DE19744617A1 - Zentrifugalwaschmaschine - Google Patents
ZentrifugalwaschmaschineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Waschmaschine, und
insbesondere eine Zentrifugalwaschmaschine, bei welcher eine
Waschmittel- oder Reinigungsmittellösung durch die Wäsche
geleitet wird, um diese zu waschen.
Waschmaschinen sind Maschinen zum Abstreifen von
Verunreinigungen im allgemeinen aus dem Zwischenraum zwischen
Fasern, durch Einwirkung von Energie wie beispielsweise
Stößen und dergleichen auf die Wäsche, und abhängig von der
Art der Einwirkung der Energie auf die Wäsche gibt es
Pulsator-Waschmaschinen, Trommelwaschmaschinen,
Rührwaschmaschinen, und dergleichen. Das Waschen erfolgt
daher entweder dadurch, daß Stöße auf die Wäsche mit Hilfe
des Pulsators oder einer Waschstange ausgeübt werden, oder
durch die auf die Wäsche einwirkenden Stöße, wenn die Wäsche
herunterfällt, zusätzlich zur Einwirkung des zugeführten
Waschmittels (Reinigungsmittels). Derartige konventionelle
Waschmaschinen sind jedoch in der Hinsicht problematisch, daß
die Wäsche durch die Stöße beschädigt werden kann, oder sich
während der Drehung verheddern kann. Zur Lösung der
voranstehend genannten Schwierigkeiten werden daher
Untersuchungen durchgeführt, Wäsche so zu waschen, daß keine
Reibung oder die Ausübung von Stößen auf die Wäsche erfolgt,
mit positiven Ergebnissen, wobei Waschmaschinen, die eine
niederfrequente Welle verwenden, Waschmaschinen, welche die
Zentrifugalkraft und dergleichen verwenden, bis zur Stufe der
gewerblichen Herstellung entwickelt wurden.
Die Waschmaschine, welche die Zentrifugalkraft nutzt, führt
das Waschen dadurch durch, daß eine Waschmittellösung durch
die Fasern der Wäsche entsprechend dem nachstehend
angegebenen Prinzip geleitet wird.
Grundsätzlich stellt der Waschvorgang das Abstreifen von
Verunreinigungen von der Wäsche dar, während das Waschmittel
durch die Wäsche hindurchgeht. Versuche haben gezeigt, daß
das Waschen durchgeführt werden kann, wenn die
Flußgeschwindigkeit der Waschmittellösung, die durch die
Fasern der Wäsche hindurchgeht, relativ zur Wäsche mehr als
1 m pro Sekunde beträgt. Wenn nämlich die Waschmittellösung
durch Wäsche mit mehr als einer bestimmten Geschwindigkeit
hindurchgeleitet wird, kann das Waschen selbst dann erfolgen,
wenn die Wäsche weder gerieben noch gedrückt wird, woraus
sich die Zentrifugalwaschmaschine ergibt. Ein Beispiel für
eine Zentrifugalwaschmaschine ist in dem offengelegten
koreanischen Patent Nr. 94-9417 beschrieben. Diese
Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand der Technik weist in
der Hinsicht Schwierigkeiten auf, daß sie einen hohen
Verbrauch an Energie, Wasser und Waschmittel aufweist, da sie
sowohl eine hohe Flußrate der Waschmittellösung zum Sprühen
der Waschmittellösung durch Waschmittellösungssprühlöcher
er fordert, die überall auf einer Sprüheinrichtung vorgesehen
sind, die sich in einem zentralen Abschnitt einer Waschwanne
befindet, sowie eine Pumpe mit großen Abmessungen zur
Ausübung einerhohen Sprühleistung, die für das Waschen
erforderlich ist. Weiterhin ist diese
Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand der Technik in der
Hinsicht problematisch, daß sie kompliziert aufgebaut ist, da
eine Differenz von Umdrehungsgeschwindigkeiten, die für die
Waschwanne und die Sprüheinrichtung erforderlich sind, dazu
führt, daß eine zusätzliche Einrichtung nötig ist, welche
eine Umdrehungsgeschwindigkeit eines Motors in zwei
voneinander verschiedene Umdrehungsgeschwindigkeiten
umwandeln kann, und die Umdrehungsgeschwindigkeit an die
Waschwanne bzw. die Sprüheinrichtung übertragen kann.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine
Zentrifugalwaschmaschine, welche im wesentlichen eine oder
mehrere der Schwierigkeiten infolge der Einschränkungen und
Nachteile beim Stand der Technik überwindet.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der
Bereitstellung einer Zentrifugalwaschmaschine, bei welcher
eine Waschmittellösungssprühpumpe mit geringen Abmessungen
verwendet werden kann, um den Verbrauch von Energie, Wasser
und Waschmittel zu verringern.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der
Bereitstellung einer Zentrifugalwaschmaschine, die einfach
aufgebaut ist.
