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DE29800023U1 - Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen - Google Patents

Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen

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DE29800023U1
DE29800023U1 DE29800023U DE29800023U DE29800023U1 DE 29800023 U1 DE29800023 U1 DE 29800023U1 DE 29800023 U DE29800023 U DE 29800023U DE 29800023 U DE29800023 U DE 29800023U DE 29800023 U1 DE29800023 U1 DE 29800023U1
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disc
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DE29800023U
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    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/02Details
    • G11B17/021Selecting or spacing of record carriers for introducing the heads
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
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Description

Alexander Hoffmann Schloßstraße 3 2 69231 Rauenberg
Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen u>nd stapeiförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapeiförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine Vorrichtung dieser Gattung enthält die DE 42 23 813 C1 .Sie arbeitet mit zwei zueinander parallelen Plattenstapeln bzw. Magazinen, deren Spindeln gleichförmige Gewinde aufweisen, wie vor allem Fig. 1, Position 10 zu entnehmen ist. Dies erschwert die Entnahme eines der scheibenförmigen Elemente aus dem einen Magazin, die hier jeweils an dessen Ende erfolgt, sowie die anschließende Einbringung in das andere Magazin. Die Erschwernis erhöht sich noch durch den nichtlinearen Bewegungsablauf bei der Elementenentnahme und anschließenden -einbringung. Die beiden Sta-~' pel werden nämlich, um eine Position weitergeschoben, der spendende Stapel nach vorn, der aufnehmende nach hinten; der nächste Wechsel erfolgt, sobald das folgende Element an vorderster Position zu liegen kommt, und zwar so lange bis das gesuchte Element vorn ist und ganz entnommen werden kann. Unerwünsch-: te Folgen ergeben sich in der Praxis oft dadurch, daß die bekannte Vorrichtung für die Packungsdichten und Fertigungstoleranzen der Elemente nicht optimal augelegt werden kann. Darüber
hinaus werden Gewindespindeln mit unterschiedlichem Drehsinn verwendet, was beim Herstellungsaufwand zu Buche schlägt.
Aufgabe der Neuerung ist es nun, die konstruktive Ausbildung des (fürein- und mehrstapelige Ausführungsbeispiele der Neuerung) zentralen Bauelements, der Gewindespindel, den erwünschten Speicherkapazitäten und erforderlichen'Bewegungsabiäufen (beim Füllen und Leeren der zugehörigen Magazine) optimal anzupassen. Diese Aufgabe wird neuerungsgemäß, durch den Kennzeichnungsteil des Schutzanspruchs 1 gelöst. Die zwar etwas aufwendige Ausbildung der einzelnen Gewindespindel wird durch die einheitliche Form aller beteiligter Spindeln, deren synchrone Antriebsweise sowie die große Speicherkapazität und hohe Sicherheit in der Funktion nicht nur egalisiert, sondern diese machen sie allen bekannten Vorrichtungen dieser Art überlegen: Die kontinuierliche Erweiterung der Steigung in den Endbereichen (Zweistapelausführung) bzw. dem Zentralbereich (Einstapelausführung) erleichtert das Füllen und Leeren der Magazine. Nur beispielhaft sei erwähnt, daß die Breite und Tiefe der vorschlagsgemäßen Gewindegänge bei den in der Regel 1,2mm starken CDs eine Dickentoleranz von bis zu 30% verkraften und eine Speicherkapazität von bis zu 300 Einheiten pro Magazin zulassen.
Bei einer Ausbildung nach Schutzanspruch 2 ist vor allem für eine zweistapelige Ausführungsform die in diesem Fall lineare Bewegung beim Füllen und Leeren der Magazine von erheblicher Bedeutung. Die hierbei ansonsten häufig auftretenden Fehler lassen sich nahezu völlig vermeiden.
Die Herstellung der neuerungsgemäßen Vorrichtung wird sodann gegenüber dem bekannten Stand der Technik durch die Verwendung von nur jeweils einem Antrieb pro Stapel sowie unabhängige Positionsfühler rationalisiert, wie dies Gegenstand des Schutzanspruchs 3 ist.
