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DE19743565A1 - Gebinde aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen - Google Patents

Gebinde aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen

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DE19743565A1
DE19743565A1 DE1997143565 DE19743565A DE19743565A1 DE 19743565 A1 DE19743565 A1 DE 19743565A1 DE 1997143565 DE1997143565 DE 1997143565 DE 19743565 A DE19743565 A DE 19743565A DE 19743565 A1 DE19743565 A1 DE 19743565A1
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DE
Germany
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intermediate carrier
block packs
packs
block
tabs
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DE1997143565
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Sigismund Laskowski
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Individual
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vereinfachung bzw. eine Weiterentwicklung des aus der Patentanmeldung 197 33 672.8 bekannten Gebindes aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen nach dem Oberbegriff des Haupt- und Nebenanspruchs, sowie ein Verfahren zur Herstellung solcher Gebinde nach dem Kennzeichen des Anspruch 7.
Die da beschriebenen, aus dem Stand der Technik bekannten Blockpackungen, wie z. B. Tetra Brik von Tetra Pak, mit vier nach außen umgelegten Seitenlaschen, oder Combi-bloc mit zwei nach außen umgelegten Seitenlaschen, sind eine weit verbreitete Verpackungsart für Flüssigkeiten. Durch ihre Unempfindlichkeit gegen Bruch, besseren Schutz vor einer Lichteinwirkung und ihr geringes Gewicht im Vergleich zu z. B. einer Glasverpackung kommen sie immer öfter zum Einsatz.
Die in der o. g. Patentanmeldung angegebene Lösungen, die mittels eines Zwischen­ trägers der die Blockpackungen miteinander verbindet und mittels eines zusätzlichen Stabilisierungselementes befestigt sind finanziell tragbar und vor allem für die größere Blockpackungen - ab 0,5 l Inhalt aufwärts überhaupt realisierbar, da die sonst dazu benötigte z. B. Folienmenge die Gebindebildung total unwirtschaftlich machen würde.
Da die jetzigen Umweltgesetze ausdrücklich Müllvermeidung vorschreiben, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine noch kostengünstigere Verbindung der einzelnen Blockpackungen, von den Kleinsten z. B. 0,1 l bis zu den Größten z. B. 2,5 l, zu einem Gebinde zu ermöglichen, und dabei eine bequeme und umweltfreundliche Lösung sowohl für den Abfüller als auch für den Endverbraucher zu erreichen.
Diese Aufgabe wird durch ein Gebinde nach dem Kennzeichen des vorgeschlagenen Haupt- und Nebenanspruch sowie des vorgeschlagenen Verfahrens nach Anspruch ??? gelöst.
Der Herstellungsprozeß kann noch besser in eine Produktionsline zum Herstellen, Abfüllen und Verschließen der Blockpackungen integriert werden.
Der Erfindung liegt ferner die Aufgabe zugrunde, ein Gebinde und ein Verfahren zur Schaffung eines Gebindes oder einer Sammelpackung die aus Blockpackungen wie z. B. Tetra Brik oder Combibloc besteht, wobei jede Blockpackung mindestens eine nach außen umgebogene (umgelegte) Seitenlasche aufweist, derart weiter zu entwickeln, daß mittels dieser ihre Befestigung an einem Zwischenträger der wahlweise einen Tragegriff beinhaltet, erfolgt, oder wenn gewünscht die Aufnahme eines Tragegriffes ermöglicht, realisiert werden kann, was ausführlich in der Patentanmeldung 197 33 672.8 beschrieben ist.
Das Verfahren nach der Erfindung berührt darauf, daß an jeder abgefüllten und verschlossenen Blockpackung mindestens eine Seitenlasche gebildet wird, die wahlweise in mindestens eine geöffnete Falte, die mittels einer Rillung die am gefalteten Zwischenträger gebildet wird, gestaltet wird. Danach werden die Falten durch den Druck der gegenüber und quer zu den Falten liegenden Stirnseiten der Blockpackungen zusammengeklappt und mittels eines z. B. Stabilisierungsbandes unter Vorspannung und miteinander zusammengehalten und somit ein fertiges Gebinde hergestellt.
