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DE19703807C1 - Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen - Google Patents

Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen

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DE19703807C1
DE19703807C1 DE19703807A DE19703807A DE19703807C1 DE 19703807 C1 DE19703807 C1 DE 19703807C1 DE 19703807 A DE19703807 A DE 19703807A DE 19703807 A DE19703807 A DE 19703807A DE 19703807 C1 DE19703807 C1 DE 19703807C1
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sharpening tool
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Karl Liedschreiber
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D15/00Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping
    • B24D15/06Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping specially designed for sharpening cutting edges

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidwerkzeugen, insbesondere von manuell betätigbaren Schneidwerkzeugen, mit einem schaftförmigen Tragkörper, der mindestens ein gabelförmiges Ende mit zwei V-förmig gegeneinander geneigte Innenflächen aufweisenden Randvorsprüngen aufweist und eine zwischen den Randvorsprüngen, angeordnete, zungenförmige Werkzeuganordnung trägt, die ein Schärfwerkzeug mit parallelen, aus Hartmetall bestehenden Seitenkanten aufweist.
Bei dieser aus der US 3 293 949 bekannten Vorrichtung sind die Einführspalte für zu schärfende Werkzeuge durch die V-förmig nach außen verlaufenden Innenflanken der Randvorsprünge und die untereinander parallelen, in Längsrichtung des Tragkörpers verlaufenden Seitenflanken des Schärfwerkzeugs gebildet. Der Schärfwinkel ist daher fest vorgegeben und kann nicht verändert werden. Das Schärfwerkzeug kann zwar in mehreren Positionen zum Tragkörper eingestellt werden. Da die Einstellung in bzw. entgegen der Längsrichtung des Tragkörpers erfolgt, ändert sich hierdurch der Schärfwinkel nicht. Zur Einstellung des Schärfwerkzeuges ist dieses mit runden Aussparungen versehen, von denen eine über einen tragkörperfesten Stift geschoben wird. Diese Umsetzung des Schärfwerkzeugs erfordert jedoch ein Lösen einer Befestigungsschraube mit einem gesonderten Werkzeug und ein Abnehmen eines Klemmstückes vom Tragkörper sowie eine anschließende Montage dieser Teile nach Umsetzen des Schärfwerkzeugs.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Gattung zu schaffen, die durch Veränderung des Schärfwinkels universell verwendbar und einfach bedienbar ist.
Gelöst wird die Aufgabe mit der im Patentanspruch 1 angegebenen Vorrichtung.
Mit Hilfe des verschiebbaren Führungskopfes können in vorteilhafter Weise die lichte Weite des Einführspalts zwischen den Führungskopf und den seitlichen Randvorsprüngen und damit der gewünschte Schärfwinkel eingestellt werden. Die Variation des Schärfwinkels kann dabei durch einfaches Verschieben des Führungskopfes ohne zusätzliche Werkzeuge durchgeführt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann die Werkzeuganordnung vorteilhaft einen das Schärfwerkzeug bildenden Hartmetellriegel enthalten und stufenlos in Längsrichtung verstellbar im Tragkörper angeordnet sein. Der das Schärfwerkzeug bildende Hartmetallriegel bildet ein einfaches und kostengünstiges Einlegeteil, das bei Verschleiß eines Seitenkantenbereichs einfach so verschoben werden kann, daß ein neuer, unverbrauchter Seitenkantenbereich zur Verfügung steht. Hierdurch ist sichergestellt, daß die zum Eingriff mit dem zu schärfenden Werkstück kommenden Seitenkanten des Schärfwerkzeugs nahezu auf ihrer ganzen Länge nutzbar sind. Da das Hartmetall eine hohe Standzeit besitzt und das riegelförmige Schärfwerkzeug praktisch auf seiner ganzen Länge nutzbar ist, ergibt sich eine hohe Gesamtstandzeit. Danach kann das Schärfwerkzeug einfach gegen ein neues ausgetauscht werden. Die genannten Maßnahmen ergeben somit eine ausgezeichnete Wirtschaftlichkeit.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung kann darin bestehen, daß die zungenförmige Werkzeuganordnung den das Schärfwerkzeug bildenden Hartmetallriegel und eine diesen überspannende, den Führungskopf tragende Aufnahmelasche umfaßt und die mit ihrem hinteren Ende schwergängig verschiebbar in eine zugeordnete Einsteck­ ausnehmung des Trägers eingreift. Der Führungskopf und das Schärfwerkzeug sind hierbei unabhängig voneinander und relativ zueinander verschiebbar. Hierdurch ist sichergestellt, daß weder die vollständige Nutzung der ganzen Länge des Schärfwerkzeugs noch die exakte Einstellung des Schärfwinkels sich gegenseitig negativ beeinflussen.
