DE19703806A1 - Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen - Google Patents
Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von SchneidwerkzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum manuellen Schärfen
von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen, insbesondere von
manuell betätigbaren Schneidwerkzeugen, wie Messern, Scheren
etc.
Die bekannten Handschärfgeräte sind nicht bedienungsfreundlich
und ermöglichen nur ein unexaktes Schärfen.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Handschärfgerät zu schaffen, das einfach und exakt
bedienbar ist und gleichzeitig möglichst universell verwendbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht in einer Vorrichtung eingangs
erwähnter Art mit einem schaftförmigen Tragkörper, der im Bereich
eines Endes ein im Bereich einer Seitenflanke angeordnetes,
riegelförmiges Schärfwerkzeug enthält, dem eine seine Arbeitsfläche
überragende, schwenkbar angeordnete Werkstückanlage zugeordnet
ist.
Die freie Zugänglichkeit der Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs und
die schwenkbare Werkstückanlage ermöglichen in vorteilhafter
Weise ein exaktes Schärfen winkelgebundener Schneidkanten, wie
sie beispielsweise bei Scheren, Gemüsehobeln, Rasenmähern etc.
vorliegen. Da die Schwenklage des Werkstückanschlags einstellbar
ist, ergibt sich eine hohe Vielseitigkeit.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So kann vorteilhaft die Werkstückanlage mit einem
bezüglich ihrer Schwenklagerung gegenüberliegenden
Betätigungshebel versehen sein, der zweckmäßig als Verlängerung
eines Lagerflansches ausgebildet ist und vorteilhaft eine
tellerförmige Vertiefung aufweist. Die tellerförmige Vertiefung
ermöglicht es der Bedienungsperson einen Daumen oder anderen
Finger hinzulegen, was die Verstellung des Werkstückanschlags
erleichtert und insbesondere sicherstellt, daß der Betätigungshebel
durch Druck im Eingriff mit einer tragkörperseitigen Rasterung
haltbar ist, was in jeder Winkelstellung des Werkstückanschlags
eine zuverlässige Fixierung ergibt. Ausgewählten Winkeln kann
eine Indexiereinrichtung zugeordnet sein.
Eine weitere, besonders zweckmäßige Maßnahme kann darin
bestehen, daß der Schwenkbereich der Werkstückanlage durch
beiderseits der Schwenkachse angeordnete Endanschläge begrenzt
ist, wobei ein die Werkstückanlage hintergreifender Endanschlag
eine nach innen gewölbte Rückseite aufweisen kann. Diese fungiert
in vorteilhafter Weise als Stützfläche, an der eine Bedienungsperson
ohne die Gefahr eines Abrutschens einen Finger oder Daumen
anpressen kann.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß der
Tragkörper eine Aufnahmeinrichtung für ein eine Abziehfläche
aufweisendes Abziehelement aufweist. Hierdurch ist es möglich, die
durch Eingriff mit dem Hartmetallriegel spanabhebend geschärfte
Schneide mit einem Feinschliff etc. zu versehen, was manchmal
erwünscht ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden
Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Handschärfgeräts,
Fig. 2 eine vergrößerte Draufsicht auf den gabelförigen
Endbereich des erfindungsgemäßen Handschärfgeräts,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 2,
Fig. 4 eine vergrößerte Draufsicht auf den mit einer
schwenkbaren Werkstückanlage versehenen Endbereich
des erfindungsgemäßen Handschärfgeräts,
Fig. 5 eine Stirnansicht des die schwenkbare Werkstückanlage
enthaltenden Bauteils und
Fig. 6 eine Seitenansicht des die schwenkbare
Werkstückanlage enthaltenden Bauteils.
Das der Zeichnung zugrundeliegende Handschärfgerät besteht, wie
am besten aus Fig. 1 erkennbar ist, aus einem als Handgriff
ausgebildeten, schaftförmigen Tragkörper 1, der an seinen beiden
Enden jeweils einen Schärfkopf 2 bzw. 3 aufweist, wobei der eine,
hier links gezeichnete Schärfkopf 2 in erster Linie zum Schärfen
von Klingen, wie Messerklingen, und der andere, hier rechts
gezeichnete Schärfkopf 3 in erster Linie zum Schärfern von
winkelgebundenen Schneiden, wie der Schneidkanten von
Scherenmessern, Rasenmähern, Gemüsehobeln etc. dienen soll.
