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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Steuerverfahren für eine kommerzielle
Waschmaschine und insbesondere ein Steuerverfahren für eine kommerzielle
Waschmaschine, das imstande ist, die Waschzeit zu reduzieren, die
unnötig
während
eines Wasch- oder
Spülbetriebs
verschwendet wird, in dem ein Wasserzufuhrprozeß, ein Wasch- oder Spülprozeß, ein Ablaufprozeß und ein
Schleudertrockenprozeß gemäß eines
entsprechenden Gangs wiederholt durchgeführt werden, wobei der Wasch-
oder Spülbetrieb
vor einem Hauptschleudertrockenbetrieb ausgeführt wird.
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Im
allgemeinen ist eine Trommelwaschmaschine eine Maschine, die imstande
ist, Wäsche
unter Verwendung einer Reibungskraft zu waschen, die durch die Rotation
einer Waschtrommel erzeugt wird, in der Waschmittel, Waschwasser
und Wäsche
angeordnet sind. Wenn folglich Wäsche
unter Verwendung der Trommelwaschmaschine gewaschen wird, ist die
Beschädigung
der Wäsche
minimal, und die Wäsche
wird nicht leicht verwickelt. Desweiteren wird die Wäsche in
einer Schlag- und Reibweise gewaschen, und daher werden die Waschwirkungen
verbessert.
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Im
allgemeinen wäscht
die Trommelwaschmaschine Wäsche
durch einen Waschbetrieb, um Verunreinigungen aus der Wäsche unter
Verwendung von Waschmittel zu entfernen, einen Spülbetrieb
zum Spülen
der Wäsche
unter Verwendung von reinem Wasser und einen Schleudertrockenbetrieb, um
eine Trommel mit einer hohen Drehzahl zu drehen, um schließlich das
Waschwasser aus der Wäsche
zu entfernen.
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Sowohl
im Waschbetrieb als auch im Spülbetrieb
werden ein Wasserzufuhrprozeß und
ein Ablaufprozeß ausgeführt. Zusätzlich wird
nach der Beendigung des Ablaufprozesses ein Schleudertro ckenprozeß zum Entfernen
des Waschwassers aus der Wäsche
ausgeführt,
so daß ein
Waschprozeß und
ein Spülprozeß effektiv
durchgeführt
werden.
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Während des
Schleudertrockenprozesses wird die Trommel mit einer höheren Geschwindigkeit als
während
des Waschprozesses und des Spülprozesses
gedreht, und Waschwasser wird aus der Wäsche durch eine Zentrifugalkraft
entfernt, die durch die Rotation der Trommel erzeugt wird. Wenn
zu dieser Zeit die Wäsche
exzentrisch in der Trommel verteilt ist, wird die Trommel in einer
exzentrischen Weise gedreht, mit dem Ergebnis, daß eine große Belastung
auf eine Antriebseinheit der Waschmaschine ausgeübt werden kann und Lärm durch
die Trommel erzeugt werden kann. Aus diesem Grund wird im allgemeinen
vor dem Beginn des Schleudertrockenprozesses ein Prozeß zum gleichmäßigen Drehen
der Trommel bei einer Geschwindigkeit ausgeführt, die niedriger als die
Drehzahl während
des Schleudertrockenprozesses ist, um die Wäsche in der Trommel gleichmäßig zu verteilen.
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Wenn
zu dieser Zeit die Exzentrizität
der Wäsche
nicht behoben ist, selbst nachdem der Wäscheverteilungsprozeß ausgeführt wird,
wird der Wäscheverteilungsprozeß wiederholt
ausgeführt.
Als Ergebnis wird der Wäscheverteilungsprozeß selbst
beim Schleudertrockenprozeß ausgeführt, der
sowohl im Waschbetrieb als auch im Spülbetrieb enthalten ist, wodurch
ein übermäßiger Zeitumfang
erforderlich ist, um den Waschbetrieb oder den Spülbetrieb
auszuführen.