Vorteilhaft kann der Tragkörper mit einer zwischen den seitlichen Vorsprüngen angeordneten Stützzunge versehen sein, auf welcher das Schärfwerkzeug aufliegt. Diese Maßnahme ergibt eine besonders hohe Stabilität.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung kann die Aufnahmelasche ein dem Schärfwerkzeug zugeordnetes, durch Anschläge begrenztes Bett enthalten, dessen Länge größer als die Länge des Schärfwerkzeugs ist. Hierdurch wird erreicht, daß das Schärfwerkzeug mit Hilfe der den Führungskopf tragenden Aufnahmelasche verstellbar ist, was eine hohe Bedienungsfreundlichkeit gewährleistet.
Zweckmäßig kann die der Werkzeuganordnung zugeordnete Einsteckausnehmung als beidseitig offene Durchgangsausnehmung ausgebildet sein. Hierdurch ist es möglich, die Werkzeuganordnung durch rückwärtiges Einführen eines Stoßwerkzeugs aus der Einsteckausnehmung auszutreiben, was sich ebenfalls vorteilhaft auf die Bedienungsfreundlichkeit auswirkt.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß der Tragkörper vorzugsweise im Bereich hinter seinem gabelförmigen Ende eine Aufnahmeinrichtung für ein eine Abziehfläche aufweisendes Abziehelement aufweist. Hierdurch ist es möglich, die durch Eingriff mit dem Hartmetallriegel spanabhebend geschärfte Schneide mit einem Feinschliff etc. zu versehen, was manchmal erwünscht ist.
Eine weitere, besonders zu bevorzugende Fortbildung kann darin bestehen, daß der Tragkörper im Bereich eines Endes ein im Bereich einer Trägerseitenflanke aufgenommenes, riegelförmiges Schärfwerkzeug enthält, dem eine seine Arbeitsfläche überragende, schwenkbar angeordnete Werkstückanlage zugeordnet ist. Hierdurch wird die Verwendungsvielfalt weiter erhöht. Die freie Zugänglichkeit der Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs und die schwenkbare Werkstückanlage ermöglichen in vorteilhafter Weise ein exaktes Schärfen winkelgebundener Schneidkanten, wie sie beispielsweise bei Scheren, Gemüsehobeln, Rasenmähern etc. vorliegen.
Vorteilhaft kann dabei die Werkstückanlage mit einem bezüglich ihrer Schwenklagerung gegenüberliegenden Betätigungshebel versehen sein, der zweckmäßig als Verlängerung eines Lagerflansches ausgebildet ist und vorteilhaft eine tellerförmige Vertiefung aufweist. Die tellerförmige Vertiefung ermöglicht es der Bedienungsperson einen Daumen oder anderen Finger hinzulegen, was die Verstellung des Werkstückanschlags erleichtert und insbesondere sicherstellt, daß der Betätigungshebel durch Druck im Eingriff mit einer tragkörperseitigen Rasterung haltbar ist, was in jeder Winkelstellung des Werkstückanschlags eine zuverlässige Fixierung ergibt. Ausgewählten Winkeln kann eine Indexiereinrichtung zugeordnet sein.