Durch die Wahl der Höhe der Falte(n), die zweckmäßigerweise maximal die Höhe der Lasche erreichen sollte, stützen sich die Blockpackungen an den Spitzen der Laschen oder an der oberen Hälften der Laschen, was nur bei der maximalen Höhe der Falte erreicht wird. Auch eine höhere Falte als die Höhe der Lasche ist möglich jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht ratsam.
Das nächste Verfahren berührt darauf, daß im Bereich der Knicklinie die ebenfalls eine Falte an einem Zwischenträger bildet, sind zweckmäßige Aufnahmeschlitze angefertigt und zwar so, daß diese im tiefsten Punkt der Falte sich befinden. Durch diese Aufnahmeschlitze werden die Laschen einerseits gegen seitliche Bewegung besser gesichert, andererseits wird deren Hineinführen in einen Zwischenträger wesentlich vereinfacht. Analog zu dem oben beschriebenen Verfahren, werden auch hier die Falten zusammengeklappt und das Gebinde mittels z. B. eines Verbindungsbandes unter Vorspannung und dauerhaft stabilisiert.
Eine weitere Variante des Verfahrens berührt darauf, daß ein gefalteter Zwischenträger seitlich mindestens einen abgebogenen Bereich aufweist, in dem die Aufnahmeschlitze zu einer Teilaufnahme der Laschen sich befinden, aufweist und somit ohne einer Knicklinie, dennoch einfach und schnell die Befestigung der Laschen im Zwischenträger, oder umgekehrt stattfindet. Der abgebogene Bereich, wie die oben beschriebene Falten, muß eine Spannkraft aufweisen die bei einem zweckmäßigen Hineinführen des Zwischen­ trägers solange sich zusammendrücken, solange sie nicht unterhalb der Laschen sich befinden.
Nach dem passieren des Laschenbereiches der mindestens zwei sich gegenüberstehenden und parallel, jedoch in einem Abstand positionierten Blockpackungen, müssen sie sich soweit entspannen können, bis die Laschenunterseite weisende Flächen oder der abgebogener Bereich eines Zwischenträgers hinter dem Bereich der Laschenspitzen sich befindet.
Durch das Bewegen des Zwischenträgers z. B. in Richtung des Blockpackungdeckels oder parallel zu den Stirnseiten der Blockpackungen wird seine Positionierung gegenüber der Blockpackungen abgeschlossen und mittels eines weiteren, beinahe parallelen Anpressen der Stirnwände der Blockpackungen aufeinander und deren Fixierung mittels z. B. eines Stabilisierungsbandes wird dieser Vorgang abgeschlossen
Für diese Erfindung können die Laschen der Blockpackungen unter einem Winkel zu einer Blockpackung stehen, oder sogar in oberen Hälfte der Lasche angeklebt sein, was ein weiterer Vorteil dieser Erfindung ist.
Die da beschriebenen Varianten der Zwischenträger und die Verfahren zur deren sehr einfachen und kostengünstigen Befestigung an Blockpackungen sind untereinander kombinierbar und ebenfalls Inhalt dieses Patentes, d. h. auch ein Zwischenträger der von beiden Seiten ungleichmäßig ausgestaltet ist, oder z. B. durch verschiedene Aufnahme­ möglichkeiten der Blockpackungen innerhalb einer Falte usw, sind ebenfalls Haupt­ merkmale dieser Erfindung.
Die in der Patentanmeldung 197 33 672.8 beschriebene Ausführung des Zwischenträgers aus zwei Seiten, kann ebenfalls mit den hier beschriebenen Varianten der Zwischenträger und den Verfahren verknüpft werden und ist auch Inhalt der Erfindung.
Das vereinfachte Vorgehensweise bei einer Hineinführung und Befestigung der Laschen in einen Zwischenträger kann sogar bei Teil der Ausführungen auf das Verkleben eines gefalteten Zwischenträgers verzichten, was ein nächstes Vorteil dieser Entwicklung ist.
