DE19811684A1 - Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte - Google Patents
Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer SpeicherplatteInfo
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Abstract
Es wird eine Vorrichtung (1) zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte (5, ..., 9) vorgeschlagen. Die Vorrichtung (1) umfaßt Gewindestangen (10, ..., 13) mit jeweils einem Außengewinde (15). Die mindestens eine Speicherplatte (5, ..., 9) ist in den Außengewinden (15) der Gewindestangen (10, ..., 13) führbar, wobei Gewindegänge (20) der Außengewinde (15) mit einzelnen Randbereichen (70, ..., 73) mindestens einer eingelegten Speicherplatte (5, ..., 9) zusammenwirken. Durch Drehen der Gewindestangen (10, ..., 13) ist die mindestens eine Speicherplatte (5, ..., 9) entlang der Gewindestangen (10, ..., 13) verschiebbar.
Description
Die Erfindung geht von einer Vorrichtung zur Bereithaltung
und Auswahl mindestens einer Speicherplatte nach der Gattung
des Hauptanspruchs aus.
Aus dem Blaupunktkatalog "Sound und Fahrvergnügen pur.
Mobile Kommunikation von Blaupunkt. Programm '96/'97" sind
bereits Vorrichtungen zur Bereithaltung und Auswahl
mindestens einer Speicherplatte in Form von Compact-Disc-
Wechslern, beispielsweise unter der Bezeichnung "CDC-FO5"
oder "CDC-AO5" bekannt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs hat demgegenüber den Vorteil, daß die
mindestens eine Speicherplatte in den Außengewinden der
Gewindestangen führbar ist, wobei Gewindegänge der
Außengewinde mit einzelnen Randbereichen mindestens einer
eingelegten Speicherplatte zusammenwirken. Auf diese Weise
ist eine Lagerung der Speicherplatte in einer von den
Gewindegängen der Außengewinde geführten Schublade nicht
erforderlich, so daß Material und Gewicht eingespart werden
können. Da eine Schublade nicht erforderlich ist, wird auch
der Zugriff auf eine in der Vorrichtung bereitgehaltene
Speicherplatte vereinfacht. Durch das Zusammenwirken der
Gewindegänge der Außengewinde mit einzelnen Randbereichen
der mindestens einen eingelegten Speicherplatte und der
dadurch nicht erforderlichen Schublade zur Lagerung der
Speicherplatte ist eine Verschiebung der Speicherplatte
entlang der Gewindestangen durch Drehen der Gewindestangen
mit relativ geringem Kraftaufwand möglich und besonders
leichtgängig.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Hauptanspruch angegebenen Vorrichtung möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, daß die mindestens eine
Speicherplatte unmittelbar in den Gewindegängen der
Gewindestangen führbar ist. Auf diese Weise wird ein Minimum
an Materialaufwand zur Führung der mindestens einen
Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen und
damit ein Minimum an Gewicht und Kosten erreicht. Weiterhin
lassen sich mehrere Speicherplatten dichter aufeinander
stapeln, da zwischen den einzelnen Speicherplatten keine
Schubladen oder sonstige platzverbrauchende zusätzliche
Haltevorrichtungen für die Speicherplatten erforderlich
sind. Die Gewindegänge können auf diese Weise in geringerem
Abstand zueinander ausgeführt werden.
Durch die unmittelbare Führung der mindestens einen
Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen
können auch minimale seitliche Abmessungen der Vorrichtung
erzielt werden, da keine zusätzlichen Halterungen für die
mindestens eine Speicherplatte an deren Rand erforderlich
sind.
