DE19756229A1 - Waschmaschine mit Filtrierfunktion - Google Patents
Waschmaschine mit FiltrierfunktionInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Waschmaschine und
insbesondere eine Waschmaschine mit Filtrierfunktion, bei der
zum Waschen der Wäsche Wasser durch die Wäsche gefiltert
wird.
Als Vorrichtungen zum Abtrennen von Verunreinigungen von
Wäsche durch die Aufbringung von Energie, wie z. B. Stöße,
sind im allgemeinen Pulsator-Waschmaschinen, Trommel-
Waschmaschinen und Rührwerk-Waschmaschinen gemäß der Art der
Aufbringung von Energie auf die Wäsche bekannt. D.h., das
Waschen wird entweder durch Aufbringen von Stößen auf die
Wäsche durch einen Pulsator oder ein Rührwerk (eine
Waschstange) oder durch Fallenlassen der Wäsche, um dieser
Stöße zu erteilen, durchgeführt.
In Fig. 1 ist ein Querschnitt einer herkömmlichen
Waschmaschine mit einem Pulsator dargestellt, wobei unter
Bezugnahme auf diese Figur eine herkömmliche Waschmaschine
mit einem Pulsator erklärt wird.
Die herkömmliche Waschmaschine mit einem Pulsator ist mit
einem Waschmaschinengehäuse 1, einer äußeren Wanne 2, die von
dem Gehäuse 1 mit einer Dämpfanordnung 9 abgetrennt ist,
einer inneren Wanne (einer kombinierten Wasch- und
Trockenwanne) 3, die drehbar in die äußere Wanne 2 eingepaßt
ist, und einem Pulsator 4 versehen, der drehbar an einer
Mitte eines Bodens der inneren Wanne 3 angebracht ist. Eine
Antriebseinrichtung ist unter die äußere Wanne 2 zum
Antreiben der inneren Wanne 3 und des Pulsators 4 angebracht
und weist einen kombinierten Wasch- und Trockenmotor 8, einen
Kupplungsmechanismus 7 und einen Kraftübertragungsmechanismus
zum Übertragen von Drehkraft des Motors 8 zu dem
Kupplungsmechanismus 7, d. h. einen Gurt 5 auf. Der
Kupplungsmechanismus 7 ist mit einer Kupplungsfeder, einer
Bremstrommel mit einem Geschwindigkeits-
Verringerungsmechanismus darin versehen, und die innere Wanne
3 und der Pulsator 4 sind an eine Ausgangswelle 6 an dem
Kupplungsmechanismus 7 gekuppelt.
Die Betriebsweise der beschriebenen Waschmaschine mit einem
Pulsator wird nachfolgend erklärt.
Im allgemeinen gibt es einen Waschzyklus, einen Spülzyklus
und einen Trockenzyklus beim Betrieb der Waschmaschine, die
in der genannten Reihenfolge durchgeführt werden. Bei dem
Waschzyklus wird Drehkraft von dem Motor 8 zu dem
Kupplungsmechanismus 7 über den Gurt 5 übertragen, und der
Kupplungsmechanismus 7 verringert eine Drehgeschwindigkeit,
die von dem Motor 8 angenommen wird, und dreht den Pulsator 4
intermittierend in einer regulären und einer
entgegengesetzten Richtung. Die wiederholte intermittierende
Drehung des Pulsators 4 in der regulären und der
entgegengesetzten Richtung bewirkt, daß sich die Wäsche in
der inneren Wanne 3 dreht, und das Wasser zirkuliert. Somit
wird die Wäsche durch den Stoß von dem Pulsator 4, die
Reibung mit der Wasserzirkulation und der inneren Wanne 3 und
die Aufweichwirkung eines Waschmittels gewaschen. Nach der
Durchführung des Waschzyklus für eine bestimmte Zeitdauer
wird ein Entleerventil 10 geöffnet, um das benützte Wasser
zur Außenseite der Waschmaschine abzulassen. Dann wird,
nachdem neues Wasser in die innere Wanne 3 zugeführt wurde,
der Pulsator 4 zum Durchführen des Spülzyklus für eine
vorbestimmte Anzahl von Malen gedreht. Nach der Vollendung
des Spülzyklus wird eine Kupplungsfeder in dem
Kupplungsmechanismus 7 derart verändert, daß der Pulsator 4
stillstehend gelassen wird, und die innere Wanne 3 bei hoher
Geschwindigkeit gedreht wird, um den Trocknungszyklus
durchzuführen, an dessen Ende der Betrieb der Waschmaschine
endet.