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Insbesondere
für eine
kommerzielle Waschmaschine, wobei es erforderlich ist, daß ein Anwender
Wäschegebühren zahlt,
müssen
zusätzliche Wäschegebühren bezahlt
werden, wenn das Waschen der Wäsche
nicht in einer vorgegebenen Zeitspanne beendet ist. Wenn desweiteren
der Waschbetrieb in einem Waschsalon ausgeführt wird, wobei ein kurzer
Waschzyklus erforderlich ist, wird der Zeitaufwand, um einen Waschzyklus
zu beenden, übermäßig erhöht, mit
dem Ergebnis, daß ein
Besitzer des Waschsalons, der danach strebt, Gewinne durch einen
kurzen Waschzyklus der kommerziel len Waschmaschine zu maximieren,
beträchtliche
wirtschaftliche Verluste erleiden kann.
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Folglich
ist die vorliegende Erfindung auf ein Steuerverfahren für eine kommerzielle
Waschmaschine gerichtet, das im wesentlichen eines oder mehrere
der Probleme infolge der Einschränkungen und
Nachteile des Stands der Technik vermeidet.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Steuerverfahren für eine kommerzielle Waschmaschine
bereitzustellen, das imstande ist, eine Waschzeit zu reduzieren,
die während
eines Waschbetriebs und eines Spülbetriebs
unnötig
verschwendet wird.
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Zusätzliche
Vorteile, Aufgaben und Merkmale der Erfindung werden teilweise in
der Beschreibung dargelegt, die folgt, und werden teilweise üblichen
Fachleuten bei der Auswertung des folgenden deutlich werden oder
können
aus der Praxis der Erfindung erfahren werden. Die Aufgaben und anderen Vorteile
der Erfindung können
durch den Aufbau realisiert und erhalten werden, der insbesondere
in der schriftlichen Beschreibung und den Ansprüchen hiervon als auch in den
beigefügten
Zeichnungen dargelegt wird.
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Um
diese Aufgaben zu lösen
und andere Vorteile zu erzielen und gemäß des Zwecks der Erfindung,
die hierin ausgeführt
und allgemein beschrieben wird, weist ein Steuerverfahren für eine kommerzielle
Waschmaschine, das während
eines Waschbetriebs, eines Spülbetriebs
und eines Schleudertrockenbetriebs ausgeführt wird, das Ermitteln der
Wäschemenge
nach der Beendigung eines Ablaufprozesses, das Ermitteln der Exzentrizität einer
Trommel und das Feststellen, ob die Exzentrizität der Trommel durch Drehen
der Trommel mit einer Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl nach
dem Schritt des Ermitteln der Wäschemenge
behoben worden ist, und das Durchführen eines Schleudertrockenprozesses
auf, wobei die Trommel abhängig
von der Feststellung, ob die Exzentrizität der Trommel behoben worden
ist, mit anderen Drehzahlen gedreht wird.
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Vorzugsweise
wird der Schritt des Durchführens
eines Schleudertrockenprozesses während des Waschbetriebs oder
des Spülbetriebs
ausgeführt.
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Es
versteht sich, daß sowohl
die vorhergehende allgemeine Beschreibung als auch die folgende
detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung exemplarisch
und erläuternd
sind und dazu bestimmt sind, eine weitere Erläuterung der Erfindung bereitzustellen,
die beansprucht wird.
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Die
beigefügten
Zeichnungen, die enthalten sind, um ein weitergehendes Verständnis der
Erfindung bereitzustellen, und in diese Anmeldung eingebaut sind
und einen Teil von ihr bilden, veranschaulichen Ausführungsform(en)
der Erfindung und dienen zusammen mit der Beschreibung dazu, das
Prinzip der Erfindung zu erläutern.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Schnittansicht, die eine übliche Trommelwaschmaschine
zeigt;
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2 eine
graphische Darstellung, die eine Prozedur zum Eintreten in einen
Schleudertrockenschritt nach einem Ablaufschritt während eines Wasch-
oder Spülbetriebs
der Trommelwaschmaschine darstellt;
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3A bis 3C sind
graphische Darstellungen, die Vorgänge darstellen, die erfindungsgemäß nach der
Beendigung eines Ablaufschritts während eines Wasch- oder Spülbetriebs
einer kommerziellen Waschmaschine ausgeführt werden;
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4 einen
Ablaufplan, der ein erfindungsgemäßes Steuerverfahren für eine kommerzielle Waschmaschine
darstellt; und
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5 einen
Ablaufplan, der ein Steuerverfahren eines erfindungsgemäßen Wäschemengenermittlungsschritts
im Detail darstellt.
