DE29508100U1 - Verteiler- bzw. Zustellerwagen - Google Patents
Verteiler- bzw. ZustellerwagenInfo
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Description
• ·
• * t
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verteiler-bzw. Zustellerwagen, bestehend
aus einem aus Rahmenholmen und Quertraversen gebildeten und mit einem angeschlossenen
Griffbügel ausgestatteten Wagenchassis, der über eine BockroUen tragende starre Laufradachse und zwei voneinander unabhängige und um je eine
vertikale Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängte Lenkrollen gegen den Boden abgestützt und mit einem insbesondere kastenartigen Aufbau zur
Aufnahme des zu transportierenden Zustell-oder Verteilgutes versehen ist und
welcher aus einem mit einem Antrieb und einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Wagenchassis und einem Wechselaufbau besteht, wobei wenigstens eine der
Rollen (Bock-oder Lenkrolle) des Wagenchassis vermittels eines unter Last anlaufenden
und drehrichtungsumkehrbaren Elektromotors antreibbar und dem Elektromotor eine stufenlos regelbare Energieversorgung zugeordnet ist, wobei
der Regelung der Energieversorgung ein die am Griffbügel angreifende Schuboder Zugkraft erfassender Sensor zugeordnet ist.
Bei dem Verteiler-bzw. Zustellerwagen nach der Hauptanmeldung sind der
Griffbügel samt Einrichtung zur Regelung der Energieversorgung für den Elektromotor
und die angetriebene Achse grundsätzlich in Fahrtrichtung hinten liegend angeordnet, während die die geschobene Achse bildenden Lenkrollen in
Fahrtrichtung vorne liegend angeordnet sind. Aus dieser Achsanordnung einer seits
und der Notwendigkeit mit solchen Verteiler-bzw. Zustellerwagen auch Fahrbahnhindernisse, wie beispielsweise Bordsteinkanten, überwinden zu müssen
andererseits resultiert das Erfordernis wenigstens den Lenkrollen der geschobenen
Achse zur Überwindung solcher Fahrbahnbindernisse wie Bordsteinkanten
oder dergL, eine aufwendige Einrichtung zum stoßfreien Anheben auf die höher liegende Fahrbahnebene, zuordnen zu müssen.
In der praktischen Erprobung solcher Verteiler-bzw. Zustellerwagen hat sich
ferner noch herausgestellt, daß die bevorzugte Handhabung solcher Wagen durch die verschiedenen Verteiler-bzw. Zusteüerpersonen von deren personIichen
Gegebenheiten und Bevorzugungen abhängt, dahingehend, daß eine Gruppe ein Schieben und eine andere Gruppe ein Ziehen des Verteiler-bzw. Zustellerwagens
bevorzugt. Eine solche unterschiedliche Handhabung ist mit einem Verteiler bzw. Zustellerwagen nach dem Hauptpatent nicht oder wenigstens
nicht in sinnvoller Weise möglich, da die Zuordnung des zugleich auch die Einrichtung
zur Energieversorgung des Elektromotors tragenden Griffbügels an der in Fahrtrichtung hinten liegenden Achse des Wagens kaum eine Bewegung des
Wagens durch ziehen zuläßt. Andererseits ist zu berücksichtigen, daß die jeweilige
Verteiler-bzw. Zustellerperson mit ihr einmal zugeteilten Wagen den jeweiligen Wagen über eine lange Zeit von vielen Jahren arbeiten muß, so daß den
persönlichen Gegebenheiten und Bevorzugungen der jeweiligen Verteiler-bzw. Zustellerperson nach Möglichkeit Rechnung getragen werden sollte bzw. muß.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde einen Verteiler-bzw. Zustellerwagen
der eingangs genannten Bauart dahingehend zu verbessern, daß er kostenneutral sowohl als gezogener als auch als geschobener Wagen ausgebildet
werden kann und ferner dahingehend zu verbessern, daß die bisherige, aufwendige Hilfseinrichtung zum Überwinden von Fahrbahnhindernissen, wie Bordsteinkanten
