-
Die Erfindung betrifft eine Verriegelungseinrichtung
für Möbel, insbesondere
für Schränke, Schreibtische,
Kommoden, Vitrinen, Unterschränke und
dergleichen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
-
Des weiteren betrifft die Erfindung
eine Verriegelungseinrichtung zum Ver- und Entriegeln von zwei relativ
zueinander bewegbaren Bauteilen, insbesondere Türen oder Schubfächer von
Möbeln,
mit einem an einem ersten Bauteil festlegbaren Riegelelement und
einer an einem zweiten Bauteil festlegbaren Riegelaufnahme, die
aus einer das Riegelelement verriegelnden Stellung in eine entriegelnde Stellung
bringbar ist.
-
Elektrisch betätigbare Verriegelungseinrichtungen
für Möbel sind
in der
DE 41 01 744
A1 beschrieben. In einer ersten Variante ist als Verriegelungselement
ein sogenannter Schnäpper
mit einer Falle an einem beweglichen Teil eines Möbelstücks, z.B.
an einer Tür
oder an einem Schubfach, befestigt. Als Riegelaufnahme ist eine
Türöffnerfalle
vorgesehen, welche an einem ortsfesten Möbelteil angeordnet ist.
-
Eine Schließ- oder Öffnungsstellung der Türöffnerfalle
zum Verriegeln oder Entriegeln der Tür oder eines Schubfachs wird
mit Hilfe eines Ankers und eines Elektromagneten erreicht.
-
Diese bekannte Verschlußeinrichtung
kann entweder mit einer Arbeitsstrom- oder mit einer Ruhestrom-Türöffnerfalle
ausgerüstet
sein. Ein wahlweiser, umschaltbarer Arbeitsstrom- oder Ruhestrombetrieb ist nicht möglich.
-
In einer weiteren Variante ist als
ein Verriegelungselement ein Riegelbolzen vorgesehen, welcher in
seiner Längsachsenrichtung
mit Hilfe eines Antriebs in eine abgesenkte Öffnungsstellung und in eine
Schließstellung
gebracht werden kann. In Schließstellung
greift der Riegelbolzen in ein Gegenelement, welches an einem ortsfesten
Möbelteil
befestigt ist, ein.
-
Konstruktionsbedingt können die
bekannten Verriegelungseinrichtungen nur in einer Position am ortsfesten
und beweglichen Möbelteil
befestigt werden. Eine wahlweise Anordnung der Verriegelungseinrichtung
entsprechend den unterschiedlichen Bedingungen und Möbelgestaltungen
ist nicht möglich.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Verriegelungseinrichtung für
Möbel zu
schaffen, welche elektrisch betätigbar
ist und eine den verschiedenen Einbausituationen angepaßte Anordnung
und gleichzeitig eine Überwachung
des Öffnungs-
und Verriegelungszustandes ermöglicht.
-
Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine
Verriegelungseinrichtung zum Ver- und Entriegeln von zwei relativ
zueinander bewegbaren Bauteilen zu schaffen, deren konstruktive
Ausbildung wahlweise einen Ruhestrom- oder einen Arbeitsstrombetrieb
zuläßt.
-
Erfindungsgemäß wird die erste Aufgabe durch
eine Verriegelungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
Zweckmäßige und vorteilhafte
Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche und in der Figurenbeschreibung
enthalten.
-
Ein wesentlicher Grundgedanke der
Erfindung ist darin zu sehen, daß ein definiert ausgebildetes
Riegelelement mit einer Riegelaufnahme zusammenwirkt, welche zur
wahlweisen Anordnung der Verriegelungseinrichtung zwei Aufnahmen
für das Riegelelement
aufweist. Erfindungsgemäß sind als Riegelelement
ein Verriegelungszapfen und als Riegelaufnahme ein in einem Verriegelungsgehäuse angeordneter
Verriegelungsschieber vorgesehen. Der Verriegelungsschieber ist
nahezu quader- oder würfelförmig ausgebildet
und nahe einer Stirnseite und einer angrenzenden Gehäusewand
des Verriegelungsgehäuses
derart angeordnet, daß eine
vertikale Verstellbewegung mit Führung
an wenigstens einer Gehäusewand,
insbesondere an einer Abdeckung, gewährleistet ist.
-
Erfindungsgemäß sind in dem Verriegelungsgehäuse zwei
Einführungsöffnungen
ausgebildet, welche mit Aufnahmen des innenseitig angrenzenden Verriegelungsschiebers
in Entriegelungsstellung fluchten, beziehungsweise deckungsgleich
angeordnet sind.
-
Wenn an einer Stirnseite und an einer
Frontseite des Verriegelungsgehäuses
und des innenseitig anliegenden Verriegelungsschiebers jeweils eine Einführungsöffnung bzw.
eine Aufnahme, vorzugsweise ein vertikal angeordnetes Langloch,
für einen Verriegelungszapfen
vorgesehen ist, kann den jeweiligen unterschiedlichen Einbausituationen
Rechnung getragen werden und die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
wahlweise an einem Möbelstück oder
auch an anderen verschließbaren
Bauteilen wie Schließfächern oder
dergleichen befestigt werden.