Jedoch weist die herkömmliche Waschmaschine die folgenden
Probleme auf.
Zunächst wird bei der herkömmlichen Waschmaschine zum Waschen
der Wäsche in den meisten Fällen eine mechanische Energie,
wie z. B. eine Drehkraft eines Pulsators auf die Wäsche und
das Wasser aufgebracht. Deshalb ist für ein
zufriedenstellendes Ausmaß des Waschens eine Drehkraft über
einem vorbestimmten Niveau erforderlich, was ein Verheddern
oder eine Beschädigung der Wäsche verursacht.
Zum zweiten führt bei der herkömmlichen Waschmaschine die
Betriebsweise der Waschmaschine mit einer inneren Wanne und
einer äußeren Wanne, die mit Wasser gefüllt sind, zu einem
hohen Wasserverbrauch, und mit einer Erhöhung des
eingefüllten Wassers erhöht sich auch die Menge von
Waschmittel, die zuzufügen ist.
Zum dritten führt die erforderliche Erhöhung der
Wasserzuführung und der Zeit zum Ablassen zu einer längeren
Waschdauer.
Demzufolge ist die vorliegende Erfindung auf eine
Waschmaschine mit Filtrierfunktion gerichtet, die im
wesentlichen eines oder mehrere der Probleme mildert, die
infolge von Beschränkungen und Nachteilen der Vorrichtungen
im Stand der Technik vorliegen.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine
Waschmaschine zu schaffen, bei der ein Verheddern und eine
Beschädigung der Wäsche beim Waschen verhindert werden
können.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin,
eine Waschmaschine zu schaffen, bei welcher der Wasser- und
Waschmittelverbrauch beim Waschen verringert werden können.
Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin,
eine Waschmaschine zu schaffen, bei der die Waschdauer
verkürzt werden kann.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in der
nachfolgenden Beschreibung angegeben und werden teilweise aus
der Beschreibung ersichtlich oder können durch Ausführung der
Erfindung erkannt werden. Die Aufgaben und andere Vorteile
der Erfindung werden durch die Anordnung, die im einzelnen in
der schriftlichen Beschreibung und den Ansprüchen ebenso wie
in den beigefügten Zeichnungen beschrieben ist, verwirklicht
und erhalten.
Um diese und andere Vorteile zu erhalten und gemäß dem Zweck
der vorliegenden Erfindung, wie sie ausgeführt und im
allgemeinen beschrieben ist, weist die Waschmaschine mit
Filtrierfunktion eine Wasserzuführeinrichtung zum Pumpen von
Wasser von einer äußeren Wanne zum Besprühen von Wäsche in
einer inneren Wanne und eine Wasserlager- oder
-unterbringungs- oder -sammeleinrichtung auf, die in einem
Boden der äußeren Wanne zum Lagern, Unterbringen oder Sammeln
des Wassers und zum Versorgen der Wasserzuführeinrichtung mit
dem gelagerten Wasser ausgebildet ist.
Vorzugsweise weist die Waschmaschine mit Filtrierfunktion
ferner einen Pulsator auf, der zum Erzeugen einer
mechanischen Drehkraft drehbar innerhalb der inneren Wanne
angebracht ist.
Es sollte verstanden werden, daß sowohl die vorangehende
allgemeine Beschreibung als auch die nachfolgende
Beschreibung im einzelnen rein beispielhaft sind und der
Erklärung der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen
beschrieben ist, dienen.
Die beigefügten Zeichnungen, die für ein besseres Verständnis
der Erfindung beigefügt sind und Teil dieser Beschreibung
darstellen, zeigen Ausführungsformen der Erfindung und dienen
zusammen mit der Beschreibung der Erklärung der Prinzipien
der Erfindung. Es zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt einer herkömmlichen Waschmaschine
mit einem Pulsator;
Fig. 2 eine Vorderansicht einer Waschmaschine mit
Filtrierfunktion gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Waschmaschine mit
Filtrierfunktion gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittansicht eines Hauptteils
der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 5 eine Schnittansicht zur Darstellung einer weiteren
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Nachfolgend wird im einzelnen auf bevorzugte
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung Bezug genommen,
von der Beispiele in den beigefügten Zeichnungen dargestellt
sind. Fig. 2 zeigt eine Vorderansicht einer Waschmaschine mit
Filtrierfunktion gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung; und Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht
einer Waschmaschine mit Filtrierfunktion gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die
gleichen Referenznummern werden für diejenigen Bestandteile
der vorliegenden Erfindung verwendet, die zu der
herkömmlichen identisch sind, und demzufolge werden die
Erläuterungen zu den übereinstimmenden Bestandteilen
weggelassen.
