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DE19811684A1 - Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte - Google Patents

Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte

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Publication number
DE19811684A1
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DE
Germany
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threaded rods
storage
threads
disk
area
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Withdrawn
Application number
DE19811684A
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English (en)
Inventor
Volker Becker
Holger Zimmermann
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Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
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    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/22Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor from random access magazine of disc records
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0461Disc storage racks
    • G11B33/0472Disc storage racks for discs without cartridge

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Abstract

Es wird eine Vorrichtung (1) zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte (5, ..., 9) vorgeschlagen. Die Vorrichtung (1) umfaßt Gewindestangen (10, ..., 13) mit jeweils einem Außengewinde (15). Die mindestens eine Speicherplatte (5, ..., 9) ist in den Außengewinden (15) der Gewindestangen (10, ..., 13) führbar, wobei Gewindegänge (20) der Außengewinde (15) mit einzelnen Randbereichen (70, ..., 73) mindestens einer eingelegten Speicherplatte (5, ..., 9) zusammenwirken. Durch Drehen der Gewindestangen (10, ..., 13) ist die mindestens eine Speicherplatte (5, ..., 9) entlang der Gewindestangen (10, ..., 13) verschiebbar.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht von einer Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte nach der Gattung des Hauptanspruchs aus.
Aus dem Blaupunktkatalog "Sound und Fahrvergnügen pur. Mobile Kommunikation von Blaupunkt. Programm '96/'97" sind bereits Vorrichtungen zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte in Form von Compact-Disc- Wechslern, beispielsweise unter der Bezeichnung "CDC-FO5" oder "CDC-AO5" bekannt.
Vorteile der Erfindung
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß die mindestens eine Speicherplatte in den Außengewinden der Gewindestangen führbar ist, wobei Gewindegänge der Außengewinde mit einzelnen Randbereichen mindestens einer eingelegten Speicherplatte zusammenwirken. Auf diese Weise ist eine Lagerung der Speicherplatte in einer von den Gewindegängen der Außengewinde geführten Schublade nicht erforderlich, so daß Material und Gewicht eingespart werden können. Da eine Schublade nicht erforderlich ist, wird auch der Zugriff auf eine in der Vorrichtung bereitgehaltene Speicherplatte vereinfacht. Durch das Zusammenwirken der Gewindegänge der Außengewinde mit einzelnen Randbereichen der mindestens einen eingelegten Speicherplatte und der dadurch nicht erforderlichen Schublade zur Lagerung der Speicherplatte ist eine Verschiebung der Speicherplatte entlang der Gewindestangen durch Drehen der Gewindestangen mit relativ geringem Kraftaufwand möglich und besonders leichtgängig.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen Vorrichtung möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, daß die mindestens eine Speicherplatte unmittelbar in den Gewindegängen der Gewindestangen führbar ist. Auf diese Weise wird ein Minimum an Materialaufwand zur Führung der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen und damit ein Minimum an Gewicht und Kosten erreicht. Weiterhin lassen sich mehrere Speicherplatten dichter aufeinander stapeln, da zwischen den einzelnen Speicherplatten keine Schubladen oder sonstige platzverbrauchende zusätzliche Haltevorrichtungen für die Speicherplatten erforderlich sind. Die Gewindegänge können auf diese Weise in geringerem Abstand zueinander ausgeführt werden.
Durch die unmittelbare Führung der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen können auch minimale seitliche Abmessungen der Vorrichtung erzielt werden, da keine zusätzlichen Halterungen für die mindestens eine Speicherplatte an deren Rand erforderlich sind.