Im Bereich des dem Schärfkopf 3 zugeordneten Endes ist der
Tragkörper 1, wie die Fig. 1 und 4 zeigen, mit einer seitlichen
Randnische 20 versehen, die eine in Richtung der zugeordneten
Seitenflanke 21 verlaufende Begrenzung und eine quer hierzu
verlaufende Begrenzung besitzt. Auf der in Richtung der
Seitenflanke 21 verlaufenden Begrenzung der Randnische 20 liegt
ein riegelförmiges Schärfwerkzeug 22 auf. Dieses ist hier als oberer
Flansch eines im Querschnitt T-förmigen Hartmetallstücks 23
ausgebildet, das mit seinem Steg in den Tragkörper 1 eingreift. Das
Hartmetallstück kann dabei in den zweckmäßig als Kunststoff-Spritz
gußformling ausgebildeten Tragkörper 1 eingespritzt oder
austauschbar angeordnet sein.
Die zur Randnische 20 hingewandte, freiliegende Arbeitsfläche des
riegelförmigen Schärfwerkzeugs 22 wird von einer Werkstückanlage
24 überragt, die zur exakten Einstellung der Neigung des zu
schärfenden Werkstücks und damit zur exakten Einhaltung der
Neigung der Schnittfläche um eine zur oberen Arbeitsfläche des
Schärfwerkzeugs 22 parallele Achse schwenkbar ist, wie in Fig. 4
mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Der Schwenkbereich der
Werkstückanlage 24 kann ausgehend von der in Fig. 4 mit
unterbrochenen Linien angedeuteten, zur Arbeitsfläche des
Schärfwerkzeugs 22 lotrechten Stellung mindestens 30° nach
außen umfassen, so daß sich ein stumpfer Winkel von mindestens
120° ergibt. Zur Verschleißminderung und damit zur Erzielung
einer hohen Genauigkeit über eine lange Standzeit hinweg ist die
Werkstückanlage 24 im Bereich der Anlagefläche mit einem
Metalleinsatz 32 versehen.
Die quer zur Arbeitsfläche des Schärfwerkzeugs 22 verlaufende
Begrenzung der Randnische 20 dient als Endanschlag 25 für die
Werkstückanlage 24 in der mit der Arbeitsfläche des
Schärfwerkzeugs 22 einen stumpfen Winkel bildenden Endstellung.
Die vom Werkstückanschlag 24 abgewandte Rückseite 26 des
Endanschlags 25 ist nach innen gewölbt. Hierdurch ergibt sich eine
sinnfällige Stützfläche, an die eine Bedienungsperson einen Finger
oder Daumen anpressen kann, ohne daß Abrutschgefahr besteht.
Die Werkstückanlage 24 ist, wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, mit zwei
parallelen Lagerflanschen 27 versehen, die mit nach innen
vorspringenden Lagerstummeln 28 versehen sind, die im
montierten Zustand in zugeordnete Lagerausnehmungen des von
den Lagerflanschen 27 umgriffenen Tragkörpers 1 einrastbar sind.
Einer der Lagerflansche 27 ist zur Bildung eines Betätigungshebels
29 über den Achsbereich hinaus verlängert. Zur Erleichterung der
Handhabung ist dieser Betätigungshebel scheibenförmig verbreitert
und an seiner Außenseite mit einer tellerförmigen Vertiefung 30
versehen, in welche die Bedienungsperson mit einem Daumen etc.
eingreifen kann. Im Bereich des Rands des Betätigungshebels 29,
wie am besten aus Fig. 6 erkennbar ist, eine durch eine Riffelung
gebildete Rasterung 31 vorgesehen, die zum Eingriff mit einer im
Bereich der gegenüberliegenden Fläche des Tragkörpers 1
vorgesehenen Gegenrasterung gehalten werden kann.
Bevorzugte Positionen der Werkstückanlage 24 können mittels einer
Indexiereinrichtung indexiert sein. Im dargestellten Beispiel ist
hierzu ein Lagerstummel 28 mit einem bartförmigen Ansatz 34
versehen, dem eine oder mehrere tragkörperseitige
Indexierausnehmungen zugeordnet sind. Im dargestellten Beispiel
ist lediglich die in Fig. 4 mit unterbrochenen Linien angedeutete
rechtwinklige Stellung der Werkstückanlage 24 auf diese Weise
indexiert. Außerhalb hiervon sind der Bart 34 und der gleich hohe,
zugeordnete Lagerstummel 28 außer Eingriff mit den
tragkörperseitigen Ausnehmungen. Die Fixierung der eingestellten
Stellung erfolgt dabei mittels der Rasterung 31, die von Hand im
Eingriff mit der zugeordneten, tragkörperseitigen Gegenrasterung
gehalten wird. Hierzu wird auf den scheibenförmigen
Betätigungshebel 29 Druck ausgeübt, was durch die tellerförmige
Ausnehmung 30, in die ein Daumen einlegbar ist, erleichtert wird.
