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DE102005017757A1 - Gepäckträger - Google Patents

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DE102005017757A1
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luggage rack
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Uwe Nutto
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Ortlieb Sportartikel GmbH
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J7/00Luggage carriers
    • B62J7/02Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles
    • B62J7/04Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles arranged above or behind the rear wheel
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62HCYCLE STANDS; SUPPORTS OR HOLDERS FOR PARKING OR STORING CYCLES; APPLIANCES PREVENTING OR INDICATING UNAUTHORIZED USE OR THEFT OF CYCLES; LOCKS INTEGRAL WITH CYCLES; DEVICES FOR LEARNING TO RIDE CYCLES
    • B62H5/00Appliances preventing or indicating unauthorised use or theft of cycles; Locks integral with cycles
    • B62H2005/008Arrangements or adaptations for supporting U-locks on cycles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automatic Cycles, And Cycles In General (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Um bei einem Gepäckträger mit einer Gepäckablage (2) und mehreren Seitenstreben (3, 4, 5, 6) das Anbringen von Taschen zu ermöglichen, ohne daß die Schaltung eines Fahrrades beeinträchtigt wird, vergrößert sich der Abstand gegenüberliegender Seitenstreben (3, 5) und (4, 6) von der Gepäckablage (2) ausgehend nach unten hin und verkleinert sich wieder im unteren Bereich zum Befestigen an einer Radachse.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Gepäckträger mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Bei einem derartigen bekannten Gepäckträger können Taschen an dem Gepäckträger angebracht werden. Nachteiligerweise behindern diese Taschen beispielsweise die am Hinterrad eines Fahrrades angebrachte Schaltung.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird somit darin gesehen, den Gepäckträger der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, daß keine Beeinträchtigung durch die am Gepäckträger angebrachten Taschen auftritt.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einem Gepäckträger gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Gepäckträger entsprechend den kennzeichnenden Merkmalen dieses Anspruchs ausgebildet ist.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Gepäckträger vergrößert sich der Abstand gegenüberliegender Seitenstreben von der Gepäckablage ausgehend nach unten hin in Richtung der Schaltung, so daß die seitlich angebrachten Taschen nun im Bereich der Schaltung soweit auseinander sind, daß die Schaltung nicht durch die Taschen behindert wird. Im unteren Bereich laufen die Seitenstreben dann wieder zusammen, damit der Gepäckträger in üblicher Weise beispielsweise an der Hinterradachse des Fahrrades befestigt werden kann. Die Form der seitlich neben dem Hinterrad befindlichen Seitenstreben ist somit im Längsschnitt gesehen derart rautenförmig oder trapezförmig ausgebildet, daß die Seitenstreben anfänglich auseinanderlaufen und in geeigneter Weise im Bereich der Hinterradachse zur Befestigung wieder zusammenlaufen. Um die Stabilität des Gepäckträger zu erhöhen, sieht eine Ausführungsform der Erfindung vor, daß an mindestens einer der beiden nebeneinander liegenden Seitenstreben eine Befestigungsplatte mit einer Bohrung zum Befestigen an der Radachse angebracht ist. Im unteren Bereich des Gepäckträgers befindet sich nun anstelle der Seitenstreben eine Befestigungsplatte. Eine besonders stabile Befestigung ergibt sich vorteilhafterweise, wenn die beiden nebeneinander liegenden Seitenstreben von der Gepäckablage ausgehend V-förmig nach unten verlaufen und an ihren unteren Enden mit der Befestigungsplatte verbunden sind. Die beiden nebeneinander liegenden Seitenstreben und die Befestigungsplatte können auch einstückig ausgebildet sein. Zur Gewichtsersparnis ist die Befestigungsplatte zweckmäßigerweise mit Ausnehmungen versehen und verrippt ausgebildet.