-
Eine Verriegelungs- und Entriegelungsstellung
wird bei einem eingeführten
Verriegelungszapfen durch eine vertikale Verstellung des Verriegelungsschiebers
erreicht. Der Verriegelungsschieber wird dabei von einer Anker-Spulen-Einrichtung betätigt. Der
Verriegelungsschieber ist derart ausgebildet, daß wahlweise eine Ver- und Entriegelung
nach dem Ruhestromprinzip (unbestromt entriegelt) und nach dem Arbeitsstromprinzip
(unbestromt verriegelt) eingestellt werden kann.
-
In einer besonders vorteilhaften
Weise kann das Ruhestrom- oder
Arbeitsstromprinzip durch ein "Umschalten" eines Ankers des
Elektromagneten, vorgegeben werden.
-
Erfindungsgemäß ist. im Schnittpunkt der Achsen
der zwei. Einführungsöffnungen
beziehungsweise der Aufnahmen des Verriegelungsschiebers zur Überwachung
der Anwesenheit eines Verriegelungszapfens ein Rückmeldeelement angeordnet, welches
bei einem eingeschobenen Verriegelungszapfen, und zwar unabhängig von
der Einführöffnung,
entgegen einer Druckfeder verschoben wird und dabei einen Schalter
betätigt.
-
Zweckmäßigerweise ist der Schalter
ein Mikroschalter und mit einer Überwachungs-
oder auch Alarmanlage verbunden, so daß sowohl der Verriegelungszustand,
bei welchem das Rückmeldeelement
gegen die Kraft einer am Gehäuse
abgestützten
Feder nach unten verschoben ist, als auch der entriegelte Zustand,
bei welchem das Rückmeldeelement
federbeaufschlagt in die Aufnahme ragt, registriert wird.
-
Der Verriegelungszapfen ist kreiszylinderförmig ausgebildet
und ragt etwa rechtwinklig von einem Befestigungsflansch mit Befestigungsöffnungen
ab. Es ist vorteilhaft, den Verriegelungszapfen in einer Aussparung
des Befestigungsflansches lösbar
zu befestigen und bevorzugt die Aussparung mit einem größeren Durchmesser
auszubilden, so daß der
Verriegelungszapfen zum Ausgleich von Toleranzen verschoben und
danach befestigt werden kann. Der Verriegelungszapfen ist vorzugsweise
mit einem kegelstumpfförmigen
Einführbereich
versehen, um bei Ausnutzung des Toleranzbereichs die Einführöffnung zu
treffen.
-
Der Verriegelungszapfen weist des
weiteren eine Verriegelungsnut nahe am befestigungsflanschseitigen
Ende sowie eine Rückmeldenut
nahe dem freien Ende auf. Mit der Verriegelungsnut und den angrenzenden
Sperrflächen
wird bei entsprechend verschobenem Verriegelungsschieber dessen
Langlochöffnung
hintergriffen, so daß ein
Herausziehen des Verriegelungszapfens aus dem Verriegelungsschieber
und aus dem Verriegelungsgehäuse
nicht möglich
ist. Es ist eine Verriegelungsstellung erreicht.
-
Die Rückmeldenut dient zum Eingriff
des Rückmeldeelements.
Zu diesem Zweck weist das Rückmeldeelement,
welches nahezu kreiszylinderförmig
ausgebildet ist, einen etwa halbkugelförmigen Kopfbereich auf, welcher
nahezu komplementär
zu der Rückmeldenut
ausgebildet ist. Durch den Eingriff des Rückmeldeelements in die Rückmeldenut
des Verriegelungszapfens wirkt das Rückmeldeelement gleichzeitig
als ein Rastelement und erfüllt
somit zusätzlich
die Funktion einer "Einrastkugel".
-
Vorteilhafterweise ist der Verriegelungszapfen
mit einem vorderen kegelstumpfförmigen
Einführbereich
versehen. Die Einführungsöffnungen
im Verriegelungsgehäuse
sind komplementär
ausgebildet und verjüngen
sich in Richtung Verriegelungsschieber.
-
Das Verriegelungsgehäuse ist
allseitig geschlossen und weist wenigstens in einer Grundfläche Befestigungsöffnungen
auf. In der Regel ist das Verriegelungsgehäuse ortsfest an einem Möbel befestigt,
während
der Verriegelungszapfen an dem bewegbaren Möbelteilen befestigt wird. Es
ist jedoch auch eine umgekehrte Montage denkbar.
