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DE19815687A1 - Personenbeförderungsmittel und eine Antriebsvorrichtung für ein Personenbeförderungsmittel - Google Patents

Personenbeförderungsmittel und eine Antriebsvorrichtung für ein Personenbeförderungsmittel

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DE19815687A1
DE19815687A1 DE19815687A DE19815687A DE19815687A1 DE 19815687 A1 DE19815687 A1 DE 19815687A1 DE 19815687 A DE19815687 A DE 19815687A DE 19815687 A DE19815687 A DE 19815687A DE 19815687 A1 DE19815687 A1 DE 19815687A1
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drive
lever
drive lever
shaft
passenger
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Wolfgang Leonhardt
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Abstract

Es wird eine Antriebsvorrichtung für ein Personenbeförderungsmittel, insbesondere Rollstuhl, das mindestens einen Sitz mit einer Rückenlehne umfaßt, mit mindestens einem Betätigungselement, mit dessen Hilfe ein Drehmoment auf eine Antriebswelle aufbringbar ist, wobei die auf das Handbetätigungselement aufgebrachte Kraft über einen Antriebsstrang auf mindestens ein Rad des Personenbeförderungsmittels übertragen wird, vorgeschlagen. Die Antriebsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß das Handbetätigungselement (15) mit mindestens einem um eine Achse (39) hin- und herschwenkbaren Antriebshebel (15) zusammenwirkt, daß der Antriebshebel (15) über einen Freilauf (29) mit der Antriebswelle (31) gekoppelt ist, derart, daß bei einer ersten Schwenkbewegung des Antriebshebels (15) - vom Sitz aus gesehen - nach vorne der Antriebshebel (15) und die Antriebswelle (31) gekoppelt und beim Zurückschwenken der Antriebshebel (15) und die Antriebswelle (31) entkoppelt sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für ein Personenbeförderungsmittel, insbesondere Roll­ stuhl, gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Personenbeförderungsmittel gemäß Oberbegriff des Anspruchs 10.
Ein bekanntes Personenbeförderungsmittel umfaßt mindestens drei Räder, einen Sitz mit einer Rücken­ lehne sowie eine Antriebsvorrichtung. Die mittels Muskelkraft betätigbare Antriebsvorrichtung umfaßt für jede Hand des Bedieners eine Antriebskurbel, die jeweils von einem Handbetätigungselement und einem Antriebshebel gebildet werden. Die Antriebs­ hebel sind drehfest mit einer Antriebswelle gekop­ pelt, die ihrerseits über einen Antriebsstrang mit einem Rad des Personenbeförderungsmittel verbunden ist. Die um eine Achse, beispielsweise die Mittel­ achse der Antriebswelle, drehbaren Antriebskurbeln sind spiegelbildlich zu einer senkrecht zur Mittel­ achse der Antriebswelle verlaufenden Mittelebene angeordnet. Um das Personenbeförderungsmittel vor­ wärts zu bewegen, werden die Antriebskurbeln gleichsinnig in Fahrtrichtung in Rotation versetzt. Dabei wird die auf die Handbetätigungselemente auf­ gebrachte Kraft permanent, also während der vollen Umdrehung der Antriebskurbeln, auf die Antriebswel­ le übertragen. Durch ein Verdrehen der Handbetäti­ gungselemente um eine Hochachse wird das Personen­ förderungsmittel gelenkt.
Anhand von Fig. 4, die schematisch einen Teil des bekannten Personenbeförderungsmittels zeigt, wird die Funktion der Antriebsvorrichtung und der Bewe­ gungsablauf des Bedieners näher beschrieben. Ausge­ hend von der ortsfesten Position des sich im Sitz befindlichen Bedieners können im wesentlichen vier gleich große gedachte Arbeitsbereiche (1) bis (4) der nicht dargestellten Antriebskurbeln definiert werden. Beim Durchfahren eines ersten Arbeitsbe­ reichs (1) ist die Stellung der Antriebskurbeln ge­ genüber dem Bediener günstig, weil dieser eine - vom Sitz aus gesehen - nach vorne gerichtete Kraft auf die Antriebskurbeln aufbringt. Durch das Nachvorne­ drücken der Antriebskurbeln wird der Körper gegen die Rückenlehne des Sitzes gedrückt und stützt sich an dieser ab. Bei dem sich an den ersten - in Dreh­ richtung der Antriebskurbeln gesehen - anschließen­ den zweiten Arbeitsbereich (2) müssen die An­ triebskurbeln von den relativ weit ausgestreckten Armen des Bedieners in vertikaler Richtung nach un­ ten gedrückt werden. Die dabei aufzubringende Kraft ist aufgrund der ungünstigen Hebelwirkung nur sehr schwierig oder überhaupt nicht aufzubringen. Beim Durchfahren des dritten Arbeitsbereichs (3) müssen die Antriebskurbeln entgegen der Fahrtrichtung zum Körper hin gezogen werden. Bei dieser Bewegung hat der Körper keinen Halt um sich abzustützen, so daß das Gesäß automatisch nach vorne rutscht. Beim letzten der vier Arbeitsbereiche (4) müssen die An­ triebskurbeln im wesentlichen vertikal nach oben gezogen werden, was mit einer äußerst unangenehmen Kraftanstrengung verbunden ist, da hier der Abstand des Körpers zu den Handbetätigungselementen am ge­ ringsten ist, wodurch sich ungünstige Hebelverhält­ nisse einstellen.