Die Waschmaschine mit Filtrierfunktion ist mit einer
Wasserzuführeinrichtung zum Pumpen von Wasser zwischen einer
inneren Wanne 3 und einer äußeren Wanne 2 in eine innere
Wanne durch einen oberen Teil derselben und mit einer
Wasserlager- oder -unterbringungseinrichtung versehen, die an
einem Boden der äußeren Wanne 2 zum Lagern oder Unterbringen
des Wassers ausgebildet ist. Daneben ist die Waschmaschine
mit Filtrierfunktion wie die herkömmliche Waschmaschine auch
mit einer äußeren Wanne 2, einer inneren Wanne 3, einem
Pulsator oder Schwingungserzeuger 4, einem Motor 8, einem
Kupplungsmechanismus 7 und einem Entleerungsmotor 20
versehen. Der Entleerungsmotor 20, der in einer ersten und
einer zweiten Stufe in Betrieb ist, verbindet eine
Bremstrommel in dem Kupplungsmechanismus 7 und trennt die
Verbindung. D.h. die Bremstrommel wird im Betrieb der ersten
Stufe gelöst, so daß Drehkraft übertragen wird, und im
Betrieb der zweiten Stufe werden sowohl der Betrieb der
ersten Stufe als auch die Öffnung des Entleerungsventils 56
durchgeführt.
Die Wasserzuführeinrichtung wird nachfolgend im einzelnen
erklärt.
Die Wasserzuführeinrichtung ist mit einer sich drehenden
Schaufel, Klinge oder einem Blatt 30 an einer Drehwelle 6 in
dem Kupplungsmechanismus 7, einem Gehäuse 32, das die sich
drehende Schaufel 30 umschließt, einem Wasserdurchgang 40 zum
Führen von gepumptem Wasser zu einem oberen Teil der inneren
Wanne 3, und einer Düse 42 an einem Ende des Wasserdurchgangs
40 versehen. Die Düse 42 ist bevorzugt in Richtung eines
Endes derselben zum Sprühen des Wassers in die innere Wanne 3
gleichmäßig in einer radialen Richtung vergrößert. Die sich
drehende Schaufel 30 ist vorzugsweise an die Drehwelle 6 mit
einem Halteelement 36 dazwischen angebracht. Die sich
drehende Schaufel 30 und das Gehäuse 32 sind zwischen den
Böden der inneren Wanne 3 und der äußeren Wanne 2 von dem
Boden der äußeren Wanne 2 um einen bestimmten Abstand
beabstandet angeordnet. Eine Dichteinrichtung, wie z. B. eine
Dichtung 36, ist vorzugsweise an einem oberen mittleren Teil
des Gehäuses 32 zum Verhindern sowohl einer Verringerung der
Pumpenwirksamkeit als auch einer Ausbildung von Schaum
infolge von Luft, die darin eindringt oder -sickert,
vorgesehen.
Wenn ein Wasserniveau während des Filterwaschens der
Waschmaschine gering gehalten wird, kann eine Vergrößerung
von Belastung, die durch eine Berührung des Schaums mit der
inneren Wanne 3 herrührt, verhindert werden. Deshalb ist die
Waschmaschine mit Filtrierfunktion gemäß der vorliegenden
Erfindung mit der Wasserzuführeinrichtung versehen, die an
einer Stelle unterhalb eines Bodens der äußeren Wanne 2 zum
Unterbringen von Wasser vorgesehen ist. Die
Wasserunterbringungseinrichtung ist mit einem Wasserlager-
oder -sammeltank 30 mit einem Einlaß 52 und einem Auslaß 54
und einem Entleerungsventil 56 versehen, das an den
Wasserlagertank 50 angeschlossen ist. Der Wasserlagertank 50
ist durch Ausbilden eines Bodenabschnitts der äußeren Wanne 2
mit Ausnahme von Abschnitten, an denen der
Kupplungsmechanismus 7, der Motor und ähnliches angebracht
sind, niedriger als der Boden der äußeren Wanne 2
ausgebildet.
