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DE19653525A1 - Schließvorrichtung für ein Schließsystem - Google Patents

Schließvorrichtung für ein Schließsystem

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DE19653525A1
DE19653525A1 DE1996153525 DE19653525A DE19653525A1 DE 19653525 A1 DE19653525 A1 DE 19653525A1 DE 1996153525 DE1996153525 DE 1996153525 DE 19653525 A DE19653525 A DE 19653525A DE 19653525 A1 DE19653525 A1 DE 19653525A1
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schließvorrich­ tung für zwei relativ zueinander bewegliche Teile, insbesondere an Möbeltüren und Schubfächern, wobei an dem ersten Teil ein Zapfen hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungseinrichtung zum Aufneh­ men und Arretieren des Zapfens angeordnet ist. Des weiteren wird ein Schließsystem mit mindestens zwei Schließvorrichtungen für ein oder mehrere Möbelstücke beschrieben.
Zur Einrichtung von Büros mit gehobenem Einrichtungs­ standard sind hochwertige Büroeinrichtungsgegenstände mit z. T. hohen Türflügeln aus furniertem Holz, sowie mit Schubfächern bekannt. Insbesondere bei Holzmöbeln mit hohen Türflügeln besteht immer wieder das Problem des Verzugs der Holzteile, da Holz "arbeitet", wodurch eine spannungsfrei selbstzentrierende Verriegelung mit konventionellen Schließvorrichtungen in diesen Fällen oft nicht gewährleistet werden kann. Des weiteren wird in derartigen Büromöbeln häufig vertrauliches Material aufbewahrt, was bedingt, daß bei Verlassen des Büros sämtliche Türen und Schubfächer verschlossen werden. Dabei muß an jeder Tür oder an jedem Schubfach eine Schließvorrichtung betätigt werden. Dies ist, besonders bei vielen Türen und Fächern ein besonders mühsamer und unbequemer Vorgang, der jedesmal beim Betreten und Verlassen des Büros, d. h. häufig mehrmals am Tag, durchgeführt werden muß. Daher unterbleibt häufig das Verschließen wichtiger Unterlagen, wenn das Büro nur für kurze Zeit verlassen wird. Ein Nachweis unberech­ tigten Zugriffs auf derartige Unterlagen ist dann oft nur schwer möglich, da die Türen und Fächer einfach geöffnet und die vertraulichen Unterlagen eingesehen werden können. Geht ein Schlüssel für eine derartige Schließvorrichtung verloren, so muß in aller Regel das Schloß von außen aufgebohrt werden, um die Tür zu öffnen. Dies führt häufig zur Beschädigung der furnier­ ten Oberfläche, was den Austausch oder die Reparatur des gesamten Türflügels erforderlich macht.
Schließvorrichtungen der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Eine Verbes­ serung derartiger Schließvorrichtungen offenbart beispielsweise die DE 35 19 954 C2. Darin ist ein Schrankverschluß beschrieben, der an dem feststehenden Schrankteil einen Zapfen aufweist, der in eine Verrie­ gelungseinrichtung am beweglichen Türteil einführbar ist. Dabei handelt es sich um Metallschrankteile, wie sie z. B. als Werkstattschränke häufig Verwendung finden. Derartige Einrichtungsgegenstände weisen keinen materialbedingten Verzug auf und können im Bedarfsfall leicht gerichtet werden, so daß dem Fluchten des Zapfens mit der Verriegelungseinrichtung der Schließ­ vorrichtung keine übermäßige Beachtung geschenkt werden muß. Auch der Nachweis des Eingriffs Unberechtigter spielt hier nur eine untergeordnete Rolle.
Die DE 40 34 023 A1 beschreibt eine Schließvorrichtung für gewerbliche Einrichtungsgegenstände, bei welcher Kippzapfen, die an Schrankboden und -decke angebracht sind, in eine Verriegelungseinrichtung eingreifen. Dabei sind mehrere Schließvorrichtungen über Gestänge und/oder Getriebemotoren betätigte Kipphebel miteinan­ der verbunden, die über ein Zahlencode- oder Codekar­ tenschloß betätigbar sind. Vorzugsweise sind derartige Schließvorrichtungen für Schrankblöcke in Großraumbü­ ros, Lagerräumen oder dgl. vorgesehen. Dabei ist die Installation, insbesondere bei Gestängebetätigung äußerst aufwendig und nur für zusammenhängende Einrich­ tungsgegenstände möglich.
