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DE10104958A1 - Transportvorrichtung zum Transportieren von Gepäckstücken auf Zweiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern - Google Patents

Transportvorrichtung zum Transportieren von Gepäckstücken auf Zweiradfahrzeugen, insbesondere Fahrrädern

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Publication number
DE10104958A1
DE10104958A1 DE2001104958 DE10104958A DE10104958A1 DE 10104958 A1 DE10104958 A1 DE 10104958A1 DE 2001104958 DE2001104958 DE 2001104958 DE 10104958 A DE10104958 A DE 10104958A DE 10104958 A1 DE10104958 A1 DE 10104958A1
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DE
Germany
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rear wall
side wall
folded
luggage rack
transport
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE2001104958
Other languages
English (en)
Inventor
Albert Frick
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Frick Albert 79102 Freiburg De
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE10104958A1 publication Critical patent/DE10104958A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J7/00Luggage carriers
    • B62J7/02Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles
    • B62J7/04Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles arranged above or behind the rear wheel

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Handcart (AREA)

Abstract

Mit der Erfindung wird eine Transportvorrichtung (100) für Zweiradfahrzeuge, welche an einem Zweirad-Gepäckträger (16) bzw. an einer, den Zweirad-Gepäckträger ersetzenden Vorrichtung befestigt wird, bestehend aus einer vertikal verlaufenden zum Hinterrad (25) gewandten Rückwand (1), welche an der vorderen vertikalen Längskante eine Seitenwand (3) aufweist und an der unteren horizontalen Längskante sowohl der Rückwand als auch der Seitenwand einen Boden (2) aufweist, dahingehend verbessert, dass der Boden (2) mittels eines bzw. mehrerer Scharniere (5) sowohl ca. 90 DEG zur Rückwand (1) ausgeklappt als auch parallel zu dieser hochgeklappt werden kann, wobei die Seitenwand (3) mittels der Scharniere (6, 7 und 8) eingefaltet wird.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung, welche es ermöglicht, Gepäckstücke seitlich vom Hinterrad von Zweiradfahrzeugen insbesondere Fahrrädern zu transportieren.
Transportgut, welches seitlich vom Hinterrad von Zweiradfahrzeugen transportiert wird, beeinflusst deren Fahrverhalten positiv, da der Schwerpunkt tiefer liegt, als beim Transport von Gegenständen oberhalb des Hinterrades, wie dies z. B. bei herkömmlichen Gepäckträgern der Fall ist.
Tragevorrichtungen für den Transport von Transportgut seitlich der Hinterräder von Zweiradfahrzeugen sind bekannt.
So wird in DE 32 44 492 C2 eine Transportvorrichtung zum Einhängen von Taschen beschrieben. Der Nachteil solcher Einhängevorrichtungen besteht darin, dass manche Taschen aufgrund ihrer Formgebung z. b. Aktenkoffer damit nicht transportiert werden können. Auch Gepäckstücke ohne Tragegriff sind dafür nicht geeignet.
Bekannt sind aus DE 29 41 189 A1 außerdem Fahrradtaschen, welche seitlich vom Hinterrad am Gepäckträger eingehängt werden. Ein Nachteil von Fahrradtaschen besteht darin, dass sie in ihren Abmessungen eingeschränkt sind. Sie eignen sich nicht zum Transport von sperrigen Gegenständen. Außerdem muss man entweder ein ganzes Sortiment von ihnen besitzen, wenn man sie zu verschiedenen Anlässen, wie z. B.: Einkaufen, Sport oder zur Arbeit benutzen will, oder man muss sie jeweils umständlich entleeren, um sie dann anderweitig einzusetzen.
In G 89 05 757.0 ist ein Klappkorb beschrieben, welcher seitlich am Gepäckträger montiert wird. Der Nachteil besteht, ähnlich wie bei den Fahrradtaschen, vor allem in seinen einschränkenden Abmessungen, da er aus einem rechteckigen Boden und vier Seitenwänden besteht. Daher eignet er sich lediglich zum Hineinstellen von kleineren Taschen, oder er muss immer wieder umständlich geleert werden, wenn man ihn ohne Taschen benutzt.
