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Die Erfindung betrifft eine Handkreissäge mit einer Führungsplatte, die eine Auflageseite zur Auflage auf ein zu bearbeitendes Werkstück und/oder zur Auflage auf eine Führungsschiene aufweist, und mit einer Sägeblattaufnahme zur Befestigung eines Sägeblatts an der Handkreissäge, wobei die Sägeblattaufnahme mittels einer Antriebsbaugruppe um eine Antriebsachse drehbar ist, wobei eine Schutzabdeckung zur Aufnahme des Sägeblatts vorgesehen ist, wobei die Schutzabdeckung einen Spanführungsraum umgibt und eine Seitenaußenwand auf der der Antriebsbaugruppe abgewandten Seite aufweist, die insbesondere den Spanführungsraum auf der der Antriebsbaugruppe abgewandten Seite begrenzt.
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JP2022-46093 offenbart eine Handkreissäge mit einer Schutzabdeckung, die einen Spanführungsraum umgibt. In dem Spanführungsraum ist ein Sägeblatt aufgenommen. In Vorschubrichtung hinter dem Sägeblatt ist im Spanabführungsraum eine Leuchtanordnung angeordnet. Die Leuchtanordnung emittiert ihr Licht quer zur Rotationsachse des Sägeblatts zu beiden Seiten des Sägeblatts. Somit wird durch das Sägeblatt, welches im Lichtweg der Leuchtanordnung steht, ein Schatten auf ein zu bearbeitendes Werkstück geworfen.
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Es ist Aufgabe der Erfindung eine Handkreissäge der eingangs erwähnten Art bereitzustellen, die einen verbesserten Arbeitskomfort und bessere Flexibilität mit hoher Betriebssicherheit ermöglicht.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Handkreissäge eine Ausnehmung zur Befestigung einer Leuchtanordnung aufweist. Dadurch, dass die Ausnehmung zur Befestigung einer Leuchtanordnung seitlich auf der Seite der Sägeblattaufnahme (also auf der der Antriebsbaugruppe gegenüberliegenden Seite) in die Handkreissäge eingelassen ist, können wandnahe Schnitte durchgeführt werden, wenn die Leuchtanordnung nicht an der Handkreissäge angebracht ist.
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Gemäß einer Erfindungsvariante ist vorgesehen, dass die Ausnehmung an der Seitenaußenwand und/oder von außen zugänglich angeordnet ist. Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, dass die Ausnehmung in einem in Vorschubrichtung hinteren und/oder unteren Bereich der Handkreissäge und/oder hinter der Sägeblattaufnahme angeordnet ist. Auf diese Weise ist es möglich, dass die Leuchtanordnung sowohl eine Schnittlinie des Sägeblatts als auch einen Eingriffsbereich des Sägeblatts mit dem zu bearbeitenden Werkstück ausleuchtet und somit ein angenehmes Arbeiten ermöglicht.
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Als Schnittlinie des Sägeblatts wird der in Vorschubrichtung vor dem Sägeblatt liegende, noch zu schneidende Bereich bezeichnet, also beispielsweise ein vom Nutzer der Handkreissäge angezeichneter Anriss. Unter dem Eingriffsbereich des Sägeblatts wird der Bereich verstanden, in dem das Sägeblatt sich innerhalb des zu bearbeitenden Werkstücks befindet.
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Alternativ oder zusätzlich ist die Ausnehmung zur Befestigung der Leuchtanordnung hinterschnittfrei ausgeführt. Besonders bevorzugt ist es, wenn die Ausnehmung und die Seitenaußenwand ohne die Ausnehmung in die gleiche Richtung entformbar oder tiefziehbar sind. Auf diese Weise ist die Seitenaußenwand, welche typischerweise aus einem Metallwerkstoff besteht, auf einfache Art und Weise herstellbar. Vorzugsweise ist die Ausnehmung nach zwei Seiten geöffnet, insbesondere in eine Richtung quer, vorzugsweise senkrecht, zur Führungsplatte und einer Richtung quer, insbesondere senkrecht, zur Seitenaußenwand. In anderen Worten ist die Ausnehmung beispielsweise zumindest abschnittsweise in einem unteren Bereich der Seitenaußenwand angeordnet, der in Richtung der Führungsplatte zurückweicht. Auf diese Weise kann die Ausnehmung besonders dicht an der Führungsplatte angeordnet werden, so dass die Leuchtanordnung eine schattenfreie Ausleuchtung der Schnittlinie als auch des Eingriffsbereichs des Sägeblatts ermöglicht.
