DE19800843A1 - Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe - Google Patents
Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte TöpfeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in
bepflanzte Töpfe mit einem Einsteckschlitz an ihrem oberen Randbereich, wobei
die Vorrichtung ein Vorratsmagazin für die einzusteckenden Etiketten und eine
Einrichtung zum Entnehmen jeweils eines Etikettes aus dem Magazin und Ein
stecken desselben in den Einsteckschlitz eines angeförderten, bepflanzten Topfes
umfaßt.
Bei den bekannten Vorrichtungen der vorstehend angeführten Art besteht das
Problem des sicheren Einsteckens eines Stecketikettes in den dafür vorgesehenen
Einsteckschlitzes eines bepflanzten Topfes. Das betreffende Stecketikett enthält
Informationen über die in dem Pflanztopf befindliche Pflanze für den Kunden. Das
sichere Einstecken des betreffenden Etikettes in den Einsteckschlitz des jeweils
angeförderten, bepflanzten Topfes ist nur dann gewährleistet, wenn der Einsteck
abschnitt des Etikettes nach seiner Entnahme aus dem Magazin noch eine einwand
freie Ausrichtung aufweist, das heißt, nicht abgebogen oder keine andere, das
Einstecken in den Einsteckschlitz behindernde Krümmung oder Beschädigung
aufweist. Die Entnahme eines Stecketikettes aus dem Magazin muß daher sorgfäl
tig erfolgen und begrenzt somit die Entnahme- und Einsteckgeschwindigkeit. Des
weiteren wird das Einstecken des Etikettes in den Einsteckschlitz der Töpfe auch
dadurch erschwert, mangelhaft durchgeführt oder verhindert, wenn Teile, zum
Beispiel Blattwerk, der Pflanze in bezug auf den oberen Topfrand seitlich weit
vorstehen oder den Topfrand sogar überragen. Das ist insbesondere bei größeren
Pflanzen des Topfes der Fall. In einem solchen Fall werden die Pflanzen der Töpfe
oft beschädigt. Aber auch das sich auf den Einsteckschlitz des Topfes zubewegen
de Etikett wird dabei in seinem Einsteckabschnitt oft verbogen, gekrümmt, abge
knickt oder beschädigt, so daß ein Einstecken in den Einsteckschlitz mißlingt oder
ungenügend erfolgt. Das Einstecken ist aber auch dadurch gefährdet, wenn es sich
um sehr dünne und/oder sehr flexible Etiketten handelt und diese Etiketten nach
ihrer Entnahme aus dem Magazin durch Herabschwenken in den Schlitz des
Topfes eingesteckt werden sollen. Der Luftwiderstand kann dabei den Einsteck
abschnitt des Etikettes ablenken, so daß dieser Abschnitt den Einsteckschlitz nicht
trifft. Deshalb muß das Herabschwenken des Etikettes relativ langsam erfolgen, so
daß hierdurch die stündliche Einsteckleistung der Vorrichtung nicht
zufriedenstellend ist.
Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Verbesserung einer Vorrichtung der
einleitend angeführten Art dahingehend, daß das maschinelle Einstecken von aus
einem Vorratsmagazin entnommenen Stecketiketten in einen Einsteckschlitz von
bepflanzten Töpfen sicher erfolgt und dabei eine hohe Einsteckleistung der Vor
richtung erreicht wird.
Diese Aufgabe ist mit den insgesamt im Anspruch 1 angeführten Merkmalen
gelöst.