Aufgrund des durch die unmittelbare Führung der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen eingesparten Materials und damit Gewichts für zusätzliche Haltevorrichtungen der mindestens einen Speicherplatte wird der für die Verschiebung der mindestens einen Speicherplatte entlang der Gewindestangen durch Drehen der Gewindestangen erforderliche Kraftaufwand reduziert und die Leichtgängigkeit der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen bei dieser Verschiebung verbessert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die mindestens eine Speicherplatte in Nuten von einzelnen, voneinander unabhängigen Hülsen lagerbar ist, die in den Gewindegängen der Gewindestangen führbar sind. Auf diese Weise wird erreicht, daß die mindestens eine Speicherplatte in ihrem Randbereich vor Abnutzung geschont ist, da sie nicht direkt in den Gewindegängen der Gewindestangen geführt ist, sondern über die voneinander unabhängigen Hülsen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Hülsen einen gewissen Toleranzausgleich bewirken, so daß die Speicherplatte vor Verbiegungen, beispielsweise durch ungleiche Drehgeschwindigkeit und/oder Steigung der Gewindestangen geschützt ist. Auf diese Weise wird die mindestens eine Speicherplatte ebenfalls schonender behandelt und vor Abnutzung bewahrt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Hülsen am Rahmen entlang den Gewindestangen führbar sind. Auf diese Weise sind die Hülsen gegen Verdrehung gesichert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Außengewinde gleichsinnig ausgebildet sind. Auf diese Weise kann die mindestens eine Speicherplatte beim Transport in den Gewindegängen der Gewindestangen abrollen, da die mindestens eine Speicherplatte bei der Verschiebung entlang der Gewindestangen eine zusätzliche Rotation ausführen kann. Somit können die günstigen Reibungsverhältnisse zwischen den Gewindegängen der Gewindestangen und der mindestens einen Speicherplatte ausgenutzt werden.
Auf diese Weise wird der für die Verschiebung der mindestens einen Speicherplatte entlang der Gewindestangen durch Drehen der Gewindestangen erforderliche Kraftaufwand weiter verringert und die Leichtgängigkeit der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen bei dieser Verschiebung weiter erhöht.
Aufgrund der Rollreibung der mindestens einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen können die Gewindestangen in vorteilhafter Weise aus elastischem Material ausgeführt und die mindestens eine Speicherplatte spiel frei in den Gewindegängen der Gewindestangen führbar sein. Vor allem durch die spielfreie Gestaltung läßt sich zusätzlich Platz einsparen, sowohl bei den seitlichen Abmessungen der Vorrichtung als auch durch eine dichtere Stapelung mehrerer Speicherplatten in der Vorrichtung. Vor allem durch die Verwendung eines elastischen Materials für die Gewindestangen läßt sich die Abnutzung in den Randbereichen der mindestens einen Speicherplatte bei der Verschiebung entlang der Gewindestangen weiter verringern und eine Toleranz bei ungleicher Drehgeschwindigkeit und/oder Steigung der Gewindestangen für die Lagerung der mindestens einen Speicherplatte in der Vorrichtung bewirken, so daß sie weitgehend vor Verbiegen und dadurch hervorgerufene Abnutzung verschont bleibt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Außengewinde der Gewindestangen in einem ersten Bereich eine deutlich größere Steigung aufweisen, als in übrigen Bereichen. Auf diese Weise ergibt sich eine hohe Vorschubgeschwindigkeit bei der Verschiebung der mindestens einen Speicherplatte in dem ersten Bereich und damit ein großer Abstand einer gerade in dem ersten Bereich befindlichen Speicherplatte zu benachbarten Speicherplatten, während in den übrigen Bereichen befindliche Speicherplatten unmittelbar aufeinander liegen. Auf diese Weise ist es möglich, eine zum Lesen und/oder Schreiben ausgewählte Speicherplatte in eine vorgegebene Position zu bringen und einen sicheren Abstand zu den benachbarten Speicherplatten herzustellen. Die Speicherplatte kann dann leicht zu einer in der Höhe festen Abspielvorrichtung bewegt und/oder ein Lesekopf zwischen die Speicherplatten eintauchen.
