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DE10051234C2 - Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblättern - Google Patents

Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblättern

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DE10051234C2
DE10051234C2 DE2000151234 DE10051234A DE10051234C2 DE 10051234 C2 DE10051234 C2 DE 10051234C2 DE 2000151234 DE2000151234 DE 2000151234 DE 10051234 A DE10051234 A DE 10051234A DE 10051234 C2 DE10051234 C2 DE 10051234C2
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Germany
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door
locking
sliding door
door leaf
locking bolts
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Description

Die Erfindung betrifft eine verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblättern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige Schiebetüren werden nach dem Stand der Technik meist dadurch gesichert bzw. verriegelt, daß die beiden Türblätter miteinander verbunden werden, so daß die verbunden Türblätter keine Türöffnung freigeben (DE 28 13 311 C2, DE 40 15 046 A1, DE 196 33 667 A1, DE 197 39 8 18 A1). Diese Verbindung ist aber, auch wenn sie zur Sicherheit verhältnismäßig aufwendig konstruiert ist, von außen noch leicht zugänglich und kann daher in unerwünschter Weise manipuliert werden, um die Schiebetür vollständig zu öffnen.
Es ist auch bekannt, die Verriegelung einer geteilten Schiebetür so auszubilden, daß Verriegelungselemente in eine obere bzw. eine untere Laufschiene, in denen die Türblätter normalerweise zur Verschiebung bewegt werden, eingreifen, um die Stellung der Türblätter zu fixieren (DE 197 24 497 A1, DE 196 44 638 A1, DE 44 15 708 C1). Auch diese Verriegelung kann z. B. durch Zerstörung bzw. Brechen von Teilen der Verriegelung unwirksam gemacht werden, so daß die geteilte Schiebetür leicht ganz geöffnet werden kann.
Weiterhin ist eine automatische Tür mit mindestens einem beweglichen Flügel bekannt, bei der ein Anker eines Elektromagneten als Arretierungsbolzen zur Verriegelung des Flügels eingesetzt wird (DE 197 01 905 C2). Bei der Tür kann es sich insbesondere um eine Schiebetür mit beispielsweise zwei Flügeln handeln. Der Elektromagnet befindet sich im Türflügel, d. h. nicht geschützt innerhalb eines weitgehend geschlossenen Hohlraums, und der Anker sitzt lose in einer Vertiefung im Boden. In Ruhestellung, d. h. bei stromlosem Elektromagneten, ist ein Flügel in der Tür aufgrund der auf den Anker wirkenden Gravitationskräfte entriegelt. Der bekannte Arretierungsmechanismus ist daher verhältnismäßig unsicher.
Eine zum Stand der Technik gehörende Verriegelungseinrichtung einer Schiebetür, die mit einem Notöffnungssystem zusammenwirkt, ist an der Türoberkante angebracht und weist einen Steuernocken auf, der einem zweiarmigen Kipphebel gegenübersteht (DE 195 10 002 A1). Ein Arm des Hebels geht in einen Haken über, während auf den anderen ein Elektromagnet einwirkt. Der Haken weist eine Einlaufschräge auf, die auf einem ortsfesten Bolzen nahe an einer Türzarge aufliegt. Damit ist die Tür nicht dauernd hart verriegelt, sondern ist in Verriegelungsbereitschaft. Zum Öffnen der Tür wird der Elektromagnet erregt, der einen Anker anzieht, welcher den zweiarmigen Hebel so schwenkt, daß der Haken von dem Bolzen frei ist. Die Verriegelung erfolgt bei einem Aufschiebeversuch bei stromlosem Elektromagneten dadurch, daß der ortsfeste Bolzen entlang der Einlaufschräge in die Öffnung des Hakens einläuft. - Die Verriegelungseinrichtung ist jedoch verhältnismäßig leicht unbefugt zugänglich und erreicht insbesondere wegen der Form des zweiarmigen Hebels und durch den zusätzlichen Steuernocken nicht das Ziel der großen Einfachheit.