Eine weitere, besonders zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß der Schwenkbereich der Werkstückanlage durch beiderseits der Schwenkachse angeordnete Endanschläge berenzt ist, wobei ein die Werkstückanlage hintergreifender Endanschlag eine nach innen gewölbte Rückseite aufweisen kann. Diese fungiert in vorteilhafter Weise als Stützfläche, an der eine Bedienungsperson ohne die Gefahr eines Abrutschens einen Finger oder Daumen anpressen kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen als Handschärfgerät ausgebildeten Vorrichtung,
Fig. 2 eine vergrößerte Draufsicht auf den gabelförimgen Endbereich des erfindungsgemäßen Handschärfgeräts,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 2,
Fig. 4 eine vergrößerte Draufsicht auf den mit einer schwenkbaren Werkstückanlage versehenen Endbereich des erfindunsgemäßen Handschärfgeräts,
Fig. 5 eine Stirnansicht des die schwenkbare Werkstückanlage enthaltenden Bauteils und
Fig. 6 eine Seitenansicht des die schwenkbare Werkstückanlage enthaltenden Bauteils.
Die der Zeichnung zugrundeliegende als Handschärfgerät ausgebildete Vorrichtung besteht, wie am besten aus Fig. 1 erkennbar ist, aus einem als Handgriff ausgebildeten, schaftförmigen Tragkörper 1, der an seinen beiden Enden jeweils einen Schärfkopf 2 bzw. 3 aufweist, wobei der eine, hier links gezeichnete Schärfkopf 2 in erster Linie zum Schärfen von Klingen, wie Messerklingen, und der andere, hier rechts gezeichnete Schärfkopf 3 in erster Linie zum Schärfern von winkelgebundenen Schneiden, wie der Schneidkanten von Scherenmessern, Rasenmähern, Gemüsehobeln etc. dienen soll.
Das dem zum Schärfen von Klingen vorgesehenen Schärfkopf 2 zugeordnete Ende des Tragkörpers 1 ist, wie die Fig. 1 und 2 zeigen, gabelförmig gestaltet. Dementsprechend sind zwei seitliche Randvorsprünge 4 vorgesehen, die V-förmig gegeneinander geneigte Innenflanken 5 aufweisen. Die Randvorsprünge 4 flankieren einen in Fig. 3 sichtbaren, mittleren, an den Tragkörper 1 angeformten Zungenvorsprung, der als Stützzunge 6 für eine in die Nische zwischen den Randvorsprüngen 4 hineinragende, zungenförmige Werkzeuganordnung 7 dient. Diese umfaßt ein auf der Stützzunge 6 aufliegendes, riegelförmiges Schärfwerkzeug 8, das hier durch ein riegelförmiges Hartmetallstück gebildet wird, und einen das tragkörperferne Ende des Schärfwerkzeugs 8 aufnehmenden Führungskopf 9.
Der das Schärfwerkzeug 8 bildende Hartmetallriegel besitzt, wie Fig. 2 zeigt, freiliegende, parallele Seitenkanten, an denen die zu schärfende Klinge entlanggezogen wird. Es wäre daher auch denkbar, anstelle eines massiven Hartmetallstücks ein nur mit seitlichen Hartmetalleisten besetztes, etwa aus Kunststoff etc. bestehendes Zungenteil vorzusehen. Der aktive Bereich der Seitenkanten 10 wird, wie die Fig. 2 weiter zeigt, durch den Führungskopf 9 begrenzt. Dieser besitzt zur Innenflanke 5 des jeweils benachbarten Randvorsprungs 4 parallele Seitenflanken 11, die über die freiliegenden Seitenkanten 10 des Schärfwerkzeugs 8 seitlich vorspringen und mit der benachbarten Innenflanke 5 jeweils einen Einführspalt 12 begrenzen, in den die zu schärfende Klinge eingelegt wird.