  • Um die Stabilität des Gepäckträgers weiter zu erhöhen, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, daß je zwei sich gegenüberliegende Seitenstreben über mindestens eine Brücke verbunden sind, wobei die Brücke mit den Seitenstreben teilweise überlappt. Die Brücke kann als separates Teil angebracht werden, vorteilhafterweise ist die mindestens eine Brücke jedoch einstückig mit der Gepäckablage ausgebildet. Bei der Herstellung wird die Form der Brücke aus der Gepäckablage ausgeschnitten und umgebogen. Dies ermöglicht eine Materialersparnis. Jede Brücke kann beispielsweise mit Nieten an den Seitenstreben befestigt werden. Damit sich beim Befestigen weder die Brücke noch die Seitenstreben in irgendeiner Weise nachteilig verziehen, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß je zwei sich gegenüberliegende Seitenstreben über zwei Brücken verbunden sind, wobei zwischen den Brücken Distanzelemente in Form von Abstandshülsen angeordnet sind. Die Abstandshülsen verstärken einerseits die Stabilität des Gepäckträgers, andererseits verhindern sie ein Verbiegen der Brücke oder der Seitenstreben bei der Montage.
  • Für eine vorteilhafte Befestigung einer Brücke an einer Seitenstrebe weist jede Seitenstrebe einen Ansatz mit zwei Schenkeln auf, wobei jeder Schenkel mit einer Brücke verbunden ist. Der Ansatz kann bogenförmig oder in sonstiger abgewinkelter Form aus der Seitenstrebe hervorgehen. Jede Seitenstrebe hat im Querschnitt ein U-förmiges Profil zur Verstärkung. Jeder Schenkel eines Ansatzes geht dabei einstückig aus einem Schenkel des U-Profils hervor. Um Gepäckstücke auf der Gepäckablage des Gepäckträgers sicher zu transportieren, ist üblicherweise eine Riemenhalterung vorgesehen, an denen ein Riemen zum Verspannen der Gepäckstücke befestigt ist. Da die Verspannung meist unter hohem Zug geschieht, ist diese Riemenhalterung einer Beschädigung oder einem Abriß besonders ausgesetzt. Damit eine derartige Beschädigung vermieden wird, sieht eine weitere Ausgestaltung der Erfindung vor, daß die Riemenhalterung zwei hochgebogene Enden von Seitenstegen der Gepäckablage aufweist. Würde wie bei bekannten Gepäckträgern das hintere Ende der Gepäckablage hochgebogen sein, so würde die Materialstärke im Biegebereich zwischen einem Millimeter und zwei Millimetern liegen. Die Höhe der Seitenstege der Gepäckablage liegen bei etwa 5 Millimeter bis 10 Millimeter. Werden nun die Seitenstege an ihren hinteren Enden hochgebogen, so ergibt sich eine Materialstärke im Biegebereich von 5 Millimeter bis 10 Millimeter, wodurch eine erhebliche Verstärkung der Riemenhalterung entsteht. Zwischen den beiden hochgebogenen Enden der Seitenstege ist vorteilhafterweise ein Zwischensteg angeordnet. Anstatt den Riemen zum Verspannen der Gepäckstücke an den Seitenstegen selbst zu befestigen, kann nun der Riemen an dem Zwischensteg befestigt werden. Damit an dem Gepäckträger herkömmliche Taschen mit Einhängehaken befestigt werden können, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, daß jeder Seitensteg der Gepäckablage mehrere Langlöcher zum Anbringen von Sperrklinken von Haken einer Tasche aufweist.
  • Um an dem Gepäckträger ein Bügelschloß mitzuführen, sieht eine weitere Ausführungsform der Erfindung vor, daß je ein Schenkel von jeder Seitenstrebe von zwei nebeneinander liegenden Seitenstreben zwei Bohrungen zum Anbringen eines Bügelschlosses aufweist.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher beschrieben. Die Zeichnung zeigt Ausführungsbeispiele der Erfindung. Hierbei stellen dar:
  • 1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Gepäckträgers nach einem ersten Ausführungsbeispiel,
  • 2 eine Vorderansicht nach 1,
  • 3 eine perspektivische Ansicht zweier nebeneinander liegender Seitenstreben mit Befestigungsplatte,
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Befestigungsplatte,
  • 5 eine abgebrochene Darstellung der Gepäckablage mit Riemenhalterung und
  • 6 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Gepäckträgers nach einem zweiten Ausführungsbeispiel.
