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DE19800944A1 - Chassis für eine fußstützende Rollvorrichtung, insbesondere Rollschuhe bzw. Inline-Skater - Google Patents

Chassis für eine fußstützende Rollvorrichtung, insbesondere Rollschuhe bzw. Inline-Skater

Info

Publication number
DE19800944A1
DE19800944A1 DE19800944A DE19800944A DE19800944A1 DE 19800944 A1 DE19800944 A1 DE 19800944A1 DE 19800944 A DE19800944 A DE 19800944A DE 19800944 A DE19800944 A DE 19800944A DE 19800944 A1 DE19800944 A1 DE 19800944A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
chassis
wheel
wheels
rockers
rocker
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19800944A
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WOERLE ERIKA
Original Assignee
WOERLE ERIKA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE19707755A external-priority patent/DE19707755A1/de
Application filed by WOERLE ERIKA filed Critical WOERLE ERIKA
Priority to DE19800944A priority Critical patent/DE19800944A1/de
Publication of DE19800944A1 publication Critical patent/DE19800944A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C17/00Roller skates; Skate-boards
    • A63C17/0046Roller skates; Skate-boards with shock absorption or suspension system
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    • A63C17/04Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs
    • A63C17/06Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs single-track type
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    • A63C17/061Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs single-track type with relative movement of sub-parts on the chassis
    • A63C17/062Roller skates; Skate-boards with wheels arranged otherwise than in two pairs single-track type with relative movement of sub-parts on the chassis with a pivotal frame or cradle around transversal axis for relative movements of the wheels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
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    • A63C17/14Roller skates; Skate-boards with brakes, e.g. toe stoppers, freewheel roller clutches

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Description

Die Erfindung betrifft ein Chassis für eine eine fußstützende Rollvorrichtung, insbesondere Rollschuhe bzw. Inline-Skater, an welchen im vorderen und hinteren Bereich je ein Fahrgestell in Form einer gefederten Wippe angeordnet ist, wobei mindestens an jedem Ende der zur Mitte des Chassis hinweisenden Hebelarme der Wippen ein Rad angebracht ist.
Ein solches Chassis ist bereits aus der US-PS 5,135,244 bekannt, wobei bei diesem bekannten Chassis auch an den zu den Enden des Chassis hinweisenden Hebelarmen der Wippen Räder angebracht sind und jeweils beide Räder einer Wippe bei paralleler Stellung des Chassis zur Lauffläche Bodenkontakt haben.
Bei dem bekannten Chassis haben somit in Fahrstellung Räder Bodenhaftung, deren Achsen weit auseinander liegen.
Dies bedingt Schwierigkeiten beim Kurvenfahren, da eine Kurve nur schwer gefahren werden kann, wenn Räder, deren Achsen weit auseinander liegen, Bodenhaftung haben.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Chassis für Rollschuhe bzw. Inline-Skater mit zwei gefederten Wippen zu schaffen, bei dem diese Nachteile vermieden werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß jede Wippe einseitig so vorgespannt ist, daß bei paralleler Stellung des Chassis zur Lauffläche bei belastetem und entlastetem Zustand der Wippen nur die zur Mitte des Chassis hin liegenden Räder Bodenhaftung haben.
Vorzugsweise ist an den Enden der zu den Enden des Chassis hinweisenden Hebelarmen der Wippe je ein Rad angeordnet.
Ebenfalls vorzugsweise ist an den Enden der zu den Enden des Chassis hinweisenden Hebelarmen der Wippe je ein Bremsklotz starr montiert. Ein Bremsklotz ist dabei ein Bremselement, mit dem durch Kippen des Chassis gebremst werden kann.
Weiterhin vorzugsweise ist am Chassis oberhalb der zur Mitte des Chassis hin liegenden Räder je ein Bremsklotz angebracht, und zwar so, daß bei Belastung beider Räder ein Zwischenraum zwischen jedem Bremsklotz und jedem Rad liegt und bei Belastung nur eines Rades durch Kippen des Chassis das eine Rad gegen den zugehörigen Bremsklotz gepreßt wird. Dadurch ist ein sanftes Bremsen durch ein leichtes Verkippen des Chassis möglich.