Zum Stand der Technik gehört weiterhin eine elektromechanische Verriegelungsanordnung zum Sperren einer Schiebetür beispielsweise eines Schaltschranks (DE 36 06 458 A1), bei der ein Drei-Stufen-Schalter, ein Betätigungsbolzen und eine Rückholfeder in einem Gehäuse untergebracht sind, welches insbesondere in dem Schaltschrank untergebracht wird. Der Betätigungsbolzen ist seitlich quer zu der Schiebetür angeordnet, die wenigstens eine von außen zugängliche Bohrung aufweist, so daß der Betätigungsbolzen einerseits zur Handbetätigung eines mit den Schaltern in Verbindung stehenden Gleitkörpers als auch zur Verriegelung der Schiebetür dient. - Schon wegen der Zugänglichkeit des Betätigungsbolzens ist diese Verriegelungsanordnung nicht sicher.
Bekannt ist auch eine Vorrichtung zur Verriegelung einer Schiebetür, deren Türflügel über einen Antriebsmotor mittels eines Antriebsriemens angetrieben werden (DE 44 15 708 C1). Auf dem Antriebsriemen sind Mitnahmestücke befestigt, die einen Verriegelungshaken betätigen. Der Verriegelungshaken ist an einen Laufwagen gelagert und wirkt mit einem Verriegelungsbolzen an einem zweiten Laufwagen zusammen. Die Türflügel sind jeweils mit den Laufwagen versehen. - Es ist daher mit den eingangs genannten Nachteilen von Schiebetüren zu rechnen, die miteinander verbunden werden. Hier ist insbesondere ein spezieller Antrieb mit den Antriebsriemen erforderlich.
Um eine Schiebetür in einem teilweise offenen Zustand zu verriegeln, ist eine Verriegelungseinrichtung mit einem Verriegelungsglied aus einem magnetischen Material bekannt, das an einem Schiebetürrahmen drehbar angebracht ist (JP 09049359 A). Ein Elektromagnet ist an einem Türrahmen in einer Position befestigt, die einer Einstellung eines gewünschten freien Raums zwischen einer Schiebetür und dem Türrahmen entspricht. Das Verriegelungsglied umfaßt einen Sperrhaken, der durch eine Feder von dem Elektromagneten in entregtem Zustand entfernt ist. Durch Erregen des Elektromagneten wird das Verriegelungsglied entgegen der Federkraft mit dem Elektromagneten gekoppelt, so daß die Schiebetür nicht über einen gewünschten offenen Raum hinaus geöffnet werden kann. - Weil die Elemente der Verriegelungseinrichtung weitgehend offen liegen und zum Verriegeln die Erregung des Elektromagneten voraussetzen, ist diese Verriegelungseinrichtung unsicher.
Generell ist auch bekannt, eine Schiebetür in einem Hohlraum zu versenken, der teilweise von einer Stahlzarge begrenzt ist (DE 299 23 104 U1).