Bei der vorangehend beschriebenen Ausführungsform ist die
Erfindung, obwohl das Gehäuse, bei dem das Pumpen unter
Verwendung der sich drehenden Schaufel 30 und des Gehäuses 32
durchgeführt wird, erklärt wurde, nicht auf dieses Gehäuse
beschränkt. Beispielsweise kann, wie in Fig. 5 gezeigt ist,
die Pumpanordnung durch Vorsehen mehrerer Schaufeln 60, die
jeweils von einer unteren Seite der inneren Wanne 3 nach
unten anstelle der sich drehenden Schaufel 30 in die
Wasserzuführeinrichtung vorstehen, und zusätzlich einer
Führung 62, die von dem Boden der äußeren Wanne 2 nach oben
vorsteht, um für einen Zirkulationswiderstand in der
Umfangsrichtung anstelle des Gehäuses 32 zu sorgen,
vereinfacht werden.
Die Wirkungsweise und die Vorteile der Waschmaschine mit
Filtrierfunktion gemäß der vorliegenden Erfindung werden
nachfolgend unter Bezugnahme auf die Fig. 4 beschrieben.
Im Falle des Waschens wird die Drehkraft von dem Motor zu der
Drehwelle 6 über den Kupplungsmechanismus 7 übertragen, und
demzufolge drehen sich der Pulsator 4, die innere Wanne 3 und
die sich drehende Schaufel 30, die an die Drehwelle 6
gekuppelt ist, als eine Einheit. D.h., obwohl der Pulsator 4
nur gedreht wird, wenn bei der herkömmlichen Waschmaschine
der Waschzyklus durchgeführt wird, werden der Pulsator 4, die
innere Wanne 3 und die sich drehende Schaufel 30 als eine
Einheit bei der vorliegenden Erfindung gedreht. Unter diesen
Umständen befindet sich der Entleerungsmotor 20
selbstverständlich in dem ersten Stadium, in dem die
Bremstrommel drehbar gelassen wird. Demzufolge wird das
Wasser in der äußeren Wanne 2 durch die durch die Drehung der
sich drehenden Schaufel 30 erzeugte Zentrifugalkraft gepumpt,
so daß es entlang des Wasserdurchgangs 40 in Richtung der
Düse 42 strömt. Das zu der Düse 42 gepumpte Wasser wird somit
zu der Wäsche in der inneren Wanne 3 abgelassen. Auf das zu
der Wäsche abgelassene Wasser wird in einer radialen Richtung
eine Zentrifugalkraft, in einer Umfangsrichtung eine
Drehkraft und die Schwerkraft ausgeübt. Wenn die
Drehgeschwindigkeit in der inneren Wanne 3 verändert wird,
verändert sich die Wechselwirkung zwischen diesen Kräften.
D.h., auch wenn das eingesprühte Wasser an der gleichen
Stelle auf die Wäsche trifft, kann die Bahn des Wassers, bis
es die innere Wanne 3 durch die Ablaßöffnungen in einer Seite
derselben verläßt, verändert werden. Deshalb kann das Wasser
durch eine geeignete Veränderung der Drehgeschwindigkeit der
inneren Wanne 3 veranlaßt werden, sich durch jede Ecke der
Wäsche zu schlängeln, um Verunreinigungen von dieser zu
entfernen. Währenddessen strömt das aus der inneren Wanne 3
durch die Ablaßöffnungen entwichene Wasser entlang einer Wand
der äußeren Wanne 2 und füllt den Wasserlagertank 50 auf, von
wo es dann wieder durch eine Ziehkraft der sich drehenden
Schaufel in die innere Wanne 3 gepumpt wird, um das Filter-
Waschen durchzuführen. Bei der beschriebenen Reihenfolge von
Verfahrensschritten wird das Wasser durch die Wäsche
gefiltert, wodurch die Wäsche gewaschen wird. Wenn sich
jedoch eine feste Verunreinigung zwischen Lagen der Wäsche
befindet, die in Wasser nicht löslich ist, oder das dort
hindurchströmende Wasser blockiert, ist ein vollständiges
Abwaschen der Verunreinigung mittels der Waschwirkung mit
Filtrierfunktion schwierig. Deshalb wird ein Waschen der
Wäsche mit dem herkömmlichen Pulsator zusätzlich zu dem
Waschen mit Filtrierfunktion bevorzugt. In diesem Fall kann
sogar, da die meisten Verunreinigungen in dem Filter-Waschen
entfernt werden, im Unterschied zu dem herkömmlichen Waschen
mit einem Pulsator, auch eine kurze Zeitdauer dieser Waschart
mit einer mechanischen Energie hinreichend sein. Als Ausmaß
des Wasserniveaus, das für das Waschen mit der Waschmaschine
mit Filtrierfunktion gemäß der vorliegenden Erfindung
erforderlich ist, ist genügend, wenn es das Wasserniveau
gestattet, das durch die Wasserzuführeinrichtung ein Pumpen
stattfindet, und das Wasserniveau A wird bei einem Ausmaß
gehalten, bei dem das Gehäuse in das Wasser eingetaucht ist.
