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Aus einem Zuschnitt faltbare Verpackung für Dosen od. dgl.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für mehrere Behälter,
insbesondere Konservenbüchsen und -dosen (Kannen, Kanister) od. dgl. aus einem Zuschnitt,
der zu einem an den Schmalseiten offenen Verpakungsbehälter um eine einzige Reihe
oder eine Doppelreihe von Dosen od. dgl. herum erstellt wird.
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Die Erfindung ist insbecndere anwendbar auf zylindrische Behälter
mit metallischen Abschlußmitteln, die in der üblichen Weise so auf den Dosenkörper
aufgebracht werden, daß sie an jedem Ende einen Umfangswulst bilden, dessen Außendurchmesser
größer ist als der des Dosenkörpers, so daß er über diesen seitlich etwas hinausragt.
Ganzmetallbüchsen oder Dosen dieser letztgenannten Konstruktion sind allgemein gebräuchlich,
insbesondere in der Lebensmittel-Konservenindustrie, jedoch kann diese Verschlußart
auch bei Behältern verwendet werden, deren Dosenkörper nichtmetallisch ist, beispielsweise
aus einem gewickelten Papier- oder Papprohr besteht.
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Auf einander gegenüberliegenden Stirnseiten offene Verpackungen für
in Reihen neben- bzw. hintereinan der aufgestellte, rohrförmigen Rumpf aufweisende
Kannen. Kanister, Konservendosen. insbesondere für einen Randwulst od. dgl. aufweisende
Behälter wurden schon vielfach derart ausgebildet, daß sie aus einem rechteckigen
Zuschnitt aus Karton od. dgl. faltbar sind, der mittels Faltlinien aneinandergelenkte
Boden-, Seiten-, Kopf- bzw. Verschlußteilflächen oder -felder aufweist. Dabei ist
es auch schon bekannt, an den End- oder Verschlußteilflächen bzw. -feldern des Zuschnitts
Verschließmittel in Form von in Schlitze einsteckbaren Zungen sowie an den Zuschnittsfeldern
die Behälterränder bei aufgestellter Verpackung teilweise aufnehmende Schlitze und
abklappbare. die einzelnen Behälter im gegenseitigen Abstand haltende Laschen od.
dgl. vorzusehen.
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Verpackungen der letztgenannten Art in vorteilhafer und einfacher
Weise derart zu gestalten, daß sie mit Behältern bzw. Dosen gefüllt beim Tragen
in dem den Durchgriff der Laschen durch die Schlitze umgebenden Bereich mit Sicherheit
nicht einreißen, ist Aufgabe der Erfindung.
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Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß bei einer Verpa.kung der letztgenannten
Art erfindungsgemäß der Zuschnitt am einen Ende eine mit dem einen Verschlußfeld
über eine Faltlinie verbundene Lasche aufweist, die bei Aufnahme einer Einzelreihe
von Behältern zwischen deren Rümpfen und dem diesen benachbart aufgestellten Seitenfeld,
bei Aufnahme mehrerer nebeneinanderliegender Reihen von Behältem auch wahlweise
zwischen deren einander zuge-
kehrten Rümpfen abklappbar angeordnet ist, während
das gegenüberliegende Ende des Zuschnitts mit einer im Abstand voneinander je über
eine Faltlinien augelenkte Zungen aufweisenden Lasche versehen ist, die bei Aufnahme
einer Einzelreihe von Behältern an das benachbarte Seitenfeld, bei Aufnahme mehrerer
nebeneinanderliegender Reihen von Behältern auch wahlweise an ein zusätzlich mit
diesem Seitenfeld gelenkig verbundenes Verschlul3feld angelenkt ist, wobei jeweils
bei aufgestellter Verpackung die Zungen durch längs der Faltlinie der Lasche des
gegenüberliegenden Zuschnittendes im Abstand voneinander entsprechend vorgesehene
Schlitze frei hindurchführbar und mit ihren nach innen um 1800 umlegbaren abgerundeten
Enden an die Innenfläche des Oberrandes eines zugehörigen Behälters anlegbar sind.
