DE10051234C2 - Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblättern - Google Patents
Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei TürblätternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei
Türblättern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Schiebetüren werden nach dem Stand der Technik meist dadurch
gesichert bzw. verriegelt, daß die beiden Türblätter miteinander verbunden
werden, so daß die verbunden Türblätter keine Türöffnung freigeben
(DE 28 13 311 C2, DE 40 15 046 A1, DE 196 33 667 A1, DE 197 39 8
18 A1). Diese Verbindung ist aber, auch wenn sie zur Sicherheit
verhältnismäßig aufwendig konstruiert ist, von außen noch leicht zugänglich
und kann daher in unerwünschter Weise manipuliert werden, um die
Schiebetür vollständig zu öffnen.
Es ist auch bekannt, die Verriegelung einer geteilten Schiebetür so
auszubilden, daß Verriegelungselemente in eine obere bzw. eine untere
Laufschiene, in denen die Türblätter normalerweise zur Verschiebung
bewegt werden, eingreifen, um die Stellung der Türblätter zu fixieren (DE 197 24 497 A1,
DE 196 44 638 A1, DE 44 15 708 C1). Auch diese
Verriegelung kann z. B. durch Zerstörung bzw. Brechen von Teilen der
Verriegelung unwirksam gemacht werden, so daß die geteilte Schiebetür
leicht ganz geöffnet werden kann.
Weiterhin ist eine automatische Tür mit mindestens einem beweglichen
Flügel bekannt, bei der ein Anker eines Elektromagneten als
Arretierungsbolzen zur Verriegelung des Flügels eingesetzt wird (DE 197 01 905 C2).
Bei der Tür kann es sich insbesondere um eine Schiebetür mit
beispielsweise zwei Flügeln handeln. Der Elektromagnet befindet sich im
Türflügel, d. h. nicht geschützt innerhalb eines weitgehend geschlossenen
Hohlraums, und der Anker sitzt lose in einer Vertiefung im Boden. In
Ruhestellung, d. h. bei stromlosem Elektromagneten, ist ein Flügel in der Tür
aufgrund der auf den Anker wirkenden Gravitationskräfte entriegelt. Der
bekannte Arretierungsmechanismus ist daher verhältnismäßig unsicher.
Eine zum Stand der Technik gehörende Verriegelungseinrichtung einer
Schiebetür, die mit einem Notöffnungssystem zusammenwirkt, ist an der
Türoberkante angebracht und weist einen Steuernocken auf, der einem
zweiarmigen Kipphebel gegenübersteht (DE 195 10 002 A1). Ein Arm des
Hebels geht in einen Haken über, während auf den anderen ein
Elektromagnet einwirkt. Der Haken weist eine Einlaufschräge auf, die auf
einem ortsfesten Bolzen nahe an einer Türzarge aufliegt. Damit ist die Tür
nicht dauernd hart verriegelt, sondern ist in Verriegelungsbereitschaft. Zum
Öffnen der Tür wird der Elektromagnet erregt, der einen Anker anzieht,
welcher den zweiarmigen Hebel so schwenkt, daß der Haken von dem
Bolzen frei ist. Die Verriegelung erfolgt bei einem Aufschiebeversuch bei
stromlosem Elektromagneten dadurch, daß der ortsfeste Bolzen entlang der
Einlaufschräge in die Öffnung des Hakens einläuft. - Die
Verriegelungseinrichtung ist jedoch verhältnismäßig leicht unbefugt
zugänglich und erreicht insbesondere wegen der Form des zweiarmigen
Hebels und durch den zusätzlichen Steuernocken nicht das Ziel der großen
Einfachheit.
Zum Stand der Technik gehört weiterhin eine elektromechanische
Verriegelungsanordnung zum Sperren einer Schiebetür beispielsweise eines
Schaltschranks (DE 36 06 458 A1), bei der ein Drei-Stufen-Schalter, ein
Betätigungsbolzen und eine Rückholfeder in einem Gehäuse untergebracht
sind, welches insbesondere in dem Schaltschrank untergebracht wird. Der
Betätigungsbolzen ist seitlich quer zu der Schiebetür angeordnet, die
wenigstens eine von außen zugängliche Bohrung aufweist, so daß der
Betätigungsbolzen einerseits zur Handbetätigung eines mit den Schaltern in
Verbindung stehenden Gleitkörpers als auch zur Verriegelung der Schiebetür
dient. - Schon wegen der Zugänglichkeit des Betätigungsbolzens ist diese
Verriegelungsanordnung nicht sicher.
