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Die
Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung für auf einem Formzylinder von
Druckmaschinen zu befestigende Druckformen gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1.
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Bei
Bogenoffsetdruckmaschinen werden die als Druckplatten ausgebildeten
Druckformen mit ihren Enden an Klemmeinrichtungen befestigt, die
als Schienen ausgebildet in einer Grube des Druckform- bzw. Plattenzylinders
angeordnet sind. Diese Klemmschienen bestehen aus einer oberen und
einer unteren Klemmschiene, die zum Halten des Druckplattenendes
mit einer Kraft gegeneinander anstellbar sind. Dabei kann entweder
der obere Klemmschienenteil zylinderfest und der untere Klemmschienenteil
relativ gegenüber
diesem beweglich angeordnet sein bzw. die untere Klemmschiene ist
zylinderfest befestigt und das Oberteil ist beweglich gelagert.
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Aus
der
DE 34 01 351 A1 ist
eine Schnellspannleiste zum Befestigen einer Druckplatte an Druckmaschinen
bekannt, welche eine zylinderfest angeordnete obere Klemmschiene
aufweist, der gegenüber
eine über
eine Exzenter- bzw. Nockenwelle bewegliche untere Klemmschiene angeordnet
ist. Die aufgezählten
Teile wirken direkt formschlüssig zum
Klemmen einer Druckplatte zwischen dem Ober- und Unterteil zusammen,
so daß höchste Fertigungsqualitäten einzuhalten
sind, damit insbesondere bei einer großformatigen Maschine die Klemmkraft gleichmäßig über die
gesamte Formatbreite aufgebracht wird. Ferner ist es als nachteilig
anzusehen, daß bei
einer derartigen Spannschiene die Stärke der zu befestigenden Druckform
bzw. Druckplatten innerhalb eines engen Dickenbereiches zu liegen
hat. Insbesondere erfolgt keine selbsttätige Anpassung der Klemmkraft
an unterschiedliche Plattenstärken.
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Aus
der
DE 41 29 831 C2 ist
eine Schnellkiemmvorrichtung in Form einer Spannschiene mit einem
zylinderfesten oberen und einem radial beweglichen Unterteil bekannt,
wobei hier die zum Klemmen einer Druckplatte aufzubringende Kraft
durch vorgespannte Federn aufgebracht wird. Zum Öffnen des Unterteils werden
dazu die Federn überdrückt. Dadurch,
daß die
Klemmkraft durch die Federn aufgebracht wird, erfolgt ein selbsttätiges Anpassen
der Klemmkraft an unterschiedliche Plattenstärken und ferner auch eine weitestgehende
Vergleichmäßigung der
Klemmkraft über
die Formatbreite des Zylinders bzw. die Erstreckungslänge der
Spannschiene. Als nachteilig ist aber anzusehen, daß zum Öffnen einer derartigen
Einrichtung die entsprechende Kraft durch das Steilmittel permanent
aufzubringen ist, d. h. soll diese Spannschiene für eine längere Zeit
im geöffneten
Zustand gehalten werden und ferner auch der diese Einrichtung tragende
Zylinder bewegt bzw. verdreht werden, so muß das beispielsweise als druckmittelbeaufschlagbares
Steilmittel ausgebildete Element permanent mit Drucköl bzw. Druckluft
versorgt werden. Ferner ist der Fertigungsaufwand zum Einbringen
der entsprechenden Vertiefungen für die in der Spannschiene zu
integrierenden Federelemente nebst der Anlenkungen für auf die
Federelemente einwirkenden Rückstellelemente
als nachteilig anzusehen.
