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DE19744617A1 - Zentrifugalwaschmaschine - Google Patents

Zentrifugalwaschmaschine

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DE19744617A1
DE19744617A1 DE19744617A DE19744617A DE19744617A1 DE 19744617 A1 DE19744617 A1 DE 19744617A1 DE 19744617 A DE19744617 A DE 19744617A DE 19744617 A DE19744617 A DE 19744617A DE 19744617 A1 DE19744617 A1 DE 19744617A1
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DE
Germany
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detergent solution
supply pipe
washing machine
centrifugal washing
machine according
Prior art date
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DE19744617A
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English (en)
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Dong Yeop Oh
Kyung Seop Hong
Oh Hun Kwon
Kyeong Hwan Kim
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LG Electronics Inc
Original Assignee
LG Electronics Inc
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Waschmaschine, und insbesondere eine Zentrifugalwaschmaschine, bei welcher eine Waschmittel- oder Reinigungsmittellösung durch die Wäsche geleitet wird, um diese zu waschen.
Waschmaschinen sind Maschinen zum Abstreifen von Verunreinigungen im allgemeinen aus dem Zwischenraum zwischen Fasern, durch Einwirkung von Energie wie beispielsweise Stößen und dergleichen auf die Wäsche, und abhängig von der Art der Einwirkung der Energie auf die Wäsche gibt es Pulsator-Waschmaschinen, Trommelwaschmaschinen, Rührwaschmaschinen, und dergleichen. Das Waschen erfolgt daher entweder dadurch, daß Stöße auf die Wäsche mit Hilfe des Pulsators oder einer Waschstange ausgeübt werden, oder durch die auf die Wäsche einwirkenden Stöße, wenn die Wäsche herunterfällt, zusätzlich zur Einwirkung des zugeführten Waschmittels (Reinigungsmittels). Derartige konventionelle Waschmaschinen sind jedoch in der Hinsicht problematisch, daß die Wäsche durch die Stöße beschädigt werden kann, oder sich während der Drehung verheddern kann. Zur Lösung der voranstehend genannten Schwierigkeiten werden daher Untersuchungen durchgeführt, Wäsche so zu waschen, daß keine Reibung oder die Ausübung von Stößen auf die Wäsche erfolgt, mit positiven Ergebnissen, wobei Waschmaschinen, die eine niederfrequente Welle verwenden, Waschmaschinen, welche die Zentrifugalkraft und dergleichen verwenden, bis zur Stufe der gewerblichen Herstellung entwickelt wurden.
Die Waschmaschine, welche die Zentrifugalkraft nutzt, führt das Waschen dadurch durch, daß eine Waschmittellösung durch die Fasern der Wäsche entsprechend dem nachstehend angegebenen Prinzip geleitet wird.
Grundsätzlich stellt der Waschvorgang das Abstreifen von Verunreinigungen von der Wäsche dar, während das Waschmittel durch die Wäsche hindurchgeht. Versuche haben gezeigt, daß das Waschen durchgeführt werden kann, wenn die Flußgeschwindigkeit der Waschmittellösung, die durch die Fasern der Wäsche hindurchgeht, relativ zur Wäsche mehr als 1 m pro Sekunde beträgt. Wenn nämlich die Waschmittellösung durch Wäsche mit mehr als einer bestimmten Geschwindigkeit hindurchgeleitet wird, kann das Waschen selbst dann erfolgen, wenn die Wäsche weder gerieben noch gedrückt wird, woraus sich die Zentrifugalwaschmaschine ergibt. Ein Beispiel für eine Zentrifugalwaschmaschine ist in dem offengelegten koreanischen Patent Nr. 94-9417 beschrieben. Diese Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand der Technik weist in der Hinsicht Schwierigkeiten auf, daß sie einen hohen Verbrauch an Energie, Wasser und Waschmittel aufweist, da sie sowohl eine hohe Flußrate der Waschmittellösung zum Sprühen der Waschmittellösung durch Waschmittellösungssprühlöcher er fordert, die überall auf einer Sprüheinrichtung vorgesehen sind, die sich in einem zentralen Abschnitt einer Waschwanne befindet, sowie eine Pumpe mit großen Abmessungen zur Ausübung einerhohen Sprühleistung, die für das Waschen erforderlich ist. Weiterhin ist diese Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand der Technik in der Hinsicht problematisch, daß sie kompliziert aufgebaut ist, da eine Differenz von Umdrehungsgeschwindigkeiten, die für die Waschwanne und die Sprüheinrichtung erforderlich sind, dazu führt, daß eine zusätzliche Einrichtung nötig ist, welche eine Umdrehungsgeschwindigkeit eines Motors in zwei voneinander verschiedene Umdrehungsgeschwindigkeiten umwandeln kann, und die Umdrehungsgeschwindigkeit an die Waschwanne bzw. die Sprüheinrichtung übertragen kann.