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Gemäß einer Erfindungsvariante ist vorgesehen, dass in der Ausnehmung ein Halteelement angeordnet ist. Dabei weist das Halteelement eine Befestigungsaufnahme mit einer Einstecköffnung auf, in die ein Abschnitt der Leuchtanordnung zur Befestigung an der Handkreissäge, insbesondere quer zur Seitenaußenwand, eingesteckt werden kann. In der Einstecköffnung ist ein Hinterschnittabschnitt und ein dem Hinterschnittabschnitt zugeordneter Erweiterungsabschnitt angeordnet, wobei der Hinterschnittabschnitt quer, insbesondere senkrecht, zur Ebene der Einstecköffnung wirkt und/oder der Hinterschnittabschnitt eine Einsteckschiene mit einer Befestigungsrichtung ausbildet, wobei der Erweiterungsabschnitt benachbart zu dem Hinterschnittabschnitt angeordnet ist, so dass der Erweiterungsabschnitt mit dem Hinterschnittabschnitt verbunden ist. Die Befestigungsrichtung erstreckt sich somit beispielsweise parallel zur Ebene der Einstecköffnung. Das Halteelement stellt also die handkreissägenseitige Schnittstelle zur Befestigung der Leuchtanordnung an der Handkreissäge dar.
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Besonders bevorzugt weist das Halteelement mindestens zwei, insbesondere genau zwei, Paare von Hinterschnittabschnitten mit jeweils zugeordnetem Erweiterungsabschnitt auf. Besonders bevorzugt weist die Befestigungsaufnahme eine Rastelementaufnahme mit einer Rastnase auf. Die Rastnase ist vorteilhafterweise zwischen zwei, insbesondere in Befestigungsrichtung beabstandeten, Hinterschnittabschnitten angeordnet. Weiter vorzugsweise umfasst die Einstecköffnung die Rastelementaufnahme und einen Rastnaseneinsetzabschnitt, der zur Ebene der Einstecköffnung geöffnet ist. Auf diese Weise kann die Leuchtanordnung besonders sicher an dem Halteelement gehalten werden.
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Gemäß einer Erfindungsvariante können das Halteelement und die Seitenaußenwand aus unterschiedlichen Materialien bestehen, wobei die Seitenaußenwand vorzugsweise aus einem Metall und das Halteelement vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet ist. Vorzugsweise ist das Halteelement an der Seitenaußenwand, insbesondere in der Ausnehmung der Seitenaußenwand, adhäsiv oder formschlüssig befestigt. Eine formschlüssige Verbindung kann beispielsweise durch einen rückseitig am Halteelement angeordneten Pin, der in ein Loch in der Ausnehmung eingesteckt wird, erzielt werden. Auf diese Weise kann die Ausnehmung einfach hergestellt und das Halteelement in der Ausnehmung befestigt werden.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Erfindungsvariante ist das Halteelement vollständig in der Ausnehmung der Seitenaußenwand aufgenommen. Dies ist besonders vorteilhaft bei der Verwendung der Handkreissäge zum Einbringen randnaher Schnitte bei nicht montierter Leuchtanordnung. Somit kann die Handkreissäge weiterhin zum randnahen Schneiden verwendet werden, wenn eine Ausleuchtung der Schnittlinie ohnehin nicht sinnvoll ist.
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Ein weiterer unabhängiger Aspekt der Erfindung ist die Bereitstellung einer Leuchtanordnung zur Befestigung an einer Handkreissäge, insbesondere einer Handkreissäge nach einem der vorstehend erläuterten Merkmale, wobei die Leuchtanordnung eine Befestigungsschnittstelle zur lösbaren, formschlüssigen Befestigung an einem Halteelement, insbesondere dem eingangs beschriebenem Halteelement, aufweist.