Der Tragkörper 1, der, wie oben schon erwähnt wurde, zweckmäßig
als aus Kunststoff bestehender Spritzgußformling hergestellt wird,
kann mit einer angeformten Öse versehen sein, um ihn im nicht
benutzten Zustand an einem Nagel aufhängen zu können. Im
dargestellten Beispiele ist der Tragkörper 1 im Bereich des
Schärfkopfs 3 mit einem eine Öse 33 bildenden Durchbruch
versehen. Im Bereich dieses Durchbruchs kommt auch der Steg des
im Querschnitt T-förmigen Hartmetallstücks 23 zum Vorschein,
was es ermöglicht, dieses im Falle einer austauschbaren
Anbringung mittels eines Werkzeugs aus seinem Sitz
herauszustoßen.
Das dem zum Schärfen von Klingen vorgesehenen Schärfkopf 2
zugeordnete Ende des Tragkörpers 1 ist, wie die Fig. 1 und 2
zeigen, gabelförmig gestaltet. Dementsprechend sind zwei seitliche
Randvorsprünge 4 vorgesehen, die V-förmig gegeneinander geneigte
Innenflanken 5 aufweisen. Die Randvorsprünge 4 flankieren einen
in Fig. 3 sichtbaren, mittleren, an den Tragkörper 1 angeformten
Zungenvorsprung, der als Stützzunge 6 für eine in die Nische
zwischen den Randvorsprüngen 4 hineinragende, zungenförmige
Werkzeuganordnung 7 dient. Diese umfaßt ein auf der Stützzunge 6
aufliegendes, riegelförmiges Schärfwerkzeug 8, das hier durch ein
riegelförmiges Hartmetallstück gebildet wird, und einen das
tragkörperferne Ende des Schärfwerkzeugs 8 aufnehmenden
Führungskopf 9.
Der das Schärfwerkzeug 8 bildende Hartmetallriegel besitzt, wie
Fig. 2 zeigt, freiliegende, parallele Seitenkanten, an denen die zu
schärfende Klinge entlanggezogen wird. Es wäre daher auch
denkbar, anstelle eines massiven Hartmetallstücks ein nur mit
seitlichen Hartmetalleisten besetztes, etwa aus Kunststoff etc.
bestehendes Zungenteil vorzusehen. Der aktive Bereich der
Seitenkanten 10 wird, wie die Fig. 2 weiter zeigt, durch den
Führungskopf 9 begrenzt. Dieser besitzt zur Innenflanke 5 des
jeweils benachbarten Randvorsprungs 4 parallele Seitenflanken 11,
die über die freiliegenden Seitenkanten 10 des Schärfwerkzeugs 8
seitlich vorspringen und mit der benachbarten Innenflanke 5 jeweils
einen Einführspalt 12 begrenzen, in den die zu schärfende Klinge
eingelegt wird.
Der Führungskopf 9 ist in Längsrichtung der zungenförmigen
Werkzeuganordnung stufenlos verstellbar, d. h. kann mehr oder
weniger in den Raum zwischen den Randvorsprüngen 4
hineingefahren bzw. aus diesem herausgefahren werden, wie in
Fig. 2 und 3 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist.
Hierdurch läßt sich die lichte Weite der Spalte 12 verändern, wie in
Fig. 2 bei d bzw. d' angedeutet ist. Je weiter der Führungskopf 9
aus dem Bereich zwischen den Randvorsprüngen 4 herausgefahren
ist, um so größer wird die lichte Weite der Spalte 12. Gleichzeitig
wird dabei auch der freiliegende Bereich der Seitenkanten 10 des
riegelförmigen Schärfwerkezugs 8 verlängert. Je weiter der
Führungskopf 9 aus dem Bereich zwischen den Randvorsprüngen 4
herausgefahren wird, um so dicker kann demnach die zu schärfende
Klinge sein bzw. um so mehr kann eine schwächer als die lichte
Weite des Spalts 12 ausgebildete Klinge gekippt sein, womit der
erzielbare Schneidenwinkel einstellbar ist.
