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DE19754328A1 - Klappschachtel für Zigaretten sowie Verfahren und Vorrichtung zum Beleimen von Verpackungsmaterial - Google Patents

Klappschachtel für Zigaretten sowie Verfahren und Vorrichtung zum Beleimen von Verpackungsmaterial

Info

Publication number
DE19754328A1
DE19754328A1 DE19754328A DE19754328A DE19754328A1 DE 19754328 A1 DE19754328 A1 DE 19754328A1 DE 19754328 A DE19754328 A DE 19754328A DE 19754328 A DE19754328 A DE 19754328A DE 19754328 A1 DE19754328 A1 DE 19754328A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
glue
packaging material
nozzles
pressure
blanks
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19754328A
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Focke
Martin Stiller
Hermann Blome
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Focke and Co GmbH and Co KG filed Critical Focke and Co GmbH and Co KG
Priority to DE19754328A priority Critical patent/DE19754328A1/de
Priority to DE59810017T priority patent/DE59810017D1/de
Priority to EP98122745A priority patent/EP0920919B1/de
Priority to US09/203,435 priority patent/US6409646B1/en
Priority to KR1019980053683A priority patent/KR19990062887A/ko
Priority to BR9805240-3A priority patent/BR9805240A/pt
Priority to JP10348543A priority patent/JPH11236005A/ja
Priority to CN98123065A priority patent/CN1114551C/zh
Publication of DE19754328A1 publication Critical patent/DE19754328A1/de
Priority to JP2008257909A priority patent/JP2009001026A/ja
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft eine Klappschachtel für Zigaretten, be­ stehend aus Schachtelteil und Deckel, die durch Leim miteinan­ der verbundene Seitenlappen und Deckel-Seitenlappen zur Bildung von Seitenwänden des Schachtel teils und des Deckels aufweisen. Weiterhin betrifft die Erfindung Verfahren und Vorrichtung zum Beleimen von Verpackungsmaterial, nämlich Materialbahnen, Zu­ schnitten oder Faltlappen von teilweise gefertigten Packungen bei der Herstellung derselben.
Die Beleimung von Verpackungsmaterial, insbesondere Zuschnitten aus Papier oder (dünnem) Karton zur Verbindung von Faltlappen miteinander oder mit anderen Teilen der Packung ist ein sen­ sibler Bereich einer Verpackungsmaschine. Besonders bei den Verpackungsmaschinen für Zigaretten ist das Aufbringen von Leim auf Zuschnitte problematisch wegen der hohen Leistung derarti­ ger Verpackungsmaschinen und den sich daraus ergebenden kurzen Taktzeiten.
Bei der Fertigung von Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) sind Leimbilder auf mehrere Bereiche der aus dünnem Karton be­ stehenden Zuschnitte aufzubringen. Es ist bereits vorgeschlagen worden, auf die ungefalteten, also ebenen Zuschnitte von oben her punktförmige Leimbilder durch Leimdüsen aufzubringen, die Leimpunkte an ausgewählten Positionen durch kurze Sprüh- bzw. Spritztakte erzeugen.
Zur Bildung von Seitenwänden des Schachtelteils und des Deckels dieses Packungstyps sind Faltlappen durch Leim miteinander zu verbinden, nämlich jeweils innen- und außenliegende Seitenlap­ pen und Deckel-Seitenlappen. Während einer Endphase der Ferti­ gung der Klappschachtel sind äußere Seitenlappen und Deckel- Seitenlappen in horizontaler Position seitwärts gerichtet und mit der zu beleimenden Innenseite nach unten weisend. Die Be­ leimung dieser äußeren Seitenlappen und Deckel-Seitenlappen er­ folgt bisher durch Leimräder bzw. Leimscheiben, die am Außenum­ fang mit einer Leimschicht versehen sind und durch Anlage an den Faltlappen während des Transports der Packungen streifen­ förmige Leimbilder übertragen. Die Leimscheiben bzw. -räder sind Teil eines Leimaggregats, welches aufgrund der geschilder­ ten Arbeitsweise einen hohen Wartungsbedarf hat und außerdem störanfällig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Maßnahmen vorzuschla­ gen für eine zuverlässige, störungsfreie Übertragung von kom­ plexen Leimbildern auf Verpackungsmaterial bei hoher Leistungs­ fähigkeit der Verpackungsmaschine.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die erfindungsgemäße Klappschach­ tel hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung von Leimbildern im Bereich von Seitenwänden und Deckel-Seitenwänden so ausge­ staltet, daß die (äußeren) Seitenlappen und Deckel-Seitenlappen durch in Längsrichtung derselben verlaufende, durchgehende, schmale Leimstreifen, vorzugsweise durch je zwei parallele Leimstreifen, miteinander verbunden sind.