Durch eine solche Lösung kann die maschinelle Bestückung eines bepflanzten, in
Steckposition geförderten Topfes mit einem aus einem Vorratsmagazin entnomme
nen Stecketikett, das in einen Einsteckschlitz am oberen Topfrand eingesteckt
werden soll, sicher und schnell erfolgen. Kurz vor seinem Eintritt in den Einsteck
schlitz des Topfes gelangt der Einsteckabschnitt des Etikettes gegen mindestens
eine Führungsfläche, die zu dem Einsteckschlitz in Position gebracht worden ist,
so daß der Einsteckabschnitt des Etikettes durch Anlage an der Führungsfläche
sicher in den Einsteckschlitz eingeführt werden kann. Es wirkt sich nun nicht mehr
hinderlich für das Einstecken aus, wenn der Einsteckabschnitt des Etikettes keine
optimale Einstecklage aufweist, sondern davon mehr oder weniger abweicht, weil
die Führungsfläche, zum Beispiel in Form einer Führungszunge, ein sofortiges
Ausrichten des Einsteckabschnittes des Etikettes bewirkt. Auch sehr flexible
und/oder sehr dünne Etiketten können somit sicher eingesteckt werden. Aufgrund
der Führungsfläche wird auch eine wesentlich erhöhte stündliche Einsteckleistung
von Etiketten erreicht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, daß
die positionierbare Führungsfläche für das einzusteckende Etikett durch eine von
unten in den Einsteckschlitz des angeförderten Topfes geneigt einbringbare Füh
rungszunge gebildet ist. Diese Führungszunge wird vorteilhaft durch einen flui
disch gespeisten Arbeitszylinder auf- und abwärts bewegt. Die Führungszunge
wird vor dem Einstecken des Etikettes in ihre obere Arbeitslage verstellt, in der sie
den betreffenden Einsteckschlitz des Topfes durchragt. Der Einsteckabschnitt des
betreffenden Stecketikettes gelangt bei seiner nicht korrekten Lage oder Aus
richtung zunächst gegen die Führungszunge und wird durch sie sicher zu dem
Einsteckschlitz des Topfes ausgerichtet.
In einer noch weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann der Führungszunge auf
ihrer topfabgewandten Seite eine bewegbare Stütze für eine rückseitige Hilfs
führung des einzusteckenden Etikettes zugeordnet sein. Hierdurch wird erreicht,
daß das Etikett auch von seiner anderen Seite zusätzlich auf den Einsteckschlitz
ausgerichtet wird.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung besteht
darin, daß im Bereich der Einsteckposition des Topfes oberhalb desselben eine den
Einsteckschlitz des Topfes freihaltende Ablenkfläche für das Blattwerk der Pflanze
in dem Topf vorgesehen ist. Dadurch ist ein sicheres Einstecken von Stecketiketten
auch dann gewährleistet, wenn Teile der in die Töpfe eingepflanzten Pflanzen
soweit seitlich vorstehen, daß sie den Zugang zu dem Einsteckschlitz des jeweili
gen Topfes behindern, beispielsweise weil diese Pflanzenteile von relativ großen
Pflanzen stammen oder kleinere Pflanzen schiefstehen oder aus anderem Grund
sehr weit seitlich abgeneigt sind. Eine Führungsfläche in Form der Ablenkfläche
sorgt in diesem Fall für das Freihalten des jeweiligen Einsteckschlitzes des ange
förderten, bepflanzten Topfes, indem seitlich zu weit vorstehende Pflanzenteile
schonend zurückbewegt werden. Hierdurch ist die erhöhte stündliche Einsteck
leistung der Vorrichtung auch bei solchen Pflanzen gewährleistet.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß die Ablenkfläche durch
eine Leitplatte gebildet ist, die vorzugsweise aus Metall, Kunststoff oder Holz
besteht.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines in den anliegenden Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht auf das Ausführungsbeispiel, bei dem ein Stecketikett
aus dem Magazin entnommen wird,
Fig. 2 eine weitere Ansicht auf das Ausführungsbeispiel, bei dem der
Einsteckvorgang für das Stecketikett beendet ist,
Fig. 3 eine teilweise dargestellte Aufsicht auf das Ausführungsbeispiel.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 und 2 werden Pflanztöpfe 1, die
je mit einer Pflanze bestimmter Sorte bepflanzt sind, auf dem Arm 3 eines Rund
förderers 4 oder alternativ auf einem Geradeausförderer 5 an einer allgemein mit
6 bezeichneten Vorrichtung zum Etikettieren vorbeibewegt. Als Etiketten werden
bekannte Stecketiketten mit Informationen für die betreffende Pflanze in dem Topf
1 verwendet, und die in der Regel aus Kunststoff bestehenden und in der Form
runden und eckigen Töpfe besitzen an ihrem oberen Randbereich 7 einen Einsteck
schlitz 8, in den der Einsteckabschnitt (Fuß) des jeweiligen Etikettes unverlierbar
eingesteckt wird.