Die vorliegende Erfindung betrifft daher eine Zentrifugalwaschmaschine, welche im wesentlichen eine oder mehrere der Schwierigkeiten infolge der Einschränkungen und Nachteile beim Stand der Technik überwindet.
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Zentrifugalwaschmaschine, bei welcher eine Waschmittellösungssprühpumpe mit geringen Abmessungen verwendet werden kann, um den Verbrauch von Energie, Wasser und Waschmittel zu verringern.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung einer Zentrifugalwaschmaschine, die einfach aufgebaut ist.
Zusätzliche Vorteile und Merkmale der Erfindung werden in der nachstehenden Beschreibung angegeben, ergeben sich zum Teil aus der Beschreibung, oder werden bei der Umsetzung der Erfindung in die Praxis deutlich. Die Ziele und weitere Vorteile der Erfindung werden durch die Anordnung erzielt und erreicht, die insbesondere in der Beschreibung und den Patentansprüchen der vorliegenden Erfindung hervorgehoben ist, aber auch aus den beigefügten Zeichnungen hervorgeht.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die Zentrifugalwaschmaschine eine Außenwanne auf, die in einem Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist, eine drehbar in der Außenwanne gehalterte Innenwanne, eine Sprüheinrichtung, die drehbar im Zentrum der Innenwanne gehaltert ist, und ein Waschmittellösungssprühloch mit geringer Breite und großer Länge aufweist, wobei ein Ende zu einer Seite abgebogen ist, ein Waschmittellösungsversorgungsrohr, welches eine Unterseite der Außenwanne und ein Ende der Sprüheinrichtung verbindet, um eine in die Außenwanne eingefüllte Waschmittellösung der Sprüheinrichtung zuzuführen, eine in dem Waschmittellösungsversorgungsrohr vorgesehene Pumpe zum Pumpen der Waschmittellösung, ein erstes und ein zweites Ventil, die an einem Einlaß bzw. einem Auslaß des Waschmittellösungsversorgungsrohrs vorgesehen sind, um selektiv das Waschmittellösungsversorgungsrohr zu öffnen und zu schließen, und eine Schaumbeseitigungsvorrichtung zum Ausschalten von Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung umläuft, wenn die Pumpe im Betrieb ist.
Es wird darauf hingewiesen, daß sowohl die voranstehende allgemeine Beschreibung und nachstehende detaillierte Beschreibung beispielhaft und erläuternd sind, und dazu dienen sollen, die vorliegende Erfindung weiter zu erläutern.
Die beigefügten Zeichnungen, die zu dem Zweck vorgesehen sind, ein besseres Verständnis der vorliegenden Erfindung zu ermöglichen, und in die Beschreibung eingeschlossen sind, so daß einen Teil von dieser bilden, erläutern Ausführungsformen der Erfindung, und dienen zusammen mit der Beschreibung zur Erläuterung der Grundlagen der Erfindung. Es zeigt:
Fig. 1 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie I-I in Fig. 1;
Fig. 3 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4A einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung, die bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird;
Fig. 4B einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung gemäß einer weiteren Ausführungsform, die bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird; und
Fig. 5 einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
Nunmehr wird im einzelnen auf die bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung eingegangen, von denen Beispiele in den beigefügten Zeichnungen erläutert sind.