Der Führungskopf 9 ist in Längsrichtung der zungenförmigen Werkzeuganordnung stufenlos verstellbar, d. h. kann mehr oder weniger in den Raum zwischen den Randvorsprüngen 4 hineingefahren bzw. aus diesem herausgefahren werden, wie in Fig. 2 und 3 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Hierdurch läßt sich die lichte Weite der Spalte 12 verändern, wie in Fig. 2 bei d bzw. d' angedeutet ist. Je weiter der Führungskopf 9 aus dem Bereich zwischen den Randvorsprüngen 4 herausgefahren ist, um so größer wird die lichte Weite der Spalte 12. Gleichzeitig wird dabei auch der freiliegende Bereich der Seitenkanten 10 des riegelförmigen Schärfwerkezugs 8 verlängert. Je weiter der Führungskopf 9 aus dem Bereich zwischen den Randvorsprüngen 4 herausgefahren wird, um so dicker kann demnach die zu schärfende Klinge sein bzw. um so mehr kann eine schwächer als die lichte Weite des Spalts 12 ausgebildete Klinge gekippt sein, womit der erzielbare Schneidenwinkel einstellbar ist.
Das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 ist hier ebenfalls in Längsrichtung verstellbar angeordnet, so daß nach und nach mehrere Längenabschnitte der Seitenkanten 10 in die beim Schärfvorgang beanspruchte Position gebracht werden können. Sofern eine Stelle verschlissen ist, wird das riegelförmige Schärfwerkzeug einfach so verschoben, daß eine neue, unverbrauchte Stelle zur Verfügung steht. Sofern die führungskopfseitige Hälfte des riegelförmigen Schärfwerkzeugs 8 verbraucht ist, kann dieses gewendet werden, womit die zunächst gegenüberliegende, in eine der Werkzeuganordnung 7 zugeordnete Einsteckausnehmung 13 des Tragkörpers 1 eingreifende Hälfte benutzt werden kann.
Es wäre denkbar, den Führungskopf 9 fest auf dem riegelförmigen Schärfwerkzeug 8 anzuordnen. In diesem Fall würde der Führungskopf 9 mit dem Schärfwerkzeug 8 verstellt.
Im dargestellten Beispiel ist der Führungskopf 9 unabhängig vom riegelförmigen Schärfwerkzeug 8 verschiebbar und umgekehrt. Dementsprechend ist der Führungskopf 9 am Ende einer auf dem riegelförmigen Schärfwerkzeug 8 aufliegenden, dessen Seitenkanten 10 nicht abdeckenden Aufnahmelasche 14 angebracht. Das riegelförmige Schärfwerkezug 8 und die Aufnahmelasche 14 bilden eine Doppelschieberanordnung, die mit ihrem hinteren Ende in die genannte Einsteckausnehmung 13 des Tragkörpers 1 eingreift. Um einen zuverlässigen Halt zu gewährleisten, ist dabei ein Klemmsitz vorgesehen. Die Einsteckausnehmung 13 ist auf jeden Fall so lang, daß beide Teile, d. h. Schärfwerkzeug 8 und Aufnahmelasche 14 mit Führungskopf 9 unabhängig stufenlos im gewünschten Bereich verstellbar sind.
Um eine kompakte Bauweise zu erreichen, ist die Aufnahmelasche 14 mit einem dem Schärfwerkzeug 8 zugeordneten, durch vordere und hintere Anschläge 15 begrenzten Bett 16 versehen, in welches das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 einlegbar ist. Die Länge des Betts 16 ist größer als die Länge des riegelförmigen Schärfwerkzeugs 8 so, daß die gewünschte gegenseitige Verschiebbarkeit gewährleistet ist. Das Übermaß der Länge des Betts 16 ist so bemessen, daß das riegelförmige Schärfwerkzeug auch dann, wenn es mit seiner hinteren Kante am hinteren Anschlag 15 der Aufnahmelasche 14 ansteht, nicht außer Eingriff mit dem Führungskopf 9 kommt. Wenn das Schärfwerkzeug mit seiner hinteren Kante bereits am hinteren Anschlag 15 anliegt und der Führungskopf 9 dennoch weiter nach außen verstellt werden soll, wird das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 mitverstellt.
