DE10210745A1 - Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mit auswechselbar gehalterten Hartmetallplatten - Google Patents
Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mit auswechselbar gehalterten HartmetallplattenInfo
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Abstract
Die auswechselbaren Hartmetallplatten manueller Schärfgeräte sind in Vertiefungen oder in einer Aufnahme des Gerätekörpers eingelegt oder eingeschoben und müssen dort fixiert werden. Dies geschieht bei bekannten Geräten durch Verschraubung. DOLLAR A Bei der vorgeschlagenen Lösung werden die Hartmetallplatten durch Schnappverriegelungsteile fixiert. Dies stellt ein montagetechnisch günstiges Mittel dar, um die Hartmetallplatten schnell und zuverlässig zu fixieren und sie bei Bedarf dennoch leicht und ohne Werkzeug wieder zu lösen. Das Schnappverriegelungsteil kann die Form einer Abdeckplatte haben oder die Hartmetallplatte bügelförmig übergreifen.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mit auswechselbar gehalterten Hartmetallplatten.
- Geräte zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden sind bereits in unterschiedlichen Gestaltungen bekannt:
So verwenden die Geräte nach der DE 197 03 807 C1 oder der US 5 588 340 beispielsweise nur eine Hartmetallplatte, mit der eine Messerschneide zunächst von der einen Seite der Schneide und dann von der anderen Seite geschärft werden muss. Solche Schärfgeräte mit einer einzelnen Hartmetallplatte eignen sich zum Schärfen unterschiedlicher Schneidentypen, z. B. von Messern, Scheren, Werkzeugen verschiedener Art oder auch Skikanten. Es besteht aber die Gefahr, dass die Hartmetallplatte zum Schärfen unter einem falschen Winkel angesetzt wird oder dass es zum Verkanten kommt, was zu unbefriedigenden Schärfresultaten führt. - Bei Schärfern mit zwei gekreuzten Hartmetallplatten, wie sie aus der US 6 142 038, der US 5 291 805 oder der US 3 149 506 bekannt sind, werden beide Seiten einer Schneide zugleich unter einem vorgegebenen adäquaten Winkel bearbeitet. Somit wird eine Fehlerquelle bei der Handhabung ausgeschlossen. Diese Geräte eignen sich insbesondere zum Schärfen glatter Messer ohne Wellenschliff.
- Da hier beim Schärfen immer dieselbe Stelle, nämlich die V-förmige Schärfzone im Kreuzungsbereich der beiden Hartmetallplatten beansprucht wird, sind auf Dauer Verschleißerscheinungen der Hartmetallplatten in der Schärfzone unvermeidlich.
- Aus diesem Grund sind die Hartmetallplatten nach der US 6 142 038, der US 5 291 805 oder der US 3 149 506 auswechselbar gehaltert, so dass ein Austausch oder Ersatz unbrauchbar gewordener Platten vorgenommen werden kann. Die Hartmetallplatten sind dabei in geeignet geformte Vertiefungen im Gerätekörper eingelegt, die sie nach unten und nach der Seite fixieren. Zur restlichen Fixierung sind die Platten nach der US 6 142 038 einzeln verschraubt und nach der US 5 291 805 oder der US 3 149 506 durch ein Winkelteil gesichert, das seinerseits durch eine Schraube am Gerätekörper befestigt wird. Nach der US 6 142 038 sind die Hartmetallplatten zudem als Rechtecke geformt und es sind die Vertiefungen so angeordnet, dass dieselben Platten bei Verschließ an einer Stelle untereinander getauscht und/oder gedreht nochmals an einer anderen Stelle genutzt werden können.
- Die in US 6 142 038, US 5 291 805 und US 3 149 506 gezeigte Fixierung der Hartmetallplatten mit Hilfe einer Verschraubung hat den Nachteil, dass beim Plattentausch durch den Benutzer das passendes Schraubwerkzeug nicht immer zur Hand ist, dass ebenso wie bei der Erstmontage während der Herstellung das Zusammenhalten der mehreren noch losen Einzelteile und das Ansetzen der Schrauben eine vergleichsweise zeitaufwendige und mühselige Fingerspitzenarbeit ist und dass sich die Schrauben im Laufe der Zeit einerseits unlösbar festsetzen oder andererseits auch lockern können.