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Gemäß einer Erfindungsvariante weist die Befestigungsschnittstelle Befestigungsvorsprünge und zumindest ein Rastelement oder zumindest ein Klemmelement auf. Die Befestigungsvorsprünge definieren, insbesondere durch ihre Enden, eine Befestigungsebene und/oder eine Steckrichtung. Die Enden der Befestigungsvorsprünge können beispielsweise auf ihrer freien Seite eben sein und somit eine Befestigungsebene aufspannen, in der die Steckrichtung der Leuchtanordnung orientiert ist.
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Das zumindest eine Rastelement und/oder das zumindest eine Klemmelement kann in zumindest einer Richtung eine geringere Steifigkeit aufweisen als die Befestigungsvorsprünge. Das Rastelement kann beispielsweise in einer Richtung parallel zur Befestigungsebene federnd ausgebildet sein. Auf diese Weise kann die Leuchtanordnung an dem Halteelement geklemmt oder verrastet werden. Beispielsweise ist ein an dem Rastelement ausgebildeter Rasthaken oder Schnapphaken federnd gegenüber den Befestigungsvorsprüngen gelagert.
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Alternativ oder zusätzlich ist das Rastelement zwischen zwei Befestigungsvorsprüngen angeordnet ist, beispielsweise an einem seitlichen Rand der Leuchtanordnung. In einer besonders bevorzugten Variante weist die Befestigungsschnittstelle vier Befestigungsvorsprünge auf, wobei die Befestigungsvorsprünge paarweise jeweils einem Endabschnitt der Leuchtanordnung zugewiesen sind und/oder wobei zumindest zwei der Befestigungsvorsprünge in Richtung der Befestigungsrichtung zueinander beabstandet sind. Beispielsweise sind die vier Befestigungsvorsprünge in Form eines Rechtecks angeordnet.
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Gemäß einer Erfindungsvariante weist die Leuchtanordnung einen Stabkörper mit einer Längserstreckung und einen Befestigungskörper auf. In dem Stabkörper ist zumindest eine Komponente aus Lichtquelle, Energiespeicher zum Betreiben der Lichtquelle, Bedienungselement zum Ein- und Ausschalten der Lichtquelle angeordnet. Der Befestigungskörper umfasst die Befestigungsschnittstelle und eine Stabkörper-Aufnahme zur Aufnahme des Stabkörpers, so dass der Stabkörper in der Stabkörper-Aufnahme gehalten ist. Somit kann der Befestigungskörper als einfaches Kunststoffspritzgussteil hergestellt werden.
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Vorteilhafterweise ist der Stabkörper drehbar in der Stabkörper-Aufnahme gehalten, so dass eine Ausrichtung der Lichtquelle vom Anwender manuell eingestellt werden kann. Dazu kann der Stabkörper und die Stabkörper-Aufnahme zumindest abschnittsweise zylindrisch ausgebildet sein, so dass diese gegeneinander verdrehbar sind, wobei der Stabkörper und die Stabkörper-Aufnahme von ihren Umfängen so aufeinander abgestimmt sind, dass der Stabkörper bei Benutzung nicht aus der Stabkörper-Aufnahme herausrutschen kann, beispielsweise durch eine Übergangpassung.
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Erfindungsgemäß kann es vorgesehen sein, dass der Energiespeicher zwischen der Lichtquelle und dem Bedienungselement angeordnet ist und/oder die Stabkörper-Aufnahme zwischen der Lichtquelle und dem Bedienungselement angeordnet ist, wenn der Stabkörper von dem Befestigungskörper gehalten wird.
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Die Aufgabe wird ebenso durch ein System, dass die vorstehend beschriebene Handkreissäge sowie die vorstehend beschriebene Leuchtanordnung umfasst, gelöst.