Des weiteren hat gezeigt, daß durch die Kurbelbewe­ gung, bei der während der gesamten Umdrehung der Antriebskurbeln permanent eine Antriebskraft aufge­ bracht wird, der Körper relativ schnell ermüdet. Nachteilig ist ferner, daß bei der Kurbelbewegung das Gesäß ständig auf dem Sitz hin und her rutscht.
Das bekannte Personenbeförderungsmittel wird mit den Händen angetrieben, gelenkt und abgebremst. Zu­ sätzlich muß noch die Schaltung betätigt sowie Si­ gnal gegeben werden. Bei diesen Funktionen muß min­ destens eine Hand von der Antriebsvorrichtung be­ ziehungsweise den Handbetätigungselementen, die Teil der Lenkung sind, genommen werden. In dieser Fahrsituation ist ein Antrieb und das Lenken des Personenbeförderungsmittels nicht möglich.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Antriebs­ vorrichtung und ein Personenbeförderungsmittel zu schaffen, die diese Nachteile nicht aufweisen.
Zur Lösung der Aufgabe wird eine Antriebsvorrich­ tung vorgeschlagen, die die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß das Handbetätigungselement mit mindestens einem um eine Achse hin und her schwenkbaren Antriebshebel zusammenwirkt, daß der Antriebshebel über einen Freilauf mit der Antriebswelle gekoppelt ist, der­ art, daß bei einer ersten Schwenkbewegung des An­ triebshebels - vom Sitz aus gesehen - nach vorne der Antriebshebel und die Antriebswelle gekoppelt und beim Zurückschwenken der Antriebshebel und die An­ triebswelle entkoppelt sind. Dadurch kann eine be­ queme, aufrechte Sitzhaltung eingenommen und wäh­ rend der Betätigung der Antriebsvorrichtung auch beibehalten werden. In der aufrechten Sitzhaltung wird der Antriebshebel zum Aufbringen eines Drehmo­ ments auf die Antriebswelle ausschließlich nach vorne in Fahrtrichtung gedrückt. Dabei wird der Körper gegen die Rückenlehne des Sitzes gepreßt und kann sich dadurch in vorteilhafter Weise abstützen. Beim Zurückschwenken des Antriebshebels ist dieser von der Antriebswelle entkoppelt, es wird also kei­ ne Kraft auf die Antriebswelle übertragen. Durch die erfindungsgemäße Kopplung des Antriebshebels ist eine sehr günstige Kraftübertragung über das Handbetätigungselement auf die Antriebswelle mög­ lich, insbesondere deshalb, weil der Schwenkwinkel, um den der Antriebshebel hin und her geschwenkt wird, aufgrund des Freilaufs variabel ist. Dadurch kann ein Bediener in vorteilhafter Weise den Schwenkwinkel und somit den Hub der Arme auf seine eigenen Bedürfnisse, beispielsweise auf seine Kör­ pergröße, einstellen. Besonders vorteilhaft ist ferner, daß zwischen zwei Schwenkbewegungen des An­ triebshebels zur Beaufschlagung der Antriebswelle mit einem Drehmoment, durch den mit Hilfe des Frei­ laufs bewirkten Leerhub beim Zurückschwenken des Antriebshebels keine dem Antrieb des Personenbeför­ derungsmittel dienende Kräfte aufgebracht werden müssen. Durch den Wechsel zwischen Belastung und Entlastung kann der Bediener rhythmisch atmen, wo­ durch dessen Ausdauer verbessert wird, da bei einer gleichmäßig rhythmischen Atmung der Körper nicht so schnell ermüdet, wie bei einer sich mit der bekann­ ten Antriebsvorrichtung einstellenden nicht-rhyth­ mischen Atmung.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Antriebsvorrich­ tung ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Zur Lösung der Aufgabe wird auch ein Personenbeför­ derungsmittel vorgeschlagen, das die in Anspruch 10 genannten Merkmale aufweist. Dieses umfaßt minde­ stens einen mit einer Rückenlehne versehenen Sitz sowie eine Antriebsvorrichtung, die mindestens ein Handbetätigungselement umfaßt. Mit Hilfe des Hand­ betätigungselements kann ein Drehmoment auf eine Antriebswelle aufgebracht werden. Die auf das Hand­ betätigungselement aufgebrachte Kraft wird über ei­ nen Antriebsstrang, der beispielsweise Kettenräder und mindestens eine