Bekannt ist auch eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Schiebetür, deren
Türflügel über einen Antriebsmotor mittels eines Antriebsriemens
angetrieben werden (DE 44 15 708 C1). Auf dem Antriebsriemen sind
Mitnahmestücke befestigt, die einen Verriegelungshaken betätigen. Der
Verriegelungshaken ist an einen Laufwagen gelagert und wirkt mit einem
Verriegelungsbolzen an einem zweiten Laufwagen zusammen. Die Türflügel
sind jeweils mit den Laufwagen versehen. - Es ist daher mit den eingangs
genannten Nachteilen von Schiebetüren zu rechnen, die miteinander
verbunden werden. Hier ist insbesondere ein spezieller Antrieb mit den
Antriebsriemen erforderlich.
Um eine Schiebetür in einem teilweise offenen Zustand zu verriegeln, ist
eine Verriegelungseinrichtung mit einem Verriegelungsglied aus einem
magnetischen Material bekannt, das an einem Schiebetürrahmen drehbar
angebracht ist (JP 09049359 A). Ein Elektromagnet ist an einem Türrahmen
in einer Position befestigt, die einer Einstellung eines gewünschten freien
Raums zwischen einer Schiebetür und dem Türrahmen entspricht. Das
Verriegelungsglied umfaßt einen Sperrhaken, der durch eine Feder von dem
Elektromagneten in entregtem Zustand entfernt ist. Durch Erregen des
Elektromagneten wird das Verriegelungsglied entgegen der Federkraft mit
dem Elektromagneten gekoppelt, so daß die Schiebetür nicht über einen
gewünschten offenen Raum hinaus geöffnet werden kann. - Weil die
Elemente der Verriegelungseinrichtung weitgehend offen liegen und zum
Verriegeln die Erregung des Elektromagneten voraussetzen, ist diese
Verriegelungseinrichtung unsicher.
Generell ist auch bekannt, eine Schiebetür in einem Hohlraum zu versenken,
der teilweise von einer Stahlzarge begrenzt ist (DE 299 23 104 U1).
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die
Verriegelung einer verriegelbaren geteilten Schiebetür gegen Aufbrechen nur
durch Kraftaufwand sicherer zu gestalten. Des weiteren soll eine zusätzliche
Sicherung vorgesehen werden, so daß die Schiebetür auch dann nicht ganz
geöffnet werden kann, wenn eine erste Verriegelung überwunden ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Ausbildung einer verriegelbaren geteilten
Schiebetür mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1
gelöst.
Diese Verriegelung ist von den Türblattern mechanisch vollständig getrennt,
solange nicht im Verriegelungszustand Arretierungsbolzen, die unter Federbela
stung in ihre Bewegungsbahn bei einem Öffnungsversuch hineinreichen, an innere
Stirnseiten der Türblätter anstoßen. Die Verriegelung ist jeweils in einem von
außen, d. h. vor der Schiebetür, unzugänglichen, mit Ausnahme einer Durchgangs
öffnung für je ein Türblatt im wesentlichen geschlossenen Hohlraum unterge
bracht und mit dem an den Hohlraum angrenzenden Mauerwerk fest verbunden.
Der Hohlraum kann gemäß Anspruch 9 durch einen hohlen Rahmen gebildet sein,
der an einer Seite eine schlitzförmige Durchgangsöffnung eines Türblattes auf
weist und der die Verriegelungselemente aufnimmt. Gemäß Anspruch 8 fluchten
mit den Durchgangsöffnungen der hohlen Rahmen zweckmäßig eine obere und
eine untere Laufschiene, die zwischen den Rahmen und gegebenenfalls bis in
diese hinein angeordnet sind, und welche die Türblätter führen können, so daß
diese nicht verkanten oder unerwünscht verklemmen. In den Laufschienen können
die Türblätter nur in zwei fest vorgegebenen Richtungen bewegt werden, womit
die geteilte Schiebetür geschlossen werden kann oder aber die beiden Türblätter
zum Öffnen der Schiebetür in Richtung auf die Hohlräume zurückgeschoben
werden können. Die Rahmen brauchen nicht zur Verriegelung der Türblätter
speziell ausgebildet zu sein.