Im dargestellten Beispiel ist der Tragkörper 1 am hinteren Ende der Einsteckausnehmung 13 mit einem quer hierzu verlaufenden Durchbruch 17 versehen. Hierdurch wird erreicht, daß die Einsteckausnehmung 13 über den Durchbruch 17 von hinten zugänglich ist. Es ist daher möglich, einen Stift etc. zum Austreiben der aus Schärfwerkzeug 8 und Aufnahmelasche 14 mit Führungskopf 9 bestehenden Doppelschieberanordnung aus der Einsteckausnehmung 13 in diese von hinten einzuführen. Die genannte Doppelschieberanordnung kann daher mit strammem Klemmsitz angeordnet sein. Der Führungskopf 9 ist an seinem vorderen Ende, wie Fig. 4 zeigt, mit einer nach unten offenen Kerbe 18 versehen, an der ebenfalls ein Werkzeug zum Verschieben der Aufnahmelasche 14 mit Führungskopf 9 bzw. der gesamten Doppelschieberanordnung angesetzt werden kann und die dementsprechend enbenfalls als Betätigungshilfe dient.
Die an den freien Seitenkanten 10 des durch einen Hartmetallriegel gebildeten Schärfwerkzeugs 8 vorbeigeführten Schneiden von Messerklingen werden spanabhebend geschärft. In manchen Fällen kann es dabei zweckmäßig sein, die so geschärfte Schneide nachträglich noch abzuziehen. Um dies zu ermöglichen, ist an der Oberseite des Tragkörpers 1 im Bereich hinter seinem gabelförmigen Ende eine beckenförmige Ausnehmung 19 angebracht, in die ein eine Abziehfläche aufweisender Schleifstein bzw. ein Schleifpapier- bzw. Schleifleinenstück eingelegt werden können. Die Befestigung kann dabei unlösbar etwa mittels einer Klebverbindung, oder lösbar etwa mittels einer Spanneinrichtung oder einer Klettverbindung, erfolgen.
Im Bereich des dem Schärfkopf 3 zugeordneten Endes ist der Tragkörper 1, wie die Fig. 1 und 4 zeigen, mit einer seitlichen Randnische 20 versehen, die eine in Richtung der zugeordneten Seitenflanke 21 verlaufende Begrenzung und eine quer hierzu verlaufende Begrenzung besitzt. Auf der in Richtung der Seitenflanke 21 verlaufenden Begrenzung der Randnische 20 liegt ein riegelförmiges Schärfwerkzeug 22 auf. Dieses ist hier als oberer Flansch eines im Querschnitt T-förmigen Hartmetallstücks 23 ausgebildet, das mit seinem Steg in den Tragkörper 1 eingreift. Das Hartmetallstück kann dabei in den zweckmäßig als Kunststoff- Spritzgußformling ausgebildeten Tragkörper 1 eingespritzt oder austauschbar angeordnet sein.
Die zur Randnische 20 hingewandte, freiliegende Arbeitsfläche des riegelförmigen Schärfwerkzeugs 22 wird von einer Werkstückanlage 24 überragt, die zur exakten Einstellung der Neigung des zu schärfenden Werkstücks und damit zur exakten Einhaltung der Neigung der Schnittfläche um eine zur oberen Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs 22 parallele Achse schwenkbar ist, wie in Fig. 4 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Der Schwenkbereich der Werkstückanlage 24 kann ausgehend von der in Fig. 4 mit unterbrochenen Linien angedeuteten, zur Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs 22 lotrechten Stellung mindestens 30° nach außen umfassen, so daß sich ein stumpfer Winkel von mindestens 120° ergibt. Zur Verschleißminderung und damit zur Erzielung einer hohen Genauigkeit über eine lange Standzeit hinweg ist die Werkstückanlage 24 im Bereich der Anlagefläche mit einem Metalleinsatz 32 versehen.
