DE19816505A1 - Leistungsschalter - Google Patents
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Abstract
In der Fortsetzung eines von Abbrandringen (32a, 32b) begrenzten Lichtbogenraums (16) sind Druckräume (25a, 25b) angeordnet, die jeweils über einen bezüglich der Schalterachse rotationssymmetrischen Rückführkanal (28a; 28b) von mindestens anfänglich zunehmendem Querschnitt und ein Rückschlagventil (29a; 29b) mit einem Heizvolumen (18), der den Lichtbogenraum (16) konzentrisch umgibt, verbunden sind. Vom Heizvolumen (18) geht ein zwischen den Abbrandringen (32a, 32b) in den Lichtbogenraum (16) mündender umlaufender Blasschlitz (19) aus. Die Druckräume (25a, 25b) sind außerdem über jeweils mehrere Auspuffrohre (34a, 34b) mit Auspuffvolumina (30a, 30b) verbunden, einer von ihnen auch über ein Überdruckventil (37). Der bei Bildung eines Lichtbogens (17) zwischen den Abbrandringen (32a, 32b) entstehende Pinchdruck führt zu einem Druckaufbau in den Druckräumen (25a, 25b), der über die Rückführkanäle (28a, 28b) zum Aufbau eines hohen Blasdrucks im Heizvolumen (18) beiträgt, der beim nächsten Nulldurchgang eine starke Gasströmung durch den Blasschlitz (19) in den Lichtbogenraum (16) hervorruft, welche den Lichtbogen (17) löscht.
Description
Die Erfindung betrifft einen Leistungsschalter, wie sie in
Kraftwerken, Umspannwerken und anderen Einrichtungen der
Elektroenergieversorgung zum Ein- und Ausschalten von
Betriebs- und Überströmen eingesetzt werden.
Aus der EP-B-0 177 714 ist ein gattungsgemässer
Leistungsschalter bekannt, bei dem das Druckvolumen nur über
das Heizvolumen mit dem Auspuff verbunden ist. Daher ist
eine unmittelbare Entlastung des Druckraums bei hohen
Stromstärken nicht möglich. Zur Vermeidung von Überdrücken
bei grossen Stromstärken müssen Druckraum und Heizvolumen so
entsprechend ausgelegt sein, so dass der Druckaufbau bei
kleineren Strömen nur einen geringen Beitrag zur Löschung
d┴ Lichtbogens leisten kann. Beim bekannten
gattungsgemässen Leistungsschalter ist zur Vermeidung von
Überdrücken daher der Lichtbogenraum direkt mit dem Auspuff
verbunden. Ein gleichartig aufgebauter Leistungsschalter ist
aus der EP-A-0 456 139 bekannt.
Beim Leistungsschalter gemäss DE-A-196 13 568 wird zwar der
Lichtbogen von der Gasströmung gekreuzt und sehr wirksam
beblasen, doch wird lediglich ein Teil des durch die
Erwärmung des Gases durch den Lichtbogen aufgebauten Drucks
zur Beblasung ausgenützt, so dass für die meisten
Einsatzbereiche eine verhältnismässig gross dimensionierte
zusätzliche mechanische Blaseinrichtung erforderlich ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
gattungsgemässen Schalter anzugeben, bei welchem die
Energieabgabe des Lichtbogens, insbesondere der Pinchdruck
möglichst wirksam für die Beblasung des Lichtbogens
ausgenützt wird, so dass auch bei hohen Schaltleistungen und
ohne gross dimensionierte, hohe Leistung des Schaltantriebs
erfordernde mechanische Blaseinrichtungen eine rasche
Unterbrechung des Stromkreises gewährleistet ist. Zugleich
soll jedoch eine Überlastung des Schalters durch Überdruck
bei sehr hohen Strömen vermieden werden.
Dies wird erfindungsgemäss durch die Merkmale des
Anspruchs 1 erreicht, welche sicherstellen, dass der
Lichtbogen nach starkem Druckaufbau im Löschgas mindestens
über einen grossen Teil seiner Länge intensiv beblasen und
dadurch wirksam abgekühlt wird. Die Verbindung des
Druckraums mit dem Auspuffvolumen stellt zugleich sicher,
dass Überdrücke rasch abgebaut werden.
Besonders vorteilhaft ist die Ausbildung des
erfindungsgemässen Leistungsschalters gemäss Anspruch 2, da
bei dieser Ausbildung die dank dem hohen Druck sehr starke
Gasströmung den Lichtbogen zwangsläufig kreuzt und dadurch
auflöst und sicher unterbricht.
