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DE19800843A1 - Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe - Google Patents

Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe

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Publication number
DE19800843A1
DE19800843A1 DE1998100843 DE19800843A DE19800843A1 DE 19800843 A1 DE19800843 A1 DE 19800843A1 DE 1998100843 DE1998100843 DE 1998100843 DE 19800843 A DE19800843 A DE 19800843A DE 19800843 A1 DE19800843 A1 DE 19800843A1
Authority
DE
Germany
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guide
pot
label
tongue
slot
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1998100843
Other languages
English (en)
Inventor
Marc R Kock
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
NORDDEUTSCHE STAUDENKULTUREN F
Original Assignee
NORDDEUTSCHE STAUDENKULTUREN F
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by NORDDEUTSCHE STAUDENKULTUREN F filed Critical NORDDEUTSCHE STAUDENKULTUREN F
Priority to DE1998100843 priority Critical patent/DE19800843A1/de
Publication of DE19800843A1 publication Critical patent/DE19800843A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C7/00Affixing tags
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
    • B65C9/00Details of labelling machines or apparatus
    • B65C9/08Label feeding
    • B65C9/12Removing separate labels from stacks
    • B65C9/14Removing separate labels from stacks by vacuum

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe mit einem Einsteckschlitz an ihrem oberen Randbereich, wobei die Vorrichtung ein Vorratsmagazin für die einzusteckenden Etiketten und eine Einrichtung zum Entnehmen jeweils eines Etikettes aus dem Magazin und Ein­ stecken desselben in den Einsteckschlitz eines angeförderten, bepflanzten Topfes umfaßt.
Bei den bekannten Vorrichtungen der vorstehend angeführten Art besteht das Problem des sicheren Einsteckens eines Stecketikettes in den dafür vorgesehenen Einsteckschlitzes eines bepflanzten Topfes. Das betreffende Stecketikett enthält Informationen über die in dem Pflanztopf befindliche Pflanze für den Kunden. Das sichere Einstecken des betreffenden Etikettes in den Einsteckschlitz des jeweils angeförderten, bepflanzten Topfes ist nur dann gewährleistet, wenn der Einsteck­ abschnitt des Etikettes nach seiner Entnahme aus dem Magazin noch eine einwand­ freie Ausrichtung aufweist, das heißt, nicht abgebogen oder keine andere, das Einstecken in den Einsteckschlitz behindernde Krümmung oder Beschädigung aufweist. Die Entnahme eines Stecketikettes aus dem Magazin muß daher sorgfäl­ tig erfolgen und begrenzt somit die Entnahme- und Einsteckgeschwindigkeit. Des weiteren wird das Einstecken des Etikettes in den Einsteckschlitz der Töpfe auch dadurch erschwert, mangelhaft durchgeführt oder verhindert, wenn Teile, zum Beispiel Blattwerk, der Pflanze in bezug auf den oberen Topfrand seitlich weit vorstehen oder den Topfrand sogar überragen. Das ist insbesondere bei größeren Pflanzen des Topfes der Fall. In einem solchen Fall werden die Pflanzen der Töpfe oft beschädigt. Aber auch das sich auf den Einsteckschlitz des Topfes zubewegen­ de Etikett wird dabei in seinem Einsteckabschnitt oft verbogen, gekrümmt, abge­ knickt oder beschädigt, so daß ein Einstecken in den Einsteckschlitz mißlingt oder ungenügend erfolgt. Das Einstecken ist aber auch dadurch gefährdet, wenn es sich um sehr dünne und/oder sehr flexible Etiketten handelt und diese Etiketten nach ihrer Entnahme aus dem Magazin durch Herabschwenken in den Schlitz des Topfes eingesteckt werden sollen. Der Luftwiderstand kann dabei den Einsteck­ abschnitt des Etikettes ablenken, so daß dieser Abschnitt den Einsteckschlitz nicht trifft. Deshalb muß das Herabschwenken des Etikettes relativ langsam erfolgen, so daß hierdurch die stündliche Einsteckleistung der Vorrichtung nicht zufriedenstellend ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Verbesserung einer Vorrichtung der einleitend angeführten Art dahingehend, daß das maschinelle Einstecken von aus einem Vorratsmagazin entnommenen Stecketiketten in einen Einsteckschlitz von bepflanzten Töpfen sicher erfolgt und dabei eine hohe Einsteckleistung der Vor­ richtung erreicht wird.