Die bisherigen Leimbilder im Bereich der angesprochenen Falt­ lappen sind so ausgebildet, daß rechteckige Leimbereiche in einer fortlaufenden Reihe das Leimbild darstellen. Diese Struk­ tur des Leimbildes ergibt sich aus der Gestaltung und Arbeits­ weise der mit entsprechenden Vertiefungen versehenen Leimschei­ ben bzw. Leimräder. Erfindungsgemäß werden statt dessen dünne, ununterbrochene, also fortlaufende Leimstreifen gebildet.
Ein wichtiges Thema der Erfindung ist das Aufbringen der vor­ zugsweise streifenförmigen Leimbilder auf die Faltlappen der Zuschnitte bzw. teilweise fertiggestellten Packungen, aber auch auf ungefaltete Zuschnitte oder fortlaufende Materialbahnen. Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise streifenförmige Leimbilder auf das Verpackungsma­ terial - Materialbahn, Zuschnitt oder Faltlappen teilweise fer­ tiggestellter Packungen - durch Relativbewegung zu einem Leim­ spender, insbesondere Leimdüsen, übertragen werden, wobei das Verpackungsmaterial an dem Leimspender im Bereich der Leimüber­ tragung anliegt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden demnach Leimbilder, insbesondere Leimstreifen, durch Kontakt des Verpackungsmateri­ als an der Düsenmündung einer Leimdüse übertragen, wobei das Verpackungsmaterial über die vorzugsweise feststehende Leimdüse hinweggezogen wird unter Kontakt mit der Düsenmündung. Die Be­ grenzung des Leimbildes in Bewegungsrichtung des Verpackungsma­ terials wird durch die Öffnungsphase der Leimdüse bzw. durch die Dauer der Leimzufuhr festgelegt. Die Leimdüse wird demnach hinsichtlich der Öffnungsphase bzw. hinsichtlich der Leimzufuhr gesteuert, und zwar in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit des Verpackungsmaterials einerseits und der angestrebten Abmessung des Leimstreifens in Bewegungsrichtung andererseits.
Eine verfahrenstechnische Besonderheit ist beim Anfahren der Verpackungsmaschine und damit beim Anfahren des Leimaggregats vorgesehen. Es geht um die Anfangsphase, nämlich das Anfahren aus dem Stillstand bis auf eine gewisse Mindestgeschwindigkeit. Währenddessen wird Leim den Leimdüsen pulsierend zugeführt. Zu diesem Zweck ist erfindungsgemäß in einer Leimleitung zur Ver­ sorgung der Leimdüse ein Absperrorgan oder Ventil angeordnet, welches pulsierend betätigt, nämlich geöffnet und geschlossen wird. Wenn einzelne Zuschnitte an der Leimdüse vorbeibewegt werden, muß bei der Steuerung des Ventils/Absperrorgans ein eventueller Abstand zwischen den Zuschnitten berücksichtigt werden. Nach Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit des Ver­ packungsmaterials wird die Zufuhr von Leim zum Leimauftragsor­ gans freigegeben. Während des Betriebs der Verpackungsmaschine wird die Leimzufuhr weiter geregelt, und zwar der auf den Leim wirkende Druck. Bei geringerer Fördergeschwindigkeit des Ver­ packungsmaterials wird ein niedrigerer Druck und bei höherer Fördergeschwindigkeit ein entsprechend höherer Druck auf den Leim ausgeübt, und zwar vorzugsweise über eine Pumpe für die Leimzufuhr.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Beleimen von Verpackungs­ material, insbesondere von Zuschnitten, besteht aus einem orts­ festen Leimaggregat in der Bewegungsbahn des Verpackungsmateri- als, und zwar unterhalb derselben. Das Leimaggregat besteht aus vorzugsweise mehreren Düsen zum Auftragen von mehreren paralle­ len Leimstreifen, wobei das Verpackungsmaterial über die nach oben gerichteten Düsenmündungen hinwegbewegt und mindestens während der Leimübertragung durch ein Andrückorgan an die Dü­ senmündungen andrückbar ist.