Ferner ermöglicht bei der Waschmaschine gemäß der
vorliegenden Erfindung mit dem Wasserlagertank 50 die
Verwendung des gleichen Wassers beim Waschen durch
wiederholtes Pumpen des Wassers von dem Lagertank 50 zu dem
Wasserdurchgang 40 ein Waschen mit einem Wasserniveau, das
geringer gehalten wird, als im Fall, wenn kein
Wasserlagertank 50 vorhanden ist. Mit anderen Worten kann
eine mögliche Erhöhung von Drehkraftbelastung, die durch eine
Berührung des Wassers mit der inneren Wanne 3 erzeugt wird,
verhindert werden, weil das Wasserniveau während des Waschens
niedrig gehalten wird.
Währenddessen ist in dem Trockenzyklus der Entleerungsmotor
20 auf das zweite Stadium verstellt, in dem die Bremstrommel
in einen drehbaren Zustand gebracht wird, und das
Entleerungsventil 56 geöffnet wird. Demzufolge wird das in
der Wäsche verbleibende Wasser herausgezogen, in dem
Lagertank 50 gesammelt und durch das Entleerungsventil 56
abgelassen.
Bei der Waschmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung gibt
es zwei Stadien eines Spülzyklus; eines ist ein Spülzyklus
mit einer Pumpdusche, und der andere ist ein Spülzyklus mit
einer Wasserzuführdusche. Zunächst wird in dem Spülzyklus mit
der Pumpdusche der Entleerungsmotor 20 in den ersten Zustand
versetzt, in dem die Bremstrommel drehbar gelassen wird, und
das Entleerungsventil 56 geschlossen wird, um das Wasser auf
die gleiche Art und Weise wie bei dem vorangehend
beschriebenen Waschzyklus für die Durchführung eines
Filtrier-Spülens zu zirkulieren. Bei dem Spülen mit
Wasserzuführdusche wird der Entleerungsmotor 20 in den
zweiten Zustand gebracht, in dem die Bremstrommel drehbar
gelassen wird, und das Entleerungsventil 56 geöffnet wird, um
ein Filter-Spülen unter Verwendung des gepumpten Wassers
durchzuführen und das Wasser durch das Entleerungsventil zur
Außenseite der Waschmaschine zu entleeren. Wenn der
Waschzyklus, der Spülzyklus und der Trockenzyklus somit
vollendet sind, ist das Waschen beendet.
Wie vorangehend beschrieben wurde, weist die Waschmaschine
mit Filtrierfunktion gemäß der vorliegenden Erfindung die
folgenden Vorteile auf.
Zunächst gestattet das Waschen mit Filtrierfunktion zu einem
wesentlichen Teil des Waschens mit weniger Bewegungen der
Wäsche, was verhindert, daß sich die Wäsche verheddert oder
beschädigt wird.
Zum zweiten ermöglicht ein Niedrighalten des Wasserniveaus
eine Verringerung des Energieverbrauchs ebenso wie eine
Verringerung des Wasser- und Waschmittelverbrauchs.
Zum dritten gestattet die Verringerung der Zeiten für die
Wasserzuführung und -entleerung, die von dem Waschen
unmittelbar unabhängig ist, eine Verringerung der gesamten
Waschdauer.