Diese Aufgabe ist mit den insgesamt im Anspruch 1 angeführten Merkmalen gelöst.
Durch eine solche Lösung kann die maschinelle Bestückung eines bepflanzten, in Steckposition geförderten Topfes mit einem aus einem Vorratsmagazin entnomme­ nen Stecketikett, das in einen Einsteckschlitz am oberen Topfrand eingesteckt werden soll, sicher und schnell erfolgen. Kurz vor seinem Eintritt in den Einsteck­ schlitz des Topfes gelangt der Einsteckabschnitt des Etikettes gegen mindestens eine Führungsfläche, die zu dem Einsteckschlitz in Position gebracht worden ist, so daß der Einsteckabschnitt des Etikettes durch Anlage an der Führungsfläche sicher in den Einsteckschlitz eingeführt werden kann. Es wirkt sich nun nicht mehr hinderlich für das Einstecken aus, wenn der Einsteckabschnitt des Etikettes keine optimale Einstecklage aufweist, sondern davon mehr oder weniger abweicht, weil die Führungsfläche, zum Beispiel in Form einer Führungszunge, ein sofortiges Ausrichten des Einsteckabschnittes des Etikettes bewirkt. Auch sehr flexible und/oder sehr dünne Etiketten können somit sicher eingesteckt werden. Aufgrund der Führungsfläche wird auch eine wesentlich erhöhte stündliche Einsteckleistung von Etiketten erreicht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß die positionierbare Führungsfläche für das einzusteckende Etikett durch eine von unten in den Einsteckschlitz des angeförderten Topfes geneigt einbringbare Füh­ rungszunge gebildet ist. Diese Führungszunge wird vorteilhaft durch einen flui­ disch gespeisten Arbeitszylinder auf- und abwärts bewegt. Die Führungszunge wird vor dem Einstecken des Etikettes in ihre obere Arbeitslage verstellt, in der sie den betreffenden Einsteckschlitz des Topfes durchragt. Der Einsteckabschnitt des betreffenden Stecketikettes gelangt bei seiner nicht korrekten Lage oder Aus­ richtung zunächst gegen die Führungszunge und wird durch sie sicher zu dem Einsteckschlitz des Topfes ausgerichtet.
In einer noch weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann der Führungszunge auf ihrer topfabgewandten Seite eine bewegbare Stütze für eine rückseitige Hilfs­ führung des einzusteckenden Etikettes zugeordnet sein. Hierdurch wird erreicht, daß das Etikett auch von seiner anderen Seite zusätzlich auf den Einsteckschlitz ausgerichtet wird.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß im Bereich der Einsteckposition des Topfes oberhalb desselben eine den Einsteckschlitz des Topfes freihaltende Ablenkfläche für das Blattwerk der Pflanze in dem Topf vorgesehen ist. Dadurch ist ein sicheres Einstecken von Stecketiketten auch dann gewährleistet, wenn Teile der in die Töpfe eingepflanzten Pflanzen soweit seitlich vorstehen, daß sie den Zugang zu dem Einsteckschlitz des jeweili­ gen Topfes behindern, beispielsweise weil diese Pflanzenteile von relativ großen Pflanzen stammen oder kleinere Pflanzen schiefstehen oder aus anderem Grund sehr weit seitlich abgeneigt sind. Eine Führungsfläche in Form der Ablenkfläche sorgt in diesem Fall für das Freihalten des jeweiligen Einsteckschlitzes des ange­ förderten, bepflanzten Topfes, indem seitlich zu weit vorstehende Pflanzenteile schonend zurückbewegt werden. Hierdurch ist die erhöhte stündliche Einsteck­ leistung der Vorrichtung auch bei solchen Pflanzen gewährleistet.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die Ablenkfläche durch eine Leitplatte gebildet ist, die vorzugsweise aus Metall, Kunststoff oder Holz besteht.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in den anliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht auf das Ausführungsbeispiel, bei dem ein Stecketikett aus dem Magazin entnommen wird,