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Erfindungsgemäß kann es vorgesehen sein, dass die Leuchtanordnung werkzeuglos lösbar an der Seitenaußenwand befestigbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Hinterschnittabschnitte des Halteelements mit den Befestigungsvorsprüngen der Leuchtanordnung zusammenwirken, wenn die Leuchtanordnung an der Handkreissäge befestigt ist.
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Die Aufgabe wird ebenso durch ein Verfahren zur Befestigung der vorstehend beschriebenen Leuchtanordnung an der vorstehend beschriebenen Handkreissäge gelöst, wobei die Leuchtanordnung in eine Richtung quer zur Seitenaußenwand in die Einstecköffnung eingesetzt wird und mittels einer Verschiebung in einer Befestigungsrichtung verklemmt und/oder verrastet wird, wobei die Befestigungsrichtung eine Komponente parallel zur Einstecköffnung aufweist.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine typische Arbeitssituation, bei der ein Benutzer eine Handkreissäge längs einer Führungsschiene führt, um ein Werkstück zu schneiden,
- 2 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Handkreissäge,
- 3 die Handkreissäge gemäß 2 in Ansicht auf die der 2 gegenüberliegende Seite,
- 4 eine Seitenaußenwand der Handkreissägen gemäß 2 in isolierter Darstellung,
- 5 die Seitenaußenwand aus 4 mit Halteelement und nicht befestigter Leuchtanordnung,
- 6 die Seitenaußenwand aus 4 mit Halteelement und daran befestigter Leuchtanordnung,
- 7 eine Detaildarstellung eines Halteelements mit einer erfindungsgemäßen Leuchtanordnung in einer ersten Position, und
- 8 eine Detaildarstellung eines Halteelements mit einer erfindungsgemäßen Leuchtanordnung in einer zweiten, verrasteten Position.
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1 zeigt eine typische Arbeitssituation, bei der eine Bedienperson P ein Werkstück 45 mit einer Handkreissäge 10 bearbeitet. Dabei wird mit der Handkreissäge 10 ein Abschnitt des Werkstücks 45 abgetrennt. Für diesen Arbeitsvorgang wird eine Führungsschiene 40 mit ihrer Schienenunterseite 42 auf die Oberseite des Werkstücks 45 aufgelegt. Auf die Schienenoberseite 40.1 der Führungsschiene 40 wird die Handkreissäge 10 aufgesetzt. Die Handkreissäge 10 kann in Schienen-Längsrichtung ausgerichtet an einem Führungselement 40.3 der Führungsschiene 40 in bekannter Weise geführt werden.
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Erfindungsgemäß ist an der Handkreissäge 10 eine Leuchtanordnung 70 montiert, mit der Licht auf die Werkstück-Oberseite geleitet werden kann.
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Die 2 und 3 zeigen die technische Ausgestaltung der Handkreissäge 10. Wie diese Darstellungen erkennen lassen, besitzt die Handkreissäge 10 eine Führungsplatte 12, mit der die Handkreissäge 10 auf die Führungsschiene 40 aufgesetzt werden kann. Auf ihrer nach unten gerichteten Auflageseite 12.2 besitzt die Handkreissäge 10 eine Führungsaufnahme, die zur Längsführung mit dem Führungselement 40.3 der Führungsschiene 40 zusammenarbeitet. Im Bereich ihrer Oberseite 12.1 weist die Führungsplatte 12 eine Haltestruktur auf, mit der eine Antriebsbaugruppe 20 mit der Führungsplatte 12 verbunden werden kann.
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Die Antriebsbaugruppe 20 besitzt einen Antriebsmotor, mit dem eine Sägeblattaufnahme 22 in Rotationsbewegung versetzt werden kann. An der Sägeblattaufnahme 22 kann ein Sägeblatt 11 auswechselbar befestigt werden. 2 veranschaulicht die Lage der Antriebsachse 21, um die das Sägeblatt 11 rotiert werden kann.