Das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 ist hier ebenfalls in
Längsrichtung verstellbar angeordnet, so daß nach und nach
mehrere Längenabschnitte der Seitenkanten 10 in die beim
Schärfvorgang beanspruchte Position gebracht werden können.
Sofern eine Stelle verschlissen ist, wird das riegelförmige
Schärfwerkzeug einfach so verschoben, daß eine neue,
unverbrauchte Stelle zur Verfügung steht. Sofern die
führungskopfseitige Hälfte des riegelförmigen Schärfwerkzeugs 8
verbraucht ist, kann dieses gewendet werden, womit die zunächst
gegenüberliegende, in eine der Werkzeuganordnung 7 zugeordnete
Einsteckausnehmung 13 des Tragkörpers 1 eingreifende Hälfte
benutzt werden kann.
Es wäre denkbar, den Führungskopf 9 fest auf dem riegelförmigen
Schärfwerkzeug 8 anzuordnen. In diesem Fall würde der
Führungskopf 9 mit dem Schärfwerkzeug 8 verstellt.
Im dargestellten Beispiel ist der Führungskopf 9 unabhängig vom
riegelförmigen Schärfwerkzeug 8 verschiebbar und umgekehrt.
Dementsprechend ist der Führungskopf 9 am Ende einer auf dem
riegelförmigen Schärfwerkzeug 8 aufliegenden, dessen Seitenkanten
10 nicht abdeckenden Aufnahmelasche 14 angebracht. Das
riegelförmige Schärfwerkezug 8 und die Aufnahmelasche 14 bilden
eine Doppelschieberanordnung, die mit ihrem hinteren Ende in die
genannte Einsteckausnehmung 13 des Tragkörpers 1 eingreift. Um
einen zuverlässigen Halt zu gewährleisten, ist dabei ein Klemmsitz
vorgesehen. Die Einsteckausnehmung 13 ist auf jeden Fall so lang,
daß beide Teile, d. h. Schärfwerkzeug 8 und Aufnahmelasche 14 mit
Führungskopf 9 unabhängig stufenlos im gewünschten Bereich
verstellbar sind.
Um eine kompakte Bauweise zu erreichen, ist die Aufnahmelasche
14 mit einem dem Schärfwerkzeug 8 zugeordneten, durch vordere
und hintere Anschläge 15 begrenzten Bett 16 versehen, in welches
das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 einlegbar ist. Die Länge des
Betts 16 ist größer als die Länge des riegelförmigen
Schärfwerkzeugs 8 so daß die gewünschte gegenseitige
Verschiebbarkeit gewährleistet ist. Das Übermaß der Länge des
Betts 16 ist so bemessen, daß das riegelförmige Schärfwerkzeug
auch dann, wenn es mit seiner hinteren Kante am hinteren
Anschlag 15 der Aufnahmelasche 14 ansteht, nicht außer Eingriff
mit dem Führungskopf 9 kommt. Wenn das Schärfwerkzeug mit
seiner hinteren Kante bereits am hinteren Anschlag 15 anliegt und
der Führungskopf 9 dennoch weiter nach außen verstellt werden
soll, wird das riegelförmige Schärfwerkzeug 8 mitverstellt.
Im dargestellten Beispiel ist der Tragkörper 1 am hinteren Ende der
Einsteckausnehmung 13 mit einem quer hierzu verlaufenden
Durchbruch 17 versehen. Hierdurch wird erreicht, daß die
Einsteckausnehmung 13 über den Durchbruch 17 von hinten
zugänglich ist. Es ist daher möglich, einen Stift etc. zum Austreiben
der aus Schärfwerkzeug 8 und Aufnahmelasche 14 mit
Führungskopf 9 bestehenden Doppelschieberanordnung aus der
Einsteckausnehmung 13 in diese von hinten einzuführen. Die
genannte Doppelschieberanordnung kann daher mit strammem
Klemmsitz angeordnet sein. Der Führungskopf 9 ist an seinem
vorderen Ende, wie Fig. 4 zeigt, mit einer nach unten offenen
Kerbe 18 versehen, an der ebenfalls ein Werkzeug zum Verschieben
der Aufnahmelasche 14 mit Führungskopf 9 bzw. der gesamten
Doppelschieberanordnung angesetzt werden kann und die
dementsprechend ebenfalls als Betätigungshilfe dient.