Aufgrund des durch die unmittelbare Führung der mindestens
einen Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen
eingesparten Materials und damit Gewichts für zusätzliche
Haltevorrichtungen der mindestens einen Speicherplatte wird
der für die Verschiebung der mindestens einen Speicherplatte
entlang der Gewindestangen durch Drehen der Gewindestangen
erforderliche Kraftaufwand reduziert und die
Leichtgängigkeit der mindestens einen Speicherplatte in den
Gewindegängen der Gewindestangen bei dieser Verschiebung
verbessert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die mindestens eine
Speicherplatte in Nuten von einzelnen, voneinander
unabhängigen Hülsen lagerbar ist, die in den Gewindegängen
der Gewindestangen führbar sind. Auf diese Weise wird
erreicht, daß die mindestens eine Speicherplatte in ihrem
Randbereich vor Abnutzung geschont ist, da sie nicht direkt
in den Gewindegängen der Gewindestangen geführt ist, sondern
über die voneinander unabhängigen Hülsen.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Hülsen einen
gewissen Toleranzausgleich bewirken, so daß die
Speicherplatte vor Verbiegungen, beispielsweise durch
ungleiche Drehgeschwindigkeit und/oder Steigung der
Gewindestangen geschützt ist. Auf diese Weise wird die
mindestens eine Speicherplatte ebenfalls schonender
behandelt und vor Abnutzung bewahrt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Hülsen am Rahmen
entlang den Gewindestangen führbar sind. Auf diese Weise
sind die Hülsen gegen Verdrehung gesichert.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Außengewinde
gleichsinnig ausgebildet sind. Auf diese Weise kann die
mindestens eine Speicherplatte beim Transport in den
Gewindegängen der Gewindestangen abrollen, da die mindestens
eine Speicherplatte bei der Verschiebung entlang der
Gewindestangen eine zusätzliche Rotation ausführen kann.
Somit können die günstigen Reibungsverhältnisse zwischen den
Gewindegängen der Gewindestangen und der mindestens einen
Speicherplatte ausgenutzt werden.
Auf diese Weise wird der für die Verschiebung der mindestens
einen Speicherplatte entlang der Gewindestangen durch Drehen
der Gewindestangen erforderliche Kraftaufwand weiter
verringert und die Leichtgängigkeit der mindestens einen
Speicherplatte in den Gewindegängen der Gewindestangen bei
dieser Verschiebung weiter erhöht.
Aufgrund der Rollreibung der mindestens einen Speicherplatte
in den Gewindegängen der Gewindestangen können die
Gewindestangen in vorteilhafter Weise aus elastischem
Material ausgeführt und die mindestens eine Speicherplatte
spiel frei in den Gewindegängen der Gewindestangen führbar
sein. Vor allem durch die spielfreie Gestaltung läßt sich
zusätzlich Platz einsparen, sowohl bei den seitlichen
Abmessungen der Vorrichtung als auch durch eine dichtere
Stapelung mehrerer Speicherplatten in der Vorrichtung. Vor
allem durch die Verwendung eines elastischen Materials für
die Gewindestangen läßt sich die Abnutzung in den
Randbereichen der mindestens einen Speicherplatte bei der
Verschiebung entlang der Gewindestangen weiter verringern
und eine Toleranz bei ungleicher Drehgeschwindigkeit
und/oder Steigung der Gewindestangen für die Lagerung der
mindestens einen Speicherplatte in der Vorrichtung bewirken,
so daß sie weitgehend vor Verbiegen und dadurch
hervorgerufene Abnutzung verschont bleibt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Außengewinde der
Gewindestangen in einem ersten Bereich eine deutlich größere
Steigung aufweisen, als in übrigen Bereichen. Auf diese
Weise ergibt sich eine hohe Vorschubgeschwindigkeit bei der
Verschiebung der mindestens einen Speicherplatte in dem
ersten Bereich und damit ein großer Abstand einer gerade in
dem ersten Bereich befindlichen Speicherplatte zu
benachbarten Speicherplatten, während in den übrigen
Bereichen befindliche Speicherplatten unmittelbar
aufeinander liegen. Auf diese Weise ist es möglich, eine zum
Lesen und/oder Schreiben ausgewählte Speicherplatte in eine
vorgegebene Position zu bringen und einen sicheren Abstand
zu den benachbarten Speicherplatten herzustellen. Die
Speicherplatte kann dann leicht zu einer in der Höhe festen
Abspielvorrichtung bewegt und/oder ein Lesekopf zwischen die
Speicherplatten eintauchen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen Fig. 1a) und Fig. 1b) ein erstes
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Bereithaltung und Auswahl von mindestens einer
Speicherplatte, Fig. 2a) und Fig. 2b) ein zweites
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 3 einen in eine erfindungsgemäße Vorrichtung
eintauchenden Lesekopf einer Abspielvorrichtung und Fig. 4
die Entnahme einer Speicherplatte aus einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Abspielen in einer
Abspielvorrichtung.