Bevorzugt ist bei jeder der beiden Wippen der zur Mitte des Chassis hinweisende Hebelarm länger als der zum Ende des Chassis hinweisende Hebelarm. Durch diese Konstruktion kann auch bei einem starken Vorspannelement der Vorspannung durch Belastung der zur Mitte des Chassis hinweisenden Räder entgegengewirkt werden.
Ebenfalls bevorzugt ist bei der Version, bei der an beiden Enden der Wippe jeweils ein Rad angeordnet ist, oberhalb eines oder beider zum Ende des Chassis liegenden Räder ein Bremsklotz am Chassis angeordnet, gegen den das Rad im unbelasteten Zustand der jeweiligen Wippe durch die einseitige Vorspannung gepreßt wird. Ist ein solcher Bremsklotz am nach außen weisenden Rad der hinteren Wippe angeordnet, so ist ein Bremsvorgang möglich, in dem das Chassis nach hinten gekippt wird. Ist ein solcher Bremsklotz am nach außen weisenden Rad der vorderen Wippe angeordnet, so ist durch Kippen des Chassis nach vorne ein Anfahren möglich. Sind die Bremsklötze sowohl an der vorderen als auch an der hinteren Wippe angeordnet, so ist durch abwechselndes Bremsen und Anfahren durch Abstoßen von dem vorderen Bremsklotz eine parallele Gangart möglich, während bei einem herkömmlichen Rollschuh eine gegrätschte Gangart erforderlich ist. Außerdem wird durch die Möglichkeit des raschen Bremsens die Unfallgefahr verringert.
Weiterhin bevorzugt besteht das Chassis aus einer Bodenplatte für die Sohle des dazugehörigen Schuhs, von der aus zwei Aufhängerarme zum Aufhängen der Wippen nach unten verlaufen, an deren unteren Ende die Wippen aufgehängt sind.
Vorzugsweise verläuft bei jeder Wippe von ihrem Aufhängungspunkt eine Zunge nach oben und ist zwischen der Zunge und dem zu der jeweiligen Wippe gehörenden Widerlager ein Federelement angeordnet, welches die Wippe einseitig vorspannt.
Weiterhin vorzugsweise handelt es sich bei dem Federelement um eine Spiralfeder, ein Federblatt, ein Federblech oder eine Gasdruckfeder.
Vorzugsweise ist eine Verstelleinrichtung vorgesehen, mit der die Federkraft des Federelements eingestellt werden kann.
Weiterhin vorzugsweise haben die zur Mitte des Chassis hin liegenden Räder einen größeren Durchmesser als die zum Ende des Chassis hin liegenden Räder.
Weiterhin sind die Räder bevorzugt mit Kugellagern versehen.
Weiterhin bevorzugt ist die Bodenplatte zwischen den Aufhängarmen mit einer zentralen Ausnehmung versehen. Durch diese Anordnung wird eine Gewichtsersparnis erreicht.
Vorzugsweise sind die Hebelarme der Wippen mit Ausnehmungen versehen. Durch diese Anordnung wird ebenfalls eine Gewichtsersparnis erreicht, sowie eine Verringerung des Trägheitsmoments der Wippe.
Weiterhin vorzugsweise ist das Chassis aus Aluminium oder Kunststoff gefertigt.
Weiterhin vorzugsweise sind die Wippen jeweils fahrschemelmäßig um eine vertikale Achse in einem begrenzten Bereich verschwenkbar, wobei die Verschwenkung durch ein elastisches Element ausgelöst wird, das durch Gewichtsverlagerung belastet wird. Dadurch wird eine noch bessere Kurvenfahrt erreicht.