-
Der Verriegelungsschieber wird mit
Hilfe eines Ankers verstellt, welcher stabartig ausgebildet und
um eine Schwenkachse verschwenkbar ist. Zweckmäßigerweise ist der Anker als
ein einarmiger Hebel ausgebildet. Eine oder auch zwei Spulen eines Elektromagneten
sind nahe der Schwenkachse angeordnet: Mit einem freien Endbereich
wird der Anker in komplementär
ausgebildeten Nuten, nämlich
in einer Arbeitsstromnut oder in einer Ruhestromnut des Verriegelungsschiebers
fixiert, z.B. eingehängt.
Indem die Befestigung wahlweise vorgenommen werden kann, kann von
einem Ruhestrombetrieb in einen Arbeitsstrombetrieb und umgekehrt
umgeschaltet werden.
-
Erfindungsgemäß wird die zweitgenannte Aufgabe
durch eine Verriegelungseinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Diese eingangs genannte Verriegelungseinrichtung ist dadurch gekennzeichnet,
daß als
Riegelelement ein Verriegelungszapfen und als Riegelaufnahme ein
Verriegelungsgehäuse
mit einem elektrisch betätigbaren
Verriegelungsschieber vorgesehen sind, und daß durch Einstellen der Lagezuordnung
von zusammenwirkenden Riegelteilen des Verriegelungszapfens und des
Verriegelungsschiebers wahlweise ein Arbeitsstrombetrieb, bei dem
bei unbestromter Betätigungseinrichtung
der Verriegelungszapfen verriegelt ist, und ein Ruhestrombetrieb,
bei dem bei unbestromter Betätigungseinrichtung
der Verriegelungszapfen entriegelt ist, einstellbar ist.
-
Durch die Möglichkeit der wahlweisen Einstellung
von Arbeits- oder Ruhestrombetrieb wird eine erforderliche Varianten-
und Typenvielfalt erheblich reduziert. Die Einstellung kann bei
der ersten Anbringung der Verriegelungseinrichtung an Bauteile, Möbel, Schließfächer, Schubfächer und
dergleichen vorgenommen werden oder auch später bei Bedarf ohne großen Aufwand
umgestellt werden.
-
Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den zugehörigen
abhängigen
Ansprüchen
angegeben.
-
Nachfolgend wird die erfindungsgemäße Verriegeiungseinrichtung
und ihre Wirkungsweise anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf Zeichnungen weiter erläutert.
In den Zeichnungen zeigen in schematisierter Darstellung:
-
1 eine
Ansicht einer erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung
mit einem Verriegelungsgehäuse,
dessen Deckplatte teilweise entfernt ist, und mit, einem stirnseitig
und außerhalb
des Verriegelungsgehäuses
angeordnetem Verriegelungszapfen;
-
2 eine
stirnseitige Ansicht des Verriegelungsgehäuses nach Pfeil II gemäß 1 mit einem im Bereich der
Deckplatte und außerhalb
des Verriegelungsgehäuses
angeordnetem Verriegelungszapfen;
-
3 eine
erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
mit stirnseitig eingeführtem
Verriegelungszapfen in entriegelter Stellung (Arbeitsstromprinzip);
-
4 eine
stirnseitige Ansicht des Verriegelungsgehäuses mit einem deckplattenseitig
eingeführten
Ver rieglungszapfen in entriegelter Stellung (Arbeitsstromprinzip);
-
5 eine
erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
mit stirnseitig eingeführtem
Verriegelungszapfen in verriegelter Stellung (Arbeitsstromprinzip);
-
6 eine
Stirnseite Ansicht des Verriegelungsgehäuses mit deckplattenseitig
eingeführtem Verriegelungszapfen
in verriegelter Stellung (Arbeitsstromprinzip);
-
7 eine
erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
mit stirnseitig eingeführtem
Verriegelungszapfen in verriegelter Stellung (Ruhestromprinzip);
-
8 eine
stirnseitige-Ansicht eines Verriegelungsgehäuses mit deckplattenseitig
eingeführtem Verriegelungszapfen
in verriegelter Stellung (Ruhestromprinzip);
-
9 eine
erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
mit stirnseitig eingeführtem
Verriegelungszapfen in entriegelter Stellung (Ruhestromprinzip);
-
10 eine
stirnseitige Ansicht des Verriegelungsgehäuses mit deckplattenseitig
eingeführtem Verriegelungszapfen
in entriegelter Stellung (Ruhestromprinzip);
-
11 in
einer Seitenansicht gemäß 1 ein weiteres Ausführungsbeispiel
der erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung;
-
12(a) bis 12(d) in vier Ansichten eine weitere
Ausführungsform
eines Verriegelungszapfens für
die in 11 dargestellte
Verriegelungseinrichtung; und
-
13(a) bis 13(d) in vier Ansichten der
Verriegelungszapfen der in 11 dargestellten
Verriegelungseinrichtung.
-
Die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
gemäß den 1 und 2 weist als Riegelelement einen Verriegelungszapfen 1 und
als Riegelaufnahme ein Verriegelungsgehäuse 2 und einen darin
aufgenommenen Verriegelungsschieber 3 auf. Das Verriegelungsgehäuse 2 ist
etwa quaderförmig
ausgebildet und wird frontseitig, beziehungsweise als Oberseite
mit einer Deckplatte 23 verschlossen.