Fig. 2 eine weitere Ansicht auf das Ausführungsbeispiel, bei dem der Einsteckvorgang für das Stecketikett beendet ist,
Fig. 3 eine teilweise dargestellte Aufsicht auf das Ausführungsbeispiel.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 werden Pflanztöpfe 1, die je mit einer Pflanze bestimmter Sorte bepflanzt sind, auf dem Arm 3 eines Rund­ förderers 4 oder alternativ auf einem Geradeausförderer 5 an einer allgemein mit 6 bezeichneten Vorrichtung zum Etikettieren vorbeibewegt. Als Etiketten werden bekannte Stecketiketten mit Informationen für die betreffende Pflanze in dem Topf 1 verwendet, und die in der Regel aus Kunststoff bestehenden und in der Form runden und eckigen Töpfe besitzen an ihrem oberen Randbereich 7 einen Einsteck­ schlitz 8, in den der Einsteckabschnitt (Fuß) des jeweiligen Etikettes unverlierbar eingesteckt wird.
Der Einsteckabschnitt der unverlierbaren Stecketiketten ist in bekannter Weise so ausgebildet, daß das jeweilige Etikett nur durch aufwendige Handhabung oder durch seine Zerstörung aus dem Schlitz 8 des Topfes 1 entfernt werden kann.
Die Vorrichtung 6 besitzt ein Magazin 9, in welchem die Stecketiketten 10 bei­ spielsweise übereinander gestapelt sind und jeweils von unten einzeln entnommen werden. Hierzu ist eine Einrichtung 11 vorgesehen, die einen fluidisch gespeisten Hubzylinder 12 und einen mit wenigstens einem Saugnapf 13 versehenen Schwenkarm 14 aufweist, der gemäß dem Doppelpfeil 15 schwenkbar angetrieben wird.
Nahe der Einsteckstellung des bepflanzten, angeförderten Topfes 1, die im we­ sentlichen durch den Rundförderer 4 oder durch den Geradeausförderer 5 bestimmt ist und in welcher sich der Topf 1 mit seinem Schlitz 8 in Einstecklage vor der Einrichtung 11 befindet, ist eine auf- und abwärts bewegbare Führungsfläche 16 vorgesehen, die beispielsweise an einer auf- und abwärts bewegbaren Zunge 17 vorgesehen ist. Die Führungszunge 17 ist an einem Quersteg 18 befestigt, der wiederum an der Kolbenstange eines fluidisch gespeisten Hubzylinders 19 be­ festigt ist. Vorzugsweise ist die Führungsfläche 16 bzw. die Führungszunge 17 gegen die Vertikale geneigt angeordnet, derart, daß das Oberende der Zunge 17 näher zu der vertikalen Längsachse des angeförderten Topfes 1 liegt als das Unter­ ende der Zunge 17. Der bepflanzte Topf ist vor seiner Etikettierung so auf dem Förderer 4 oder 5 positioniert, daß sich der Einsteckschlitz 8 in der Einsteck­ stellung des angeförderten Topfes 1 über dem Oberende der Führungszunge 17 befindet. Die Breite der Zunge 17 ist auf jeden Fall kleiner als die Länge des Einsteckschlitzes 8, so daß die Zunge 17 bei ihrer Aufwärtsbewegung sicher in den Schlitz 8 gelangen kann. Sollte der Topf 1 und damit dessen Einsteckschlitz 8 in der Einsteckposition des Topfes nicht genau ausgerichtet sein, so bewirkt die in den Schlitz 8 einfahrende Zunge eine letzte Ausrichtung des Einsteckschlitzes 8, beispielsweise durch schräge Seitenränder an der Zunge, damit ein Etikett 10 mit seinem Einsteckabschnitt bzw. Einsteckfuß sicher in den Schlitz eingeführt werden kann. Diese alleinige Ausbildung der Vorrichtung 6 eignet sich für bepflanzte Töpfe 1, deren Pflanzen nicht seitlich über den Topfrand vorstehen.