Kette aufweist, auf wenigstens ein Rad des Personenbeförderungsmittels übertragen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, daß das Handbetä­ tigungselement mit mindestens einem um eine Achse hin und her schwenkbaren Antriebshebel zusammen­ wirkt, daß der Antriebshebel über einen Freilauf mit der Antriebswelle gekoppelt ist, derart, daß bei einer ersten Schwenkbewegung des Antriebshebels - vom Sitz aus gesehen - nach vorne der Antriebshebel und die Antriebswelle gekoppelt und beim Zurück­ schwenken der Antriebshebel und die Antriebswelle entkoppelt sind. Hierdurch ist eine bequeme und kraftsparende Benutzung der Antriebsvorrichtung aufgrund der natürlichen, aufrechten Sitzhaltung des Körpers und des Wechsels zwischen Kraftanstren­ gung (Belastung) und Entlastung möglich. Überdies kann der Bediener frei wählen, in welchem Bereich eines von dem Handbetätigungselement durchlaufenen Teilkreises er den Schwenkwinkel wählt, so daß er eine für ihn angenehme Sitzhaltung während des Hin- und Herschwenkens des Antriebshebels permanent bei­ behalten kann.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel des Per­ sonenbeförderungsmittels ist vorgesehen, daß dieses zwei Fahrzeugteile umfaßt, wobei ein erstes Fahr­ zeugteil als Rollstuhl ausgebildet und mit einem zweiten Fahrzeugteil kuppelbar ist. Dadurch, daß der Rollstuhl mit dem zweiten Fahrzeugteil, an dem vorzugsweise die Antriebsvorrichtung angebracht ist, lösbar verbunden ist, ist für Behinderte ein Höchstmaß an Flexibilität und Komfort möglich, da diese, bei entsprechender Ausgestaltung der beiden Fahrzeugteile, den Rollstuhl während des Verbindens der beiden Fahrzeugteile miteinander nicht verlas­ sen müssen.
Weitere Ausführungsformen ergeben sich aus den üb­ rigen Unteransprüchen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeich­ nung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teil eines ersten Ausführungsbei­ spiels eines Personenbeförderungsmittels in teilweise geschnittener Seitenansicht;
Fig. 2 eine Prinzipskizze eines Teils des in Fig. 1 dargestellten Personenbeförderungs­ mittels entlang der Schnittlinie A-A;
Fig. 3 einen Teil eines weiteren Ausführungsbei­ spiels des Personenbeförderungsmittels in Vorderansicht, und
Fig. 4 ein Teil eines bekannten, eingangs be­ schriebenen Personenbeförderungsmittels.
Das im folgenden beschriebene Personenbeförderungs­ mittel kann sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern bedient werden. Es umfaßt wenigstens drei Räder, die derart angeordnet sind, daß das Perso­ nenbeförderungsmittel selbständig steht und nicht umkippt. Wenigstens eines der Räder, die üblicher­ weise eine Felge und einen Vollgummireifen oder ei­ nen Reifen und einen dazugehörigen Schlauch umfas­ sen, ist mittels einer mit Muskelkraft betriebenen Antriebsvorrichtung antreibbar. Das Personenbeför­ derungsmittel ist universell einsetzbar, beispiels­ weise als Therapiegerät für die Rehabilitation von Personen nach einem Unfall oder einer Krankheit oder als ständiges Fortbewegungsmittel beziehungs­ weise -hilfe für Gehbehinderte. Das Personenbeför­ derungsmittel kann zum Beispiel anstelle eines Fahrrads auch als Freizeitgerät von körperlich un­ versehrten Personen benutzt werden. Die Antriebs­ vorrichtung des Personenbeförderungsmittels wird im folgenden anhand der Fig. 1 und 2 näher erläu­ tert.
Fig. 1 zeigt einen Teil eines Ausführungsbeispiels eines Personenbeförderungsmittels 1, das einen nur ausschnittsweise dargestellten Rahmen 3, eine daran angebrachte Antriebsvorrichtung 5 sowie eine Gabel 7 umfaßt. An der Gabel 7 ist eine Nabenwelle 11 des Rades 9 drehbeweglich befestigt. Mit der Nabenwelle 11 ist mindestens ein, vorzugsweise mehrere auch als Zahnkränze bezeichnete Kettenräder drehfest verbunden, von denen in Fig. 1 nur ein Kettenrad 13 dargestellt ist.
