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DE1208683B - Aus einem Zuschnitt faltbare Verpackung fuer Dosen od. dgl. - Google Patents

Aus einem Zuschnitt faltbare Verpackung fuer Dosen od. dgl.

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Publication number
DE1208683B
DE1208683B DER31729A DER0031729A DE1208683B DE 1208683 B DE1208683 B DE 1208683B DE R31729 A DER31729 A DE R31729A DE R0031729 A DER0031729 A DE R0031729A DE 1208683 B DE1208683 B DE 1208683B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cans
blank
packaging
closure
fields
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DER31729A
Other languages
English (en)
Inventor
Charles Sheldon-Williams
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Reed Paper Group Ltd
Original Assignee
Reed Paper Group Ltd
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Filing date
Publication date
Application filed by Reed Paper Group Ltd filed Critical Reed Paper Group Ltd
Publication of DE1208683B publication Critical patent/DE1208683B/de
Pending legal-status Critical Current

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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Aus einem Zuschnitt faltbare Verpackung für Dosen od. dgl.
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für mehrere Behälter, insbesondere Konservenbüchsen und -dosen (Kannen, Kanister) od. dgl. aus einem Zuschnitt, der zu einem an den Schmalseiten offenen Verpakungsbehälter um eine einzige Reihe oder eine Doppelreihe von Dosen od. dgl. herum erstellt wird.
  • Die Erfindung ist insbecndere anwendbar auf zylindrische Behälter mit metallischen Abschlußmitteln, die in der üblichen Weise so auf den Dosenkörper aufgebracht werden, daß sie an jedem Ende einen Umfangswulst bilden, dessen Außendurchmesser größer ist als der des Dosenkörpers, so daß er über diesen seitlich etwas hinausragt. Ganzmetallbüchsen oder Dosen dieser letztgenannten Konstruktion sind allgemein gebräuchlich, insbesondere in der Lebensmittel-Konservenindustrie, jedoch kann diese Verschlußart auch bei Behältern verwendet werden, deren Dosenkörper nichtmetallisch ist, beispielsweise aus einem gewickelten Papier- oder Papprohr besteht.
  • Auf einander gegenüberliegenden Stirnseiten offene Verpackungen für in Reihen neben- bzw. hintereinan der aufgestellte, rohrförmigen Rumpf aufweisende Kannen. Kanister, Konservendosen. insbesondere für einen Randwulst od. dgl. aufweisende Behälter wurden schon vielfach derart ausgebildet, daß sie aus einem rechteckigen Zuschnitt aus Karton od. dgl. faltbar sind, der mittels Faltlinien aneinandergelenkte Boden-, Seiten-, Kopf- bzw. Verschlußteilflächen oder -felder aufweist. Dabei ist es auch schon bekannt, an den End- oder Verschlußteilflächen bzw. -feldern des Zuschnitts Verschließmittel in Form von in Schlitze einsteckbaren Zungen sowie an den Zuschnittsfeldern die Behälterränder bei aufgestellter Verpackung teilweise aufnehmende Schlitze und abklappbare. die einzelnen Behälter im gegenseitigen Abstand haltende Laschen od. dgl. vorzusehen.
  • Verpackungen der letztgenannten Art in vorteilhafer und einfacher Weise derart zu gestalten, daß sie mit Behältern bzw. Dosen gefüllt beim Tragen in dem den Durchgriff der Laschen durch die Schlitze umgebenden Bereich mit Sicherheit nicht einreißen, ist Aufgabe der Erfindung.
  • Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß bei einer Verpa.kung der letztgenannten Art erfindungsgemäß der Zuschnitt am einen Ende eine mit dem einen Verschlußfeld über eine Faltlinie verbundene Lasche aufweist, die bei Aufnahme einer Einzelreihe von Behältern zwischen deren Rümpfen und dem diesen benachbart aufgestellten Seitenfeld, bei Aufnahme mehrerer nebeneinanderliegender Reihen von Behältem auch wahlweise zwischen deren einander zuge- kehrten Rümpfen abklappbar angeordnet ist, während das gegenüberliegende Ende des Zuschnitts mit einer im Abstand voneinander je über eine Faltlinien augelenkte Zungen aufweisenden Lasche versehen ist, die bei Aufnahme einer Einzelreihe von Behältern an das benachbarte Seitenfeld, bei Aufnahme mehrerer nebeneinanderliegender Reihen von Behältern auch wahlweise an ein zusätzlich mit diesem Seitenfeld gelenkig verbundenes Verschlul3feld angelenkt ist, wobei jeweils bei aufgestellter Verpackung die Zungen durch längs der Faltlinie der Lasche des gegenüberliegenden Zuschnittendes im Abstand voneinander entsprechend vorgesehene Schlitze frei hindurchführbar und mit ihren nach innen um 1800 umlegbaren abgerundeten Enden an die Innenfläche des Oberrandes eines zugehörigen Behälters anlegbar sind.
  • Nad einem weiteren Merkmal der Erfindung weist bei einem fünf aneinandergelenkte Felder - Verschlußfeld, Seitenfeld, Bodenfeld, Seitenfeld, Verschlußfeld - aufweisenden Zuschnitt das mittlere Bodenfeld eine Breite auf, die dem doppelten, größten Durchmesser eines zur Verpackung gelangenden Behärters entspricht und gleich der Summe der Breiten der beiden äußeren Verschlußfelder ist.
  • Erfindungsgemäß erstreckt sich ferner jeder der eine Zunge aufnehmenden Schlitze mit dem größten Teil seiner Breite in das der diesen Schlitzen zugehörigen Lasche benachbarte Verschlußfeld hinein.
  • Schließlich schlägt die Erfindung vor, daß das Ende jeder Zunge eine Kante aufweist, die in einer Krümmung verläuft, die der Krümmung der Innenfläche des Randwulstes der zu verpackenden Dose entspricht.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird bekannten Ausführungen von Verpackungen gegenüber der technische Fortschritt erzielt, daß die das Verschließen der Verpackung erwirkenden Zungen unter Spiel, d. h. frei durch die zugehörigen Schlitze hindurchgreifen können, wobei die diesen Schlitzen zugeordnete Lasche durch Fassen der Ränder der Schlitze unter die hochstehenden Behälterränder festgelegt ist, und hierdurch erreicht wird, daß Zerreißspannungen im Werkstoff des die Verpackungen ergebenden Zuschnitts an diesen Stellen nicht auftreten. Dieses wiederum erbringt den Vorteil, daß für die Herstellung solcher Verpackungen auch wesentlich schwächeres und billigeres Material verwendet werden kann, als es in der Regel angesichts des Gewichtes der Behälter zum Tragen dieser notwendig ist.
  • Nach der Erfindung wird das eine Ende des Zuschnitts in der aufgestellten, an den Schmalseiten offenen Verpackung durch die Lasche verankert, die entweder zwischen zwei Dosen oder zwei Reihen von Dosen oder zwischen einer Wand der Verpackung und der benachbarten Dose oder Reihe von Dosen gehalten wird, und das andere Ende des Zuschnitts durch die Verschlußzunge oder -zungen verankert.
  • Jedes der nach innen umgelegten Enden dieser Zungen stößt von innen an den hochstehenden Rand der entsprechenden Dose, wodurch ein seitliches Verrutschen der Zunge in der das andere Ende des Zuschnitts freigebenden Richtung verhindert wird und wobei jede umgefaltete Zunge sich durch den entsprechenden Schlitz hindurch bis hinter die aufgestellte Verpackung erstreckt und somit in ihrer Sperrlage gehalten wird.
  • Der Zuschnitt gemäß der Erfindung kann daher zu einer an den Schmalseiten der offenen Verpackung um eine einzige Reihe oder eine Doppelreihe von Dosen herumgelegt werden, ohne daß ein Verleimen oder Heften mittels Drahtklammern od. dgl. erforderlich wird, so daß das Aufstellen der Verpackung leicht von Hand erfolgen kann.
  • Jede Dose ist sowohl durch den oder die den Umfangsrand oder -wulst aufnehmenden Schlitze als auch durch eine Verschlußzunge, die in die Innenseite des hochstehenden Randes der Dose eingreift, gegenüber der Verpackung festgelegt und ist somit gegenüber Längsbewegungen innerhalb der Verpackung gesichert.