-
In den 1, 3, 5, 7 und 9 ist die Deckplatte 23 in
einem unteren und rechten Bereich teilweise entfernt. Außerdem sind
nur die Merkmale dargestellt, welche für das Verständnis der Verriegelungseinrichtung
erforderlich sind. Das Verriegelungsgehäuse 2 weist zwei Einführungsöffnungen 21, 22 für eine wahlweise
Anordnung der Verriegelungseinrichtung beziehungsweise des Verriegelungszapfens 1 auf.
Sowohl die stirnseitige Einführungsöffnung 21 als
auch die in gleicher Höhe
und in gleichem Abstand von einer linken Gehäusekante angeordnete zweite
Einführungsöffnung 22 in
der Deckplatte 23 fluchten mit Aufnahmen 33 beziehungsweise 34 in dem
Verriegelungsschieber 3, welcher in diesem Ausführungsbeispiel
im linken Stirnseitenbereich des Verriegelungsgehäuses 2 angeordnet
ist. Die zwei Aufnahmen 33, 34 für einen
wahlweise angeordneten Verriegelungszapfen 1 sind als Langlöcher ausgebildet.
Die in den 1 und 2 mit den Langlöchern 33, 34 fluchtenden
Einführungsöffnungen 21,
22 des Verriegelungsgehäuses 2 verlaufen
in Richtung zum Innenraum und zum Verriegelungsschieber 3 konisch.
-
Der Verriegelungsschieber 3 ist
mit einer Sicherungsplatte 35 an der Innenseite der Deckplatte 23 verschiebbar
geführt
und weist, wie aus 1 hervorgeht,
linksseitige bogenförmige
Ausnehmungen auf, welche den Befestigungsbereichen 25 des Verriegelungsgehäuses 2 entsprechen.
-
2 verdeutlicht,
daß der
Verriegelungsschieber 3 etwa so tief wie der Innenraum
des Verriegelungsgehäuses 2 ausgebildet
ist. Die Betätigung des
Verriegelungsschiebers 3 erfolgt elektromagnetisch mit
Hilfe eines Spulensatzes 8.1, 8.2 und einem mit
dem Spulensatz 8.1, 8.2 zusammenwirkenden Anker 4.
Dieser Anker 4 ist als ein einarmiger Hebel ausgebildet,
dessen Schwenkachse 41 etwa im Bereich der rechten Spule 8.1 angeordnet
ist. Mit einem freien Endbereich 42 kann der Anker 4 in
eine Arbeitsstromnut 31 oder in eine Ruhestromnut 32 angeordnet,
beispielsweise eingehängt
werden. Die Arbeitsnorm- und Ruhestromnuten 31, 32 sind
etwa komplementär
zu dem Endbereich des Ankers 4 und in einem rückseitigem
Bereich 36 des Verriegelungsschiebers 3 ausgebildet.
In 1 wurde der stabförmige Anker 4 für einen
Ruhestrombetrieb in die Ruhestromnut 32 eingehängt. Durch
das Einhängen des
Ankers 4 in die Ruhestromnut 32 oder Arbeitsstromnut 31 kann
die Verriegelungseinrichtung wahlweise umgestaltet werden. Bei dem
in 1 unbestromten Ruhestrombetrieb
kann der Verriegelungszapfen 1 eingeführt werden. In 1 wird der Verriegelungszapfen 1 über die
Stirnseite 20 und die Einführungsöffnung 21 und in 2 über die Einführungsöffnung 22 in
der Deckplatte 23 des Verriegelungsgehäuses 2 in das jeweilige
Langloch 33, 34 des Verriegelungsschiebers 3 eingeführt.
-
Der Verriegelungszapfen 1 ist
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
in einer Aussparung 10 eines Befestigungsflansches 11 "mit Spiel" aufgenommen, wobei
die Aussparung 10 stufenförmig entsprechend einem Befestigungsfuß 9 des
Verriegelungszapfens 1 ausgebildet ist. Der größere Durchmesser der
Aussparung 10 ermöglicht
ein Verschieben des Verriegelungszapfens 1 im Befestigungsflansch 11, so
daß ein
Toleranzausgleich gewährleistet
ist. Die Befestigung des Verriegelungszapfens 1 in dem
Befestigungsflansch 11 kann in bekannter Weise erfolgen.
-
Der Verriegelungszapfen 1 wird
im Bereich des Befestigungsflansches 11 über Befestigungsöffnungen 12 an
dem entsprechenden Möbelteil
befestigt. In der Regel ist der Verriegelungszapfen 1 an
einem beweglichen Möbelteil.
angeordnet, während das
Verriegelungsgehäuse 2 mit
Verriegelungsschieber 3 und einem Rückmeldeelement 5 an
einem festen Möbelteil
befestigt wird. Es ist jedoch auch eine entgegengesetzte Montage
möglich.