oder dergl. entweder entfallen oder aber erheblich einfacher und damit billiger ausgebildet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen dadurch gelöst, daß jeweils
beide Rollen einer Laufradachse des Wagens angetrieben sind und die angetriebenen
Rollen bzw. die angetriebene Achse der in Vorwärtsfahrtrichtung vorne liegenden Laufradachse zugeordnet sind. Durch eine solche Ausbildung
eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens kann, ganz unabhängig davon, ob er als
geschobener oder gezogener Wagen benutzt werden soll, die Überwindung von
Fahrbahnhindernissen, wie Bordsteinkanten oder dergl. in einer solchen Weise verbessert werden, daß die bei den Wagen nach dem Hauptpatent erforderliche
sehr aufwendige Einrichtung zum stoßfreien Anheben der Rollen der geschobenen Achse auf die höher liegende Fahrbahnebene entweder insgesamt entfallen
oder aber durch eine vergleichsweise einfache und billige Einrichtung ersetzt werden kann. Zudem bringt die Anordnung der angetriebenen Achse als in
Fahrtrichtung vorne liegende Achse noch den weiteren Vorteil mit sich, daß bei ungünstigen, insbesondere winterlichen Fahrbahnverhältnissen eine bessere
Antriebssicherheit erreicht werden kann. Ferner ergibt sich aus dem Wegfall der Einrichtung zum stoßfreien Anheben der Rollen der geschobenen Achse auf die
höher liegende Fahrbahnebene auch eine Verkürzung der Gesamtbaulänge des Wagens. Zu alledem ergibt sich bei der Handhabung des Wagens als gezogener
Wagen aus der in Fahrtrichtung vorne liegenden Anordnung der angetriebenen Achse noch eine wesentliche Erleichterung der Handhabung.
In besonders zweckmäßigerweise ist in Verbindung mit der in Fahrtrichtung
vorne Kegenden Anordnung der angetriebenen Achse weiterhin vorgesehen, daß
die angetriebenen Rollen der Antriebsachse größer oder wenigstens gleich groß sind als die Rollen der geschleppten Achse. Die Rollengröße der vorne liegenden
angetriebenen Achse sollte dabei so groß gewählt werden, daß die Rollendurchmesser
größer sind als die üblicherweise zu überwindende Höhe von Fahrbahnhindernissen,
wie Bordsteinkanten oder dergl., so daß die Rollen der angetriebenen Achse unter Vermittlung des durch die auf den Wagen ausgeübten Schub-
oder Zugkraft bewirkten Andruckes die obere Kante des Fahrbahnhindernisses , z.B. Bordsteines erfassen und „erklimmen" können.
In Verbindung mit einer solchen Ausstattung einer angetriebenen in Fahrtrichtung
vorne liegend angeordneten Achse genügt es dann den Rollen der geschleppten Achse eine einfache Einrichtung zum stoßfreien Anheben auf die hö-
: &Iacgr; #S6 d:
here Fahrbahnebene zuzuordnen. Eine solche Einrichtung kann im einfachsten
Fall durch eine Gleitkufe gebildet werden. Die der geschleppten Achse zugeordnete
Gleitkufe ist im einfachsten Falle als im Bereich der Wagenlängsmitte angeordneter,
starrer Bügel ausgebildet und an dessen Unterseite, dieses nach unten überragende Kufe am Wagenchassis angeordnet, wobei die Kufe den Rollen
gegenüber vorlaufend ausgebildet ist. Im Interesse einer optimalen Fahrstabilität
des Wagens auch beim Überwinden von Fahrbahnhindernissen ist jedoch zweckmäßigerweise vorgesehen, daß die der geschleppten Achse zugeordnete
Gleitkufe wenigstens zwei Kufenbügel umfaßt und der Rollenachse gegenüber soweit vorlaufend beginnt, daß ihre untere Kufenlänge mit einem nur geringen,
die gewöhnlichen kleineren Fahrbahnunebenheiten berücksichtigenden Abstand' oberhalb der normalen Rollenaufstandsfläehe liegt.