Für seitlich vorstehende Pflanzen ist oberhalb des angeförderten, bepflanzten Topfes 1 eine Ablenkfläche 20 für das Blattwerk solcher Pflanzen 2 vorgesehen, um zu erreichen, daß der gesamte Einsteckschlitz 8 im oberen Randbereich des Topfes 1 von seitlich vorstehendem Blattwerk der jeweiligen Pflanze freigehalten wird, wie es sich aus den Fig. 1 und 2 deutlich zu sehen ist. Die Ablenkfläche 20 wird beispielsweise durch eine Leitplatte 21 gebildet, die beispielsweise fest­ stehend angeordnet sein kann, und zwar so, daß der Einsteckschlitz 8 des ange­ förderten Topfes 1 durch die Leitplatte in keiner Weise abgedeckt wird. Hierzu kann die Leitplatte so angeordnet sein, daß ihre der Ablenkfläche 20 gegenüberlie­ gende Fläche mit der inneren Längsseite des Schlitzes 8 in etwa vertikal fluchtet, wie es aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht.
Die Leitplatte 20 kann aus Metall, Kunststoff oder Holz bestehen. Dabei sollte die Ablenkfläche 20 der Platte 21 glatt ausgebildet sein, um eine Beschädigung der Pflanzen 2 zu vermeiden.
Wenn die bepflanzten Töpfe 1 auf einem Geradeausförderer 5 zum Etikettieren angefördert werden, ist es vorteilhaft, daß die Leitplatte 21 in ihrem Eingangs­ bereich mit einem abgebogenen oder abgewinkelten Abschnitt 21a versehen ist, um das Blattwerk der Pflanzen 2 schonend in eine zurückgedrängte Lage zu bewegen. Bei Verwendung eines Rotationsförderers 4 für die Anförderung der bepflanzten Töpfe 1 reicht eine ebene Leitplatte 21 aus, wie es sich bei Betrach­ tung des Förderweges 4a in bezug auf die feststehende Leitplatte 21 gemäß Fig. 3 ohne weiteres ergibt.
Zur weiteren Verbesserung des Einsteckens eines Stecketikettes 10 in den Ein­ steckschlitz 8 eines angeförderten Topfes 1 kann der Führungszunge 17 auf ihrer topfabgewandten Seite eine Stütze 22 für eine rückseitige Hilfsführung des ein­ zusteckenden Etikettes zugeordnet sein. Diese Stütze besteht beispielsweise aus einem Arm 23 mit einer losen Rolle 24 an seinem Oberende, das dem freien Oberende der Führungszunge 17 im wesentlichen gegenüberliegt. Die lose Rolle dient als Stützkörper, der an der Rückseite des einzusteckenden Etikettes 10 während des Einsteckvorganges zur Anlage kommt, wie es in Fig. 2 gezeigt ist. Hierdurch wird das einzusteckende Etikett auch von der Rückseite her geführt.