AUSFÜHRUNGSFORM 1
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und Fig. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie I-I in Fig. 1.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist die Zentrifugalwaschmaschine gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Außenwanne 2 auf, die in einem Gehäuse gehaltert ist, auf dessen Oberseite eine Tür 33 angeordnet ist, sowie eine Innenwanne 4, die durch Löcher 4a perforiert ist, und drehbar innerhalb der Außenwanne 2 angeordnet ist. Weiterhin ist eine Sprüheinrichtung 9 vorgesehen, die mit einem Waschmittellösungssprühloch 9a versehen ist, und drehbar im Zentrumsabschnitt der Innenwanne 4 angeordnet ist. Weiterhin ist ein Motor 3 vorgesehen, um die Innenwanne 4 und die Sprüheinrichtung 9 zu drehen, sowie eine unterschiedliche Rohrleitung für den Fluß einer Waschmittellösung, die aus in Wasser gelöstem Waschmittel oder Reinigungsmittel besteht. Es ist eine innere Trennwand 16 vertikal in der Innenwanne. 4 angeordnet, und durch Löcher 16a perforiert, und dient zum Einführen von Wäsche, nachdem die Menge an Wäsche auf die Innenwanne und das Innere der Trennwand 16 aufgeteilt wurde. Weiterhin ist eine Schaumfangvorrichtung vorgesehen, nämlich eine äußere Trennwand 14, die außerhalb der Innenwanne 4 angeordnet ist. Die äußeren Trennwand 14 ist so ausgebildet, daß ihr Durchmesser mit wachsender Höhe zunimmt, wobei ein Schaumfangnetz 15 an ihrer geöffnete Oberseite vorgesehen ist. Die Sprüheinrichtung 9 hat einen oberen Abschnitt mit einem Waschmittellösungssprühloch 9a und ein unteres Ende, welches über ein Drehgelenk 11 an ein Waschmittellösungsversorgungsrohr 10 angeschlossen ist. Das Waschmittellösungssprühloch 9a mit geringer Breite und großer Länge weist ein Ende auf, welches zu einer Seite abgebogen ist, wie in Fig. 2 gezeigt, mit auseinanderlaufender Ober- und Unterseite in Richtung nach oben bzw. unten, für einen gleichmäßigen Sprühfluß der Waschmittellösung in Richtung nach oben bzw. unten. Die unterschiedlichen Rohrleitungen für den Fluß von Wasser und Waschmittellösung beruhen auf folgendem System. Es ist ein Wasserversorgungsrohr 6 vorgesehen, welches mit einem Wasserversorgungsventil 5 oben auf dem Gehäuse der Waschmaschine versehen ist, sowie ein Ablaßrohr 8, bei welchem ein Ablaßventil 7 an der Unterseite der Außenwanne 2 vorgesehen ist, um die Waschmittellösung nach außerhalb der Waschmaschine abzugeben. Weiterhin ist ein Waschmittellösungszufuhrrohr 10 vorgesehen, welches die Sprüheinrichtung 9 und die Unterseite der Außenwanne 2 verbindet, um die Waschmittellösung zu liefern. Eine Pumpe 12 befindet sich in der Mitte des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10, wobei ein erstes Ventil 17 und ein zweites Ventil 18 am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10 angeordnet sind, um das Waschmittellösungszufuhrrohr 10 wahlweise zu öffnen und zu schließen. Eine Heizvorrichtung 13 befindet sich an einem Ende des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10, nämlich an dessen Auslaß, um die Waschmittellösung zu erwärmen. Weiterhin ist ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr 19 mit einem Trockenreinigungsvorratsbehälter 22 vorgesehen, der zwischen den Einlaß zur Pumpe 12 und die Außenwanne 2 geschaltet ist, wobei ein drittes Ventil 20 und ein viertes Ventil 21 am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs 19 angeordnet sind. Weiterhin ist ein Zusatzablaßrohr 23 mit einem fünften Ventil 24 zwischen dem Auslaß der Pumpe 12 (also zwischen der Pumpe 12 und dem zweiten Ventil 18) und dem Ablaßrohr 8 vorgesehen. Das Öffnen und Schließen der Ventile wird durch eine (nicht dargestellte) Steuerung in der Waschmaschine gesteuert.