Dieser Vorgang kann mit jeder beliebigen, geraden oder ungeraden Anzahl von Blockpackungen realisiert werden, wobei auch Blockpackungen mit den an ihnen haftenden Strohhalmen oder dergleichen ein solches Gebinde bilden können, oder aber die unverpackten Strohhalme oder dergleichen in den Zwischenräumen die zwischen den benachbarten Großflächen der einzelnen Blockpackungen gebildet sind, lose aufbewahrt werden. Dabei müssen in einem Zwischenraum zwei Strohhalme untergebracht werden, während in den übrigen jeweils ein Strohhalm oder Merkmale plaziert wird. Auch bei den Blockpackungen, die eine Ausgießnase oder eine ver­ gleichbare Vorrichtung aufweist, ist darauf zu achten, daß diese möglichst weit von dem Zwischenträger plaziert sind, wobei die Höhe des oberen Teils des Zwischen­ trägers so zu wählen ist, daß keine Berührung zwischen den beiden, auch bei umgelegten Zwischenträger, stattfindet.
Das Umlegen der Zwischenträger entlang einer oder dergleichen bleibt auch bei diesen Ausführungen unverändert und anwendbar.
Da bei dieser Gebindebildung ein größerer Umfang im als im der Blockpackungen entsteht und somit die Reihen dieser, parallel zum Verlauf des Zwischenträgers jedoch unter einem minimalen Winkel zueinander stehen, ist es vorteilhaft, wenn die Stabilisierung mittels z. B. eines Stabilisierungsbandes in der oberen Hälfte des Gebindes vorgenommen wird.
Ansonsten sind zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen des Verfahrens Gegenstand von Unteransprüchen.
Anhand den beigefügten Zeichnungen, die besonders bevorzugte Beispiele und Ausführungsformen der Erfindung zeigen, wird diese nun näher beschrieben.
Dabei zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen einteiligen Zwischenträger mit zwei Falten
Fig. 2 einen erfindungsgemäßen einteiligen Zwischenträger mit zwei Falten und Schlitzen
Fig. 3 einen erfindungsgemaßen einteiligen Zwischenträger mit abgebogenem Bereich in dem die Schlitze angebracht sind.
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel eines aus vier Blockpackungen bestehenden Gebindes, bevor dieses zusammengeführt und stabilisiert wird.
Fig. 5 ein Querschnitt durch ein Teil der zwei zusammengeführten Block­ packungen die mittels eines gefalteten Zwischenträgers mit geschlossenen Falten zusammengehalten werden.
Fig. 6 einen Beispiel eines schematisch dargestellten Befestigungsablauf eines einteiligen Zwischenträgers mit Falten zwischen zwei Laschen der Blockpackungen.
Fig. 7 eine weitere Phase des oberen schematisch dargestellten Befestigungs­ ablaufes, d. h. die Verankerung der Falten unter den Laschen desselben Gebindes.
Fig. 8 einen Beispiel eines schematisch dargestellten Befestigungsablauf eines einteiligen Zwischenträgers mit zwei abgebogenen Bereichen in denen die Schlitze angebracht sind.
Fig. 9 eine weitere Phase des schematisch dargestellten Befestigungsablaufes, d. h. die Verankerung der Laschen in den Schlitzen die in den abgebogenen Bereichen eines Zwischenträgers angebracht sind.
Fig. 1 zeigt einen einteiligen Zwischenträger 6 mit zwei Falten 24 die mittels zwei Rillungen 23 und abknicken der Laschenunterseite weisenden Flächen 21 gebildet sind. Der Zwischenträger 6 befindet sich in einem entspannten Zustand, kann jedoch nach einem Zusammendrücken seiner beiden Großflächen seine Breite verringen und somit in diesem Zustand zwischen mindestens zwei parallel positionierte Blockpackun­ gen eingeschoben werden. Die hier als Beispiel dargestellte Öffnung 4 dient als Griff.