Schließlich beschreibt das französische Patent Nr. 24 00 605 eine Schnappverschlußeinrichtung für Möbel­ stücke, die an einem der relativ zueinander beweglichen Möbelteile einen Zapfen mit einer Nut und an dem anderen Möbelteil einen durch zwei Federarmen gebilde­ ten Schlitz aufweist, in den der Zapfen einführbar ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Schließvorrichtung insbesondere für Türen und Schubfä­ cher von hochwertigen Büromöbeln zu schaffen, die einen hohen Bedienungskomfort verbunden mit hohem Sicher­ heitsstandard und Schutz vor Beschädigung aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine Schließvorrichtung mit den Merkmalen der Patentansprüche 1, 2 und 3 sowie durch ein Schließsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst.
Bei einer Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Teilen, insbesondere an Möbeltüren und Schubfächern, wobei an dem ersten Teil ein Zapfen hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungs­ einrichtung zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens angeordnet ist, ist der Zapfen in eine Lagerbuchse der Verriegelungseinrichtung selbstzentrierend einführbar, wobei er in der Schließstellung spannungsfrei darin aufgenommen und durch Betätigung eines elektrisch steuerbaren Riegels mit dem Zapfen arretierbar ist. Dies führt beispielsweise zu einem sicheren und spannungsfreien Schließen von Türen, auch bei nach längerer Zeit häufig eintretendem Verzug der Holzteile. Ein Herausbrechen der Zapfen aufgrund von Versatz zu der Lagerbuchse wird hierdurch ebenfalls verhindert und ein problemloses und sicheres Schließen ist möglich. Durch den elektrisch steuerbaren Riegel wird erhöhter Bedienungskomfort geschaffen, da durch einfache elektrische Betätigung ein öffnen und Schließen möglich wird.
Bei einer Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Teilen, wobei am ersten Teil ein Zapfen hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungs­ einrichtung zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens angeordnet ist, ist der Zapfen über eine Sollbruch­ stelle mit dem ersten Teil verbunden und durch Betäti­ gung eines elektrisch steuerbaren Riegel s mit dem Zapfen arretierbar. Dies ermöglicht das Öffnen des Schrankes bei Verlust des Zugangsmittels oder bei Ausfall der Schließvorrichtung, ohne den Schrank oder das Furnier zu beschädigen. Des weiteren erfolgt durch Zerstörung der Sollbruchstelle der Nachweis des Öffnens des Schrankes durch Dritte, wodurch die Sicherheits­ funktion gewährleistet wird. Schließlich wird durch den elektrisch steuerbaren Riegel ein erhöhter Bedienungs­ komfort geboten, da durch einfache elektrische Betäti­ gung ein Öffnen und Schließen möglich wird.
Eine weitere Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Möbelteilen mit Zapfen und Verriegelungseinrichtung zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens weist die Besonderheit auf, daß der Zapfen über eine Sollbruchstelle mit dem ersten Teil verbunden und in einer Lagerbuchse der Verriegelungseinrichtung selbstzentrierend einführbar ist, wobei er in der Schließstellung spannungsfrei darin aufgenommen und durch Betätigung einer elektrisch steuerbaren Riegels mit dem Zapfen arretierbar ist. Eine derartige Schließ­ vorrichtung bringt den gewünschten hohen Bedienungskom­ fort verbunden mit hohem Sicherheitsstandard und Schutz vor Beschädigung und unberechtigtem Zugriff.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist der Zapfen an seinem Fußende etwa rechtwinklig mit einer Flanschplatte zum Befestigen am ersten Teil verbunden, wobei zwischen dem Fußende des Zapfens und der Flanschplatte ein oder mehrere Schlitze vorgesehen sind, so daß der Zapfen darin frei beweglich ist. Dies kann beispielsweise eine Spielbohrung in der Flanschplatte sein, durch die eine Verjüngung des Zapfenfußes mit Spiel hindurchgeführt ist, wodurch zwischen verjüngtem Zapfenfuß und Bohrungsrand der Flanschplatte ein Spalt gebildet ist. Durch Zapfenver­ breiterungen auf der Flanschvorder- und Flanschrück­ seite wird der Zapfen mit dem Flansch verbunden und in Richtung der Zapfenmaschine fixiert, wobei er sich senkrecht zur Zapfenachse frei bewegen kann. Die Zapfenverbreiterung am Ende des Zapfens kann beispiels­ weise eine Scheibe sein, die auf der Rückseite des Flansches mittels eines Niet oder einer Schraube mit dem Zapfen verbunden ist.