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Nad einem weiteren Merkmal der Erfindung weist bei einem fünf aneinandergelenkte
Felder - Verschlußfeld, Seitenfeld, Bodenfeld, Seitenfeld, Verschlußfeld - aufweisenden
Zuschnitt das mittlere Bodenfeld eine Breite auf, die dem doppelten, größten Durchmesser
eines zur Verpackung gelangenden Behärters entspricht und gleich der Summe der Breiten
der beiden äußeren Verschlußfelder ist.
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Erfindungsgemäß erstreckt sich ferner jeder der eine Zunge aufnehmenden
Schlitze mit dem größten Teil seiner Breite in das der diesen Schlitzen zugehörigen
Lasche benachbarte Verschlußfeld hinein.
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Schließlich schlägt die Erfindung vor, daß das Ende jeder Zunge eine
Kante aufweist, die in einer Krümmung verläuft, die der Krümmung der Innenfläche
des Randwulstes der zu verpackenden Dose entspricht.
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Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird bekannten Ausführungen
von Verpackungen gegenüber der technische Fortschritt erzielt, daß die das Verschließen
der Verpackung erwirkenden Zungen unter Spiel, d. h. frei durch die zugehörigen
Schlitze hindurchgreifen können, wobei die diesen Schlitzen zugeordnete Lasche durch
Fassen der Ränder der Schlitze unter die hochstehenden Behälterränder festgelegt
ist, und hierdurch erreicht wird, daß Zerreißspannungen im Werkstoff des die Verpackungen
ergebenden Zuschnitts an diesen Stellen nicht auftreten. Dieses wiederum erbringt
den Vorteil, daß für die Herstellung solcher Verpackungen auch wesentlich schwächeres
und billigeres Material verwendet werden kann, als es in der Regel angesichts des
Gewichtes der Behälter zum Tragen dieser notwendig ist.
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Nach der Erfindung wird das eine Ende des Zuschnitts in der aufgestellten,
an den Schmalseiten offenen Verpackung durch die Lasche verankert, die entweder
zwischen zwei Dosen oder zwei Reihen von Dosen oder zwischen einer Wand der Verpackung
und der benachbarten Dose oder Reihe von Dosen gehalten wird, und das andere Ende
des Zuschnitts durch die Verschlußzunge oder -zungen verankert.
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Jedes der nach innen umgelegten Enden dieser Zungen stößt von innen
an den hochstehenden Rand der entsprechenden Dose, wodurch ein seitliches Verrutschen
der Zunge in der das andere Ende des Zuschnitts freigebenden Richtung verhindert
wird und wobei jede umgefaltete Zunge sich durch den entsprechenden Schlitz hindurch
bis hinter die aufgestellte Verpackung erstreckt und somit in ihrer Sperrlage gehalten
wird.
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Der Zuschnitt gemäß der Erfindung kann daher zu einer an den Schmalseiten
der offenen Verpackung um eine einzige Reihe oder eine Doppelreihe von Dosen herumgelegt
werden, ohne daß ein Verleimen oder Heften mittels Drahtklammern od. dgl. erforderlich
wird, so daß das Aufstellen der Verpackung leicht von Hand erfolgen kann.
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Jede Dose ist sowohl durch den oder die den Umfangsrand oder -wulst
aufnehmenden Schlitze als auch durch eine Verschlußzunge, die in die Innenseite
des hochstehenden Randes der Dose eingreift, gegenüber der Verpackung festgelegt
und ist somit gegenüber Längsbewegungen innerhalb der Verpackung gesichert.
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Für den um eine Reihe oder eine Doppelreihe von Dosen aufzustellenden
Zuschnitt gemäß der Erfindung müssen die entsprechenden Enden, d. h. Deckel und
Böden der Dosenreihe, mit denen die Verschlußzungen in Eingriff gelangen sollen,
die erforderlichen Ränder haben. Wenn also die zu verpackenden Dosen nur an einem
Ende mit einem solchen Rand versehen sind, dann müssen sie, bevor sie eingepackt
werden, ganz einheitlich - jeweils den hochstehenden Dosenrand nach oben gerichtet
- nebeneinandergestellt werden. Man hat jedoch bei Anwendung der Erfindung auf Konservenbüchsen
und -dosen festgestellt, daß ein derartiger überstehender Rand normalerweise an
beiden Dosenenden vorhanden ist, daher ist eine Ausrichtung der Büchsen, Dosen od.
dgl. zu Beginn des Packvorganges praktisch nicht erforderlich.