Die quer zur Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs 22 verlaufende Begrenzung der Randnische 20 dient als Endanschlag 25 für die Werkstückanlage 24 in der mit der Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs 22 einen stumpfen Winkel bildenden Endstellung. Die vom Werkstückanschlag 24 abgewandte Rückseite 26 des Endanschlags 25 ist nach innen gewölbt. Hierdurch ergibt sich eine sinnfällige Stützfläche, an die eine Bedienungsperson einen Finger oder Daumen anpressen kann, ohne daß Abrutschgefahr besteht.
Die Werkstückanlage 24 ist, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, mit zwei parallelen Lagerflanschen 27 versehen, die mit nach innen vorspringenden Lagerstummeln 28 versehen sind, die im montierten Zustand in zugeordnete Lagerausnehmungen des von den Lagerflanschen 27 umgriffenen Tragkörpers 1 einrastbar sind. Einer der Lagerflansche 27 ist zur Bildung eines Betätigungshebels 29 über den Achsbereich hinaus verlängert. Zur Erleichterung der Handhabung ist dieser Betätigungshebel scheibenförmig verbreitert und an seiner Außenseite mit einer tellerförmigen Vertiefung 30 versehen, in welche die Bedienungsperson mit einem Daumen etc. eingreifen kann. Im Bereich des Rands des Betätigungshebels 29, wie am besten aus Fig. 6 erkennbar ist, eine durch eine Riffelung gebildete Rasterung 31 vorgesehen, die zum Eingriff mit einer im Bereich der gegenüberliegenden Fläche des Tragkörpers 1 vorgesehenen Gegenrasterung gehalten werden kann.
Bevorzugte Positionen der Werkstückanlage 24 können mittels einer Indexiereinrichtung indexiert sein. Im dargestellten Beispiel ist hierzu ein Lagerstummel 28 mit einem bartförmigen Ansatz 34 versehen, dem eine oder mehrere tragkörperseitige Indexierausnehmungen zugeordnet sind. Im dargestellten Beispiel ist lediglich die in Fig. 4 mit unterbrochenen Linien angedeutete rechtwinklige Stellung der Werkstückanlage 24 auf diese Weise indexiert. Außerhalb hiervon sind der Bart 34 und der gleich hohe, zugeordnete Lagerstummel 28 außer Eingriff mit den tragkörperseitigen Ausnehmungen. Die Fixierung der eingestellten Stellung erfolgt dabei mittels der Rasterung 31, die von Hand im Eingriff mit der zugeordneten, tragkörperseitigen Gegenrasterung gehalten wird. Hierzu wird auf den scheibenförmigen Betätigungshebel 29 Druck ausgeübt, was durch die tellerförmige Ausnehmung 30, in die ein Daumen einlegbar ist, erleichtert wird.
Der Tragkörper 1, der, wie oben schon erwähnt wurde, zweckmäßig als aus Kunststoff bestehender Spritzgußformling hergestellt wird, kann mit einer angeformten Öse versehen sein, um ihn im nicht benutzten Zustand an einem Nagel aufhängen zu können. Im dargestellten Beispiel ist der Tragkörper 1 im Bereich des Schärfkopfs 3 mit einem eine Öse 33 bildenden Durchbruch versehen. Im Bereich dieses Durchbruchs kommt auch der Steg des im Querschnitt T-förmigen Hartmetallstücks 23 zum Vorschein, was es ermöglicht, dieses im Falle einer austauschbaren Anbringung mittels eines Werkzeugs aus seinem Sitz herauszustoßen.