Als Verriegelungselemente dienen in jedem der unzugänglichen Hohlräume je zwei
federbelastete, elektromagnetisch zurückziehbare Arretierbolzen, die so nebenein
ander angeordnet sind, daß ein erster der beiden Arretierbolzen jeweils ein Tür
blatt an dessen innerem Kopfende in der geschlossenen Stellung arretiert, nämlich
ein Zurückschieben in Richtung auf die geöffnete Stellung verhindert, und ein in
Laufrichtung der Schiebetür daneben angeordneter zweiter federbelasteter elek
tromagnetisch zurückziehbarer Arretierbolzen ein Zurückschieben der Schiebetür
nur bis zum Anstoßen dessen inneren Kopfendes an dem zweiten Arretierbolzen
gestattet, wenn der erste Arretierbolzen zurückgezogen ist. In dieser Weise wird
eine zweite Sicherheit gegen vollständiges Öffnen der geteilten Schiebetür ge
schaffen, falls die erste Verriegelung überwunden wird. Die elektrisch betätigten
elektromagnetisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen gestatten eine von den
Türblättern völlig unabhängige Gestaltung und Anordnung einer elektrischen
Steuerung, um die Entriegelung bis zur ersten Stufe - teilweises Öffnen der
Schiebetür - oder bis zur zweiten Stufe - vollständiges Öffnen der Schiebetür - zu
gestatten.
Wesentlich ist, daß beim Schließen der geteilten Schiebetür die federbelasteten
Arretierbolzen selbstätig, also ohne Hilfsenergie, neben den inneren Kopfenden
jedes Türblattes vorstehen und so querstehend das Türblatt gegen Öffnen sper
ren. Wegen der beiden in Öffnungsrichtung nebeneinander angeordneten Arretie
rungsbolzen im Bewegungsbereich des inneren Kopfendes jedes Türblattes ist die
Sperrung verdoppelt. Im Bedarfsfall können noch weitere derartige federbelastete
elektromagnetisch zurückziehbare Arretierbolzen in der Bewegungsbahn des
Türblattes angeordnet sein. Diese sind geeignet, das Türblatt in zusätzlichen ver
schiedenen Positionen gegen Zurückschieben gemäß Anspruch 4 zu sperren.
Nur zum Aufheben der Verriegelung der Schiebetür, also zu der vollständigen oder
teilweisen Öffnung der Schiebetür, wird elektrische Hilfsenergie benötigt, die aus
Sicherheitsgründen beispielsweise durch einen Akkumulator zur Verfügung
gestellt werden kann. Durch vielfältige Unterbrechung der Stromzufuhr kann ein
Entriegeln verhindert werden. Beispielsweise kann, wenn zur elektromagnetischen
Betätigung der Arretierbolzen die erforderliche elektrische Energie aus dem Lei
tungsnetz bezogen wird bei längerem Verlassen der Wohnung oder auch kurz
fristig, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, die Hauptsicherung entfernt und damit
die Stromversorgung unterbrochen werden, um den Verriegelungszustand mit
Sicherheit aufrecht zu erhalten. Dies kann zum Beispiel durch eine Fernbedienung
erfolgen.
Gemäß Anspruch 7 kann durch eine elektrische Ansteuerung der elektromagne
tisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen mit Rückmeldung der Schließzustand der
Schiebetür von fern, zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienst, überwacht wer
den. Es besteht damit auch die Möglichkeit, die Tür ohne sonst notwendigen Aus
tausch und Aufbruch eines Türschlosses öffnen zu lassen.
Ebenso ist es möglich, die elektromagnetische Verriegelung von dem Außen
bereich eines Bauwerks mit einem Schlüsselschalter auszulösen, während in dem
geschützten Bereich innerhalb des Bauwerks zur Betätigung ein Drehschalter
ausreicht. Zusätzlich kann mit einer Fernbedienung die elektrische Steuerung
sowohl von außen als auch von innen durch eine Fernbedienung ausgelöst wer
den. Die Auslösung kann alternativ über eine Telefonleitung oder eine Daten
leitung erfolgen, wozu eine Kodierung gegen unerwünschte Betätigung zweckmä
ßig ist.