Fig. 2 zeigt analog zu Fig. 1 einen einteiligen Zwischenträger mit zwei Falten 24 die mittels Rillungen 23 und abknicken der Laschenunterseite weisenden Flächen 21 gebildet sind. In der tiefsten Stelle der Falten sind Schlitze 3 erkennbar, die zusätzlich ein seitliches Herausgleiten des Zwischenträgers 6 aus den Laschen 2 verhindert. Auch hier ist der Zwischenträger 6 in einem entspannten Zustand und kann durch ein Druck an die Großflächen seine Breite verringen und zwischen die parallel positionierte Blockpackungen hineingeschoben werden. Die Öffnungen 4 dienen auch hier als Griffe.
In der Fig. 1 und in der Fig. 2 muß die vierfache Dicke des Zwischenträgermaterials berücksichtigt werden.
Fig. 3 zeigt einen im entspannten Zustand sich befindenden einteiligen Zwischenträger 6 mit zwei abgebogenen Bereichen 22 in denen die Schlitze 3 eingestanzt sind. Mittels eines Winkels γ welcher das Abbiegen in ca. definiert, wird in Abhängigkeit von der Lage der Laschen 2 so eine Position ermittelt, daß die Laschen 2 so gehalten werden, daß sie in die Schlitze 3 hineingleiten in dem, wenn notwendig, die Mitte der Schlitze 3 breiter als ihre Enden ist. In diesem Fall wird nur die doppelte Dicke der Zwischen­ trägermaterials bei der Umfangbemessung eines Gebindes 13 berücksichtigt. Auch hier dient die Öffnung 4 als ein Tragegriff. Für die Einführung des Zwischenträgers 6 müssen die beiden Laschenunterseite weisende Flächen 21 zusammengezogen sein und in dieser Position zwischen die parallel und gegenüber angeordnete Blockpackungen 1 von oben hineingeschoben sein.
Die Zwischenträger 6 können grundsätzlich von oben oder seitlich zwischen die Reihen der zu verbindenden Blockpackungen 1 hineingeschoben werden.
Fig. 4 zeigt ein Beispiel eines aus vier Blockpackungen 1 bestehenden Gebindes 13 wo die Laschen 2 in zwei Falten 24 eines einteiligen Zwischenträgers 6 aufgehängt sind. Dabei ist deutlich erkennbar, daß die Höhe H der Falte 24 größer als die Länge h der Laschen 2 ist, sodaß die Blockpackungen 1 am Ansatz 16 der Laschen 2 sich abstützen. Der Pfeil I zeigt die Richtung in der die Laschen 2 geknickt werden, wobei die Pfeilen II die Richtung der Zusammenführung der Blockpackungen 1 andeuten. Dabei zu beachten ist, daß der Abstand c zwischen den gegenüberliegenden Block­ packungsreihen kleiner als die doppelte Länge h der Laschen immer sein muß. Nach der abgeschlossenen Zusammenführung der Blockpackungen 1 und deren Verbindung mittels z. B. eines Stabilisierungsbandes, wird das Gebinde fertig.
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch ein Teil der zwei zusammengeführten Block­ packungen 1 die mittels eines zusammengelegten Zwischenträgers 6 zusammengehalten sind. Dabei sind die befestigten Laschen 2 in den Laschenunterseiten weisenden Flächen 21 deutlich erkennbar. Auch die verlagerten Stirnseiten der Blockpackungen 25, die in der Mitte dieser ihren größten Wert erreichen, sind sichtbar.
Fig. 6 zeigt die Einführung des einteiligen Zwischenträgers 6 mit den Falten 24 zwischen die parallelen Reihe der Blockpackungen 1 mit Laschen 2. Die Richtung (Pfeil 1a) der Einführung des Zwischenträgers 6 als auch die Zusammenführung der Blockpackungen (Pfeil 2a) sind deutlich erkennbar. Die Laschenunterseiten weisende Flächen 21 die die Falten 24 bilden sind auch sichtbar. Der maximale Abstand zwischen den gegenüberliegenden Blockpackungen 1 darf nicht länger sein als die doppelte Länge h der Laschen 2, was hier mit c angedeutet ist.