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Das Sägeblatt 11 ist im montierten Zustand in einem Sägeblattaufnahmebereich einer Schutzabdeckung 24 untergebracht. Der Sägeblattaufnahmebereich kann auch als Spanführungsraum 24.3 bezeichnet werden. Bei der vorliegenden Handkreissäge 10 handelt es sich um eine Tauchsäge, bei der die Antriebsbaugruppe 20 mit dem Sägeblatt 11 um eine senkrecht zu der Bildebene gemäß den 2 und 3 verlaufende Schwenkachse geschwenkt werden kann, um das Sägeblatt 11 zumindest teilweise aus der Schutzabdeckung 24 heraus in eine Tauchposition zu schwenken. Eine solche Tauchposition mit maximal geschwenktem Sägeblatt 11 ist in den 2 und 3 gezeigt.
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Die Schutzabdeckung 24 kann einen Anschlussstutzen aufweisen, der mit der Schutzabdeckung 24 verbunden ist. Der Anschlussstutzen dient als Absauganschluss 13 zum Verbinden mit einem Saugschlauch einer externen Spannabsaugung und/oder einem Staubfangsack. Über die Spannabsaugung werden während des Bearbeitungseinsatzes Späne aus einem von der Schutzabdeckung 24 umgebenen Spanführungskanal 25 abgesaugt, der in räumlicher Verbindung mit dem Spanführungsraum 24.3 steht.
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Wie 2 veranschaulicht, kann es so sein, dass die Schutzabdeckung 24 eine Seitenaußenwand 24.1 bildet, die den Spanführungsraum 24.3 auf der der Antriebsbaugruppe 20 abgewandten Seite begrenzt. Mit anderen Worten begrenzt die Seitenaußenwand 24.1 den Spanführungsraum 24.3 im Bereich einer Sägeblatt-Außenseite.
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Die Seitenaußenwand 24.1 verläuft im Wesentlichen senkrecht zu der Antriebsachse 21.
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An ihrem unteren Ende kann die Seitenaußenwand 24.1 einen Begrenzungsabschnitt 24.4 aufweisen. Der Begrenzungsabschnitt 24.4 bildet eine äußere Begrenzungsfläche, die nach innen in Richtung hin zum Sägeblatt 11 abgewinkelt ist.
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2 zeigt weiter, dass die Seitenaußenwand 24.1 zwei Markierungen, nämlich eine hintere Bereichsmarkierung 24.5 und eine vordere Bereichsmarkierung 24.6 trägt. Zwischen den beiden Bereichsmarkierungen 24.5 und 24.6 ist für den Benutzer P erkennbar der Eingriffsbereich des Sägeblatts 11 markiert. Die beiden Bereichsmarkierungen 24.5 und 24.6 veranschaulichen mithin die hintere und die vordere Sägeblatt-Begrenzung in der maximalen Tauchposition des Sägeblatts 11.
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Durch eine Öffnung in der Seitenaußenwand 24.1 ist eine Einsichtnahme auf den vorderen Eingriffsbereich, der auch als Schneidbereich des Sägeblatts 11 bezeichnet werden kann, möglich ist. Die Öffnung kann mit einem abnehmbaren und transparenten Fenster 24.7 überdeckt werden. Es kann so sein, dass dieses Fenster 24.7 die vordere Bereichsmarkierung 24.6 trägt.
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Beispielsweise kann es so sein, dass das transparente Fenster 24.7 einen Lichtführungsbereich von dem staubführenden Bereich des Spanführungsraums 24.3 abtrennt, wobei vorzugsweise vorgesehen ist, dass die Leuchtanordnung 70 außerhalb des Spanführungsraums 24.3 angeordnet ist, derart, dass es von dem staubführenden Bereich getrennt angeordnet ist, insbesondere durch das transparente Fenster 24.7 von dem Spanführungsraum 24.3 getrennt ist.
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Die 2 und 3 veranschaulichen weiter, dass die Antriebsbaugruppe 20 schwenkbar mit der Führungsplatte 12 verbunden sein kann, um Gehrungsschnitte zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ist die Antriebsbaugruppe 20 mittels eines hinteren Gehrungslagers 26 und eines vorderen Gehrungslagers 27 mit der Führungsplatte 12 verbunden.