- Die Schärfer nach US 5 291 805 oder US 3 149 506 sind offenbar für ein freies Führen des Geräts über eine Schneide vorgesehen; da zu schärfende Messer aufgrund ungerader Griff- oder Rückenformen oftmals auch nicht stabil auf eine Werkunterlage aufzulegen sind, kann es dabei zu Verkantungen, zum Abrutschen von Gerät oder Schneide, zu unnötigen Krafteinsatz oder gar zu Verletzungen kommen.
- Die US 6 142 038 zeigt zwar ein Zusatzteil zum sicheren Aufsetzen des Schärfgerätes beim Schärfen. Dieses gibt dem Gerät jedoch eine wenig handliche Form.
- Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mit auswechselbar gehalterten Hartmetallplatten bereitzustellen, bei dem die zuverlässige Fixierung der Hartmetallplatten einfach und ohne Werkzeug möglich ist. Zugleich ist es Aufgabe der Erfindung ein Gerät bereitzustellen, dessen Formgebung zu einer sicheren und ergonomisch günstigen Betriebsweise leitet.
- Diese Aufgabe wird durch ein Gerät mit den Merkmalen nach dem Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben. Während der Patentanspruch 1 auf ein Schärfgerät mit zwei gekreuzten Hartmetallplatten gerichtet ist, lässt sich der erfindungsgemäße Gedanke einer Schnappverriegelung auch auf die Fixierung einzelner Hartmetallplatten in einem Schärfgerät übertragen. Darauf ist der selbständige Patentanspruch 14 gerichtet.
- Die erfindungsgemäß vorgesehene Schnappverriegelung einer Abdeckplatte zur Fixierung der Hartmetallplatten in ihren Vertiefungen vermeidet die Nachteile einer Verschraubung. Sie stellt ein montagetechnisch günstiges Mittel dar, um die Hartmetallplatten schnell und zuverlässig nach oben zu fixieren und ist dennoch leicht und ohne Werkzeug wieder zu lösen.
- Durch die erfindungsgemäß vorgesehene ebene Unterseite des Griff- und Halteteils und die zu dieser ebenen Unterseite parallel ausgerichteten Hartmetallplatten kann das Gerät solide auf eine Unterlage, beispielsweise mit überstehendem Funktionsteil am Rand einer Tischplatte aufgelegt und mit einer Hand angedrückt werden, während mit der anderen Hand ein zu schärfendes Messer vertikal nach unten durch die V-förmige Schärfzone gezogen wird. Die Situation eines horizontal liegenden Schärfgeräts und der vertikalen Messerführung erweist sich als ergonomisch günstig und führt leicht zu guten Schärfresultaten.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren dargestellt. Es zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels schräg von oben (in Einzelteile zerlegt);
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels schräg von unten (in Einzelteile zerlegt, ohne die Hartmetallplatten);
- Fig. 3 eine Draufsicht ohne die Schnappverriegelungsteile und ohne die Hartmetallplatten;
- Fig. 4 eine Seitenansicht;
- Fig. 5a Darstellung einer Hartmetallplatte in Rechteckform mit zwei Bohrungen in der Längsachse von oben und im Querschnitt;
- Fig. 5b Darstellung einer Hartmetallplatte in Rechteckform mit zwei versetzten Bohrungen von oben und im Querschnitt;
- Die Fig. 1 bis 4 zeigen ein Ausführungsbeispiel eines Geräts zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden in unterschiedlichen Ansichten.
- Das Gerät besteht aus einem schaftförmigen Griff- und Halteteil 1, welches eine ebene Unterseite 1a aufweist. Am einen Ende des Griff- und Halteteils 1 folgt ein Funktionsteil 2, das gekreuzte, flach übereinander angeordnete Hartmetallplatten 3a, 3b aufnimmt und diese bis auf eine Ausnehmung 4 umschließt. Durch die Ausnehmung 4 wird die V-förmige Schärfzone 5 am Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten 3a, 3b für die zu schärfende Schneide zugänglich. Die Hartmetallplatten 3a, 3b sind dabei mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite 1a des Griff- und Halteteils 1 ausgerichtet.