Zusätzliche Vorteile und Merkmale der Erfindung werden in der
nachstehenden Beschreibung angegeben, ergeben sich zum Teil
aus der Beschreibung, oder werden bei der Umsetzung der
Erfindung in die Praxis deutlich. Die Ziele und weitere
Vorteile der Erfindung werden durch die Anordnung erzielt und
erreicht, die insbesondere in der Beschreibung und den
Patentansprüchen der vorliegenden Erfindung hervorgehoben
ist, aber auch aus den beigefügten Zeichnungen hervorgeht.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die
Zentrifugalwaschmaschine eine Außenwanne auf, die in einem
Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist, eine drehbar in der
Außenwanne gehalterte Innenwanne, eine Sprüheinrichtung, die
drehbar im Zentrum der Innenwanne gehaltert ist, und ein
Waschmittellösungssprühloch mit geringer Breite und großer
Länge aufweist, wobei ein Ende zu einer Seite abgebogen ist,
ein Waschmittellösungsversorgungsrohr, welches eine
Unterseite der Außenwanne und ein Ende der Sprüheinrichtung
verbindet, um eine in die Außenwanne eingefüllte
Waschmittellösung der Sprüheinrichtung zuzuführen, eine in
dem Waschmittellösungsversorgungsrohr vorgesehene Pumpe zum
Pumpen der Waschmittellösung, ein erstes und ein zweites
Ventil, die an einem Einlaß bzw. einem Auslaß des
Waschmittellösungsversorgungsrohrs vorgesehen sind, um
selektiv das Waschmittellösungsversorgungsrohr zu öffnen und
zu schließen, und eine Schaumbeseitigungsvorrichtung zum
Ausschalten von Schaum, der erzeugt wird, wenn die
Waschmittellösung umläuft, wenn die Pumpe im Betrieb ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß sowohl die voranstehende
allgemeine Beschreibung und nachstehende detaillierte
Beschreibung beispielhaft und erläuternd sind, und dazu
dienen sollen, die vorliegende Erfindung weiter zu erläutern.
Die beigefügten Zeichnungen, die zu dem Zweck vorgesehen
sind, ein besseres Verständnis der vorliegenden Erfindung zu
ermöglichen, und in die Beschreibung eingeschlossen sind, so
daß einen Teil von dieser bilden, erläutern Ausführungsformen
der Erfindung, und dienen zusammen mit der Beschreibung zur
Erläuterung der Grundlagen der Erfindung. Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie I-I in Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 4A einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung, die
bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird;
Fig. 4B einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung gemäß
einer weiteren Ausführungsform, die bei der
zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird; und
Fig. 5 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer dritten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
Nunmehr wird im einzelnen auf die bevorzugten
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eingegangen, von
denen Beispiele in den beigefügten Zeichnungen erläutert
sind.
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt einer
Zentrifugalwaschmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und Fig. 2 ist ein Schnitt
entlang der Linie I-I in Fig. 1.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist die Zentrifugalwaschmaschine
gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
eine Außenwanne 2 auf, die in einem Gehäuse gehaltert ist,
auf dessen Oberseite eine Tür 33 angeordnet ist, sowie eine
Innenwanne 4, die durch Löcher 4a perforiert ist, und drehbar
innerhalb der Außenwanne 2 angeordnet ist. Weiterhin ist eine
Sprüheinrichtung 9 vorgesehen, die mit einem
Waschmittellösungssprühloch 9a versehen ist, und drehbar im
Zentrumsabschnitt der Innenwanne 4 angeordnet ist. Weiterhin
ist ein Motor 3 vorgesehen, um die Innenwanne 4 und die
Sprüheinrichtung 9 zu drehen, sowie eine unterschiedliche
Rohrleitung für den Fluß einer Waschmittellösung, die aus in
Wasser gelöstem Waschmittel oder Reinigungsmittel besteht. Es
ist eine innere Trennwand 16 vertikal in der Innenwanne. 4
angeordnet, und durch Löcher 16a perforiert, und dient zum
Einführen von Wäsche, nachdem die Menge an Wäsche auf die
Innenwanne und das Innere der Trennwand 16 aufgeteilt wurde.