Weitere besonders vorteilhafte Ausführungen sind den
weiteren Ansprüchen zu entnehmen.
In den Zeichnungen sind mehrere Ausführungsbeispiele
dargestellt, die lediglich der Erläuterung der Erfindung
dienen. Es zeigen
Fig. 1 einen teilweisen axialen Längsschnitt durch einen
Leistungsschalter gemäss einer ersten
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 2 einen axialen Längsschnitt durch die
Abbrandschaltanordnung eines Leistungsschalters
gemäss einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung, wobei in der rechten Hälfte die
Schnittebene gegenüber der linken Hälfte um 45°
gedreht ist,
Fig. 3a einen axialen Längsschnitt durch die
Abbrandschaltanordnung eines Leistungsschalters
gemäss einer dritten Ausführungsform der Erfindung
und
Fig. 3b einen Querschnitt längs B-B in Fig. 3a.
Der in Fig. 1, links in Einschaltstellung, rechts in
Ausschaltstellung, dargestellte Leistungsschalter gemäss
einer ersten Ausführungsform weist ein Gehäuse 1 auf, das um
eine Schaltachse 2 im wesentlichen rotationssymmetrisch ist
mit einem oberen Gehäuseteil 3 und einem unteren Gehäuseteil
4, beide aus Metall, welche durch einen zylindrischen
mittleren Gehäuseteil 5 aus isolierendem Material verbunden
sind. Die Gehäuseteile 3, 4 sind jeweils mit den
entgegengesetzten Anschlüssen des Leistungsschalters
verbunden.
Auf der Höhe des mittleren Gehäuseteils 5 ist aussen eine
Nennstrombahn ausgebildet, welche jeweils an den oberen
Gehäuseteil 3 und den unteren Gehäuseteil 4 anschliessende,
in axialer Richtung voneinander beabstandete umlaufende
feststehende Nennstromkontakte, einen oberen feststehenden
Nennstromkontakt 6 und einen unteren feststehenden
Nennstromkontakt 7 umfasst sowie einen beweglichen
Nennstromkontakt 8 mit in Umfangsrichtung
aufeinanderfolgenden, jeweils den Abstand zwischen den
feststehenden Nennstromkontakten 6, 7 überbrückenden
Kontaktfingern. Der bewegliche Nennstromkontakt 8 ist mit
einem nicht dargestellten Schaltantrieb verbunden, durch
welchen er in axialer Richtung zwischen der
Einschaltstellung, in welcher er den Spalt zwischen dem
oberen feststehenden Nennstromkontakt 6 und dem unteren
feststehenden Nennstromkontakt 7 überbrückt und der
Ausschaltstellung, in welcher er vom oberen feststehenden
Nennstromkontakt 6 beabstandet ist, verschiebbar ist.
Der obere Gehäuseteil 3 ist durch eine horizontale Trennwand
9 nach unten abgeschlossen. Sie trägt den feststehenden Teil
einer Abbrandschaltanordnung 10. In einer zentralen Öffnung
der Trennwand 9 ist als erstes Schaltstück eine Kontakttulpe
11 gelagert mit mehreren in Umfangsrichtung
aufeinanderfolgenden, schräg nach unten und gegen die
Schaltachse 2 gerichteten, durch Schlitze getrennten
elastischen Kontaktfingern. Der Kontakttulpe 11 gegenüber
ist eine die Schaltachse 2 umgebende Düse 12 aus elektrisch
isolierendem Material angeordnet, die die Form eines sich
nach oben verengenden Trichters aufweist. In einer im
unteren Gehäuseteil 4 angeordneten Gleitführung 13, welche
auch eine elektrisch gut leitende Verbindung herstellt, ist
als zweites Schaltstück ein mittels des Schaltantriebs axial
beweglicher Schaltstift 14 gelagert, welcher in der
Einschaltstellung in die Kontakttulpe 11 ragt und von deren
Kontaktfingern aussen berührt wird. Dabei werden dieselben
elastisch deformiert, so dass sie einen verhältnismässig
hohen Kontaktdruck auf den Schaltstift 14 ausüben. Die
Gleitführung 13 ist an einer Trennwand 15 verankert, welche
den unteren Gehäuseteil 4 nach oben abschliesst. In einer
zentralen Öffnung der Trennwand 15 ist die Düse 12
befestigt.