Weitere Einzelheiten der Erfindung beziehen sich auf das Ver­ fahren zum Aufbringen von Leim sowie auf Einzelheiten der Vor­ richtung, einschließlich einer Kontrolleinheit zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausbildung der Leimbilder. Ein Ausführungs­ beispiel für die Gestaltung eines Zuschnitts sowie Einzelheiten der Vorrichtung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen ausgebreiteten Zuschnitt für eine Klappschach­ tel,
Fig. 2 einen Teil einer Verpackungsmaschine für die Ferti­ gung von Klappschachteln im vereinfachten Grundriß,
Fig. 3 einen Bereich einer Packungsbahn mit Leimaggregat im Grundriß, bei vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 die Einzelheit gemäß Fig. 3 in Seitenansicht bzw. im Längsschnitt,
Fig. 5 ein Leimaggregat in Draufsicht bei nochmals ver­ größertem Maßstab,
Fig. 6 eine Seitenansicht zu Fig. 5,
Fig. 7 einen Querschnitt durch das Leimaggregat gemäß Fig. 5 und Fig. 6,
Fig. 8 einen Querschnitt im Bereich eines Prüfaggregats.
Die in den Zeichnungen dargestellten Einzelheiten beziehen sich auf die Herstellung bzw. Beleimung von Klappschachteln 10 und deren Zuschnitten 11.
Eine Klappschachtel 10 besteht typischerweise aus einem Schach­ telteil 12 und einem Deckel 13. Letzterer ist gelenkig, nämlich über eine Gelenklinie 14, mit dem Schachtelteil 12 verbunden.
Der Schachtelteil 12 besteht aus Vorderwand 15, Rückwand 16 und Bodenwand 17. Seitenwände sind doppellagig ausgebildet, beste­ hen nämlich aus inneren Seitenlappen 18 und äußeren Seitenlap­ pen 19. Die Seitenlappen 18 und 19 liegen jeweils zur Bildung der schmalen, aufrechten Seitenwände aneinander und sind durch Klebung miteinander verbunden.
Der Deckel 13 ist entsprechend ausgebildet mit Deckel-Vorder­ wand 20, Deckel-Rückwand 21 und Stirnwand 22. An der freien Seite der Deckel-Vorderwand 20 ist ein gegen die Innenseite der Deckel-Vorderwand 20 umzufaltender Innenlappen 23 angebracht.
Deckel-Seitenwände bestehen ebenfalls aus inneren Deckel-Sei­ tenlappen 24 und äußeren Deckel-Seitenlappen 25. Auch die Deckel-Seitenlappen 24 und 25 überdecken einander und sind mit­ einander verklebt zur Bildung von Deckel-Seitenwänden.
Aus Zuschnitten gemäß Fig. 1 werden Klappschachteln 10 in einem Faltrevolver 26 gefertigt. Dieser ist beispielhaft gemäß US 4 084 393 ausgebildet. In Abweichung von dieser bekannten Ausführung ist der Faltrevolver 26 für eine zweibahnige Be­ triebsweise ausgebildet mit jeweils paarweise angeordneten Ta­ schen 27 und 28 zur Aufnahme jeweils eines Zuschnitts 11 bzw. einer Klappschachtel 10.
Die Zuschnitte 11 werden (paarweise) entlang einer Zuschnitt­ bahn 29 in Radialrichtung dem Faltrevolver 26 zugeführt. Die überwiegend fertiggestellten Klappschachteln 10 werden in eine ebenfalls radial gerichtete, quer zur Zuschnittbahn 29 verlau­ fende Packungsbahn 30 eingeführt. Im Bereich derselben werden während des Transports der Klappschachteln 10 letzte, ab­ schließende Fertigungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Zuschnitt 11 wird zur Verbindung von Faltlappen und zum Fi­ xieren von Packungsteilen mit Leim versehen. Im Bereich der Zu­ schnittbahn 29 werden auf die Innenseiten des ungefalteten Zu­ schnitts 11 Leimpunkte aufgetragen, und zwar im Bereich von Deckel-Vorderwand 20 und Innenlappen 23 Leimpunkte 31 zur Ver­ bindung des Innenlappens 23 mit der Deckel-Vorderwand 20. Wei­ tere Leimpunkte 32 befinden sich im Bereich der Rückwand 16. In diesem Bereich wird der Packungsinhalt fixiert, nämlich eine Innenumhüllung für eine Zigarettengruppe. Weitere Leimpunkte 33 im Bereich der Vorderwand 15, benachbart zur Bodenwand 17, die­ nen ebenfalls zur Fixierung des Packungsinhalts, also der In­ nenumhüllung. Ebenfalls im Bereich der Vorderwand 15 angeord­ nete Leimpunkte 34, benachbart zu einer oberen Schließkante der Packung, dienen zum Fixieren eines aus einem gesonderten Zu­ schnitt gebildeten Kragens als Teil der Klappschachtel. Zum Be­ festigen des Kragens, nämlich von Kragen-Seitenlappen, dienen auch Leimpunkte 35 im Bereich von innenliegenden Seitenlappen 18 des Schachtel teils. Die Leimpunkte 31, 32, 33 und 34 sind jeweils in zwei Punktreihen angeordnet, wobei jede Punktreihe für die unterschiedlichen Funktionsbereiche aus je zwei Leim­ punkten besteht.