Der Einsteckabschnitt der unverlierbaren Stecketiketten ist in bekannter Weise so
ausgebildet, daß das jeweilige Etikett nur durch aufwendige Handhabung oder
durch seine Zerstörung aus dem Schlitz 8 des Topfes 1 entfernt werden kann.
Die Vorrichtung 6 besitzt ein Magazin 9, in welchem die Stecketiketten 10 bei
spielsweise übereinander gestapelt sind und jeweils von unten einzeln entnommen
werden. Hierzu ist eine Einrichtung 11 vorgesehen, die einen fluidisch gespeisten
Hubzylinder 12 und einen mit wenigstens einem Saugnapf 13 versehenen
Schwenkarm 14 aufweist, der gemäß dem Doppelpfeil 15 schwenkbar angetrieben
wird.
Nahe der Einsteckstellung des bepflanzten, angeförderten Topfes 1, die im we
sentlichen durch den Rundförderer 4 oder durch den Geradeausförderer 5 bestimmt
ist und in welcher sich der Topf 1 mit seinem Schlitz 8 in Einstecklage vor der
Einrichtung 11 befindet, ist eine auf- und abwärts bewegbare Führungsfläche 16
vorgesehen, die beispielsweise an einer auf- und abwärts bewegbaren Zunge 17
vorgesehen ist. Die Führungszunge 17 ist an einem Quersteg 18 befestigt, der
wiederum an der Kolbenstange eines fluidisch gespeisten Hubzylinders 19 be
festigt ist. Vorzugsweise ist die Führungsfläche 16 bzw. die Führungszunge 17
gegen die Vertikale geneigt angeordnet, derart, daß das Oberende der Zunge 17
näher zu der vertikalen Längsachse des angeförderten Topfes 1 liegt als das Unter
ende der Zunge 17. Der bepflanzte Topf ist vor seiner Etikettierung so auf dem
Förderer 4 oder 5 positioniert, daß sich der Einsteckschlitz 8 in der Einsteck
stellung des angeförderten Topfes 1 über dem Oberende der Führungszunge 17
befindet. Die Breite der Zunge 17 ist auf jeden Fall kleiner als die Länge des
Einsteckschlitzes 8, so daß die Zunge 17 bei ihrer Aufwärtsbewegung sicher in den
Schlitz 8 gelangen kann. Sollte der Topf 1 und damit dessen Einsteckschlitz 8 in
der Einsteckposition des Topfes nicht genau ausgerichtet sein, so bewirkt die in
den Schlitz 8 einfahrende Zunge eine letzte Ausrichtung des Einsteckschlitzes 8,
beispielsweise durch schräge Seitenränder an der Zunge, damit ein Etikett 10 mit
seinem Einsteckabschnitt bzw. Einsteckfuß sicher in den Schlitz eingeführt werden
kann. Diese alleinige Ausbildung der Vorrichtung 6 eignet sich für bepflanzte
Töpfe 1, deren Pflanzen nicht seitlich über den Topfrand vorstehen.