Des weiteren sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung vor, daß der Zapfen über eine Brechplatte als Sollbruchstelle mit der Flanschplatte verbunden ist, die an dem ersten Teil befestigt ist. Der Zapfen kann beispielsweise durch eine Bohrung in der Flanschplatte mit seinem verjüngten Ende hindurchgeführt sein. Auf der dem Zapfen abgewandten Seite der Flanschplatte wird dieser durch eine an das verjüngte Zapfenende geschraubte oder genietete Brechplatte fixiert. Dabei kann die Brechplatte aus geeignetem Kunststoffmaterial hergestellt sein. Bei Ausfall der Schließvorrichtung kann durch Aufhebeln der Tür an der entsprechenden Zapfenaufnahmestelle die Brechplatte zerstört und die Tür dadurch geöffnet werden. Eine Reparatur der Sollbruchstelle vor Ort ist dabei nicht ohne weiteres möglich, wodurch der Nachweis für einen Eingriff Dritter gegeben ist.
Des weiteren sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der vorliegenden Erfindung vor, daß die Verriegelungsein­ richtung ein etwa rechtwinklig zur Lagerbuchse verschiebbar gelagertes federbeaufschlagtes Riegelblatt aufweist, das über einen durch ein Langloch des Riegel­ blattes geführten Stift mit der Hubstange eines bistabilen Hubmagneten verbunden ist. Durch eine derartige Anordnung des Riegelblatts ist nur ein minimaler Kraftaufwand des Hubmagneten während des Öffnens und Schließens erforderlich. Der Magnet kann daher bei geschlossenem Riegel stromlos sein.
Das federbelastete Riegelblatt ist mit einer durch eine Lageröffnung freiliegenden Quernut des Zapfens, der eine längliche Form aufweist, in Eingriff bringbar. Die Lageröffnung ist dabei entweder ein offenes Ende der Lagerbuchse, über das der Zapfen hervorsteht oder ein Schlitz, durch den der Riegel eingreifen kann. Die Lagerbuchse kann dabei eine außen zylindrische und innen konische Form oder jede andere geeignete Geometrie aufweisen.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht vor, daß das in der ersten Stellung stehende Riegelblatt durch den einfallenden Zapfen, der ein kegeliges oder kegelstumpfförmig ausgebildetes Kopfende aufweist, gegen den Federdruck um die Längserstreckung des Langloches verdrängbar ist, um bei Erreichen der Quernut des Zapfens in diese einzuschnappen. Dabei sind unter kegelig und kegelstumpfförmig auch ballige Ausführungen eines derart ausgebildeten Zapfens zu verstehen. Ein derarti­ ger Schnappverschluß trägt ebenfalls zur Sicherheit und zum Bedienungskomfort bei, da er es ermöglicht, beim Verriegeln versehentlich offengelassene Türen oder Schubfächer durch einfaches Zudrücken in Eingriff mit der Verriegelungseinrichtung zu bringen.