Fig. 1a) zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 zur Bereithaltung und Auswahl von
Speicherplatten 5, . . ., 9, wie sie beispielsweise in einem
Compact-Disc-Wechsler angeordnet sein kann. Als
Speicherplatten können dabei optische, magnetische, magneto
optische Speicherplatten oder dergleichen vorgesehen sein.
Die Vorrichtung 1 umfaßt mindestens drei Gewindestangen 10,
11, 12, wovon in Fig. 1a) eine erste Gewindestange 10 und
eine zweite Gewindestange 11 dargestellt sind. Die
mindestens drei Gewindestangen 10, 11, 12 sind dabei gemäß
einer Draufsicht in Fig. 1b) jeweils um etwa 90° versetzt
in einem Randbereich der ringscheibenförmigen
Speicherplatten 5, . . ., 9 angeordnet, wobei in Fig. 1b) eine
erste Speicherplatte 5 dargestellt ist. Dabei weisen gemäß
Fig. 1a) und Fig. 1b) die erste Gewindestange 10 und die
zweite Gewindestange 11 bezüglich eines jeweiligen
Mittelpunktes 100 der konzentrisch angeordneten
Speicherplatten 5, . . ., 9 etwa Punktsymmetrie auf, während
einer dritten Gewindestange 12 keine Gewindestange bezüglich
des Mittelpunktes 100 gegenüberliegt. Gegebenenfalls kann
jedoch gegenüber der dritten Gewindestange 12 auch noch eine
vierte Gewindestange 13 gemäß dem in Fig. 2b) dargestellten
Ausführungsbeispiel vorgesehen sein. Bei Weglassen der
vierten Gewindestange 13 ist jedoch an der der dritten
Gewindestange 12 bezüglich des Mittelpunktes 100
gegenüberliegenden Seite der entsprechenden Speicherplatte
genügend Platz für eine Entnahme der entsprechenden
Speicherplatte aus der Vorrichtung 1 oder für das Eintauchen
eines Lesekopfes 50 gemäß Fig. 3 in die Vorrichtung 1
vorhanden. Bei Verwendung der vierten Gewindestange 13 ist
die Entnahme einer Speicherplatte nur schwer möglich, so daß
zum Abspielen der Lesekopf 50 in die Vorrichtung 1
eintauchen muß.
Die Gewindestangen 10, . . ., 13 weisen jeweils ein Außengewinde
15 auf. Die Außengewinde 15 sind dabei in drei Bereiche 35,
45, 55 aufgeteilt. Ein erster Bereich 35 ist dabei zwischen
einem zweiten Bereich 45 und einem dritten Bereich 55
angeordnet und stellt einen Mittenbereich der jeweiligen
Gewindestange 10, . . ., 13 dar, wohingegen der zweite Bereich
45 und der dritte Bereich 55 jeweils einen Randbereich der
jeweiligen Gewindestange 10, . . ., 13 darstellen. Der erste
Bereich 35 zeichnet sich dabei durch eine höhere Steigung
des jeweiligen Außengewindes 15 im Vergleich zum zweiten
Bereich 45 und zum dritten Bereich 55 auf. Dabei kann im
zweiten Bereich 45 und im dritten Bereich 55 jeweils etwa
die gleiche Steigung des Außengewindes 15 gewählt werden.
Alle verwendeten Gewindestangen 10, . . ., 13 sind zueinander
symmetrisch aufgebaut, so daß sie etwa gleiche Abmessungen
und Steigungen des Außengewindes 15 in den drei Bereichen
35, 45, 55 aufweisen. Die in Fig. 1a) dargestellten fünf
Speicherplatten 5, 6, 7, 8, 9 sind in den Außengewinden der
gemäß Fig. 1b) vorgesehenen drei Gewindestangen 10, 11, 12
geführt, wobei Gewindegänge 20 der Außengewinde 15 mit drei
Randbereichen 70, 71, 72 der in die Vorrichtung 1
eingelegten Speicherplatten 5, . . ., 9 zusammenwirken, indem
ein erster Randbereich 70 der Speicherplatten 5, . . ., 9
jeweils in einen Gewindegang 20 der ersten Gewindestange 10,
ein zweiter Randbereich 71 entsprechend jeweils in einen
Gewindegang 20 der zweiten Gewindestange 11 und ein dritter
Randbereich 72 entsprechend jeweils in einen Gewindegang 20
der dritten Gewindestange 12 eingreift. Dies ist in Fig.