Das Chassis kann auch dazu verwendet werden, daß es in der Mitte eines Skateboards angeordnet ist.
Vorzugsweise sind die Reifen der Räder aus Kunststoff mit rauher Lauffläche.
Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel ist zwischen den beiden Rädern der vorderen Wippe und den beiden Rädern der hinteren Wippe ein fünftes Rad montiert. Wird das Chassis belastet, ist der Hauptträger der Belastung das Mittelrad und die beiden nach innen gelegenen Räder der Wippen dienen zur Stabilisierung. Damit ist ein noch stabileres Laufen und eine bessere Kurvenführung möglich. Das fünfte Rad ist ein von den Wippen unabhängiges Rad.
Bevorzugt ist das fünfte Rad so montiert, daß es im unbelasteten Zustand der beiden Wippen keine Bodenhaftung hat und im belasteten Zustand der beiden Wippen Bodenhaftung hat. Die Bodenhaftung ist für die Stabilisierungsfunktion des fünften Rades nur notwendig, wenn die Wippen belastet sind.
Bevorzugt ist das fünfte Rad so montiert, daß es bei gekipptem Zustand des Chassis keine Bodenhaftung hat. Beim Bremsen oder Anfahren ist die Stabilisierung durch das fünfte Rad nicht notwendig.
Weiterhin bevorzugt ist das fünfte Rad gefedert montiert, so daß es im belasteten und unbelasteten Zustand der beiden Wippen Bodenhaftung hat und im gekippten Zustand das Chassis Bodenhaftung hat. Hierbei ist höchst vorsorglich die Stabilisierungsfunktion des fünften Rades so ausgelegt, daß sie auch im unbelasteten Zustand der beiden Wippen und im gekippten Zustand des Chassis eingreift.
Bevorzugt ist ein zum Chassis gehörender Schuh an einer Metallplatte befestigt, die über Langlöcher mit der Bodenplatte des Chassis verschraubt ist. Durch die Verschraubung der Metallplatte über Langlöcher mit der Bodenplatte kann die Metallplatte so verschoben, daß der optimale Schwerpunkt gefunden wird.
Bevorzugt ist der Schuh mit der Metallplatte mit denselben Schrauben verschraubt, mit denen die Metallplatte mit der Bodenplatte des Chassis verschraubt ist. Hierdurch wird eine besonders einfache und kostensparende Konstruktion erfüllt.
Ebenfalls bevorzugt weist die Metallplatte am hinteren Ende des Chassis eine Stufe auf, die auf der Höhe des Absatzes des Schuhs angeordnet ist. Dadurch wird eine optimale Stellung des Schuhs erreicht, so daß eine gewisse Vorlagestellung des Körpers des Benutzers erleichtert wird.
Nach einem besonderen Aspekt der Erfindung werden als Fahrgestelle um eine horizontale Achse schwenkbar am Chassis angebrachte Hebelarme vorgesehen, die zur Mitte des Chassis hinweisen und einstellbar nach unten vorgespannt sind, ist an den zur Mitte des Chassis hinweisenden Enden der Hebelarme je ein Rad angebracht, ist an den beiden Enden des Chassis je ein Bremsklotz starr montiert und ist zwischen den beiden Rädern an den zur Mitte des Chassis hinweisenden Enden der Hebelarme ein drittes Rad am Chassis angebracht. Es handelt sich hierbei um eine vereinfachte Version des Rollschuhs, wobei statt der Wippen Hebelarme vorgesehen sind, und eigentlich alle Funktionen des Rollschuhs mit den Wippen möglich sind.
Bevorzugt ist am Chassis oberhalb der beiden an den zur Mitte des Chassis hinweisenden Enden der Hebelarme angebrachten Räder je ein Bremsklotz angebracht, wobei ein Zwischenraum zwischen den Rädern und Bremsklötzen besteht, wenn beide Hebelarme belastet sind und es wird das Rad eines Hebelarmes gegen den zugehörigen Bremsklotz gebremst, wenn nur dieser Hebelarm belastet ist.