Eine problematische Beleimung des Zuschnitts 11 findet nach dem Ausschub der weitgehend fertiggestellten Klappschachtel 10 aus dem Faltrevolver 26, nämlich im Bereich der Packungsbahn 30, statt. Die Klappschachtel 10 ist in diesem Bereich soweit fer­ tiggestellt, daß (lediglich) die außenliegenden Seitenlappen 19 und Deckel-Seitenlappen 25 ungefaltet sind, nämlich sich in einer horizontalen Ebene erstrecken. Die Klappschachteln werden dabei im Bereich der Packungsbahn 30 so mit Abstand voneinander transportiert, daß die Seitenlappen 19 und Deckel-Seitenlappen 25 in einer oberen Packungsebene flügelartig nach beiden Seiten gerichtet sind. Die Vorderwand 15 und Deckel-Vorderwand 20 sind demnach aufwärts gerichtet. Die zu beleimenden Innenseiten der Seitenlappen 19 und Deckel-Seitenlappen 25 weisen also nach un­ ten.
Im Bereich der Packungsbahn 30 werden die Seitenlappen 19 und Deckel-Seitenlappen 25 durch ein Leimaggregat 36 hindurchge­ führt und im Bereich desselben beleimt. Dabei werden besondere Leimbilder auf die Faltlappen aufgetragen, nämlich in Längs­ richtung verlaufende, parallele, dünne Leimstreifen 37, 38 bzw. 39, 40. Die Leimstreifen 37. .40 sind schmale, durchgehende, also ununterbrochene Leimbereiche mit einer Breite von bei­ spielsweise etwa 1 mm bis 2 mm.
Nach dem Auftragen der Leimstreifen 37. .40 werden die Seiten­ lappen 19 bzw. Deckel-Seitenlappen 25 umgefaltet bis zur Anlage an und Verbindung mit den zugeordneten inneren Seitenlappen 18 und Deckel-Seitenlappen 24. Die Klappschachtel 10 ist damit fertiggestellt.
Ausgestaltung und Arbeitsweise des Leimaggregats 36 sind eine Besonderheit. Die Zuschnitte 11 bzw. Klappschachteln 10 werden über Leimspender hinwegbewegt und mit diesen zeitweilig in Kon­ takt gehalten, derart, daß durch die Bewegung der Klappschach­ teln 10 bzw. Zuschnitte 11 Leim von unten auf die Faltlappen übertragen wird. Die Länge der Leimbilder bzw. Leimstreifen 37. .40 ergibt sich aus der Dauer der Andrückphase des Zu­ schnitts 11 am Leimspender bzw. aufgrund der Dauer von Leimzu­ fuhr zu diesem unter Berücksichtigung der Fördergeschwindigkeit der Zuschnitte.
Die Leimspender sind Leimdüsen 41, 42. Es handelt sich dabei um Leimzuführungsöffnungen mit nach oben gerichteter Mündung.
Zur Übertragung von Leim durch die Leimdüsen 41, 42 liegen die Zuschnitte 11 bzw. Faltlappen der Klappschachteln 10 an den Leimdüsen 41, 42 bzw. an deren Mündungen an. Durch den Kontakt mit den Leimdüsen 41, 42 und die Relativbewegung der Zuschnitte 11 wird ein streifenförmiges Leimbild übertragen. Die Breite der Leimstreifen 37. .40 ergibt sich aufgrund des Durchmessers der Leimdüsen 41, 42 bzw. der Mündungen. Die Länge der Leim­ streifen 37. .40 kann durch die Dauer der Anlage der Zuschnitte 11 an den Leimdüsen 41, 42 bestimmt werden oder - wie im vor­ liegenden Falle - durch die Dauer der Leimzufuhr zu den Leimdü­ sen 41, 42. Zur Beendigung der Leimübertragung auf den Zu­ schnitt 11 wird die Leimzufuhr zu den Leimdüsen 41, 42 durch ein entsprechend steuerbares Absperrorgan unterbrochen.