Ein Schließsystem mit mindestens zwei Schließvorrich­ tungen der eingangs beschriebenen Art, wobei dieses entweder für ein oder für mehrere unabhängig voneinan­ der aufgestellte Möbelstücke verwendbar ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtungen durch eine oder mehrere Steuereinrichtungen ausschließ­ lich elektrisch betätigbar sind. Dabei werden die elektrischen Hubmagnete der Schließvorrichtungen über die damit mit Kabeln verbundene Steuereinrichtung derart angesteuert, daß die an sich stromlosen Spulen zum Öffnen oder Schließen in eine der beiden Endstel­ lungen gebracht werden. Die Steuereinrichtung ist mit einer Spannungsquelle und entweder über eine zentral angeordnete, über elektrische Kabel mit der Steuerein­ richtung verbundene Codekarten, Zahlencodeeinrichtung, über Funk oder Infrarotfernbedienung fernbetätigbar. Auch eine Computeransteuerung oder Zeitschaltfunktion ist möglich.
Dabei können die Schließvorrichtungen des Schließ­ systems gleichzeitig, kaskadenförmig nacheinander oder jeder Schrank einzeln betätigt werden.
Besonders vorteilhaft ist dabei die Verwendung eines codierten Autotüröffners zur Betätigung der Steuerein­ richtung der Schließvorrichtung, da dem Bürobenutzer hierdurch das Verwenden einer Vielzahl von verschie­ denen Fernbetätigungsgeräten erspart bleibt und zudem der Autotüröffner in der Regel immer greifbar ist. Da Autotüröffner jedoch einen ständig wechselnden Binärcode senden, kann hierbei lediglich die Anfangs- oder Endsequenz zur Ansteuerung verwendet werden, die bei allen Türöffnungs- und Schließvorgängen konstant bleibt.
Die vorliegende Erfindung wird im folgenden beispiel­ haft anhand der beigefügten Figuren beschrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Verriege­ lungseinrichtung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Verriegelungseinrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Draufsicht der Schließvorrichtung im montierten und verriegelten Zustand;
Fig. 4 einen Zapfen.
Fig. 1 zeigt eine Verriegelungseinrichtung 1 der erfindungsgemäßen Art mit einem Riegelblatt 2, welches über einen Stift 3 mit der Hubstange 4 des Hubmagneten verbunden ist. Des weiteren ist die Feder 5 dargestellt, die zwischen dem Gehäuse 6 des Hubmagnets und dem Riegel 2 um die Hubstange 4 herum angeordnet ist. Die Hubstange 4 weist in ihrem vorderen Ende einen Schlitz 7 zur Aufnahme des Riegelblatts 2 auf, wobei dieser Schlitz 7 gerade so dimensioniert ist, daß er das Riegelblatt 2 seitlich stabilisiert. Die Verriege­ lungseinrichtung weist an ihrem einen Ende zwei Lager­ buchsen 8 auf, die jeweils eine Durchgangsbohrung 9 und eine konische Öffnung 10 aufweisen. Des weiteren sind auf der beispielsweise aus Druckguß hergestellten Grundplatte Bohrungen 11, 12 und 14 für die Befestigung der Verriegelungseinrichtung vorgesehen. Durch das Langloch 13 im Riegelblatt 2 ist der Stift 3 hindurch­ geführt. Durch die beiden Lagerbuchsen 8 kann die Verriegelungseinrichtung universal sowohl für linke als auch für rechte Türen verwendet werden. Beim Eintritt des nicht dargestellten Zapfens in die jeweilige Verriegelungsbuchse wird dieser durch die konische Öffnung 10 oder Lagerbuchse 8 geführt. Im geschlossenen Zustand der Tür oder des Schubfaches steht der Zapfen dann aus der Durchgangsbohrung 9 über das Ende der Lagerbuchse 8 hervor. Dadurch kann das Riegelblatt 2 in eine Quernut des Zapfens hineinragen und diesen verrie­ geln. Bei bereits in Verriegelungsstellung befindlichem Riegelblatt 2 kann dieses durch den Zapfen gegen die Feder 5 in Richtung des Hubmagneten soweit verdrängt werden, bis der Zapfen die Versperrung passieren kann. Bei Erreichen der Quernut wird das Riegelblatt 2 dann durch den Federdruck der Feder 5 in die Quernut hinein­ gedrückt, wodurch eine Verriegelung der Tür oder des Schubfachs eintritt. Da die Kräfte zum Öffnen der Tür bzw. des Schubfachs quer zur Riegelachse angreifen, ist die erforderliche Kraft der Verriegelungseinrichtung gering. Dadurch braucht der Hubmagnet zur Lageverände­ rung des Riegelblattes lediglich während des Betäti­ gungsvorganges Strom zu führen.
