DE19731641C2 - Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgereinheit - Google Patents
Fahrrad- oder Zweirad-GepäckträgereinheitInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgereinheit
mit einem Gepäckträger, der eine Gepäckablage hat, sowie mit einem
Transportbehältnis, das mittels zumindest eines Befestigungsmittels
an wenigstens einer Befestigungsstelle befestigbar ist, wobei der
Gepäckträger an zumindest einer Längsseite wenigstens eine solche
Befestigungsstelle hat, die in oder unterhalb der Ablageebene der
Gepäckablage angeordnet ist und wobei die wenigstens eine
Befestigungsstelle auf einer schrägen Längsachse vorgesehen ist,
welche Längsachse in die dem Fahrer abgewandte Richtung nach oben
orientiert ist.
Herkömmliche Fahrrad-Gepäckträger weisen eine Gepäckablage auf,
die etwa parallel zur Fahrebene des betreffenden Fahrrades angeordnet
ist. Diese Gepäckablage wird durch einen Bügel umgrenzt, der aus
einem umlaufenden Draht gebildet ist. Viele Packtaschen -
insbesondere solche, die auch als Rucksack getragen werden können -
sind an dem die Gepäckablage seitlich begrenzenden Bügelabschnitt
befestigbar. Die vorbekannten Packtaschen weisen dazu meist zwei,
etwa in gleicher Höhe und mit Abstand voneinander angeordnete
Befestigungsschlaufen oder Befestigungshaken auf, die an zwei
Befestigungsstellen des entsprechenden Bügelabschnitts befestigt
werden können.
Insbesondere voluminöse Fahrrad-Packtaschen behindern den
Radfahrer während des Tretens. Man hat daher auch bereits Fahrrad-
Packtaschen geschaffen, die vergleichsweise schmal und lang sind.
Solche vergleichsweise langen Fahrrad-Packtaschen bewirken zusätzlich
auch einen günstigen, nach unten versetzten Schwerpunkt.
Auch vergleichsweise schmale und lange Fahrrad-Packtaschen können
jedoch dem Fahrer während des Tretens im Wege stehen.
Aus der US 5 271 540 ist bereits eine Fahrrad-Gepäckträgereinheit
der eingangs erwähnten Art bekannt, die im wesentlichen aus einem
Gepäckträger mit horizontal orientierter Gepäckablage sowie zumindest
einem kofferförmigen Transportbehältnis besteht. Zur Befestigung
des Transportbehältnisses ist an beiden Längsseiten des vorbekannten
Gepäckträgers jeweils eine Befestigungsstelle vorgesehen, die als
ein, in die dem Fahrer abgewandte Richtung nach oben orientierter
Befestigungsbügel ausgestaltet ist. An der dem Gepäckträger
zugewandten Seite des Transportbehältnisses ist ein Einhängehaken
als Befestigungsmittel vorgesehen, der entsprechend der schrägen
Befestigungsstelle am Gepäckträger ebenfalls derart schräg am
Transportbehältnis angeordnet ist, daß die Ober- und die Unterseite
dieses Transportbehältnisses etwa parallel zur Gepäckablage
verlaufen.
Wegen der speziellen Einhängehaken und ihrer schrägen Anordnung
ist das vorbekannte Transportbehältnis jedoch nicht an üblichen
Fahrrad-Gepäckträgern einsetzbar. Darüber hinaus steht das
Transportbehältnis auch der vorbekannten Gepäckträgereinheit mit
seinem spitz zulaufenden Frontabschnitt derart in Fahrtrichtung
vor, daß der Fahrer beim Treten behindert wird.
