DE20215214U1 - Verpackung für die Aufnahme von Waren und Zuschnittbogen für deren Herstellung - Google Patents
Verpackung für die Aufnahme von Waren und Zuschnittbogen für deren HerstellungInfo
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Description
ABITZ ···"
München PR 18
Poitanschrift/Postal Address Postfach 86 01 09 D-81628 München
1. Dktober 2002 34569-de
Philip Morris Products S.A. Quai Jeanrenaud 3
CH 2000 Neuchätel Schweiz
Verpackung für die Aufnahme von Waren und Zuschnittbogen für
deren Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für die Aufnahme von zwei oder mehr Waren, die aus zwei Teilverpackungen besteht, wobei jede Teilverpackung jeweils mindestens eine erste und eine zweite geradlinige Längskante aufweist und dis Teil-Verpackungen so zueinander angeordnet sind, daß die Teilverpackungen entlang ihrer ersten Längskanten miteinander verbunden sind.
Für den Transport und den Verkauf von Waren ist es oft vorteilhaft, wenn mehrere Waren, beispielsweise Getränkepackungen, Getränkedosen, Streichholzschachteln oder ähnliche Waren und insbesondere Zigarettenpackungen, durch eine umhüllende Außenverpackung zusammengefaßt werden. Üblicherweise werden bei Zigaretten zehn Packungen durch einen Papier- oder Kartonzuschnitt umhüllt, so daß eine Großpackung (Zigarettenstange) entsteht.
Eine Verpackung für eine Mehrzahl von Zigarettenpackungen oder dergleichen ist aus DE 33 13 462 Al bekannt. Es wird eine Zigarettenstange mit vorzugsweise zehn Zigarettenpackungen beschrieben, die eine quaderförmige Gestalt hat und durch einen Zuschnitt umhüllt wird. Dabei bilden jeweils fünf nebeneinander liegende Zigarettenpackungen eine Teilpackung beziehungsweise Halbstange und zwei nebeneinander liegende Teilpackungen ergeben dann eine Zigarettenstange. Die äußere Umhüllung der Zigarettenstange besteht aus einem einzigen,
&iacgr;&ogr; einstückigen Zuschnitt, der so gestaltet ist, daß in einer Teilungsebene zwischen den Teilpackungen (Halbstangen) manuell eine Aufteilung durchgeführt werden kann, so daß zwei Teilpackungen entstehen, die je für sich eine mindestens teilweise geschlossene Umhüllung aufweisen. Beim Auseinanderklappen der , Teilpackungen sollen diese durch Brechen des Zuschnitts im Bereich einer Trennlinie vollständig voneinander getrennt werden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Verpackung für die Aufnahme von zwei oder mehr Waren, insbesondere Zigarettenpackungen, zur Verfügung zu stellen, die beim Verkauf und insbesondere beim Transport durch den Käufer besser handhabbar ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Verbindung entlang der ersten Längskanten gelenkig ist und daß die Tei!verpackungen entlang ihrer zweiten Längska:iten durch ein in der Mitte faltbares Flächenelement miteinander verbunden sind.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Verpackung in Abhängigkeit von ihrer Dimension durch den Zugriff auf das auseinandergefaltete Flächenelement bequem getragen werden kann, beispielsweise für kleinere Verpackungen durch Ergreifen links und rechts des Flächenelementes von oben mit zwei Fingern einer Hand oder für größere Verpackungen durch Ergreifen des Flächenelementes von unten mit mehreren Fingern einer oder einer ganzen Hand.
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Die Verpackung wird durch das Falten eines einziger, zusammenhängenden Zuschnittes hergestellt, der die vorzugsweise quaderförmigen Teilverpackungen umhüllt. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die Seitenflächen der Teilverpackungen vom Zuschnitt nicht beziehungsweise nur teilweise bedeckt, so daß die in der Verpackung enthaltenen Waren von außen gut sichtbar sind. Die teilweise Bedeckung kann dabei a.uch ein unerwünschtes seitliches Herausfallen der Waren verhindern. Es ist allerdings auch möglich, daß die Seitenflächen der Teilverpackungen vom Zuschnitt ganz bedeckt werden, was insbesondere dann sehr vorteilhaft ist, wenn für beistimmte Waren, beispielsweise für Alkohol oder Zigaretten, eine neutrale Verpackung gewünscht ist.