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Verriegelung einer verriegelbaren geteilten Schiebetür gegen Aufbrechen nur durch Kraftaufwand sicherer zu gestalten. Des weiteren soll eine zusätzliche Sicherung vorgesehen werden, so daß die Schiebetür auch dann nicht ganz geöffnet werden kann, wenn eine erste Verriegelung überwunden ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Ausbildung einer verriegelbaren geteilten Schiebetür mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
Diese Verriegelung ist von den Türblattern mechanisch vollständig getrennt, solange nicht im Verriegelungszustand Arretierungsbolzen, die unter Federbela­ stung in ihre Bewegungsbahn bei einem Öffnungsversuch hineinreichen, an innere Stirnseiten der Türblätter anstoßen. Die Verriegelung ist jeweils in einem von außen, d. h. vor der Schiebetür, unzugänglichen, mit Ausnahme einer Durchgangs­ öffnung für je ein Türblatt im wesentlichen geschlossenen Hohlraum unterge­ bracht und mit dem an den Hohlraum angrenzenden Mauerwerk fest verbunden. Der Hohlraum kann gemäß Anspruch 9 durch einen hohlen Rahmen gebildet sein, der an einer Seite eine schlitzförmige Durchgangsöffnung eines Türblattes auf­ weist und der die Verriegelungselemente aufnimmt. Gemäß Anspruch 8 fluchten mit den Durchgangsöffnungen der hohlen Rahmen zweckmäßig eine obere und eine untere Laufschiene, die zwischen den Rahmen und gegebenenfalls bis in diese hinein angeordnet sind, und welche die Türblätter führen können, so daß diese nicht verkanten oder unerwünscht verklemmen. In den Laufschienen können die Türblätter nur in zwei fest vorgegebenen Richtungen bewegt werden, womit die geteilte Schiebetür geschlossen werden kann oder aber die beiden Türblätter zum Öffnen der Schiebetür in Richtung auf die Hohlräume zurückgeschoben werden können. Die Rahmen brauchen nicht zur Verriegelung der Türblätter speziell ausgebildet zu sein.
Als Verriegelungselemente dienen in jedem der unzugänglichen Hohlräume je zwei federbelastete, elektromagnetisch zurückziehbare Arretierbolzen, die so nebenein­ ander angeordnet sind, daß ein erster der beiden Arretierbolzen jeweils ein Tür­ blatt an dessen innerem Kopfende in der geschlossenen Stellung arretiert, nämlich ein Zurückschieben in Richtung auf die geöffnete Stellung verhindert, und ein in Laufrichtung der Schiebetür daneben angeordneter zweiter federbelasteter elek­ tromagnetisch zurückziehbarer Arretierbolzen ein Zurückschieben der Schiebetür nur bis zum Anstoßen dessen inneren Kopfendes an dem zweiten Arretierbolzen gestattet, wenn der erste Arretierbolzen zurückgezogen ist. In dieser Weise wird eine zweite Sicherheit gegen vollständiges Öffnen der geteilten Schiebetür ge­ schaffen, falls die erste Verriegelung überwunden wird. Die elektrisch betätigten elektromagnetisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen gestatten eine von den Türblättern völlig unabhängige Gestaltung und Anordnung einer elektrischen Steuerung, um die Entriegelung bis zur ersten Stufe - teilweises Öffnen der Schiebetür - oder bis zur zweiten Stufe - vollständiges Öffnen der Schiebetür - zu gestatten.
Wesentlich ist, daß beim Schließen der geteilten Schiebetür die federbelasteten Arretierbolzen selbstätig, also ohne Hilfsenergie, neben den inneren Kopfenden jedes Türblattes vorstehen und so querstehend das Türblatt gegen Öffnen sper­ ren. Wegen der beiden in Öffnungsrichtung nebeneinander angeordneten Arretie­ rungsbolzen im Bewegungsbereich des inneren Kopfendes jedes Türblattes ist die Sperrung verdoppelt. Im Bedarfsfall können noch weitere derartige federbelastete elektromagnetisch zurückziehbare Arretierbolzen in der Bewegungsbahn des Türblattes angeordnet sein. Diese sind geeignet, das Türblatt in zusätzlichen ver­ schiedenen Positionen gegen Zurückschieben gemäß Anspruch 4 zu sperren.
Nur zum Aufheben der Verriegelung der Schiebetür, also zu der vollständigen oder teilweisen Öffnung der Schiebetür, wird elektrische Hilfsenergie benötigt, die aus Sicherheitsgründen beispielsweise durch einen Akkumulator zur Verfügung gestellt werden kann. Durch vielfältige Unterbrechung der Stromzufuhr kann ein Entriegeln verhindert werden. Beispielsweise kann, wenn zur elektromagnetischen Betätigung der Arretierbolzen die erforderliche elektrische Energie aus dem Lei­ tungsnetz bezogen wird bei längerem Verlassen der Wohnung oder auch kurz­ fristig, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, die Hauptsicherung entfernt und damit die Stromversorgung unterbrochen werden, um den Verriegelungszustand mit Sicherheit aufrecht zu erhalten. Dies kann zum Beispiel durch eine Fernbedienung erfolgen.