Selbstverständlich kann anstelle einer Kufe auch eine den Rollen der geschleppten
Achse gegenüber vorlaufend an der Unterseite des Wagenchassis angeordnete Walze oder ein Rollenpaar verwendet werden, wobei die Umfangsfläche der
Walze bzw. der Umfang der Rollen des Rollenpaares bei auf ebener Fahrbahn befindlichem Wagen einen geringen den unvermeidlichen kleineren Fahnbahnunebenheiten
entsprechenden Abstand zur Fahrbahnebene aufweisen.
Hand in Hand mit einer solchen Anordnung der Achsen des Verteiler-bzw. Zustellerwagens
ist in einer ersten Ausführungsform erfindungsgemäß weiterhin vorgesehen, daß das Wagenchassis an seinen beiden Stirnenden mit untereinander
gleichen Einrichtungen zum Anschluß eines Griffbügels samt Anschlüssen für die Regelung bzw. Steuerung der Energieversorgung des die Rollen der Antriebsachse
antreibenden Elektromotors ausgestattet ist, so daß der wagen insgesamt ohne besonderen Aufwand sowohl als geschobener als auch als gezogener
Wagen ausgerüstet werden kann.
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In einer zweiten Ausfuhrungsform kann in Verbindung mit der vorstehend behandelten
Achs anordnung zur kostenneutralen Ausbildung des Wagens, wahlweise als gezogener oder geschobener Wagen, aber auch vorgesehen sein,
daß das Wagenchassis im Bereich seiner beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß bzw. Anbau einer Antriebsachse ausgestattet
ist.
Dabei wird eine weitgehende Vereinfachung insbesondere dadurch erreicht, daß
die Antriebsachse als starre Achse ausgebildet ist und ihr die Bockrollen zugeordnet
sind.
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Sofern der Verteiler-bzw. Zustellerwagen auf stets gleichbleibenden und, wie im
Postzustelldienst, nahezu vollständig aus geraden Fahrstrecken eingesetzt werden
soll kann schließlich noch vorgesehen sein, daß die geschleppte Achse gleichfalls
als Starrachse ausgebildet ist.
Anstelle einer Ausbildung als Starrachse kann hinsichtlich der Rollen der geschleppten
Achse nach einer besonders zweckmäßigen Ausgestaltungsform eines erfindungsgemäßen Wagens aber auch vorgesehen sein, daß die Rollen durch
Lenkrollen gebildet sind, welche vermittels eines Joches um eine zu ihrer Rotationsachse
senkrechte Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängt sind und welche mittels einer Feststelleinrichtung wahlweise ihrer Schwenkachse gegenüber
vor- oder nachlaufend feststellbar sind. Durch eine solche in Fahrtrichtung 180°-weise Feststellbarkeit von als Lenkrollen installierten Rollen der geschleppten
Achse kann zum einen in bestimmten Fahrsituationen, z.B. beim Abfahren von einer Bordsteinkante oder beim Rückwärtsfahren, die Längsstabilität des
Wagens erheblich stabilisiert werden und zum anderen gleichzeitig auch eine willkürlich herbeiführbare Änderung des wirksamen Radstandes des Wagens
erreicht werden, was in manchen Fällen, z.B. beim Manövrieren des Wagens, höchst wünschenswert ist. Eine besonders praktische Gestaltungsweise könnte
hierfür darin gesehen werden, daß der Feststellung der Lenkrollen der ge-
schleppten Achse in ihrer ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden
Stellung eine aus einem am Griffbügel angeordneten Handhebel und Übertragungsmitteln,
insbesondere Bowdenzügen, bestehende fernbedienbare Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
Anstelle einer gesonderten manuellen Betätigung der Arretierung der Rollen der
geschleppten Achse in einer in Fahrtrichtung ausgerichteten, ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden Stellung kann naturgemäß auch vorgesehen
sein, daß die Feststellung der Lenkroüen der geschleppten Achse in ihrer jeweiligen, ausgerichteten Stellung selbsttätig, insbesondere in Abhängigkeit
von den am Griffbügel ausgeübten, quergerichteten Lenkkräften selbsttätig ein- bzw. ausgerückt wird, was beispielsweise mittels einer Blockierung der Schwenlagerung
durch ansteuerbare, Elektromagnetschieber oder dergl. bewerkstelligt
werden kann.
Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beispielsbeschreibung anhand eines in
der Zeichnung dargestellten Ausfuhrungsbeispieles im Einzelnen beschrieben. In der Zeichnung zeigt die
Figur 1 eine Seitenansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens mit zwei starren
Achsen;
Figur 2 eine Seitenansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens mit einer starren
Achse und zwei Lenkrollen;
Figur 3 eine Seitenansicht einer abgewandelten Ausführungsform eines Verteiler-bzw.
Zusteüerwagens mit zwei starren Achsen; Figur 4 eine Stirnansicht eines Verteiler-bzw. Zustellerwagens;
-10- .:. : ·:„:„.:· &Ggr;466&Ogr;
Figur 5 eine schematische Darstellung eines Verteiler-bzw. Zustrellerwagens
beim Überwinden einer Bordsteinkante.
Figur 6 eine schaubildliche darstellung einer Einzelheit.
Das Chassis des in der Zeichnung dargestellten Verteiler-bzw. Zustellerwagens
besteht im Wesentlichen aus einem in der Draufsicht rechteckigen Profilmaterialrahmen
1, an den einerseits in der Zeichnung nicht besonders gezeigte Aufstandsflächen für einen insbesondere als Wechselaufbau 2 gestalteten Aufbau
zur Aufnahme des Zusteller-bzw. Verteilergutes und andererseits Achsträger 3
für eine starre, Bockrollen 4 tragende Achse 5 sowie jeweils durch eine Schwenklagerung
6 und ein Joch 7 gebildete Aufhängungen für um eine vertikale Achse 22 schwenkbare Lenkrollen 8 angeschlossen sind. In den in der Zeichnung dargestellten
Ausfuhrungsbeispielen trägt die durch einen Rohrmaterialabschnitt gebildete starre Achse 5 die mittels jeweils eines unter Last anlaufenden und
drehrichtungsumkehr aren Radnabenmotors 8 angetriebenen Bockrollen 4 und
ist in Fahrtrichtung vorne liegend angeordnet. Die die Energieversorgung für die
angetriebenen Bockrollen 4 bildenden Batterien oder Akkumulatoren 9 sind in einem etwa mittig unterhalb des Chassisrahmens 1 des Wagens angeordneten
Batteriekasten 10 untergebracht, ebenso wie eine elektronische Steuereinheit für die Regelung der Energieversorgung der Radnabenmotoren 8 der angetriebenen
Bockrollen 4. Der elektronischen Steuereinheit 11 ist eine Sensoranordnung zugeordnet, welche in einem Gehäuse 12 untergebracht ist, welches seinerseits
in einen oberendig den Griffbügel 13 tragenden, aufragenden Holm 14 eingeschaltet
ist. Der Griffbügel 13 ist vermittels des Holmes 14 über besondere Aufnahmen 15 an den Chassisrahmen 1 des Wagens angeschlossen, wobei am
Chassisrahmen 1 beidendig untereinander gleichartig ausgebildete Aufnahmen 15 angeordnet sind, so daß der den Griffbügel 13 tragende Holm 14 wahlweise
an das eine oder andere Ende des Chassisrahmens 1 anschließbar ist, je nach dem ob der Wagen als geschobener oder gezogener Wagen betrieben werden soll.