Für jede Seite der Klappschachtel 10 bzw. auf beiden Seiten der Packungsbahn 30 ist eine eigenständige Beleimungseinheit 43, 44 angeordnet. Jede Beleimungseinheit 43, 44 besorgt zwei neben­ einanderliegende Leimdüsen 41, 42 zum Aufbringen der beiden Leimstreifen 37, 38 bzw. 39, 40. Der Leim wird von einem zen­ tralen Leimvorrat (nicht gezeigt) über Leimleitungen 45, 46 den beiden Leimdüsen 41, 42 jeder Beleimungseinheit 43, 44 zuge­ führt. In jeder Leimleitung 45, 46 ist ein Absperrorgan bzw. ein Ventil 47 angeordnet, welches im Takt der Verpackungsma­ schine gesteuert wird. Die Leimzufuhr zu jeder Leimdüse 41, 42 kann demnach individuell gesteuert werden, und zwar über das jeder Leimdüse 41, 42 zugeordnete Ventil 47. Durch die Öff­ nungs- und Schließstellung des Ventils 47 wird die Länge der Leimstreifen 37. .40 bestimmt, so daß, wie in Fig. 1 gezeigt, Leimstreifen 37. .40 unterschiedlicher Länge durch die Leimdüsen 41, 42 übertragen werden können.
Zur optimalen Leimübertragung auf die Zuschnitte 11 bzw. Klapp­ schachteln 10 werden die Zuschnitte 11 bzw. Faltlappen an die Leimdüsen 41, 42 (elastisch) angedrückt. Im Bereich des Leimag­ gregats 36 sind Andrückorgane den Leimdüsen 41, 42 zugeordnet. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich um elastisch verformbare, streifenförmig ausgebildete Andrückble­ che 48, 49. Diese erstrecken sich im Bereich der Seitenlappen 19, 25 oberhalb der Bewegungsbahn derselben und in Förderrich­ tung. Die Andrückbleche 48, 49 sind so ausgebildet bzw. ange­ ordnet, daß sie in Förderrichtung abwärts geneigt sind. Es ent­ steht dadurch ein in Förderrichtung abnehmender Einlaufwinkel für die Zuschnitte 11. Im Bereich der Leimdüsen 41, 42 und da­ vor liegen die Andrückbleche 48, 49 an seitlichen Führungen an, nämlich an Führungsschienen 50 zu beiden Seiten der Bewegungs­ bahn der Klappschachteln 10. Die Führungsschienen 50 verlaufen im Bereich der Seitenlappen 19, 25. Diese liegen auf der Ober­ seite der Führungsschienen 50 auf und gelangen dabei während der Förderbewegung zeitweilig in eine Position zwischen Füh­ rungsschiene 50 und Andrückblech 48, 49.
Die Leimdüsen 41, 42 sind im Bereich der Führungsschienen 50 angeordnet, und zwar benachbart zum Ende derselben. Die An­ drückbleche 48, 49 sind so bemessen, daß sie sich in Förder­ richtung über die Leimdüsen 41, 42 hinaus erstrecken, also die Zuschnitte 11 auch im Bereich der Leimdüsen 41, 42 an der Ober­ seite erfassen und andrücken. Damit die Andrückbleche 48, 49 bei fehlenden Zuschnitten 11 bzw. Klappschachteln 10 nicht un­ mittelbar an den Leimdüsen 41, 42 anliegen, sind an den Enden der Andrückbleche 48, 49 - im Bereich der Leimdüsen 41, 42 - U-för­ mige Ausnehmungen 51 angebracht, so daß die Leimdüsen 41, 42 freiliegen.
Die Andrückbleche 48, 49 sind an einer oberhalb der Bewegungs­ bahn der Klappschachteln 10 angeordneten Halterung 52 be­ festigt. Diese ist im vorliegenden Falle so ausgebildet, daß die Andrückbleche 48, 49 aus der Andrückstellung gemäß Fig. 4 und Fig. 6 in eine zurückgezogene, obere Position bewegbar sind. Zu diesem Zweck sind die Andrückbleche 48, 49 mit einer drehbaren, quergerichteten Welle 53 verbunden, die durch einen (Hand-)Hebel 54 drehbar ist, wodurch eine Schwenkbewegung der Andrückbleche 48, 49 vollzogen wird.