  • Für den um eine Reihe oder eine Doppelreihe von Dosen aufzustellenden Zuschnitt gemäß der Erfindung müssen die entsprechenden Enden, d. h. Deckel und Böden der Dosenreihe, mit denen die Verschlußzungen in Eingriff gelangen sollen, die erforderlichen Ränder haben. Wenn also die zu verpackenden Dosen nur an einem Ende mit einem solchen Rand versehen sind, dann müssen sie, bevor sie eingepackt werden, ganz einheitlich - jeweils den hochstehenden Dosenrand nach oben gerichtet - nebeneinandergestellt werden. Man hat jedoch bei Anwendung der Erfindung auf Konservenbüchsen und -dosen festgestellt, daß ein derartiger überstehender Rand normalerweise an beiden Dosenenden vorhanden ist, daher ist eine Ausrichtung der Büchsen, Dosen od. dgl. zu Beginn des Packvorganges praktisch nicht erforderlich.
  • Bei Anwendung der Erfindung auf Dosen mit seitlich vorstehendem Umfangsrand oder -wulst an beiden Dosenenden wird der Zuschnitt so geschlitzt, daß der aufgestellte Zuschnitt ein Paar Aufnahmeschlitze für jedes der beiden Enden jedes Behälters aufweist oder, wenn eine Doppelreihe von Dosen vorgesehen ist, jedes Behälterpaares der beiden Reihen.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, gleichgültig, ob die Aufnahmeschlitze für einen oder für beide Enden der Dose vorgesehen sind, die Aufnahmeschlitze so anzuordnen, daß die Seitenwandungen der aufgestellten Verpackung zwischen den in die Schlitze einfassenden Rändern oder Wülsten an den Dosenwandungen anliegen.
  • Zuschnitte gemäß der Erfindung können aus Karton, Pappe, Wellpappe oder ähnlichem Material verhältnismäßig geringen Gewichts gefertigt werden, und obwohl die Zuschnitte aus einzelnen beispielsweise mittels Klammernheftung oder Verleimung miteinander verbundenen Teilen hergestellt werden können, empfiehlt sich die Herstellung aus einem einzigen Stück, das durch Ausstanzen in die gewünschte Form gebracht und eingeritzt wird.
  • Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Aufsicht auf einen Zuschnitt zur Herstellung eines an den Schmalseiten offenen Verpakkungsbehälters gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, F i g. 2 eine perspektivische Ansicht einer aus dem Zuschnitt gemäß F i g. 1 hergestellten, an den Schmalseiten offenen Verpackung zur Aufnahme von drei Dosen od. dgl., wobei Teile derselben weggebrochen sind, um das Innere der Anordnung zu zeigen, Fig. 3 eine Aufsicht auf einen Zuschnitt gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel und F i g. 4 eine perspektivische Ansicht einer aus einem Zuschnitt gemäß F i g. 3 hergestellten, an den Schmalseiten offenen Verpackung zur Aufnahme von sechs Dosen od. dgl., wobei ebenfalls Teile derselben weggebrochen sind.
  • Fig. 1 zeigt einen einstückigen Zuschnitt zum Verpacken von drei Dosen zylindrischer Form zu einer Verpackungseinheit, wobei die Dosen einheitlich gleiche metallische Endverschlüsse haben, welche in der üblichen Weise aufgebracht sind und an jedem Ende einen den Endverschluß überragenden Umfangsrand oder -wulst aufweisen, der einen etwas größeren Durchmesser hat als der Dosenkörper, so daß er diesen seitlich überragt.
  • Der Zuschnitt weist im wesentlichen rechteckige Form auf und ist eingeritzt, um zwei die Seiten der Verpackung bildende Felder 1 und 2 und zwei Boden und Deckel bildende Felder 3 und 4 zu bilden, um die Endflächen und Seiten der drei Dosen zu umschließen.
  • Ein Ende des Zuschnitts wird durch eine erste Lasche 5 gebildet, die faltbar mit dem Endfeld 4, das nachstehend als Oberseitenfeld bezeichnet wird, verbunden ist und eine Verlängerung desselben darstellt.
  • Das andere Ende des Zuschnitts wird ebenfalls von einer zweiten Lasche 6 gebildet, die faltbar mit dem die Seitenwandung bildenden Feld 1 verbunden ist und eine Verlängerung desselben darstellt.