Darüber hinaus kann eine elektronische Steuerung der Verriegelung so konfiguriert
werden, daß nach einem anfänglichen elektromagnetischen Zurückziehen der
ersten Arretierungsbolzen, mit denen eine Öffnung der Schiebetür nur um einen
vorgegebenen Spalt möglich ist, vor einem dann kommandierten weiteren En
triegeln zum vollständigen Öffnen der Schiebetür zunächst noch einmal die Ver
riegelung vollständig durch Abschalten der elektromagnetischen Betätigung für
alle Arretierungsbolzen wirksam wird, womit die insbesondere selbstätig elek
tromotorisch in die geschlossene Stellung gefahrene Schiebetür in dieser Position
arretiert wird, bevor anschließend das vollständige Öffnen durch elektromagneti
sches Zurückziehen sämtlicher Arretierungsbolzen ermöglicht wird. Bei dieser
Konfiguration kann niemand durch Androhen von Gewalt gezwungen werden, die
Schiebetür aus der ersten Stellung einer aus Sicherheitsgründen nur beschränkten
Öffnung sofort vollständig zu öffnen.
In einfacher Weise kann gemäß Anspruch 6 in einem Stromkreis jedes Elektroma
gneten ein gemeinsamer Schalter angeordnet werden, der in einer ersten Schalt
stufe nur Stromkreise schließt, mit denen nur die ersten beiden Arretierungsbolzen
elektromagnetisch zurückgezogen werden können, indem zugehörige Elektroma
gnete wirksam werden, und der nach einem weiteren Schaltvorgang in einer
zweiten Schaltstufe außerdem Stromkreise schließt, in denen auch die beiden
anderen Arretierungsbolzen elektromagnetisch, nämlich durch zwei zugehörige
Elektromagnete, zurückgezogen werden können. Gegen letzteres vollständiges
Öffnen der Schiebetür, z. B. durch Kinder, kann die zweite Schaltstufe gegebenenfalls
gesperrt werden.
Insgesamt bietet also diese Verriegelung auch für ältere, vergeßliche Menschen
und unerfahrene Kinder ein hohes Maß an Sicherheit.
Gemäß Anspruch 2 ist die Verriegelungseinrichtung unkompliziert, aber eine
zuverlässige Funktion ermöglichend mit den Merkmalen ausgebildet, daß die
Verriegelungsbolzen aus ferromagnetischem Material bestehen und als Anker in
je einen hohlen Kern eines Elektromagneten entgegen einer Druckfeder zurück
ziehbar sind, daß jeder Elektromagnet auf einer Seite der Bewegungsbahn des
Türflügels ortsfest angeordnet ist, daß auf der gegenüberliegenden Seite der
Bewegungsbahn an einer Wand des Hohlraums eine Platte ortsfest angeordnet ist,
in welche der Arretierungsbolzen hineinreicht. Im arretierten Zustand ist somit der
Verriegelungsbolzen an zwei Enden gelagert, so daß er auch bei wenig aufwendig
Dimensionierung nicht durch Schub auf ein Türblatt zurückgebogen werden kann.
Bevorzugt sind in kompakter und montagefreundlicher Weise die Elektromagnete
beider Verriegelungsbolzen, die zu einem Türflügel gehören, nebeneinander an
einer Wand des Hohlraums befestigt, wobei sie in ihren hohlen Kernen außer den
Verriegelungsbolzen die Druckfedern aufnehmen. Entsprechend ist die gegenüber
liegende Platte mit Vertiefungen zur Aufnahme der Enden beider Verriegelungs
bolzen bemessen. - Bei stromlosen Elektromagneten werden die Verriegelungs
bolzen durch die Druckfedern aus den Hohlräumen der Elektromagnete nach
außen in die Vertiefungen der gegenüberliegenden Platte gedrückt. Zum Entriegeln
müssen die Elektromagnete eingeschaltet werden, so daß die Verriegelungsbolzen
durch magnetische Felder in die Hohlräume der Elektromagnete zurückgezogen
werden.