Weiterhin ist eine Schaumfangvorrichtung vorgesehen, nämlich
eine äußere Trennwand 14, die außerhalb der Innenwanne 4
angeordnet ist. Die äußeren Trennwand 14 ist so ausgebildet,
daß ihr Durchmesser mit wachsender Höhe zunimmt, wobei ein
Schaumfangnetz 15 an ihrer geöffnete Oberseite vorgesehen
ist. Die Sprüheinrichtung 9 hat einen oberen Abschnitt mit
einem Waschmittellösungssprühloch 9a und ein unteres Ende,
welches über ein Drehgelenk 11 an ein
Waschmittellösungsversorgungsrohr 10 angeschlossen ist. Das
Waschmittellösungssprühloch 9a mit geringer Breite und großer
Länge weist ein Ende auf, welches zu einer Seite abgebogen
ist, wie in Fig. 2 gezeigt, mit auseinanderlaufender Ober- und
Unterseite in Richtung nach oben bzw. unten, für einen
gleichmäßigen Sprühfluß der Waschmittellösung in Richtung
nach oben bzw. unten. Die unterschiedlichen Rohrleitungen für
den Fluß von Wasser und Waschmittellösung beruhen auf
folgendem System. Es ist ein Wasserversorgungsrohr 6
vorgesehen, welches mit einem Wasserversorgungsventil 5 oben
auf dem Gehäuse der Waschmaschine versehen ist, sowie ein
Ablaßrohr 8, bei welchem ein Ablaßventil 7 an der Unterseite
der Außenwanne 2 vorgesehen ist, um die Waschmittellösung
nach außerhalb der Waschmaschine abzugeben. Weiterhin ist ein
Waschmittellösungszufuhrrohr 10 vorgesehen, welches die
Sprüheinrichtung 9 und die Unterseite der Außenwanne 2
verbindet, um die Waschmittellösung zu liefern. Eine Pumpe 12
befindet sich in der Mitte des Waschmittellösungszufuhrrohrs
10, wobei ein erstes Ventil 17 und ein zweites Ventil 18 am
Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10
angeordnet sind, um das Waschmittellösungszufuhrrohr 10
wahlweise zu öffnen und zu schließen. Eine Heizvorrichtung 13
befindet sich an einem Ende des Waschmittellösungszufuhrrohrs
10, nämlich an dessen Auslaß, um die Waschmittellösung zu
erwärmen. Weiterhin ist ein
Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr 19 mit einem
Trockenreinigungsvorratsbehälter 22 vorgesehen, der zwischen
den Einlaß zur Pumpe 12 und die Außenwanne 2 geschaltet ist,
wobei ein drittes Ventil 20 und ein viertes Ventil 21 am
Einlaß bzw. Auslaß des
Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs 19 angeordnet sind.
Weiterhin ist ein Zusatzablaßrohr 23 mit einem fünften Ventil
24 zwischen dem Auslaß der Pumpe 12 (also zwischen der Pumpe
12 und dem zweiten Ventil 18) und dem Ablaßrohr 8 vorgesehen.
Das Öffnen und Schließen der Ventile wird durch eine (nicht
dargestellte) Steuerung in der Waschmaschine gesteuert.
Als nächstes werden der Betrieb und die Vorteile der
voranstehend geschilderten Waschmaschine gemäß der
vorliegenden Erfindung erläutert.
Nach Auswahl eines Waschknopfes nach Öffnen der Tür 33 und
Einbringen der Wäsche und des Waschmittels in die Innenwanne
4 werden das Waschen, Spülen und Entwässern automatisch in
Reaktion auf Steuersignale von der (nicht gezeigten)
Steuerung durchgeführt.
Zuerst wird ein Waschzyklus im Falle der Wasserreinigung
erläutert.