Dieser Einschränkung unterliegt die Tragevorrichtung, welche in G 83 02 948.6 beschrieben wird, nicht. Diese Tragevorrichtung ist ein starres Gebilde, welches aus einem waagerechten Boden und zwei Wänden besteht. Gepäckstücke können von daher seitlich, nach oben und nach hinten überstehen, müssen aber umständlich mit Gurten festgelegt werden. Die Tragevorrichtung ist nicht klappbar und stört daher bei Nichtgebrauch.
Außerdem wird in DE 197 44 509 A1 ein Gepäckträger für sperrige Lasten beschrieben. Bei dieser Erfindung wird zwar im Gegensatz zur vorher beschriebenen eine klappbare Variante vorgeschlagen, aber auch diese ist selbst in eingeklapptem Zustand extrem sperrig und für sportliches Fahren nicht geeignet. Der Gepäckträger besteht aus einem tief gelegenen, leicht zum Rad geneigten Boden auf jeder Seite des Hinterrades und jeweils einem zum Rad hin gewandten Seitenteil. Die große Grundfläche der Böden ist, so wie sie auf den Zeichnungen dargestellt werden, in der Realität nicht durchführbar, da der Fahrer beim Treten mit den Füßen daran hängen bliebe. Um eine gute Stabilität dieses Gepäckträgers zu erreichen, mit dessen Hilfe nicht nur sperriges, sondern auch schweres Transportgut sicher zu transportieren sein soll, wird der Gepäckträger zudem ziemlich schwer ausfallen. Auch bei diesem Gepäckträger muss das Transportgut mit Gurten festgelegt werden.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die verschiedene Nachteile bekannter Transportvorrichtungen der gattungsgemäßen Art zu überwinden. Diese Aufgabe wird überraschenderweise durch die erfindungsgemäße Vorrichtung gelöst, welche im Folgenden detailliert beschrieben wird.
Weitere vorteilhafte Aspekte und Details der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen.
Zur Realisierung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, eine Transportvorrichtung zu schaffen, welche im wesentlichen aus folgenden Komponenten besteht:
  • a) Einer zum Hinterrad gewandten, starren Rückwand.
  • b) Einem Boden, welcher von dieser Rückwand in einem Winkel von ca. 90° ausgeklappt werden kann.
  • c) Einer faltbaren Seitenwand zur Vorderseite des Zweiradfahrzeuges hin, welche beim Hochklappen des Bodens eingefaltet wird.
  • d) Einer Klemmvorrichtung, z. b. in der Art, wie sie von herkömmlichen Fahrradgepäckträgern her bekannt sind, welche am Boden gegenüber der Rückwand angebracht ist.
a. Die Rückwand
Ihre Flächenbeschaffenheit kann sowohl vollflächig, durchbrochen oder auch gitterartig sein, bis hin zur Reduzierung auf ein paar Verstrebungen. Die Rückwand wird an einem vorhandenen Gepäckträger montiert. Sie kann aber auch so beschaffen sein, dass sie mit einem, auf der gegenüberliegenden Seite des Rades befindlichen, zweiten Exemplar oberhalb des Hinterrades verbunden ist, sodass sie gemeinsam mit diesem an den für Gepäckträger vorgesehenen Montagevorrichtungen oder an anderen Stellen des Rahmens montiert wird. In diesem Fall ersetzt sie den herkömmlichen Gepäckträger. Mit Vorteil wird vorgeschlagen, dieses Verbindungselement so zu gestalten, dass ein Schutzblech daran montiert werden kann. Dies würde zu einer Gewichtsreduzierung führen, da auf die Verstrebungen verzichtet werden kann, welche normalerweise dazu dienen, das Schutzblech zu stabilisieren. Das Verbindungselement kann aber auch in sich schon so gestaltet sein, dass es eine Schutzblechfunktion erfüllt. Mit weiterem Vorteil wird vorgeschlagen, das Verbindungselement der beiden Rückwände so zu gestalten, dass dort, wo sich beim herkömmlichen Gepäckträger die Transportfläche befindet, eine Adaptervorrichtung montiert ist, auf die verschiedene Vorrichtungen aufgesteckt werden können. Beispiele dafür sind: Gepäcktaschen, Fahrradkörbe, Getränkekastenhalter, solarzellengespeiste Akkus für die Beleuchtung oder Haltevorrichtungen für Fahrradtaschen.