-
Der Verriegelungszapfen 1 weist
zwei Nuten 13, 14 in einem zylinderförmigen Bereich
auf. Dabei handelt es sich um eine Verriegelungsnut 13,
in welche der Verriegelungsschieber 3 eingreift, wenn er mit
Hilfe des Ankers 4 in eine Verriegelungsstellung verschoben
wird. Eine Rückmeldenut 14 ist
nahe eines kopfseitigen Einführbereiches 15,
welcher kegelstumpfförmig
ausgebildet ist, vorgesehen und dient der Aufnahme des Rückmeldeelementes 5.
Der kegelstumpfförmige
Einführbereich 15 erlaubt
durch die Einführschrägen eine
Einführung
in die Einführungsöffnungen 21, 22 auch
unter Ausnutzung eines Toleranzbereiches bei der verschiebbaren
Anordnung in der Aussparung 10.
-
Das Rückmeldeelement 5 ist
als ein Rückmeldeschieber
ausgebildet, der gegen die Kraft einer Rückmeldefeder 51, welche am
Gehäuse 2 abgestützt ist,
vertikal verschiebbar angeordnet ist. Immer dann, wenn ein Verriegelungszapfen 1 durch
die stirnseitige Einführungsöffnung 21 oder
durch die deckplattenseitige Einführungsöffnung 22 eingeführt wird,
wird das Rückmeldeelement 5,
in der Rückmeldenut 14 anliegend,
nach unten gedrückt.
Damit übernimmt
es neben der Überwachungsfunktion noch
eine Einrastfunktion. Beim Nachuntendrücken betätigt das Rückmeldeelement 5 einen
Mikroschalter 6, der unmittelbar neben dem Rückmeldeelement 5 angeordnet
ist und mit einer Alarm- oder Überwachungsanlage
verbunden sein kann.
-
Die Darstellungen in den folgenden 3 bis 10 entsprechen in Bezug auf die Ausbildung
der Verriegelungseinrichtung den 1 und 2. Es sind lediglich unterschiedliche
Betriebszustände
dargestellt. Es werden deshalb in den nachfolgenden Figuren für gleiche
Merkmale identische Bezugszeichen verwendet.
-
3 zeigt
einen in das Verriegelungsgehäuse 2 eingeführten Verriegelungszapfen 1,
wobei der Verriegelungszapfen 1 in die stirnseitige Einführungsöffnung 21 des
Verriegelungsgehäuses 2 und
in die stirnseitige Aufnahme beziehungsweise das Langloch 33 des
Verriegelungsschiebers 3 eingeführt ist. Die deckplattenseitige
Einführungsöffnung 22 wird
in der Verriegelungsanordnung gemäß 4 benutzt. In 3 erlaubt diese deckplattenseitige Einführungsöffnung 22 die
Sicht auf das Zusammenwirken des Rückmeldeelements 5 und
der Rückmeldenut 14 des
Verriegelungszapfens 1. Der nahezu kugelförmige Kopf 50 des
Rückmeldeelements 5 greift
in die Rückmeldenut 14 ein
und übernimmt
eine gewisse Rastfunktion. 3 und 4 verdeutlichen, daß der Verriegelungszapfen 1 bei
der dargestellten Position des Verriegelungsschiebers 3 nicht verriegelt
wird und deshalb ungehindert aus dem Verriegelungsschieber 3 und dem
Verriegelungsgehäuse 2 herausgezogen
werden kann. Ein Schubfach oder eine Tür können bei einer derartigen Anordnung geöffnet werden.
-
Die Verriegelungseinrichtung gemäß 3 und 4 arbeitet nach dem Arbeitssaromprinzip,
denn der Anker 4 ist mit seinem Endbereich 42 in
der Arbeitsstromnut 31 angeordnet. Der Spulensatz 8.1, 8.2 ist
bestromt und zieht den Anker entgegen der Kraft einer Ankerfeder 40 an.
-
Die Wirkungsweise des Rückmeldeelements 5 wird
bei einem Vergleich der 1 und 3 beziehungsweise 2 und 4 deutlich. Während das Rückmeldeelement 5 in 1 und 2 nicht nach unten gedrückt werden
kann, weil der Verriegelungszapfen 1 nicht eingeführt ist,
ist die Rückmeldefeder 5.1 bei den 3 und 4 sowie in den weiteren Figuren zusammengedrückt und
der halbkugelförmige
Kopf 50 liegt in der Rückmeldenut 14 an.
-
5 und 6 zeigen die Verriegelungseinrichtung
gemäß 3 und 4, wobei jedoch die Spulen 8.1 und 8.2 nicht
bestromt sind. Der Anker 4 wird von der Ankerfeder 40 nach
unten gedrückt,
und mit dem Endbereich 42 des Ankers 4 wird der
Verriegelungsschieber 3 nach unten verstellt. Diese Verstellung
wird besonders aus der Position der Sicherungsplatte 35 sowie
der Langlöcher 33, 34 sichtbar. Gleichzeitig
wird deutlich, daß der
Verriegelungszapfen 1 mit seiner Verriegelungsnut 13 außermittig
in dem jeweiligen Langloch 33, 34 angeordnet ist
und eine Sperrstellung erreicht ist. Der Verriegelungszapfen 1 kann
im Betriebszustand der 5 und 6 nicht herausgezogen werden.