In der Ausschaltstellung ist der Schaltstift 14 nach unten
gezogen, so dass seine Spitze unterhalb der Düse 12 liegt.
Zwischen der Kontakttulpe 11 und dem Schaltstift 14 liegt
dann ein Lichtbogenraum 16, in welchem sich zwischen den
besagten Schaltstücken ein Lichtbogen 17 ausgebildet hat.
Der Lichtbogenraum 16 ist von einem zusammenhängenden
ringförmigen Heizvolumen 18 umgeben, das mit ihm durch den
die Kontakttulpe 11 von der Düse 12 trennenden Spalt, der
einen umlaufenden Blasschlitz 19 bildet, verbunden ist.
Aussen ist das Heizvolumen 18 durch eine umlaufende Wand 20
aus isolierendem Material abgeschlossen. An der Trennwand 15
sind mehrere, z. B. vier über den Umfang verteilte
Blaszylinder 21 mit vom Schaltantrieb betätigbaren
Blaskolben 22 angeordnet, die jeweils über Blaskanäle 23 mit
dem Heizvolumen 18 verbunden sind. In die Mündungen der
Blaskanäle 23 in das Heizvolumen 18 sind jeweils
Rückschlagventile 24 eingebaut.
An den Lichtbogenraum 16 schliesst oben, von demselben durch
die von den Enden der Kontaktfinger der Kontakttulpe 11
gebildete Öffnung getrennt, ein Druckraum 25 an, welcher
durch die sich nach oben erweiterende Kontakttulpe 11 und
eine anschliessende ringförmige Abdeckung 26 sowie durch
eine Kappe 27, beide aus elektrisch isolierendem Material,
wobei die letztere die Abdeckung 26 mit Abstand umgibt und
ausserhalb derselben an die Trennwand 9 anstösst, begrenzt
ist. Die Abdeckung 26 und die von ihr beabstandete Kappe 27
bilden zwischen sich einen um die Schaltachse 2
rotationssymmetrischen Rückführkanal 28, welcher vom
Druckraum 25 allseitig radial nach aussen führt, so dass
sich sein Querschnitt dort stetig erweitert, und dann nach
unten umbiegt und in axialer Richtung zum Heizvolumen 18
geführt ist. In die Mündung des Rückführkanals 28 in das
Heizvolumen 18 ist ein Rückschlagventil 29 eingebaut. Als
Auspuff, welcher den Druckraum 25 mit dem Inneren des oberen
Gehäuseteils 3, welches als Auspuffvolumen 30 dient,
verbindet, ist in der Kappe 27 eine zentrale Auspufföffnung
31 vorgesehen. Unten schliesst an den Lichtbogenraum 16 ein
weiteres Auspuffvolumen 30' im unteren Gehäuseteil 4 an. Das
ganze Gehäuse 1 ist mit einem Isoliergas, vorzugsweise SF6,
gefüllt.
Der Druckraum 25 und der Rückführkanal 28, eventuell auch
das Heizvolumen 18 können mit einer mehrere Millimeter
dicken Schicht aus einem geeigneten Material ausgekleidet
sein, z. B. mit Polyoxymethylen, sehr hochmolekularem
Polyethylen, Polypropylen, Plexiglas, Polytetrafluorethylen,
Melaminharzen oder anderen Kunststoffen, die eventuell mit
stark dampferzeugenden Einschlüssen versetzt sein können. Da
die Qualitätsanforderungen nicht sehr hoch sind, können auch
Rezyklate verwendet werden. Wenn Druckraum, Rückführkanal
und eventuell Heizvolumen nicht wie dargestellt in aus
elektrisch isolierendem Material bestehenden Teilen, sondern
solchen aus Metall angelegt sind, ist eine derartige
Auskleidung besonders nützlich, da sie den
Metalldampfeintrag ins Isoliergas, der zu einer
Verschlechterung der dielektrischen Eigenschaften desselben
führt, wesentlich verringert. Darüberhinaus werden durch
Abdampfen des Materials die Gasmenge und der Gasdruck erhöht
und wird zugleich Energie aufgenommen, was beides zu einer
Verbesserung der Löschwirkung beiträgt.