In vorstehendem Zusammenhang erweisen sich außerdem die konstruktiven Maßnahmen gemäß der Schutzansprüche 4 und 5 als zweckmäßig. Dies ergibt sich aus den fertigungstechnischen Vorgaben bei den scheibenförmigen Elementen: Z.B. beträgt die zulässige Toleranz
von Audio-CDs beim Außendurchmesser 120mm - 0,3mm und bei der Dicke 1,2 (+0,3/-O , 1) mm. Gemäß dem neuerungsgemäßen Vorschlag werden die Gewindespindeln deshalb so ausgelegt, daß sie bei der Einstapelausführung im Zentralbereich und bei der Zweistapelausführung im Ein- und Aus laufbereich bei Audio-CDs und den mechanisch identischen Formen von CD-ROM oder DVD die Steigung 3mm +0,3mm Toleranz und die Ganghöhe 1,5mm io,2mm Toleranz aufweisen.
Hohe Packungsdichten und hohe Toleranzen gegen Maßungenauigkeiten der scheibenförmigen Elemente lassen sich, ganz gezielt für die unterschiedlichen Ausführungsformen der neuerungsgemäßen Vorrichtung bei einem Vorgehen nach Schutzanspruch 6 erreichen.
Hervorzuheben gilt es auch noch die Manipulatoren nach den f;.:.■■' Schutzansprüchen.8 und 12 insofern, weil ihre Arbeitsweise einen Transport der scheibenförmigen Elemente in der Elementenebene zuläßt.
Auch die restlichen Unteransprüche enthalten Weiterbildungen der Neuerung. ., .
Im folgenden wird die Neuerung an Hand von zwei Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei die in den einzelnen Figuren einander entsprechenden Teile dieselben Bezugszeichen aufweisen. 'Es zeigt
Fig. 1 die Draufsicht auf eine einstapelige Ausführungsform mit 4 symmetrisch um den Umfang verteilten Gewindespindeln bzw. 3 Gewindespindeln und 1 Haltestange,
Fig. 2 die Seitenansicht (Aufriß) der Ausführungsform gemäß Fig. 1 ,
Fig. 3 den im, wesent1ichen.aus Schlitten, Greiferarm und Fingermechanismus bestehenden Manipulator der einstapeligen Ausführungsform ,
Fig. 4 den Greiferarm gemäß Fig. 3 für sich herausgezeichnet, und zwar zusammen mit seinen vertikalen und horizontalen Antriebsmechanismen,
Fig. 5 die Draufsicht auf eine zwei stapel ige Ausführungsform mit jeweils drei Gewindespindeln und einer Haltestange, die dergestalt symmetrisch um den Umfang verteilt sind, daß die beiden Haltestangen einander direkt gegenüberliegen,
Fig. 6 eine der insgesamt sechs Spindeln der Ausführungsform gemäß Fig. 5,
Fig. 7 den im wesentlichen aus Außenspannzange, keilförmigem Stempel, und Zentrierglocke bestehenden Schlitten für die zweistapelige Ausführungsform,
Fig. 8 ;denin Fig.2 angedeuteten Mittenbereich einer Gewindespindel für die einstapelige Ausführungsform für sich herausgezeichnet und
Fig.. 9 die Gewindespindel von Fig. 8 mit einer in. ihrem Mittenbereich in zwecks Entnahme eines Elements - teilbarer Ausbildung.
In Fig. 1 ist ein einziger Stapel 1 von gleichgroßen'scheibenförmigen Elementen 3, z.B. mit einem Alu-Kern versehene sogenannte Wechselfestplatten, magnetooptische Platten, CDs oder dgl., in Draufsicht dargestellt. In ihrer Mitte haben diese Elemente ein gleichgroßes, kreisrundes Loch 4 und sind an ihrem Außenumfang in 90° Winkelabstand voneinander durch die drei Gewindespindeln 5, 6 und 7 begrenzt. Letztere sind zueinander parallel angeordnet und erstrecken sich über die gesamte Stapel länge. In der vierten 90°-Position ist eine in etwa hälftig teilbare Gewindespindel 81 angeordnet, deren eine Hälfte im Bedarfsfall zusammen mit den drei anderen Gewindespindeln 5 bis 7 über den aus Fig. 2 ersichtlichen Riemen 11 synchron angetrieben wird. Die andere Hälfte der Gewindespindel 81 dagegen wird im Vergleich hierzu asynchron betätigt. Die scheibenförmigen Elemente 3 reichen mit ihren Randbereichen in die Gewindegänge der Spindeln 5 bis 7 und 81, so daß der Stapel 1 beim Rotieren der Spindeln mitumläuft und sich entsprechend der Drehrichtung nach der einen oder anderen Seite hin verschiebt. Bei einem etwas modifizierten Ausführungsbeispiel kann anstelle der Gewindespindel 8' auch eine bloße Haltestange .8 vorgesehen sein. Sie wird entgegen der Spindelausführung nicht angetrieben und der "wandernde" Stapel schiebt sich an ihrer glatt ausgebildeten Oberfläche entlang (bzw. seine Elemente haben hier keine Möglichkeit - wie bei den Spindeln - in ein Gewinde einzugreifen).