Das die beiden Teilverpackungen verbindende faltbare Flächenelement kann beliebig oft auseinander- und zusammengefaltet werden, so daß es beispielsweise bei der Lagerung eier verpackten Waren zusammengefaltet wird und somit nicht mehr Platz benötigt wird als für handelsüblich verpackte Waren. Bei Gebrauch ist das Flächenelement vorzugsweise gestreckt, so daß die Verpackung sicher auf einer Unterlage steht oder bequem getragen werden kann.
Besonders vorteilhaft für das Tragen der Verpackung ist, daß das Flächenelement einen Handgriff aufweist, insbesondere wenn dieser durch ein oder mehrere, vorzugsweise zwei, Grifflöcher gebildet ist, die vorzugsweise kreisrund sind. Die Verpackung kann dann von oben mit zwei Fingern einer Hand ergriffen werden, indem beispielsweise der Daumen in das eine und beispielsweise der Zeigefinger in das andere Griff].och hineinlangt.
Die Verpackung kann aus Papier oder Karton hergestellt und auf der Außenseite und/oder Innenseite bedruckt werden.
In Abhängigkeit von der Größe, Form und Anzahl der zu verpackenden Waren kann die Verpackung in unterschiedlichen Formen und Größen hergestellt werden, bevorzugt wird jedoch die Form
eines Quaders. Eine quaderförmige Verpackung kann beispielsweise eine Breite, Höhe und Tiefe von jeweils 30 mit. bis 600 mm aufweisen.
Besonders geeignet ist die Verpackung für quaderförmige Waren oder Packungen, insbesondere für Zigarettenpackungen. Eine handelsübliche Zigarettenpackung hat eine Höhe von 8 9 mm, eine Breite von 56 mm und eine Tiefe von 23 mm. Die bevorzugte Ausführungsform ist eine Verpackung für sechs Zigarettenschachteln, wobei sich in jeder Teilpackung drei Schachteln befinden und die Seitenflächen der Teilverpackunger. vom Zuschnitt nicht beziehungsweise nur teilweise bedeckt sind, so daß ein Teil der verpackten Schachteln von außen gu.t sichtbar ist. Die drei Zigarettenschachteln sind in der Teilverpackung , so angeordnet, daß sie nebeneinander liegen und sich die Seitenflächen berühren. Die Teilverpackungen sind entlang ihrer unteren Längskanten gelenkig und entlang ihreir oberen Längskanten durch ein, in der Mitte faltbares, Flächenelement miteinander verbunden. Bei zusammengefaltetem Flächenelement hat dann die Verpackung vorzugsweise eine Höhe von zum Beispiel 90 mm, eine Breite von zum Beispiel 140 mm und eine Tiefe von zum Beispiel 48 mm. Da die drei Zigarett6;nschachteln, wenn sie wie oben beschrieben nebeneinander liegen, 168 mm breit sind, die Verpackung jedoch nur eine Breite von zum Beispiel 140 mm aufweist, bedeutet das, daß auf jeder Seite der Verpackung jeweils 14 mm der ersten und der letzten der in der Reihe angeordneten Zigarettenshachteln vom Zuschnitt nicht bedeckt werden. Das faltbare Flächenelement wird vorzugsweise bei der Herstellung der Verpackung gefaltet, so daß die oberen Längskanten der Teilverpackungen aneinander liegen und sich das Flächenelement zwischen den beiden Teilverpackungen befindet. Um diese Lage zu fixieren, können die aneinander liegenden Flächen des Flächenelementes durch eine '.eicht lösbare Verklebung miteinander verbunden werden. Bei Bedarf kann dann später diese Verklebung gelöst und die Verpackung am gestreckten Flächenelement, vorzugsweise an ausgebildeten Grifflöchern, erfaßt und transportiert werden. Das Flächenelement kann dann beliebig oft gefaltet und gestreckt werden.
Die Verpackung ist durch Zuschnittbögen, wie sie in den Ansprüchen 9 bis 21 definiert sind, durch entsprechende Faltung und Verklebung der Zuschnittbögen herstellbar.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Verpackung mit eingefaltetem Flächenelement 110,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Verpackung 100 mit gestrecktem Flächenelement 110,
Fig. 3 einen Zuschnittbogen 40 für die in Fig. 1 und Fig.
dargestellte Verpackung 100,
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung einer Verpackung mit eingefaltetem Flächenelement 210,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der Verpackung 2 00 mit gestrecktem Flächenelement 210 und
Fig. 6 einen Zuschnittbogen 10 für die in Fig. 4 und Fig. dargestellte Verpackung 200.