Die Antriebsvorrichtung 5 umfaßt hier einen in Richtung eines Doppelpfeils 14 längenverstellbaren Antriebshebel 15, an dessen einen Ende eine Befe­ stigungsvorrichtung 17 für ein Handbetätigungsele­ ment 19 vorgesehen ist. Die Befestigungsvorrichtung 17 ist bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel einstückig mit dem Antriebshebel ver­ bunden. Alternativ ist möglich, daß die Befesti­ gungsvorrichtung 17 und der Antriebshebel 15 stoff­ schlüssig oder reibschlüssig miteinander verbunden sind. An dem Antriebshebel 15 ist ein einen kreis­ runden Querschnitt aufweisendes Handbetätigungsele­ ment 19 angebracht, das beispielsweise von einer geraden oder einer gebogenen Stange oder einem Rohr gebildet ist. Das Handbetätigungselement 19 ist in einer Durchgangsöffnung 21 der Befestigungsvorrich­ tung 17 angeordnet, in die ein von einer Außenflä­ che 23 der Befestigungsvorrichtung 17 ausgehender Schlitz 25 eingebracht ist. Der Durchmesser der Durchgangsöffnung 21 ist kleiner als der Außen­ durchmesser des Handbetätigungselements 19, wodurch der Schlitz 25 aufgespreizt wird. Um das Handbetä­ tigungselement 19 sicher reibschlüssig in der Durchgangsöffnung 21 zu halten, sind im Bereich des Schlitzes 25 zwei Befestigungsmittel 27, hier Schrauben, vorgesehen. Diese verhindern ein weite­ res Aufweiten des Schlitzes 25 und halten somit das Handbetätigungselement 19 reibschlüssig in der Durchgangsöffnung 21.
Der Antriebshebel 15 ist an seinem dem Handbetäti­ gungselement 19 abgewandten Ende über einen an sich bekannten, nicht näher dargestellten Freilauf 29 mit einer Antriebswelle 31 gekoppelt. An der An­ triebswelle 31, die drehbeweglich in einem U-förmigen Aufnahmeteil 33 gehalten ist (Fig. 2), ist ein Kettenrad 35 drehfest angebracht, über das eine mit gestrichelter Linie dargestellte Kette 37 geführt wird. Die an ihren Enden verbundene, eine Schlaufe bildende Kette 37 wird ferner über eines der mit der Nabenwelle 11 wirksam verbundenen Ket­ tenräder 13 geführt. Der Antriebshebel 15 ist um eine senkrecht zur Bildebene der Fig. 1 verlaufen­ de Achse 39, die quer oder im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung (Pfeil 40) des Personenbeförderungs­ mittel 1 angeordnet ist, im und entgegen dem Uhr­ zeigersinn hin und her schwenkbar, wie mit Pfeilen 41 und 43 dargestellt. Die Achse 39 fällt bei die­ sem Ausführungsbeispiel mit der Längsachse der An­ triebswelle 31 zusammen.
Das der Antriebswelle 31. zugeordnete Kettenrad 35, die geschlossene Kette 37 sowie die der Nabenwelle 11 zugeordnete Kettenräder 13, 13', 13'' (Fig. 2) sind Teile eines Antriebsstrangs, der die auf das Handbetätigungselement 19 aufgebrachte Kraft auf das Rad 9 überträgt. Alternativ ist auch eine ande­ re Ausgestaltung möglich, nämlich daß der Antriebs­ strang anstelle der Kette mindestens ein starres Übertragungsglied umfaßt, beispielsweise eine Kar­ danwelle.