Die an den freien Seitenkanten 10 des durch einen Hartmetallriegel
gebildeten Schärfwerkzeugs 8 vorbeigeführten Schneiden von
Messerklingen werden spanabhebend geschärft. In manchen Fällen
kann es dabei zweckmäßig sein, die so geschärfte Schneide
nachträglich noch abzuziehen. Um dies zu ermöglichen, ist an der
Oberseite des Tragkörpers 1 im Bereich hinter seinem
gabelförmigen Ende eine beckenförmige Ausnehmung 19
angebracht, in die ein eine Abziehfläche aufweisender Schleifstein
bzw. ein Schleifpapier- bzw. Schleifleinenstück eingelegt werden
können. Die Befestigung kann dabei unlösbar etwa mittels einer
Klebverbindung, oder lösbar etwa mittels einer Spanneinrichtung
oder einer Klettverbindung, erfolgen.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten
von Schneidwerkzeugen, insbesondere von manuell
betätigbaren Schneidwerkzeugen, mit einem
schaftförmigen Tragkörper (1), der im Bereich eines Endes
ein im Bereich einer Seitenflanke angeordnetes,
riegelförmiges Schärfwerkzeug (22) enthält, dem eine seine
Arbeitsfläche überragende, schwenkbar angeordnete
Werkstückanlage (24) zugeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Schärfwerkzeug (22) als Flansch eines im
Querschnitt T-förmigen Hartmetall-Profilstücks (23)
ausgebildet ist, das mit seinem Steg in den Tragkörper (1)
eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24) mit zwei
Lagerflanschen (27) versehen ist, welche den Tragkörper (1)
zwischen sich aufnehmen und mit nach innen
vorspringenden, in tragkörperseitige Lagerbohrungen
eingreifenden Lagerstummeln (28) versehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein
Lagerflansch (27) eine vorzugsweise scheibenförmig
verbreiterte Verlängerung (29) aufweist, die als
Betätigungshebel fungiert.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die als Betätigungshebel fungierende Verlängerung
(29) eines Lagerflansches (27) mit einer tellerförmigen
Vertiefung (30) seiner Oberfläche versehen ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die als Betätigungshebel
fungierende Verlängerung (29) eines Lagerflansches (27) im
Bereich ihres werkstückanlagefernen Rands eine Rasterung
(31) aufweist, die mit einer tragkörperseitigen
Gegenrasterung im Eingriff haltbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24)
in bevorzugten Stellungen mittels einer Indexiereinrichtung
(34) festlegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkbereich der
Werkstückanlage (24) durch beiderseits der Schwenkachse
angeordnete Endanschläge begrenzt ist, wobei ein die
Werkstückanlage (24) hinterfassender Endanschlag (25)
vorgesehen ist, der eine nach innen gewölbte Rückseite (26)
aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstückanlage (24)
mit einem seine Anlagefläche bildenden Metalleinsatz (32)
versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß dem riegelförmigen
Schärfwerkzeug (22) eine Randnische (20) zugeordnet ist,
die auf der vom Ende des Tragkörpers (1) seiner
abgewandten Seite den Anschlag (25) begrenzt ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1)
vorzugsweise im Bereich eines Endes mit einem eine Öse
(33) bildenden Durchbruch versehen ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) als aus
Kunststoff bestehender Spritzgußformling ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (1) eine
Aufnahmeeinrichtung (19) für ein eine Abziehfläche
aufweisendes Abziehelement aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der schaftförmige
Tragkörper (1) im Bereich seiner beiden Enden
verschiedene Schärfköpfe (2 bzw. 3) aufweist, wobei ein
Schärfkopf (2) zum Schärfen von Klingen und ein
Schärfkopf (3) zum Schärfen winkelgebundener Schneiden
ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
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| DE1997103806 DE19703806A1 (de) | 1997-02-01 | 1997-02-01 | Vorrichtung zum manuellen Schärfen von Schneidkanten von Schneidwerkzeugen |
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| DE19703806A1 true DE19703806A1 (de) | 1998-08-06 |
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Country Status (1)
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1997
- 1997-02-01 DE DE1997103806 patent/DE19703806A1/de not_active Ceased
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|---|---|---|---|
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