Im gezeigten Fall ist die Stütze 22 ebenfalls an dem Quersteg 18 befestigt und wird daher synchron und gleichzeitig mit der Führungszunge 17 von dem Arbeits­ zylinder 19 gemäß dem Doppelpfeil 25 auf- und abwärts bewegt. Alternativ ist es auch möglich, die Stütze 22 mit einem gesonderten Antrieb zu versehen. Des weiteren ist es auch möglich, anstelle der losen Rolle 24 auch einen nichtdrehen­ den Abstützkörper zu verwenden, beispielsweise durch eine entsprechende Form­ gebung des freien Endes des Stützarmes 23.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist so vorgegangen, daß die Führungsfläche 16 und die Ablenkfläche 20 an verschiedenen Bauteilen ausgebildet sind. Alternativ kann jedoch auch so vorgegangen sein, daß beide Flächen an einem gemeinsamen Bauteil vorgesehen sind. Beispielsweise kann die Leitplatte 21, an der die Ablenkfläche 20 vorgesehen ist, an ihrem unteren Rand­ bereich mit einer Führungszunge entsprechend der Zunge 17 ausgebildet sein. Hierbei ist es möglich, daß die Führungszunge an der Leitplatte befestigt ist oder mit dieser zusammen ein einstückiges Bauteil bildet. In diesem Fall befindet sich die Führungsfläche 16 also oberhalb des Topfes 1 bzw. des Einsteckschlitzes 8. Des weiteren ist dann die mit einer unteren Führungszunge versehenen Leitplatte mittels eines geeigneten Antriebes auf- und abwärts antreibbar ausgebildet.
Auch in einem solchen Fall kann auf der topfabgewandten Seite eine separate bewegbare Stützeinrichtung vorgesehen sein, um für das jeweils einzuführende Stecketikett eine rückwärtige Hilfsführung, wie sie weiter vorstehend beschrieben ist, vorzusehen. Diese alternative Ausführungsform der Vorrichtung zum Ein­ stecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe ist zeichnerisch nicht dargestellt, jedoch vom Fachmann aufgrund der vorstehenden Erläuterung ohne weiteres zu ver­ wirklichen.
In alternativer Ausbildung der Vorrichtung 6 kann, wenn nur die Führungsfläche 16 erforderlich ist, d. h. bei Pflanzen, die nicht seitlich über den Pflanzentopf vorragen, insbesondere bei kleinen Pflanzen, die Führungsfläche 16 anstelle unterhalb des den Einsteckschlitz 8 aufweisenden Topfrandes 7 auch allein ober­ halb dieses Topfrandes angeordnet sein. Hierbei ist es also auch möglich, zusätz­ lich eine untere Führungsfläche 16 vorzusehen bzw. beizubehalten.
Die vorstehend beschriebene und in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Vorrichtung arbeitet wie folgt. Bei einem in Einsteckposition geförderten, bepflanzten Topf 1 wird gemäß Fig. 1 der Einsteckschlitz 8 durch die Leitplatte 21 vom Blattwerk der Pflanze 2 freigehalten, und die untere Führungszunge 17 befindet sich in ihrer Ausgangsstellung. Durch Betätigung des Zylinders 19 fährt die Zunge 17 vor der Ankunft des aus dem Magazin 9 entnommenen, einzusteckenden Etikettes 10 in ihre Führungsposition gemäß Fig. 2. In dieser Position durchragt die geneigte Führungszunge 17 den Einsteckschlitz 8 des Topfes 1 und endet mit ihrem freien Ende etwa fluchtend mit dem unteren Randbereich der Leitplatte 21, derart, daß der Einsteckfuß 10a des Stecketikettes 10 sicher auf die Führungsfläche 16 der Zunge 17 gelangen kann, wie es Fig. 2 zeigt. Es ist daraus zu erkennen, daß der Einsteckfuß 10a des Etikettes 10 an der Führungsfläche 16 durch den Einsteck­ schlitz 8 des Topfes 1 sicher hindurchgeführt und aufgrund entsprechender, be­ kannter Ausbildung in dem Schlitz 8 verankert ist. Das Stecketikett 10 wird durch Aufwärtsbewegung des Schwenkarmes 14 mittels des Zylinders 12 unten aus dem Magazin 9 entnommen und dann durch Abwärtsbewegung des Armes 14 und Verschwenkung desselben gemäß dem Pfeil 15 mit seinem Einsteckfuß 10a gegen die Führungsfläche 16 der bereits in ihre Führungsposition verfahrenen Führungs­ zunge 17 zur Anlage gebracht und dann weiter durch den Schlitz 8 nach unten abgesenkt. Beim Abwärtsschwenken eines entnommenen Etikettes und des gegen die Führungsfläche 16 zur Anlage zu bringenden Etikettenfußes kann die Rückseite der Leitplatte 21 zusätzlich als vorangehende Führungsfläche für das Etikett bzw. für dessen Einsteckfuß dienen, wie es aus den Fig. 2 und 3 zu erkennen ist. Da­ nach verfahren die Führungszunge 17 und der Schwenkarm 14 in ihre Ausgangs­ stellung zurück, während der etikettierte Topf 1 abgefördert und der nachfolgende, bepflanzte Topf in seine Einsteckposition gefördert wird.