Nach Auswahl einer Wascheinleitungsbetriebsart zusammen mit
einem Wasserreinigungsknopf wird das Wasserzufuhrventil in
dem Wasserzufuhrrohr 6 geöffnet, um der Innenwanne 4 Wasser
zuzuführen, bis die Innenwanne 4 bis zu einem bestimmten
Pegel mit Wasser gefüllt ist, wenn das Waschmittel in dem
Wasser in der Waschmittellösung gelöst ist. Nach Beendigung
der Wasserzufuhr dreht der Motor 3 die Innenwanne 4, so daß
die Wäsche in der Innenwanne 4 und der inneren Trennwand 16
auf die Wand der Innenwanne 4 und der inneren Trennwand 16
transportiert wird, und ein Teil der Waschmittellösung zur
Außenwanne 2 durch die Perforationslöcher 16a und 4a in der
Trennwand 16 und der Innenwanne 4 fließt. In diesem Zustand
wird die Pumpe 12 in dem Waschmittellösungszufuhrrohr 10
angetrieben, und werden das erste Ventil 17 und das zweite
Ventil 18 geöffnet, um die Waschmittellösung zur
Sprüheinrichtung 9 zu befördern, damit die Waschmittellösung
auf die Wäsche über das Waschmittellösungssprühloch 9a in der
Sprüheinrichtung 9 aufgesprüht wird, um hierdurch den
Waschvorgang durchzuführen. Die aufgesprühte
Waschmittellösung streift Verunreinigungen ab, die sich
zwischen Fasern der Wäsche eingefügt haben, während sie durch
die Fasern hindurchgeht.
Andererseits dreht sich die Sprüheinrichtung 9, die
gleitbeweglich auf der Innenwanne 4 gehaltert ist,
automatisch durch die Reaktion auf das Aussprühen der
Waschmittellösung von dem Waschmittellösungssprühloch 9a in
der Sprüheinrichtung 9, während die Innenwanne 9 durch den
Motor 3 gedreht wird, was zu unterschiedlichen
Umdrehungsgeschwindigkeiten der Sprüheinrichtung 9 und der
Innenwanne 4 führt, so daß sich das Aussprühen der
Waschmittellösung nicht auf einen Punkt konzentriert, sondern
gleichmäßig über die Wäsche verteilt ist. Der kleine
Querschnitt des Waschmittellösungssprühlochs 9a gemäß der
vorliegenden Erfindung führt dazu, daß eine hohe
Sprühgeschwindigkeit erzielt wird, und die
Sprühgeschwindigkeit wird durch die Zentrifugalkraft noch
weiter erhöht, die von der Drehung der Sprüheinrichtung 9
herrührt, wodurch die Waschwirkung verbessert wird, da die
Sprühgeschwindigkeit der Waschmittellösung die tangentiale
Vektorsumme der Sprühgeschwindigkeit aus dem
Waschmittellösungssprühloch 9a und der
Umdrehungsgeschwindigkeit der Sprüheinrichtung 9 darstellt.
Da ein Waschmittellösungssprühloch 9a gemäß der vorliegenden
Erfindung vorgesehen ist, statt der mehreren
Sprühmittellösungssprühlöcher beim Stand der Technik, kann die
gewünschte Sprühgeschwindigkeit durch eine Pumpe mit geringer
Kapazität erzielt werden. Da das Waschmittellösungssprühloch
9a so ausgebildet ist, daß es in Richtung nach oben und unten
aufgeweitet ist, um das Aussprühen in Richtung nach oben und
unten aufzuweiten, kann die Wäsche im oberen Abschnitt und im
unteren Abschnitt in der Innenwanne 4 gleichmäßig gereinigt
werden. Wenn eine große Wäschemenge gewaschen wird, können
Fälle auftreten, in welchen die aus dem
Waschmittellösungssprühloch 9a ausgesprühte Waschmittellösung
nicht durch die Wäsche bei der gewünschten
Relativgeschwindigkeit hindurchgehen kann, oder überhaupt
nicht die Wäsche durchqueren kann, und in derartigen Fällen
kann die Wäsche in die beiden Räume eingebracht werden, die
durch die Innenwanne 4 und die innere Trennwand 16
ausgebildet werden, wobei die Wäsche auf bestimmte Mengen
aufgeteilt wird, um die gewünschte Sprühgeschwindigkeit zu
erzielen, da die sich drehende Innenwanne und die innere
Trennwand 16 die ausgesprühte Waschmittellösung zur inneren