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Es
wird nun im Detail auf die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung bezug genommen, von denen Beispiele in den beigefügten Zeichnungen
dargestellt werden. Wo es auch immer möglich ist, werden durch die
Zeichnungen hindurch die selben Bezugsziffern verwendet, um sich auf
dieselben oder ähnliche
Teile zu beziehen.
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1 ist
eine Schnittansicht, die den Aufbau einer üblichen Trommelwaschmaschine
zeigt. Wie in 1 gezeigt, weist die Trommelwaschmaschine
einen Bottich bzw. Laugenbehälter 2,
der in einem Maschinengehäuse 1 angebracht
ist, so daß der
Laugenbehälter 2 durch
einen Dämpfer 7 und
Federn 6 gehalten wird, eine zylindrische Trommel 3,
die im Laugenbehälter 2 so
angebracht ist, daß die
Trommel 3 um ihre horizontale Achse gedreht werden kann,
und einen Antriebsmotor auf, der axial mit der Trommel 3 gekoppelt
ist.
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Der
Antriebsmotor 5 befindet sich auf der Rückseite des Laugenbehälters 2.
Der Antriebsmotor 5 umfaßt einen Stator 5a und
einen Rotor 5b. Damit eine Antriebskraft vom Rotor 5b ohne
eine Riemenscheibe oder einem Riemen direkt auf die Trommel übertragen
wird, ist eine Trommelwelle 4, die zusammen mit der Trommel 3 drehbar
ist, direkt mit dem Rotor 5b verbunden.
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An
einer vorgegebenen Position vor dem Maschinengehäuse 1 ist eine Tür 8 angebracht,
die einer Öffnung
der Trommel 3 entspricht. Zwischen der Tür 8 und
der Trommel 3 ist eine Dichtung 9 angebracht,
um die Abdichtbarkeit der Trommel aufrechtzuerhalten. Über der
Tür 8 ist
ein Bedienungspult 10 angebracht, um es einem Anwender
zu ermöglichen,
einen Bedienungsbefehl einzugeben und den Gesamtbetrieb der Waschmaschine
zu steuern.
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In
der Trommelwaschmaschine mit der obengenannten Konstruktion wird
eine Drehkraft vom Rotor 5b über die Trommelwelle 4 auf
die Trommel 3 übertragen.
Während
der Rotation der Trommel 3 wird Wäsche in der Trommel 3 durch
Heber 3a angehoben, und fällt dann infolge der Schwerkraft, wodurch
ein Waschbetrieb ausgeführt
wird.
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Wenn
die Wäsche,
die durch die Rotation der Trommel 3 angehoben wird, eine
vorgegebene Höhe erreicht,
fällt die
Wäsche
infolge der Schwerkraft, mit dem Ergebnis, daß die Wäsche mit Waschwasser in der
Trommel 3 zusammenprallt. Dieser Prozeß wird wiederholt ausgeführt, und
daher wird die Wäsche durch
die Reibung zwischen der Wäsche
und dem Waschwasser gewaschen.
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Nachdem
der oben beschriebene Waschprozeß beendet ist, wird ein Schleudertrockenprozeß begonnen.
Im Schleudertrockenprozeß wird
eine (nicht gezeigte) Ablaufpumpe betrieben, um Wasser durch eine
(nicht gezeigte) Ablaufleitung abzuleiten, und die Trommel 3 wird
mit einer hohen Drehzahl gedreht, wodurch die Wäsche durch eine Zentrifugalkraft
schleudergetrocknet wird.