Es besteht daher insbesondere die Aufgabe, eine Fahrrad- oder
Zweirad-Gepäckträgereinheit mit einem vielseitig einsetzbaren
Gepäckträger zu schaffen, an dem eine Packtasche oder dergleichen
Transportbehältnis möglichst günstig befestigt werden kann.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht bei der Fahrrad-
oder Zweirad-Gepäckträgereinheit der eingangs erwähnten Art
insbesondere darin, daß das Transportbehältnis quaderförmig
ausgebildet ist und entweder mittels eines einzigen, sich in
Längsrichtung erstreckenden Befestigungsmittels befestigbar ist
oder dazu mehrere Befestigungsmittel hat, die am Transportbehältnis
voneinander beabstandet in gleicher Höhe angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgereinheit
weist einen Gepäckträger mit Gepäckablage auf, der auf zumindest
einer Gepäckträger-Längsseite wenigstens eine Befestigungsstelle
hat, welche auf einer schrägen, in die dem Fahrer abgewandte Richtung
nach oben orientierten Längsachse vorgesehen ist. An dieser
wenigstens einen Befestigungsstelle ist ein Transportbehältnis
mittels mindestens einem Befestigungsmittel befestigbar, wobei dem
Transportbehältnis entweder ein einziges, sich in Längsrichtung
erstreckendes Befestigungsmittel zugeordnet sein oder das
Transportbehältnis mehrere Befestigungsmittel aufweisen kann, die
am Transportbehältnis voneinander beabstandet in gleicher Höhe
angeordnet sind. Die am Gepäckträger der erfindungsgemäßen Fahrrad-
oder Zweirad-Gepäckträgereinheit auf einer, in die dem Fahrer
abgewandte Richtung schräg nach oben angeordnete Linie vorgesehenen
Befestigungsstellen geben der daran befestigten Packtasche oder
dergleichen Transportbehältnis eine entsprechend schräge Anordnung
vor, obwohl die an der Packtasche oder am Transportbehältnis
befindlichen Befestigungsmittel daran voneinander beabstandet in
gleicher Höhe angeordnet sind. Damit wird insbesondere der
Teilbereich einer Packtasche oder dergleichen Transportbehältnis
an die Außenseite des Fahrrades oder Zweirades bewegt, der
andernfalls beim Treten den Tretkurbeln bzw. den darauf befindlichen
Füßen des Fahrers im Wege steht.
Ein Vorschlag gemäß der Erfindung sieht vor, daß die Befestigungs
stelle(n) durch zumindest einen Befestigungsbügel gebildet ist
(sind). Weist der Gepäckträger der erfindungsgemäßen Fahrrad- oder
Zweirad-Gepäckträgereinheit zumindest zwei Befestigungsstellen auf,
von denen die dem Fahrer abgewandte Befestigungsstelle oberhalb
einer dem Fahrer demgegenüber zugewandten Befestigungsstelle
angeordnet ist, kann die obere Befestigungsstelle durch einen, die
Gepäckablage umgrenzenden Bügel oder Bügelabschnitt gebildet sein,
während ein separater Befestigungsbügel demgegenüber beispielsweise
als untere Befestigungsstelle dient.
An zumindest einer Längsseite des Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgers
kann ein, sich in Längsrichtung erstreckender Befestigungsbügel
vorgesehen sein. An diesem längsseitigen Befestigungsbügel kann
eine Packtasche, eine Getränkekiste oder dergleichen Trans
portbehältnis mittels eines einzigen, sich ebenfalls in Längsrichtung
erstreckenden Befestigungsmittels eingehakt oder dergleichen
befestigt werden. Möglich ist aber auch, daß an der Packtasche oder
dergleichen Transportbehältnis zumindest zwei, voneinander
beabstandete Befestigungsmittel vorgesehen sind, denen am
Befestigungsbügel eine entsprechende Anzahl von Befestigungsstellen
zugeordnet sind. Dabei ist jeweils die dem Fahrer abgewandte
Befestigungsstelle oberhalb einer dem Fahrer demgegenüber
zugewandten Befestigungsstelle des Befestigungsbügels vorgesehen.