Besondere Bedeutung kommt im anstehenden Zusammenhang der Ausbildung der Gewindespindel 5 bis 7 und 8' zu. Sie besitzen - auf die Gesamtlänge bezogen - mind, doppelt so viele Gewindegänge wie zum Magazinieren vorgesehene Elemente 3, genaugenommen 2N-1 an der Zahl, wenn mit N der einzelne Gewindegang bezeichnet wird. Wesentlich ist hierbei, daß im Mittenbereich 5' bis 7' der Spindeln 5 bis 7 die Steigung und die Ganghöhe - jeweils im Vergleich zu den links und
rechts angrenzenden Bereichen - erweitert ausgebildet sind. Auf diese Weise erhalten die scheibenförmigen Elemente in dem Mittenbereich einen größeren gegenseitigen Abstand, z.B. bei CDs 3mm, so daß an dieser Stelle eine ungehinderte, sichere Entnahme möglich wird. Hierzu wird der Stapel 1 durch einen synchronen Drehantrieb aller Gewindespindeln 5 bis 7, einschließlich Hältestange 8, bewegt, wobei sich die magazinierten scheibenförmigen Elemente 3 längs der Achsrichtung des Stapels 1 so lange fortbewegen, bis sich das gewünschte Element genau an der zentralen Position befindet.
Die eigentliche Entnahme des scheibenförmigen Elements 3 erfolgt bei der einstapeligen Ausführungsform mittels des Manipulators 26 und ist in Fig. 3 dargestellt. Hierbei schwenkt ein erster Finger 12 von z.B. 2mm Breite im Uhrzeigersinn, angedeutet durch den Drehpfeil 14, in den Stapel 1 ein. Ein zweiter Finger 13 mit gegenläufigem Drehsinn, angedeutet durch den Drehpfeil 15, dient als Gegenlager. Der erste Finger 12 hat die gebogene Form :■ von etwa 70% eines Viertelkreises des scheibenförmigen Elements, mindestens jedoch die Länge von dessen Radius. In seiner Ruhestellung ist dieser Finger in dem Freiraum zwischen zwei Gewindespindeln, z.B. den Spindeln 5 und 6, parallel zum Umfang des scheibenförmigen Elements 3 angeordnet. Er befördert das Element mittels eines ca. 90°-Schwenks so weit, daß das Mittelloch 4 über den Rand des Stapels 1 um mindestens zweimal die Länge seines Durchmessers hinausreicht. An dieser Stelle wird das Element von dem Greiferarm 16 erfaßt, der es nun völlig aus dem Stapelbereich hinausbefördert,und einem Laufwerk, im Fall einer CD einem Abspielgerät, zuführt. Bei diesem Entnahmevorgang gleitet das scheibenförmige Element beidseitig in den Führungsschienen 17 und 18, die an dem Stapel 1 bzw. seinem Magazin t' befestigt sind.