Das entsprechende Schubfach oder die Tür sind verriegelt und können nicht
geöffnet
werden. Nur wenn der Spulensatz 8 wieder bestromt ist und
wenn der Anker 4 gemäß den 3 und 4 angezogen wird, wird der Verriegelungsschieber 3 wieder
nach oben, das heißt
entgegengerichtet zum Pfeil VI gemäß 6 verstellt, so daß die Verriegelungsstellung
des Verriegelungsschiebers 3 aufgehoben ist.
-
7 bis 10 zeigen eine Verriegelungseinrichtung
nach , dem Ruhestromprinzip. Der Anker 4 ist mit seinem
freien Endbereich 42 in der Ruhestromnut 32 (siehe 7 und 9) eingehängt. Der bestromte Spulensatz 8.1 und 8.2 zieht
gemäß 7 den Anker 4 an
und als Folge wird der Verriegelungsschieber 3 nach oben
(siehe Pfeil VIII in 8)
verschoben. Das jeweilige Langloch 33 beziehungsweise 34 fluchtet
nicht mehr mit der angrenzenden Einführungsöffnung 21, 22 des
Verriegelungsgehäuses 2,
sondern versperrt dem Verriegelungszapfen 1 im Bereich
der Verriegelungsnut 13 den Weg, so daß dieser nicht aus dem Verriegelungsgehäuse 2 herausgezogen
werden kann. Bei Nichtbestromung des Spulensatzes 8.1, 8.2 (siehe 9 und 10) drückt die Ankerfeder 40 den
Anker 4 nach unten, und mit ihm wird der Verriegelungsschieber 3 nach
unten bewegt (siehe Pfeil X in 10).
Das Langloch 33 in der Stirnseite 20 des Verriegelungsschiebers 3 fluchtet mit
der stirnseitigen Einführungsöffnung 21 des
Verriegelungsgehäuses 2 und
ebenso fluchten das Langloch 34 und die Einführungsöffnung 22 (9). Der Verriegelungszapfen 1 kann
herausgezogen werden. Beim Herausziehen bildet das Rückmeldeelement 5 mit
seinem halbkugelförmigen
Kopf 50 kein Hindernis. Außerdem ist der Verriegelungszapfen 1 im
Bereich der Rückmeldenut 14 abgeschrägt ausgebildet,
so daß er
gleitend über
das Rückmeldeelement 5 aus
dem Gehäuse
geführt
werden kann.
-
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung
ist in 11 dargestellt.
Die Unterschiede dieser Verriegelungseinrichtung gegenüber den
vorhergehenden Beispielen werden nachfolgend näher beschrieben.
-
Der Verriegelungszapfen 61 dieser
Verriegelungseinrichtung (siehe auch die 13a bis 13d)
ist weitgehend baugleich mit dem in den 1 und 2 dargestellten
Verriegelungszapfen 1. Er weist einen zylindrischen Mittelabschnitt 62 auf,
an den sich zur Zapfenspitze hin eine ringförmige Rückmeldenut 14 sowie
ein kopfseitiger, kegelstumpfförmig
ausgebildeter Einführbereich 15 anschließt. An den
Mittelabschnitt 62 schließt sieh in Richtung zum Befestigungsfuß 9 die
schon beschriebene Verriegelungsnut 13 an. Der Befestigungsfuß 9 ist
in der stufenförmigen
Aussparung 10 des Befestigungsflansches 11 mit
radialem Spiel aufgenommen. In dem kreisförmigen Befestigungsfuß 9 erstreckt
sich eine Ausnehmung 64 vom Umfang radial einwärts, beispielsweise eine
halbkreisförmige
Ausfräsung
(siehe 13c). Der Befestigungsflansch 11 weist
eine zur Ausnehmung 64 korrespondierende Nase 65 auf,
die in der Aussparung 10 zur Längsachse hin vorspringend ausgebildet
ist und mit Spiel in die Ausnehmung 64 am Befestigungsfuß 9 des
Verriegelungszapfens 61 eingreift. Bei festgeschraubtem
Befestigungsflansch 11 ist der Verriegelungszapfen 61 somit
gegen eine Verdrehung um seine Längsachse
gesichert.
-
Der zylindrische Mittelabschnitt 62 weist
zu der Verriegelungsnut 13 hin eine Fase 66 mit
einem Winkel I von beispielsweise 60° auf, wobei die Fase 65 am
Umfang des Mittelabschnitts 62 über etwa 180° ausgebildet
ist (siehe 13b). In
dem restlichen Bereich verbleibt an der Seite des Mittelabschnitts 62 eine
Riegelfläche 67 mit
einer Umlaufkante 68.