Um beispielsweise eine Packtasche bei Bedarf mit ihrem unteren
Taschenbereich möglichst weit aus dem Wege räumen zu können, kann
es vorteilhaft sein, wenn der Neigungswinkel des (der) Befestigungs
bügel(s) verstellbar ist. Durch die Verstellung des Neigungswinkels
läßt sich somit der untere Taschenbereich auch nachträglich noch
variabel mehr oder weniger weit aus dem Tretkurbelbereich des
Fahrrades bewegen. Dazu sieht eine konstruktiv besonders einfache
und leicht handhabbare Ausführungsform gemäß der Erfindung vor,
daß am Gepäckträger das dem Fahrer abgewandte Bügelende schwenkbar
gelagert und der dem Fahrer zugewandte Endbereich des Befestigungs
bügels verstellbar und festlegbar gehalten ist.
Eine andere vorteilhafte Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht
vor, daß zumindest an einer Längsseite des Gepäckträgers wenigstens
zwei, als Befestigungsstellen ausgebildete Bügelabschnitte vorgesehen
sind. Bei dieser Ausführungsform weist der Fahrrad- oder Zweirad-
Gepäckträger unabhängig von der Gepäckablage zumindest zwei,
unterhalb der Gepäckablage angeordnete und als Befestigungsstellen
ausgebildete Bügelabschnitte auf. Eine Packtasche oder ein anderes
Transportbehältnis kann somit sowohl an den separaten Bügelab
schnitten in einer schräg angeordneten Halteposition als auch
gegebenenfalls an einem die Gepäckablage umgrenzenden und etwa
parallel zur Fahrebene angeordneten Bügel oder Bügelabschnitt des
Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgers in einer demgegenüber etwa
horizontalen Halteposition befestigt werden. Darüber hinaus steht
bei dieser Ausführungsform auch eine Gepäckablage mit einer
ungeschmälerten Gepäckablage zur Verfügung.
Eine weitere Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß
die zwei benachbarten Bügelabschnitte durch einen im Bereich der
Ablageebene der Gepäckablage angeordneten Bügel- oder Gepäckträger
abschnitte miteinander verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform
sind die als Befestigungsstellen ausgebildeten Bügelabschnitte
jeweils an der Außenseite der Gepäckablage angeordnet und als
Bestandteil eines umlaufenden und die Gepäckablage umgrenzenden
Bügels vorgesehen. Um jedoch gleichzeitig auch ein auf der
Gepäckablage befindliches Behältnis oder dergleichen Transportgut
in einer etwa parallel zur Fahrebene angeordneten Ablageebene halten
zu können, ist zwischen den schräg zueinander angeordneten
Bügelabschnitten ein Bügel- oder Gepäckträgerabschnitt vorgesehen,
der etwa in der Ablageebene der Gepäckablage und vorzugsweise
parallel zur Fahrebene angeordnet ist.
Ähnlich wie auch herkömmliche Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträger,
kann auch der Gepäckträger der erfindungsgemäßen Fahrrad- oder
Zweirad-Gepäckträgereinheit als Bügel- oder Drahtgestell ausgebildet
sein. Möglich ist aber auch, daß zumindest die Gepäckablage mit
den als Befestigungsstellen vorgesehenen Bügelabschnitten als
Spritz- oder Druckgußteil ausgebildet ist.
Eine konstruktiv besonders einfache und leicht herstellbare
Ausführungsform gemäß der Erfindung sieht vor, daß die als
Befestigungsstellen vorgesehenen Bügelabschnitte Teilabschnitte
des die Gepäckablage begrenzenden, umlaufenden Bügels sind.
Um auf der Gepäckablage des Gepäckträgers beispielsweise Getränkeki
sten oder andere Gepäckstücke in einer etwa parallel zur Fahrebene
angeordneten Ablageebene halten zu können, wird eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der die Gepäckablage etwa parallel zur Fahrebene
des Fahrrades oder Zweirades angeordnet ist.