- Dieses Funktionsteil 2 ist besonders zum Schärfen von glatten Messern geeignet. Dazu wird der Griff- und Halteteil 1 mit seiner ebenen Unterseite 1a auf eine ebene Unterlage, z. B. eine Tischplatte, aufgelegt und zwar so, dass der Rand der Tischplatte am Anschlag 2a anliegt. Das aufgelegte Griff- und Halteteil 1 kann nun mit einer Hand auf die Unterlage gedrückt werden, wobei man dem Andrücken durch das Körpergewicht Nachdruck verleihen kann, während ein zu schärfendes Messer vertikal nach unten durch die V-förmige Schärfzone 5 gezogen wird.
- Am anderen Ende des Griff- und Halteteils 1 ist ein weiteres Funktionsteil 6 mit einer einzelnen Hartmetallplatte 7 vorgesehen, mit der sich auch andere Schneidentypen als glatte Messer, z. B. Messer mit Wellenschliff, Scheren aller Art, Werkzeugschneiden oder Skikanten schärfen lassen. Über solche Schneiden muss das Gerät frei geführt werden. Das weitere Funktionsteil 6 weist einen Anschlag 6a auf, mit dem die Hartmetallplatte 7 unter dem für Scherenschneiden typischen Winkel an einer Schneide entlang geführt werden kann. Dieser Anschlag 6a ist in Richtung des Griff- und Halteteils 1 zugleich als Fingerschutz gestaltet, falls es beim Führen der Hartmetallplatte 7 über eine Schneide zum Abrutschen des Geräts oder ähnlichen Missgeschicken kommt. Dies erfordert, dass der Anschlag 6a genügend weit vorspringt.
- Mit Ausnahme der Hartmetallplatten 3a, 3b, 7 sind die Einzelteile des Geräts als Kunststoff- Spritzgussteile gefertigt. Das Griff- und Halteteil 1 ist dabei durch Wabenstrukturen ausgesteift und stabilisiert.
- Die beiden formgleichen Hartmetallplatten 3a, 3b, die geradlinige Kantenabschnitte aufweisen, mit denen sie infolge ihrer Kreuzung die V-förmige Schärfzone 5 ausbilden, sind im Funktionsteil 2 auswechselbar in geeignet eingeformte Vertiefungen 8a, 8b eingelegt. Die tiefergehende Vertiefung 8a schneidet dabei einen Teil der flacheren Vertiefung 8b ab, damit die geforderte Kreuzung der Hartmetallplatten 3a, 3b zustande kommen kann.
- Die untere Auflagefläche der Vertiefungen 8a, 8b kann eben oder (z. B. aus fertigungstechnischen Gründen) strukturiert sein; sie muss lediglich eine stabile Unterstützung der Hartmetallplatten 3a, 3b gewährleisten. In den Fig. 1 und 3 ist die Vertiefung 8a unten eben, während in Vertiefung 8b eine steg- und rahmenartige Struktur erkennbar ist.
- Die Auflagefläche der flacheren Ausnehmung 8b liegt genau um eine Plattendicke über der Auflagefläche der tiefengehenden Vertiefung 8a. Die obere Hartmetallplatte 3b kommt damit teilweise auf der unten eingelegten Hartmetallplatte 3a zu liegen.
- Zum Zwecke einer sicheren Fixierung der Hartmetallplatten 3a, 3b gegen seitliche Lageveränderungen in den Vertiefungen 8a, 8b ragen aus dem Boden der Vertiefungen 8a, 8b Zapfen 9 empor, die jeweils als Gegenstück in entsprechende Ausnehmungen 10 in den Hartmetallplatten 3a, 3b eingreifen. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel handelt es sich bei den Ausnehmungen 10 in den Hartmetallplatten 3a, 3b um zwei zylindrische Bohrungen in der jeweiligen Längsachse der Platten, wie in Fig. 5a dargestellt; entsprechend ist die Zapfenform und ihr Ort in den Vertiefungen bestimmt.
- Wenn die Hartmetallplatten 3a, 3b formgleich sind, bezüglich ihrer Außenkontur und bezüglich der Ausnehmungen 10 eine Drehsymmetrie besitzen und die Lage der Vertiefungen 8a, 8b und der Zapfen 9 im Funktionsteil 2 geeignet gewählt wird, erreicht man, dass durch Austausch der Hartmetallplatten 3a, 3b zwischen den Vertiefungen und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten 3a, 3b jeweils unterschiedliche Kantenabschnitte der Hartmetallplatten 3a, 3b die V-förmige Schärfzone 5 bilden. Ein Hartmetallplatten-Paar 3a, 3b kann somit besser ausgenutzt werden, bevor es durch Verschleiß unbrauchbar wird.
