitenansicht einer abgewandelten Ausführungsform eines Verteiler-bzw. Zusteüerwagens mit zwei starren Achsen; Figur 4 eine Stirnansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens;
-10- .:. : ·:„:„.:· &Ggr;466&Ogr;
Figur 5 eine schematische Darstellung eines Verteiler-bzw. Zustrellerwagens beim Überwinden einer Bordsteinkante.
Figur 6 eine schaubildliche darstellung einer Einzelheit.
Das Chassis des in der Zeichnung dargestellten Verteiler-bzw. Zustellerwagens besteht im Wesentlichen aus einem in der Draufsicht rechteckigen Profilmaterialrahmen 1, an den einerseits in der Zeichnung nicht besonders gezeigte Aufstandsflächen für einen insbesondere als Wechselaufbau 2 gestalteten Aufbau zur Aufnahme des Zusteller-bzw. Verteilergutes und andererseits Achsträger 3 für eine starre, Bockrollen 4 tragende Achse 5 sowie jeweils durch eine Schwenklagerung 6 und ein Joch 7 gebildete Aufhängungen für um eine vertikale Achse 22 schwenkbare Lenkrollen 8 angeschlossen sind. In den in der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispielen trägt die durch einen Rohrmaterialabschnitt gebildete starre Achse 5 die mittels jeweils eines unter Last anlaufenden und drehrichtungsumkehr aren Radnabenmotors 8 angetriebenen Bockrollen 4 und ist in Fahrtrichtung vorne liegend angeordnet. Die die Energieversorgung für die angetriebenen Bockrollen 4 bildenden Batterien oder Akkumulatoren 9 sind in einem etwa mittig unterhalb des Chassisrahmens 1 des Wagens angeordneten Batteriekasten 10 untergebracht, ebenso wie eine elektronische Steuereinheit für die Regelung der Energieversorgung der Radnabenmotoren 8 der angetriebenen Bockrollen 4. Der elektronischen Steuereinheit 11 ist eine Sensoranordnung zugeordnet, welche in einem Gehäuse 12 untergebracht ist, welches seinerseits in einen oberendig den Griffbügel 13 tragenden, aufragenden Holm 14 eingeschaltet ist. Der Griffbügel 13 ist vermittels des Holmes 14 über besondere Aufnahmen 15 an den Chassisrahmen 1 des Wagens angeschlossen, wobei am Chassisrahmen 1 beidendig untereinander gleichartig ausgebildete Aufnahmen 15 angeordnet sind, so daß der den Griffbügel 13 tragende Holm 14 wahlweise an das eine oder andere Ende des Chassisrahmens 1 anschließbar ist, je nach dem ob der Wagen als geschobener oder gezogener Wagen betrieben werden soll.
-11 - &igr; : * &igr; &Ggr;": ·
Die in der Fahrrichtung vorne Hegenden angetriebenen BockroHen 4 weisen bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen einen größeren Durchmesser auf, als die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8. Zur Erleichterung des Überwindens von Fahrbahnabstufungen, insbesondere von Bordsteinkanten 17 ist den die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 bei den Ausführungsformen nach den Figuren 1,2 und 4,5 jeweils eine Gleitkufe 16 zugeordnet, welche vorderendig an der Unterseite des Chassisrahmens 1 des Wagens befestigt ist und deren Kufenbogen 18 sich bis in den Bereich der RoUenaufstandsebene 19 erstreckt, derart, daß (sh. Figur 5) beim Überwinden einer Bordsteinkante 18 die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8 im Zuge der Vorwärtsfahrt des Wagens allmählich auf die Höhe der höherliegenden Fahrbahnebene angehoben werden. Die Gleitkufen 16 bestehen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils aus zwei im Abstand voneinander angeordneten Rundmaterialabschnitten 19, welche im Bereich der Längsmitte des Wagens und den die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 gegenüber vorlaufend an den Chassisrahmen 1 angeschlossen und gegebenenfaüs hinterendig über vertikale Streben 20 zusätzlich gegen den Chassisrahmen 1 abgestützt sind. Desgleichen können die beiden Rundmaterialabschnitte 19 auch über quergerichtete Streben 21 gegeneinander abgestützt sein. In einer besonderen Ausführungsform sind die die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 bezüglich ihrer senkrecht zu ihrer Rotationsachse gerichteten vertikalen Schwenkachse 22 willkürlich und wahlweise in einer dieser gegenüber vorlaufenden oder einer dieser gegenüber nachlaufenden Ausrichtung feststeUbar, wozu im gezeigten Ausfuhrungsbeispiel eine mit der Schwenklagerung 6 zusammenwirkende mechanische Arretiereinrichtung vorgesehen ist, welche mittels Bowdenzüge 24, 25 durch einen am Griffbügel 13 angeordneten Betätigungsgriff 26 ein-bzw. ausrückbar ist. AnsteUe in einer ihrer Rotationsachse gegenüber vorlaufenden oder nachlaufenden Ausrichtung feststeUbarer LenkroUen 8 kann hinsichtlich der geschleppten Achse aber auch deren Aufhängung an einer als starre, über ihrerseits starre Achsträger 27 an den Chassisrahmen 1 angeschlossenen Achse vorgesehen wer-
-12- : : *: : · · t*466"p
den, wie dies in der Figur 1 dargestellt ist. Eine solche Starrachsausbildung der Aufhängung der Rollen 8 der geschleppten Achse gestattet die wahlweise Ausbildung des Wagens als gezogener und geschobener Wagen in einer einfachen Weise dadurch, daß die Anschlußeinrichtungen für die Achsträger 3 und 27 der beiden Achsen des Wagens untereinander gleich ausgestaltet sind, so daß auf eine Umsetzbarkait des Griffbügels 13 verzichtet werden kann, was eine doppelte Anordnung der Aufnahmen 15 erspart.