  • Die Lasche 6 ist mit drei Verschlußzungen 7 versehen, die durch Zwischenräume voneinander getrennt sind, die mit den Enden der drei Dosen, der Einfachheit halber nachstehend als »Dosenoberseiten « bezeichnet korrespondieren und auf diesen aufliegen. Folglich liegen bei einem um drei Dosen 8 herumgelegten Zuschnitt (Fig. 2) die Lasche 6 und die Zungen 7 auf dem Oberseitenfeld 4, und die mit dem Oberseitenfeld verbundene Lasche 5 liegt dann zwischen dem die Seitenwand bildenden Feld 1 und den Dosen.
  • Das Oberseitenfeld 4 weist drei im wesentlichen rechteckige Schlitze 9 auf, die, über seine Länge mit Abstand voneinander angeordnet, eingeschnitten sind, durch die die Verschlußzungen 7 hindurchgeschoben werden. wodurch ein Zugang zu den Oberseiten der Dosen gebildet wird. Diese Schlitze 9 erstrecken sich seitlich über die Faltlinie 10 zwischen dem Oberseitenfeld 4 und der Lasche 5. so daß diese Lasche hinter den seitlich vorstehenden Oberseitenrändern 11 der Dosen 8 erfaßt werden kann und darüber hinaus dicht an den Seiten der Dosen anliegt.
  • Jede Zunge 7 ist bei 12 quer eingeritzt, wodurch je ein umfaltbares Endteil 13 solcher Länge gebildet wird daß es wenn es bei erstellter Verpackung nach innen um im wesentlichen 1800 umgefaltet wird, mit seiner Endkante an die Innenseite des hochstehenden Vmfangsrandes 11 der entsprechenden Dose anschlägt oder nahe diesem zu liegen kommt. Die Enden der Zungen 7 sind leicht abgerundet, um einen größtmöglichen Kontakt mit den Dosenrändern zu erreichen.
  • Drei langgestreckte, mit Abstand voneinander angeordnete Aufnahmeschlitze 14, deren Längsachse dulch die Mitte der Bruchlinie bzw. Faltlinie verläuft sind zu schein den ciie Wandung bildenden Feldern 1 bis 4 und auf der Faltlinie zwischen der Lasche 6 und dem Seitenfeld 1 vorgesehen.
  • Die Aufiiahmesdilitze 14 fluchten mittig mit den drei zu X erpackenden Dosen und ergeben bei erstellter Verpackung an iedem Ende jeder Dose je zwei Schlitze zur Anfualime der seitlich vorstehenden Umfangsränder 11. der Dosen. Die Aufnahmeschlitze erstrecken sich in die die Seitenwandung bildenden Felder 1 und 2 mit einem Abstand. der gerade ausreicht. die Dosenränder aufzunehmen, so daß die Seitenwandungen der aufgestellten Verpackung die Nlantelflächen der Dosen tangieren.
  • Um den Zuschnitt um die Dosen herum aufzustellen werden die drei Dosen auf den Boden 3 aufgesetzt und ihre Bodenrandwülste in die in den Faltlinien zwischen den Seitenfeldern 1 und 2 und dem Bodenfeld 3 vorgesehenen Aufnahmeschlitze eingeschoben. Die Seitenfelder werden um die Dosenseiten herumgelegt, und das Oberseitenfeld 4 wird auf die Dosenoberseiten gefaltet. Die faltbar mit dem Oberseiten feld verbundene erste Lasche 5 wird zwischen die Dosen und die Seitenwandung 1 nach unten umgebogen wobei die seitlich vorstehenden Rand'vülste der Dosen in die Schlitze 9 im Oberseitenfeld in der ersten Lasche 5 eingeschoben werden. Die Verschluezungen 7 werden dabei durch Nachinnendrehen der Endteile 13 um im wesentlichen 1800 umgefaltet und durch die Schlitze 9 hindurch in das Oberseitenfeld 4 eingesdioben und hinter dem Oberseitenfeld 4 des Behälters festgehalten, während die Enden der Zungen 7 hinter die hochstehenden Randwülste 11 an den Dosenoberseiten fassen.