Der Antriebshebel 15 wirkt über den Freilauf 29 derart mit der Antriebswelle 31 zusammen, daß bei einer ersten Schwenkbewegung des Antriebshebels 15 in Richtung des Pfeils 41, also von einem nicht dargestellten, im Sitz des Beförderungsmittels 1 sitzenden Bedieners aus gesehen nach vorne, der An­ triebshebel 15 und die Antriebswelle 31 gekoppelt sind, so daß die auf das Handbetätigungselement 19 aufgebrachte Kraft über den Antriebsstrang auf das Rad 9 übertragen wird. Beim Zurückschwenken des An­ triebshebels 15 in Richtung des Pfeils 43, also in Richtung des Sitzes des Personenbeförderungsmit­ tels, wird der Freilauf 29 wirksam, der den An­ triebshebel 15 und die Antriebswelle 31 entkoppelt, so daß keine Kraft in die Antriebswelle 31 einge­ leitet wird. Es wird also kein Drehmoment auf die Antriebswelle 31 aufgebracht. Ein in dem Sitz des Personenbeförderungsmittels 1 befindlicher Bediener drückt also das Handbetätigungselement 19 nach vor­ ne von sich weg, um ein Drehmoment auf die An­ triebswelle 15 aufzubringen. Dabei wird sein Körper gegen die Rückenlehne des Sitzes gedrückt und kann sich somit in vorteilhafter Weise abstützen. Das Zurückschwenken des Antriebshebels 15 erfolgt prak­ tische ohne Kraftaufwand. Durch die vorteilhafte Kopplung des Antriebshebels 15 über den Freilauf 29 mit der Antriebswelle 31 kann der Bediener in einer ergonomisch richtigen, beispielsweise aufrechten Sitzhaltung die Kraft auf das Handbetätigungsele­ ment 19 aufbringen, was den Bedienungskomfort der mit Muskelkraft betriebenen Antriebsvorrichtung 5 verbessert. Dem Bediener ist es aufgrund des sich ständig wiederholenden Wechsels zwischen Kraftan­ strengung (Belastung) beim Verschwenken des An­ triebshebels 15 in Richtung des Pfeils 41 nach vor­ ne und der "Ruhepause" (Entlastung) beim Zurück­ schwenken des Antriebshebels 15 in Richtung des Pfeils 43 möglich, auch über einen längeren Zeit­ raum rhythmisch zu atmen. Es hat sich gezeigt, daß durch eine gleichmäßige Atmung und einem Wechsel zwischen Belastung und Entlastung auch die Ausdauer des Bedieners verbessert wird.
Der Antriebshebel 15 ist um einen Winkel a um die Achse 39 verschwenkbar, der vom Bediener individu­ ell variierbar ist. Es hat sich gezeigt, daß in ei­ ner bequemen, insbesonderen aufrechten Sitzhaltung eine angenehme Kraftübertragung möglich ist, wenn der Winkel α in einem Bereich von 40° bis 130°, vorzugsweise 50° bis 120°, insbesondere von 60° bis 1100, liegt. Selbstverständlich sind auch kürzere Hübe (α < 40°) oder längere Hübe (α < 130°) mit dem Antriebshebel möglich.
Der Sitz des Personenbeförderungsmittel weist zu­ mindest während des Fahrens gegenüber der Achse 39 eine ortsfeste Position auf. Ein im Sitz befindli­ cher Bediener kann also auch die Lage des Umfangs­ bereichs des gedachten - in Fig. 1 mit gestrichel­ ter Linie dargestellten - Kreises 44, entlang dessen das Handbetätigungselement 19 verlagert wird, fest­ legen. Der Bediener kann also ohne weiteres den für ihn günstigsten Winkelbereich sowie die Lage des Umfangsbereichs des Kreises 44, über den er den An­ triebshebel 15 verschwenkt, selbst bestimmen, so daß er beispielsweise eine für ihn als bequem emp­ fundene Kraftübertragung realisieren kann. Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist angedeutet, daß das Handbetätigungselement 19 von einem Punkt A am Umfang des Kreises 44 über einen Umfangsbereich von circa 90° zu einem auf dem Kreis 44 liegenden Punkt B und wieder zurück verlagerbar ist. Ferner ist rein beispielhaft angedeutet, daß das Hin- und Herschwenken des Antriebshebels 15 auch von einem Punkt A' zu einem Punkt B' und wie­ der zurück erfolgen kann. Der Winkel α', um den der Antriebshebel verschwenkt wird, beträgt hierbei circa 50°. Im Gegensatz dazu wird der bekannten An­ triebsvorrichtung der gesamte Umfang des Kreises 44 zum Aufbringen eines Drehmoments auf die Antriebs­ welle mittels der Antriebskurbeln genutzt.
Es bleibt festzuhalten, daß dadurch, daß der Bedie­ ner sowohl den Winkel α als auch die Lage des Schwenkbereichs des Antriebshebels 15 zum Aufbrin­ gen eines Drehmoments auf die Antriebswelle in vor­ teilhafter Weise selbst festlegt, eine bequeme Kraftübertragung in einer angenehmen Sitzhaltung realisierbar ist.
Die Länge des Antriebshebels 15 kann beliebig ge­ wählt werden. Aufgrund der Hebelgesetze können da­ durch bei einer konstanten, auf das Handbetäti­ gungselement aufgebrachten Kraft, mit unterschied­ lich langen Antriebshebeln ein mehr oder weniger großes Antriebsmoment auf die Antriebswelle aufge­ bracht werden. Bei dem in den Fig. 1 und 2 dar­ gestellten Ausführungsbeispiel umfaßt der Antriebs­ hebel 15 eine Hebellängenverstellvorrichtung, mit deren Hilfe in vorteilhafter Weise die Länge des Antriebshebels 15 von einem Bediener während des Betriebs beziehungsweise der Fahrt verstellt werden kann. Ein Ausführungsbeispiel der Hebellängenver­ stellvorrichtung wird im folgenden anhand von Fig. 3 näher erläutert. Alternativ kann auch ein bei­ spielsweise einstückiger Antriebshebel eingesetzt werden, der nicht längenverstellbar ist, also keine Hebellängenverstellvorrichtung umfaßt.