  • Der erfindungsgemäße Gepäckträger 1 weist eine Gepäckablage 2 und insgesamt vier Seitenstreben 3, 4, 5, 6 auf. Die Seitenstreben 3, 4 sind jeweils einstückig ausgebildet und werden mittels zweier Schrauben oder Nieten an der Gepäckablage 2 befestigt. Ebenso sind die beiden Seitenstreben 5, 6 jeweils einstückig ausgebildet und werden mittels zweier Schrauben oder Nieten an der Gepäckablage 2 befestigt. Zu dieser Befestigung an der Gepäckablage 2 sind zwei Seitenstege 7, 8 vorgesehen, welche einstückig mit der Gepäckablage 2 ausgebildet und jeweils um etwa 90° nach unten abgewinkelt sind. Von der Gepäckablage 2 ausgehend verlaufen die beiden auf einer Seite eines Hinterades und somit nebeneinander liegenden Seitenstreben 3, 4 ebenso wie die beiden auf der anderen Seite des Hinterrades nebeneinander liegenden Seitenstreben 5, 6 V-förmig nach unten und vereinigen sich an ihren unteren Enden zu einer Befestigungsplatte 9 mit einer Bohrung 10, welche zur Befestigung an der Hinterradachse eines Fahrrades geeignet ist. Wie aus 2 ersichtlich, ist der Gepäckträger 1 so ausgebildet, daß sich der Abstand auf unterschiedlichen Seiten des Hinterrades befindlichen und somit bezüglich einer Längsachse 11 sich gegenüberliegender Seitenstreben 4, 6 und in gleicher Weise auch der Abstand der sich gegenüberliegenden Seitenstreben 3, 5 von der Gepäckablage 2 ausgehend nach unten hin vergrößert. Im unteren Bereich ab Beginn der Befestigungsplatte 9 zur Befestigung an einer in der Zeichnung nicht dargestellten Radachse verkleinert sich der Abstand wieder und ist dann im untersten Teil der Befestigungsplatte 9 im Bereich der Bohrung 10 konstant. Werden nun Taschen seitlich an diesem Gepäckträger 1 angebracht, so sind diese Taschen im Bereich der Schaltung soweit auseinander, daß die Schaltung nicht mehr durch die Taschen behindert wird. Damit kann der erfindungsgemäße Gepäckträger 1 auch an einem Fahrrad mit geräumiger Rennschaltung angebracht werden.
  • 3 zeigt den V-förmigen Verlauf zweier nebeneinander liegender Seitenstreben 5, 6, welche sich an ihren unteren Enden zu der Befestigungsplatte 9 vereinigen. Alle vier Seitenstreben 3, 4, 5, 6 haben im Querschnitt ein U-Profil, wobei jede Seitenstrebe 3, 4, 5, 6 an ihrem zur Gepäckablage 2 hinweisenden oberen Ende einen bogenförmigen Ansatz 12 aufweist, welcher aus zwei Schenkeln 13, 14 gebildet ist. Zur Verstärkung des Gepäckträgers 1 ist an dem Schenkel 13 der Seitenstrebe 5 eine bogenförmige Brücke 15 befestigt, welche ebenfalls an dem Schenkel 13 des Ansatzes 12 der gegenüber liegenden Seitenstrebe 3 befestigt ist. Die Brücke 15 überlappt mit dem Schenkel 13 des Ansatzes 12. In gleicher Weise ist eine weitere Brücke 16 an dem Schenkel 14 der Seitenstrebe 5 und an dem Schenkel 14 der Seitenstrebe 3 befestigt. Zur Befestigung werden vorteilhafterweise zwei Nieten pro Seite verwendet, wobei zwischen den Schenkeln 13, 14 der Seitenstrebe 3 und der Seitenstrebe 5 je ein Distanzelement 17 in Form einer Hülse angeordnet ist. Eine Niete erstreckt sich durch das Distanzelement 13, mit der zweiten Niete ist der Schenkel 13 mit der Brücke 15 direkt vernietet. Die zwei Nieten verhindern ein Verwinden der Seitenstreben 3, 4. Durch das Distanzelement 17 wird bei der Vernietung verhindert, daß sich der Schenkel 13 oder der Schenkel 14 oder die beiden Brücken 15, 16 verbiegen. In gleicher Weise sind die beiden sich gegenüberliegenden Seitenstreben 4, 6 an ihrem oberen Ende mit Brücken verstärkt. Die Brücken 15, 16 sind einstückig mit der Gepäckablage 2 ausgebildet und werden bei der Herstellung der Gepäckablage 2 aus dem Material ausgeschnitten und anschließend in passender Weise umgebogen.