Zeichnung
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1a) und Fig. 1b) ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl von mindestens einer Speicherplatte, Fig. 2a) und Fig. 2b) ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 3 einen in eine erfindungsgemäße Vorrichtung eintauchenden Lesekopf einer Abspielvorrichtung und Fig. 4 die Entnahme einer Speicherplatte aus einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abspielen in einer Abspielvorrichtung.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Fig. 1a) zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zur Bereithaltung und Auswahl von Speicherplatten 5, . . ., 9, wie sie beispielsweise in einem Compact-Disc-Wechsler angeordnet sein kann. Als Speicherplatten können dabei optische, magnetische, magneto­ optische Speicherplatten oder dergleichen vorgesehen sein. Die Vorrichtung 1 umfaßt mindestens drei Gewindestangen 10, 11, 12, wovon in Fig. 1a) eine erste Gewindestange 10 und eine zweite Gewindestange 11 dargestellt sind. Die mindestens drei Gewindestangen 10, 11, 12 sind dabei gemäß einer Draufsicht in Fig. 1b) jeweils um etwa 90° versetzt in einem Randbereich der ringscheibenförmigen Speicherplatten 5, . . ., 9 angeordnet, wobei in Fig. 1b) eine erste Speicherplatte 5 dargestellt ist. Dabei weisen gemäß Fig. 1a) und Fig. 1b) die erste Gewindestange 10 und die zweite Gewindestange 11 bezüglich eines jeweiligen Mittelpunktes 100 der konzentrisch angeordneten Speicherplatten 5, . . ., 9 etwa Punktsymmetrie auf, während einer dritten Gewindestange 12 keine Gewindestange bezüglich des Mittelpunktes 100 gegenüberliegt. Gegebenenfalls kann jedoch gegenüber der dritten Gewindestange 12 auch noch eine vierte Gewindestange 13 gemäß dem in Fig. 2b) dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen sein. Bei Weglassen der vierten Gewindestange 13 ist jedoch an der der dritten Gewindestange 12 bezüglich des Mittelpunktes 100 gegenüberliegenden Seite der entsprechenden Speicherplatte genügend Platz für eine Entnahme der entsprechenden Speicherplatte aus der Vorrichtung 1 oder für das Eintauchen eines Lesekopfes 50 gemäß Fig. 3 in die Vorrichtung 1 vorhanden. Bei Verwendung der vierten Gewindestange 13 ist die Entnahme einer Speicherplatte nur schwer möglich, so daß zum Abspielen der Lesekopf 50 in die Vorrichtung 1 eintauchen muß.
Die Gewindestangen 10, . . ., 13 weisen jeweils ein Außengewinde 15 auf. Die Außengewinde 15 sind dabei in drei Bereiche 35, 45, 55 aufgeteilt. Ein erster Bereich 35 ist dabei zwischen einem zweiten Bereich 45 und einem dritten Bereich 55 angeordnet und stellt einen Mittenbereich der jeweiligen Gewindestange 10, . . ., 13 dar, wohingegen der zweite Bereich 45 und der dritte Bereich 55 jeweils einen Randbereich der jeweiligen Gewindestange 10, . . ., 13 darstellen. Der erste Bereich 35 zeichnet sich dabei durch eine höhere Steigung des jeweiligen Außengewindes 15 im Vergleich zum zweiten Bereich 45 und zum dritten Bereich 55 auf. Dabei kann im zweiten Bereich 45 und im dritten Bereich 55 jeweils etwa die gleiche Steigung des Außengewindes 15 gewählt werden. Alle verwendeten Gewindestangen 10, . . ., 13 sind zueinander symmetrisch aufgebaut, so daß sie