Fig. 2 zeigt schematisch einen Teil des Personen­ beförderungsmittel 1 gemäß Fig. 1 in Vorderan­ sicht. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszei­ chen versehen, so daß insofern auf die Beschreibung zu Fig. 1 verwiesen wird.
Aus der Darstellung gemäß Fig. 2 ist ersichtlich, daß der Antriebshebel 15 und das Handbetätigungse­ lement 19 im zusammengebauten Zustand eine T-Form aufweisen und einen Lenker für das Personenbeförde­ rungsmittel bilden. Selbstverständlich sind auch andere Formen möglich. Das bei diesem Ausführungs­ beispiel U-förmige Aufnahmeteil 33 ist mit Hilfe eines Befestigungselements 45, das bei diesem Aus­ führungsbeispiel von einer Schraube gebildet ist, an einem Verbindungsteil 47 der Gabel 7 befestigt. Hierzu wird die Schraube in eine aufspreizbare Spannhülse 46 eingeschraubt, wodurch eine reib­ schlüssige Verbindung geschaffen wird. Bei einer Drehung des Antriebshebels 15 um seine Längsachse 49 wird auch die das Rad 9 haltende Gabel 7 ver­ schwenkt. Mit Hilfe des Handbetätigungselements 19 und des Antriebshebels 15 kann also in einfacher Weise das Personenbeförderungsmittel gesteuert und- wie oben beschrieben - angetrieben werden.
An dem Handbetätigungselement 19 können an sich be­ kannte Teile des Personenbeförderungsmittel befe­ stigt werden, zum Beispiel eine Bremsklinke bezie­ hungsweise zwei Bremsklinken zur Betätigung der in den Figuren nicht dargestellten Bremse, eine Schal­ tung, die die Kette 37 vom Kettenrad 13 auf eines der anderen Kettenräder 13', 13'' überführt oder umgekehrt, ein Beleuchtungsmittel, gegebenenfalls Blinker und dergleichen. Vorteilhaft hierbei ist, daß zur Betätigung dieser Teile die Hände nicht vom Lenker beziehungsweise vom Handbetätigungselement 19 genommen werden müssen, so daß eine sichere Be­ dienung möglich ist. Das Personenbeförderungsmittel kann beispielsweise also auch während dem Betätigen der - nicht dargestellten - Gangschaltung angetrieben und gelenkt werden, ohne daß dabei die Hände vom Handbetätigungselement genommen werden müssen. Da­ durch kann eine hohe Bedienungssicherheit und ein hoher Bedienungskomfort sichergestellt werden.
Fig. 3 zeigt einen Teil eines weiteren Ausfüh­ rungsbeispiels des Personenbeförderungsmittels 1 in Vorderansicht. Teile, die mit denen anhand der Fig. 1 und 2 beschriebenen übereinstimmen, sind mit gleichen Bezugszeichen versehen, so daß inso­ fern auf die Beschreibung verwiesen wird. Der An­ triebshebel 15 ist mittels einer Hebellängenver­ stellvorrichtung 51 längenverstellbar und umfaßt einen Hebelschaft 15a, der in einem Hebelrohr 15b verschiebbar gehalten ist. Das Hebelrohr 15b ist an seinem dem Handbetätigungselement 19 abgewandten Ende in geeigneter Weise drehfest mit der Antriebs­ welle 31 gekoppelt. An dem freien, aus dem Hebel­ rohr 15b herausragenden Ende des Hebelschafts 15a ist das Handbetätigungselement 19 mittels der nicht näher dargestellten Befestigungsvorrichtung 17 an­ gebracht. An dem Hebelschaft 15a ist ein Mitnehmer­ bolzen 53 befestigt, der radial, zumindest aber im wesentlichen radial zur Längsachse 49 des Antriebs­ hebels 15 verläuft. Der Mitnehmerbolzen 53 ist in einem im Hebelrohr 15b eingebrachten Längsschlitz 55 geführt. Um den Längsschlitz 55 in dem Hebelrohr 15b in der in Fig. 3 gewählten Ansicht darzustel­ len, ist dieser - in Umfangsrichtung des Hebelrohrs 15b gesehen - um 90° versetzt angeordnet. In der Darstellung gemäß Fig. 3 ist der Hebelschaft 15a vollständig im Hebelrohr 15b eingefahren. Das heißt, der Mitnehmerbolzen 53 befindet sich - in vertikaler Richtung gesehen - in seiner unteren End­ position innerhalb des Längsschlitzes 55. An dem Mitnehmerbolzen 53 ist die Seele 57 eines Bowden­ zugs 59 befestigt. Der Bowdenzug 59 ist an seinem dem Mitnehmerbolzen 53 abgewandten Ende an einem an dem Handbetätigungselement 19 angebrachten Dreh­ griff 61 befestigt. Aus Fig. 3 ist noch ersicht­ lich, daß die Seele 57 des Bowdenzugs 59 durch eine nicht dargestellte Durchgangsöffnung eines Gegenla­ gers 63 geführt ist, an dem sich der Bowdenzug 59 abstützt. Des weiteren kann der Bowdenzug 59 wahl­ weise auch über eine Umlenkrolle 65 geführt werden, die unterhalb des Mitnehmerbolzens 53 drehbeweglich am Hebelrohr 15b gehalten ist.