Fig. 2 zeigt eine Seitenansicht der Verriegelungsein­ richtung 1 aus Fig. 1, worin das Riegelblatt 2, die Hubstange 4, die Feder 5, der Stift 3, das Langloch 13, die Lagerbuchse 8 mit den Öffnungen 9 und 10 und das Gehäuse 6 dargestellt sind. Ein Schnappmechanismus ermöglicht es, daß im verriegelten Zustand und bei versehentlich offen gebliebener Tür oder Schubfach dennoch ein Schließen und Einrasten des Zapfens möglich ist. Dabei wird das Riegelblatt 2 durch den Zapfen in Richtung des Gehäuses 6 verschoben, wobei die Hubstange 4 in ihrer Position verharrt. Das heißt, das Riegel­ blatt 2 wird gegen den Federdruck der Feder 5 maximal um die Länge des Langloches 13 verschoben. Dabei bildet der Stift 3 den Anschlag für die Rastposition.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht der Schließeinrichtung 1 gemäß der vorliegenden Erfindung. Darin ist das Riegel­ blatt 2 und die Hubstange 4 sowie die Feder 5 und der Stift 3 gezeigt. Des weiteren sind die Lagerbuchsen 8 sowie der Zapfen 30 dargestellt. Der konische Zapfen 30 wird durch die Lagerbuchse 8 geführt und steht über deren Ende aus der Durchgangsbohrung 9 hervor, so daß das Riegelblatt 2 in die Quernut 31 hineinragen kann. Durch den Konus 32 des Zapfens 30 wird verhindert, daß der Zapfen 30 über eine vorgegebene Position hinaus zu weit in die Lagerbuchse 8 der Verriegelungseinrichtung 1 vordringen kann. Der so arretierte Zapfen 30 weist nur noch wenig Spiel auf und gewährleistet so eine präzise, nahezu spielfreie Verriegelung. Des weiteren ist der nachgebende Bund 37 gestrichelt dargestellt, der zusammen mit dem am Zapfen angeordneten umlaufenden Wulst 38 eine zusätzliche Schnappfunktion bewirkt. Diese zusätzliche Schnappfunktion wirkt auch im unver­ riegelten Zustand. Der Zapfen 30 ist am breiten Ende des Konus 32 mit einer Flanschplatte 33 verbunden, die wiederum über Verschraubungen 34, 35 mit einer Tür oder einem Schubfach verschraubt ist. Die Verriegelungsein­ richtung 1 ist über Schrauben, die sich in den dafür vorgesehenen Öffnungen 11, 12 und 14 befinden, mit einem Rahmenteil verbunden.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch einen Zapfen der erfindungsgemäßen Art. Der Zapfen 30 weist eine kegel­ förmige Zapfenspitze 40, eine Nut 31, eine umlaufende Wulst 38 sowie einen Endkegel 32 auf, der über eine Schraube 41 und eine Brechplatte 42 mit der Flansch­ platte 33 verbunden ist, die eine Spielbohrung 43 aufweist. Des weiteren sind an der Flanschplatte 33 Senkbohrungen 44 und 45 für die Verschraubung der Flanschplatte vorgesehen. Während des Zentriervorganges beim Einrücken des Zapfens 30 in die Lagerbuchse der Verriegelungseinrichtung kann sich der Zapfen innerhalb der Spielbohrung 43 frei bewegen, wodurch ein Versatz von mehreren Millimetern zwischen der Längsachse des Zapfens und der Längsachse der Lagerbuchse ausgeglichen werden kann. Durch die Brechplatte 42 ist es möglich, bei Ausfall der Verriegelungseinrichtung die Tür bzw. das Schubfach aufzuhebeln, wodurch die Brechplatte zerstört wird und die Schraube 41 durch die Spielboh­ rung 43 hindurchgeführt werden kann. Ein gewaltsames Öffnen des Schrankes bzw. des Schubfaches ist dadurch einfach nachweisbar, was eine Sicherheitsfunktion gewährleistet.