Eine Ausschaltung läuft folgendermassen ab:
Durch den nicht dargestellten Schaltantrieb werden, ausgehend von der links dargestellten Einschaltstellung, der bewegliche Nennstromkontakt 8, der Schaltstift 14 und die Blaskolben 22 nach unten bewegt. Kurz nach Beginn dieser Bewegung trennt sich der bewegliche Nennstromkontakt 8 vom oberen feststehenden Nennstromkontakt 6, wodurch die Nennstrombahn unterbrochen wird und der Strom auf die Abbrandschaltanordnung 10 kommutiert. Etwas später wird der Schaltstift 14 aus der Kontakttulpe 11 gezogen. Zwischen diesen Schaltstücken bildet sich ein Lichtbogen 17 aus, der sich am Ende der Schaltbewegung durch den Lichtbogenraum 16 erstreckt, der durch die Bewegung des Schaltstifts 14 über die Schaltstrecke geöffnet wurde. Durch die vom Lichtbogen 17 durch den Blasschlitz 19 in das Heizvolumen 18 abgestrahlte Hitze wird das Isoliergas in demselben stark aufgeheizt, so dass sich im Heizvolumen 18 ein hoher Druck entwickelt.
Durch den nicht dargestellten Schaltantrieb werden, ausgehend von der links dargestellten Einschaltstellung, der bewegliche Nennstromkontakt 8, der Schaltstift 14 und die Blaskolben 22 nach unten bewegt. Kurz nach Beginn dieser Bewegung trennt sich der bewegliche Nennstromkontakt 8 vom oberen feststehenden Nennstromkontakt 6, wodurch die Nennstrombahn unterbrochen wird und der Strom auf die Abbrandschaltanordnung 10 kommutiert. Etwas später wird der Schaltstift 14 aus der Kontakttulpe 11 gezogen. Zwischen diesen Schaltstücken bildet sich ein Lichtbogen 17 aus, der sich am Ende der Schaltbewegung durch den Lichtbogenraum 16 erstreckt, der durch die Bewegung des Schaltstifts 14 über die Schaltstrecke geöffnet wurde. Durch die vom Lichtbogen 17 durch den Blasschlitz 19 in das Heizvolumen 18 abgestrahlte Hitze wird das Isoliergas in demselben stark aufgeheizt, so dass sich im Heizvolumen 18 ein hoher Druck entwickelt.
Unterstützt wird der Druckaufbau durch die Bewegung der
Blaskolben 22, welche eine Isoliergasströmung aus den
Blaskolben 21 über die Blaskanäle 23 ins Heizvolumen 18
bewirkt. Falls der auch durch andere Einwirkungen aufgebaute
Druck den Blasdruck übersteigt, schliessen die
Rückschlagventile 24 und verhindern ein Abströmen von Gas
aus dem Heizvolumen 18 in die Blaskanäle 23.
Ein weiterer, sehr wesentlicher Beitrag zum Druckaufbau im
Heizvolumen 18 wird durch den Pinchdruck des Lichtbogens 17
geliefert, der durch eine rasche Zusammenziehung desselben
im Bereich der Schaltachse 2 erzeugt wird und kurzzeitig
eine starke axiale Strömung aus dem Lichtbogenraum 16 in den
Druckraum 25 und einen starken Druckanstieg in demselben
hervorruft. Dieser Druck wird zum Teil über den
Rückführkanal 28 in das Heizvolumen 18 abgeleitet. Dabei ist
es günstig, dass der Strömungswiderstand im Rückführkanal 28
dank der Erweiterung des Querschnitts desselben und seiner
direkten Führung und einbautenfreien Ausbildung sehr gering
ist. Das Rückschlagventil 29 an der Mündung des
Rückführkanals 28 in das Heizvolumen 18 verhindert wiederum,
dass das Gas aus dem Heizvolumen 18 abströmt, wenn dort der
Druck denjenigen im Druckraum 25, der gewöhnlich
verhältnismässig rasch zurückgeht, übertrifft.
Bei sehr hohen Strömen wird ein so hoher Pinchdruck erzeugt,
dass eine vollständige Rückführung des Gases in das
Heizvolumen zu mechanischer und thermischer Überlastung der
Abbrandschaltanordnung 10 führen müsste. Überschüssiger
Druck wird daher über die Auspufföffnung 31 direkt in das
Auspuffvolumen 30 abgeleitet. Die zentrale Anordnung der
Auspufföffnung 31 ist dabei vorteilhaft, da übergrosser
Pinchdruck vor allem einen axialen Druckstoss erzeugt, der
durch die Auspufföffnung 31 unschädlich entweicht, während
der allgemeine Druckaufbau im Druckraum 25 nicht wesentlich
beeinflusst wird. Er hängt daher verhältnismässig wenig von
der Stromstärke ab.