Der Greiferarm 16 und seine Funktion werden in Fig. 4 näher erläutert: An dem freien Ende dieses Arms sind federnde Finger 19 befestigt. Alternativ hierzu erfüllt bei einem anderen, zeichnerisch nicht, näher ausgeführten Ausführungsbeispiel auch ein aufblasbarer Stempel denselben Zweck. Der Greiferarm 1f> läßt sich mittels Hub- oder Kippantrieb 20 und dessen Ritzel 21 um die Ach-
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se 22 in einer zu dem scheibenförmigen Element 3 senkrechten Ebene verschwenken. Mittels einer solchen Hub- oder Kippbewegung werden die federnden Finger bzw. der aufblasbare Stempel bis zu dem definierten Anschlag 34 in das Mittelloch 4 (Fig. 1) eingetaucht. In dieser Stellung spreizen sich die federnden Finger bzw. der Stempel wird über einen beweglichen Schlauch aufgeblasen, so daß zwischen Greiferarm 16 und scheibenförmigem Elemente eine kraftschlüssige Verbindung entsteht. In dieser durch das scheibenförmige Element definierten Ebene verschwenkt jetzt der Arm mit Hilfe des Drehantriebs 23 um mindestens 45°, aber typisch 90°. Diese Ebene ist in Fig. 4 die Blickebene. Um aber den Verschwenkweg freizugeben, muß zuvor die hälftig unterteilte Haltestange 8 betätigt werden (Fig. 3). Zu diesem Zweck ist die Haltestange an ihrer Trennstelle mit einem herkömmlichen und daher in der Zeichnung nicht näher ausgeführten Zentrierkonus versehen. Ein aus den gleichen Gründen zeichnerisch nicht dargestellter Hubmechanismus verschiebt daraufhin die eine Stangenhälfte in Richtung ihres Achsenverlaufs um ca. zweimal die Dicke des zu transportierenden scheibenförmigen Elements 3 und gibt dadurch den beabsichtigten und zuvor beschriebenen Verschwenkweg für besagtes Element frei. Der erste Finger 12 schiebt nun das selektierte Element aus dem Stapel heraus, woraufhin es von dem Greiferarm 16 erfaßt und - wie dargelegt - z.B. einem Laufwerk zugeführt wird. Dieser Wegverlauf ist in Fig. 3 mit unterbrochener Linienführung dargestellt. ■
Für den Fall, daß - wie weiter oben ausgeführt - anstelle der vierten 90°-Position - die in der Mitte halbierte Gewindespindel 8'zum Einsatz kommt, kann auch hier der Mittenbereich mit einem Zentrierkonus versehen sein. Ist das für die Entnahme ausgesuchte Element 3 in der Mittenposition der Gewindespindel angekommen, wird die eine Hälfte dieser Spindel 81 asynchron zu der anderen um ein bis zwei Umdrehungen derart verschoben, daß sie sich dem Stapel 1 entlang wegschraubt und eine Entnahmelücke von ein bis zwei Dicken des Elements 3 freigibt, so daß dieses Element durch die entstandene Lücke hindurch entnommen werden kann. Die Spindel 81 wird aus Gründen der Knickstabilität beidseitig ihrer Trennstelle durch- beispielsweise drei - Stützwalzen 33 zusätzlich gelagert.
In den Fig. 5 bis 7 sei nun noch ein Ausführungsbeispiel mit zwei nebeneinander angeordneten und zueinander parallelen Stapeln 1 und 2 bzw. ihren zugehörigen Magazinen &Ggr; und 2' dargestellt und beschrieben. Jeder dieser Stapel besitzt mindestens drei über seinen Umfang in ganz bestimmter Weise verteilte und parallel zur Stapelachse angeordnete Gewindespindeln 5, 6 und 7. Für den in Blickrichtung linken Stapel der Fig. 5 bedeutet dies, daß die Spindeln unter 0°, 90° und 180° angeordnet sind, während sie dann bei dem in Blickrichtung rechten Stapel unter 180°, 270° und 360° angeordnet sein müssen. Auf diese W-eise-ergibt es sich, daß die offenen (d.h. nicht durch eine Gewindespindel begrenzten) Seiten . der beiden Stapel einander exakt gegenüberliegen, was für einen einfachen, linearen Wegverlauf beim Austausch der scheibenförmigen Elemente 3 zwingend ist. Dabei ist es entsprechend dem vorausgehenden Ausführungsbeispiel auch hiererforderlich, daß die-Gewindespindeln jedes einzelnen Stapels synchron bewegt.werden.