Fig. 1 zeigt eine Verpackung 100 für die Aufnahme von sechs Zigarettenpackungen, die aus zwei Teilverpackungen 102 besteht. Die beiden Teilverpackungen 102, die jewei.ls drei (in Fig. 1 nicht gezeigte) Zigarettenpackungen aufnehmen können, sind entlang ihrer ersten Längskanten 104 gelenkig und entlang ihrer zweiten Längskanten 106 durch ein in der Mitte faltbares Flächenelement 110 miteinander verbunden. Bei der in Fig. 1 gezeigten Verpackung 100 ist das Flächenelement 110 eingefaltet und befindet sich zwischen den Teilverpackungen 102 (in Fig. 1 nicht sichtbar). Die Verpackung 100 besteht aus einem einzigen zusammenhängenden (in Fig. 3 gezeigten) Zuschnitt 40, wobei die Seitenflächen der Verpackung zum größten Teil offen
sind. In jeder Teilverpackung 102 können drei Zigarettenpackungen so nebeneinander angeordnet werden, daß die Zigarettenpackungen nebeneinander stehen und ihre schmalen Seitenwände aneinander liegen. Dabei ist jeweils ein Teil der ersten und der letzten nebeneinander liegenden Zigarettenpackungen von der Verpackung 100 nicht bedeckt und somit sichtbar. Die äußeren Seiten der Zigarettenpackungen werden im unteren Teil durch eine Lasche 108 der Verpackung 100 bedeckt, die als Rückhaltevorrichtung dient und so das Herausfallen der &iacgr;&ogr; Zigarettenpackungen verhindert. Die Verpackung 100 wurde aus einem Zuschnitt 40 (Fig. 3) aus 0,4 mm starkem Karton hergestellt und kann an der Außen- und/oder Innenseite bedruckt werden.
Fig. 2 zeigt die Verpackung 100 aus Fig. 1 mit gestrecktem Flächenelement 110. Wenn die beiden Teilverpackungen 102 um ihre erste Längskante 104 geschwenkt werden, wird das gefaltete Flächenelement 110, das die Tei!verpackungen 102 entlang ihrer zweiten Längskanten 106 miteinander verbindet, gestreckt. Aus den einander zugewandten Flächen 109 der Teilverpackungen 102 wird jeweils eine Lasche, die die Form und Größe des Flächenelementes 110 hat, ausgeschnitten. Das Flächenelement 110 wird dadurch gebildet, daß diese beiden Laschen jeweils längs einer Faltungslinie 105, die die Laschen in jeweils zwei Teilbereiche unterteilt, nach unten, gefaltet und die unteren Teilbereiche (bis zur Faltungslinie 105) miteinander verklebt werden. Bei gestrecktem Flächenelement 110 können diese miteinander verklebten Bereiche unterhalb des Flächenelementes 110 in Richtung einer der beiden Flächen 109 eingeklappt werden (in Fig. 2 durch das Bezugszeichen 111 gezeigt), wodurch ein unerwünschtes Einfalten beziehungsweise Schließen des gestreckten Flächenelementes 110 verhindert wird. Das Flächenelement 110 kann beliebig oft gefa.ltet und gestreckt werden und weist einen Handgriff in Form von zwei runden Grifflöchern 112 auf. In jedes der Grifflöcher 112 kann mit je einem Finger von oben hineingelangt werden, so daß die Verpackung 100 auf diese Art und Weise bequem getra.gen und abgestellt werden kann.
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Fig. 3 zeigt einen für die Herstellung der in Fig. 1 und Fig. 2 beschriebenen Verpackung 100 verwendeten Zuschnittbogen 40. Der Zuschnittbogen 40 ist im wesentlichen rechteckig und setzt sich aus hintereinander angeordneten rechteckigen Feldern zusammen, wobei jeweils eine Längsseite des oberen Feldes an eine Längsseite des nachfolgenden (darunter liegenden) - Feldes grenzt.