Nach dem Aufbau eines hohen Drucks im Heizvolumens 18 wird
beim nächsten Nulldurchgang der Lichtbogen 17 gelöscht,
indem das Isoliergas aus dem Heizvolumen 18 zum einen Teil
durch den Blasschlitz 19 und die Kontakttulpe 11 in den
Druckraum 25, in welchem der Druck zu diesem Zeitpunkt
bereits stark gefallen ist, und weiter durch die
Auspufföffnung 31 ins Auspuffvolumen 30 abströmt. Dabei
kreuzt die Gasströmung zwangsläufig die Lichtbogenstrecke
und entfernt im Kreuzungsbereich weitgehend alle ionisierten
Gase, so dass sich nach dem Nulldurchgang kein Lichtbogen
mehr ausbilden kann. Zum anderen Teil fliesst das Isoliergas
parallel zur Lichtbogenstrecke 16 durch die Düse 12 ins
weitere Auspuffvolumen 30'.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Abbrandschaltanordnung
gemäss der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemässen
Leistungsschalters, der sonst im wesentlichen gleich
aufgebaut sein kann wie der Leistungsschalter gemäss der
ersten Ausführungsform, entspricht im grundsätzlichen Aufbau
und vielen Einzelheiten der dort beschriebenen
Abbrandschaltanordnung. Jedoch weist das erste Schaltstück
neben einer Kontakttulpe 11a einen derselben in
Ausschaltrichtung vorgeordneten, mit ihr elektrisch leitend
verbundenen Abbrandring 32a auf, dessen Innendurchmesser
geringfügig grösser ist als der Durchmesser des
Schaltstiftes 14. Das zweite Schaltstück umfasst neben dem
axial verschiebbaren Schaltstift 14 eine mit der Trennwand
15 elektrisch leitend verbundene feststehende Kontakttulpe 11b
und einen ebenfalls feststehenden, der Kontakttulpe 11b in
Einschaltrichtung vorgeordneten, mit ihr elektrisch leitend
verbundenen Abbrandring 32b. Die beiden Abbrandringe 32a, b
liegen einander, jeweils durch einen Ring 33a bzw. 33b aus
elektrisch isolierendem Material abgeschirmt und durch den
umlaufenden Blasschlitz 19, der das von einer umlaufenden
Wand 20 aus elektrisch isolierendem Material umgebene
Heizvolumen 18 mit dem zwischen den Abbrandringen 32a, b
liegenden Lichtbogenraum 16 verbindet, getrennt gegenüber.
In das Heizvolumen 18 münden durch Rückschlagventile 24
verschlossene Blaskanäle 23, welche dasselbe mit (nicht
dargestellten) Blaszylindern verbinden. In der axialen
Fortsetzung des Lichtbogenraums 16 sind beidseits Druckräume
25a, b vorgesehen, welche seitlich von ringförmigen
Abdeckungen 26a, b der Kontakttulpen 11a, b begrenzt sind. Die
Abdeckungen 26a, b und die dieselben mit Abstand umgebenden
Kappen 27a, b bilden jeweils zwischen sich einen
Rückführkanal 28a bzw. 28b, der erst radial nach aussen
geführt ist und dann axial abbiegt und zum Heizvolumen 18
zurückführt, in das er über ein Rückschlagventil 29a bzw.
29b mündet.
Der Druckraum 25a ist über mehrere, z. B. vier Auspuffrohre
34a, welche an seiner Seitenwand ansetzen und schräg nach
oben und aussen gerichtet sind und den Rückführkanal 28a
kreuzen, mit einem Auspuffvolumen 30a verbunden, der
Druckraum 25b in gleicher Weise über entsprechende
Auspuffrohre 34b mit einem Auspuffvolumen 30b. Der auf der
Seite des ersten Schaltstücks angeordnete Druckraum 25a ist
ausserdem über eine zentrale, sich nach oben erweiternde
Entlastungsöffnung 35 in der Kappe 27a mit dem
Auspuffvolumen 30a verbunden, welche allerdings durch einen
abgerundet kegelförmigen Kolben 36 eines Überdruckventils
37, der durch Tellerfedern 38 in die Öffnung 35 gepresst
wird, verschlossen ist.