Aus Fig. 6 ist die Ausbildung der Gewindespindeln 5 bis 7 bei der Zweistapelausführung ersichtlich. Auch hier verläuft ihre Steigung nicht gleichförmig. Im Gegensatz zu dem vorausgehenden Ausführungsbeispiel ist dieselbe jedoch nicht im Mittelbereich der Gewindespindeln, sondern nach deren Enden hin verlagert bzw. in diesen Endbereichen kontinuierlich erweitert ausgebildet. Auch die Ganghöhe ist in diesen Bereichen - der veränderten Steigung angepaßt-erweitert ausgebi ldet. Im Mittelbereich besteht gleichförm. Steigung.
Fig. 7 zeigt schließlich noch die konstruktive Ausgestaltung und die Funktion des zugehörigen Manipulators 27, der von dem Manipulator 26 des vorbeschriebenen Ausführungsbeispiels ebenfalls abweicht. Im anstehenden Fall besteht er im wesentlichen aus einer Außenspannzange 28, die mit sich trichterförmig weitenden Fingern 29 am freien Ende der Zange in das Mittelloch 4 des scheibenförmigen Elements 3 greift. Innerhalb der durch die Finger gebildeten Trichteröffnung gleitet entlang eines zentrisch angeordneten Dorns 30 der dem Trichter angepaßte keilförmige Stempel 31. Je weiter letzterer in den Trichter eindringt, um so stärker die Spreizung und um so sicherer die kraftschlüssige Verbindung zwischen Außenspannzange 28 und scheibenförmigem Element 3. Mit ih-
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rem Schaft steckt die Zange in der Zentrierglocke 32, die mit ihrem Glockenrand beim Eintauchen der Figur in das Mittelloch auf dem scheibenförmigen Element plan aufsitzt. Abschließend wird das Element, wie bei der einstapel igen Ausführung dargelegt, in der Ebene dieses Elements aus dem Stapel 1 heraus- und in den Stapel 2, entlang der Verbindungslinie beider Stapelachsen, hineingeschoben.
Wegen der Bedeutung, die der Gewindespindelausbildung im anstehenden Zusammenhang zukommt,und aus Gründen einer besseren Verdeutlichung sei an Hand von Fig. 8 nochmals auf die in Fig. 2 bereits für die einstapelige Ausführungsform angedeutete spezielle Ausgestaltung des Mittenbereichs 5'-7 ' näher eingegangen, was bei der zweistapeligen Ausführungsform den Endbereichen der Fig. 6 entspricht. Für eine bessere Entnahme des scheibenförmigen Elements 3 hat die Spindel der Fig. 8 im Mittenbereich eine deutlich erhöhte Steigung und einen sich nach dem Mittenbereich gleichfalls zunehmend erhöhenden Spitzendurchmesser. Die Außenbereiche dagegen besitzen eine konstante Steigung, während der Innendurchmesser durchgehend konstant sein muß.
In Fig. 9 schließlich ist die Teilbarkeit der Gewindespindel 8' an der in Fig. 8 durch eine strichlierte vertikale Linie angedeuteten Stelle aufgezeigt. Zu diesem Zweck ist auf der in Blickrichtung rechten Spindelseite die Führungsmutter 35 angeordnet. Zum Entnehmen und Füllen wird diese Hälfte im Sinn des Drehpfeils 36 um eine Umdrehung gedreht. Dabei verschiebt sich die Spindelhälfte gemäß dem Richtungspfeil 37, so daß sich im
Mittenbereich die dargestellte Öffnung 38 bildet. Beim Öffnungsund Sch ließ Vorgang steht die Mutter35 fest. Nur wennsich derganze Stapel bewegt, dreht sie sich synchron mit;: sobald ein Element 3 entnommen wird, wird sie festgehalten.
Im folgenden seien noch die für die einzelnen Bewegungsabläufe, erforderlichen Antriebsmittel aufgelistet: Bei der zweistapeligen Ausführungsform ist pro Stapel 1 bzw. 2 je ein handelsüblicher und deshalb in der Zeichnung nicht dargestellter Motor erforderlich, der den Stapel entlang seiner Längsachse bewegt. Ferner ist bei der einstapeligen Ausführungsform für die in ihrer Mitte trennbare Haltestange 8 bzw. Gewindespindel 8' ein gleichfalls handelsüblicher und deshalb nicht dargestellter Mo-
tor vorgesehen. Sodann der Motor oder Drehmagnet 35, der den Finger 12 (Fig. 3) bewegt, um dadurch das scheibenförmige Element 3 ein erstes Stück aus dem Stapel hinauszuschieben; der bereits erwähnte Hub- oder Kippantrieb 20 für das Absenken des Greifarms 15 in das Mittelloch 4 und schließlich der gleichfalls schon erwähnte Drehantrieb 23, der den Greiferarm in Scheibenebene verschwenkt und .dadurch das scheibenförmige Element einem Laufwerk oder dgl. zuführt.