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Aus
der
DE 26 06 773 A1 ist
eine Spannleiste zum Befestigen von Druckplatten an Druckmaschinen
bekannt, bei welcher eine als Exzenter- bzw. Nockenwelle ausgebildete
Betätigungseinrichtung über zwischengeschaltete
Federelemente auf ein radial bewegliches Unterteil einwirkt. Das
Oberteil dieser Spannschiene ist zylinderfest ausgeführt. Durch
die Hintereinanderschaltung der Betätigungseinrichtung zum Schließen und Öffnen der
Spannschiene und der Federn kann eine derartige Schiene ohne permanente
Kraft- bzw. Druckmittelbeaufschlagung über längere Zeiten sowohl im geöffneten
als auch im geschlossenen Zustand gehalten werden. Auch hier ist es
als nachteilig anzusehen, daß eine
Vielzahl über die
Formatbreite vorzusehender Federelemente in der Spannschiene integriert
sein muß,
was einen entsprechenden Fertigungsaufwand darstellt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Klemmeinrichtung gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 derartig zu erweitern, so daß in bautechnisch einfacher
Weise eine federelastische Klemmung zur Befestigung einer Druckplatte
möglich ist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
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Gemäß der Erfindung
ist vorgesehen, daß die
das Ober- bzw. das Unterteil bewegende Betätigungseinrichtung mit einer
Federelastizität
gegenüber
dem Zylinder abgestützt
ist bzw. die Betätigungseinrichtung
die Federelastizität
integriert aufweist, so daß beim
Aufbauen der Klemmkraft die Betätigungseinrichtung
mit einer vorgesehenen Nachgiebigkeit insbesondere auf unterschiedliche
Druckplattenstärken
und dergleichen reagiert. Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist die Betätigungseinrichtung
dabei als eine sich über
die Formatbreite der Spannschienen (des Druckformzylinders) erstreckende
Welle ausgebildet, auf der axial voneinander beabstandet einzelne
Nocken- bzw. Exzenter angeordnet sind. Diese Nocken- bzw. Exzenter
wirken direkt (ohne Zwischenschaltung entsprechender Federelemente
oder dergleichen) auf das insbesondere radial bewegliche Unterteil,
welches mit dem zylinderfest angeordneten Oberteil der Klemmschiene
zusammenwirkt. Die sich über
die Formatbreite des Zylinders (die Erstreckungslänge der
Klemmschiene) erstreckende Welle als Betätigungseinrichtung ist dabei
zwischen den abschnittsweise angeordneten Nocken bzw. Exzentern
drehbar in Lagern aufgefangen, so daß vorzugsweise jeweils ein
mit dem radial beweglichen Unterteil zusammenwirkender Nocken bzw.
Exzenter zwischen zwei benachbarten Lagerblöcken liegt. Die Federelastizität dieser
erfindungsgemäßen Ausführungsform
ist dabei durch die Durchbiegung der zwischen den Lagerblökken sich
erstreckenden Wellenabschnittes gegeben, d. h. beim Verschwenken
der Welle von der Offen-Stellung in die Klemm-Stellung erfährt die
Welle eine Durchbiegung, welche somit eine Anpassung der radial
beweglichen Unterleiste an unterschiedliche Druckplattenstärken ermöglicht.
Ferner erfolgt so auch eine Vergleichmäßigung der über die Formatbreite des Zylinders
bzw. die Erstreckungslänge
der Klemmschiene erfolgende Klemmkraft zum Halten der Druckplatte.
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Mittels
der erfindungsgemäßen Klemmeinrichtung
ist es nicht nur möglich,
unterschiedliche Druckplattenstärken
auf einem Druckformzylinder zu befestigen und dabei auch über die
Formatbreite des Zylinders bzw. die Länge der Schiene weitestgehend gleichmäßige Klemmkräfte zu erzeugen,
sondern es ergeben sich auch neue Möglichkeiten beim Wechseln einer
Druckform bzw. Druckplatte.
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Dadurch,
daß die
als Welle ausgebildete Betätigungseinrichtung
sowohl zum Öffnen
als auch zum Schließen
(Klemmen) unter Kraftaufbringung jeweils in eine Endstellung verschwenkt
wird, ist es möglich,
den Druckform- bzw. Plattenzylinder auch mit geöffneter Klemmschiene zu verfahren.
Insbesondere zum Abfördern
einer auf dem Druckformzylinder befindlichen gebrauchten Druckform
(Druckplatte) ist es möglich,
den Zylinder zunächst
in eine vorgegebene Winkelposition zu verfahren und daraufhin die
Klemmschiene zu öffnen.