Bei der in der Figur 3 dargestellten Ausführungsform ist den beiden, die geschleppte Achse bildenden Rollen 8 eine Walze 28 vorgeschaltet, welche ihrerseits über im wesentlichen vertikal ausgerichtete Träger 29 an den Chassisrahmen 1 des Wagens angeschlossen ist und sich bis in den Bereich der Rollenaufstandsebene 19 erstreckt, derart, daß beim Überwinden einer Bordsteinkante 18 die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8 im Zuge der Vorwärtsfahrt des Wagens allmählich auf die Höhe der höherliegenden Fahrbahnebene angehoben werden.

Claims (10)

EXPRESSO DEUTSCHLAND TRANSPORTGERÄTE GMBH. Antonius-Raab-Str. 19 34123 Kassel Verteiler-bzw. Zustellerwagen SCHUTZANSPRÜCHE:
1) Verteiler-bzw. Zustellerwagen, bestehend aus einem aus Rahmenholmen und Quertraversen gebildeten und mit einem angeschlossenen Griffbügel ausgestatteten Wagenchassis, der über eine Bockroüen tragende starre Laufradachse und zwei voneinander unabhängige und um je eine vertikale Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängte Lenkrollen gegen den Boden abgestützt und mit einem insbesondere kastenartigen Aufbau zur Aufnahme des zu transportierenden Zustell-oder Verteilgutes versehen ist und welcher aus einem mit einem Antrieb und einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Wagenchassis und einem Wechselaufbau besteht, wobei wenigstens eine der Rollen (Bock-oder Lenkrolle) des Wagenchassis vermittels eines unter Last anlaufenden und drehrichtungsumkehrbaren Elektromotors antreibbar und dem Elektromotor eine stufenlos regelbare Energieversorgung zugeordnet ist, wobei der Regelung der Energieversorgung ein die am Griffbügel angreifende Schub-oder Zugkraft erfassender Sensor zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils beide Rollen einer Laufradachse des Wagens angetrieben sind und die angetriebenen Rollen der in Vorwärtsfahrtrichtung vorne liegenden Laufradachse zugeordnet sind.
-2-
2) Verteiler-bzw.ZusteUerwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die angetriebenen Rollen der Antriebsachse größer oder wenigstens gleich groß sind als die Rollen der geschleppten Achse.
3) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Wagenchassis an seinen beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß eines Griffbügels samt Anschlüssen für die Regelung bzw. Steuerung der Energieversorgung des die Rollen der Antriebsachse antreibenden Elektromotors ausgestattet ist.
4) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Wagenchassis im Bereich seiner beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß bzw. Anbau einer Antriebsachse ausgestattet ist.
15
5) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsachse als starre Achse ausgebüdet ist und ihr die Bockrollen zugeordnet sind.
6) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der geschleppten Achse eine die Unterseite des Wagenchassis nach unten überragende Kufe zugeordnet ist.
7) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die der geschleppten Achse zugeordnete Kufe wenigstens zwei Kufenbügel umfaßt und der Rollenachse gegenüber vorlaufend beginnt.
8) Verteüer-bzw.Zusteüerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die geschleppte Achse gleichfalls als Starrachse ausgebüdet ist.
9) Verteiler-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen der geschleppten Achse durch Lenkrollen gebildet sind, welche vermittels eines Joches um eine zu ihrer Rotationsachse senkrechte Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängt sind und welche mittels einer Feststelleinrichtung wahlweise ihrer Schwenkachse gegenüber vor- oder nachlaufend feststellbar sind.
10) Verteiler-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Feststellung für die Lenkrollen der geschleppten Achse in ihrer ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden Stellung eine aus einem am Griffbügel angeordneten Handhebel und Übertragungsmitteln, insbesondere Bowdenzügen, bestehende Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
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