Wie erwähnt brauchen zur Entriegelung nicht sämtliche Elektromagnete erregt zu
werden, sondern nur die Elektromagnete der ersten federbelasteten elektromagne
tisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen, so daß die geteilte Schiebetür zunächst
nur auf einem, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen vorgegebenen verhältnismäßig
engen Türspalt geöffnet werden kann. Hierzu ist insbesondere gemäß
Anspruch 5 jeweils der zweite federbelastete elektromagnetisch
zurückziehbare Arretierungsbolzen an den Bewegungsbahnen jedes
Türblattes so angeordnet, daß zwischen den durch die zweiten
Arretierungsbolzen gesperrten Türblättern ein Türspalt von 10 bis 20 cm bei
den zurückgezogenen ersten Arretierbolzen offen bleibt, wenn die inneren
Kopfenden der Türblätter an den Arretierungsbolzen anstoßen. Über diesen
Türspalt hinaus bleibt jedoch die Schiebetür gegen Öffnen gesperrt bzw.
gesichert. Somit wird in dem nur teilweise geöffneten Zustand der
Schiebetür zum Beispiel ein Durchreichen von Post ermöglicht, wogegen
sich praktisch keine Möglichkeit ergibt, die noch vorhandene zweite
Sicherung in Form der beiden nicht elektromagnetisch zurückgezogenen
Arretierungsbolzen zu zerstören. Insbesondere wird durch das teilweise
Öffnen kein wirksamer Ansatz für einen Hebel ermöglicht, mit dem die nur
spaltweise geöffnete Schiebetür unbefugt weiter geöffnet werden soll.
Es sei noch bemerkt, daß sich die Verriegelung universell sowohl für rein
manuell betätigte Türblatter als auch für elektromotorisch bewegbare
Türblätter gemäß Anspruch 9 eignet, da der elektromotorische Antrieb von
der Steuerungseinrichtung der Entriegelung entkoppelt ist.
Entkoppelt von der Verriegelungseinrichtung ist ferner gemäß Anspruch 9
eine Justiereinrichtung in dem Hohlraum, an welche das innere Kopfende je
eines Türblattes in geöffneter Stellung anstoßen kann, um eine vollständig
geöffnete Stellung zu begrenzen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung mit Figur erläutert,
in der eine verriegelbare geteilte Schiebetür mit Verriegelungseinrichtung in
einem horizontalen Schnitt verkleinert dargestellt ist.
Gemäß Fig. 1 ist eine aus verschiebbaren Türblättern 1 und 2 bestehende
Schiebetür zwischen zwei kastenförmigen hohlen Rahmen 3 und 4
angeordnet. Die Rahmen 3 und 4 sind in ein Mauerwerk 5 fest eingelassen.
Sie weisen je eine schlitzförmige Durchgangsöffnung 6 bzw. 7 auf, durch
welche das Türblatt 1
bzw. 2 in den hohen Rahmen 3 bzw. 4 zum Öffnen der Schiebetür teilweise oder
praktisch vollständig zurückgeschoben werden kann. In letzterem Fall stößt das
Türblatt 1 bzw. 2 mit einem inneren Kopfende 8 bzw. 9 an einer Justiereinrich
tung 3a bzw. 4a an, die in dem hohlen Rahmen 3 bzw. 4 dessen Öffnung 6
bzw. 7 innen gegenüberliegt.
Nicht dargestellt sind in Fig. 1 eine obere und eine untere Laufschiene, auf denen
die Türblätter zum Verschieben geführt sein können. Ebensowenig ist eine gege
benenfalls vorhandene elektromotorische Antriebsvorrichtung der beiden Tür
blätter 1 und 2 gezeigt.
Die Verriegelungseinrichtung jedes Türblattes 1 bzw. 2 ist in dem Inneren des mit
Ausnahme der Durchgangsöffnung 6 bzw. 7 geschlossenen hohlen Rahmens 3
bzw. 4 angeordnet und von außen deswegen nicht durch Unbefugte zugänglich.