In der zurückgezogenen bzw. zurückgeschwenkten Position der An­ drückbleche 48, 49 werden zweckmäßigerweise die Leimdüsen 41, 42 durch ein außen anliegendes Verschlußorgan verschlossen, so daß Leim im Bereich der Leimdüsen 41, 42 nicht aushärten kann. Bei dem vorliegenden Beispiel ist jedem Paar von Leimdüsen 41, 42 ein Verschlußstück 55 zugeordnet. Dieses ist plattenförmig ausgebildet und im Bereich der Anlage an den jeweiligen Leimdü­ sen 41, 42 mit einem elastischen Dichtungsstück 56 zum Beispiel aus Gummi versehen. Bei längerer Betriebsunterbrechung werden die Andrückbleche 48, 49 abgehoben und das Verschlußstück 55 in Schließstellung bewegt. Die Verschlußstücke 55 sind zu diesem Zweck an einer gemeinsamen, quergerichteten Betätigungswelle 57 angebracht, die zur Bewegung der Verschlußstücke 55 über einen (Hand-)Hebel 58 drehbar ist.
Die ordnungsgemäße Anbringung und Ausgestaltung der Leimbilder, insbesondere der Leimstreifen 37. .40 wird im Anschluß an die Leimstation bzw. das Leimaggregat 36 durch eine Prüfeinheit 59 überwacht. Diese besteht aus zwei Prüforganen 60, 61, die zu beiden Seiten der Packungsbahn 30 positioniert sind. Jedes Prüforgan 60, 61 ist gabelförmig ausgebildet mit zwei quer zur Bewegungsrichtung der Klappschachteln 10 ausgerichteten Schen­ keln 62, 63. Die Schenkel 62, 63 sind mit Abstand übereinander so angeordnet, daß die zu prüfenden Bereiche der Zuschnitte 11, im vorliegenden Fall die Seitenlappen 19, 25, zwischen den bei­ den Schenkeln 62, 63 hindurchbewegt werden.
Zwischen den beiden Schenkeln 62, 63 der Prüforgane 60, 61 fin­ det die Überprüfung der Zuschnitte 11 hinsichtlich des Vorhan­ denseins und/oder der korrekten Ausbildung der Leimstreifen 37. .40 statt. In den Schenkeln 62, 63 sind zu diesem Zweck im Bereich der Seitenlappen 19, 25 zusammenwirkende Sensoren ange­ ordnet, die auf die Leimstreifen 37. .40 (oder auf andere Leim­ bilder) reagieren. Es handelt sich dabei vorzugsweise um Senso­ ren, die ein kapazitives elektrisches Feld im Bereich zwischen den Schenkeln 62, 63 erzeugen. Unregelmäßigkeiten im Bereich der Leimstreifen 37. .40 bewirken eine Veränderung des kapaziti­ ven Feldes, und zwar insbesondere aufgrund der in den Leim­ streifen 37. .40 vorhandenen Feuchtigkeit. Die Veränderung des Feldes wird in ein Signal umgewandelt.
Eine weitere Besonderheit liegt in der Steuerung des Leimaggre­ gats 36. Die Länge der Leimbilder bzw. die Abmessung in Bewe­ gungsrichtung des Verpackungsmaterials wird nach Öffnungsdauer der Leimdüsen 41, 42 bestimmt bzw. von der Öffnungsdauer des Ventils 47 in der Leimzufuhr. Die Leimzufuhr wird weiterhin während des Betriebs der Maschine beeinflußt, und zwar nach Maßgabe der Arbeitsgeschwindigkeit bzw. Leistung. Dabei wird der in dem System des Leimaggregats 36 bzw. der Beleimungsein­ heiten 43, 44 herrschende Druck des Leims verändert. Bei höhe­ rer Geschwindigkeit des Verpackungsmaterials bzw. der Zu­ schnitte ist ein entsprechend höherer Druck des Leims erforder­ lich als bei geringerer Fördergeschwindigkeit. Beispielsweise wird bei einer geringen Geschwindigkeit bzw. Maschinenleistung von 40 Packungen je Minute der auf den Leim ausgeübte Druck 1 bar. Bei einer maximalen bzw. Standardleistung der Maschine von z. B. 400 Packungen je Minute wird der Systemdruck auf 6,5 bar erhöht. Zu diesem Zweck ist in der Leimzufuhr eine Pumpe (nicht gezeigt) angeordnet, die den jeweils erforderli­ chen Druck erzeugt.