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Das hintere Gehrungslager 26 weist ein feststehendes hinteres Lagerstück 26.1 auf, welches mit der Führungsplatte 12 verbunden ist. Mit dem feststehenden hinteren Lagerstück 26.1 ist ein bewegliches hinteres Lagerstück 26.2 mittels eines Schwenklagers verbunden, wobei das bewegliche Lagerstück 26.2 an die Antriebsbaugruppe 20 angekoppelt ist.
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In gleicher Weise ist das vordere Gehrungslager 27 aufgebaut und weist ein feststehendes Lagerstück 27.1 und ein bewegliches Lagerstück 27.2 auf. Zur Arretierung der eingestellten Schwenkposition besitzen die beiden Gehrungslager 26 und 27 jeweils eine Arretierung 26.3, 27.3.
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Die Einstellung und Führung der Handkreissäge 10 wird mittels eines Griffs 23 der Antriebsbaugruppe 20 erleichtert, wobei der Griff 23 auch in üblicher Weise den Auslöser für die Aktivierung des Antriebsmotors aufweisen kann.
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Die 2 zeigt die Handkreissäge 10 mit an der Seitenaußenwand 24.1 angeordneter Leuchtanordnung 70. In 4 ist zur verbesserten Darstellung nur die Seitenaußenwand 24.1 der Handkreissäge Leuchtanordnung 7010 dargestellt. In der Seitenaußenwand 24.1 ist im in Vorschubrichtung hinteren, unteren Bereich eine Ausnehmung 24.2 eingebracht, wobei die Ausnehmung einen Bodenbereich aufweist, der im Wesentlichen senkrecht zur Antriebsachse 21 ist, und an drei Seiten (in Vorschubrichtung V vorne, hinten und oben) von Ausnehmungswänden eingefasst ist. Die Ausnehmung ist also nach unten bzw. in Richtung der Führungsplatte 12 geöffnet.
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2 sowie 4 bis 6 zeigen ebenfalls, dass die Ausnehmung 24.2 in Vorschubrichtung V hinter der Sägeblattaufnahme 22, insbesondere hinter der hinteren Bereichsmarkierung 24.5 angeordnet ist. Auf diese Weise kann die an der Handkreissäge 10 angeordnete Leuchtanordnung sowohl den gesamten Eingriffsbereich als auch die Schnittlinie ausleuchten.
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5 zeigt die Seitenaußenwand 24.1 der Handkreissäge 10 mit einem in die Ausnehmung 24.2 eingesetztem Halteelement 30. Das Halteelement 30 ist im vorliegenden Fall adhäsiv mit der Seitenaußenwand 24.1 verbunden, wobei das Halteelement 30 mittels eines Klebstoffs oder eines Klebestreifens in der Ausnehmung 24.2 befestigt ist.
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Das Halteelement 30 und die Seitenaußenwand 24.1 sind im vorliegenden Beispiel aus unterschiedlichen Materialien gebildet. Die Seitenaußenwand 24.1 ist ein aus einem Metall hergestelltes Tiefziehteil und das Halteelement 30 ein aus einem Kunststoff im Spritzgussverfahren hergestelltes Teil. Auf diese Weise kann eine Befestigungsaufnahme 31 zur Befestigung der Leuchtanordnung 70 an dem Halteelement 30 kostengünstig in das Halteelement 30 eingebracht werden.
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Das Halteelement 30 weist eine Befestigungsaufnahme 31 mit einer Einstecköffnung 31.0 auf. Die Befestigungsaufnahme 31 weist ferner einen Hinterschnittabschnitt 31.1 und einen dem Hinterschnittabschnitt 31.1 zugeordneten Erweiterungsabschnitt 31.3 auf, wobei der Hinterschnittabschnitt 31.1 quer zur Ebene der Einstecköffnung 31.0 wirkt und/oder der Hinterschnittabschnitt 31.1 eine Einsteckschiene, die eine Befestigungsrichtung R ausbildet, definiert. Der Erweiterungsabschnitt 31.3 ist benachbart zu dem Hinterschnittabschnitt 31.1 angeordnet, so dass der Erweiterungsabschnitt 31.3 und der zugeordnete Hinterschnittabschnitt 31.1 miteinander verbunden sind.