Trennwand 16 führen, und die Lösung erneut durch die
Perforationslöcher 16a in der Innentrennwand 16 durch die
Zentrifugalkraft in dem Moment ausgesprüht wird, in welchem
sie die innere Trennwand 16 erreicht. Weiterhin bewegt sich
die Waschmittellösung, die durch die Wäsche hindurchgegangen
ist, zur äußeren Trennwand 14 durch die Perforationslöcher 4a
in der Innenwanne 4, wobei Schaum gebildet wird. Obwohl die
Waschmittellösung in der äußeren Trennwand 14 in die
Außenwanne 2 hinüberfließt, wobei sie infolge der
Zentrifugalkraft über die äußeren Trennwand 14 klettert,
bleibt der Hauptanteil des Schaums in dem Raum zwischen der
Innenwanne 4 und der äußeren Trennwand 14. Die kleine Menge
an Schaum, die zur Außenwanne 2 fließt, zusammen mit der
Waschmittellösung, wird von dem Schaumfangnetz 15
eingefangen, so daß der Schaum nicht zur Außenwanne 2 fließen
kann, sondern zwischen der Innenwanne 4 und der äußeren
Trennwand 14 bleibt, wodurch der Schaum ausgeschaltet wird.
Da die Erwärmung der Waschmittellösung, welche der
Sprüheinrichtung 9 zugeführt wird, durch die Heizvorrichtung
13 am Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10, dazu
führt, daß die Wäsche erwärmt oder gekocht wird, kann die
Waschwirkung noch weiter verbessert werden.
Als nächstes wird ein Ablaßvorgang erläutert, bei welchem
verschmutzte Waschmittellösung nach außerhalb der
Waschmaschine nach dem Waschzyklus abgegeben wird.
Nach Beendigung des Waschzyklus wird das Ablaßventil 7
geöffnet, wodurch die Waschmittellösung nach außerhalb der
Waschmaschine über das Ablaßrohr 8 abgegeben wird. Hierbei
wird, da das erste Ventil 17 am Einlaß zum
Waschmittelzufuhrrohr 10 geöffnet ist, das zweite Ventil 18
am Auslaß des Waschmittelzufuhrrohrs 10 geschlossen, und die
Pumpe 12 in Betrieb genommen, wodurch die Waschmittellösung
nach außerhalb der Waschmaschine über das zusätzliche
Ablaßrohr 23 abgegeben wird, so daß der Ausstoß schnell
erfolgen kann.
Nach Beendigung des Ablaßvorgangs wird, ähnlich wie beim
voranstehend geschilderten Waschzyklus, der Spülzyklus
durchgeführt, und nach Beendigung des Waschzyklus und des
Spülzyklus wird der Entwässerungszyklus begonnen. Bei dem
Entwässerungszyklus (Schleuderzyklus) wird die Innenwanne 4
mit hoher Geschwindigkeit gedreht, wodurch in der Wäsche
enthaltenes Wasser abgezogen wird, wenn die Wäsche auf die
Wand der Innenwanne 4 gedrückt wird, wodurch die Entwässerung
durchgeführt wird. In diesem Fall wird, da das Ablaßventil 7
nur geöffnet wird, wenn die Pumpe 12 angehalten ist, das
Wasser über das Ablaßrohr 8 abgelassen.
Als nächstes wird der Fall der Trockenreinigung ohne Wasser
erläutert.
Nachdem Wäsche in die Innenwanne 4 eingefüllt und eine
Trockenreinigungsflüssigkeit in den
Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 eingefüllt
wurde, werden eine Wascheinleitungsbetriebsart und ein
Trockenreinigungswaschknopf ausgewählt. Dann werden das
zweite, dritte und vierte Ventil 18, 20 bzw. 21 geöffnet, und
die Pumpe 12 in Betrieb genommen, um die
Trockenreinigungsflüssigkeit, die in dem
Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 vorhanden
ist, durch das Waschmittellösungssprühloch 9a in der
Sprüheinrichtung 9 auszusprühen, wodurch der Waschvorgang
durchgeführt wird. In diesem Fall wird kein Wasser zugeführt,
da das Wasserzufuhrventil 5 geschlossen ist. Da der übrige
Betriebsablauf ebenso erfolgt wie im Falle der
Wasserreinigung wird hier auf eine erneute Schilderung dieser
Vorgänge verzichtet.