1b) anhand der ersten Speicherplatte 5 in einer Draufsicht
dargestellt. Durch Drehen der drei Gewindestangen 10, 11, 12
lassen sich so die Speicherplatten 5, . . ., 9 entlang der drei
Gewindestangen 10, 11, 12 verschieben. Die Speicherplatten
5, . . ., 9 greifen dabei mit ihren jeweiligen Randbereichen 70,
71, 72 unmittelbar in die entsprechenden Gewindegänge 20 der
Gewindestangen 10, 11, 12 ein und sind in diesen
Gewindegängen 20 unmittelbar geführt.
Gemäß Fig. 1a) befindet sich dabei die erste Speicherplatte
5 im zweiten Bereich 45, eine zweite Speicherplatte 6 im
ersten Bereich 35, eine dritte Speicherplatte 7, eine vierte
Speicherplatte 8 und eine fünfte Speicherplatte 9 im dritten
Bereich 55. Durch die unmittelbare Führung der
Speicherplatten 5, . . ., 9 in den Gewindegängen 20 der
Gewindestangen 10, 11, 12 sind die Speicherplatten 5, . . ., 9
nur durch jeweils eine Gewindeflanke 75 zwischen den
einzelnen Gewindegängen 20 voneinander beabstandet, so daß
sie in maximaler Dichte aufeinander in der Vorrichtung 1
gestapelt werden können. Dabei ist jedoch der Abstand der
zweiten Speicherplatte 6 im ersten Bereich 35 von der
benachbarten ersten Speicherplatte 5 im zweiten Bereich 45
und der benachbarten dritten Speicherplatte 7 im dritten
Bereich 55 jeweils größer, als der Abstand zwischen den im
dritten Bereich 55 benachbarten Speicherplatten 7, 8, 9, was
auf die größere Steigung des Außengewindes 15 im ersten
Bereich 35 zurückzuführen ist.
Dabei ist die Steigung des Außengewindes 15 im ersten
Bereich 35 deutlich größer als im zweiten Bereich 45 bzw. im
dritten Bereich 55.
Bei gleichsinniger Ausbildung der Außengewinde 15 der
Gewindestangen 10, 11, 12 können die Speicherplatten 5, . . ., 9
bei ihrer Verschiebung entlang der Gewindestangen 10, 11, 12
in den Gewindegängen 20 der Gewindestangen 10, 11, 12
abrollen, wobei günstige Reibungsverhältnisse zwischen den
Gewindestangen 10, 11, 12 und den Speicherplatten 5, . . ., 9
ausgenutzt werden können. Bei der gleichsinnigen Ausbildung
der Außengewinde 15 können also die einzelnen
Speicherplatten 5, . . ., 9 bei ihrer Verschiebung entlang der
Gewindestangen 10, 11, 12 zusätzlich rotieren. Aufgrund der
Rollreibung können die Gewindestangen 10, 11, 12
vorzugsweise aus elastischem Material ausgebildet oder mit
elastischem Material beschichtet und die Speicherplatten
5, . . ., 9 spielfrei in den Gewindegängen 20 der Gewindestangen
10, 11, 12 geführt werden.
In Fig. 2a) ist eine Seitenansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Bereithaltung und Auswahl von Speicherplatten dargestellt.