Hierbei ist auch für die Ausführung mit den Hebelarmen ein sanftes Bremsen möglich.
Die Erfindung wird im einzelnen durch die nachfolgende ausführliche Beschreibung anhand der Figuren verstanden, die besonders bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung zeigen:
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht des erfindungs­ gemäßen Chassis mit teilweiser Schnittdarstellung einer ersten Ausführungsform in Fahrstellung;
Fig. 2 zeigt die gleiche Ansicht in Bremsstellung;
Fig. 3 zeigt die gleiche Ansicht in Anfahrstellung;
Fig. 4 zeigt eine teilweise geschnittene Seiten­ ansicht eines besonders bevorzugten Ausführungs­ beispiels in Fahrstellung;
Fig. 5 zeigt die gleiche Ausführungsform in Seitendarstellung beim Bremsen;
Fig. 6 zeigt das Chassis der besonders bevorzugten Ausführungsform von unten;
Fig. 7 zeigt eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels;
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform in teilweise geschnittener Seitendarstellung;
Fig. 9, 10 und 11 zeigen wiederum weitere Untergattungen des besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels;
Fig. 12 zeigt ein Ausführungsbeispiel, bei dem an jedem der beiden Enden der Wippen Räder angebracht sind, von vorne.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen das Chassis 1 mit seiner Bodenplatte 1a. An der Bodenplatte 1a sind im hinteren und vorderen Bereich Aufhängarme 7, 7' für die beiden Wippen 6 und 6' befestigt. Am unteren Ende der Aufhängarme 7, 7' sind die Wippen 6, 6' mit Hilfe von Lagern 17, 17' gelagert. Die Lager 17, 17' können Gleitlager sein. Die Wippen 6, 6' sind so zweigeteilt, daß eine vordere Schiene auf der Vorderseite des Aufhängarms 7, 7' verläuft und eine Schiene auf der Rückseite des Aufhängarms 7, 7' verläuft.
Die Wippe 6, 6' besteht aus einem äußeren Hebelarm 4, 4', der sich vom Aufhängarm 7, 7' nach außen erstreckt und einem inneren Hebelarm 5, 5,, der sich vom Aufhängarm 7, 7' nach innen erstreckt. Zwischen den beiden Schienen des äußeren Hebelarms 4, 4' ist an dessen Ende ein äußeres Rad 2, 2' an einem Kugellager 23, 23' gelagert. Zwischen den beiden Schienen des inneren Hebelarms 5, 5' der Wippe 6, 6' ist an dessen inneren Ende ein inneres Rad 3, 3' mit einem Kugellager 18, 18' gelagert.
Auf der Höhe des äußeren Rades 2, 2' ist an der Bodenplatte 1a ein Bremsklotz 10, 10' befestigt. Über dem Aufhängepunkt der Wippe 6, 6' ist an diese eine Zunge 8, 8' nach oben angesetzt, welche kurz unterhalb der Bodenplatte endet. Zwischen dieser Zunge 8, 8' und einem zwischen Bremsklotz und Bodenplatte 1a angebrachtem verstellbarem Widerlager in Form einer Madenschraube ist eine Spiralfeder 9, 9' eingesetzt, welche die Wippe gegen das Chassis 1 vorspannt. Durch diese Vorspannung der Wippe befinden sich die inneren Räder 3, 3' weiter unten als die äußeren Räder 2, 2', so daß bei paralleler Lage des Chassis 1 zur Lauffläche allein die beiden inneren Räder 3, 3' Bodenkontakt haben. Ist das Chassis von oben auf der Höhe einer Wippe belastet, so ist das äußere Rad 2, 2' vom Bremsklotz leicht weggehoben, daß es frei durchlaufen kann. Ist die Wippe dagegen entlastet, so wird durch die Vorspannung das äußere Rad 2, 2' gegen den Bremsklotz 10, 10' gepreßt, so daß äußere Rad 2, 2' je nach dem, ob es hinten oder vorne am Rollschuh ist, zur Bremse oder zum Unterstützungspunkt wird.