Eine weitere Besonderheit wird beim Anfahren der Verpackungsma­ schine und damit des Leimaggregats 36 praktiziert. Bis zum Er­ reichen einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit bzw. -maschi­ nenleistung (z. B. 40 Packungen je Minute) wird Leim dem Auf­ tragsorgan bzw. den Leimdüsen 41, 42 pulsierend, also mit Un­ terbrechungen zugeführt. Zu diesem Zweck wird bei dem vorlie­ genden Beispiel das in der Leimleitung 45, 46 angeordnete Ven­ til 47 pulsierend betätigt, also geöffnet und geschlossen. Bei Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit bzw. -maschinenleistung von z. B. 40 Packungen je Minute wird auf konstante Leimzufuhr zu den Leimdüsen 41, 42 umgeschaltet - bei leistungsabhängigem Druck im Leimsystem.
Die Vorrichtung bzw. das Verfahren zum Aufbringen von streifen­ förmigen Leimbildern kann auch bei ungefalteten Zuschnitten oder bei fortlaufenden Materialbahnen eingesetzt werden.
Bezugszeichenliste
10
Klappschachtel
11
Zuschnitt
12
Schachtelteil
13
Deckel
14
Gelenklinie
15
Vorderwand
16
Rückwand
17
Bodenwand
18
(innerer) Seitenlappen
19
(äußerer) Seitenlappen
20
Deckel-Vorderwand
21
Deckel-Rückwand
22
Stirnwand
23
Innenlappen
24
Deckel-Seitenlappen
25
Deckel-Seitenlappen
26
Faltrevolver
27
Tasche
28
Tasche
29
Zuschnittbahn
30
Packungsbahn
31
Leimpunkt
32
Leimpunkt
33
Leimpunkt
34
Leimpunkt
35
Leimpunkt
36
Leimaggregat
37
Leimstreifen
38
Leimstreifen
39
Leimstreifen
40
Leimstreifen
41
Leimdüse
42
Leimdüse
43
Beleimungseinheit
44
Beleimungseinheit
45
Leimleitung
46
Leimleitung
47
Ventil
48
Andrückblech
49
Andrückblech
50
Führungsschiene
51
Ausnehmung
52
Halterung
53
Welle
54
Hebel
55
Verschlußstück
56
Dichtungsstück
57
Betätigungswelle
58
Hebel
59
Prüfeinheit
60
Prüforgan
61
Prüforgan
62
Schenkel
63
Schenkel

Claims (14)

1. Klappschachtel für Zigaretten, bestehend aus Schachtel­ teil (12) und Deckel (13), die durch Leim miteinander verbun­ dene Seitenlappen (18, 19) bzw. Deckel-Seitenlappen (24, 25) zur Bildung von Seitenwänden des Schachtel teils (12) und des Deckels (13) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten­ lappen (18 und 19) sowie die Deckel-Seitenlappen (24 und 25) durch in Längsrichtung verlaufende, durchgehende, schmale Leim­ streifen (37, 38, 39, 40), vorzugsweise durch je zwei parallele Leimstreifen, miteinander verbunden sind.
2. Verfahren zum Beleimen von Verpackungsmaterial, nämlich Materialbahnen, Zuschnitten (11) oder Faltlappen von teilweise gefalteten Packungen (10) im Zusammenhang mit der Herstellung von Packungen mit durch Leim verbundene Faltlappen oder andere Packungsteile, dadurch gekennzeichnet, daß streifenförmige Leimbilder, nämlich Leimstreifen (37, 38, 39, 40), auf das Ver­ packungsmaterial durch Relativbewegung desselben zu einem Leim­ spender, insbesondere Leimdüsen (41, 42), übertragen werden, wobei das Verpackungsmaterial mindestens während der Übertra­ gung der Leimbilder an den Leimdüsen (41, 42) anliegt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Dauer der Leimübertragung auf das an den Leimdüsen (41, 42) anliegende Verpackungsmaterial durch Unterbrechung der Leimzu­ fuhr zu den Leimdüsen (41, 42) gesteuert wird, insbesondere un­ ter Berücksichtigung der Fördergeschwindigkeit für das Ver­ packungsmaterial
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Beeinflussung der durch die Leimdüsen (41, 42) auf das Verpackungsmaterial übertragenen Leimbilder der auf den Leim einwirkende Druck verstellbar ist, insbesondere derart, daß bei geringerer Fördergeschwindigkeit des Verpackungsmaterials ein geringerer Druck und bei höherer Fördergeschwindigkeit ein hö­ her Druck auf den Leim ausgeübt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß beim Anfahren einer Ver­ packungsmaschine bzw. des Beleimungsvorgangs bis zum Erreichen einer Mindestgeschwindigkeit des Verpackungsmaterials Leim pul­ sierend, taktweise dem Leimauftragsorgan bzw. den Leimdüsen (41, 42) zugeführt wird, vorzugsweise durch pulsierendes bzw. getaktetes Öffnen und Schließen eines Ventils (47) oder eines Absperrorgans in einer zu den Leimdüsen (41, 42) führenden Leimleitung (45, 46).