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In dem dargestellten Beispiel weist das Halteelement 30 (genau) zwei Paare, von Hinterschnittabschnitten 31.1 mit jeweils zugeordnetem Erweiterungsabschnitt 31.3 auf. 5 zeigt, dass in der Befestigungsaufnahme 31 ein oberer Erweiterungsabschnitt und ein unterer Erweiterungsabschnitt vorgesehen ist, mit jeweils sich unterhalb anschließenden (gestrichelt angedeuteten) Hinterschnittabschnitten 31.1.
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Die Befestigungsaufnahme 31 des dargestellten Beispiels weist ferner eine Rastelementaufnahme 32 mit einer Rastnase 32.2 auf, wobei die Rastnase 32.2 zwei in Befestigungsrichtung R beabstandeten Hinterschnittabschnitten 31.1 angeordnet ist. Die Einstecköffnung 31.0 umfasst in diesem Fall zudem die Rastelementaufnahme 32. Somit weist die Einstecköffnung 31.0 einen Rastnaseneinsetzabschnitt 32.3 auf. Der Rastnaseneinsetzabschnitt 32.3 ist somit zur Ebene der Einstecköffnung 31.0 hin geöffnet.
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Die Befestigungsaufnahme 31 ist somit in das Halteelement 30 eingelassen. Das Halteelement 30 steht daher nicht über eine Außenkontur der Handkreissäge 10 über. Das Halteelement 30 ist also vollständig in der Ausnehmung 24.2 der Seitenaußenwand 24.1 aufgenommen, so dass die Handkreissäge 10 ohne die montierte Leuchtanordnung 70 ohne zusätzliche Einschränkungen verwendet werden kann.
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In 5 ist ebenfalls die Leuchtanordnung 70 im nicht an der Seitenaußenwand 24.1 angebrachten Zustand dargestellt. Die Leuchtanordnung 70 weist einen Stabkörper 72 mit einer Längserstreckung L und einen Befestigungskörper 73 auf. In dem Stabkörper 72 ist ein Energiespeicher 74, eine Lichtquelle 75 und ein Bedienungselement 76 angeordnet. Der Befestigungskörper 73 umfasst die Befestigungsschnittstelle 71 und eine Stabkörper-Aufnahme 73.1 zur Aufnahme des Stabkörpers 72.
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Der Stabkörper 72 ist drehbar in der Stabkörper-Aufnahme 73.1 gehalten.
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Der Energiespeicher 74 ist zwischen der Lichtquelle 75 und dem Bedienungselement 76 angeordnet. Die Stabkörper-Aufnahme 73.1 hält den Stabkörper im Bereich zwischen der Lichtquelle 75 und dem Bedienungselement 76.
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Die Leuchtanordnung 70 ist dazu ausgebildet mittels einer Befestigungsschnittstelle 71 werkzeuglos mit dem Halteelement 30 verbunden zu werden. Die Befestigungsschnittstelle 71 weist Formschlusselemente auf, die auch als Befestigungsvorsprünge 73.2 bezeichnet werden können, wobei die Formschlusselemente ausgebildet sind in die Einstecköffnung 31.0 des Halteelements 30 eingesteckt und anschließend in Steckrichtung S in die Einsteckschiene 31.2 eingebracht zu werden, wo die Formschlusselemente mit den Hinterschnittabschnitten 31.1 zusammenwirken.
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Die Befestigungsvorsprünge 73.2 sind an ihren freien, also der Stabkörper-Aufnahme 73.1 abgewandten Seite als ebene Vorsprünge ausgebildet, die einzeln oder auch zusammen eine Befestigungsebene B bzw. eine Steckrichtung S definieren.
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Die Befestigungsschnittstelle 71 weist ferner ein Rastelement 73.3 auf. Das Rastelement 73.3 weist in Richtung parallel zur Befestigungsebene B eine geringere Steifigkeit aufweist als die Befestigungsvorsprünge 73.2, so dass das Rastelement 73.3 auch als Federelement bzeichnet werden kann. In dem dargestellten Beispiel ist das Rastelement 73.3 seitlich an dem Befestigungskörper 73 zwischen zwei Befestigungsvorsprüngen 73.2, nämlich einem oberen und einem unteren Befestigunsvorsprung angeordnet.