Claims (13)

1. Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Teilen, insbesondere an Möbeltüren und Schubfächern, wobei an dem ersten Teil ein Zapfen (30) hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungseinrichtung (1) zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens (30) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (30) in eine Lagerbuchse (8) der Verriegelungseinrichtung (1) selbstzentrierend einführbar ist, wobei er in der Schließstellung spannungsfrei darin aufgenommen und durch Betätigung eines elektrisch steuerbaren Riegels (2) mit dem Zapfen (30) arretierbar ist.
2. Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Teilen, insbesondere an Möbeltüren und Möbelfächern, wobei an dem ersten Teil ein Zapfen (30) hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungseinrichtung (1) zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens (30) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (30) über eine Sollbruchstelle (42) mit dem ersten Teil verbunden ist, und durch Betätigung eines elektrisch steuerbaren Riegels (2) mit dem Zapfen (30) arretierbar ist.
3. Schließvorrichtung an zwei relativ zueinander beweglichen Teilen, insbesondere an Möbeltüren und Möbelfächern, wobei an dem ersten Teil ein Zapfen (30) hervorsteht und an dem zweiten Teil eine Verriegelungseinrichtung (1) zum Aufnehmen und Arretieren des Zapfens (30) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (30) über eine Sollbruchstelle mit dem ersten Teil verbunden und in einer Lagerbuchse (8) der Verriegelungseinrichtung (1) selbstzentrierend einführbar ist, wobei er in der Schließstellung spannungsfrei darin aufgenommen und durch Betätigung eines elektrisch steuerbaren Riegels (2) mit dem Zapfen (30) arretierbar ist.
4. Schließvorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (30) an seinem Fußende (32) etwa rechtwinklig mit einer Flanschplatte (33) zum Befestigen am ersten Teil verbunden ist, wobei zwischen dem Fußende (32) des Zapfens und der Flanschplatte (33) ein oder mehrere Schlitze (43) vorgesehen sind, so daß der Zapfen (30) darin frei beweglich ist.
5. Schließvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Zapfen (30) über eine Brechplatte (42) als Sollbruchstelle mit der Flanschplatte (33) verbunden ist, die an dem ersten Teil befestigt ist.
6. Schließvorrichtung nach Anspruch 1,3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung (1) ein etwa rechtwinklig zur Lagerbuchse (8) verschiebbar gelagertes federbeaufschlagtes Riegelblatt (2) aufweist, das über einen durch ein Langloch (13) des Riegelblattes (2) geführten Stift (3) mit der Hubstange (4) eines bistabilen Hubmagnet verbunden ist.
7. Schließvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das federbelastete Riegelblatt (2) mit einer durch eine Lageröffnung (9) freiliegenden Quernut (31) des Zapfen (30), der eine längliche Form aufweist, in Eingriff bringbar ist.
8. Schließvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das in der ersten Stellung stehende Riegelblatt (2) durch den einfallenden Zapfen (30), der ein kegeliges oder kegelstumpfförmig ausgebildetes Kopfende (40) aufweist, gegen den Federdruck um die Längserstreckung des Langlochs (13) verdrängbar ist, um bei Erreichen der Quernut (31) des Zapfens (30) in diese einzuschnappen.
9. Schließsystem mit mindestens zwei Schließvorrichtungen für ein oder mehrere Möbelstücke, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtungen durch eine oder mehrere Steuereinrichtungen ausschließlich elektrisch betätigbar sind.
10. Schließsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtungen gleichzeitig zentral betätigbar sind.
11. Schließsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtungen kaskadenförmig nacheinander betätigbar sind.
12. Schließsystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließvorrichtung individuell betätigbar sind.
13. Verwendung eines codierten Autotüröffners zur Betätigung der Steuereinrichtung der Schließvorrichtung nach Anspruch 1, 3 oder 5.
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