Beim Ausschalten wird der Schaltstift 14 zuerst aus der
Kontakttulpe 11a gezogen. Dabei entsteht ein Lichtbogen
zwischen diesen Teilen, der, wenn die Spitze des
Schaltstiftes 14 durch den Abbrandring 32a gezogen wird, von
der Kontakttulpe 11a auf denselben kommutiert. Wenn dann die
Spitze des Schaltstifts 14 den weiteren Abbrandring 32b
passiert, kommutiert das andere Ende des Lichtbogens auf
diesen. Der Lichtbogen verbindet nun die beiden Abbrandringe
32a, b. Der Schaltstift 14 wird weiter nach unten bewegt, bis
er den Druckraum 25b freigegeben hat.
Im Heizvolumen 18 wird im wesentlichen auf die gleiche Weise
wie bereits im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform
geschildert ein hoher Druck aufgebaut. Dabei wird der
Pinchdruck durch die doppelte Ausbildung von Druckraum und
Rückführkanal vollständig ausgenützt. Überdruck wird in der
Regel durch die Auspuffrohre 34a und 34b, die so
dimensioniert sind, dass sie einen normalen Druckaufbau in
den Druckräumen 25a, b nicht verhindern, in die
Auspuffvolumina 30a, b abgeleitet. Falls im Druckraum 25a
etwa wegen sehr grosser Stärke des auszuschaltenden Stroms
der Druck sehr stark ansteigt, insbesondere ein starker
axialer Druckstoss entsteht, so gibt, wie in Fig. 2 rechts
dargestellt, das Überdruckventil 37 die Entlastungsöffnung
35 frei und schafft so zusätzliche Druckentlastung.
Bei der geschilderten Ausführungsform ist die Ausnützung der
Lichtbogenenergie für den Druckaufbau umfassend, da der
Lichtbogenraum 16 nicht direkt mit einem Auspuffvolumen
verbunden ist, sondern lediglich über die Druckräume 25a, b.
Er ist allseitig von Räumen umschlossen, die zum Druckaufbau
beitragen, nämlich dem Heizvolumen 18 und den Druckräumen
25a, b. Dank den die letzteren mit den Auspuffvolumina 30a, b
verbindenden Auspuffrohren 34a, b und dem Überdruckventil
37 besteht dennoch keine Gefahr einer Überlastung.
Die in den Fig. 3a und 3b dargestellte
Abbrandschaltanordnung gemäss der dritten Ausführungsform
des erfindungsgemässen Leistungsschalters entspricht im
wesentlichen, insbesondere in Aufbau und Anordnung der
Schaltstücke, derjenigen gemäss der ersten Ausführungsform.
Was die gleich ausgebildeten Teile der
Abbrandschaltanordnung betrifft, wird dementsprechend auf
die dortige Beschreibung verwiesen. Die übrigen Teile des
Leistungsschalters können entsprechend der ersten
Ausführungsform ausgebildet sein.
Die Unterschiede liegen vor allem darin, dass die Kappe 27
im Zentrum durchgehend ausgebildet ist und dort keine
Auspufföffnung aufweist. Der Druckraum 25 ist dafür ähnlich
wie beim Schalter gemäss der zweiten Ausführungsform durch
in diesem Fall fünf gleichmässig über den Umfang verteilte
Auspuffrohre 34 mit dem Auspuffvolumen 30 verbunden.
Ausserdem sind jeweils vorzugsweise in gleicher Zahl wie die
Auspuffrohre 34 zwischen denselben angeordnete, sich nach
aussen erweiternde Entlastungsöffnungen 39 in der Kappe 27
vorgesehen, die den Rückführkanal 28 mit dem Auspuffvolumen
30 verbinden. Sie sind in dem Bereich angeordnet, in dem der
Rückführkanal 28 aus der radialen in die axiale Richtung
umbiegt und jeweils in ähnlicher Weise wie beim Schalter
gemäss der zweiten Ausführungsform durch einen abgeplatteten
kegelförmigen Kolben 40 eines Überdruckventils 41
verschlossen, welcher von Tellerfedern 42 in die
Entlastungsöffnung 39 gepresst wird.
Beim Ausschalten entstehende Druckstösse werden hier von
einer zentralen Ausbuchtung 43 der Kappe 27 radial nach
aussen in den Rückführkanal 28 umgelenkt. Wird der Druck
dort zu hoch, so öffnen zur Entlastung die Überdruckventile
41.