Mittels der Hebellängenverstellvorrichtung 51 kann ein Bediener während der Fahrt des Personenbeförde­ rungsmittels 1 die Länge des Antriebshebels 15, al­ so inwieweit der Hebelschaft 15a aus dem Hebelrohr 15b herausragt, in einfacher Weise verstellen.
Hierzu wird der Drehgriff 61 gedreht, wodurch - in Abhängigkeit der Drehrichtung des Drehgriffs 61 - der Hebelschaft 15a aus dem Hebelrohr 15b quasi herausgezogen beziehungsweise in das Hebelrohr 15b versenkt wird. Das Ausfahren und insbesondere das Einfahren des Hebelschafts 15a in das Hebelrohr 15b erfolgt mit relativ geringer Kraft, vorzugsweise selbsttätig durch Betätigung des Drehgriffs 61.
Besonders vorteilhaft ist, daß die Längenverstel­ lung des Antriebshebels 15 mittels der Hebellängen­ verstellvorrichtung 51 stufenlos vorgenommen werden kann, indem der Drehgriff 61 mehr oder weniger weit gedreht wird. Eine Antriebshebellängenverstellung ist beispielsweise notwendig, um an Steigungen oder beim Anfahren des Personenbeförderungsmittels große Antriebsmomente mit relativ geringer Kraft aufzu­ bringen. Die anhand von Fig. 3 beschriebene Dreh­ griffmechanik ist hierfür besonders gut geeignet, weil eine Betätigung durch den Bediener möglich ist, ohne daß er dazu den Antriebshebel 15 loslas­ sen muß. Dadurch ergibt sich insbesondere eine hohe Betriebssicherheit.
Besonders bevorzugt wird ein in den Figuren nicht dargestelltes Ausführungsbeispiel des Personenbe­ förderungsmittels, das zwei hintereinander angeord­ nete Fahrzeugteile umfaßt, wobei ein erstes Fahr­ zeugteil als Rollstuhl ausgebildet ist und mit ei­ nem zweiten Fahrzeugteil kuppelbar ist. Vorzugswei­ se ist an dem zweiten Fahrzeugteil die Antriebsvor­ richtung 5 angeordnet. Der Aufbau des zweiten Fahr­ zeugteils kann dem in den Fig. 1 und 2 darge­ stellte Teil des Personenbeförderungsmittels 1 ent­ sprechen.
Aus allem wird deutlich, daß das Personenbeförde­ rungsmittel sowohl aus mindestens zwei miteinander kuppelbaren Fahrzeugteilen, die hintereinander an­ geordnet sind, bestehen als auch von einem komplet­ ten Fahrzeug mit einem nicht trennbaren Rahmen ge­ bildet werden kann. Ein komplettes Fahrzeug, dessen Fahrzeugteile also nicht voneinander getrennt wer­ den können, weist einen einstückigen Rahmen auf.
Zusammenfassend ist festzuhalten, daß durch die er­ findungsgemäße Kopplung des Antriebhebels 15 über den Freilauf 29 mit der Antriebswelle 31 die zum Aufbringen eines Antriebsmoments auf die Antriebs­ welle erforderliche Kraft immer - vom Sitz aus gese­ hen - nach vorne in Fahrtrichtung des Personenbeför­ derungsmittels gerichtet ist. Zum Antreiben drückt der Bediener den Antriebshebel nach vorne vom Kör­ per weg und schwenkt ihn praktisch ohne Kraftan­ strengung zurück (Leerhub). Dadurch ist in einer aufrechten Sitzhaltung eine optimale, für den Be­ diener aufgrund des einstellbaren Schwenkwinkels und des frei wählbaren Umfangsbereich des Kreises 44, entlang dessen das Handbetätigungselement 19 verlagert wird, eine günstige Kraftübertragung mög­ lich. Ferner ist eine gegenüber den bekannten Per­ sonenbeförderungsmitteln verbesserte Ergonomie rea­ lisierbar.