Den in den vorbeschriebenen Ausführungsbeispielen angegebenen Winkelgraden, Stückzahlen von Gewindespindeln,Haltestangen und scheibenförmigen oder auch den zu berücksichtigenden Toleranzangaben für die Länge und Stärke dieser Elemente sowie der Ausbildung der diversen Finger, Spannzangen und Zentrierelemente kann nur beispielhafte Bedeutung beigemessen werden. Bei anderen, nicht speziell erwähnten und/oder dargestellten Ausführungsbeispielen können sich dieserhalb Änderungen ergeben, ohne daß dadurch der vorgeschlagene Rahmen verlassen würde.
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Claims (1)

  1. Schutzansprüche
    1. Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapeiförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen mit Mittelloch, wie z.B. CDs, Wechselfest- oder magnetooptische Platten, mit mindestens einem Plattenstapel und zugehörigem Magazin, innerhalb dessen um den Umfang der scheibenförmigen Elemente zueinander parallele Gewindespindeln angeordnet sind, die sich über die gesamte Länge des Stapels erstrecken und in deren Gewindegängen die scheibenförmigen Elemente über deren Ränder lose gehaltert sind und die sich bei rotierenden Gewindespindeln entlang der Stapelachse bewegen bis sie in einer gewünschten Stellung ankommen, in der sie von einem Manipulator entnommen und an ihren Bestimmungsort transportiert werden, dadurch gekennzeichnet , daß bei einstapeliger Ausführung die Gewindespindeln (5-7) im Zentralbereich (9) eine gegenüber dem Ein- und Auslaüfberedch~ (10) erhöhte Gewindesteigung und/oder Gewindetiefe (bei konstantem Kerndurchmesser) aufweisen, während bei einer mehrstapeligen Ausführung umgekehrt die Steigung der Gewindespindeln im Ein- und Aus laufbereich sowie die Gewindetiefe (bei konstantem Kerndurchmesser) größer ausgebildet sind als im Zentralbereich, jedoch in beiden Fällen der Spitzendurchmesser der Gewindespindeln der Gewindesteigung angepaßt ist.
    Vorrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c.h g e k e &eegr; &eegr; zeich &eegr; e t , daß die Gewindespindeln (5-7) über den Umfang eines Stapels in einem Winkelbogen von 0 bis 180° vorzugsweise symmetrisch verteilt sind und synchron angetrieben werden und bei Verwendung von zwei Stapeln (1; 2) bzw. Magazinen (11; 2r) deren offene Seiten einander exakt gegenüberliegend angeordnet sind.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch 'gekennzeichnet , daß drei Gewindespindeln (5-7) unter je-
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    weils 90° zueinander über den Umfang, des Stapels (1) verteilt sind und an der vierten Position eine in etwa hälftig teilbare weitere Gewindespindel (81) oder eine Haltestange (8) angeordnet ist, deren eine Hälfte synchron und zusammen mit den übrigen Gewindespindeln antreibbar ausgebildet ist, während die andere Hälfte von Spindel oder Stange asynchron umläuft, wobei Positionsfühler die entspre-h chenden Haltekommandos überwachen.
    4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß die Haltestange (8) oder die weitere Gewindespindel (81) an .der Trennstelle jeweils mit einem Zentrierkonus versehen ist und die für die asynchrone Dehbewegung vorgesehene Stangen- oder Spindelhälfte mit Hilfe eines Hubmechanismus1 in Richtung ihres Achsenverlaufs verschiebbar ausgebildet ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und/oder 4, dadurch gekennzeichnet), daß die Haltestange (8) bzw. die weitere Gewindespindel (81) beidseitig ihrer Trennstelle in z.B. drei zu ihnen und unter sich parallelen Stützwalzen (33) zusätzlich gelagert sind.
    Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, d adurch gekennzeichnet, daß bei der zweistapeligen Version die Steigung der Gewindespindeln (5-7. und 8') im Zentralbereich (9) zwischen 140% und 180% sowie im Ein- und Auslaufbereich in etwa zwischen 180% und 350% der Nettostärke des scheibenförmigen Elements (3) beträgt (gemessen am Rand, bei nicht streng zylindrischer Form z.B. einer CD), während bei der einstapeligen Version entsprechend umgekehrte Zahlenverhältnisse vorliegen.
    7. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, d adurch gekennz ei c h &eegr; e t , daß die Gewinde-
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    spindeln (5-7 und.81) eine gegenüber der Anzahl der scheiben· förmigen Elemente (3) höhere, vorzugsweise doppelt so hohe Anzahl an Gewindegängen aufweisen.
    Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Manipulator (26) für die einstapelige Ausführung im wesentlichen aus einem ersten Finger (10) besteht, der das selektierte scheibenförmige Element (3) z.B. im Uhrzeigersinn (12) und entlang zweier Führungsschienen (15; 16) so weit aus seiner Stapellage verschiebt, daß das Mittelloch (4) über den Rand des Stapels hinausreicht; ferner aus einem zweiten, z.B. im Gegenuhrzeigersinn verschwenkbaren Finger (11) als Gegenlager für das verschobene Element sowie aus einem Greiferarm (16), der mit seinem freien Ende das scheibenförmige Element übersein Mittellöch (4) aus dem Stapelbereich vollends herausbefördert.
    Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß der erste Finger (12) auf einer zu Gev/indespindeln (5, 6, 7, 81) und Haltestange (8) parallelen Achse (22) außerhalb des Stapels (1) gelagert ist sowie in seiner Länge und gebogenen Form etwa einem knappen Viertel des Außenumfangs des scheibenförmigen Elements (3) entspricht . ' ,
    10. Vorrichtung nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Greiferarm (16) einmal auf einer zu den Gewindespindeln (5, 6, 7, 8') und der Haltestange (8) um 90° verdrehten Hub- oder Kippachse (20) senkrecht zur Scheibenebene und zum anderen über einen Drehantrieb (23) sowie dessen Achse (24) in der Scheibenebene selbst verschwenkbar ausgebildet ist.
    11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn-
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    zeichnet , daß der Greiferarm (16) an seinem freien Ende federnde Finger oder einen aufblasbaren Stempel (19) aufweist, die über die Hub- oder Kippachse (20) in das Mittelloch (4) des scheibenförmigen Elements (3) eingreifen und dort durch Spreizen bzw. Aufblasen eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Greiferarm und Element bewirkt.
    12. Vorrichtung nach einem der vorausgehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Manipulator (27) für die zweistapelige Ausführung schlittenförmig ausgebildet und mit dem. Greiferarm (16) versehen ist; der Schlitten sich auf einer linearen, ideellen Verbindungslinie der Zentren der beiden Stapel (1; 2) bewegt und hierbei dessen Greiferarm das scheibenförmige^ Element (3) an seinem Mittelloch (4) erfassend in der Ebene des Elements von einem Stapel zum anderen befördert.
    13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten aus einer Außenspannzange (28) mit an ihrem freien Ende trichterförmig geweiteten Fingern (29) besteht, wobei innerhalb des Trichters auf einem zentrischen Dorn (30) ein der Trichterform angepaßter, keilförmiger Stempel (31) verschiebbar angeordnet ist, der bei in das Mittelloch (4) eines scheibenförmigen Elements (3) eingeführten Fingern eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Fingern und Element bewirkt.
    14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet , daß der Schaft der Außenspannzange (28) in einer Zentrierglocke (32) gehaltert ist, deren Rand bei in das Mittelloch (4) eingetauchten Fingern (29) auf dem scheibenförmigen Element (3) aufsitzt.
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DE29800023U 1998-01-02 1998-01-02 Vorrichtung zum Magazinieren und Transportieren von gleichgroßen und stapelförmig angeordneten scheibenförmigen Elementen Expired - Lifetime DE29800023U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2778265A1 (fr) * 1998-03-18 1999-11-05 Bosch Gmbh Robert Dispositif pour preparer et selectionner au moins un disque d'enregistrement

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