  • Die in die gefaltete Verpackung eingesetzten Dosen werden mittels der Aufnahmeschlitze 14 sowie der Verschlußzungen 7 festgehalten und in ihrer Lage fixiert. Darüber hinaus ist die Verschlußzungenkon- struktion derart daß durch Hantieren mit der Verpackungseinheit keine örtlichen Drall- und Zugkräfte auftreten. Als Ergebnis dieser Faktoren kann der Zuschnitt aus einem weniger dicken Karton gefertigt sein, als es sonst erforderlich wäre.
  • Gemäß dem in den Fig.3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein Zuschnitt zum Verpacken von zwei Reihen zu je drei Dosen der in Verbindung mit dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Art gestaltet. Dieser Zuschnitt weist ebenfalls im wesentlichen rechteckige Form auf und ist quer eingeritzt und ergibt ein den Boden bildendes Feld 3 zur Aufnahme der Böden zweier Dosen, zwei die Seitenwandungen bildende Felder 1 bzw. 2, die faltbar mit den gegenüberliegenden Seiten des den Boden bildenden Feldes verbunden sind, wobei jedes der Felder 1 und 2 die Außenseite einer Reihe von Dosen umschließt, und ein erstes und ein zweites Oberseitenfeld 4 bzw. 15, die mit den die Seitenwandungen bildenden Feldern 2 bzw. 1 faltbar verbunden sind. Das erste der die Oberseite bildenden Felder 4 hat eine Länge, die gerade ausreicht, die Oberseiten seiner drei an ihn angrenzenden Dosen 8 zu überdecken, und hat eine faltbar mit dem Feld verbundene Lasche 5, die von einem Ende des Zuschnitts gebildet wird. Im aufgestellten Zustand der Verpackung wird die Lasche 5 nach unten gebogen und faßt zwischen die beiden Dosenreihen ein. Das zweite Oberseitenfeld 15 hat eine Länge, die das erste Oberseitenfeld 4 um ein geringes Maß überlappt, und ist mit drei Verschlußzungen versehen, von denen je eine auf jeder der von dem ersten Oberseitenfeld 4 abgedeckten Dose aufliegt.
  • Das erste Oberseitenfeld 4 ist bei 9 geschlitzt, um die Zungen 7 aufzunehmen, und die Schlitze 9 erstrecken sich zu beiden Seiten der Faltlinien 10 zwischen dem Feld 4 und der Lasche 5, um zu ermöglichten daß die Lasche hinter die seitlich vorstehenden Randwülste der Dosen 8 faßt. Die Zungen 7 sind wie im ersten Ausführungsbeispiel quer eingeritzt, und die Verschlußanordnung entspricht der zuvor beschriebenen, wobei die leicht abgerundeten Enden der Zungen sich dort gegen die Innenseite der Dosen 8 anlegen, wo sie an die anderen Dosen 16 anstoßen.
  • Aufnahmeschlitze 14 sind mittig auf den Faltlinien in gleicher Weise, wie zuvor beschrieben, zwischen den Feldern vorgesehen, jedoch sind in diesem Fall die Dosen jeder Reihe oben und unten nur an deren Außenseite festgelegt.
  • Der Zusammenbau der Verpackung dieses zweiten Ausführungsbeispiels erfolgt im wesentlichen in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel und wird daher nicht nochmals beschrieben.
  • Der Verpackungsbehälter gemäß den F i g. 3 und 4 kann abgewandelt werden, indem das erste Oberseitenfeld 4 so verbreitert wird, daß es die Oberseiten beider Dosen überdeckt, wobei die Lasche 5 dann zwischen eine Seitenwandung der Verpackung und die daneben befindlichen Dosen zu liegen kommt.
  • Die Verschlußzungenanordnung kann dann unverändert bleiben, oder es kann alternativ das zweite Oberseitenfeld 15 weggelassen werden, und die Zungen 7 können unmittelbar mit dem Seitenfeld 1 faltbar verbunden sein oder Teil einer gelenkig mit diesem verbundenen Lasche sein, ähnlich dem Ausführungsbeispiel der F i g. 1 und 2.
  • Der in den Fig.3 und 4 dargestellte Zuschnitt kann abgewandelt werden, um eine größere oder kleinere Anzahl Dosen in jeder Reihe aufzunehmen.