Um ein ungleichmäßiges Verrutschen der insbesondere auf beiden
Längsseiten des Gepäckträgers befestigten Packtaschen oder
dergleichen Transportbehältnisse zu verhindern, ist es vorteilhaft,
wenn an dem zumindest einen Befestigungsbügel oder Bügelabschnitt
wenigstens ein Schiebeanschlag vorgesehen ist. Dabei kann es
vorteilhaft sein, wenn der Schiebeanschlag verstellbar ist.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsbeispiele in Verbindung
mit den Ansprüchen sowie der Zeichnung. Die einzelnen Merkmale können
je für sich oder zu mehreren bei einer Ausführungsform gemäß der
Erfindung verwirklicht sein.
Es zeigt:
Fig. 1 einen Fahrrad-Gepäckträger in einer perspektivischen
Darstellung, der an seinen beiden Längsseiten jeweils
einen, in die dem Fahrer abgewandte Richtung nach oben
orientierten Bügel zum Befestigen einer Packtasche oder
dergleichen Behältnisses aufweist,
Fig. 2 einen Fahrrad-Gepäckträger in einer perspektivischen
Darstellung, der an seinen beiden Längsseiten jeweils
zwei, als Befestigungsstellen ausgebildete Bügelab
schnitte hat,
Fig. 3 einen Fahrrad-Gepäckträger in einer perspektivischen
Darstellung, bei dem die als Befestigungsstellen
vorgesehenen Bügelabschnitte Teilabschnitte eines die
Gepäckablage begrenzenden und um die Gepäckablage
umlaufenden Bügels sind, und
Fig. 4 einen Fahrrad-Gepäckträger, bei dem die Gepäckablage
mit den an den Längsseiten als Befestigungsstellen
vorgesehenen Bügelabschnitten als Druckgußteil ausge
bildet ist, wobei der Fahrrad-Gepäckträger in einer
perspektivischen Darstellung (Fig. 4a) und einer
Seitenansicht (Fig. 4b) gezeigt ist.
In den Fig. 1 bis 3 sind verschiedene Fahrrad-Gepäckträger 10, 20,
30 dargestellt, die eine etwa parallel zur Fahrebene angeordnete
Gepäckablage 2 aufweisen. An der Unterseite der Gepäckablage 2 steht
beidseits jeweils eine, in Richtung zur Fahrebene orientierte
Befestigungsstrebe 3 vor, die an der - hier nicht dargestellten -
Achse des Vorderrades oder Hinterrades befestigt werden kann.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Fahrrad-Gepäckträger 10, 20,
30 können - wie üblich - mit weiteren - hier ebenfalls nicht
dargestellten Befestigungsmitteln, die beispielsweise im vorderen
Bereich der Gepäckablage 2 vorgesehen sind, an der Vorderradgabel
oder an den Hinterbaustreben des Fahrradrahmens befestigt sein.
Wie aus einem Vergleich der Fig. 1 bis 3 deutlich wird, weisen die
hier dargestellten Fahrrad-Gepäckträger 10, 20, 30 an ihren
Längsseiten jeweils zumindest eine und vorzugsweise wenigstens zwei
voneinander beabstandete Befestigungsstellen 4a, 4b auf, die im
wesentlichen auf einer schrägen Längsache L vorgesehen sind, welche
Längsachse L in die dem Fahrer abgewandte Richtung nach oben
orientiert ist. An diesen Befestigungsstellen 4a, 4b kann eine
Packtasche, eine Getränkekiste oder dergleichen Transportbehältnis
in einer schrägen Anordnung derart befestigt werden, daß dieses -
hier nicht weiter dargestellte - Transportbehältnis mit seinem
bodenseitigen Endbereich vom Fahrer wegweist. An diesem Trans
portbehältnis ist dazu wenigstens ein Befestigungsmittel vorgesehen,
wobei dieses Befestigungsmittel sich rechtwinklig zur Längsachse
des Transportbehältnisses erstreckt oder wobei mehrere Befestigungs
mittel auf einer rechtwinklig zur Längsachse des Transportbehält
nisses orientierten Linie angeordnet sind.