b. Der klappbare Boden
Mit Vorteil wird vorgeschlagen, den Klappmechanismus so zu gestalten, dass der Boden sowohl in der hochgeklappten 0° Position, als auch in der ausgeklappten 90° Position einrastet. Für die Flächenbeschaffenheit des Bodens gilt das Gleiche, wie für die Rückwand. Mit Vorteil wird vorgeschlagen, den Boden derart anzubringen, dass er zur Vorderseite des Fahrzeuges hin geneigt ist, wobei eine Neigung zwischen 5° und 20° zu empfehlen ist. Durch diese Neigung erfüllt die Bodenfläche quasi die Funktion einer Seitenwand. Das Transportgut wird dadurch, selbst bei Steigungen daran gehindert, nach hinten wegzukippen. Zudem sind die Beschleunigungskräfte, welche auf das Transportgut aufgrund von dessen Trägheit einwirken, bei Fahrrädern äußerst gering. Mit weiterem Vorteil wird vorgeschlagen, den Boden oder auch andere Teile mit einer rutschfesten Oberfläche zu versehen, wodurch das Transportgut am Verrutschen gehindert werden soll.
c. Die faltbare Seitenwand
Im ausgeklappten Zustand dient sie einerseits der Stabilisierung des Bodens und hindert gleichzeitig das Transportgut daran, beim Bremsen nach vorne zu verrutschen. Das Falten der Seitenwand kann mit Hilfe von Scharnieren geschehen, aber auch dadurch, dass textiles Material verwendet wird. Auch die Fläche dieser Seitenwand kann gegebenenfalls bis auf ein Minimum reduziert werden. Sie kann z. b. lediglich aus einem Gurt bestehen.
d. Die Klemmvorrichtung
Sie dient quasi als dritte Seitenwand für Transportgut, welches schmaler ist, als die Bodenfläche. Sie legt das Transportgut fest, indem sie dieses mit Hilfe eines Federmechanismus zum Boden, und zur Rückwand hin festklemmt. In den meisten Fällen wird eine weitere Festlegung des Transportgutes mit Hilfe von Spanngurten nicht mehr nötig sein. Für den Fall, dass die Klemmvorrichtung nicht eingesetzt wird, klappt sie aufgrund des Federmechanismus zum Boden und wird ein Teil von diesem. Mit Vorteil wird vorgeschlagen, diese Klemmvorrichtung derart am Boden zu montieren, dass sie teleskopartig aus diesem herauszuziehen ist. Dadurch kann die Bodenfläche um über 50% verbreitert werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Klemmvorrichtung so zu gestalten, dass sie in der gleichen Weise zu verlängern ist. Dadurch ist sie effektiver einzusetzen und an die Größe und Beschaffenheit des Transportgutes anzupassen.