-
Der Verriegelungsschieber 3 ist
in dem Verriegelungsgehäuse 2 in
anhand des ersten Ausführungsbeispiels
beschriebener Weise verschiebbar geführt. In der dargestellten unteren
Position wird er von dem Anker 4 gehalten, der an seinem
freien Vorderende 42 in einer Ausnehmung 43 im
Verriege lungsschieber 3 eingehängt ist und über die
Ankerfeder 40 um seine Schwenkachse 41 bei stromlosen Spulen 8.1 und 8.2 nach
unten gedrückt
wird.
-
In diesem Ausführungsbeispiel sind die beiden
Aufnahmen 33, 34 des Verriegelungsschiebers 3 als
rechteckige Ausnehmungen mit abgerundeten Ecken dargestellt. Ein
innerer Aufnahmeraum in einem Zentralteil des Verriegelungsgehäuses 2 für den eingesteckten
Verriegelungszapfen 61 wird von zwei sich rechtwinklig
schneidenden Bohrungen 26 und 27 gebildet, die
koaxial zu der stirnseitigen Einführöffnung 21 bzw. zu
der deckseitigen Einführöffnung 22 (in 11 nicht eingezeichnet)
angeordnet sind.
-
Auf einer gemeinsamen Achse 28,
die durch den Schnittpunkt 29 der beiden Bohrungen 26 und 27 führt, sind
zwei Rückmeldeelemente 5 oder
Schieber in sich gegenüberliegender
Positionierung im Verriegelungsgehäuse 2 angeordnet.
Jedes Rückmeldeelement 5 wird
durch eine Rückmeldefeder 51 in
die dargestellte Stellung gedrückt,
in der der nahezu kugelförmige
Kopf 50 in den von den Bohrungen 26, 27 gebildeten
Aufnahmeraum für
den Verriegelungszapfen 61 hineinragt.
-
Wenn eine mit der dargestellten Verriegelungseinrichtung
ausgerüstete
Möbeltür oder dergleichen
geschlossen wird, wird der Verriegelungszapfen 51 je nach
Anordnung durch die stirnseitige oder die deckseitige Einführöffnung 21 bzw. 22 und
die zugehörige
Aufnahme 33 bzw. 34 in dem Verriegelungsschieber 3 eingeschoben.
Dabei drückt
der kegelstumpfförmige
Einführbereich 15 gemäß der Darstellung
in 11 die Oberseite
der Aufnahme 33 (der Pfeil vom Bezugszeichen 33 deutet
darauf) und somit den Verriegelungsschieber 3 nach oben,
bis bei der vollständig
eingeschobenen Schließstellung
der Mittelabschnitt 62 des Verriegelungszapfens 61 innerhalb
des Verriegelungsschiebers 3 an geordnet ist, so daß der unter
Federvorspannung durch den Anker 4 stehende Verriegelungsschieber 3 abwärts gedrückt wird
und sein Riegelvorsprung 37 in die Verriegelungsnut 13 eingreift.
Des weiteren sind die kugelförmigen
Köpfe 50 der
beiden Rückmeldeelemente 5 von
dem kegelstumpfförmigen
Einführbereich 15 gegen
die Kraft der Rückmeldefedern 51 zuerst
nach außen
gedrückt
worden und sind anschließend
in der Schließstellung
in der Rückmeldenut 14 eingerastet. Da
der Riegelvorsprung 37 axial an der Riegelfläche 67 des
Verriegelungszapfens 61 anliegt, kann der Verriegelungszapfen 61 nicht
aus dem Verriegelungsgehäuse 2 herausgezogen
werden.
-
Zur Entriegelung werden die Spulen 8.1 und 8.2 mit
Strom versorgt und ziehen den Anker 4 an, wodurch der Verriegelungsschieber 3 nach
oben (gemäß 11) geschoben wird. Der
sich mitbewegende Riegelvorsprung 37 zieht sich aus der
Werriegelungsnut 13 des Verriegelungszapfens 61 zurück, so daß nun die
axial gerichtete, mechanische Blockierung aufgehoben ist und der
Verriegelungszapfen 61 lediglich durch die eine Rastfunktion
bildenden Rückmeldeelemente
oder -schieber 5 gehalten ist. Somit ist eine Ver- und
Entriegelung nach dem Arbeitsstromprinzip verwirklicht (unbestromt
verriegelt).
-
Das dargestellte Ausführungsbeispiel
bietet die Möglichkeit,
die Verriegelungseinrichtung alternativ gemäß dem Ruhestromprinzip (unbestromt
entriegelt) zu verwenden. Für
eine Arbeitsweise gemäß dem Ruhestromprinzip
wird der Verriegelungszapfen 61 in einer Stellung montiert,
in der er zusammen mit dem Befestigungsflansch 11 gegenüber der
Darstellung in 11 um
180° um
seine Längsachse 17 verdreht
angeordnet ist. Sowohl die Fase 66 als auch die Ausnehmung 64 und
die Nase 65 sind dann auf der gegenüberliegenden Seite (die Oberseite
gemäß 11) angeordnet.