Dann wird der Formzylinder durch Rückwärtsdrehen soweit verfahren,
bis beispielsweise das Ende der vom Außenumfang abgewickelten Druckform
von einer Halteeinrichtung am Schutz des Druckwerkes gehalten werden
kann, so daß beim
Vorwärtsdrehen
des Zylinders der durch die geöffnete
Klemmeinrichtung gehaltene Bereich der Druckplatte aus diesem Klemmspalt
herausgezogen wird.
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Durch
das zuvorstehend beschriebene erfindungsgemäße Herausfördern der gebrauchten Druckform
aus der geöffneten
Klemmeinrichtung des Formzylinders ist es möglich, daß die vom Formzylinder abgeförderte Druckform
erst nach dem Aufziehen einer neuen Druckform auf den Formzylinder
aus der lagefixierten Position entnommen wird. Dadurch kann bei
einer vollautomatischen Wechseleinrichtung nicht nur eine Einrichtung
zum Herausziehen der gebrauchten Druckform aus der Klemmeinrichtung
entfallen, sondern auch bei einem halbautomatischem Wechselvorgang
vereinfacht sich der Handhabungsaufwand für eine Bedienperson.
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Die
erfindungsgemäße Befestigungseinrichtung
eignet sich insbesondere für
eine Automatisierung der Befestigung einer Druckplatte auf dem Druckformzylinder
bzw. Plattenzylinder einer Druckmaschine. Dabei ist es möglich, die
Krafteinleitung für
die im Zylinder angebrachte Betätigungseinrichtung,
welche vorzugsweise als Welle mit Nocken bzw. Exzentern ausgebildet
ist, gestellfest anzuordnen, so daß die entsprechende Kopplung
bei einer Zylinderstellung gegenüber
dieser Krafteinleitung erfolgen kann. So kann wie zuvorstehend angedeutet die
Klemmschiene geöffnet
werden und daraufhin der Druckform- bzw. Plattenzylinder um einen
vorgesehenen Winkelbereich rückwärts verfahren
werden, um das Ende der vom Druckform- bzw. Plattenzylinder abgewickelten
Platte in Eingriff mit einer Halteeinrichtung zu bringen. Dadurch,
daß die
als Welle mit Nocken bzw. Exzentern ausgebildete Betätigungseinrichtung
zum Öffnen
der Klemmschiene in eine stabile Endlage gebracht ist, ist es nicht
nötig,
die Kraft zum Öffnen
der Klemmschiene permanent aufzubringen. Nachdem dann der Druckform-
bzw. Plattenzylinder wieder in seine Ausgangsstellung mit der Krafteinleitungseinrichtung
korrespondierend verfahren worden ist, kann dann das Schließen der
Klemmeinrichtung erfolgen.
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Des
weiteren erfolgt die Erläuterung
eines Ausführungsbeispieles
der Erfindung anhand der Zeichnungen.
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Es
zeigt:
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1–4 den
Schnitt durch die erfindungsgemäße Klemmvorrichtung,
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5+6 die
Ansicht eines Ausschnittes der erfindungsgemäßen Klemmeinrichtung, und
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7+8 das
Prinzip der federelastischen Wirkung der Betätigungseinrichtung der Klemmschiene.
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Die
erfindungsgemäße Klemmschiene 1 besteht
aus einem zylinderfest angeordneten Oberteil 2 und einem
radial beweglich gelagerten Unterteil 3, welche jeweils
als insbesondere über
die Formatbreite des nicht dargestellten Druckform- bzw. Plattenzylinder
sich erstreckende Schienen ausgebildet sind (1–4).
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Wie
in 1 in Verbindung mit den 5 und 6 dargestellt
sind unterhalb des radial beweglichen Unterteiles 3 axial
voneinander beabstandet Lagerblöcke 6 angeordnet,
in welche das Ende von Schrauben 4 eingedreht sind, deren
Schaft längsbeweglich
in je einer entsprechenden Öffnung des
Unterteils 3 gelagert ist. Zwischen dem Kopf der Schrauben 4 und
einer Verjüngung
der Bohrung im Unterteil 3 sich abstützend sind Druckfedern 5 angeordnet,
durch welche das Unterteil 3 zum öffnen der entsprechenden Klemmflächen zwischen
dem Oberteil 2 und dem Unterteil 3 in die geöffnete Stellung verbracht
wird.