Im Nachfolgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1a eine schematische Darstellung der Transportvorrichtung
Fig. 1b und 1c Varianten von Fig. 1a
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Transportvorrichtungseinheit
Fig. 3 eine Darstellung der Transportvorrichtung gemäß Fig. 1a
Fig. 4 verschiedene Neigungswinkel der Transportvorrichtung
Fig. 5a eine perspektivische Ansicht der Transportvorrichtung gemäß Fig. 1c
Fig. 5b eine Darstellung gemäß Fig. 5a mit Transportgut
Fig. 6a einen Querschnitt der Transportvorrichtung
Fig. 6b einen Querschnitt der Transportvorrichtungseinheit gemäß Fig. 6a
Fig. 7a eine schematische Darstellung der Klemmvorrichtung
Fig. 7b eine Variante von Fig. 7a
Fig. 8a eine Darstellung der Transportvorrichtung mit Adaptervorrichtung
Fig. 8b eine Darstellung von Transportgut mit Adaptervorrichtung
Fig. 8c bis 8f Varianten von Fig. 8b
Bei Fig. 1a bis 1c wird anhand einer Prinzipzeichnung der Transportvorrichtung (100) der Vorgang des Ausklappens dargestellt. Die am Zweiradfahrzeug zu befestigende Rückwand (1) verbleibt während dieses Vorgangs in der Ausgangsposition, während der Boden (2) am Scharnier 5 ca. 90° vom Hinterrad weg nach vorne ausgeklappt wird. Ein weiteres Ausklappen erlaubt das Scharnier nicht. Bei diesem Vorgang entfaltet sich, mittels der Scharniere 6 bis 8 die faltbare Seitenwand (3), welche bei Fig. 1a nach innen eingeklappt ist, bis die beiden Flächen, aus denen die Seitenwand besteht, bei Fig. 1c eine einzige Fläche bilden. Die dadurch entstehende Spannung verleiht dem Boden zusätzliche Stabilität. Zum Festlegen des Transportgutes (27) wird die Klemmvorrichtung (4), wie bei Fig. 1c dargestellt, entgegen ihrer Spannung nach oben gezogen. Dadurch entsteht ein Innenraum, in den das Transportgut hineingestellt werden kann. Die am Scharnier 9 angebrachte Feder (21) sorgt dafür, dass die Klemmvorrichtung das Transportgut festlegt.
Fig. 2 zeigt zwei spiegelbildlich angefertigte Transportvorrichtungen (100), welche jeweils für die beiden Seiten eines Hinterrades vorgesehen sind. Diese beiden Transportvorrichtungen sind durch die Verbindungselemente 13 und 14 miteinander verbunden. Dadurch entsteht eine Transportvorrichtungseinheit (101), welche mittels der Befestigungselemente 17 und 18 direkt am Zweirad montiert werden kann. Die in Fig. 1a bis 1c flächig dargestellten Rückwand (1), Boden (2) und Klemmvorrichtung (4) sind hier gitterartig durchbrochen und die faltbare Seitenwand (3) besteht aus einem breiten Gurt. Die Feder (10) am Scharnier 9 der Klemmvorrichtung weist die beiden Federhebel 11 und 12 auf. Am Verbindungselement 14 ist ein Rücklicht (15) angebracht.
Fig. 3 zeigt eine Transportvorrichtung (100), welche an einem herkömmlichen Zweirad-Gepäckträger (16) mittels der Befestigungselemente 19 und 20 montiert ist. Der Boden (2) ist hochgeklappt, wobei die Seitenwand (3), hier als schmaler Gurt dargestellt, nach innen eingefaltet ist. Eine, hier nicht dargestellte Transportvorrichtung auf der Rückseite des Hinterrades (25) ist durch das Verbindungselement 14 mit der dargestellten Transportvorrichtung verbunden.
Fig. 4 zeigt anhand einer Prinzipzeichnung zwei Transportvorrichtungen (100), welche übereinander dargestellt in unterschiedlichen Positionen an einem Fahrrad angebracht sind, wobei die untere horizontale Längskante jeweils verschiedene Neigungswinkel aufweist. Neigungswinkel 23 entspricht ca. 7° und Neigungswinkel 24 ca. 15°.
Fig. 5a zeigt die perspektivische Darstellung einer Transportvorrichtung (100), bei welcher der Boden (2) ausgeklappt ist. Die Seitenwand (3) ist entfaltet und stabilisiert durch ihre Spannung den Boden. Die Klemmvorrichtung (4) wird durch die Feder (10) nach unten gepresst und stellt eine ebene Fläche mit dem Boden dar.