Die inneren Räder 3, 3' sind gemäß ihrer Funktion als Tragräder mit einem größeren Durchmesser versehen als die äußeren Räder 2, 2'. Der innere Hebelarm 5, 5' der Wippe ist etwas länger als der äußere Hebelarm 4, 4', damit sich die Belastung der Wippe ausreichend auf die Spiralfeder 9, 9' auswirkt.
Wird nun das Chassis 1 durch den Rollschuh nach hinten gekippt, so hat nur das äußere Rad 2' Bodenkontakt. Die Wippe 6 ist entlastet, so daß das äußere Rad 2' gegen den Bremsklotz gebremst ist und als Bremse wirkt. Das gleiche passiert mit dem äußeren Rad 2 wenn das Chassis nach vorne gekippt wird, wobei das äußere Rad 2 dann als Unterstützungspunkt zur Beschleunigung wirkt. Durch diese Möglichkeit durch einfaches Kippen das Chassis 1 entweder zu bremsen oder zu beschleunigen, ist für den Rollschuhfahrer eine Gangart möglich, bei der die beiden Rollschuhe parallel gehalten werden. Im Unterschied dazu ist bei herkömmlichen Rollschuhen eine gegrätschte Gangart notwendig. Die Unfallgefahr wird durch die Möglichkeit des einfachen und effektiven Bremsens deutlich gemindert. Ist das Chassis parallel zur Lauffläche, so wird nur auf den inneren Rädern 3, 3' gefahren, deren Achsen sehr nahe beieinander liegen, so daß eine gute Möglichkeit zur Kurvenfahrt besteht.
Jedesmal befindet sich bei den Fig. 1 bis 3 ein Schuh 16 auf der Bodenplatte 1a.
Fig. 4 zeigt ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit einem mittleren Rad 11, das sich zwischen den inneren Rädern 3, 3' der beiden Wippen 6 und 6' befindet. Dieses Rad ist in der Abb. 4 starr montiert, wobei es an einem am Chassis angebrachten Arm 19 durch ein Kugellager 20 gelagert ist. Das mittlere Rad 11 liegt bei Belastung der Wippen 6 und 6' auf gleicher Höhe wie die Räder 3 und 3' der beiden Wippen 6 und 6'. Das mittlere Rad 11 trägt etwa 60% der Belastung, wobei etwa 20% der Belastung von jedem inneren Rad 3, 3' der Wippen 6, 6' getragen werden. Zieht man eine Linie, die das mittlere Rad 11, die inneren Räder 3 und 3', der Wippen 6 und 6' und die äußeren Räder 2 und 2', der Wippen 6 und 6' unten tangieren, so hat man in etwa eine Kurve, die den Kufen eines Schlittschuhs entspricht.
Fig. 4 zeigt auch eine Metallplatte 12 mit einem Absatz 14, die mit dem Schuh 16 durch Schrauben 15 verschraubt ist, wobei die Metallplatte durch dieselben Schrauben 15 mit der Bodenplatte des Chassis verschraubt ist. Das mittlere Rad 11 bildet mit den beiden inneren Wipprädern 3 und 3' jeweils eine Wippe, da die inneren Räder 3 und 3' gefedert sind. Das fünfte Rad 11 kann auch gefedert sein.
Fig. 5 zeigt eine Seitendarstellung des besonders bevorzugten Ausführungsbeispiels in Bremsdarstellung. Das fünfte Rad 11 schwebt beim Bremsen in der Luft ebenso wie die beiden Räder 3 und 3' und der Wippen 6 und 6'. Ist das Rad 11 starr angebracht, so liegt es etwas höher als die inneren Räder 3 und 3' der beiden entlasteten Wippen 6 und 6'. Ist das Rad 11 aber gefedert, so liegt es bei diesem Bremsvorgang auf und kann zusätzlich zur Stabilisierung beitragen.