Claims (20)

1. Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen, insbesondere von manuell betätigbaren Schneidwerkzeugen, mit einem schaftförmigen Tragkörper (1), der mindestens ein gabelförmiges Ende mit zwei V-förmig gegeneinander geneigten Innenflanken (5) aufweisenden Randvorsprüngen (4) aufweist und eine zwischen den Randvorsprüngen (4) angeordnete, zungenförmige Werkzeuganordnung (7) trägt, die ein Schärfwerkzeug (8) mit parallelen, aus Hartmetall bestehenden Seitenkanten (10) aufweist, gekennzeichnet durch einen das Schärfwerkzeug (8) am tragkörperfernen Ende begrenzenden, in Längsrichtung der Werkzeuganordnung (7) verschiebbar gelagerten Führungskopf (9) mit zu den jeweils benachbarten Innenflanken (5) der Randvorsprünge (4) parallelen Seitenflanken (11).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Schärfwerkzeug (8) als riegelförmiges Hartmetallstück ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schärfwerkzeug (8) in Längsrichtung verstellbar im Tragkörper (1) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskopf (9) gegenüber dem zugeordneten Schärfwerkzeug (8) verschiebbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeuganordnung das riegelförmige Schärfwerkzeug (8) und eine dieses überspannende, den Führungskopf (9) tragende Aufnahmelasche (14) umfaßt und die mit ihrem hinteren Ende schwergängig verschiebbar in eine zugeordnete Einsteckausnehmung (13) des Tragkörpers (1) eingreift.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) mit einer zwischen den seitlichen Randvorsprüngen (4) angeordneten Stützzunge (6) versehen ist, auf welcher der das riegelförmige Schärfwerkzeug (8) bildende Hartmetallriegel aufliegt.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmelasche (14) ein dem riegelförmigen Schärfwerkzeug (8) zugeordnetes, durch Anschläge (15) begrenztes Bett (16) enthält, dessen Länge größer als die Länge des riegelförmigen Schärfwerkzeugs (8) ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsteckausnehmung (13) als beidseitig offene Durchgangsausnehmung ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungskopf (9) mit einer Griffkerbe (18) versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) im Bereich hinter seinem gabelförmigen Ende eine Aufnahmeeinrichtung (19) für ein eine Abziehfläche aufweisendes Abziehelement aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) im Bereich eines Endes ein im Bereich einer Seitenflanke angeordnetes, riegelförmiges Schärfwerkzeug (22) enthält, dem eine seine Arbeitsfläche überragende, schwenkbar angeordnete Werkstückanlage (24) zugeordnet ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Schärfwerkzeug (22) als Flansch eines im Querschnitt T-förmigen Hartmetall-Profilstücks (23) ausgebildet ist, das mit seinem Steg in den Tragkörper (1) eingreift.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24) mit zwei Lagerflanschen (27) versehen ist, welche den Tragkörper (1) zwischen sich aufnehmen und mit nach innen vorspringenden, in tragkörperseitige Lagerbohrungen eingreifenden Lagerstummeln (28) versehen sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorherhgehenden Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Lagerflansch (27) eine vorzugsweise scheibenförmig verbreiterte Verlängerung (29) aufweist, die als Betätigungshebel fungiert.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die als Betätigungshebel fungierende Verlängerung (29) eines Lagerflansches (27) mit einer tellerförmigen Vertiefung (30) seiner Oberfläche versehen ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die als Betätigungshebel fungierende Verlängerung (29) eines Lagerflansches (27) im Bereich ihres werkstückanlagefernen Rands eine Rasterung (31) aufweist, die mit einer tragkörperseitigen Gegenrasterung im Eingriff haltbar ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24) in bevorzugten Stellungen mittels einer Indexiereinrichtung (34) festlegbar ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbereich der Werkstückanlage (24) durch beiderseits der Schwenkachse angeordnete Endanschläge begrenzt ist, wobei ein die Werkstückanlage (24) hinterfassender Endanschlag (25) vorgesehen ist, der eine nach innen gewölbte Rückseite (26) aufweist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24) mit einem seine Anlagefläche bildenden Metalleinsatz (32) versehen ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 11 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß dem riegelförmigen Schärfwerkzeug (22) eine Randnische (20) zugeordnet ist, die auf der vom Ende des Tragkörpers (1) abgewandten Seite durch den Anschlag (25) begrenzt ist.
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