etwa gleiche Abmessungen und Steigungen des Außengewindes 15 in den drei Bereichen 35, 45, 55 aufweisen. Die in Fig. 1a) dargestellten fünf Speicherplatten 5, 6, 7, 8, 9 sind in den Außengewinden der gemäß Fig. 1b) vorgesehenen drei Gewindestangen 10, 11, 12 geführt, wobei Gewindegänge 20 der Außengewinde 15 mit drei Randbereichen 70, 71, 72 der in die Vorrichtung 1 eingelegten Speicherplatten 5, . . ., 9 zusammenwirken, indem ein erster Randbereich 70 der Speicherplatten 5, . . ., 9 jeweils in einen Gewindegang 20 der ersten Gewindestange 10, ein zweiter Randbereich 71 entsprechend jeweils in einen Gewindegang 20 der zweiten Gewindestange 11 und ein dritter Randbereich 72 entsprechend jeweils in einen Gewindegang 20 der dritten Gewindestange 12 eingreift. Dies ist in Fig. 1b) anhand der ersten Speicherplatte 5 in einer Draufsicht dargestellt. Durch Drehen der drei Gewindestangen 10, 11, 12 lassen sich so die Speicherplatten 5, . . ., 9 entlang der drei Gewindestangen 10, 11, 12 verschieben. Die Speicherplatten 5, . . ., 9 greifen dabei mit ihren jeweiligen Randbereichen 70, 71, 72 unmittelbar in die entsprechenden Gewindegänge 20 der Gewindestangen 10, 11, 12 ein und sind in diesen Gewindegängen 20 unmittelbar geführt.
Gemäß Fig. 1a) befindet sich dabei die erste Speicherplatte 5 im zweiten Bereich 45, eine zweite Speicherplatte 6 im ersten Bereich 35, eine dritte Speicherplatte 7, eine vierte Speicherplatte 8 und eine fünfte Speicherplatte 9 im dritten Bereich 55. Durch die unmittelbare Führung der Speicherplatten 5, . . ., 9 in den Gewindegängen 20 der Gewindestangen 10, 11, 12 sind die Speicherplatten 5, . . ., 9 nur durch jeweils eine Gewindeflanke 75 zwischen den einzelnen Gewindegängen 20 voneinander beabstandet, so daß sie in maximaler Dichte aufeinander in der Vorrichtung 1 gestapelt werden können. Dabei ist jedoch der Abstand der zweiten Speicherplatte 6 im ersten Bereich 35 von der benachbarten ersten Speicherplatte 5 im zweiten Bereich 45 und der benachbarten dritten Speicherplatte 7 im dritten Bereich 55 jeweils größer, als der Abstand zwischen den im dritten Bereich 55 benachbarten Speicherplatten 7, 8, 9, was auf die größere Steigung des Außengewindes 15 im ersten Bereich 35 zurückzuführen ist.
Dabei ist die Steigung des Außengewindes 15 im ersten Bereich 35 deutlich größer als im zweiten Bereich 45 bzw. im dritten Bereich 55.
Bei gleichsinniger Ausbildung der Außengewinde 15 der Gewindestangen 10, 11, 12 können die Speicherplatten 5, . . ., 9 bei ihrer Verschiebung entlang der Gewindestangen 10, 11, 12 in den Gewindegängen 20 der Gewindestangen 10, 11, 12 abrollen, wobei günstige Reibungsverhältnisse zwischen den Gewindestangen 10, 11, 12 und den Speicherplatten 5, . . ., 9 ausgenutzt werden können. Bei der gleichsinnigen Ausbildung der Außengewinde 15 können also die einzelnen Speicherplatten 5, . . ., 9 bei ihrer Verschiebung entlang der Gewindestangen 10, 11, 12 zusätzlich rotieren. Aufgrund der Rollreibung können die Gewindestangen 10, 11, 12 vorzugsweise aus elastischem Material ausgebildet oder mit elastischem Material beschichtet und die Speicherplatten 5, . . ., 9 spielfrei in den Gewindegängen 20 der Gewindestangen 10, 11, 12 geführt werden.