Für seitlich vorstehende Pflanzen ist oberhalb des angeförderten, bepflanzten
Topfes 1 eine Ablenkfläche 20 für das Blattwerk solcher Pflanzen 2 vorgesehen,
um zu erreichen, daß der gesamte Einsteckschlitz 8 im oberen Randbereich des
Topfes 1 von seitlich vorstehendem Blattwerk der jeweiligen Pflanze freigehalten
wird, wie es sich aus den Fig. 1 und 2 deutlich zu sehen ist. Die Ablenkfläche 20
wird beispielsweise durch eine Leitplatte 21 gebildet, die beispielsweise fest
stehend angeordnet sein kann, und zwar so, daß der Einsteckschlitz 8 des ange
förderten Topfes 1 durch die Leitplatte in keiner Weise abgedeckt wird. Hierzu
kann die Leitplatte so angeordnet sein, daß ihre der Ablenkfläche 20 gegenüberlie
gende Fläche mit der inneren Längsseite des Schlitzes 8 in etwa vertikal fluchtet,
wie es aus den Fig. 1 und 2 hervorgeht.
Die Leitplatte 20 kann aus Metall, Kunststoff oder Holz bestehen. Dabei sollte die
Ablenkfläche 20 der Platte 21 glatt ausgebildet sein, um eine Beschädigung der
Pflanzen 2 zu vermeiden.
Wenn die bepflanzten Töpfe 1 auf einem Geradeausförderer 5 zum Etikettieren
angefördert werden, ist es vorteilhaft, daß die Leitplatte 21 in ihrem Eingangs
bereich mit einem abgebogenen oder abgewinkelten Abschnitt 21a versehen ist,
um das Blattwerk der Pflanzen 2 schonend in eine zurückgedrängte Lage zu
bewegen. Bei Verwendung eines Rotationsförderers 4 für die Anförderung der
bepflanzten Töpfe 1 reicht eine ebene Leitplatte 21 aus, wie es sich bei Betrach
tung des Förderweges 4a in bezug auf die feststehende Leitplatte 21 gemäß Fig. 3
ohne weiteres ergibt.
Zur weiteren Verbesserung des Einsteckens eines Stecketikettes 10 in den Ein
steckschlitz 8 eines angeförderten Topfes 1 kann der Führungszunge 17 auf ihrer
topfabgewandten Seite eine Stütze 22 für eine rückseitige Hilfsführung des ein
zusteckenden Etikettes zugeordnet sein. Diese Stütze besteht beispielsweise aus
einem Arm 23 mit einer losen Rolle 24 an seinem Oberende, das dem freien
Oberende der Führungszunge 17 im wesentlichen gegenüberliegt. Die lose Rolle
dient als Stützkörper, der an der Rückseite des einzusteckenden Etikettes 10
während des Einsteckvorganges zur Anlage kommt, wie es in Fig. 2 gezeigt ist.
Hierdurch wird das einzusteckende Etikett auch von der Rückseite her geführt.
Im gezeigten Fall ist die Stütze 22 ebenfalls an dem Quersteg 18 befestigt und wird
daher synchron und gleichzeitig mit der Führungszunge 17 von dem Arbeits
zylinder 19 gemäß dem Doppelpfeil 25 auf- und abwärts bewegt. Alternativ ist es
auch möglich, die Stütze 22 mit einem gesonderten Antrieb zu versehen. Des
weiteren ist es auch möglich, anstelle der losen Rolle 24 auch einen nichtdrehen
den Abstützkörper zu verwenden, beispielsweise durch eine entsprechende Form
gebung des freien Endes des Stützarmes 23.
Bei dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ist so vorgegangen, daß
die Führungsfläche 16 und die Ablenkfläche 20 an verschiedenen Bauteilen
ausgebildet sind. Alternativ kann jedoch auch so vorgegangen sein, daß beide
Flächen an einem gemeinsamen Bauteil vorgesehen sind. Beispielsweise kann die
Leitplatte 21, an der die Ablenkfläche 20 vorgesehen ist, an ihrem unteren Rand
bereich mit einer Führungszunge entsprechend der Zunge 17 ausgebildet sein.
Hierbei ist es möglich, daß die Führungszunge an der Leitplatte befestigt ist oder
mit dieser zusammen ein einstückiges Bauteil bildet. In diesem Fall befindet sich
die Führungsfläche 16 also oberhalb des Topfes 1 bzw. des Einsteckschlitzes 8.