Fig. 5b entspricht genau der Fig. 5a, wobei die Klemmvorrichtung (4) hier das Transportgut (27) festlegt.
Fig. 6a zeigt anhand einer Prinzipzeichnung im Querschnitt zwei Transportvorrichtungen (100), welche jeweils auf den beiden Seiten des Hinterrades (25) an einem herkömmlichen Zweirad-Gepäckträger befestigt ist. Die linke Transportvorrichtung ist eingeklappt, die recht ausgeklappt.
Fig. 6b entspricht der Fig. 6a, wobei hier die beiden Transportvorrichtungen miteinander durch das Verbindungselement 13 verbunden sind und somit eine Transportvorrichtungseinheit (101) darstellen. Diese ist am Rahmen, nahe der Nabe mittels der Befestigungsvorrichtungen 18 montiert, und zwar dort, wo normalerweise der Gepäckträger (26) befestigt wird (22). Am Verbindungselement ist eine Befestigungsvorrichtung (29) für das Schutzblech (28) angebracht.
Fig. 7a und 7b zeigen anhand von Prinzipzeichnungen eine teleskopartig ausziehbare Klemmvorrichtung (4), zunächst im eingezogenen, dann im ausgezogenen Zustand. Die Klemmvorrichtung kann mittels der Ausziehvorrichtung 30 aus dem Boden (2) herausgezogen werden. Die Rückholfeder (31) zieht bei Nichtgebrauch die Klemmvorrichtung wieder in die Ausgangsposition zurück. Mittels der Ausziehvorrichtung 32 kann die Klemmvorrichtung in sich selbst verlängert werden.
Fig. 8a zeigt die perspektivische Ansicht einer Transportvorrichtungseinheit (101), wobei auf die Darstellung der linken Transportvorrichtung verzichtet wurde. Das Verbindungselement 13 ist zugleich das Basiselement für ein Adaptersystem (33) auf welches verschiedene Ausbauelemente, die mit einem Adapteraufsatz (34) versehen sind festgelegt werden können. Als Beispiele sind in den Fig. 8b bis 8f: ein Fahrradkorb (35), ein Getränkekastenhalter (36), ein solarzellengespeister Akku (37) mit Rücklicht (15), eine Fahrradtaschenhaltevorrichtung (38) und eine Gepäcktasche (39).
Bezugszeichenliste
100
Transportvorrichtung
101
Transportvorrichtungseinheit
1
Rückwand
2
Boden
3
Seitenwand
4
Klemmvorrichtung
5
Scharnier
6
Scharnier
7
Scharnier
8
Scharnier
9
Scharnier
10
Feder
11
Federhebel
12
Federhebel
13
Verbindungselement
14
Verbindungselement
15
Rückstrahler/Rücklicht
16
Zweirad-Gepäckträger
17
Befestigungsvorrichtung
18
Befestigungsvorrichtung
19
Befestigungsvorrichtung
20
Befestigungsvorrichtung
21
Befestigungsvorrichtung
22
Befestigungsvorrichtung
23
Neigungswinkel
24
Neigungswinkel
25
Hinterrad
26
Sattelstützrohr
27
Transportgut
28
Schutzblech
29
Befestigungsvorrichtung
30
Ausziehvorrichtung
31
Rückholfeder
32
Ausziehvorrichtung
33
Basiselement für Adaptersystem
34
Adapteraufsatz
35
Fahrradkorb
36
Getränkekastenhalter
37
Akku mit Solarzelle
38
Fahrradtaschenhaltevorrichtung
39
Gepäcktasche

Claims (19)

1. An einem Zweirad-Gepäckträger (16), bzw. an einer, den Zweirad-Gepäckträger ersetzenden Vorrichtung, befestigbare Transportvorrichtung (100), bestehend aus einer vertikal verlaufenden zum Hinterrad (25) gewandten Rückwand (1), welche an der vorderen vertikalen Längskante eine Seitenwand (3) aufweist und an der unteren horizontalen Längskante sowohl der Rückwand, als auch der Seitenwand einen Boden (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (2) mittels eines bzw. mehrerer Scharniere (5) sowohl ca. 90° zur Rückwand (1) ausgeklappt, als auch parallel zu dieser hochgeklappt werden kann, wobei die Seitenwand (3) mittels der Scharniere (6, 7 und 8) eingefaltet wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (1), der Boden (2) und die Seitenwand (3) jeweils aus Verstrebungen und/oder aus bespannten Rahmen und/oder aus vollflächigen bzw. durchbrochenen Platten bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand auf ein Befestigungselement am Scharnier (5) reduziert wird, welches direkt an der Seitenwand des Zweirad-Gepäckträgers (16) befestigt wird, wobei diese dann als eigentliche Rückwand dient.