Die zweite Ausführungsform, welche eine Abänderung der ersten
Ausführungsform darstellt, ist so ausgelegt, daß Wäsche unter
unterschiedlichen Waschbedingungen getrennt gewaschen wird.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch eine
Zentrifugalwaschmaschine gemäß der zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, Fig. 4A zeigt einen Längsschnitt
einer Sprüheinrichtung 9, die bei der zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, und Fig. 4B
zeigt einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung 9 gemäß einer
anderen Ausführungsform, die bei der zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, und in Bezug auf
diese wird die zweite Ausführungsform erläutert.
Es ist eine Trennplatte 34 vorgesehen, die wegnehmbar
horizontal in der Innenwanne 4 angeordnet ist, so daß die
Innenwanne 4 in zwei Räume (einen oberen Raum und einen
unteren Raum) unterteilt werden kann. Die Sprüheinrichtung 9
ist selbstverständlich mit einer Trennplatte 35 versehen, um
zwei Waschmittellösungskanäle auszubilden, und mit zwei
Waschmittellösungssprühlöchern 9a und 9b zum getrennten
Aussprühen der Waschmittellösung in den oberen Raum und den
unteren Raum. Ein erstes Zusatzventil 36 und ein zweites
Zusatzventil 37 sind jeweils in dem zugehörigen Kanal
vorgesehen, und werden von der (nicht gezeigten) Steuerung so
gesteuert, daß sie selektiv die Kanäle öffnen bzw. schließen.
Als nächstes wird der Betrieb und werden die Vorteile der
zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Wenn gewünscht ist, zwei Arten von Wäsche getrennt zu
waschen, beispielsweise stark verschmutzte Wäsche und normale
Wäsche, dann können diese beiden Posten der Wäsche getrennt
gewaschen werden, nachdem sie in die beiden Räume in der
Innenwanne 4 eingefüllt wurden, die durch die Trennplatte 34
unterteilt ist. In diesem Fall wird die Waschmittellösung
einzeln in die jeweiligen Räume durch die Trennplatte 35
eingesprüht, die in der Sprüheinrichtung 9 vorgesehen ist.
Wenn Wäsche nur im unteren Raum der Innenwanne 4 vorhanden
ist, wird nur das erste Zusatzventil 36 geöffnet, um die
Waschmittellösung nur in den unteren Raum zu sprühen, wobei
dann die Sprühkraft der Waschmittellösung größer wird, was
die Waschwirkung verbessert. Bei der vorliegenden
Ausführungsform können die Waschmittellösungssprühlöcher 9a
und 9b in der Sprüheinrichtung 9 in derselben Richtung wie in
Fig. 4A gezeigt vorgesehen sein, oder in einander
entgegengesetzten Richtungen, wie aus Fig. 4B hervorgeht.
Die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist
eine Schaumfangvorrichtung auf, die sich von jener bei der
ersten Ausführungsform unterscheidet, beruht jedoch auf
demselben grundlegenden Waschprinzip wie die erste
Ausführungsform.
Fig. 5 zeigt eine Querschnitt durch eine
Zentrifugalwaschmaschine gemäß der dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, und hierauf bezugnehmend wird die
dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Es ist ein Wasserzufuhrrohr 6 vorgesehen, an welches ein
Zusatzwasserzufuhrrohr 25 angeschlossen ist. Die Auslaßseite
des Zusatzwasserzufuhrrohrs 25 ist ringförmig ausgebildet, um
ein Ringrohr 26 zur Verfügung zu stellen, welches in der
Innenwanne 4 vorgesehen ist. Das Ringrohr 26 weist mehrere
Löcher 26a zum Sprühen von Wasser in die innere Wanne 2 auf.