Als nächstes werden der Betrieb und die Vorteile der voranstehend geschilderten Waschmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung erläutert.
Nach Auswahl eines Waschknopfes nach Öffnen der Tür 33 und Einbringen der Wäsche und des Waschmittels in die Innenwanne 4 werden das Waschen, Spülen und Entwässern automatisch in Reaktion auf Steuersignale von der (nicht gezeigten) Steuerung durchgeführt.
Zuerst wird ein Waschzyklus im Falle der Wasserreinigung erläutert.
Nach Auswahl einer Wascheinleitungsbetriebsart zusammen mit einem Wasserreinigungsknopf wird das Wasserzufuhrventil in dem Wasserzufuhrrohr 6 geöffnet, um der Innenwanne 4 Wasser zuzuführen, bis die Innenwanne 4 bis zu einem bestimmten Pegel mit Wasser gefüllt ist, wenn das Waschmittel in dem Wasser in der Waschmittellösung gelöst ist. Nach Beendigung der Wasserzufuhr dreht der Motor 3 die Innenwanne 4, so daß die Wäsche in der Innenwanne 4 und der inneren Trennwand 16 auf die Wand der Innenwanne 4 und der inneren Trennwand 16 transportiert wird, und ein Teil der Waschmittellösung zur Außenwanne 2 durch die Perforationslöcher 16a und 4a in der Trennwand 16 und der Innenwanne 4 fließt. In diesem Zustand wird die Pumpe 12 in dem Waschmittellösungszufuhrrohr 10 angetrieben, und werden das erste Ventil 17 und das zweite Ventil 18 geöffnet, um die Waschmittellösung zur Sprüheinrichtung 9 zu befördern, damit die Waschmittellösung auf die Wäsche über das Waschmittellösungssprühloch 9a in der Sprüheinrichtung 9 aufgesprüht wird, um hierdurch den Waschvorgang durchzuführen. Die aufgesprühte Waschmittellösung streift Verunreinigungen ab, die sich zwischen Fasern der Wäsche eingefügt haben, während sie durch die Fasern hindurchgeht.
Andererseits dreht sich die Sprüheinrichtung 9, die gleitbeweglich auf der Innenwanne 4 gehaltert ist, automatisch durch die Reaktion auf das Aussprühen der Waschmittellösung von dem Waschmittellösungssprühloch 9a in der Sprüheinrichtung 9, während die Innenwanne 9 durch den Motor 3 gedreht wird, was zu unterschiedlichen Umdrehungsgeschwindigkeiten der Sprüheinrichtung 9 und der Innenwanne 4 führt, so daß sich das Aussprühen der Waschmittellösung nicht auf einen Punkt konzentriert, sondern gleichmäßig über die Wäsche verteilt ist. Der kleine Querschnitt des Waschmittellösungssprühlochs 9a gemäß der vorliegenden Erfindung führt dazu, daß eine hohe Sprühgeschwindigkeit erzielt wird, und die Sprühgeschwindigkeit wird durch die Zentrifugalkraft noch weiter erhöht, die von der Drehung der Sprüheinrichtung 9 herrührt, wodurch die Waschwirkung verbessert wird, da die Sprühgeschwindigkeit der Waschmittellösung die tangentiale Vektorsumme der Sprühgeschwindigkeit aus dem Waschmittellösungssprühloch 9a und der Umdrehungsgeschwindigkeit der Sprüheinrichtung 9 darstellt. Da ein Waschmittellösungssprühloch 9a gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen ist, statt der mehreren Sprühmittellösungssprühlöcher beim Stand der Technik, kann die gewünschte Sprühgeschwindigkeit durch eine Pumpe mit geringer Kapazität erzielt werden. Da das Waschmittellösungssprühloch 9a so ausgebildet ist, daß es in Richtung nach oben und unten aufgeweitet ist, um das Aussprühen in Richtung nach oben und unten aufzuweiten, kann die Wäsche im oberen Abschnitt und im