Die angegebenen Ausführungsbeispiele können in vieler
Hinsicht abgewandelt werden, ohne dass damit der Rahmen der
Erfindung verlassen würde. So können z. B. Heizvolumen und
Rückführkanal radial unterteilt sein. Die Ausbildung der
Schaltstücke, der Blaseinrichtung und des Lichtbogenraums
kann sehr weitgehend abgewandelt werden.
1
Gehäuse
2
Schaltachse
3
oberer Gehäuseteil
4
unterer Gehäuseteil
5
mittlerer Gehäuseteil
6
oberer fest stehender Nennstromkontakt
7
unterer fest stehender Nennstromkontakt
8
beweglicher Nennstromkontakt
9
Trennwand
10
Abbrandschaltanordnung
11
;
11
a,
11
b Kontakttulpe
12
Düse
13
Gleitführung
14
Schaltstift
15
Trennwand
16
Lichtbogenraum
17
Lichtbogen
18
Heizvolumen
19
Blasschlitz
20
Wand
21
Blaszylinder
22
Blaskolben
23
Blaskanal
24
Rückschlagventil
25
;
25
a,
25
b Druckraum
26
;
26
a,
26
b Abdeckung
27
;
27
a,
27
b Kappe
28
;
28
a,
28
b Rückführkanal
29
Rückschlagventil
30
;
30
a,
30
b Auspuffvolumen
30
' weiteres Auspuffvolumen
31
Auspufföffnung
32
a,
32
b Abbrandring
33
a,
33
b Ring
34
;
34
a,
34
b Auspuffrohr
35
Entlastungsöffnung
36
Kolben
37
Überdruckventil
38
Tellerfedern
39
Entlastungsöffnung
40
Kolben
41
Überdruckventil
42
Tellerfedern
43
Ausbuchtung
Claims (28)
1. Leistungsschalter mit mindestens einer
Abbrandschaltanordnung (10), welche ein erstes
Schaltstück und ein relativ zu demselben längs einer
Schaltachse (2) zwischen einer Einschaltstellung, in
welcher es das erste Schaltstück berührt und einer
Ausschaltstellung, in welcher es von demselben in
axialer Richtung um eine Schaltstrecke beabstandet ist
und einen zwischen den Schaltstücken liegenden
Lichtbogenraum (16) freigibt, umstellbares zweites
Schaltstück umfasst, mit einem mit dem Lichtbogenraum
(16) verbundenen Heizvolumen (18), mit mindestens einem
Auspuff, über welchen der Lichtbogenraum (16) mit
mindestens einem Auspuffvolumen (30; 30a, 30b)
verbunden ist sowie mit mindestens einem axial an den
Lichtbogenraum (16) anschliessenden, mit dem
Heizvolumen (18) verbundenen Druckraum (25; 25a, 25b),
dadurch gekennzeichnet, dass von jedem Druckraum (25;
25a, 25b) ein Auspuff ausgeht, welcher denselben mit
einem Auspuffvolumen (30; 30a, 30b) verbindet.
2. Leistungsschalter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste Schaltstück eine die
Schaltachse (2) umgebende Öffnung bildet, in welche in
der Einschaltstellung das zweite Schaltstück, den Rand
der Öffnung berührend, ragt und welche in der
Ausschaltstellung den Druckraum (25; 25a, 25b) mit dem
Lichtbogenraum (16) verbindet.
3. Leistungsschalter nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste Schaltstück eine
feststehende Kontakttulpe (11; 11a) mit mehreren
Kontaktfingern umfasst.
4. Leistungsschalter nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kontaktfinger über mindestens
einen Teil ihrer Länge mindestens schräg gegen die
Schaltachse (2) gerichtet sind.
5. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das erste Schaltstück
einen seinen übrigen Teilen im Lichtbogenraum (16)
vorgeordneten feststehenden Abbrandring (32a) umfasst.
6. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Schaltstück
einen beweglichen Schaltstift (14) umfasst.
7. Leistungsschalter nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das zweite Schaltstück eine
feststehende Gleittulpe (11b) umfasst, welche den
Schaltstift (14) umgibt und mindestens in der
Einschaltstellung mit ihm in elektrisch leitendem
Kontakt steht.