  • Er kann auch so verkürzt werden, daß er zur Aufnahme von nur zwei Dosen dient. In gleicher Weise kann die Gestalt des Zuschnitts des Ausführungsbeispiels nach den F i g. 1 und 2 abgewandelt werden, um als Verpackung von zwei, vier oder mehr in einer einzigen Reihe angeordneten Dosen zu dienen.

Claims (4)

  1. Patentansprüche: 1. Auf einander gegenüberliegenden Stirnseiten offene, aus einem rechteckigen, mittels Faltlinien aneinandergelenkte Boden-, Seiten-, Kopf-bzw. Verschlußteilflächen bzw. -felder aufweisenden Zuschnitt aus Karton od. dgl. faltbare Verpackung für in Reihen neben- bzw. hintereinander aufgestellte, einen rohrförmigen Rumpf und einen Randwulst od. dgl. aufweisende Kannen, Kanister, Konservendosen, wobei an den End-oder Verschlußteilflächen bzw. -feldern des Zuschnitts Verschließmittel in Form von in Schlitze einsteckbaren Zungen sowie an den Zuschnittsfeldern die Behälterränder teilweise aufnehmende Schlitze und abklappbare, die einzelnen Behälter im gegenseitigen Abstand haltende Laschen od. dgl. vorgesehen sind, dadurch gekeunz e i c h n e t, daß der Zuschnitt am einen Ende mit dem einen Verschlußfeld (4) über eine Faltlinie (10) verbundene Lasche (5) aufweist, die bei Aufnahme einer Einzelreihe von Behältern (8) zwischen deren Rümpfen und dem diesen benachbart aufgestellten Seitenfeld (1), bei Aufnahme mehrerer nebeneinanderliegender Reihen von Behältern (8, 16) auch wahlweise zwischen deren einander zugekehrten Rümpfen abklappbar angeordnet ist, während das gegenüberliegende Ende des Zuschnitts mit einer im Abstand voneinander je über eine Faltlinie (12) angelenkte Zungen (7) aufweisenden Lasche(6) versehen ist, die bei Aufnahme einer Einzelreihe von Behältern (8) an das benachbarte Seitenfeld (1), bei Aufnahme mehrerer nebeneinanderliegender Reihen von Behältern (8, 16) auch wahlweise an ein zusätzlich mit diesem Seitenfeld (1) gelenkig verbundenes Verschlußfeld (15) angelenkt ist, wobei jeweils die Zungen (7) der aufgestellten Verpackung durch längs der Faltlinie (10) im Abstand voneinander entsprechend vorgesehene Schlitze(9) frei hindurchführbar und mit ihren nach innen um 1800 umlegbaren abgerundeten Enden (13) an die Innenfläche des Oberrandes eines zugehörigen Behälters (8) anlegbar sind.
  2. 2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem fünf aneinandergelenkte Felder - Verschlußfeld(lS), Seitenfeld (1), Bodenfeld (3), Seitenfeld (2), Verschlußfeld (4) - aufweisenden Zuschnitt das mittlere Bodenfeld (3) eine Breite aufweist, die dem doppelten, größten Durchmesser eines der zur Verpackung gelangenden Behälter (8 bzw. 16) entspricht und gleich der Summe der Breiten der beiden äußeren Verschlußfelder (4, 15) ist.
  3. 3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der eine Zunge (7) aufnehmenden Schlitze (9) sich mit dem größten Teil seiner Breite in das der Lasche (5) benachbarte Verschlußteilfeld (4) hinein erstreckt.
  4. 4. Verpackung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende (13) jeder Zunge (7) eine Kante aufweist, die in einer Krümmung verläuft, die der Krümmung der Innenfläche des Randwulstes der zu verpackenden Dosen (8) entspricht. ~~~~~~~~ In Betracht gezogene Druckschriften: USA.-Patentschriften Nr. 2 786 572, 2 867 320, 2933867.
DER31729A 1960-12-20 1961-12-20 Aus einem Zuschnitt faltbare Verpackung fuer Dosen od. dgl. Pending DE1208683B (de)

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Publication Number Publication Date
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DE (1) DE1208683B (de)

Cited By (3)

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