unteren Abschnitt in der Innenwanne 4 gleichmäßig gereinigt werden. Wenn eine große Wäschemenge gewaschen wird, können Fälle auftreten, in welchen die aus dem Waschmittellösungssprühloch 9a ausgesprühte Waschmittellösung nicht durch die Wäsche bei der gewünschten Relativgeschwindigkeit hindurchgehen kann, oder überhaupt nicht die Wäsche durchqueren kann, und in derartigen Fällen kann die Wäsche in die beiden Räume eingebracht werden, die durch die Innenwanne 4 und die innere Trennwand 16 ausgebildet werden, wobei die Wäsche auf bestimmte Mengen aufgeteilt wird, um die gewünschte Sprühgeschwindigkeit zu erzielen, da die sich drehende Innenwanne und die innere Trennwand 16 die ausgesprühte Waschmittellösung zur inneren Trennwand 16 führen, und die Lösung erneut durch die Perforationslöcher 16a in der Innentrennwand 16 durch die Zentrifugalkraft in dem Moment ausgesprüht wird, in welchem sie die innere Trennwand 16 erreicht. Weiterhin bewegt sich die Waschmittellösung, die durch die Wäsche hindurchgegangen ist, zur äußeren Trennwand 14 durch die Perforationslöcher 4a in der Innenwanne 4, wobei Schaum gebildet wird. Obwohl die Waschmittellösung in der äußeren Trennwand 14 in die Außenwanne 2 hinüberfließt, wobei sie infolge der Zentrifugalkraft über die äußeren Trennwand 14 klettert, bleibt der Hauptanteil des Schaums in dem Raum zwischen der Innenwanne 4 und der äußeren Trennwand 14. Die kleine Menge an Schaum, die zur Außenwanne 2 fließt, zusammen mit der Waschmittellösung, wird von dem Schaumfangnetz 15 eingefangen, so daß der Schaum nicht zur Außenwanne 2 fließen kann, sondern zwischen der Innenwanne 4 und der äußeren Trennwand 14 bleibt, wodurch der Schaum ausgeschaltet wird. Da die Erwärmung der Waschmittellösung, welche der Sprüheinrichtung 9 zugeführt wird, durch die Heizvorrichtung 13 am Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10, dazu führt, daß die Wäsche erwärmt oder gekocht wird, kann die Waschwirkung noch weiter verbessert werden.
Als nächstes wird ein Ablaßvorgang erläutert, bei welchem verschmutzte Waschmittellösung nach außerhalb der Waschmaschine nach dem Waschzyklus abgegeben wird.
Nach Beendigung des Waschzyklus wird das Ablaßventil 7 geöffnet, wodurch die Waschmittellösung nach außerhalb der Waschmaschine über das Ablaßrohr 8 abgegeben wird. Hierbei wird, da das erste Ventil 17 am Einlaß zum Waschmittelzufuhrrohr 10 geöffnet ist, das zweite Ventil 18 am Auslaß des Waschmittelzufuhrrohrs 10 geschlossen, und die Pumpe 12 in Betrieb genommen, wodurch die Waschmittellösung nach außerhalb der Waschmaschine über das zusätzliche Ablaßrohr 23 abgegeben wird, so daß der Ausstoß schnell erfolgen kann.
Nach Beendigung des Ablaßvorgangs wird, ähnlich wie beim voranstehend geschilderten Waschzyklus, der Spülzyklus durchgeführt, und nach Beendigung des Waschzyklus und des Spülzyklus wird der Entwässerungszyklus begonnen. Bei dem Entwässerungszyklus (Schleuderzyklus) wird die Innenwanne 4 mit hoher Geschwindigkeit gedreht, wodurch in der Wäsche enthaltenes Wasser abgezogen wird, wenn die Wäsche auf die Wand der Innenwanne 4 gedrückt wird, wodurch die Entwässerung durchgeführt wird. In diesem Fall wird, da das Ablaßventil 7 nur geöffnet wird, wenn die Pumpe 12 angehalten ist, das Wasser über das Ablaßrohr 8 abgelassen.