- Eine Drehung der Hartmetallplatten 3a, 3b, die die Oberseite zur Unterseite macht, scheidet dabei allerdings aus, da die Seiten der Hartmetallplatten 3a, 3b im Schärfzonenbereich leicht geschrägt sein müssen, um ihre Schärfwirkung zu entfalten. Die Plattenkante an der Oberseite, die auch die Arbeitskante darstellt, ragt somit geringfügig über die Plattenkante der Unterseite (Fig. 5a und 5b - Querschnitte). Der Winkel dieser Schrägung liegt üblicherweise im Bereich von etwa 6°. Da diese leichte Schrägung mit dem Auge kaum wahrnehmbar ist, empfiehlt sich eine Markierung der Oberseite.
- Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1, 3 und 5a haben die Hartmetallplatten 3a, 3b rechteckige Form und zwei Bohrungen 10 in der Längsachse der Platte, also Drehsymmetrie bei Drehung um 180°.
- Dieselbe Drehsymmetrie um 180° liegt auch im Beispiel nach Fig. 5b vor. Die beiden Bohrungen 10 sind hier allerdings symmetrisch aus der Längsachse versetzt angebracht. Dadurch wird es im Zusammenwirken mit den entsprechend ebenfalls versetzten Zapfen unmöglich, die Platten verkehrt, d. h. mit vertauschter Ober- und Unterseite, in die Vertiefungen 8a, 8b einzulegen.
- Im Ausführungsbeispiel mit der rechteckigen Plattenform ist die Lage der Vertiefungen 8a, 8b im Funktionsteil 2 zudem so, dass der Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten nicht gerade in der Mitte einer Rechteckseite zu liegen kommt. Dann lässt sich durch Austausch der Hartmetallplatten zwischen den Vertiefungen und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten in vierfacher Weise eine V-förmige Schärfzone 5 aus unterschiedlichen Kantenabschnitten der Hartmetallplatten 3a, 3b herstellen.
- Die Fixierung der in die Vertiefungen eingelegten Hartmetallplatten 3a, 3b nach oben geschieht mittels eines Abdeckteils 11 mit lösbarer Schnappverriegelung, wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt. Dieses weist in der gezeigten Ausführungsform an einer Seite zwei angeformte Laschen 12 auf, mit denen es in passende Halteschlitze des Funktionsteils 2 eingreift. Der Schnappriegel 13 an der den Laschen 12 gegenüber liegenden Seite des Abdeckteils 11 greift durch eine Öffnung 14 im Funktionsteil 2 und rastet dort lösbar ein.
- Die unterschiedliche Höhenlage der übereinander angeordneten Platten 3a, 3b wird in der Formgebung des Abdeckteils 11 durch eine entsprechend unterschiedlich auftragende Innenstruktur 15 ausgeglichen. Wie in Fig. 2 dargestellt kann es sich um stegartige Erhöhungen handeln.
- So werden durch das verriegelte Abdeckteil 11 beide Hartmetallplatten 3a, 3b fest in ihren Vertiefungen 8a, 8b gehalten.
- Das verriegelte Abdeckteil 11 passt sich bündig in die Außenform des Gerätes ein.
- Im weiteren Funktionsteil 6 ist eine einzelne Hartmetallplatte 7 in eine schlitzförmige Aufnahme 16 mit einer der Plattendicke genau entsprechenden Weite auswechselbar eingeschoben. Zur Fixierung der Hartmetallplatte 7 im Schlitz 16 ist wieder ein Schnappverriegelungsteil 17 vorgesehen, welches die Hartmetallplatte 7 von vorne mittig, bügelartig und bündig übergreift und von dem mindestens ein Schnapp-Bügel 18 hinter der Hartmetallplatte 7 lösbar im weiteren Funktionsteil 6 einrastet. Der zweite Bügel des Schnappverriegelungsteils 17 kann von hinten um die Hartmetallplatte 7 greifen, so dass er beim Herausnehmen des gelösten Schnappverriegelungsteils 17 die Hartmetallplatte 7 mitzieht.