Claims (5)
1. Waschmaschine mit Filtrierfunktion, mit:
einer Wasserzuführeinrichtung (30, 40, 42) zum Pumpen von Wasser von einer äußeren Wanne (2) zum Sprühen auf Wäsche in einer inneren Wanne (3), und
einer Wasserunterbringungseinrichtung (50), die in einem Boden der äußeren Wanne (2) zum Unterbringen des Wassers und zum Versorgen der Wasserzuführeinrichtung mit dem untergebrachten Wasser ausgebildet ist.
einer Wasserzuführeinrichtung (30, 40, 42) zum Pumpen von Wasser von einer äußeren Wanne (2) zum Sprühen auf Wäsche in einer inneren Wanne (3), und
einer Wasserunterbringungseinrichtung (50), die in einem Boden der äußeren Wanne (2) zum Unterbringen des Wassers und zum Versorgen der Wasserzuführeinrichtung mit dem untergebrachten Wasser ausgebildet ist.
2. Waschmaschine mit Filtrierfunktion nach Anspruch 1,
ferner mit einem Pulsator (4), der drehbar in der
inneren Wanne (3) angebracht ist.
3. Waschmaschine mit Filtrierfunktion nach Anspruch 1 oder
2, wobei die Wasserzuführeinrichtung folgendes aufweist:
eine sich drehende Schaufel (30), die unter der inneren Wanne (3) zum Drehen mit der inneren Wanne (3) als eine Einheit angebracht ist,
ein Gehäuse (32), das für ein Umgeben der sich drehenden Schaufel (30) angepaßt ist,
einen Wasserdurchgang (40) zum Führen des durch die sich drehende Schaufel (30) gepumpten Wassers zu einem oberen Teil der inneren Wanne (3), und
eine Düse (42), die an einem Ende des Wasserdurchgangs (40) zum Ablassen des gepumpten Wassers in die Wäsche in der inneren Wanne (3) angeordnet ist.
eine sich drehende Schaufel (30), die unter der inneren Wanne (3) zum Drehen mit der inneren Wanne (3) als eine Einheit angebracht ist,
ein Gehäuse (32), das für ein Umgeben der sich drehenden Schaufel (30) angepaßt ist,
einen Wasserdurchgang (40) zum Führen des durch die sich drehende Schaufel (30) gepumpten Wassers zu einem oberen Teil der inneren Wanne (3), und
eine Düse (42), die an einem Ende des Wasserdurchgangs (40) zum Ablassen des gepumpten Wassers in die Wäsche in der inneren Wanne (3) angeordnet ist.
4. Waschmaschine mit Filtrierfunktion nach Anspruch 1 oder
2, wobei die Wasserunterbringungseinrichtung folgendes
aufweist:
einen Sammeltank (50) in einem unteren Abschnitt der äußeren Wanne (2) , der mit der Ausnahme von Abschnitten zum Anbringen eines Kupplungsmechanismus (7) und eines Motors (8) zum Unterbringen von Wasser niedriger als eine Bodenfläche desselben ausgebildet ist,
einen Einlaß (52), der den Wassersammeltank (50) mit der äußeren Wanne (2) verbindet,
einen Auslaß (54), der den Wassersammeltank (50) mit der Wasserzuführeinrichtung verbindet, und
ein Entleerungsventil (56) zum Entleeren des in dem Wassersammeltank (50) untergebrachten Wassers nach außerhalb der Waschmaschine.
einen Sammeltank (50) in einem unteren Abschnitt der äußeren Wanne (2) , der mit der Ausnahme von Abschnitten zum Anbringen eines Kupplungsmechanismus (7) und eines Motors (8) zum Unterbringen von Wasser niedriger als eine Bodenfläche desselben ausgebildet ist,
einen Einlaß (52), der den Wassersammeltank (50) mit der äußeren Wanne (2) verbindet,
einen Auslaß (54), der den Wassersammeltank (50) mit der Wasserzuführeinrichtung verbindet, und
ein Entleerungsventil (56) zum Entleeren des in dem Wassersammeltank (50) untergebrachten Wassers nach außerhalb der Waschmaschine.
5. Waschmaschine mit Filtrierfunktion nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, wobei die Wasserzuführeinrichtung
folgendes aufweist:
mehrere Schaufeln (60), die von einer Unterseite der inneren Wanne nach unten vorstehen, und
eine Führung, die nach oben von einer Bodenfläche der äußeren Wanne (2) zum Schaffen eines Wasserströmungswiderstandes in einer Umfangsrichtung vorsteht.
mehrere Schaufeln (60), die von einer Unterseite der inneren Wanne nach unten vorstehen, und
eine Führung, die nach oben von einer Bodenfläche der äußeren Wanne (2) zum Schaffen eines Wasserströmungswiderstandes in einer Umfangsrichtung vorsteht.
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| KR (1) | KR100206073B1 (de) |
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