Mit Hilfe dieser schräg angeordneten Befestigungsstellen 4a, 4b
lassen sich herkömmliche Packtaschen, Getränkekisten oder andere
voluminöse Behältnisse derart am Fahrrad-Gepäckträger befestigen,
daß deren unterer, der Fahrbahn zugewandter End- oder Bodenbereich
in die dem Fahrer abgewandte Richtung orientiert ist. Damit wird
insbesondere der Teilbereich einer Packtasche oder eines anderen
Behältnisses an die Außenseite des Fahrrades oder Zweirades bewegt,
der andernfalls beim Treten den Tretkurbeln beziehungsweise den
darauf befindlichen Füßen des Fahrers im Wege steht.
Die Befestigungsstellen 4a, 4b, die auf einer, in die dem Fahrer
abgewandte Richtung schräg nach oben angeordneten Linie vorgesehen
sind, geben der daran befestigten Packtasche oder dergleichen
Behältnis eine entsprechend schräge Anordnung vor, selbst wenn die
an der Packtasche oder am Behältnis befindlichen Befestigungsmittel
voneinander beabstandet in gleicher Höhe angeordnet sind.
Der in Fig. 1 dargestellte Fahrrad-Gepäckträger 10 hat an seinen
beiden Längsseiten jeweils einen, sich in Fahrtrichtung erstreckenden
Befestigungsbügel 5. An diesen längsseitigen Befestigungsbügeln
5 kann eine Packtasche, eine Getränkekiste oder dergleichen
Transportbehältnis mittels eines einzigen, sich ebenfalls in
Längsrichtung erstreckenden Befestigungsmittels eingehakt oder
dergleichen befestigt werden. Sind an der Packtasche oder dergleichen
Transportbehältnis demgegenüber zumindest zwei, voneinander
beabstandete Befestigungsmittel vorgesehen, werden diesen
Befestigungsmitteln eine entsprechende Anzahl voneinander
beabstandeter Befestigungsstellen 4a, 4b an den Befestigungsbügeln
5 zugeordnet. An diesen Befestigungsstellen 4a, 4b können die am
Transportgut vorgesehenen Befestigungsschlaufen, Befestigungshaken
oder dergleichen Befestigungsmittel eingehakt oder dergleichen
angebracht werden. Um eine Packtasche oder ein anderes Trans
portbehältnis bei Bedarf mit dem bodenseitigen Endbereich aus dem
Aktionsbereich des Fahrers bewegen zu können, ist der Neigungswinkel
der in die dem Fahrer abgewandte Richtung nach oben orientierten
Befestigungsbügel 5 verstellbar. Dazu ist am Fahrrad-Gepäckträger
10 das dem Fahrer abgewandte Bügelende 5a schwenkbar gelagert und
der dem Fahrer zugewandte Endbereich 5b des Befestigungsbügels 5
verstellbar und festlegbar gehalten. Der Fahrrad-Gepäckträger 10
weist ein Halteteil 6 auf, an dem kreisbogenförmig in Abstand
zueinander angeordnete Befestigungsöffnungen 7 für eine Befestigungs
schraube 8 vorgesehen sind, die an dem dem Fahrer zugewandten
Bügelende 5b jedes Befestigungsbügels 5 vorgesehen ist.
Der in Fig. 2 dargestellte Fahrrad-Gepäckträger 20 weist
demgegenüber an seinen beiden Längsseiten zwei voneinander
beabstandete Bügelabschnitte 9, 14 auf, welche die Befestigungs
stellen 4a, 4b bilden. Diese Bügelabschnitte 9, 14 werden durch
einen, etwa in der Ablageebene der Gepäckablage 2 angeordneten
Bügelabschnitt 11 miteinander verbunden.