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2 ist
eine graphische Darstellung, die eine Prozedur zum Eintreten in
einen Schleudertrockenschritt nach einem Waschwasserablaufschritt während eines
Wasch- oder Spülbetriebs
der Trommelwaschmaschine zeigt.
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Nachdem
der Ablaufschritt während
des Wasch- oder Spülbetriebs
beendet ist, kann die Prozedur durch einen Wäschemengenermittlungsschritt, einen
Exzentrizitätsermittlungsschritt
und einen intermittierenden Schleudertrockenschritt in einen normalen
Schleudertrockenschritt eintreten.
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Der
Wäschemengenermittlungsschritt
ist ein Schritt des Ermittelns des Gewichts der in die Trommel aufgenommenen
Wäsche.
Im allgemeinen wird die Wäschemenge
beruhend auf der Zeit ermittelt, die benötigt wird, bis die Drehzahl
der Trommel eine vorgegebene Drehzahl erreicht, nachdem die Rotation
der Trommel eingeleitet wird. Mit der Zunahme der Wäschemenge
nimmt die Zeit zu, die benötigt
wird, damit die Drehzahl der Trommel die vorgegebene Drehzahl erreicht.
Wie in 2 gezeigt, wird folglich die Wäschemenge ermittelt, während die
Drehzahl der Trommel in einem Bereich von 50 bis 100 U/min erhöht oder
gesenkt wird, so daß die
Drehzahl der Trommel die vorgegebene Drehzahl erreicht.
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Hier
wird es bevorzugt, einen Wäscheentwirrungsprozeß durchzuführen, der
das Drehen der Trommel mit sich bringt, um die verwickelte Wäsche vor
dem Beginn des Wäschemengenermittlungsschritts
gleichmäßig zu verteilen.
Dies liegt daran, daß wenn
die Rotation der Trommel infolge der Verwicklung der Wäsche in
einer exzentrischen Weise ausgeführt
wird, Lärm
erzeugt wird, und es schwierig ist, die Wäschemenge genau zu ermitteln.
Vorzugsweise wird daher die Trommel mit einer Drehzahl von annähernd 50
U/min einmal oder mehrmals in abwechselnde Richtungen gedreht, und
dann wird der Wäschemengenermittlungsschritt
ausgeführt.
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Nach
der Beendigung des Wäschemengenermittlungsschritts
wird der Exzentrizitätsermittlungsschritt
ausgeführt,
um die Exzentrizität
der in die Trommel aufgenommenen Wäsche zu ermitteln und die Exzentrizität der Wäsche aufzuheben.
Beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
wird die Trommel für eine
vorgegebene Zeitspanne mit einer vorgegebenen Drehzahl gedreht,
so daß die
Wäsche
vor dem Eintreten in den Schleudertrockenschritt gleichmäßig verteilt
wird.
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Zu
dieser Zeit wird die Trommel mit einer Geschwindigkeit gedreht,
die niedriger als jene während des
normalen Schleudertrockenprozesses ist. Wie in 2 gezeigt,
wird die Trommel vorzugsweise mit einer Drehzahl (rpm1)
gedreht, die zwischen 100 U/min und 120 U/min, vorzugsweise bei
108 U/min vorgegeben ist.
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Außerdem kann
der intermittierende Schleudertrockenschritt, der ein vorbereitender
Schleudertrockenschritt ist, vor dem Eintreten in den normalen Schleudertrockenschritt
ausgeführt
werden, um den Lärm
zu reduzieren, der erzeugt wird, wenn im ersten Stadium des Schleudertrockenprozesses
nach der Beendigung des Exzentrizitätsermittlungsschritts auf einmal
eine große
Menge Wasser abgelassen wird, und um die Belastung zu reduzieren,
die auf den Motor ausgeübt
wird. 2 stellt dar, daß der intermittierende Schleudertrockenschritt
zweimal ausgeführt wird.