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Die 2, 5 und 6 zeigen
die Geradführung
des radial beweglichen Oberteils 3 gegenüber dem
Oberteil 2. Vorgesehen sind hierzu axial voneinander beabstandet
mehrere Schrauben 8, welche durch entsprechende Öffnungen 8.1 im
Unterteil hindurch geführt
und deren Enden in entsprechende Gewinde im Oberteil 2 der
Klemmschiene 1 eingedreht sind. Der Kopf der Schrauben 8 wirkt
dabei jeweils mit einer Planfläche
der Öffnungen 8.1 zusammen,
welche parallel zur radialen Bewegungsrichtung des Unterteils 3 verlaufen.
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Durch
die mehreren axial voneinander beabstandeten und unterhalb des Unterteils 3 angeordneten
Lagerblöcke
ist eine Welle 7 drehbar aufgenommen hindurch geführt, welche
in den zwischen den Lagerblöcken 6 gelegenen
Bereichen jeweils einen Nocken bzw. Exzenter 9 aufweist.
Die Nocken bzw. Exzenter 9 der Welle 7 wirken
mit jeweils einer im unteren Bereich des Unterteils 3 angebrachten
Rolle 10 zusammen (3–6).
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In 4 ist
die geöffnete
Stellung des Unterteiles 3 gegenüber dem Oberteil 2 der
erfindungsgemäßen Klemmschiene 1 dargestellt.
Die Welle 7 ist dabei in einer derartige Stellung verschwenkt
worden, so daß die
Rollen 10 des beweglichen Unterteils 3 auf einem
kleineren Radius der Nocken bzw. Exzenter 9 der Welle zum
Liegen kommen. Demzufolge ist der durch die Klemmflächen des
Unterteils 3 und Oberteils 2 definierte Klemmspalt
der Klemmschiene 1 geöffnet.
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3 zeigt
die geschlossene, dem Klemm-Zustand entsprechenden Zustand der Klemmschiene 1.
Durch Verschwenken der Welle 7 kommen die Rollen 10 des
Unterteils 3 auf dem großen Radius der Nocken – bzw. Exzenter 9 zum
Liegen, so daß das
Unterteil 3 über
die Rollen 10 mit einer entsprechenden Kraft gegen das
zylinderfeste Oberteil 2 gedrückt wird. Eine durch die Klemmflächen zwischen
dem Unterteil 3 und dem Oberteil 2 gehaltene Druckplatte
ist nicht dargestellt.
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7 zeigt
prinzipiell die Anordnung der Welle 7 mit einem Nocken
bzw. Exzenter 9 zwischen zwei die Welle 7 lagernden
Lagerblöcken 6.
Die Orientierung der Welle 7 entspricht hierbei der geöffneten
Stellung, d. h. der Stellung des Nockens bzw. Exzenters 9 in
Verbindung mit der Rolle 10, wie dies in 4 dargestellt
ist. Wird nun die Welle 7 nebst Nocken bzw. Exzenter 9 in
die Stellung zum Schließen des
Unterteils 3 verschwenkt, so erfährt die Welle 7 zwischen
den Stützstellen
der Lagerblöcke 6 jeweils eine
Durchbiegung entsprechend der aufgebrachten Klemmkraft.
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In 8 ist
die Durchbiegung der Welle 7 zur Verdeutlichung des Prinzips übertrieben
dargestellt.
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- 1
- Klemmschiene
- 2
- Oberteil
- 3
- Unterteil
- 4
- Schraube
- 5
- Druckfeder
- 6
- Lagerblock
- 7
- Welle
- 8
- Schraube
- 8.1
- Öffnung (Unterteil 3)
- 9
- Nocke/Exzenter
- 10
- Rolle
(Unterteil 3)