Des weiteren ist dann die mit einer unteren Führungszunge versehenen Leitplatte
mittels eines geeigneten Antriebes auf- und abwärts antreibbar ausgebildet.
Auch in einem solchen Fall kann auf der topfabgewandten Seite eine separate
bewegbare Stützeinrichtung vorgesehen sein, um für das jeweils einzuführende
Stecketikett eine rückwärtige Hilfsführung, wie sie weiter vorstehend beschrieben
ist, vorzusehen. Diese alternative Ausführungsform der Vorrichtung zum Ein
stecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe ist zeichnerisch nicht dargestellt, jedoch
vom Fachmann aufgrund der vorstehenden Erläuterung ohne weiteres zu ver
wirklichen.
In alternativer Ausbildung der Vorrichtung 6 kann, wenn nur die Führungsfläche
16 erforderlich ist, d. h. bei Pflanzen, die nicht seitlich über den Pflanzentopf
vorragen, insbesondere bei kleinen Pflanzen, die Führungsfläche 16 anstelle
unterhalb des den Einsteckschlitz 8 aufweisenden Topfrandes 7 auch allein ober
halb dieses Topfrandes angeordnet sein. Hierbei ist es also auch möglich, zusätz
lich eine untere Führungsfläche 16 vorzusehen bzw. beizubehalten.
Die vorstehend beschriebene und in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Vorrichtung arbeitet
wie folgt. Bei einem in Einsteckposition geförderten, bepflanzten Topf 1 wird
gemäß Fig. 1 der Einsteckschlitz 8 durch die Leitplatte 21 vom Blattwerk der
Pflanze 2 freigehalten, und die untere Führungszunge 17 befindet sich in ihrer
Ausgangsstellung. Durch Betätigung des Zylinders 19 fährt die Zunge 17 vor der
Ankunft des aus dem Magazin 9 entnommenen, einzusteckenden Etikettes 10 in
ihre Führungsposition gemäß Fig. 2. In dieser Position durchragt die geneigte
Führungszunge 17 den Einsteckschlitz 8 des Topfes 1 und endet mit ihrem freien
Ende etwa fluchtend mit dem unteren Randbereich der Leitplatte 21, derart, daß
der Einsteckfuß 10a des Stecketikettes 10 sicher auf die Führungsfläche 16 der
Zunge 17 gelangen kann, wie es Fig. 2 zeigt. Es ist daraus zu erkennen, daß der
Einsteckfuß 10a des Etikettes 10 an der Führungsfläche 16 durch den Einsteck
schlitz 8 des Topfes 1 sicher hindurchgeführt und aufgrund entsprechender, be
kannter Ausbildung in dem Schlitz 8 verankert ist. Das Stecketikett 10 wird durch
Aufwärtsbewegung des Schwenkarmes 14 mittels des Zylinders 12 unten aus dem
Magazin 9 entnommen und dann durch Abwärtsbewegung des Armes 14 und
Verschwenkung desselben gemäß dem Pfeil 15 mit seinem Einsteckfuß 10a gegen
die Führungsfläche 16 der bereits in ihre Führungsposition verfahrenen Führungs
zunge 17 zur Anlage gebracht und dann weiter durch den Schlitz 8 nach unten
abgesenkt. Beim Abwärtsschwenken eines entnommenen Etikettes und des gegen
die Führungsfläche 16 zur Anlage zu bringenden Etikettenfußes kann die Rückseite
der Leitplatte 21 zusätzlich als vorangehende Führungsfläche für das Etikett bzw.
für dessen Einsteckfuß dienen, wie es aus den Fig. 2 und 3 zu erkennen ist. Da
nach verfahren die Führungszunge 17 und der Schwenkarm 14 in ihre Ausgangs
stellung zurück, während der etikettierte Topf 1 abgefördert und der nachfolgende,
bepflanzte Topf in seine Einsteckposition gefördert wird.