Der Zuschnittbogen 40 weist nacheinander von oben nach unten folgende Felder auf: ein erstes Innenflächenfeld 46, ein erstes oberes Feld 50, ein erstes Außenflächenfeld 42, ein erstes unteres Feld 54, ein zweites unteres Feld 56, ein zweites Außenflächenfeld 44, ein zweites oberes Feld 52, ein zweites Innenflächenfeld 48 und ein inneres unteres Feld 58, wobei die untere Seite des ersten Innenflächenfeldes 46 an die obere Seite des ersten oberen Feldes 50, die gegenüberliegende untere Seite des ersten oberen Feldes 50 an die obere Seite des ersten Außenflächenfeldes 42, die gegenüberliegende untere Seite des ersten Außenflächenfeldes 42 an die obere Seite des ersten unteren Feldes 54, die gegenüberliegende untere Seite des ersten unteren Feldes 54 an die obere Seite des zweiten unteren Feldes 56, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten unteren Feldes 56 an die obere Seite des zweiten Außenflächenfeldes 44, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten Außenflächenfeldes 44 an die obere Seite des zweiten oberen Feldes 52, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten oberen Feldes 52 an die obere Seite des zweiten Innenflächenfeldes 48 und die gegenüberliegende untere Seite des zweiten Innenflächenfeldes 48 an die obere Seite des inneren unteren Feldes 58 grenzt. An der Grenze zwischen zwei benachbarten Feldern befindet sich jeweils eine Faltungslinie 69, an denen die Faltung zur Verpackung 100 erfolgt.. Die Faltungen erfolgen alle um ca. 90° in die gleiche Richtung, außer die Faltung zwischen zweitem Innenflächenfeld 4 8 und innerem unteren Feld 58, die in die entgegengesetzte Richtung erfolgt. Die Faltung zwischen erstem unteren Feld E>4 und zweitem unteren Feld 56 erfolgt ebenfalls in entgegengesetzte
Richtung, jedoch nur um einen Winkel von < 90°, insbesondere 5° bis 15°, und dient dann dem Aufklappen der Verpackung 100.
Der Faltungslinie 69 zwischen erstem unteren Feld 54 und zweiten unterem Feld 56 liegt in der fertigen Verpackung 100 die Faltungslinie 69 zwischen zweitem Innenflächenfeld 48 und innerem unteren Feld 58 an. Damit die beiden Faltungslinien genau aufeinander liegen, wird das innere untere Feld 58 mit dem ersten unteren Feld 54 verklebt. Außerdem werden vom zweiten Innenflächenfeld 48 an der Faltungslinie 69 zum inneren unteren Feld 58 durch Einschnitte 66 zwei Laschen 67 gebildet, die bei der Herstellung der Verpackung 10 0 mit dem ersten Innenflächenfeld 46 verklebt werden.
Bei der Herstellung der Verpackung 100 wird der Zuschnittbogen 4 0 zunächst an der Faltungslinie 69 zwischen ersten, unteren Feld 54 und erstem Außenflächenfeld 42 und an der Faltungslinie 69 zwischen zweitem unteren Feld 56 und zweitem Außenflächenfeld 44 um jeweils ca. 90° gefaltet, so daß die beiden Außenflächenfelder 42 und 44 parallel sich gegenüber liegen. Danach kann der Zuschnittbogen 40 entlang der Faltungslinien 69 zwischen zweitem Innenflächenfeld 48 und innerem unteren Feld 58 um ca. 90° (in entgegengesetzte Richtung) und entlang der beiden Faltungslinien 69, die das zweite obere Feld 52 begrenzen, um ca. 90° gefaltet werden, so daß das innere untere Feld 58 auf dem ersten unteren Feld 54 aufliegt und mit diesem durch Kleben verbunden wird. Durch Faltung u.m ca. 90° entlang der beiden Faltungslinien 69, die das erste; obere Feld 50 begrenzen, liegen die beiden Innenflächenfelder 46 und 48 aneinander an und die beiden vom zweiten Innenflächenfeld 4 8 gebildeten Laschen 67 werden mit dem ersten Innenflächenfeld 46 verklebt.
Aus dem ersten Innenflächenfeld 46 wird an der Faltungslinie 69 zum ersten oberen Feld 50 und aus dem zweiten Innenflachenfeld 48 an der Faltungslinie 69 zum zweiten oberen Feld 52 jeweils eine Lasche 65 ausgeschnitten oder jeweils eine in dem Zuschnittbogen vorgefertigte Lasche 65 herausgeklappt. Diese
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Laschen 65 sind im Bereich der Faltungslinie 69 mit dem ersten oberen Feld 50 beziehungsweise mit dem zweiten oberen Feld verbunden. Die Laschen 65 weisen in einem Abstand von ca. 4 mm zwei runde Grifflöcher 64 auf, die einen Durchmesser von ca. 2 0 mm haben. Die Laschen 65 werden durch eine parallel zu den Faltungslinien 69 verlaufende Faltungslinie 63 in zwei gleich große Bereiche 65a und 65b unterteilt. Bei der Herstellung der Verpackung 100 werden die beiden Laschen 65 so gefaltet, daß sie zwischen den Teilverpackungen 102 (Fig. 1, Fig. 2) liegen. Die zwei Laschen 65 werden an ihren unteren Bereichen 65b miteinander verklebt, so daß die unteren Bereiche 65b der beiden Laschen 65 miteinander verbunden sind und die beiden oberen Bereiche 65a der Laschen 65 an den Faltungslinien 63 aneinander liegen und das in der Mitte faltbare Flächenelement 110 (Fig. 2) bilden.