Als nächstes wird der Fall der Trockenreinigung ohne Wasser erläutert.
Nachdem Wäsche in die Innenwanne 4 eingefüllt und eine Trockenreinigungsflüssigkeit in den Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 eingefüllt wurde, werden eine Wascheinleitungsbetriebsart und ein Trockenreinigungswaschknopf ausgewählt. Dann werden das zweite, dritte und vierte Ventil 18, 20 bzw. 21 geöffnet, und die Pumpe 12 in Betrieb genommen, um die Trockenreinigungsflüssigkeit, die in dem Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 vorhanden ist, durch das Waschmittellösungssprühloch 9a in der Sprüheinrichtung 9 auszusprühen, wodurch der Waschvorgang durchgeführt wird. In diesem Fall wird kein Wasser zugeführt, da das Wasserzufuhrventil 5 geschlossen ist. Da der übrige Betriebsablauf ebenso erfolgt wie im Falle der Wasserreinigung wird hier auf eine erneute Schilderung dieser Vorgänge verzichtet.
AUSFÜHRUNGSFORM 2
Die zweite Ausführungsform, welche eine Abänderung der ersten Ausführungsform darstellt, ist so ausgelegt, daß Wäsche unter unterschiedlichen Waschbedingungen getrennt gewaschen wird.
Fig. 3 zeigt einen Querschnitt durch eine Zentrifugalwaschmaschine gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, Fig. 4A zeigt einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung 9, die bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, und Fig. 4B zeigt einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung 9 gemäß einer anderen Ausführungsform, die bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, und in Bezug auf diese wird die zweite Ausführungsform erläutert.
Es ist eine Trennplatte 34 vorgesehen, die wegnehmbar horizontal in der Innenwanne 4 angeordnet ist, so daß die Innenwanne 4 in zwei Räume (einen oberen Raum und einen unteren Raum) unterteilt werden kann. Die Sprüheinrichtung 9 ist selbstverständlich mit einer Trennplatte 35 versehen, um zwei Waschmittellösungskanäle auszubilden, und mit zwei Waschmittellösungssprühlöchern 9a und 9b zum getrennten Aussprühen der Waschmittellösung in den oberen Raum und den unteren Raum. Ein erstes Zusatzventil 36 und ein zweites Zusatzventil 37 sind jeweils in dem zugehörigen Kanal vorgesehen, und werden von der (nicht gezeigten) Steuerung so gesteuert, daß sie selektiv die Kanäle öffnen bzw. schließen.
Als nächstes wird der Betrieb und werden die Vorteile der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Wenn gewünscht ist, zwei Arten von Wäsche getrennt zu waschen, beispielsweise stark verschmutzte Wäsche und normale Wäsche, dann können diese beiden Posten der Wäsche getrennt gewaschen werden, nachdem sie in die beiden Räume in der Innenwanne 4 eingefüllt wurden, die durch die Trennplatte 34 unterteilt ist. In diesem Fall wird die Waschmittellösung einzeln in die jeweiligen Räume durch die Trennplatte 35 eingesprüht, die in der Sprüheinrichtung 9 vorgesehen ist. Wenn Wäsche nur im unteren Raum der Innenwanne 4 vorhanden ist, wird nur das erste Zusatzventil 36 geöffnet, um die Waschmittellösung nur in den unteren Raum zu sprühen, wobei dann die Sprühkraft der Waschmittellösung größer wird, was die Waschwirkung verbessert. Bei der vorliegenden Ausführungsform können die Waschmittellösungssprühlöcher 9a und 9b in der Sprüheinrichtung 9 in derselben Richtung wie in Fig. 4A gezeigt vorgesehen sein, oder in einander entgegengesetzten Richtungen, wie aus Fig. 4B hervorgeht.