Dieses zweite Ausführungsbeispiel ist in Fig. 2b) in einer
Draufsicht dargestellt. Dabei kennzeichnen gleiche
Bezugszeichen gleiche Elemente wie in Fig. 1a) bzw. in
Fig. 1b). Ausgehend von der Anordnung gemäß Fig. 1a) und
Fig. 1b) werden im folgenden nur die Unterschiede des
zweiten Ausführungsbeispiels gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel erläutert. So sind die Speicherplatten
5, . . ., 9 gemäß Fig. 2a) in Nuten 25 von einzelnen,
voneinander unabhängigen Hülsen 30, . . ., 33 gelagert, wobei
die Hülsen 30, . . ., 33 jeweils einen Durchbruch 80, . . ., 83
aufweisen, durch den jeweils eine der vier Gewindestangen
10, . . ., 13 geführt ist. Dabei sind die Durchbrüche 80, . . ., 83
an ihrer der jeweiligen Speicherplatte 5, . . ., 9 zugewandten
Seite in den Gewindegängen 20 der jeweils zugehörigen
Gewindestange 10, . . ., 13 geführt. Gemäß der Draufsicht nach
Fig. 2b) ist beim zweiten Ausführungsbeispiel eine vierte
Gewindestange 13 vorgesehen, die der dritten Gewindestange
12 bezüglich des Mittelpunktes 100 gegenüberliegt, wobei für
jede Gewindestange 10, . . ., 13 entsprechende Hülsen 30, . . ., 33
vorgesehen sind. Die vier Gewindestangen 10, . . ., 13 sind also
etwa punktsymmetrisch zu dem Mittelpunkt 100 der
Speicherplatten 5, . . ., 9 jeweils um etwa 90° voneinander
beabstandet in der Vorrichtung 1 angeordnet. Gemäß Fig. 2a)
und Fig. 2b) greifen nun vier Randbereiche 70, . . ., 73 jeder
in die Vorrichtung 1 eingelegter Speicherplatte 5, . . ., 9 in
jeweils eine Nut 25 einer der vier der jeweiligen
Speicherplatte 5, . . ., 9 zugeordneten Hülsen 30, . . ., 33 ein und
somit nicht mehr unmittelbar in die Gewindegänge 20 der
einzelnen Gewindestangen 10, . . ., 13, wie beim ersten
Ausführungsbeispiel. Daher sind nun gemäß Fig. 2a) speziell
im zweiten Bereich 45 und im dritten Bereich 55 breitere
Gewindeflanken 75 als beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 1a) erforderlich, da die Speicherplatten in diesen
beiden Bereichen nicht mehr so dicht aufeinander gestapelt
werden können wie beim ersten Ausführungsbeispiel in Folge
der Führung der Speicherplatten in den Nuten 25 der Hülsen
30, . . ., 33. Die Hülsen 30, . . ., 33 sind an den Gewindestangen
10, . . ., 13 zugeordneten Rahmen 40, . . ., 43 entlang den
Gewindestangen 10, . . ., 13 geführt, wobei jeder Gewindestange
10, . . ., 13 ein Rahmen 40, . . ., 43 zugeordnet ist. Auf diese
Weise sind die Hülsen 30, . . ., 33 beim Verschieben der
Speicherplatten 5, . . ., 9 entlang der Gewindestangen 10, . . ., 13
gegen Verdrehung gesichert. Fig. 2b) zeigt am Beispiel der
ersten Speicherplatte 5 eine Draufsicht auf die Vorrichtung
1 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, wobei erkennbar
ist, daß die Hülsen 30, . . ., 33 an ihrer der von ihnen
gehaltenen Speicherplatte abgewandten Seite jeweils eine
Ausnehmung 90, . . ., 93 aufweisen, in die der jeweilige Rahmen
40, . . ., 43 zur Verdrehsicherung eingreift. Die Rahmen
40, . . ., 43 sind dabei fest in der Vorrichtung 1 angeordnet.
Die Vorrichtung 1 ist in den Fig. 3, 4 nur stilisiert
dargestellt. Gemäß Fig. 3 ist ein Lesekopf 50 einer
Abspielvorrichtung 60 in den ersten Bereich 35 der
Vorrichtung 1 eingeführt und tastet über einen Lichtstrahl
65 die zweite; im ersten Bereich 35 befindliche
Speicherplatte 6 ab und gibt die ausgelesenen Daten an die
Abspielvorrichtung 60 zur Auswertung und Weiterverarbeitung
ab.
Gemäß Fig. 4 ist die zweite Speicherplatte 6 aus dem ersten
Bereich 35 der Vorrichtung 1 in die Abspielvorrichtung 60
transportiert worden, was durch die gestrichelte Darstellung
der zweiten Speicherplatte 6 in der Vorrichtung 1 und den
gestrichelten Pfeil zur nun in der Abspielvorrichtung 60
befindlichen zweiten Speicherplatte 6 gekennzeichnet ist. In
der Abspielvorrichtung 60 wird die zweite Speicherplatte 6
vom Lesekopf 50 mittels des Lichtstrahls 65 abgetastet und
die ausgelesenen Daten einer Weiterverarbeitung zugeführt,
was durch den von dem Lesekopf 50 wegweisenden Pfeil
angedeutet ist. Eine Entnahme einer Speicherplatte aus dem
ersten Bereich 35 ist nicht bei Verwendung von vier
Gewindestangen 10, . . ., 13 gemäß dem zweiten
Ausführungsbeispiel möglich, sofern nicht mindestens eine
der vier Gewindestangen 10, . . ., 13 wegschwenk- oder
-schiebbar ist. Das zweite Ausführungsbeispiel kann jedoch
auch wie das erste Ausführungsbeispiel mit nur drei
Gewindestangen 10, 11, 12 realisiert sein.