Beim ersten intermittierenden Schleudertrockenschritt wird der Motor
auf 170 U/min (rpm1a) beschleunigt und wird
dann auf 108 U/min (rpm1) verzögert. Nachdem
der Motor auf 108 U/min (rpm1) verzögert ist,
wird ein zweiter Exzentrizitätsermittlungsschritt
ausgeführt.
Nach der Beendigung des zweiten Exzentrizitätsermittlungsschritts wird
der zweite intermittierende Schleudertrockenschritt ausgeführt. Beim
zweiten intermit tierenden Schleudertrockenschritt wird der Motor
auf 400 U/min (rpm1b) beschleunigt, und
wird dann auf 108 U/min (rpm1) verzögert.
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Wenn
jedoch die Exzentrizität
der Wäsche beim
Exzentrizitätsermittlungsschritt
nicht behoben wird, kann es schwierig sein, in einen anschließenden intermittierenden
Schleudertrockenschritt oder normalen Schleudertrockenschritt einzutreten.
Dies liegt daran, daß die
Trommel beim Schleudertrockenschritt mit einer höheren Drehzahl als beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
gedreht wird, wie oben beschrieben, und daher der Effekt, der durch
die Exzentrizität
der Wäsche
bewirkt wird, beim intermittierenden Schleudertrockenschritt oder
dem normalen Schleudertrockenschritt erheblich ist.
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Aus
diesem Grund kann der Exzentrizitätsermittlungsschritt wiederholt
ausgeführt
werden, bis die Exzentrizität
der Wäsche
behoben ist. In diesem Fall nimmt jedoch die Waschzeit übermäßig zu.
Für eine kommerzielle
Waschmaschine, wobei es erforderlich ist, daß ein Anwender Wäschegebühren bezahlt,
ist die erhöhte
Waschzeit für
den Waschsalon wirtschaftlich nachteilig.
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Nachstehend
wird daher eine detaillierte Beschreibung eines Steuerverfahrens
für eine
kommerzielle Waschmaschine gegeben, die imstande ist, die Zunahme
der Waschzeit selbst dann zu verhindern, wenn die Exzentrizität der Wäsche bei
einem Exzentrizitätsermittlungsschritt
nicht behoben wird.
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Die 3A bis 3C sind
graphische Darstellungen, die Vorgänge darstellen, die erfindungsgemäß nach der
Beendigung eines Ablaufschritts während eines Wasch- oder Spülbetriebs
einer kommerziellen Waschmaschine ausgeführt werden, und 4 ist
ein Ablaufplan, der ein erfindungsgemäßes Steuerverfahren für eine kommerzielle
Waschmaschine darstellt.
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Wenn,
wie in 4 gezeigt, ein Anwender einen Befehl zum Beginn
des Prozesses eingibt, werden zuerst ein Wasserzufuhrschritt, ein
Wasch- oder Spülschritt
und ein Ablaufschritt nacheinander gemäß eines entsprechenden Waschgangs
ausgeführt (S1
bis S3).
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Nach
der Beendigung des Ablaufschritts (S3) wird ein Wäschemengenermittlungsschritt
ausgeführt,
um die Wäschemenge
(S4) zu ermitteln.
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Nach
der Beendigung des Wäschemengenermittlungsschritts
(S4) wird ein Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) ausgeführt,
um festzustellen, ob die Trommel während der Rotation der Trommel
während
einer vorgegebenen Zeitspanne in einer exzentrischen Weise gedreht
wird. Während
des Ablaufs des Waschwassers ist die Wäsche in der Trommel exzentrisch
angeordnet. Folglich gibt es eine große Möglichkeit, daß die Trommel
in einer exzentrischen Weise gedreht wird. Insbesondere wenn die
Trommel bei einem Schleudertrockenschritt in einer exzentrischen
Weise gedreht wird, bei dem die Trommel mit einer hohen Drehzahl
gedreht wird, kann das vorher erwähnte Problem auftreten. Aus
diesem Grund wird der Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5) ausgeführt, um
zu ermitteln, ob die Trommel in einer exzentrischen Weise gedreht
wird.