Ein Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 ist in der Mitte
eines Ablaßrohrs 27 vorgesehen, und ein sechstes Ventil 28
und ein siebtes Ventil 30 sind am Einlaß bzw. Auslaß des
Waschmittellösungsvorratsbehälters 29 angeordnet. Weiterhin
ist ein Zusatzwaschmittellösungszufuhrrohr 32 mit einem darin
angeordneten Ventil 33 vorgesehen, und zwischen den
Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 und das
Waschmittellösungszufuhrrohr 10 geschaltet. Die
Waschmittellösung, aus welcher der Schaum entfernt wurde, die
in dem Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt wird,
kann daher erneut verwendet werden, indem sie durch die
Sprüheinrichtung 9 geliefert wird. Obwohl dies nicht im
einzelnen geschildert wird, können selbstverständlich,
ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung, Bauteile, die zur Durchführung einer
Trockenreinigung erforderlich sind, dieser dritten
Ausführungsform hinzugefügt werden.
Als nächstes werden der Betriebsablauf und die Vorteile der
dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
geschildert.
Da das sechste Ventil 28 in dem Waschzyklus geöffnet ist,
wird ein Teil der Waschmittellösung in dem
Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt, und wird der
Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung durch
die Wäsche hindurchgeht, in der Außenwanne 2 gesammelt. In
dem Waschzyklus ist eine Pause mit bestimmter Dauer
vorgesehen, in welcher der Schaum in der Außenwanne 2
entfernt wird. Im einzelnen wird bei der Ausschaltung des
Schaums das sechste Ventil 28 geschlossen und das
Wasserzufuhrventil 5 geöffnet, wodurch reines Wasser von
außen durch das Wasserzufuhrrohr 6 geliefert wird, und ein
gewisser Anteil des Wassers dem Zusatzwasserzufuhrrohr 25
zugeführt wird, und unter einem bestimmten Druck nach unten
durch die Löcher 26a in dem Ringrohr 26 ausgesprüht wird, und
den Schaum zusammenbrechen läßt, der sich in der Außenwanne 2
angesammelt hat, wodurch der Schaum entfernt wird. Wenn dann
erneut ein Waschzyklus gestartet wird, werden infolge der
Tatsache, daß das achte Ventil 33 geöffnet und die Pumpe 12
in Betrieb genommen wird, die Waschmittellösung in der
Außenwanne 2 und die Waschmittellösung in dem
Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 der Sprüheinrichtung 9
zugeführt, so daß die Waschmittellösung, die an die
Sprüheinrichtung 9 geliefert wird, auf die Wäsche mit
bestimmter Geschwindigkeit durch das
Waschmittellösungssprühloch 9a aufgesprüht wird, wodurch der
Waschvorgang durchgeführt wird.
Fachleuten auf diesem Gebiet wird deutlich werden, daß sich
verschiedene Modifikationen und Variationen bei der
Zentrifugalwaschmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung
durchführen lassen, ohne vom Wesen und Umfang der Erfindung
abzuweichen. Wesen und Umfang der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der Gesamtheit der vorliegenden
Anmeldeunterlagen und sollen von den beigefügten
Patentansprüchen umfaßt sein.
Claims (12)
1. Zentrifugalwaschmaschine, welche aufweist:
eine Außenwanne, die in einem Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist;
eine drehbar in der Außenwanne gehalterte Innenwanne;
eine Sprüheinrichtung, die drehbar im Zentrum der Innenwanne gehaltert ist, und mit einem Waschmittellösungssprühloch mit geringer Breite und großer Länge und einem zu einer Seite gebogenen Ende versehen ist;
ein Waschmittellösungsversorgungsrohr, welches zwischen die Unterseite der Außenwanne und ein Ende der Sprüheinrichtung geschaltet ist, um eine Waschmittellösung, die in die Außenwanne eingefüllt ist, der Sprüheinrichtung zuzuführen;
eine Pumpe, die in dem Waschmittellösungszufuhrrohr vorgesehen ist, um die Waschmittellösung zu pumpen;
ein erstes Ventil und ein zweites Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs vorgesehen sind, um selektiv das Waschmittellösungszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen; und
eine Schaumbeseitigungsvorrichtung zur Beseitigung von Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung umläuft, wenn die Pumpe im Betrieb ist.
eine Außenwanne, die in einem Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist;
eine drehbar in der Außenwanne gehalterte Innenwanne;
eine Sprüheinrichtung, die drehbar im Zentrum der Innenwanne gehaltert ist, und mit einem Waschmittellösungssprühloch mit geringer Breite und großer Länge und einem zu einer Seite gebogenen Ende versehen ist;
ein Waschmittellösungsversorgungsrohr, welches zwischen die Unterseite der Außenwanne und ein Ende der Sprüheinrichtung geschaltet ist, um eine Waschmittellösung, die in die Außenwanne eingefüllt ist, der Sprüheinrichtung zuzuführen;
eine Pumpe, die in dem Waschmittellösungszufuhrrohr vorgesehen ist, um die Waschmittellösung zu pumpen;
ein erstes Ventil und ein zweites Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs vorgesehen sind, um selektiv das Waschmittellösungszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen; und
eine Schaumbeseitigungsvorrichtung zur Beseitigung von Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung umläuft, wenn die Pumpe im Betrieb ist.
2. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Waschmittellösungssprühloch so ausgebildet ist, daß sein
oberer Abschnitt im Verlauf des oberen Abschnitts nach
außen eine Schräge nach oben aufweist, und sein unterer
Abschnitt im Verlauf nach außen eine Schräge nach unten
aufweist.
3. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine Heizvorrichtung,
die an dem Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs
vorgesehen ist, um die Waschmittellösung zu erwärmen,
die durch das Waschmittellösungszufuhrrohr fließt.
4. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch eine innere
Trennwand, die vertikal in der Innenwanne angeordnet
ist, und durch Löcher perforiert ist.
5. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch:
ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungszufuhrrohr und der Unterseite der Außenwanne vorgesehen ist;
einen Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter, der in dem Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr vorgesehen ist; und
ein drittes Ventil und ein viertes Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs vorgesehen ist, um selektiv das Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen.
ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungszufuhrrohr und der Unterseite der Außenwanne vorgesehen ist;
einen Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter, der in dem Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr vorgesehen ist; und
ein drittes Ventil und ein viertes Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs vorgesehen ist, um selektiv das Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen.
6. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch durch ein
Zusatzablaßrohr, welches zwischen das
Waschmittellösungszufuhrrohr und das Ablaßrohr
geschaltet ist.
7. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch:
eine Trennplatte, die horizontal in der Innenwanne angeordnet ist, um die Innenwanne in zwei Räume zu unterteilen;
eine Trennplatte, die in der Sprüheinrichtung vorgesehen ist, um das Waschmittellösungssprühloch in zwei Löcher aufzuteilen; und
ein erstes Zusatzventil und ein zweites Zusatzventil zum selektiven Öffnen und Schließen der Kanäle, die durch die Trennplatte in der Sprüheinrichtung gebildet werden.
eine Trennplatte, die horizontal in der Innenwanne angeordnet ist, um die Innenwanne in zwei Räume zu unterteilen;
eine Trennplatte, die in der Sprüheinrichtung vorgesehen ist, um das Waschmittellösungssprühloch in zwei Löcher aufzuteilen; und
ein erstes Zusatzventil und ein zweites Zusatzventil zum selektiven Öffnen und Schließen der Kanäle, die durch die Trennplatte in der Sprüheinrichtung gebildet werden.
8. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Waschmittellösungssprühlöcher in derselben Richtung
verlaufen.
9. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Waschmittellösungssprühlöcher in einander
entgegengesetzten Richtungen verlaufen.
10. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaumbeseitigungsvorrichtung eine zylindrische äußere
Trennwand aufweist, die außerhalb der Innenwanne
vorgesehen ist, und deren Durchmesser mit wachsender
Höhe der zylindrischen äußeren Trennwand größer wird,
sowie ein Schaumfangnetz, welches oben an der
zylindrischen äußeren Trennwand angebracht ist.
11. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaumbeseitigungsvorrichtung ein Zusatzwasserzufuhrrohr
aufweist, welches am oberen Abschnitt der Innenwanne
angeordnet ist, und dessen eines Ende an das
Wasserzufuhrrohr angeschlossen ist, welches Wasser in
die Innenwanne liefert, und dessen anderes Ende mit
einem Ringrohr in Form eines Rings mit mehreren Löchern
versehen ist.
12. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch:
einen Waschmittellösungsvorratsbehälter, der in dem Ablaßrohr angebracht ist; und
ein Zusatz-Waschmittellösungszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungsvorratsbehälter und das Waschmittellösungszufuhrrohr geschaltet ist.
einen Waschmittellösungsvorratsbehälter, der in dem Ablaßrohr angebracht ist; und
ein Zusatz-Waschmittellösungszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungsvorratsbehälter und das Waschmittellösungszufuhrrohr geschaltet ist.
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