In Fig. 6 ist das Chassis 1 von unten dargestellt. Zu erkennen sind die Räder 2, 3, 2', 3' und die Langlöcher 13, über die die Metallplatte 12 mit der Bodenplatte des Chassis 1 verschraubt ist. Durch die Konstruktion mit den Langlöchern kann die Metallplatte 12 so verschoben werden, daß der optimale Schwerpunkt gefunden wird und ein sicheres Fahren möglich ist.
In Fig. 7 zeigt eine Ausführungsform zu erkennen, bei der kein mittleres Rad 11 vorhanden ist. Statt der äußeren Räder 2 und 2' der beiden Wippen 6 und 6' sind Bremsklötze 21 und 21' über starre Achsen 24, 24' mit den Hebelarmen 4 und 4' der Wippen 6 und 6' verbunden. Mit Hilfe der Bremsklötze 21 und 21' kann bei gekipptem Chassis ebenfalls gebremst oder angefahren werden.
In Fig. 8 ist eine Ausführungsform ohne mittleres Rad 11 zu erkennen, bei dem wiederum statt der Bremsklötze 21, 21' Räder 2, 2' an den äußeren Armen 4, 4' der Wippen 6, 6' angebracht sind. Die Besonderheit dieses Ausführungsbeispiels besteht darin, daß Bremsklötze 22, 22' oberhalb der inneren Räder 3, 3' der Wippen 6, 6' angebracht sind. Sind beide Wippen belastet, so befindet sich zwischen den Bremsklötzen 22 und 22' oberhalb der Räder 3 und 3' und den Rädern 3 und 3' ein Zwischenraum. Wird nur eine Wippe belastet, durch Kippen des Chassis in vermindertem Maße, so wird das betreffende Rad 3, 3' gegen den zugehörigen Bremsklotz 22, 2' gepreßt. Hierdurch ist ein sanftes Bremsen möglich, bevor das Chassis so weit gekippt ist, daß mit den Rädern 2, 2' gebremst wird.
In Fig. 9 ist eine Ausführungsform zu erkennen, bei der wiederum das mittlere Rad vorhanden ist. Ebenfalls vorhanden sind Bremsklötze 22, 22' über den inneren Rädern 3, 3' der Wippen 6, 6'. Hierbei ist ebenfalls ein sanftes Bremsen durch leichtes Verkippen des Chassis möglich.
In Fig. 10 ist eine Ausführungsform zu erkennen, bei der ebenfalls das mittlere Rad 11 vorhanden ist. An den äußeren Hebelarmen 4, 4' der Wippen 6, 6' sind wiederum Bremsklötze 21, 21' durch eine starre Achse 24, 24' angebracht. Auch mit diesen Bremsklötzen kann durch Verkippen des Chassis gebremst oder angefahren werden.
In Fig. 11 ist eine besondere Ausführungsform zu erkennen, bei der die äußeren Hebelarme 4, 4' der Wippen 6, 6' weggelassen sind. Übrig bleiben nur die gefederten Hebelarme, die ebenso wie bei den Wippen 6, 6' gefedert sind. Bei diesem Ausführungsbeispiel sind ebenfalls Bremsklötze 22, 22' über den Rädern 3, 3' angebracht. An den Tragarmen 7, 7' der Hebel 5, 5' sind Bremsklötze 21, 21' starr montiert. Diese Ausführungsform bietet im wesentlichen dieselben Lauf- und Bremsvorteile wie die übrigen Ausführungsformen.
In Fig. 12 ist eine Vorderansicht des Chassis 1 mit dem Schuh 16 zu erkennen. Das nach außen liegende Rad 2 der Wippe verdeckt teilweise das dahinterliegende größere Rad 3. Ebenfalls zu erkennen sind die Tragarme 7, sowie das vordere Ende der äußeren Hebelarme 4 der Wippe 6. Oberhalb des vorderen Rades 2 befindet sich der Bremsklotz 10.