Das erste 46 und das zweite 48 Innenflächenfeld ist entlang der Außenkanten winklig verlängert. Bei der Herstellung der Verpackung 100 werden diese winkligen Verlängerungen des ersten Innenflächenfeldes 4 6 mit dem ersten unteren Feld 54 beziehungsweise mit dem Feld 58 und die winkligen Verlängerungen des zweiten Innenflächenfeldes 48 mit dem zweiten unteren Feld 56 verklebt, wodurch die Seitenflächen der Verpackung teilweise bedeckt werden und die Laschen 108 (Fig. 1) bilden.
Fig. 4 zeigt eine Verpackung 200 für sechs (in Fig. 4 nicht gezeigte) Zigarettenpackungen, ähnlich der Verpackung 100 der Fig. 1. Die Verpackung 200 besteht ebenfalls aus zwei Teilverpackungen 202, wobei jede Teilverpackung 202 jeweils drei Zigarettenpackungen aufnehmen kann. Die Seitenflächen der Verpackung 200 sind, im Gegensatz zur Verpackung 100 der Fig. 1, nicht bedeckt. Die beiden Teilverpackungen 202 sind entlang ihrer ersten Längskanten 204 gelenkig und entlang ihrer zweiten Längskanten 206 durch ein in der Mitte faltbares Flächenelement 210 miteinander verbunden. Das Flächenelement 210 befindet sich im gefalteten Zustand zwischen den Teilverpackungen 202 und ist teilweise an der Seite der Verpackung 200 sichtbar. In jede Teilverpackung 202 können drei Ziga-
rettenpackungen eingebracht werden, die so nebeneinander angeordnet werden, wie es bereits in Fig. 1 beschrieben wurde. Dabei ist jeweils ein Teil der ersten und der letzten nebeneinander liegenden Zigarettenpackungen von der Verpackung nicht bedeckt und somit sichtbar. Die Verpackung 20 0 wurde aus einem einzigen zusammenhängenden Zuschnitt 10 (Fig. 6). hergestellt und besteht aus etwa 0,4 mm starkem Karton. Die Verpackung 200 kann ebenfalls an der Außen- und/oder Innenseite bedruckt werden.
Fig. 5 zeigt die Verpackung 200 aus Fig. 4 mit gestrecktem Flächenelement 210. Wenn die beiden Teilverpackungen 202 um ihre ersten Längskanten 204 geschwenkt werden, wird, das gefaltete Flächenelement 210, das die Teilverpackungen 2 02 entlang ihrer zweiten Längskanten 206 miteinander verbindet, gestreckt. Das Flächenelement 210 ist in der Mitte längs der Faltungslinie 205 faltbar und weist zwei runde Grifflöcher zum bequemen Tragen der Verpackung 200 auf.
Fig. 6 zeigt einen für die Herstellung der in Fig. 4 und Fig. 5 beschriebenen Verpackung 200 verwendeten Zuschnittbogen Der Zuschnittbogen 10 ist rechteckig und setzt sich, aus hintereinander angeordneten rechteckigen Feldern zusammen, wobei jeweils eine Längsseite des oberen Feldes an eine Längsseite des nachfolgenden (darunter liegenden) Feldes grenzt.