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass diese links vom Hinterrad (25), und/oder in einer spiegelbildlich angefertigten Variante rechts davon befestigt wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei an einem Zweirad-Gepäckträger (16) befestigte Transportvorrichtungen (100) am hinteren Ende mit einem Verbindungselement (14) verbunden sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass auf einen Zweirad- Gepäckträger (16) als Befestigungsgrundlage verzichtet wird, indem zwei spiegelbildlich angebrachten Transportvorrichtungen (100) durch Verbindungselemente (13 und 14) miteinander verbunden und dann als Transportvorrichtungseinheit (101) direkt an den vorgesehenen Befestigungsvorrichtungen für Gepäckträger am Rahmen mittels der Befestigungselemente (17 und 18) befestigt werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportvorrichtungseinheit (101) lediglich am Sattelstützrohr (26) befestigt wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass diese in der Längsrichtung einen Neigungswinkel (23 und 24) zur vorderen Seite hin aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (3) aus textilem oder textilähnlichem Material besteht, wodurch auf das mittlere Scharnier (8), und/oder auf die äußeren Scharniere (6 und 7) verzichtet werden kann.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese an der Längskante des Bodens (2) gegenüber der Rückwand (1) eine Klemmvorrichtung (4) aufweist, welche durch ein oder mehrere Scharniere (9) mit dem Boden (2) verbunden ist und durch eine Feder (10) zum Boden (2) gepresst wird, wobei sie im losgelassenen Zustand in eine gemeinsame Fläche mit dem Boden (2) übergeht und im hochgezogenen Zustand wie eine Art vordere Seitenwand wirkt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das/die Scharnier(e) (9) der Klemmvorrichtung (4) mit einer Ausziehvorrichtung (30) ausgestattet ist/sind, welche(s) teleskopartig in den Boden (2) eingelassen ist/sind und im ausgezogenen Zustand den Boden um über 50% verbreitern.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausziehvorrichtung durch eine Zugfeder (31) an ihren Ausgangspunkt zurückgezogen wird.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung (4) mit einer Ausziehvorrichtung (32) ausgestattet ist, wodurch diese in sich teleskopartig verlängert werden kann.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Transportvorrichtung (100) bzw. Teile davon aus rutschfestem Material besteht.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (2) in der eingeklappten Position und/oder in der ausgeklappten Position einrastet.
16. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Verbindungselementen (13 und 14) Rücklichter und/oder Rückstrahler (15) angebracht sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an den Verbindungselementen (13 und 14) Befestigungsvorrichtungen (28) für ein Schutzblech (27) angebracht sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (13 und 14) so gestaltet sind, dass sie in sich die Funktion eines Schutzbleches erfüllen.
19. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (13) so gestaltet ist, dass es ein Basiselement für ein Adaptersystem (33) darstellt auf welches Adapteraufsätze (34) mit verschiedenen Funktionseinheiten (Beispiele: 35-39) aufgesteckt werden können.
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