Die Verriegelungseinrichtung des Türblattes 1 besteht im wesentlichen aus zwei
nebeneinander angeordneten Verriegelungsbolzen 10 und 11 aus ferromagneti
schem Material, die in nicht bezeichneten Hohlräumen von Elektromagneten 12
bzw. 13 quer zu der Bewegungsrichtung 14 des Türblattes 1 angeordnet sind. Die
Verriegelungsbolzen 10 und 11 werden durch Druckfedern 15 und 16, die eben
falls in den Hohlräumen der Elektromagnete 12 und 13 untergebracht sind, im
stromlosen Ruhezustand der Elektromagnete gegen eine Platte 17 mit nicht be
zeichneten Vertiefungen gedrückt, die auf der ihnen gegenüberliegenden Seite der
Elektromagnete 12 und 13 an dem Rahmen 3 angebracht ist.
Analog dazu gehört zu der Verriegelung des Türblattes 2 eine Verriegelungsein
richtung in dem Rahmen 4 bestehend aus nebeneinander angeordneten Verriege
lungsbolzen 18, 19, die in Hohlräumen von Elektromagneten 20 und 21 ver
schiebbar gelagert sind und die unter dem Druck von Druckfedern 22 und 23 in
den Hohlräumen der Elektromagnete stehen. Dadurch werden die Verriegelungs
bolzen 18, 19 wiederum bei stromlosen Elektromagneten 20, 21 gegen eine
Platte 24 auf der ihnen gegenüberliegenden Seite des hohlen Rahmens 4 gedrückt,
wobei sie in nicht bezeichnete Vertiefungen der Platte gleitend eingreifen.
In der in Fig. 1 dargestellten verschlossenen Stellung der aus den Türblättern 1
und 2 gebildeten Schiebetür werden die Türblätter 1 und 2 gegen ein Zurück
schieben in die hohlen Rahmen 3 und 4 durch die Verriegelungsbolzen 11 und 18
gehindert, an denen sie mit ihren inneren Kopfenden 8 bzw. 9 beim Zurückschie
ben anstoßen.
Um ein Zurückschieben der Türblätter 1 und 2 um einen vorgegebenen Betrag,
nämlich einen aus Sicherheitsgründen dimensionierten Spalt 25 zu ermöglichen,
werden die Elektromagnete 13 und 20 durch Schließen eines nicht dargestellten
Stromkreises erregt. Dadurch werden die ferromagnetischen Verriegelungsbolzen
11 und 18 in die Hohlräume der Elektromagnete 13 und 20 entgegen der Feder
kraft zurückgezogen und geben somit die inneren Kopfenden 8 und 9 der Tür
blätter 1 und 2 frei. Diese können sodann in die hohlen Rahmen 3 und 4 zurück
geschoben werden, bis sie wiederum mit ihren inneren Kopfenden 8 und 9 an die
Verriegelungsbolzen 10 und 19 anstoßen.
Zum vollständigen Öffnen der Tür sind dann auch nicht dargestellte Stromkreise,
in denen die Elektromagnete 12 und 21 angeordnet sind, zu schließen, damit die 1
Verriegelungsbolzen 10 und 19 in die Hohlräume dieser Elektromagnete entgegen
der Federkraft hineingezogen werden und eine Bewegungsbahn der Kopfenden 8
und 9 bis zum Anstoßen an die Justiereinrichtungen 3a und 4a freigeben.
In dieser vollständig geöffneten Stellung der Schiebetür können sämtliche Elek
tromagnete 12, 13; 20, 21 abgeschaltet werden, wodurch sämtliche Verriege
lungsbolzen 10, 11; 18, 19 an die Türblätter 1 bzw. 2 gedrückt werden, um diese
bei einem Herausziehen aus den hohlen Rahmen 3 und 4 selbstätig ohne Hilfs
energie zu verriegeln.
Claims (10)
1. Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblattern (1, 2), die im en
triegelten Zustand in je einen Hohlraum zurückschiebbar sind, der mit
Ausnahme einer Durchgangsöffnung für das Türblatt (1, 2) im wesentlichen
geschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß in jedem der beiden Hohlräume je zwei federbelastete, elektromagne
tisch zurückziehbare Arretierungsbolzen (10, 11; 18, 19) dergestalt neben
einander angeordnet sind, daß ein erster der beiden Arretierungsbolzen (11,
18) quer zu einer Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2) vor einem inneren
Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in geschlossener Stellung vorsteht und
dieses gegen Zurückschieben sperrt, und daß ein zweiter der beiden Arre
tierungsbolzen (10, 19) quer zu der Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2)
vor dem inneren Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in bei zurückgezoge
nem ersten Arretierungsbolzen (11, 18) teilweise geöffneter Stellung vor
steht und dieses gegen weiteres Zurückschieben sperrt.