Claims (15)

1. Antriebsvorrichtung für ein Personenbeförde­ rungsmittel, insbesondere Rollstuhl, das mindestens einen Sitz mit einer Rückenlehne umfaßt, mit minde­ stens einem Handbetätigungselement, mit dessen Hil­ fe ein Drehmoment auf eine Antriebswelle aufbring­ bar ist, wobei die auf das Handbetätigungselement aufgebrachte Kraft über einen Antriebsstrang auf mindestens ein Rad des Personenbeförderungsmittels übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Handbetätigungselement (19) mit mindestens einem um eine Achse (39) hin und her schwenkbaren Antriebs­ hebel (15) zusammenwirkt, daß der Antriebshebel (15) über einen Freilauf (29) mit der Antriebswelle (31) gekoppelt ist, derart, daß bei einer ersten Schwenkbewegung des Antriebshebels (15) - vom Sitz aus gesehen - nach vorne der Antriebshebel (15) und die Antriebswelle (31) gekoppelt und beim Zurück­ schwenken der Antriebshebel (15) und die Antriebs­ welle (31) entkoppelt sind.
2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Winkel (α), um den der An­ triebshebel (15) schwenkbar ist, variierbar ist.
3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Antriebshebel (15) um einen Winkel (α) verschwenkbar ist, der in einen Bereich von 40° bis 130°, vorzugsweise 50° bis 120°, insbe­ sondere 60° bis 110°, liegt.
4. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Ach­ se (39) quer oder im wesentlichen quer zur Fahrt­ richtung verläuft.
5. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Län­ ge des Antriebshebels (15) mittels einer Hebellän­ genverstellvorrichtung (51) verstellbar, vorzugs­ weise einstellbar, ist.
6. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der An­ triebshebel (15) und das Handbetätigungselement (19) im zusammengebauten Zustand eine T-Form auf­ weisen.
7. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der An­ triebsstrang mindestens ein mit der Antriebswelle (15) drehfest verbundenes Kettenrad (35) und eine darüber geführte Kette (37) umfaßt.
8. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsstrang mindestens eine Kardanwelle um­ faßt.
9. Antriebsvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Antriebshebel (15) und/oder dem Handbetätigungsele­ ment (19) mindestens ein Bremsbetätigungselement, mindestens ein Schaltelement einer Gangschaltung und/oder mindestens ein Betätigungselement für ei­ nen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) angebracht ist.
10. Personenbeförderungsmittel mit mindestens einem eine Rückenlehne umfassenden Sitz und einer An­ triebsvorrichtung, die mindestens ein Handbetäti­ gungselement umfaßt, mit dessen Hilfe ein Drehmo­ ment auf eine Antriebswelle aufbringbar ist, wobei die auf das Handbetätigungselement aufgebrachte Kraft über einen Antriebsstrang auf mindestens ein Rad übertragen wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Handbetätigungselement (19) mit mindestens ei­ nem um eine Achse (39) hin und her schwenkbaren An­ triebshebel (15) zusammenwirkt, daß der Antriebshe­ bel (15) über einen Freilauf (29) mit der Antriebs­ welle (31) gekoppelt ist, derart, daß bei einer er­ sten Schwenkbewegung des Antriebshebels (15) - vom Sitz aus gesehen - nach vorne der Antriebshebel (15) und die Antriebswelle (31) gekoppelt und beim Zu­ rückschwenken der Antriebshebel (15) und die An­ triebswelle (31) entkoppelt sind.
11. Personenbeförderungsmittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei hintereinander angeordnete Fahrzeugteile umfaßt.
12. Personenbeförderungsmittel nach einem der An­ sprüche 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Fahrzeugteil als Rollstuhl ausgebildet und mit einem zweiten Fahrzeugteil kuppelbar ist.
13. Personenbeförderungsmittel nach einem der An­ sprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebsvorrichtung (5) an dem zweiten Fahrzeugteil angeordnet ist.
14. Personenbeförderungsmittel nach einem der An­ sprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsstrang mindestens eine Kardanwelle umfaßt.
15. Personenbeförderungsmittel nach einem der An­ sprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Antriebshebel (15) und/oder dem Handbetäti­ gungselement (19) mindestens ein Bremsbetätigungs­ element, mindestens ein Schaltelement einer Gang­ schaltung und/oder mindestens ein Betätigungsele­ ment für einen Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) an­ gebracht ist.
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