-11 - &igr; : * &igr; &Ggr;": ·
Die in der Fahrrichtung vorne Hegenden angetriebenen BockroHen 4 weisen bei
den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen einen größeren Durchmesser auf, als die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8. Zur Erleichterung
des Überwindens von Fahrbahnabstufungen, insbesondere von Bordsteinkanten 17 ist den die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 bei den
Ausführungsformen nach den Figuren 1,2 und 4,5 jeweils eine Gleitkufe 16 zugeordnet,
welche vorderendig an der Unterseite des Chassisrahmens 1 des Wagens befestigt ist und deren Kufenbogen 18 sich bis in den Bereich der RoUenaufstandsebene
19 erstreckt, derart, daß (sh. Figur 5) beim Überwinden einer Bordsteinkante 18 die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8 im Zuge der
Vorwärtsfahrt des Wagens allmählich auf die Höhe der höherliegenden Fahrbahnebene
angehoben werden. Die Gleitkufen 16 bestehen im gezeigten Ausführungsbeispiel jeweils aus zwei im Abstand voneinander angeordneten Rundmaterialabschnitten
19, welche im Bereich der Längsmitte des Wagens und den die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 gegenüber vorlaufend an den Chassisrahmen
1 angeschlossen und gegebenenfaüs hinterendig über vertikale Streben
20 zusätzlich gegen den Chassisrahmen 1 abgestützt sind. Desgleichen können die beiden Rundmaterialabschnitte 19 auch über quergerichtete Streben 21 gegeneinander
abgestützt sein. In einer besonderen Ausführungsform sind die die geschleppte Achse bildenden LenkroUen 8 bezüglich ihrer senkrecht zu ihrer Rotationsachse
gerichteten vertikalen Schwenkachse 22 willkürlich und wahlweise in einer dieser gegenüber vorlaufenden oder einer dieser gegenüber nachlaufenden
Ausrichtung feststeUbar, wozu im gezeigten Ausfuhrungsbeispiel eine mit der Schwenklagerung 6 zusammenwirkende mechanische Arretiereinrichtung
vorgesehen ist, welche mittels Bowdenzüge 24, 25 durch einen am Griffbügel 13 angeordneten Betätigungsgriff 26 ein-bzw. ausrückbar ist.
AnsteUe in einer ihrer Rotationsachse gegenüber vorlaufenden oder nachlaufenden Ausrichtung feststeUbarer LenkroUen 8 kann hinsichtlich der geschleppten
Achse aber auch deren Aufhängung an einer als starre, über ihrerseits starre Achsträger 27 an den Chassisrahmen 1 angeschlossenen Achse vorgesehen wer-
-12- : : *: : · · t*466"p
den, wie dies in der Figur 1 dargestellt ist. Eine solche Starrachsausbildung der
Aufhängung der Rollen 8 der geschleppten Achse gestattet die wahlweise Ausbildung
des Wagens als gezogener und geschobener Wagen in einer einfachen Weise dadurch, daß die Anschlußeinrichtungen für die Achsträger 3 und 27 der
beiden Achsen des Wagens untereinander gleich ausgestaltet sind, so daß auf eine Umsetzbarkait des Griffbügels 13 verzichtet werden kann, was eine doppelte
Anordnung der Aufnahmen 15 erspart.
Bei der in der Figur 3 dargestellten Ausführungsform ist den beiden, die geschleppte
Achse bildenden Rollen 8 eine Walze 28 vorgeschaltet, welche ihrerseits über im wesentlichen vertikal ausgerichtete Träger 29 an den Chassisrahmen
1 des Wagens angeschlossen ist und sich bis in den Bereich der Rollenaufstandsebene
19 erstreckt, derart, daß beim Überwinden einer Bordsteinkante 18 die die geschleppte Achse bildenden Lenkrollen 8 im Zuge der Vorwärtsfahrt des
Wagens allmählich auf die Höhe der höherliegenden Fahrbahnebene angehoben werden.