AUSFÜHRUNGSFORM 3
Die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist eine Schaumfangvorrichtung auf, die sich von jener bei der ersten Ausführungsform unterscheidet, beruht jedoch auf demselben grundlegenden Waschprinzip wie die erste Ausführungsform.
Fig. 5 zeigt eine Querschnitt durch eine Zentrifugalwaschmaschine gemäß der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, und hierauf bezugnehmend wird die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erläutert.
Es ist ein Wasserzufuhrrohr 6 vorgesehen, an welches ein Zusatzwasserzufuhrrohr 25 angeschlossen ist. Die Auslaßseite des Zusatzwasserzufuhrrohrs 25 ist ringförmig ausgebildet, um ein Ringrohr 26 zur Verfügung zu stellen, welches in der Innenwanne 4 vorgesehen ist. Das Ringrohr 26 weist mehrere Löcher 26a zum Sprühen von Wasser in die innere Wanne 2 auf. Ein Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 ist in der Mitte eines Ablaßrohrs 27 vorgesehen, und ein sechstes Ventil 28 und ein siebtes Ventil 30 sind am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungsvorratsbehälters 29 angeordnet. Weiterhin ist ein Zusatzwaschmittellösungszufuhrrohr 32 mit einem darin angeordneten Ventil 33 vorgesehen, und zwischen den Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 und das Waschmittellösungszufuhrrohr 10 geschaltet. Die Waschmittellösung, aus welcher der Schaum entfernt wurde, die in dem Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt wird, kann daher erneut verwendet werden, indem sie durch die Sprüheinrichtung 9 geliefert wird. Obwohl dies nicht im einzelnen geschildert wird, können selbstverständlich, ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, Bauteile, die zur Durchführung einer Trockenreinigung erforderlich sind, dieser dritten Ausführungsform hinzugefügt werden.
Als nächstes werden der Betriebsablauf und die Vorteile der dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung geschildert.
Da das sechste Ventil 28 in dem Waschzyklus geöffnet ist, wird ein Teil der Waschmittellösung in dem Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt, und wird der Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung durch die Wäsche hindurchgeht, in der Außenwanne 2 gesammelt. In dem Waschzyklus ist eine Pause mit bestimmter Dauer vorgesehen, in welcher der Schaum in der Außenwanne 2 entfernt wird. Im einzelnen wird bei der Ausschaltung des Schaums das sechste Ventil 28 geschlossen und das Wasserzufuhrventil 5 geöffnet, wodurch reines Wasser von außen durch das Wasserzufuhrrohr 6 geliefert wird, und ein gewisser Anteil des Wassers dem Zusatzwasserzufuhrrohr 25 zugeführt wird, und unter einem bestimmten Druck nach unten durch die Löcher 26a in dem Ringrohr 26 ausgesprüht wird, und den Schaum zusammenbrechen läßt, der sich in der Außenwanne 2 angesammelt hat, wodurch der Schaum entfernt wird. Wenn dann erneut ein Waschzyklus gestartet wird, werden infolge der Tatsache, daß das achte Ventil 33 geöffnet und die Pumpe 12 in Betrieb genommen wird, die Waschmittellösung in der Außenwanne 2 und die Waschmittellösung in dem Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 der Sprüheinrichtung 9 zugeführt, so daß die Waschmittellösung, die an die Sprüheinrichtung 9 geliefert wird, auf die Wäsche mit bestimmter Geschwindigkeit durch das Waschmittellösungssprühloch 9a aufgesprüht wird, wodurch der Waschvorgang durchgeführt wird.
Fachleuten auf diesem Gebiet wird deutlich werden, daß sich verschiedene Modifikationen und Variationen bei der Zentrifugalwaschmaschine gemäß der vorliegenden Erfindung durchführen lassen, ohne vom Wesen und Umfang der Erfindung abzuweichen. Wesen und Umfang der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der Gesamtheit der vorliegenden Anmeldeunterlagen und sollen von den beigefügten Patentansprüchen umfaßt sein.