Gemäß Anspruch 7 kann durch eine elektrische Ansteuerung der elektromagne­ tisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen mit Rückmeldung der Schließzustand der Schiebetür von fern, zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienst, überwacht wer­ den. Es besteht damit auch die Möglichkeit, die Tür ohne sonst notwendigen Aus­ tausch und Aufbruch eines Türschlosses öffnen zu lassen.
Ebenso ist es möglich, die elektromagnetische Verriegelung von dem Außen­ bereich eines Bauwerks mit einem Schlüsselschalter auszulösen, während in dem geschützten Bereich innerhalb des Bauwerks zur Betätigung ein Drehschalter ausreicht. Zusätzlich kann mit einer Fernbedienung die elektrische Steuerung sowohl von außen als auch von innen durch eine Fernbedienung ausgelöst wer­ den. Die Auslösung kann alternativ über eine Telefonleitung oder eine Daten­ leitung erfolgen, wozu eine Kodierung gegen unerwünschte Betätigung zweckmä­ ßig ist.
Darüber hinaus kann eine elektronische Steuerung der Verriegelung so konfiguriert werden, daß nach einem anfänglichen elektromagnetischen Zurückziehen der ersten Arretierungsbolzen, mit denen eine Öffnung der Schiebetür nur um einen vorgegebenen Spalt möglich ist, vor einem dann kommandierten weiteren En­ triegeln zum vollständigen Öffnen der Schiebetür zunächst noch einmal die Ver­ riegelung vollständig durch Abschalten der elektromagnetischen Betätigung für alle Arretierungsbolzen wirksam wird, womit die insbesondere selbstätig elek­ tromotorisch in die geschlossene Stellung gefahrene Schiebetür in dieser Position arretiert wird, bevor anschließend das vollständige Öffnen durch elektromagneti­ sches Zurückziehen sämtlicher Arretierungsbolzen ermöglicht wird. Bei dieser Konfiguration kann niemand durch Androhen von Gewalt gezwungen werden, die Schiebetür aus der ersten Stellung einer aus Sicherheitsgründen nur beschränkten Öffnung sofort vollständig zu öffnen.
In einfacher Weise kann gemäß Anspruch 6 in einem Stromkreis jedes Elektroma­ gneten ein gemeinsamer Schalter angeordnet werden, der in einer ersten Schalt­ stufe nur Stromkreise schließt, mit denen nur die ersten beiden Arretierungsbolzen elektromagnetisch zurückgezogen werden können, indem zugehörige Elektroma­ gnete wirksam werden, und der nach einem weiteren Schaltvorgang in einer zweiten Schaltstufe außerdem Stromkreise schließt, in denen auch die beiden anderen Arretierungsbolzen elektromagnetisch, nämlich durch zwei zugehörige Elektromagnete, zurückgezogen werden können. Gegen letzteres vollständiges Öffnen der Schiebetür, z. B. durch Kinder, kann die zweite Schaltstufe gegebenenfalls gesperrt werden.
Insgesamt bietet also diese Verriegelung auch für ältere, vergeßliche Menschen und unerfahrene Kinder ein hohes Maß an Sicherheit.