Die Einsteckbewegung des Armes 14 der Einrichtung 11 kann in ihrer Endphase auch geradeaus nach unten erfolgen. Wenn eine entsprechende Steuerungstechnik hierzu für den Hubzylinder 12 nicht gewählt wird, kann dieser Hubzylinder mit einem zweiten Hubzylinder (nicht gezeigt) verbunden sein, der die Aufgabe übernimmt, den Zylinder 12 nach Verschwenkung des Arms 14 nach unten gemäß dem Pfeil 15 selbst abzusenken. Der Etikettenfuß 10a wird demzufolge auf seinem letzten Bewegungsabschnitt ausschließlich gerade nach unten bewegt und so unter Mitwirkung der Führungsfläche 16 in den Schlitz 8 des Topfes 1 eingesteckt.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe mit einem Einsteckschlitz an ihrem oberen Randbereich, umfassend ein Vorratsmagazin für die einzusteckenden Etiketten und eine Einrichtung zum Entnehmen jeweils eines Etikettes aus dem Magazin und Einstecken desselben in den Einsteckschlitz eines angeförderten, bepflanzten Topfes, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine zu dem Einsteckschlitz (8) eines in Einsteckstellung geförderten, bepflanzten Topfes (1) in Führungsposition bewegbare Führungsfläche (16) für das sichere Einstecken des Etikettes (10) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare Führungsfläche (16) durch eine von unten in den Einsteckschlitz (8) des ange­ förderten Topfes (1) geneigt einbringbare Führungszunge (17) gebildet ist und daß die Führungszunge von einem fluidisch gespeisten Arbeitszylinder (19) auf- und abwärts antreibbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsfläche (16) auf der topfabgewandten Seite eine bewegbare Stütze (22) für eine rückseitige Hilfsführung des einzusteckenden Etikettes zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (22) aus einem Arm (23) mit einer am Ende des Armes vorgesehenen, losen Rolle (24) als rückwärtige Führung für das einzusteckende Etikett (10) besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (22) synchron und gleichsinnig mit der Führungszunge (17) bewegbar und von dem Arbeitszylinder (19) der Führungszunge antreibbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (22) unabhängig von der die Führungsfläche (16) aufweisenden Führungs­ zunge (17) mittels eines eigenen Antriebes bewegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Einsteckstellung des Topfes oberhalb desselben eine den Einsteck­ schlitz (8) des Topfes freihaltende Ablenkfläche (20) für das Blattwerk der Pflanze (2) in dem Topf (1) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenk­ fläche (20) durch eine feststehende Leitplatte (21) gebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitplatte (21) aus Metall, Kunststoff oder Holz besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenk­ fläche (20) durch eine auf- und abwärts antreibbare Leitplatte gebildet ist und daß die Leitplatte in ihrem unteren Randbereich mit einer Führungszunge zur Aus­ bildung der Führungsfläche (16) versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitplatte und die Führungszunge einstückig ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Führungszunge versehenen Leitplatte auf ihrer topfabgewandten Seite eine bewegbare Stützeinrichtung für eine rückseitige Hilfsführung des einzusteckenden Etikettes (10) zugeordnet ist.
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