Fig. 7 läßt eine weitere Phase der Verankerung eines Zwischenträgers 6 unter den Laschen 2 mittels der Laschenunterseiten weisende Flächen 21 erkennen.
Dies geschieht z. B. durch Zusammenführen (Pfeil 3a) der Blockpackungen und gleichzeitiges Hinausziehen (Pfeil 4a) des Zwischenträgers 6. Der Pfeil 5a zeigt die Richtung in der der Griff umgelegt wird.
Fig. 8 zeigt eine schematische Darstellung der Einführung des einteiligen Zwischen­ trägers 6 mit abgebogenem Bereich 22, (Pfeil 1b). Auch die Zusammenführung der Blockpackungen 1 (Pfeil 2b) und der Abstand c der nicht kleiner als die doppelte Länge h der Laschen 2 sein darf, sind ebenfalls erkennbar.
Fig. 9 zeigt eine weitere Phase der Verankerung eines einteiligen Zwischenträgers 6 mit abgebogenem Bereich 22, in dem der Zwischenträger 6 hinausgezogen wird (Pfeil 3b) und eine gleichzeitige oder hintereinander folgende Zusammenführung der Blockpackungen 1 (Pfeil 4b). Der Pfeil 5b zeigt ebenfalls die Umlegerichtung eines befestigten Zwischenträgers 6.
Bezugszeichenliste
1
a und
1
b Einführungsrichtung eines Zwischenträgers
2
a und
2
b Richtung der Zusammenführung der Blockpackungen
3
a Weitere Phase der Zusammenführung der Blockpackungen
3
b Hochziehen und Verankerung der Laschen im Zwischenträger - im abgebogenen Bereich
4
a Hochziehen und gleichzeitige Verankerung der Laschen im Zwischenträger - in den Falten
4
b Weitere Phase der Zusammenführung der Blockpackungen
5
a und
5
b Umlegerichtung des Zwischenträgers
1
Blockpackung
2
Lasche
3
Schlitz (Aufnahmeschlitz)
4
Öffnung im Zwischenträger
5
Knicklinie
6
Zwischenträger
7
Umlegelinie
9
Verbindungsband (Stabilisierungsband)
10
Verbindungsstelle eines Stabilisierungsbandes
13
Gebinde
14
Rand eines Zwischenträgers
16
Ansatz
17
Obere Hälfte einer Lasche
20
Laschenunterseite
21
Laschenunterseite weisende Flächen
22
Abgebogener Bereich eines Zwischenträgers
23
Rillung (Umlegelinie) die eine Falte bildet
24
Falte am Zwischenträger
25
Verlagerte Stirnseite einer Blockpackung
26
Spitze einer Lasche
c Abstand zwischen den gegenüberliegenden Blockpackungen - immer kleiner als die doppelte Länge der Laschen
H Höhe einer Falte am Zwischenträger
h Höhe einer Lasche
I Knickrichtung der Deckellaschen
II Richtung der Zusammenführung der BlockpackungenIII Weitere Phase der Zusammenführung der Blockpackungen
γ Winkel um den der abgebogener Bereich eines Zwischenträgers gekrümmt oder abgewinkelt ist

Claims (9)

1. Gebinde aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen, die hintereinander und/oder nebeneinander anordenbar sind, wobei die Block­ packungen jeweils mindestens eine auf eine ihrer Seitenwände abknickbare Lasche, insbesondere Deckellasche aufweist, in dem mindestens zwei gegenüberliegende Blockpackungen mittels eines Zwischenträgers verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zwischenträger (6) beideseitig, mittels jeweils einer oder mehreren Rillungen (23), zwei parallele gleich oder unterschiedlich gestalteten Falten (24) bildet, in dem sie aus den umgelegten Laschenunterseiten weisenden Flächen (21) des Zwischen­ trägers (6) entstanden sind und zur Aufhängung der Laschen (2) an deren Spitze (26) und/oder am Ansatz (16) dienen.