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Die Befestigungsschnittstelle 71 weist (genau) vier Befestigungsvorsprünge 73.2 auf, die paarweise jeweils einem Endabschnitt der Leuchtanordnung 70 zugewiesen sind, wobei jeweils zwei Befestigungsvorsprünge 73.2 in Richtung der Befestigungsrichtung R zueinander beabstandet sind.
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7 und 8 illustrieren in der Zusammenschau den Befestigungsvorgang der Leuchtanordnung 70 an dem Halteelement 30. In 7 ist die Leuchtanordnung 70 in die Einstecköffnung 31.0 eingesteckt. Deutlich zu sehen ist wie die vier Befestigungsvorsprünge 73.2 in die Erweiterungsabschnitte 31.3 eingesteckt sind, während das Rastelement 73.3 in den Rastnaseneinsetzabschnitt 32.3 eingesetzt ist.
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8 zeigt die in dem Halteelement 30 arretierte Leuchtanordnung 70, nachdem die Leuchtanordnung 70 aus der in 7 dargestellten Position um eine Verschiebung VG in Befestigungsrichtung R verschoben wurde. Somit befinden wirken die die vier Befestigungsvorsprünge 73.2 mit den jeweiligen Hinterschnittabschnitten 31.1 zusammen und das Rastelement 73.3 wirkt mit der Rastnase 32.2 zusammen, so dass die Leuchtanordnung 70 in alle Richtungen in dem Halteelement 30 gesichert ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Handkreissäge
- 11
- Sägeblatt
- 12
- Führungsplatte
- 12.1
- Oberseite
- 12.2
- Auflageseite
- 13
- Absauganshcluss
- 20
- Antriebsachse Antriebsbaugruppe
- 21
- Antriebsachse
- 22
- Sägeblattaufnahme
- 23
- Griff
- 24
- Schutzabdeckung
- 24.1
- Seitenaußenwand
- 24.2
- Ausnehmung
- 24.3
- Spanführungsraum
- 24.4
- Begrenzungsabschnitt
- 24.5
- hintere Bereichsmarkierung
- 24.6
- vordere Bereichsmarkierung
- 24.7
- Fenster
- 25
- Spanführungskanal
- 26
- hinteres Gehrungslager
- 26.1
- feststehendes hinteres Lagerstück
- 26.2
- bewegliches hinteres Lagerstück
- 26.3
- Arretierung
- 27
- vorderes Gehrungslager
- 27.1
- feststehendes vorderes Lagerstück
- 27.2
- bewegliches vorderes Lagerstück
- 27.3
- Arretierung
- 30
- Halteelement
- 31
- Befestigunsaufnahme
- 31.0
- Einstecköffnung
- 31.1
- Hinterschnittabschnitt
- 31.2
- Einsteckschiene
- 31.3
- Erweiterungsabschnitt
- 32
- Rastelementaufnahme
- 32.1
- Rastabschnitt
- 32.2
- Rastnase
- 32.3
- Rastnaseneinsetzabschnitt
- 40
- Führungsschiene
- 40.1
- Schienenoberseite
- 40.2
- Schienenunterseite
- 40.3
- Führungselement
- 45
- Werkstück
- 70
- Leuchtanordnung
- 71
- Befestigungsschnittstelle
- 72
- Stabkörper
- 73
- Befestigungskörper
- 73.1
- Stabkörper-Aufnahme
- 73.2
- Befestigungsvorsprung
- 73.3
- Rastelement
- 74
- Energiespeicher
- 75
- Lichtquelle
- 75.1
- Lichtkegel
- 76
- Bedienungselement
- B
- Befestigungsebene
- L
- Längserstreckung
- R
- Befestigungsrichtung
- S
- Steckrichtung
- V
- Vorschubrichtung
- VG
- Verschiebung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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