Die Einsteckbewegung des Armes 14 der Einrichtung 11 kann in ihrer Endphase
auch geradeaus nach unten erfolgen. Wenn eine entsprechende Steuerungstechnik
hierzu für den Hubzylinder 12 nicht gewählt wird, kann dieser Hubzylinder mit
einem zweiten Hubzylinder (nicht gezeigt) verbunden sein, der die Aufgabe
übernimmt, den Zylinder 12 nach Verschwenkung des Arms 14 nach unten gemäß
dem Pfeil 15 selbst abzusenken. Der Etikettenfuß 10a wird demzufolge auf seinem
letzten Bewegungsabschnitt ausschließlich gerade nach unten bewegt und so unter
Mitwirkung der Führungsfläche 16 in den Schlitz 8 des Topfes 1 eingesteckt.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe mit einem
Einsteckschlitz an ihrem oberen Randbereich, umfassend ein Vorratsmagazin für
die einzusteckenden Etiketten und eine Einrichtung zum Entnehmen jeweils eines
Etikettes aus dem Magazin und Einstecken desselben in den Einsteckschlitz eines
angeförderten, bepflanzten Topfes, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
zu dem Einsteckschlitz (8) eines in Einsteckstellung geförderten, bepflanzten
Topfes (1) in Führungsposition bewegbare Führungsfläche (16) für das sichere
Einstecken des Etikettes (10) vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare
Führungsfläche (16) durch eine von unten in den Einsteckschlitz (8) des ange
förderten Topfes (1) geneigt einbringbare Führungszunge (17) gebildet ist und daß
die Führungszunge von einem fluidisch gespeisten Arbeitszylinder (19) auf- und
abwärts antreibbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Führungsfläche (16) auf der topfabgewandten Seite eine bewegbare Stütze (22) für
eine rückseitige Hilfsführung des einzusteckenden Etikettes zugeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (22)
aus einem Arm (23) mit einer am Ende des Armes vorgesehenen, losen Rolle (24)
als rückwärtige Führung für das einzusteckende Etikett (10) besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stütze (22) synchron und gleichsinnig mit der Führungszunge (17) bewegbar und
von dem Arbeitszylinder (19) der Führungszunge antreibbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stütze (22) unabhängig von der die Führungsfläche (16) aufweisenden Führungs
zunge (17) mittels eines eigenen Antriebes bewegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Einsteckstellung des Topfes oberhalb desselben eine den Einsteck
schlitz (8) des Topfes freihaltende Ablenkfläche (20) für das Blattwerk der Pflanze
(2) in dem Topf (1) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenk
fläche (20) durch eine feststehende Leitplatte (21) gebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitplatte
(21) aus Metall, Kunststoff oder Holz besteht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablenk
fläche (20) durch eine auf- und abwärts antreibbare Leitplatte gebildet ist und daß
die Leitplatte in ihrem unteren Randbereich mit einer Führungszunge zur Aus
bildung der Führungsfläche (16) versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitplatte
und die Führungszunge einstückig ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
mit der Führungszunge versehenen Leitplatte auf ihrer topfabgewandten Seite eine
bewegbare Stützeinrichtung für eine rückseitige Hilfsführung des einzusteckenden
Etikettes (10) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998100843 DE19800843A1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1998100843 DE19800843A1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19800843A1 true DE19800843A1 (de) | 1999-07-15 |
Family
ID=7854401
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1998100843 Ceased DE19800843A1 (de) | 1998-01-13 | 1998-01-13 | Vorrichtung zum Einstecken von Etiketten in bepflanzte Töpfe |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19800843A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202006004925U1 (de) * | 2006-03-28 | 2007-01-11 | Pöppelmann Holding GmbH & Co. KG | Behälter aus Kunststoff mit Etikettenschlitz |
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1998
- 1998-01-13 DE DE1998100843 patent/DE19800843A1/de not_active Ceased
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