Bei den beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die
Abspielvorrichtung 60 in ihrer Höhe fest angeordnet und die
eine zum Abspielen ausgewählte Speicherplatte 5, . . ., 9 wird
durch Drehen der Gewindestangen 10, . . ., 13 entlang der
Gewindestangen 10, . . ., 13 bis in den ersten Bereich 35 auf
gleicher Höhe mit der Abspielvorrichtung 60 entweder zum
Eintauchen des Lesekopfes 50 oder zur Entnahme der gewählten
Speicherplatte aus dem ersten Bereich 35 und zur Zuführung
in das Abspielgerät 60 verschoben.
Claims (10)
1. Vorrichtung (1) zur Bereithaltung und Auswahl mindestens
einer Speicherplatte (5, . . ., 9), dadurch gekennzeichnet, daß
Gewindestangen (10, . . ., 13) mit jeweils einem Außengewinde
(15) vorgesehen sind, daß die mindestens eine Speicherplatte
(5, . . ., 9) in den Außengewinden (15) der Gewindestangen
(10, . . ., 13) führbar ist, wobei Gewindegänge (20) der
Außengewinde (15) mit einzelnen Randbereichen (70, . . ., 73)
mindestens einer eingelegten Speicherplatte (5, . . ., 9)
zusammenwirken, und daß durch Drehen der Gewindestangen
(10, . . ., 13) die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9)
entlang der Gewindestangen (10, . . ., 13) verschiebbar ist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) unmittelbar
in den Gewindegängen (20) der Gewindestangen (10, . . ., 13)
führbar ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Speicherplatte (5, . . ., 9) in Nuten
(25) von einzelnen, voneinander unabhängigen Hülsen
(30, . . ., 33) lagerbar ist, die in den Gewindegängen (20) der
Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar sind.
4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülsen (30, . . ., 33) an Rahmen (40, . . ., 43) entlang den
Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar sind.
5. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außengewinde (15)
gleichsinnig ausgebildet sind.
6. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestangen (10, . . ., 13)
aus elastischem Material gebildet oder mit elastischem
Material beschichtet sind.
7. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine
Speicherplatte (5, . . ., 9) spielfrei in den Gewindegängen (20)
der Gewindestangen (10, . . ., 13) führbar ist.
8. Vorrichtung (1) nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außengewinde (15) der
Gewindestangen (10, . . ., 13) in einem ersten Bereich (35) eine
deutlich größere Steigung aufweisen, als in übrigen
Bereichen (45, 55).
9. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß in den ersten Bereich (35) ein Lesekopf (50) einer
Abspielvorrichtung (60) einführbar ist.
10. Vorrichtung (1) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Speicherplatte
(5, . . ., 9) aus dem ersten Bereich (35) einer
Abspielvorrichtung (60) zuführbar ist.
Priority Applications (6)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19811684A DE19811684A1 (de) | 1998-03-18 | 1998-03-18 | Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte |
| JP11068535A JPH11316998A (ja) | 1998-03-18 | 1999-03-15 | 少なくとも1つのストレ―ジプレ―トを準備しかつ選択する装置 |
| HU9900674A HU224853B1 (en) | 1998-03-18 | 1999-03-17 | Apparatus for keeping in readiness and selecting at least one storage disc |
| US09/271,533 US6459673B1 (en) | 1998-03-18 | 1999-03-18 | Apparatus for holding in readiness and selecting at least one storage disk |
| FR9903363A FR2778265B1 (fr) | 1998-03-18 | 1999-03-18 | Dispositif pour preparer et selectionner au moins un disque d'enregistrement |
| CNB991034198A CN1145947C (zh) | 1998-03-18 | 1999-03-18 | 存放和选择至少一个存储盘的装置 |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19811684A DE19811684A1 (de) | 1998-03-18 | 1998-03-18 | Vorrichtung zur Bereithaltung und Auswahl mindestens einer Speicherplatte |
Publications (1)
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