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Beim
Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) wird die Trommel für
eine vorgegebene Zeitspanne mit einer vorgegebenen Drehzahl gedreht,
um die Wäsche
in der Trommel zu bewegen. Während
die Wäsche
in der Trommel durch die Rotation der Trommel bewegt wird, wird
festgestellt, ob die exzentrische Rotation der Trommel behoben worden
ist. Gemäß dieser
Ausführungsform
wird daher, wie in den 3 und 4 gezeigt,
die Trommel mit einer Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl (rpm1) gedreht, so daß die Wäsche umverteilt wird, und dann
festgestellt, ob die Exzentrizität
behoben worden ist (S5).
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Der
Feststellung, ob die Exzentrizität
behoben worden ist, wird vorgenommen, indem der Exzentrizitätsbetrag
während
der Rotation der Trommel ermittelt wird und festgestellt wird, ob
der ermittelte Exzentrizitätsbetrag
größer oder
kleiner als ein vorgegebener Bezugsexzentrizitätsbetrag ist. Das heißt, es wird
festgestellt, daß die
Exzentrizität
behoben worden ist, wenn der ermittelte Exzentrizitätsbetrag kleiner
als der vorgegebene Bezugsexzentrizitätsbetrag ist. Andernfalls wird
festgestellt, daß die
Exzentrizität
noch nicht behoben worden ist, wenn der ermittelte Exzentrizitätsbetrag
größer als
der vorgegebene Bezugsexzentrizitätsbetrag ist.
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Zu
dieser Zeit wird es bevorzugt, daß die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) kleiner als die Drehzahl beim üblichen
Schleudertrockenschritt ist. In dieser Ausführungsform wird die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) so eingestellt, daß sie annähernd zwischen
100 U/min und 120 U/min, vorzugsweise bei 108 U/min vorgegeben ist.
Jedoch wird die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) nicht notwendigerweise auf den oben
definierten Wert eingestellt.
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5 ist
ein Ablaufplan, der einen Prozeß darstellt,
um mehrmals festzustellen, ob die Exzentrizität beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
behoben worden ist.
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Der
Exzentrizitätsermittlungsschritt
kann einmal ausgeführt
werden. Jedoch wird es bevorzugt, daß der Exzentrizitätsermittlungsschritt
mit einer vorgegebenen Häufigkeit,
zum Beispiel n mal wiederholt ausgeführt wird, wie in 5 gezeigt.
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Insbesondere
wenn festgestellt wird, daß die Exzentrizität nicht
behoben worden ist, nachdem die Trommel für eine vorgegeben Zeitspanne
(t) mit der Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) gedreht wird, kann der Exzentrizitätsermittlungsschritt
n mal oder weniger wiederholt ausgeführt werden. Wenn natürlich festgestellt
wird, daß die
Exzentrizität
behoben worden ist, bevor der Exzentrizitätsermittlungsschritt mit der
vorgegebenen Häufigkeit
(n) wiederholt ausgeführt
ist, wird der Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) beendet, und dann wird ein anschließender Schleudertrockenschritt
begonnen. Nachdem der Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5) mit
der vorgegebenen Häufigkeit
(n) wiederholt ausgeführt
ist, wird der Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) ebenfalls beendet, und dann wird der Schleudertrockenschritt
begonnen, selbst wenn die Exzentrizität nicht behoben worden ist.
Im letztgenannten Fall wird jedoch die vorgegebene Häufigkeit
(n) vorzugsweise auf 5 mal oder weniger begrenzt.
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Wie
oben beschrieben, wird erfindungsgemäß die Häufigkeit, mit der der Exzentrizitätsermittlungsschritt
ausgeführt
wird, auf einmal oder die vorgegebene Häufigkeit (n) begrenzt, obwohl
die Exzentrizität
nicht behoben worden ist, wodurch es möglich ist, die unwirtschaftliche
Waschzeit zu reduzieren. Wenn eine weitere Reduzierung der Waschzeit
erforderlich ist, kann außerdem
der intermittierende Schleudertrockenschritt, der im allgemeinen
vor dem normalen Schleudertrockenschritt ausgeführt wird, weggelassen werden,
um die Waschzeit zu reduzieren.