Claims (31)

1. Chassis (1) für eine fußstützende Rollvorrichtung, insbesondere Rollschuhe bzw. Inline-Skater, an welchen im vorderen Bereich und im hinteren Bereich je ein Fahrgestell in Form einer gefederten Wippe (6, 6') angeordnet ist, wobei mindestens an jedem Ende der zur Mitte des Chassis (1) hinweisende Hebelarme (5, 5') der Wippen (6, 6') ein Rad (3, 3') angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß jede Wippe (6, 6') einseitig so vorgespannt ist, daß bei paralleler Stellung des Chassis (1) zur Lauffläche bei belastetem und entlastetem Zustand der Wippen (6, 6') nur die zur Mitte des Chassis (1) hin liegenden Räder (3, 3') Bodenhaftung haben.
2. Chassis (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der zu den Enden des Chassis (1) hinweisenden Hebelarme (4, 4') der Wippen (6, 6') je ein Rad (2, 2') angeordnet ist.
3. Chassis (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Enden der zu Enden des Chassis (1) hinweisenden Hebelarme (4, 4') der Wippen (6, 6') je ein Bremsklotz (21, 21') starr montiert ist.
4. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am Chassis (1) oberhalb der zur Mitte des Chassis (1) hin liegenden Räder (3, 3') je ein Bremsklotz (22, 22') angebracht ist, und zwar so, daß bei Belastung beider Räder (3, 3') ein Zwischenraum zwischen jedem Bremsklotz (22, 22') und jedem Rad (3, 3') liegt und bei Belastung nur eines Rades (3, 3') durch Kippen des Chassis (1) das eine Rad (3, 3') gegen den zugehörigen Bremsklotz (22, 22') gepreßt wird.
5. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei jeder der beiden Wippen (6,6') der zur Mitte des Chassis (1) hinweisende Hebelarm (5, 5') länger als der zum Ende des Chassis (1) hinweisende Hebelarm (4, 4') ist.
6. Chassis (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb eines oder beider zum Ende des Chassis (1) hin liegenden Räder (2, 2') ein Bremsklotz (10, 10') am Chassis (1) angeordnet ist, gegen den das zugehörige Rad (2, 2') im unbelasteten Zustand der jeweiligen Wippe (6, 6') durch die einseitige Vorspannung gepreßt wird.
7. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (1) aus einer Bodenplatte (1a) für die Sohle des dazugehörigen Schuhs besteht, von der aus zwei Aufhängarme (7, 7') zum Aufhängen der Wippen (6, 6') nach unten verlaufen, an deren unteren Enden die Wippen (6, 6') aufgehängt bzw. gelagert sind.
8. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei jeder Wippe (6, 6') aus dem Bereich ihres Aufhängungspunktes eine Zunge (8, 8') nach oben verläuft und zwischen der Zunge (8, 8') und dem einen Widerlager am Chassis (1) ein Federelement (9, 9') angeordnet ist, welches die Wippe (6, 6') einseitig vorspannt.
9. Chassis (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Federelement (9, 9') um eine Spiralfeder handelt.
10. Chassis (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Federelement (9, 9') um ein Federblatt handelt.
11. Chassis (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Federelement (9, 9') um ein Federblech handelt.
12. Chassis (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Federelement (9, 9') um eine Gasdruckfeder handelt.
13. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 12, gekennzeichnet durch eine Verstelleinrichtung, mit der die Federkraft des Federelements (9, 9') eingestellt werden kann.
14. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Mitte des Chassis (1) hin liegenden Räder (3, 3') einen größeren Durchmesser haben, als die zum Ende des Chassis (1) hin liegenden Räder (2, 2').
15. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder (2, 3, 2', 3') mit Kugellagern versehen sind.
16. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1a) zwischen den Aufhängarmen (7, 7') mit einer zentralen Ausnehmung versehen ist.
17. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebelarme (4, 5, 4', 5') der Wippen (6, 6') mit Ausnehmungen versehen sind.
18. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (1) aus Aluminium besteht.
19. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (1) aus Kunststoff besteht.
20. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Wippen (6, 6') jeweils fahrschemelmäßig um eine vertikale Achse in einem begrenzten Bereich verschwenkbar sind, wobei die Verschwenkung durch ein elastisches Element ausgelöst wird, das durch Gewichtsverlagerung belastet wird.
21. Verwendung eines Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Chassis (1) in der Mitte eines Skateboards angeordnet ist.
22. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Reifen der Räder (2, 3, 2', 3') aus Kunststoff mit rauher Lauffläche sind.
23. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Rädern (2, 3) der vorderen Wippe (6) und den Rädern (2', 3') der hinteren Wippe (6') ein fünftes Rad (11) montiert ist.
24. Chassis (1) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das fünfte Rad (11) so montiert ist, daß es im unbelasteten Zustand der beiden Wippen (6, 6') keine Bodenhaftung hat und im belasteten Zustand der beiden Wippen (6, 6') Bodenhaftung hat.
25. Chassis (1) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das fünfte Rad (11) so montiert ist, daß es bei gekipptem Zustand des Chassis (1) keine Bodenhaftung hat.
26. Chassis (1) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß das fünfte Rad (11) gefedert montiert ist, so daß es im belasteten und unbelasteten Zustand der beiden Wippen (6, 6') Bodenhaftung hat und im gekippten Zustand des Chassis (1) Bodenhaftung hat.
27. Chassis (1) nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß ein zum Chassis (1) gehörender Schuh (16) an einer Metallklappe (12) befestigt ist, die über Langlöcher (13) mit der Bodenplatte des Chassis (1) verschraubt ist.
28. Chassis (1) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Schuh (16) mit der Metallplatte (12) mit denselben Schrauben (15) verschraubt ist, mit denen die Metallplatte (12) mit der Bodenplatte des Chassis (1) verschraubt ist.
29. Chassis (1) nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallplatte (12) am hinteren Ende des Chassis (1) eine Stufe (14) aufweist, die auf der Höhe des Absatzes des Schuhs (16) angeordnet ist.
30. Chassis (1) für eine fußstützende Rollvorrichtung, insbesondere Rollschuhe bzw. Inline-Skater, in welchem zwei Fahrgestelle angeordnet sind, wobei ein erstes Fahrgestell im vorderen Bereich des Chassis (1) und ein weiteres Fahrgestell im hinteren Bereich des Chassis (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Fahrgestelle um eine horizontale Achse schwenkbar am Chassis (1) angebrachte Hebelarme (5, 5') vorgesehen sind, die zur Mitte des Chassis hinweisen und nach unten einstellbar vorgespannt sind, an den zur Mitte des Chassis (1) hinweisenden Enden der Hebelarme (5, 5') je ein Rad (3, 3') angebracht ist, an den beiden Enden des Chassis (1) je ein Bremsklotz (21, 21') starr montiert ist und zwischen den beiden Rädern an den zur Mitte des Chassis (1) hinweisenden Enden der Hebelarme (5, 5') ein drittes Rad (11) am Chassis (1) angebracht ist.
31. Chassis (1) nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß am Chassis (1) oberhalb der beiden an den zur Mitte des Chassis (1) hinweisenden Enden der Hebelarme (5, 5') angebrachten Räder (3, 3') je ein Bremsklotz (22, 22') angebracht ist, wobei ein Zwischenraum zwischen den Rädern (3, 3') und Bremsklötzen (22, 22') besteht, wenn beide Hebelarme (5, 5') belastet sind und das Rad (3, 3') eines Hebelarmes (5, 5') gegen den zugehörigen Bremsklotz (22, 22') gepreßt wird, wenn nur dieser Hebelarm (5, 5') belastet ist.
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