Der Zuschnittbogen 10 weist nacheinander von oben r.ach unten folgende Felder auf: ein oberes Außenflächenfeld 32, unterteilt in vier gleichgroße Bereiche 32a und 32b, eir. erstes Außenflächenfeld 12, ein erstes unteres Feld 24, ein zweites unteres Feld 26, ein zweites Außenflächenfeld 14, ein zweites oberes Feld 22, ein zweites Innenflächenfeld 18, ein erstes Innenflächenfeld 16 und ein erstes oberes Feld 20 a.uf, wobei die untere Seite des oberes Außenflächenfeld 32 an die obere Seite des ersten Außenflächenfeldes 12, die gegenüberliegende untere Seite des ersten Außenflächenfeldes 12 an die obere Seite des ersten unteren Feldes 24, die gegenüberliegende
untere Seite des ersten unteren Feldes 24 an die obere Seite des zweiten unteren Feldes 26, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten unteren Feldes 26 an die obere Seite des zweiten Außenflächenfeld 14, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten Außenflächenfeld 14 an die obere Seite des zweiten oberen Feldes 22, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten oberen Feldes 22 an die obere Seite des zweiten Innenflächenfeldes 18, die gegenüberliegende untere Seite des zweiten Innenflächenfeldes 18 an die obere Seite des ersten
&iacgr;&ogr; Innenflächenfeldes 16 und die gegenüberliegende untere Seite des ersten Innenflächenfeldes 16 an die obere Seite des ersten oberen Feldes 20 grenzt. Jeweils an der Grenze zwischen zwei Feldern befindet sich eine Faltungslinie 39. An diesen Faltungslinien 3 9 wird der Zuschnitt 10 zur Verpackung 200 gefaltet, wobei alle Faltungen um ca. 90° und in die gleiche Richtung erfolgen, außer die Faltung zwischen erstem 16 und zweitem 18 Innenflächenfeld, die in die entgegengesetzte Richtung erfolgt, so daß der Winkel zwischen den beiden Feldern im geschlossenen Zustand 0° und im geöffneten beziehungsweise gestreckten Zustand der Verpackung 200 ca. 10° bis 50°, vorzugsweise 30°, beträgt. Die Faltung entlang- der Faltungslinie 3 9 zwischen erstem 24 und zweitem 26 unteren Feld erfolgt ebenfalls in entgegengesetzte Richtung·, jedoch nur um einen Winkel von < 90°, insbesondere 5° bis 15°, und dient dann zum Aufklappen der Verpackung 200.
Bei der Herstellung der Verpackung 200 wird der Zuschnittbogen 10 entlang der Faltungslinie 39 zwischen erstem Inr.enflächenfeld 16 und erstem oberen Feld 20 um ca. 90° und er.tlang der Faltungslinie 39 zwischen erstem 16 und zweitem 18 Innenflächenfeld (in entgegengesetzte Richtung) gefaltet., so daß die beiden Innenflächenfelder 16 und 18 aneinander liegen. Anschließend erfolgt die Faltung um ca. 90° entlang^ der beiden Faltungslinien 39, die das zweite obere Feld 22 begrenzen. Im nächsten Schritt erfolgt die Faltung des Zuschnittbogens 10 an der Faltungslinie 3 9 zwischen erstem unteren Feld 24 und erstem Außenflächenfeld 12 und an der Faltungslinie 3 9 zwischen zweitem unteren Feld 26 und zweitem Außen!:lächenfeld
14 um jeweils ca. 90°, so daß die beiden Außenflächenfelder und 14 sich parallel und jeweils gegenüber den aneinander anliegenden Innenflächenfeldern 16 und 18 befinden. Die Faltungslinie 3 9 zwischen den beiden Innenflächenfeldern 16 und 18 liegt dann der Faltungslinie 3 9 zwischen den beiden unteren Feldern 24 und 26 auf. Diese beiden Faltungslinien bilden bei der fertigen Verpackung 200 die gelenkicfe Verbindung der beiden Teilverpackungen 202 entlang ihrer ersten Längskanten 204 (Fig. 4 und Fig. 5). Um diese Lage zu fixieren, wird vom ersten Innenflächenfeld 16 an der Faltungslinie 3 9 zwischen den beiden Innenflächenfeldern 16 und 18 durch einen Ausschnitt 36 eine Lasche 37 gebildet, die mit dem ersten unteren Feld 24 verklebt wird. Alternativ könnte diese Fixierung auch über eine Lasche 3 7 vom zweiten Innenf lächenfeld 18, die mit dem zweiten unteren Feld 26 verklesbt wird, erreicht werden.