Claims (12)

1. Zentrifugalwaschmaschine, welche aufweist:
eine Außenwanne, die in einem Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist;
eine drehbar in der Außenwanne gehalterte Innenwanne;
eine Sprüheinrichtung, die drehbar im Zentrum der Innenwanne gehaltert ist, und mit einem Waschmittellösungssprühloch mit geringer Breite und großer Länge und einem zu einer Seite gebogenen Ende versehen ist;
ein Waschmittellösungsversorgungsrohr, welches zwischen die Unterseite der Außenwanne und ein Ende der Sprüheinrichtung geschaltet ist, um eine Waschmittellösung, die in die Außenwanne eingefüllt ist, der Sprüheinrichtung zuzuführen;
eine Pumpe, die in dem Waschmittellösungszufuhrrohr vorgesehen ist, um die Waschmittellösung zu pumpen;
ein erstes Ventil und ein zweites Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs vorgesehen sind, um selektiv das Waschmittellösungszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen; und
eine Schaumbeseitigungsvorrichtung zur Beseitigung von Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung umläuft, wenn die Pumpe im Betrieb ist.
2. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Waschmittellösungssprühloch so ausgebildet ist, daß sein oberer Abschnitt im Verlauf des oberen Abschnitts nach außen eine Schräge nach oben aufweist, und sein unterer Abschnitt im Verlauf nach außen eine Schräge nach unten aufweist.
3. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Heizvorrichtung, die an dem Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs vorgesehen ist, um die Waschmittellösung zu erwärmen, die durch das Waschmittellösungszufuhrrohr fließt.
4. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine innere Trennwand, die vertikal in der Innenwanne angeordnet ist, und durch Löcher perforiert ist.
5. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:
ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungszufuhrrohr und der Unterseite der Außenwanne vorgesehen ist;
einen Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter, der in dem Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr vorgesehen ist; und
ein drittes Ventil und ein viertes Ventil, die am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs vorgesehen ist, um selektiv das Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen.
6. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch durch ein Zusatzablaßrohr, welches zwischen das Waschmittellösungszufuhrrohr und das Ablaßrohr geschaltet ist.
7. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:
eine Trennplatte, die horizontal in der Innenwanne angeordnet ist, um die Innenwanne in zwei Räume zu unterteilen;
eine Trennplatte, die in der Sprüheinrichtung vorgesehen ist, um das Waschmittellösungssprühloch in zwei Löcher aufzuteilen; und
ein erstes Zusatzventil und ein zweites Zusatzventil zum selektiven Öffnen und Schließen der Kanäle, die durch die Trennplatte in der Sprüheinrichtung gebildet werden.
8. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschmittellösungssprühlöcher in derselben Richtung verlaufen.
9. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Waschmittellösungssprühlöcher in einander entgegengesetzten Richtungen verlaufen.
10. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumbeseitigungsvorrichtung eine zylindrische äußere Trennwand aufweist, die außerhalb der Innenwanne vorgesehen ist, und deren Durchmesser mit wachsender Höhe der zylindrischen äußeren Trennwand größer wird, sowie ein Schaumfangnetz, welches oben an der zylindrischen äußeren Trennwand angebracht ist.
11. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaumbeseitigungsvorrichtung ein Zusatzwasserzufuhrrohr aufweist, welches am oberen Abschnitt der Innenwanne angeordnet ist, und dessen eines Ende an das Wasserzufuhrrohr angeschlossen ist, welches Wasser in die Innenwanne liefert, und dessen anderes Ende mit einem Ringrohr in Form eines Rings mit mehreren Löchern versehen ist.
12. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch:
einen Waschmittellösungsvorratsbehälter, der in dem Ablaßrohr angebracht ist; und
ein Zusatz-Waschmittellösungszufuhrrohr, welches zwischen dem Waschmittellösungsvorratsbehälter und das Waschmittellösungszufuhrrohr geschaltet ist.
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