2. Gebinde aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen, die hintereinander und/oder nebeneinander anordenbar sind, wobei die Block­ packungen jeweils mindestens eine auf eine ihrer Seitenwände abknickbare Lasche, insbesondere Deckellasche aufweist, in dem mindestens zwei gegenüberliegende Blockpackungen mittels eines Zwischenträgers verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zwischenträger (6) beideseitig, mittels mindestens jeweils einer Rillung (23), zwei parallel gleich oder unterschiedlich gestalteten Falten (24) aufweist, in deren tiefster Lage insgesamt eine Anzahl der Schlitze (3), die der Anzahl der aufzunehmenden Blockpackungen (1) entspricht, bildet und aus den Laschenunterseiten weisenden Flächen (21) des gefalteten Zwischenträgers (6) gebildet sind, wobei eine Verankerung der Laschen (2) in den Falten (24) und in den Aufnahmeschlitzen (2) stattfindet.
3. Gebinde aus zur Aufnahme eines Produktes geeigneten Blockpackungen, die hintereinander und/oder nebeneinander anordenbar sind, wobei die Block­ packungen jeweils mindestens eine auf eine ihrer Seitenwände abknickbare Lasche, insbesondere Deckellasche aufweist, in dem mindestens zwei gegenüberliegende Blockpackungen mittels eines Zwischenträgers verbindbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zwischenträger (6) im Bereich der Schlitzen (3) einen abgebogenen und nachgiebigen Bereich (22) aufweist, wobei in seinem unteren Teil Aufnahmeschlitze (3) deren Anzahl der aufzunehmenden Blockpackungen (1) entspricht, angebracht sind, und die Fixierung der Laschen (2) mittels der Schlitzen (3) stattfindet.
4. Gebinde nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Zwischenträgers (6) an der Knicklinie (5) und den Rillungen (23) gleich oder unterschiedlich sein kann.
5. Gebinde nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der maximale Abstand (c) zwischen den parallelen Reihen der Blockpackungen (1) kleiner als die doppelte Länge (h) der Lasche (2) sein muß.
6. Gebinde nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Knicklinie (5), die Rillungen (23) und/oder ein abgebogener Bereich (22) eines Zwischenträgers (6) ausreichend Spannkraft besitzen, um nach ihrem zweck­ mäßigen Einführen zwischen die Reihen der Blockpackungen (1), sich selbsttätig entspannen und bei einer Bewegung in Richtung der Laschen (2) deren selbsttätige Verankerung, sei es in den Falten (24) oder in den Schlitzen (3) erfolgt.
7. Verfahren zur Herstellung eines Gebindes nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die umgebogenen Laschen (2) gleichzeitig oder hintereinander in eine Falte (24) oder einen Schlitz (2) eines ein- oder mehrteiligen Zwischenträgers (6) eingeführt wird, in dem mittels einer Spannkraft die durch die Knicklinie (5) und/oder durch die Rillungen (23) einem Zwischenträger (6) verleihen wird, und die seine Entfaltung unter einer Vorspannung, nach seiner Einführung zwischen die parallelen Reihen der Blockpackungen (1) bewirkt, auslöst.
8. Verfahren zur Herstellung eines Gebindes nach dem Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Einführung eines Zwischenträgers (6) zwischen die parallelen Reihe der Blockpackungen (1) muß er entlang der Knicklinie (5) und den Rillungen (23) oder entlang des abgebogenen Bereiches (22) zusammengedrückt werden.
9. Verfahren zur Herstellung eines Gebindes nach den Ansprüchen 7 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenträger (6) im zusammengedrückten Zustand von oben oder seitlich zwischen die Reihe der parallelen Blockpackungen (1) hineingeschoben werden kann, wobei durch eine Richtungsänderung des Zwischenträgers (1) und anschließende gleichzeitige oder hinterher erfolgende Zusammenführung der Blockpackungen (1) wird eine ausreichende Befestigung der Laschen (2) erreicht, was mittels z. B. eines Stabilisierungsbandes (9) fixiert wird.
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