Abschließend erfolgt die Faltung entlang der Faltungslinie 3 zwischen erstem Außenflächenfeld 12 und oberem Außenflächenfeld 32 um ca. 90°. Das obere Außenflächenfeld 32 weist parallel zur Faltungslinie 39, die zwischen oberem Außenflächenfeld 32 und erstem Außenflächenfeld 12 liegt:, drei Faltungslinien 31 auf, die das obere Außenflächenfeld 32 in vier gleichgroße Bereiche 32a und 32b unterteilen. Bei der Herstellung der Verpackung 200 werden die Bereiche 32a auf das erste 20 und das zweite 22 obere Feld aufgelegt und mit diesen verklebt (siehe 208 in Fig. 4 und Fig. 5). Die beiden mittleren Bereiche 32b bilden das in der Mitte faltbare Flächenelement 210 der Verpackung 200 (Fig. 5) und enthalten in einem Abstand von ca. 40 mm zwei runde Grifflöcher 34, d..e jeweils einen Durchmesser von ca. 2 0 mm haben. Durch Bewegung um die Faltlinien 31 kann die Verpackung 200 auf- beziehungsweise zugeklappt werden.
Claims (21)
1. Verpackung (100, 200) für die Aufnahme von zwei oder mehr Waren, die aus zwei Teilverpackungen (102, 202) besteht, wobei jede Teilverpackung (102, 202) jeweils mindestens eine erste (104, 204) und eine zweite (106, 206) geradlinige Längskante aufweist und die Teilverpackungen (102, 202) so zueinander angeordnet sind, daß die Teilverpackungen (102, 202) entlang ihrer ersten Längskanten (104, 204) miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung entlang der ersten Längskanten (104, 204) gelenkig ist und daß die Teilverpackungen (102, 202) entlang ihrer zweiten Längskanten (106, 206) durch ein, in, der Mitte faltbares, Flächenelement (110, 210) miteinander verbunden sind.
2. Verpackung (100, 200) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verpackung (100, 200) durch das Falten eines einzigen zusammenhängenden Zuschnittes hergestellt ist.
3. Verpackung (100, 200) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilverpackungen (102, 202) quaderförmig ausgebildet sind.
4. Verpackung (200) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen der Teilverpackungen (202) vom Zuschnitt nicht bedeckt sind.
5. Verpackung (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen der Teilverpackungen (102) vom Zuschnitt wenigstens teilweise bedeckt sind.
6. Verpackung (100, 200) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das gefaltete Flächenelement (110, 210) zwischen den beiden zweiten Längskanten (106, 206) gestreckt wird, wenn die beiden Teilverpackungen (102, 202) um die ersten Längskanten (104, 204) geschwenkt werden.
7. Verpackung (100, 200) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Flächenelement (110, 210) einen Handgriff aufweist.
8. Verpackung (100, 200) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff durch Grifflöcher (112, 212) gebildet ist.
9. Zuschnittbogen (10) zur Herstellung einer Verpackung (200) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit einem ersten (12) und einem zweiten (14) Außenflächenfeld, einem ersten (16) und, einem zweiten (18) Innenflächenfeld, einem ersten oberen (20) und einem zweiten oberen (22) Feld, einem ersten unteren (24) und einem zweiten unteren (26) Feld und einem oberen Außenflächenfeld (32), wobei eine Seite des oberen Außenflächenfeldes (32) an eine Seite des ersten Außenflächenfeldes (12), die gegenüberliegende Seite des ersten Außenflächenfeldes (12) an eine Seite des ersten unteren Feldes (24), die gegenüberliegende Seite des ersten unteren Feldes (24) an eine Seite des zweiten unteren Feldes (26), die gegenüberliegende Seite des zweiten unteren Feldes (26) an eine Seite des zweiten Außenflächenfeldes (14), die gegenüberliegende Seite des zweiten Außenflächenfeldes (14) an eine Seite des zweiten oberen Feldes (22), die gegenüberliegende Seite des zweiten oberen Feldes (22) an eine Seite des zweiten Innenflächenfeldes (18), die gegenüberliegende Seite des zweiten Innenflächenfeldes (18) an eine Seite des ersten Innenflächenfeldes (16) und die gegenüberliegende Seite des ersten Innenflächenfeldes (16) an eine Seite des ersten oberen Feldes (20) grenzt.
10. Zuschnittbogen (10) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich jeweils an der Grenze zwischen zwei Feldern eine Faltungslinie (39) befindet und daß der Zuschnitt (10) an diesen Faltungslinien (39) zur Verpackung (200) faltbar ist.
11. Zuschnittbogen (10) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß sich im oberen Außenflächenfeld (32), parallel zur Faltungslinie (39) zwischen oberem Außenflächenfeld (32) und erstem Außenflächenfeld (12), drei Faltungslinien (31) befinden, an denen das obere Außenflächenfeld (32) faltbar ist.
12. Zuschnittbogen (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Außenflächenfeld (32) mindestens eine Ausnehmung (34) zur Bildung eines Griffloches (34) vorgesehen ist.