In Fig. 2a) ist eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl von Speicherplatten dargestellt. Dieses zweite Ausführungsbeispiel ist in Fig. 2b) in einer Draufsicht dargestellt. Dabei kennzeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente wie in Fig. 1a) bzw. in Fig. 1b). Ausgehend von der Anordnung gemäß Fig. 1a) und Fig. 1b) werden im folgenden nur die Unterschiede des zweiten Ausführungsbeispiels gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel erläutert. So sind die Speicherplatten 5, . . ., 9 gemäß Fig. 2a) in Nuten 25 von einzelnen, voneinander unabhängigen Hülsen 30, . . ., 33 gelagert, wobei die Hülsen 30, . . ., 33 jeweils einen Durchbruch 80, . . ., 83 aufweisen, durch den jeweils eine der vier Gewindestangen 10, . . ., 13 geführt ist. Dabei sind die Durchbrüche 80, . . ., 83 an ihrer der jeweiligen Speicherplatte 5, . . ., 9 zugewandten Seite in den Gewindegängen 20 der jeweils zugehörigen Gewindestange 10, . . ., 13 geführt. Gemäß der Draufsicht nach Fig. 2b) ist beim zweiten Ausführungsbeispiel eine vierte Gewindestange 13 vorgesehen, die der dritten Gewindestange 12 bezüglich des Mittelpunktes 100 gegenüberliegt, wobei für jede Gewindestange 10, . . ., 13 entsprechende Hülsen 30, . . ., 33 vorgesehen sind. Die vier Gewindestangen 10, . . ., 13 sind also etwa punktsymmetrisch zu dem Mittelpunkt 100 der Speicherplatten 5, . . ., 9 jeweils um etwa 90° voneinander beabstandet in der Vorrichtung 1 angeordnet. Gemäß Fig. 2a) und Fig. 2b) greifen nun vier Randbereiche 70, . . ., 73 jeder in die Vorrichtung 1 eingelegter Speicherplatte 5, . . ., 9 in jeweils eine Nut 25 einer der vier der jeweiligen Speicherplatte 5, . . ., 9 zugeordneten Hülsen 30, . . ., 33 ein und somit nicht mehr unmittelbar in die Gewindegänge 20 der einzelnen Gewindestangen 10, . . ., 13, wie beim ersten Ausführungsbeispiel. Daher sind nun gemäß Fig. 2a) speziell im zweiten Bereich 45 und im dritten Bereich 55 breitere Gewindeflanken 75 als beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1a) erforderlich, da die Speicherplatten in diesen beiden Bereichen nicht mehr so dicht aufeinander gestapelt werden können wie beim ersten Ausführungsbeispiel in Folge der Führung der Speicherplatten in den Nuten 25 der Hülsen 30, . . ., 33. Die Hülsen 30, . . ., 33 sind an den Gewindestangen 10, . . ., 13 zugeordneten Rahmen 40, . . ., 43 entlang den Gewindestangen 10, . . ., 13 geführt, wobei jeder Gewindestange 10, . . ., 13 ein Rahmen 40, . . ., 43 zugeordnet ist. Auf diese Weise sind die Hülsen 30, . . ., 33 beim Verschieben der Speicherplatten 5, . . ., 9 entlang der Gewindestangen 10, . . ., 13 gegen Verdrehung gesichert. Fig. 2b) zeigt am Beispiel der ersten Speicherplatte 5 eine Draufsicht auf die Vorrichtung 1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei erkennbar ist, daß die Hülsen 30, . . ., 33 an ihrer der von ihnen gehaltenen Speicherplatte abgewandten Seite jeweils eine Ausnehmung 90, . . ., 93 aufweisen, in die der jeweilige Rahmen 40, . . ., 43 zur Verdrehsicherung eingreift. Die Rahmen 40, . . ., 43 sind dabei fest in der Vorrichtung 1 angeordnet.