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Bei Anwendung der Erfindung auf Dosen mit seitlich vorstehendem Umfangsrand
oder -wulst an beiden Dosenenden wird der Zuschnitt so geschlitzt, daß der aufgestellte
Zuschnitt ein Paar Aufnahmeschlitze für jedes der beiden Enden jedes Behälters aufweist
oder, wenn eine Doppelreihe von Dosen vorgesehen ist, jedes Behälterpaares der beiden
Reihen.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, gleichgültig, ob die Aufnahmeschlitze
für einen oder für beide Enden der Dose vorgesehen sind, die Aufnahmeschlitze so
anzuordnen, daß die Seitenwandungen der aufgestellten Verpackung zwischen den in
die Schlitze einfassenden Rändern oder Wülsten an den Dosenwandungen anliegen.
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Zuschnitte gemäß der Erfindung können aus Karton, Pappe, Wellpappe
oder ähnlichem Material verhältnismäßig geringen Gewichts gefertigt werden, und
obwohl die Zuschnitte aus einzelnen beispielsweise mittels Klammernheftung oder
Verleimung miteinander verbundenen Teilen hergestellt werden können, empfiehlt sich
die Herstellung aus einem einzigen Stück, das durch Ausstanzen in die gewünschte
Form gebracht und eingeritzt wird.
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Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden an Hand der Zeichnungen
erläutert. Es zeigt F i g. 1 eine Aufsicht auf einen Zuschnitt zur Herstellung eines
an den Schmalseiten offenen Verpakkungsbehälters gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, F i g. 2 eine perspektivische Ansicht einer aus dem Zuschnitt gemäß
F i g. 1 hergestellten, an den Schmalseiten offenen Verpackung zur Aufnahme von
drei Dosen od. dgl., wobei Teile derselben weggebrochen sind, um das Innere der
Anordnung zu zeigen, Fig. 3 eine Aufsicht auf einen Zuschnitt gemäß einem zweiten
Ausführungsbeispiel und F i g. 4 eine perspektivische Ansicht einer aus einem Zuschnitt
gemäß F i g. 3 hergestellten, an den Schmalseiten offenen Verpackung zur Aufnahme
von sechs Dosen od. dgl., wobei ebenfalls Teile derselben weggebrochen sind.
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Fig. 1 zeigt einen einstückigen Zuschnitt zum Verpacken von drei
Dosen zylindrischer Form zu einer Verpackungseinheit, wobei die Dosen einheitlich
gleiche metallische Endverschlüsse haben, welche in der üblichen Weise aufgebracht
sind und an jedem Ende einen den Endverschluß überragenden Umfangsrand oder -wulst
aufweisen, der einen etwas größeren Durchmesser hat als der Dosenkörper, so daß
er diesen seitlich überragt.
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Der Zuschnitt weist im wesentlichen rechteckige Form auf und ist
eingeritzt, um zwei die Seiten der Verpackung bildende Felder 1 und 2 und zwei Boden
und Deckel bildende Felder 3 und 4 zu bilden, um die Endflächen und Seiten der drei
Dosen zu umschließen.
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Ein Ende des Zuschnitts wird durch eine erste Lasche 5 gebildet,
die faltbar mit dem Endfeld 4, das nachstehend als Oberseitenfeld bezeichnet wird,
verbunden ist und eine Verlängerung desselben darstellt.
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Das andere Ende des Zuschnitts wird ebenfalls von einer zweiten Lasche
6 gebildet, die faltbar mit dem die Seitenwandung bildenden Feld 1 verbunden ist
und eine Verlängerung desselben darstellt.
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Die Lasche 6 ist mit drei Verschlußzungen 7 versehen, die durch Zwischenräume
voneinander getrennt sind, die mit den Enden der drei Dosen, der Einfachheit halber
nachstehend als »Dosenoberseiten
« bezeichnet korrespondieren und
auf diesen aufliegen. Folglich liegen bei einem um drei Dosen 8 herumgelegten Zuschnitt
(Fig. 2) die Lasche 6 und die Zungen 7 auf dem Oberseitenfeld 4, und die mit dem
Oberseitenfeld verbundene Lasche 5 liegt dann zwischen dem die Seitenwand bildenden
Feld 1 und den Dosen.