13. Zuschnittbogen (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß vom ersten Innenflächenfeld (16) und/oder vom zweiten Innenflächenfeld (18) an der Faltungslinie (39) zwischen den beiden Innenflächenfeldern (16, 18) durch einen Ausschnitt (36) mindestens eine Lasche (37) gebildet wird, wobei bei der Herstellung der Verpackung (200), wenn die Lasche (37) von dem ersten Innenflächenfeld (16) gebildet ist, die Lasche (37) mit dem ersten unteren Feld (24) verklebbar ist und/oder, wenn die Lasche (37) von dem zweiten Innenflächenfeld (18) gebildet ist, diese Lasche (37) mit dem zweiten unteren Feld (26) verklebbar ist.
14. Zuschnittbogen (10) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Faltungslinie (39), zwischen dem ersten (16) und dem zweiten (18) Innenflächenfeld und die Faltungslinie (39) zwischen dem ersten unteren (24) und dem zweiten unteren (26) Feld Perforationen und/oder Einschnitte aufweist.
15. Zuschnittbogen (40) zur Herstellung einer Verpackung (100) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 mit einem ersten (42) und einem zweiten (44) Außenflächenfeld, einem ersten (46) und einem zweiten (48) Innenflächenfeld, einem ersten oberen (50) und einem zweiten oberen (52) Feld, einem ersten unteren (54) und einem zweiten unteren (56) Feld und einem inneren unteren Feld (58), wobei eine Seite des ersten Innenflächenfeldes (46) an eine Seite des ersten oberen Feldes (50), die gegenüberliegende Seite des ersten oberen Feldes (50) an eine Seite des ersten Außenflächenfeldes (42), die gegenüberliegende Seite des ersten Außenflächenfeldes (42) an eine Seite des ersten unteren Feldes (54), die gegenüberliegende Seite des ersten unteren Feldes (54) an eine Seite des zweiten unteren Feldes (56), die gegenüberliegende Seite des zweiten unteren Feldes (56) an eine Seite des zweiten Außenflächenfeldes (44), die gegenüberliegende Seite des zweiten Außenflächenfeldes (44) an eine Seite des zweiten oberen Feldes (52), die gegenüberliegende Seite des zweiten oberen Feldes (52) an eine Seite des zweiten Innenflächenfeldes (48) und die gegenüberliegende Seite des zweiten Innenflächenfeldes (48) an eine Seite des inneren unteren Feldes (58) grenzt.
16. Zuschnittbogen (40) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß sich jeweils an der Grenze zwischen zwei Feldern eine Faltungslinie (69) befindet und daß der Zuschnitt (40) an diesen Faltungslinien (69) zur Verpackung (100) faltbar ist.
17. Zuschnittbogen (40) nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem ersten Innenflächenfeld (46) an der Faltungslinie (69) zum ersten oberen Feld (50) und aus dem zweiten Innenflächenfeld (48) an der Faltungslinie (69) zum zweiten oberen Feld (52) durch einen Ausschnitt jeweils eine Lasche (65) gebildet wird.
18. Zuschnittbogen (40) nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Laschen (65) jeweils mit mindestens einer Ausnehmung zur Bildung eines Griffloches (64) versehen und bei der Herstellung der Verpackung (100) teilweise miteinander verklebbar sind.
19. Zuschnittbogen (40) nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß vom zweiten Innenflächenfeld (48) an der Faltungslinie (69) zum inneren unteren Feld (58) mindestens eine Lasche (67) gebildet wird, die bei der Herstellung der Verpackung (100) mit dem ersten Innenflächenfeld (46) verklebbar ist.
20. Zuschnittbogen (40) nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß das innere untere Feld (58) bei der Herstellung der Verpackung (100) mit dem ersten unteren Feld (54) verklebbar ist.
21. Zuschnitt (40) nach einem der Ansprüche 15 bis 20, zur Herstellung der Verpackung (100) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste (46) und das zweite Innenflächenfeld (48) entlang ihrer Außenkanten winklig verlängert sind und diese winkligen Verlängerungen mit dem ersten (54) und dem zweiten unteren Feld (56) zur Bildung der teilweisen Bedeckung der Seitenflächen der Verpackung (100) verklebbar sind.
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| DE20215214U DE20215214U1 (de) | 2002-10-01 | 2002-10-01 | Verpackung für die Aufnahme von Waren und Zuschnittbogen für deren Herstellung |
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