Die Vorrichtung 1 ist in den Fig. 3, 4 nur stilisiert dargestellt. Gemäß Fig. 3 ist ein Lesekopf 50 einer Abspielvorrichtung 60 in den ersten Bereich 35 der Vorrichtung 1 eingeführt und tastet über einen Lichtstrahl 65 die zweite; im ersten Bereich 35 befindliche Speicherplatte 6 ab und gibt die ausgelesenen Daten an die Abspielvorrichtung 60 zur Auswertung und Weiterverarbeitung ab.
Gemäß Fig. 4 ist die zweite Speicherplatte 6 aus dem ersten Bereich 35 der Vorrichtung 1 in die Abspielvorrichtung 60 transportiert worden, was durch die gestrichelte Darstellung der zweiten Speicherplatte 6 in der Vorrichtung 1 und den gestrichelten Pfeil zur nun in der Abspielvorrichtung 60 befindlichen zweiten Speicherplatte 6 gekennzeichnet ist. In der Abspielvorrichtung 60 wird die zweite Speicherplatte 6 vom Lesekopf 50 mittels des Lichtstrahls 65 abgetastet und die ausgelesenen Daten einer Weiterverarbeitung zugeführt, was durch den von dem Lesekopf 50 wegweisenden Pfeil angedeutet ist. Eine Entnahme einer Speicherplatte aus dem ersten Bereich 35 ist nicht bei Verwendung von vier Gewindestangen 10, . . ., 13 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel möglich, sofern nicht mindestens eine der vier Gewindestangen 10, . . ., 13 wegschwenk- oder -schiebbar ist. Das zweite Ausführungsbeispiel kann jedoch auch wie das erste Ausführungsbeispiel mit nur drei Gewindestangen 10, 11, 12 realisiert sein.
Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Abspielvorrichtung 60 in ihrer Höhe fest angeordnet und die eine zum Abspielen ausgewählte Speicherplatte 5, . . ., 9 wird durch Drehen der Gewindestangen 10, . . ., 13 entlang der Gewindestangen 10, . . ., 13 bis in den ersten Bereich 35 auf gleicher Höhe mit der Abspielvorrichtung 60 entweder zum Eintauchen des Lesekopfes 50 oder zur Entnahme der gewählten Speicherplatte aus dem ersten Bereich 35 und zur Zuführung in das Abspielgerät 60 verschoben.

Claims (10)

1. Vorrichtung (1) zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte (5, . . ., 9), dadurch gekennzeichnet, daß Gewindestangen (10, . . ., 13) mit jeweils einem Außengewinde (15) vorgesehen sind, daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) in den Außengewinden (15) der Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar ist, wobei Gewindegänge (20) der Außengewinde (15) mit einzelnen Randbereichen (70, . . ., 73) mindestens einer eingelegten Speicherplatte (5, . . ., 9) zusammenwirken, und daß durch Drehen der Gewindestangen (10, . . ., 13) die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) entlang der Gewindestangen (10, . . ., 13) verschiebbar ist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) unmittelbar in den Gewindegängen (20) der Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) in Nuten (25) von einzelnen, voneinander unabhängigen Hülsen (30, . . ., 33) lagerbar ist, die in den Gewindegängen (20) der Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar sind.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülsen (30, . . ., 33) an Rahmen (40, . . ., 43) entlang den Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar sind.
5. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außengewinde (15) gleichsinnig ausgebildet sind.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestangen (10, . . ., 13) aus elastischem Material gebildet oder mit elastischem Material beschichtet sind.
7. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) spielfrei in den Gewindegängen (20) der Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar ist.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außengewinde (15) der Gewindestangen (10, . . ., 13) in einem ersten Bereich (35) eine deutlich größere Steigung aufweisen, als in übrigen Bereichen (45, 55).
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den ersten Bereich (35) ein Lesekopf (50) einer Abspielvorrichtung (60) einführbar ist.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) aus dem ersten Bereich (35) einer Abspielvorrichtung (60) zuführbar ist.
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