8. Leistungsschalter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das zweite Schaltstück einen
feststehenden Abbrandring (32b) umfasst, welcher in der
Einschaltstellung den Schaltstift (14) umgibt und in
der Ausschaltstellung demselben im Lichtbogenraum (16)
vorgeordnet ist.
9. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass er eine im Lichtbogenraum
(16) angeordnete Düse (12) aus elektrisch isolierendem
Material umfasst.
10. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das Heizvolumen (18) den
Lichtbogenraum (16) ringförmig umgibt und jeweils
mindestens eine gegen denselben gerichtete Blasöffnung
aufweist.
11. Leistungsschalter nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, dass das Heizvolumen (18) den
Lichtbogenraum (16) ungeteilt umgibt und die
Blasöffnung als umlaufender Blasschlitz (19)
ausgebildet ist.
12. Leistungsschalter nach den Ansprüchen 5, 8 und 11,
dadurch gekennzeichnet, dass der Blasschlitz (19)
zwischen dem Abbrandring (32a) des ersten Schaltstücks
und dem Abbrandring (32b) des zweiten Schaltstücks
liegt.
13. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung des
Druckraums (25; 25a, 25b) mit dem Heizvolumen (18) über
mindestens einen Rückführkanal (28; 28a, 28b)
hergestellt ist, welcher erst mindestens annähernd
radial nach aussen führt und anschliessend zum
Heizvolumen (18) hin in eine mindestens annähernd
axiale Richtung umbiegt.
14. Leistungsschalter nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Rückführkanals
(28; 28a, 28b) mindestens über einen Teil der vom
Druckraum (25; 25a, 25b) gegen das Heizvolumen (18)
führenden Strecke zunimmt.
15. Leistungsschalter nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, dass der Querschnitt des an den
Druckraum (25; 25a, 25b) anschliessenden Teils des
Rückführkanals (28; 28a, 28b) zunimmt.
16. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, dass der Rückführkanal (28;
28a, 28b) bezüglich der Schaltachse (2) im wesentlichen
rotationssymmetrisch ausgebildet ist.
17. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 13 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, dass der Rückführkanal (28;
28a, 28b) ein Rückschlagventil (29; 29a, 29b) aufweist.
18. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung des
Lichtbogenraums (16) mit dem mindestens einen
Auspuffvolumen (30; 30a, 30b) lediglich über den
mindestens einen Druckraum (25; 25a, 25b) hergestellt
ist.
19. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, dass er zwei einander durch den
Lichtbogenraum (16) getrennt gegenüberliegende
Druckräume (25a, 25b) aufweist, welche jeweils mit dem
Heizvolumen (18) verbunden sind.
20. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff mindestens
eines Druckraums (25; 25a, 25b) mehrere exzentrisch
angeordnete denselben mit dem Auspuffvolumen (30; 30a,
30b) verbindende Auspuffrohre (34; 34a, 34b) umfasst.
21. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, dass der Auspuff mindestens
eines Druckraums (25) eine zentrale axiale
Auspufföffnung (31) am dem Lichtbogenraum (16)
entgegengesetzten Ende desselben umfasst.
22. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, dass der Druckraum (25; 25a)
durch mindestens ein Überdruckventil (37; 41) mit dem
Auspuffvolumen (30; 30a) verbunden ist.
23. Leistungsschalter nach Anspruch 22, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Überdruckventil (37) zentral
am dem Lichtbogenraum (16) entgegengesetzten Ende des
Druckraums (25a) angeordnet ist.
24. Leistungsschalter nach Anspruch 13 und Anspruch 22 oder
23, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere
Überdruckventile (41) an der Aussenseite des
Rückführkanals (28) angeordnet sind.
25. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil des
Druckraums (25; 25a, 25b) und gegebenenfalls des
Rückführkanals (28; 28a, 28b) mit einem
Kunststoffmaterial ausgekleidet sind.
26. Leistungsschalter nach Anspruch 25, dadurch
gekennzeichnet, dass es sich bei dem Kunststoffmaterial
um Polyoxymethylen, Polyethylen, Polypropylen,
Plexiglas, Polytetrafluorethylen oder Melaminharz
handelt.
27. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens einen
Blaszylinder (21) mit beim Ausschalten betätigtem
Blaskolben (22) aufweist, welcher mit dem Heizvolumen
(18) verbunden ist.
28. Leistungsschalter nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, dass parallel zur
Abbrandschaltanordnung (10) eine
Nennstromschaltanordnung vorgesehen ist.
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