Claims (10)
1) Verteiler-bzw. Zustellerwagen, bestehend aus einem aus Rahmenholmen und
Quertraversen gebildeten und mit einem angeschlossenen Griffbügel ausgestatteten
Wagenchassis, der über eine Bockroüen tragende starre Laufradachse und zwei voneinander unabhängige und um je eine vertikale Achse
schwenkbar am Wagenchassis aufgehängte Lenkrollen gegen den Boden abgestützt und mit einem insbesondere kastenartigen Aufbau zur Aufnahme
des zu transportierenden Zustell-oder Verteilgutes versehen ist und welcher
aus einem mit einem Antrieb und einer Lenkeinrichtung ausgestatteten Wagenchassis
und einem Wechselaufbau besteht, wobei wenigstens eine der Rollen (Bock-oder Lenkrolle) des Wagenchassis vermittels eines unter Last
anlaufenden und drehrichtungsumkehrbaren Elektromotors antreibbar und dem Elektromotor eine stufenlos regelbare Energieversorgung zugeordnet ist,
wobei der Regelung der Energieversorgung ein die am Griffbügel angreifende Schub-oder Zugkraft erfassender Sensor zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils beide Rollen einer Laufradachse des Wagens angetrieben sind und die angetriebenen Rollen der in Vorwärtsfahrtrichtung vorne
liegenden Laufradachse zugeordnet sind.
-2-
2) Verteiler-bzw.ZusteUerwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die angetriebenen Rollen der Antriebsachse größer oder wenigstens gleich groß sind als die Rollen der geschleppten Achse.
3) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wagenchassis an seinen beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß eines Griffbügels samt Anschlüssen
für die Regelung bzw. Steuerung der Energieversorgung des die Rollen der Antriebsachse antreibenden Elektromotors ausgestattet ist.
4) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wagenchassis im Bereich seiner beiden Stirnenden mit untereinander gleichen Einrichtungen zum Anschluß bzw. Anbau einer Antriebsachse
ausgestattet ist.
15
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5) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Antriebsachse als starre Achse ausgebüdet ist und ihr die Bockrollen zugeordnet sind.
6) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der geschleppten Achse eine die Unterseite des Wagenchassis nach unten überragende Kufe zugeordnet ist.
7) Verteüer-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die der geschleppten Achse zugeordnete Kufe wenigstens zwei Kufenbügel umfaßt und der Rollenachse gegenüber vorlaufend beginnt.
8) Verteüer-bzw.Zusteüerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die geschleppte Achse gleichfalls als Starrachse ausgebüdet ist.
9) Verteiler-bzw.Zustellerwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rollen der geschleppten Achse durch Lenkrollen gebildet sind, welche vermittels eines Joches um eine zu ihrer Rotationsachse
senkrechte Achse schwenkbar am Wagenchassis aufgehängt sind und welche mittels einer Feststelleinrichtung wahlweise ihrer Schwenkachse gegenüber
vor- oder nachlaufend feststellbar sind.
10) Verteiler-bzw.Zustellerwagen nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
der Feststellung für die Lenkrollen der geschleppten Achse in ihrer ihrer Schwenkachse gegenüber vor-oder nachlaufenden Stellung eine aus einem
am Griffbügel angeordneten Handhebel und Übertragungsmitteln, insbesondere Bowdenzügen, bestehende Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29508100U DE29508100U1 (de) | 1995-05-17 | 1995-05-17 | Verteiler- bzw. Zustellerwagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29508100U DE29508100U1 (de) | 1995-05-17 | 1995-05-17 | Verteiler- bzw. Zustellerwagen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29508100U1 true DE29508100U1 (de) | 1996-09-19 |
Family
ID=8008108
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29508100U Expired - Lifetime DE29508100U1 (de) | 1995-05-17 | 1995-05-17 | Verteiler- bzw. Zustellerwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29508100U1 (de) |
Cited By (8)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29607452U1 (de) * | 1996-04-24 | 1996-07-18 | Sinemus, Kai, 55128 Mainz | Kühlwagen |
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