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Das Oberseitenfeld 4 weist drei im wesentlichen rechteckige Schlitze
9 auf, die, über seine Länge mit Abstand voneinander angeordnet, eingeschnitten
sind, durch die die Verschlußzungen 7 hindurchgeschoben werden. wodurch ein Zugang
zu den Oberseiten der Dosen gebildet wird. Diese Schlitze 9 erstrecken sich seitlich
über die Faltlinie 10 zwischen dem Oberseitenfeld 4 und der Lasche 5. so daß diese
Lasche hinter den seitlich vorstehenden Oberseitenrändern 11 der Dosen 8 erfaßt
werden kann und darüber hinaus dicht an den Seiten der Dosen anliegt.
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Jede Zunge 7 ist bei 12 quer eingeritzt, wodurch je ein umfaltbares
Endteil 13 solcher Länge gebildet wird daß es wenn es bei erstellter Verpackung
nach innen um im wesentlichen 1800 umgefaltet wird, mit seiner Endkante an die Innenseite
des hochstehenden Vmfangsrandes 11 der entsprechenden Dose anschlägt oder nahe diesem
zu liegen kommt. Die Enden der Zungen 7 sind leicht abgerundet, um einen größtmöglichen
Kontakt mit den Dosenrändern zu erreichen.
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Drei langgestreckte, mit Abstand voneinander angeordnete Aufnahmeschlitze
14, deren Längsachse dulch die Mitte der Bruchlinie bzw. Faltlinie verläuft sind
zu schein den ciie Wandung bildenden Feldern 1 bis 4 und auf der Faltlinie zwischen
der Lasche 6 und dem Seitenfeld 1 vorgesehen.
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Die Aufiiahmesdilitze 14 fluchten mittig mit den drei zu X erpackenden
Dosen und ergeben bei erstellter Verpackung an iedem Ende jeder Dose je zwei Schlitze
zur Anfualime der seitlich vorstehenden Umfangsränder 11. der Dosen. Die Aufnahmeschlitze
erstrecken sich in die die Seitenwandung bildenden Felder 1 und 2 mit einem Abstand.
der gerade ausreicht. die Dosenränder aufzunehmen, so daß die Seitenwandungen der
aufgestellten Verpackung die Nlantelflächen der Dosen tangieren.
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Um den Zuschnitt um die Dosen herum aufzustellen werden die drei
Dosen auf den Boden 3 aufgesetzt und ihre Bodenrandwülste in die in den Faltlinien
zwischen den Seitenfeldern 1 und 2 und dem Bodenfeld 3 vorgesehenen Aufnahmeschlitze
eingeschoben. Die Seitenfelder werden um die Dosenseiten herumgelegt, und das Oberseitenfeld
4 wird auf die Dosenoberseiten gefaltet. Die faltbar mit dem Oberseiten feld verbundene
erste Lasche 5 wird zwischen die Dosen und die Seitenwandung 1 nach unten umgebogen
wobei die seitlich vorstehenden Rand'vülste der Dosen in die Schlitze 9 im Oberseitenfeld
in der ersten Lasche 5 eingeschoben werden. Die Verschluezungen 7 werden dabei durch
Nachinnendrehen der Endteile 13 um im wesentlichen 1800 umgefaltet und durch die
Schlitze 9 hindurch in das Oberseitenfeld 4 eingesdioben und hinter dem Oberseitenfeld
4 des Behälters festgehalten, während die Enden der Zungen 7 hinter die hochstehenden
Randwülste 11 an den Dosenoberseiten fassen.
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Die in die gefaltete Verpackung eingesetzten Dosen werden mittels
der Aufnahmeschlitze 14 sowie der Verschlußzungen 7 festgehalten und in ihrer Lage
fixiert. Darüber hinaus ist die Verschlußzungenkon-
struktion derart daß durch Hantieren
mit der Verpackungseinheit keine örtlichen Drall- und Zugkräfte auftreten. Als Ergebnis
dieser Faktoren kann der Zuschnitt aus einem weniger dicken Karton gefertigt sein,
als es sonst erforderlich wäre.