6. Verfahren nach Anspruch 2 oder einem der weiteren Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsmaterial - Zu­ schnitte (11) oder Klappschachteln (10) - mindestens während der Übertragung von Leim zur Bildung von Leimstreifen (37. .40) unter Druck an den Leimdüsen (41, 42) anliegt, vorzugsweise unter elastischem Druck.
7. Vorrichtung zum Beleimen von Verpackungsmaterial, insbe­ sondere von Zuschnitten (11) oder von Faltlappen bzw. anderen Teilen von ganz oder teilweise fertiggestellten Packungen (10), wobei das Verpackungsmaterial, insbesondere Klappschachteln (10), zur Leimübertragung längs einer Bahn, insbesondere längs einer Packungsbahn (30), transportierbar ist und dabei durch ein Leimaggregat (36) hindurchförderbar ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Leimaggregat (36) Leimspender aufweist, ins­ besondere Leimdüsen (41, 42), an deren vorzugsweise nach oben gerichteten Mündungen das Verpackungsmaterial zur Übertragung von Leim während einer Relativbewegung anliegt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß seitwärts gerichtete Seitenlappen (19) und/oder Deckel-Seiten­ lappen (25) einer Klappschachtel (10) für Zigaretten im Bereich von zu beiden Seiten der Packungsbahn (30) angeordneten Belei­ mungseinheiten (43, 44) an feststehenden Leimdüsen (41, 42) vorbeibewegbar sind unter Anlage einer Unterseite der Seiten­ lappen (19) bzw. Deckel-Seitenlappen (25) an den Leimdüsen (41, 42) während des Transports derselben.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich­ net, daß jede Beleimungseinheit (43, 44) zwei nebeneinanderlie­ gende Leimdüsen (41, 42) aufweist zur Bildung von je zwei Leim­ streifen (37, 38; 39, 40) an der Unterseite der Seitenlappen (19) bzw. Deckel-Seitenlappen (25), wobei jede Leimdüse (41, 42) an eine individuelle Leimzufuhr angeschlossen ist, nämlich an eine Leimleitung (45, 46) und wobei jede Leimdüse (41, 42) individuell von der Leimzufuhr abschaltbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verpackungsmaterial, insbesondere die Zuschnitte (11) bzw. Teile einer Klappschach­ tel (10), durch Druckorgane an die Leimdüsen (41, 42) andrück­ bar sind, insbesondere durch langgestreckte, elastische An­ drückbleche (48, 49), die an der zu den Leimdüsen (41, 42) ge­ genüberliegenden Seite der Zuschnitte (11) mit elastischem Druck anliegen.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die langgestreckten An­ drückbleche (48, 49) in Förderrichtung des Verpackungsmaterials weisend unter einem spitzen Winkel, in Förderrichtung abfal­ lend, angeordnet sind, derart, daß das Verpackungsmaterial in einen durch das Andrückblech (48, 49) gebildeten spitzen Winkel einförderbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückorgane, insbe­ sondere Andrückbleche (48, 49), aus der Andrückstellung heraus­ bewegbar sind in eine zurückgezogene, insbesondere angehobene Position, vorzugsweise durch Drehen einer Welle (53).
13. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leimdüsen (41, 42) durch Verschlußorgane von außen verschließbar sind, insbeson­ dere durch Verschlußstücke (55) mit einem Dichtungsstück (56).
14. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem der weiteren An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Förderrichtung des Ver­ packungsmaterials an das Leimaggregat (36) eine Prüfeinheit (59) zur Überprüfung der Leimbilder anschließt, insbesondere mit U-förmigen Prüforganen (60, 61), zwischen deren Schenkeln (62, 63) das Verpackungsmaterial hindurchläuft, wobei zwischen den Schenkeln (62, 63) ein von den Leimbildern beeinflußbares (induktives) Feld gebildet ist.
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