Während der als Befestigungsstelle 4a dienende Bügelabschnitt 9
einen Teilabschnitt des die Gepäckablage außenseitig umgrenzenden
Bügels bildet, ist der Bügelabschnitt 14 zwischen dem um die
Gepäckablage umlaufenden Bügel und der Befestigungsstrebe 3
vorgesehen.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Fahrrad-Gepäckträger 30 sind die
beiden, als Befestigungsstellen 4a, 4b vorgesehenen Bügelabschnitte
9, 14 als Teilabschnitte des die Gepäckablage begrenzenden und um
die Gepäckablage umlaufenden Bügels ausgebildet. Ähnlich wie beim
Fahrrad-Gepäckträger 20 in Fig. 2 werden auch die beiden Bügelab
schnitte 9, 14 über einen etwa in der Ablageebene der Gepäckablage
2 des Fahrrad-Gepäckträgers 30 angeordneten Bügelabschnitt 11
miteinander verbunden, der ebenfalls einen Teil- oder Mittel
abschnitt des um die Gepäckablage 3 umlaufenden Bügels bildet.
Trotz der in ihrer Höhe versetzt zueinander angeordneten Bügelab
schnitte 9, 14 kann auf der Gepäckablage 2 der Fahrrad-Gepäckträger
20, 30 somit beispielsweise eine Getränkekiste oder ein anderes
Transportgut in einer etwa parallel zur Fahrebene angeordneten
Ablageebene mitgeführt werden. Zu diesem Zweck reicht auch das dem
Fahrer abgewandte Ende des Bügelabschnittes 9 etwa bis in die
Ablageebene der Gepäckablage 2 des Fahrrad-Gepäckträgers 30.
In Fig. 4 ist die Gepäckablage 2 eines ansonsten nicht weiter
dargestellten Fahrrad-Gepäckträgers 40 dargestellt, die in ihren
wesentlichen Merkmalen dem Gepäckträger 30 aus Fig. 3 entspricht.
Wie Fig. 4 zeigt, ist jedoch die Gepäckablage 2 des Fahrrad-
Gepäckträgers 40 mit den als Befestigungsstellen 4a, 4b vorgesehenen
Bügelabschnitten 9, 14 als metallenes Druckgußteil ausgebildet.
Die Gepäckablage 2 des Fahrrad-Gepäckträgers 40 kann mit Hilfe -
hier nicht weiter dargestellter - Befestigungsstreben mit dem
Fahrradrahmen bzw. dem Fahrrad verbunden werden. Dazu sind an der
Unterseite der Gepäckablage 2 voneinander beabstandete Befestigungs
öffnungen vorgesehen, an welchen die Befestigungsstreben mittels
entsprechenden Befestigungsschrauben anschraubbar sind.
Da die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Fahrrad-Gepäckträger 10,
20, 30 und 40 nicht nur die auf einer in die dem Fahrer abgewandte
Richtung schräg nach oben angeordneten Längsachse vorgesehenen
Befestigungsstellen 4a, 4b aufweisen, sondern darüber hinaus auch
etwa in der Ablageebene der Gepäckablage 2 und somit in etwa gleicher
Höhe angeordnete Bügelabschnitte haben, können an den hier
dargestellten Fahrrad-Gepäckträgern 10, 20, 30 und 40 Packtaschen,
Getränkekisten oder andere Transportbehältnisse in unter
schiedlichen Haltepositionen längsseitig befestigt werden. Während
nämlich die in ihrer Höhe versetzt zueinander angeordneten
Befestigungsstellen 4a, 4b eine schräg orientierte Halteposition
des Frachtgutes erlauben, kann das Frachtgut gegebenenfalls in einer
in Fahrtrichtung versetzten Anordnung bei Bedarf an den etwa in
der Ablageebene angeordneten Bügelabschnitten auch in einer etwa
parallel zur Fahrebene angeordneten Halteposition befestigt werden.
Darüber hinaus weisen die hier dargestellten Fahrrad-Gepäckträger
10, 20, 30 und 40 auch die vorzugsweise etwa parallel zur Fahrebene
angeordnete Gepäckablage 2 auf, auf der weitere Behältnisse oder
anderes Frachtgut mitgeführt werden kann. Die hier dargestellten
Fahrrad-Gepäckträger 10, 20, 30 und 40 weisen dazu an ihrer
Gepäckablage 2 jeweils einen gegen eine Rückstellkraft aufschwenk
baren Haltebügel 13 auf, der das auf der Gepäckablage 2 befindliche
Transportgut in üblicher Weise einspannt und festhält. Zusätzlich
oder statt dessen können aber auch gummielastische Haltebänder
vorgesehen sein, die mit ihren Bandenden am Fahrrad-Gepäckträger
befestigt sind und das Frachtgut zwischen sich und der Gepäckablage
2 einspannen.