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Gemäß dem in den Fig.3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
ein Zuschnitt zum Verpacken von zwei Reihen zu je drei Dosen der in Verbindung mit
dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen Art gestaltet. Dieser Zuschnitt weist
ebenfalls im wesentlichen rechteckige Form auf und ist quer eingeritzt und ergibt
ein den Boden bildendes Feld 3 zur Aufnahme der Böden zweier Dosen, zwei die Seitenwandungen
bildende Felder 1 bzw. 2, die faltbar mit den gegenüberliegenden Seiten des den
Boden bildenden Feldes verbunden sind, wobei jedes der Felder 1 und 2 die Außenseite
einer Reihe von Dosen umschließt, und ein erstes und ein zweites Oberseitenfeld
4 bzw. 15, die mit den die Seitenwandungen bildenden Feldern 2 bzw. 1 faltbar verbunden
sind. Das erste der die Oberseite bildenden Felder 4 hat eine Länge, die gerade
ausreicht, die Oberseiten seiner drei an ihn angrenzenden Dosen 8 zu überdecken,
und hat eine faltbar mit dem Feld verbundene Lasche 5, die von einem Ende des Zuschnitts
gebildet wird. Im aufgestellten Zustand der Verpackung wird die Lasche 5 nach unten
gebogen und faßt zwischen die beiden Dosenreihen ein. Das zweite Oberseitenfeld
15 hat eine Länge, die das erste Oberseitenfeld 4 um ein geringes Maß überlappt,
und ist mit drei Verschlußzungen versehen, von denen je eine auf jeder der von dem
ersten Oberseitenfeld 4 abgedeckten Dose aufliegt.
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Das erste Oberseitenfeld 4 ist bei 9 geschlitzt, um die Zungen 7
aufzunehmen, und die Schlitze 9 erstrecken sich zu beiden Seiten der Faltlinien
10 zwischen dem Feld 4 und der Lasche 5, um zu ermöglichten daß die Lasche hinter
die seitlich vorstehenden Randwülste der Dosen 8 faßt. Die Zungen 7 sind wie im
ersten Ausführungsbeispiel quer eingeritzt, und die Verschlußanordnung entspricht
der zuvor beschriebenen, wobei die leicht abgerundeten Enden der Zungen sich dort
gegen die Innenseite der Dosen 8 anlegen, wo sie an die anderen Dosen 16 anstoßen.
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Aufnahmeschlitze 14 sind mittig auf den Faltlinien in gleicher Weise,
wie zuvor beschrieben, zwischen den Feldern vorgesehen, jedoch sind in diesem Fall
die Dosen jeder Reihe oben und unten nur an deren Außenseite festgelegt.
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Der Zusammenbau der Verpackung dieses zweiten Ausführungsbeispiels
erfolgt im wesentlichen in gleicher Weise wie beim ersten Ausführungsbeispiel und
wird daher nicht nochmals beschrieben.
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Der Verpackungsbehälter gemäß den F i g. 3 und 4 kann abgewandelt
werden, indem das erste Oberseitenfeld 4 so verbreitert wird, daß es die Oberseiten
beider Dosen überdeckt, wobei die Lasche 5 dann zwischen eine Seitenwandung der
Verpackung und die daneben befindlichen Dosen zu liegen kommt.
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Die Verschlußzungenanordnung kann dann unverändert bleiben, oder es
kann alternativ das zweite Oberseitenfeld 15 weggelassen werden, und die Zungen
7 können unmittelbar mit dem Seitenfeld 1 faltbar verbunden sein oder Teil einer
gelenkig mit diesem verbundenen Lasche sein, ähnlich dem Ausführungsbeispiel der
F i g. 1 und 2.
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Der in den Fig.3 und 4 dargestellte Zuschnitt kann abgewandelt werden,
um eine größere oder
kleinere Anzahl Dosen in jeder Reihe aufzunehmen.
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Er kann auch so verkürzt werden, daß er zur Aufnahme von nur zwei
Dosen dient. In gleicher Weise kann die Gestalt des Zuschnitts des Ausführungsbeispiels
nach den F i g. 1 und 2 abgewandelt werden, um als Verpackung von zwei, vier oder
mehr in einer einzigen Reihe angeordneten Dosen zu dienen.