2. Verriegelbare Schiebetür nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verriegelungsbolzen (10, 11; 18, 19) aus ferromagnetischem Materi
al bestehen und als Anker in je einen hohlen Kern eines Elektromagneten
(12, 13; 20, 21) entgegen einer Druckfeder (15, 16; 22, 23) zurückziehbar
sind, daß jeder Elektromagnet (12, 13; 20, 21) auf einer Seite der Bewe
gungsbahn des Türflügels (1, 2) ortsfest angeordnet ist und daß auf der
gegenüberliegenden Seite der Bewegungsbahn an einer Wand des Hohl
raums eine Platte (17, 24) ortsfest angeordnet ist, in welche der Arretie
rungsbolzen (12, 13 bzw. 20, 21) hineinreicht.
3. Verriegelbare Schiebetür nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektromagnete (12, 13 bzw. 20, 21) beider Verriegelungsbolzen
(10, 11 bzw. 18, 19) nebeneinander an einer Wand des Hohlraumes befe
stigt sind und in ihren hohlen Kernen außer den Verriegelungsbolzen (10, 11
bzw. 18, 19) die Druckfedern (15, 16 bzw. 22, 23) aufnehmen und daß die
Platte (17 bzw. 24) Vertiefungen zur Aufnahme beider Verriegelungsbolzen
(10, 11 bzw. 18, 19) aufweist und an der gegenüberliegenden Wand des
Hohlraumes befestigt ist.
4. Verriegelte Schiebetür nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß längs der Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2) zusätzliche federbela
stete, elektromagnetisch zurückziehbare Arretierungsbolzen angeordnet
sind, welche geeignet sind, das Türblatt (1, 2) in weiteren verschiedenen
Positionen gegen Zurückschieben zu sperren.
5. Schiebetür nach den Ansprüchen 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils der zweite federbelastete, elektromagnetisch zurückzieh
bare Arretierungsbolzen (10, 19) an den Bewegungsbahnen jedes Tür
blattes (1, 2) so angeordnet ist, daß zwischen den durch die Arretie
rungsbolzen (10, 19) gesperrten Türblättern (1, 2) ein Türspalt (25)
von 10 bis 20 cm offen bleibt, wenn die inneren Kopfenden (8, 9) der
Türblätter (1, 2) an den Arretierungsbolzen (10, 19) anstoßen.
6. Verriegelbare Schiebetür nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem Stromkreis jedes Elektromagneten (12, 13; 20, 21) ein
gemeinsamer Schalter angeordnet ist, der in einer ersten Schaltstufe
nur Stromkreise schließt, in denen die beiden ersten Elektromagnete
(13, 20) angeschlossen sind, und der in einer nach einem weiteren
Schaltvorgang erreichten zweiten Schaltstufe außerdem Stromkreise
schließt, in denen auch die beiden zweiten Elektromagnete (12, 21)
angeschlossen sind.
7. Verriegelbare Schiebetür nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schalter durch eine elektrische Ansteuerung mit Rückmeldeeinrich
tung betätigbar sind.
8. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Hohlraum durch einen hohlen Rahmen (3, 4) gebildet ist, der an
einer Seite eine schlitzförmige Durchgangsöffnung (6, 7) eines Türblattes
(1, 2) aufweist, und daß mit den Durchgangsöffnungen (6, 7) jedes Tür
blattes (1, 2) eine obere und eine untere Laufschiene fluchtet, welche
zwischen den Rahmen und bis in diese hinein angeordnet sind.
9. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
daß in dem Hohlraum eine Justiereinrichtung (3a, 4a) angebracht ist, an
welche das innere Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in geöffneter Stel
lung anstößt.
10. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Türblätter (1, 2) elektromotorisch bewegbar sind.
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