  • Die in 4 dargestellte Befestigungsplatte 9 kann entweder einstückig mit zwei nebeneinander liegenden Seitenstreben 3, 4 oder 5, 6 ausgebildet sein oder sie wird als separates Bauteil hergestellt und dann mit den entsprechenden Seitenstreben verschraubt. Zu den Seitenstreben hin weist die Befestigungsplatte 9 einen gabelförmigen Ansatz mit Schenkeln 20, 21 auf. Jeder Schenkel 20, 21 liegt innerhalb des U-Profils einer Seitenstrebe und ist mit der Seitenstrebe verschraubt oder vernietet. Aus Gewichtsgründen weist die Befestigungsplatte 9 in den Schenkeln 20, 21 Ausnehmungen 22 auf. Ausnehmungen 22 sind auch in einem Mittelteil 23 der Befestigungsplatte 9 und in einem unteren Teil 24 der Befestigungsplatte 9 vorgesehen. Insgesamt ist damit die Befestigungsplatte 9 recht leicht und trotzdem durch die Verrippung sehr stabil.
  • An der Gepäckablage 2 des Gepäckträgers 1 ist eine Riemenhalterung 25 vorgesehen. Die Riemenhalterung 25 besteht aus einem hochgebogenen Ende 26 des Seitensteges 7 der Gepäckablage 2, einem hochgebogenen Ende 27 des Seitensteges 8 der Gepäckablage 2 und einem Zwischensteg 28, welcher zwischen den freien Enden der beiden hochgebogenen Enden 26, 27 angeordnet ist. Ein in der Zeichnung nicht dargestellter Riemen ist an dem Zwischensteg 28 befestigt. Durch die besondere Art der Biegung der beiden Enden 26, 27 parallel zur Ebene der Seitenstege 7, 8 ist die Riemenhalterung 25 äußerst stabil und bruchsicher. Jeder der beiden Seitenstege 7, 8 weist mehrere Langlöcher 29 auf, in welche die Sperrklinken von Befestigungshaken von Taschen zum Anbringen der Taschen an dem Gepäckträger 1 eingehängt werden können.
  • Bei dem in 6 dargestellten Ausführungsbeispiel hat jede Seitenstrebe 3, 4 ein U-Profil mit Schenkeln 30, 31. Der Schenkel 31 der Seitenstrebe 3 ist wellenförmig ausgebildet und weist eine obere Bohrung 32 und eine untere Bohrung 33 auf. In gleicher Weise weist der Schenkel 30 der Seitenstrebe 4 die obere Bohrung 32 und die untere Bohrung 33 auf. Durch die Bohrungen 32, 33 ist ein Bügelschloß 34 gesteckt, um an den Seitenstreben 3, 4 oder insgesamt an dem Gepäckträger 1 mitgeführt zu werden. Die Bohrungen 32, 33 können zusätzlich über Ösen verstärkt werden. Am unteren Ende der rechten Seitenstreben 3, 4 und der linken Seitenstreben 5, 6 ist jeweils ein Ausleger oder Quersteg 35 befestigt, welcher sich etwa parallel zur Gepäckablage 2 über die Seitenstreben hinaus in Fahrtrichtung erstreckt. Die Querstege 35 verhindern, daß die Taschen beim Fahren gegen das Hinterrad schlagen.