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Erfindungsgemäß ist es
daher möglich,
ein Steuerverfahren für
eine kommerzielle Waschmaschine bereitzustellen, das imstande ist,
die Waschzeit effizient zu verwenden. Außerdem ist es möglich, zu
verhindern, daß ein
Anwender zusätzliche
Gebühren
zahlt, wenn die Waschzeit überschritten
wird. Desweiteren ist es möglich,
die Waschzyklusdauer zu reduzieren, wodurch die Gewinne des Waschsalons
erhöht
werden.
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Nach
der Beendigung des Exzentrizitätsermittlungsschritts
(S5) wird ein Schleudertrockenschritt begonnen. Zu dieser Zeit kann
der Schleudertrockenschritt ausgeführt werden, wobei die Trommel abhängig von
der Feststellung beim Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5),
ob die Exzentrizität
behoben worden ist, mit unterschiedlichen Drehzahlen gedreht wird.
Wie vorher beschrieben, ist die Wirkung, die auf die Exzentrizität zurückzuführen ist,
umso größer, je höher die
Drehzahl der Trommel ist. Wenn folglich die Exzentrizität behoben
worden ist, wird der Schleudertrockenschritt durchgeführt, wobei
die Trommel mit einer normalen Schleudertrockendrehzahl gedreht
wird. Wenn die Exzentrizität
andernfalls nicht behoben worden ist, wird der Schleudertrockenschritt durchgeführt, wobei
die Trommel mit einer Drehzahl gedreht wird, die kleiner als die
normale Schleudertrockendrehzahl ist.
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Wie
in 4 gezeigt, wird erfindungsgemäß abhängig von der Feststellung,
ob die Exzentrizität beim
Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) behoben worden ist, selektiv ein formeller Schleudertrockenschritt
(S6) oder ein informeller Schleu dertrockenschritt (S7) ausgeführt. Insbesondere
wenn der beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) ermittelte Exzentrizitätsbetrag
kleiner als der Bezugsexzentrizitätsbetrag ist, wird der formelle
Schleudertrockenschritt (S6) ausgeführt. Wenn der beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) ermittelte Exzentrizitätsbetrag
andernfalls größer als
der Bezugsexzentrizitätsbetrag ist,
wird der informelle Schleudertrockenschritt (S7) ausgeführt. Beim
informellen Schleudertrockenschritt (S7) wird die Trommel für eine vorgegebene
Zeitspanne (t) mit einer informellen Schleudertrockendrehzahl (rpm2) gedreht. Zu dieser Zeit beträgt die vorgegebene
Zeitspanne (t) zwischen 10 Sekunden und 30 Sekunden, vorzugsweise
20 Sekunden. Jedoch ist die vorgegebene Zeitspanne (t) nicht notwendigerweise
auf den oben definierten Wert begrenzt.
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Insbesondere
stellt 3A ein Steuerverfahren dar,
das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) einmal ausgeführt wird.
Das Schleudertrockenmuster wird abhängig von einer Feststellung,
ob die Exzentrizität
behoben worden ist, in einer alternativen Weise ausgewählt. Bezugnehmend
auf 3B wird die Exzentrizitätsermittlung
innerhalb der begrenzten vorgegebenen Häufigkeit (n) versucht, bis
der beim Exzentrizitätsermittlungsschritt
(S5) ermittelte Exzentrizitätsbetrag kleiner
als der Bezugsexzentrizitätsbetrag
ist, und wenn festgestellt wird, daß die Exzentrizität nicht
behoben worden ist, wird der informelle Schleudertrockenschritt
(S7) ausgeführt,
wobei die Trommel für die
vorgegebene Zeitspanne (t) mit der informellen Schleudertrockendrehzahl
(rpm2) gedreht wird.
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Wie
in 3A gezeigt, kann dabei die informelle
Schleudertrockendrehzahl (rpm2) so gesteuert werden,
daß sie
dieselbe wie die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) beim Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5) ist.