-
Wenn nun der Verriegelungszapfen 61 durch die
stirnseitige Einführöffnung 21 und
die zugehörige Aufnahme 33 in
dem Verriegelungsschieber 3 eingeschoben wird, so gleitet
die Oberseite der Aufnahme 33 bei gleichzeitiger Verschiebebewegung
des Verriegelungsschiebers 3 über den kegelstumpfförmige Einführbereich 15,
die Rückmeldenut 14,
den schmalen Mittelabschnitt und die Fase 66, bis sie in
der Verriegelungsnut 13 zu liegen kommt. Gleichzeitig sind die
Rückmeldeelemente 5 in
der Rückmeldenut 14 eingerastet.
Der Riegelvorsprung 37 liegt nun nicht blockierend an der
Riegelfläche 67 an,
sondern er kann beim Herausziehen des Verriegelungszapfens 61 auf
der Fase 66 gleiten, während
er den Verriegelungsschieber 3 nach oben schiebt.
-
Zum Verriegeln des Verriegelungszapfens 61 wird
der Spulensatz 8.1 und 8.2 bestromt. Der Anker 4 verschiebt
den Verriegelungsschieber 3 in seine obere Position. Dann
greift der an der Aufnahme 33 gegenüberliegende Riegelvorsprung 37' in die Verriegelungsnut 13 und
bildet an der Riegelfläche 67 eine
mechanische Blockierung gegen Herausziehen des Verriegelungszapfens 61.
-
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verriegelungseinrichtung
weist einen Verriegelungszapfen 71 gemäß den 12a bis 12d auf,
der gegenüber
dem in den 13a bis 13d dargestellten Verriegelungszapfen 61 in
seinem Vorderabschnitt vom Mittelabschnitt 62 zur Zapfenspitze hin
einen kegeligen Einführabschnitt 63 mit
einem Kegelwinkel von beispielsweise 30° aufweist. Bei ansonsten vergleichbarere
Anordnung und Funktionsweise gemäß 11 wird der in das Verriegelungsgehäuse 2 eingeschobene
Verriegelungszapfen 71 in der beschriebenen Weise durch
den Blockierkontakt zwischen dem Riegelvorsprung 37 und
der Riegelfläche 67 gemäß dem Arbeitsstromprinzip
(unbestromt verriegelt) verriegelt gehalten.
-
Bei Bestromung des Spulensatzes 8.1 und 8.2 wird
der Verriegelungssschieber 3 durch den Anker 4 nach
oben geschoben, so daß die
axiale Blockierung aufgehoben ist. Durch die beiden Rückmeldeelemente 5,
die mit ihren Köpfen 50 unter
Vorspannung durch die Federn 51 radial gegen den kegeligen Einfuhrabschnitt 63 des
Verriegelungszapfens 71 gedrückt werden, wird eine axiale
Kraftkomponente auf den kegeligen Einführabschnitt 63 ausgeübt, wodurch
der Verriegelungszapfen 71 je nach Einbausituation um eine
gewisse Weglänge
aus dem Gehäuse 2 gedrückt wird.
-
Eine Bestromung des Spulensatzes 8.1 und 8.2 führt somit
nicht nur zu einer Entriegelung, sondern auch zu einem Herausdrücken des
Verriegelungszapfens 71, wodurch ein optische Anzeige der Entriegelungsstellung
bereitgestellt ist.
-
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird nur das Arbeitsstromprinzip
verwendet, wobei der Verriegelungszapfen 71 in eieiner
Stellung mit der Fase 66 unterhalb der Längsachse 17 montiert
ist (vergleichbar 11).
Beim Ruhestromprinzip (unbestromt offen) würde der in das Gehäuse 2 eingeschobene,
unverriegelte Verriegehungszapfen 71 durch die beiden federbelasteten
Rückmeldeelemente 5 sogleich
wieder herausgedrückt
werden.
-
Das in der 11 dargestellte Gehäuse 2 weist einen
Spulenkörper
mit zwei Spulen 8.1 und 8.2 in einer Anordnung
zum wahlweisen Schalten einer Reihenschaltung (24 V) oder einer
Parallelschaltung (12 V) auf. Die Spulen sind entsprechend den beiden Schaltungen
mit vier Anschlüssen
einer Kontaktleiste 44 verbunden. Die Wahl der gewünschten
Schal tung erfolgt durch entsprechendes Anklemmen von Stromleitungen
an die Kontaktleiste 44.
-
Statt der beschriebenen zwei Rückmeldeelemente 5 kann
bei gleicher Funktionsweise auch nur ein Rückmeldeelement 5 vorgesehen
sein. Ein Mikroschalter zum Abtasten der Stellung kann an einem oder
an beiden Rückmeldeelementen 5 vorgesehen sein.