  • Insgesamt ist der erfindungsgemäße Gepäckträger leicht und sehr stabil, kann aus wenigen Bauteilen zusammengesetzt werden und ist auch an Fahrräder mit geräumiger Schaltung montierbar, ohne daß die Taschen die Schaltung ungünstig beeinflussen.

Claims (15)

  1. Gepäckträger mit einer Gepäckablage (2) und mehreren Seitenstreben (3, 4, 5, 6), dadurch gekennzeichnet, daß sich der Abstand gegenüberliegender Seitenstreben (3, 5) und (4, 6) von der Gepäckablage (2) ausgehend nach unten hin vergrößert und im unteren Bereich zur Befestigung an einer Radachse wieder verkleinert.
  2. Gepäckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer der beiden nebeneinander liegenden Seitenstreben (3, 4) und (5, 6) eine Befestigungsplatte (9) mit einer Bohrung (10) zum Befestigen an der Radachse angebracht ist.
  3. Gepäckträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden nebeneinander liegenden Seitenstreben (3, 4) und (5, 6) von der Gepäckablage (2) ausgehend V-förmig nach unten verlaufen und an ihren unteren Enden mit der Befestigungsplatte (9) verbunden sind.
  4. Gepäckträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsplatte (9) Ausnehmungen (22) aufweist und verrippt ausgebildet ist.
  5. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei sich gegenüber liegende Seitenstreben (3, 5) und (4, 6) über mindestens eine Brücke (15, 16) verbunden sind, wobei die Brücke (15, 16) mit den Seitenstreben teilweise überlappt.
  6. Gepäckträger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Brücke (15, 16) einstückig mit der Gepäckablage (2) ausgebildet ist.
  7. Gepäckträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß je zwei sich gegenüber liegende Seitenstreben (3, 5) und (4, 6) über zwei Brücken (15, 16) verbunden sind, wobei zwischen den Brücken (15, 16) Distanzelemente (17) angeordnet sind.
  8. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß jede Seitenstrebe (3, 4, 5, 6) einen Ansatz (12) mit zwei Schenkeln (13, 14) aufweist, wobei jeder Schenkel (13, 14) mit einer Brücke (15, 16) verbunden ist.
  9. Gepäckträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücken (15, 16) auf jeder Seite über zwei Nieten mit den Schenkeln (13, 14) verbunden sind.
  10. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Gepäckablage (2) eine Riemenhalterung (25) vorgesehen ist, welche zwei hochgebogene Enden (26, 27) von Seitenstegen (7, 8) der Gepäckablage (2) aufweist.
  11. Gepäckträger nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden hochgebogenen Enden (26, 27) der Seitenstege (7, 8) der Gepäckablage (2) ein Zwischensteg (28) angeordnet ist.
  12. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Seitensteg (7, 8) der Gepäckablage (2) mehrere Langlöcher (29) zum Anbringen von Sperrklinken der Haken einer Tasche aufweist.
  13. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Seitenstrebe (3, 4, 5, 6) im Querschnitt ein U-Profil mit Schenkeln (30, 31) aufweist.
  14. Gepäckträger nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß je ein Schenkel (30, 31) von jeder Seitenstrebe (3, 4) von zwei nebeneinander liegenden Seitenstreben (3, 4) zwei Bohrungen (32, 33) zum Anbringen eines Bügelschlosses aufweist.
  15. Gepäckträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den Seitenstrebe (3, 4) und den gegenüberliegenden Seitenstreben (5, 6) je ein Quersteg (13) befestigt ist.
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