Wie in 3B gezeigt, ist die informelle
Schleudertrockendrehzahl (rpm2) alternativ
vorzugsweise höher
als die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) und kleiner als eine formelle Schleudertrockendrehzahl (rpm3), die im folgenden beschrieben wird, beim
formellen Schleudertrockenschritt (S6).
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Wenn
die informelle Schleudertrockendrehzahl (rpm2)
und die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl (rpm1) dieselben sind, wie in 3A gezeigt,
wird der informelle Schleudertrockenschritt (S7) ausgeführt, wobei
die Trommel für
die vorgegebene Zeitspanne (t) ohne eine zusätzliche Beschleunigung der
Trommel nach der Beendigung des Exzentrizitätsermittlungsschritts (S5)
mit derselben Drehzahl wie die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl (rpm1) gedreht wird, wodurch eine Reduzierung
der Waschzeit und zufriedenstellende Schleudertrockenwirkungen erzielt
werden.
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Wenn
andernfalls beim formellen Schleudertrockenschritt (S6) die informelle
Schleudertrockendrehzahl (rpm2) vorzugsweise
größer als
die Exzentrizitätsermittlungsdrehzahl
(rpm1) und kleiner als die formelle Schleudertrockendrehzahl
(rpm3) ist, wie in 3B gezeigt,
wird der informelle Schleudertrockenschritt (S7) ausgeführt, wobei
die Trommel für die
vorgegebene Zeitspanne (t) mit einer geeigneten Drehzahl ohne eine übermäßige Beschleunigung
der Trommel in einem Zustand gedreht wird, in dem die Exzentrizität nicht
behoben ist, wodurch eine Reduzierung der Waschzeit und zufriedenstellende Schleudertrockenwirkungen
erzielt werden.
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Wenn
erfindungsgemäß unterdessen
die Exzentrizitätsermittlung
innerhalb der vorgegebenen Häufigkeit
(n) versucht wird, bis der beim Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5) ermittelte
Exzentrizitätsbetrag
kleiner als der Bezugsexzentrizitätsbetrag wird und als Ergebnis
die Exzentrizität
behoben worden ist, wie in 3C gezeigt,
wird der formelle Schleudertrockenschritt (S6) ausgeführt, wobei
die Trommel nach der Beendigung des Exzentrizitätsermittlungsschritts (S5)
mit der formellen Schleudertrockendrehzahl (rpm3)
gedreht wird. Zu dieser Zeit ist die formelle Schleudertrockendrehzahl
(rpm3) beim formellen Schleudertrockenschritt
(S6) größer als
die Exzentrizitätsermitt lungsdrehzahl
(rpm1) beim Exzentrizitätsermittlungsschritt (S5).
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Beim
formellen Schleudertrockenschritt (S6) wird daher die Exzentrizitätsermittlung
innerhalb der begrenzten vorgegebenen Häufigkeit (n) versucht, wobei
der Exzentrizitätsermittlungsschritt
und der intermittierende Schleudertrockenschritt, die mehrmals wiederholt
ausgeführt
werden, weggelassen werden, und dann wird der Schleudertrockenprozeß ausgeführt. Folglich
wird die Waschzeit reduziert. Desweiteren wird der Schleudertrockenprozeß mit einer Drehzahl,
die höher
als jene beim informellen Schleudertrockenschritt (S7) ist, in einem
Zustand ausgeführt,
in dem die Exzentrizität
behoben worden ist, wodurch die Schleudertrockeneffizienz weiter
verbessert wird.
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Nach
der Beendigung des Schleudertrockenschritts (S6, S7) tritt die Prozedur
in einen Wasserzufuhrschritt ein, und der restliche Waschbetrieb wird
ausgeführt,
um das Waschen der Wäsche
(S8) zu vollenden.
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Wie
aus der obigen Beschreibung deutlich wird, hat die vorliegende Erfindung
die Wirkung, einen kurzen Waschzyklus bereitzustellen, der den Zweck
einer kommerziellen Waschmaschine erfüllt, wodurch die Wirtschaftlichkeit
der kommerziellen Waschmaschine verbessert wird.