Die hier dargestellten Gepäckträger sind vielseitig einsetzbar und
können zum Transport auch voluminösen Frachtgutes verwendet werden,
wobei Packtaschen, Getränkekisten oder andere Transportbehältnisse
an den Fahrrad-Gepäckträgern derart befestigt werden können, daß
diese Transportbehältnisse dem Fahrer praktisch nicht störend im
Wege stehen.
Claims (11)
1. Fahrrad- oder Zweirad-Gepäckträgereinheit mit einem Gepäck
träger (10, 20, 30, 40), der eine Gepäckablage (2) hat, sowie
mit einem Transportbehältnis, das mittels zumindest eines
Befestigungsmittels an wenigstens einer Befestigungsstelle
(4a, 4b) befestigbar ist, wobei der Gepäckträger (10, 20, 30,
40) an zumindest einer Längsseite wenigstens eine solche
Befestigungsstelle (4a, 4b) hat, die in oder unterhalb der
Ablageebene der Gepäckablage (2) angeordnet ist und wobei die
wenigstens eine Befestigungsstelle (4a, 4b) auf einer schrägen
Längsachse vorgesehen ist, welche Längsachse in die dem Fahrer
abgewandte Richtung nach oben orientiert ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Transportbehältnis quaderförmig
ausgebildet ist und entweder mittels eines einzigen, sich in
Längsrichtung erstreckenden Befestigungsmittels befestigbar
ist oder dazu mehrere Befestigungsmittel hat, die am Trans
portbehältnis voneinander beabstandet in gleicher Höhe
angeordnet sind.
2. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsstelle(n) (4a, 4b) durch zumindest einen
Befestigungsbügel (5) gebildet ist (sind).
3. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Neigungswinkel des (der) Befestigungsbügel(s) (5)
verstellbar ist.
4. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß am Gepäckträger (10) das dem Fahrer abgewandte Bügelende
(5a) schwenkbar gelagert und der dem Fahrer zugewandte
Endbereich (5b) des Befestigungsbügels (5) verstellbar und
festlegbar gehalten ist.
5. Gepäckträgereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß an zumindest einer Längsseite des
Gepäckträgers (20, 30, 40) wenigstens zwei, als Befestigungs
stellen (4a, 4b) ausgebildete Bügelabschnitte (9, 14)
vorgesehen sind.
6. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwei benachbarten Bügelabschnitte (9, 14) durch einen
im Bereich der Ablageebene der Gepäckablage (2) angeordneten
Bügel- oder Gepäckträgerabschnitt (11) miteinander verbunden
sind.
7. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gepäckablage (2) mit den als Befestigungsstellen (4a,
4b) vorgesehenen Bügelabschnitten (9, 14) als Spritz- oder
Druckgußteil (40) ausgebildet ist.
8. Gepäckträgereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die als Befestigungsstellen (4a, 4b)
vorgesehenen Bügelabschnitte (9, 14) Teilabschnitte eines die
Gepäckablage begrenzenden, umlaufenden Bügels sind.
9. Gepäckträgereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gepäckablage (2) etwa parallel zur
Fahrebene des Fahrrades oder Zweirades angeordnet ist.
10. Gepäckträgereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem zumindest einen Befestigungsbügel
oder Bügelabschnitt wenigstens ein Schiebeanschlag vorgesehen
ist.
11. Gepäckträgereinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schiebeanschlag verstellbar ist.
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1997
- 1997-07-23 DE DE19731641A patent/DE19731641C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US5271540A (en) * | 1992-05-26 | 1993-12-21 | Robert D. Katz | Combination bicycle rack and side carrier |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19731641A1 (de) | 1999-02-04 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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