- Das Schnappverriegelungsteil 17 überdeckt dabei selbstverständlich nur einen schmalen Streifen der nutzbaren Kante der Hartmetallplatte 7.
- Der nach außen überstehende Abschnitt des Schnappverriegelungsteils 17 kann als weiterer Anschlag für einen Gegenstand mit zu schärfender Schneide ausgebildet sein, beispielsweise als 90°-Anschlag zum Schärfen von Skikanten.
Claims (14)
1. Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mittels zweier
gekreuzter, flach übereinander angeordneten Hartmetallplatten (3a, 3b), mit
einem schaftförmigen Griff- und Halteteil (1), welches eine ebene Unterseite (1a) aufweist, mit der das Gerät bei Gebrauch solide auf einer ebene Unterlage aufgelegt werden kann,
einem Funktionsteil (2) am einen Längsende des Griff- und Halteteils (1), das die Hartmetallplatten (3a, 3b) aufnimmt und bis auf eine Ausnehmung (4) umschließt, durch die eine V-förmige Schärfzone (5) am Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten (3a, 3b) für die zu schärfende Schneide zugänglich wird,
zwei formgleichen Hartmetallplatten (3a, 3b), die geradlinige Kantenabschnitte aufweisen, mit denen sie infolge ihrer Kreuzung die V-förmige Schärfzone (5) ausbilden, die jeweils mindestens eine durchgehende Ausnehmung (10) besitzen und die bezüglich ihrer Außenkontur und bezüglich der Ausnehmungen (10) eine Drehsymmetrie besitzen,
einer ersten Vertiefung (8a) im Funktionsteil (2), in die die eine Hartmetallplatte (3a) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
einer zweiten Vertiefung (8b) im Funktionsteil (2), in die die andere Hartmetallplatte (3b) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
Zapfen (9), die jeweils als Gegenstück zu der mindestens einen Ausnehmung (10) in den Hartmetallplatten (3a, 3b) aus dem Boden der Vertiefungen (8a, 8b) ragen, um die Hartmetallplatten (3a, 3b) gegen seitliche Lageveränderungen zu fixieren,
einem in das Funktionsteil (2) einsetzbaren Abdeckteil (11) mit einer lösbaren Schnappverriegelung zum Fixieren der in die Vertiefungen (8a, 8b) eingelegten Hartmetallplatten (3a, 3b) nach oben,
einer solchen Lage der Vertiefungen (8a, 8b) im Funktionsteil (2), dass durch Austausch der Hartmetallplatten (3a, 3b) zwischen den Vertiefungen (8a, 8b) und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten (3a, 3b) in mindestens vierfacher Weise unterschiedliche Kantenabschnitte der Hartmetallplatten (3a, 3b) die V-förmige Schärfzone (5) bilden.
einem schaftförmigen Griff- und Halteteil (1), welches eine ebene Unterseite (1a) aufweist, mit der das Gerät bei Gebrauch solide auf einer ebene Unterlage aufgelegt werden kann,
einem Funktionsteil (2) am einen Längsende des Griff- und Halteteils (1), das die Hartmetallplatten (3a, 3b) aufnimmt und bis auf eine Ausnehmung (4) umschließt, durch die eine V-förmige Schärfzone (5) am Kreuzungspunkt der Hartmetallplatten (3a, 3b) für die zu schärfende Schneide zugänglich wird,
zwei formgleichen Hartmetallplatten (3a, 3b), die geradlinige Kantenabschnitte aufweisen, mit denen sie infolge ihrer Kreuzung die V-förmige Schärfzone (5) ausbilden, die jeweils mindestens eine durchgehende Ausnehmung (10) besitzen und die bezüglich ihrer Außenkontur und bezüglich der Ausnehmungen (10) eine Drehsymmetrie besitzen,
einer ersten Vertiefung (8a) im Funktionsteil (2), in die die eine Hartmetallplatte (3a) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
einer zweiten Vertiefung (8b) im Funktionsteil (2), in die die andere Hartmetallplatte (3b) mit ihrer Flachseite parallel zur ebenen Unterseite (1a) des Griff- und Halteteils (1) auswechselbar eingelegt ist,
Zapfen (9), die jeweils als Gegenstück zu der mindestens einen Ausnehmung (10) in den Hartmetallplatten (3a, 3b) aus dem Boden der Vertiefungen (8a, 8b) ragen, um die Hartmetallplatten (3a, 3b) gegen seitliche Lageveränderungen zu fixieren,
einem in das Funktionsteil (2) einsetzbaren Abdeckteil (11) mit einer lösbaren Schnappverriegelung zum Fixieren der in die Vertiefungen (8a, 8b) eingelegten Hartmetallplatten (3a, 3b) nach oben,
einer solchen Lage der Vertiefungen (8a, 8b) im Funktionsteil (2), dass durch Austausch der Hartmetallplatten (3a, 3b) zwischen den Vertiefungen (8a, 8b) und/oder durch Drehung der Hartmetallplatten (3a, 3b) in mindestens vierfacher Weise unterschiedliche Kantenabschnitte der Hartmetallplatten (3a, 3b) die V-förmige Schärfzone (5) bilden.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten der Hartmetallplatten
(3a, 3b) an den geradlinigen Kantenabschnitten leicht geschrägt sind, so dass die Oberkante
geringfügig über die Unterkante ragt, wobei die Oberkante die Arbeitskante darstellt.
3. Gerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schrägungswinkel etwa 6°
beträgt.
4. Gerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite markiert ist.
5. Gerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens
eine Ausnehmung (10) in den Hartmetallplatten (3a, 3b) und die Zapfen (9) in den
Vertiefungen (8a, 8b) so angeordnet und/oder gestaltet sind, dass die Hartmetallplatten (3a, 3b) bei
vertauschter Ober- und Unterseite nicht in die Vertiefungen (8a, 8b) einlegbar sind.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die
Ausnehmungen (10) aus zwei Bohrungen bestehen und dementsprechend je Vertiefung (8a, 8b) zwei
Zapfen (9) vorgesehen sind.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Abdeckteil
(11) an einer Seite zwei angeformte Laschen (12) aufweist, die in entsprechende
Halteschlitze des Funktionsteils (2) eingreifen, und an der gegenüber liegenden Seite einen
Schnappriegel (13), der durch eine Öffnung (14) im Funktionsteil (2) greift und lösbar einrastet.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im
Übergangsbereich vom Funktionsteil (2) zum Griff- und Halteteil (1) als Abschluss von dessen ebener
Unterseite (1a) ein Anschlag (2a) ausgebildet ist.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an dem dem
Funktionsteil (2) gegenüber liegenden Ende des Griff- und Halteteils (1) ein weiteres
Funktionsteil (6) mit einer einzelnen Hartmetallplatte (7) vorgesehen ist.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass am weiteren Funktionsteil (6) ein
Anschlag (6a) vorgesehen ist, mit dem die Hartmetallplatte 7 unter dem für
Scherenschneiden typischen Winkel an einer Schneide entlang geführt werden kann.
11. Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (6a) in Richtung
des Griff- und Halteteils (1) zugleich als Fingerschutz ausgebildet ist.
12. Gerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelne
Hartmetallplatte (7) im weiteren Funktionsteil (6) in eine schlitzförmige Aufnahme (15) mit
einer der Plattendicke genau entsprechenden Weite auswechselbar eingeschoben ist und
durch ein die Hartmetallplatte (7) von vorne mittig, bügelartig und bündig übergreifendes
Schnappverriegelungsteil (17) fixiert wird, von dem mindestens ein Schnapp-Bügel (18)
hinter der Hartmetallplatte (7) lösbar im weiteren Funktionsteil (6) einrastet.
13. Gerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der nach außen überstehende
Abschnitt des Schnappverriegelungsteils (17) als Anschlag ausgebildet ist, vorzugsweise als
90°-Anschlag zum Schärfen von Skikanten.
14. Gerät zum manuellen Schärfen von Messern und anderen Schneiden mittels einer
Hartmetallplatte, die in eine schlitzförmige Aufnahme im Gerätekörper mit einer der Plattendicke
genau entsprechenden Weite auswechselbar eingeschoben ist und durch ein die
Hartmetallplatte von vorne mittig, bügelartig und bündig übergreifendes Schnappverriegelungsteil fixiert
wird, von dem mindestens ein Schnapp-Bügel hinter der Hartmetallplatte lösbar im
Gerätekörper einrastet.
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