Gemäß Anspruch 2 ist die Verriegelungseinrichtung unkompliziert, aber eine zuverlässige Funktion ermöglichend mit den Merkmalen ausgebildet, daß die Verriegelungsbolzen aus ferromagnetischem Material bestehen und als Anker in je einen hohlen Kern eines Elektromagneten entgegen einer Druckfeder zurück­ ziehbar sind, daß jeder Elektromagnet auf einer Seite der Bewegungsbahn des Türflügels ortsfest angeordnet ist, daß auf der gegenüberliegenden Seite der Bewegungsbahn an einer Wand des Hohlraums eine Platte ortsfest angeordnet ist, in welche der Arretierungsbolzen hineinreicht. Im arretierten Zustand ist somit der Verriegelungsbolzen an zwei Enden gelagert, so daß er auch bei wenig aufwendig Dimensionierung nicht durch Schub auf ein Türblatt zurückgebogen werden kann.
Bevorzugt sind in kompakter und montagefreundlicher Weise die Elektromagnete beider Verriegelungsbolzen, die zu einem Türflügel gehören, nebeneinander an einer Wand des Hohlraums befestigt, wobei sie in ihren hohlen Kernen außer den Verriegelungsbolzen die Druckfedern aufnehmen. Entsprechend ist die gegenüber­ liegende Platte mit Vertiefungen zur Aufnahme der Enden beider Verriegelungs­ bolzen bemessen. - Bei stromlosen Elektromagneten werden die Verriegelungs­ bolzen durch die Druckfedern aus den Hohlräumen der Elektromagnete nach außen in die Vertiefungen der gegenüberliegenden Platte gedrückt. Zum Entriegeln müssen die Elektromagnete eingeschaltet werden, so daß die Verriegelungsbolzen durch magnetische Felder in die Hohlräume der Elektromagnete zurückgezogen werden.
Wie erwähnt brauchen zur Entriegelung nicht sämtliche Elektromagnete erregt zu werden, sondern nur die Elektromagnete der ersten federbelasteten elektromagne­ tisch zurückziehbaren Arretierungsbolzen, so daß die geteilte Schiebetür zunächst nur auf einem, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen vorgegebenen verhältnismäßig engen Türspalt geöffnet werden kann. Hierzu ist insbesondere gemäß Anspruch 5 jeweils der zweite federbelastete elektromagnetisch zurückziehbare Arretierungsbolzen an den Bewegungsbahnen jedes Türblattes so angeordnet, daß zwischen den durch die zweiten Arretierungsbolzen gesperrten Türblättern ein Türspalt von 10 bis 20 cm bei den zurückgezogenen ersten Arretierbolzen offen bleibt, wenn die inneren Kopfenden der Türblätter an den Arretierungsbolzen anstoßen. Über diesen Türspalt hinaus bleibt jedoch die Schiebetür gegen Öffnen gesperrt bzw. gesichert. Somit wird in dem nur teilweise geöffneten Zustand der Schiebetür zum Beispiel ein Durchreichen von Post ermöglicht, wogegen sich praktisch keine Möglichkeit ergibt, die noch vorhandene zweite Sicherung in Form der beiden nicht elektromagnetisch zurückgezogenen Arretierungsbolzen zu zerstören. Insbesondere wird durch das teilweise Öffnen kein wirksamer Ansatz für einen Hebel ermöglicht, mit dem die nur spaltweise geöffnete Schiebetür unbefugt weiter geöffnet werden soll.
Es sei noch bemerkt, daß sich die Verriegelung universell sowohl für rein manuell betätigte Türblatter als auch für elektromotorisch bewegbare Türblätter gemäß Anspruch 9 eignet, da der elektromotorische Antrieb von der Steuerungseinrichtung der Entriegelung entkoppelt ist.
Entkoppelt von der Verriegelungseinrichtung ist ferner gemäß Anspruch 9 eine Justiereinrichtung in dem Hohlraum, an welche das innere Kopfende je eines Türblattes in geöffneter Stellung anstoßen kann, um eine vollständig geöffnete Stellung zu begrenzen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung mit Figur erläutert, in der eine verriegelbare geteilte Schiebetür mit Verriegelungseinrichtung in einem horizontalen Schnitt verkleinert dargestellt ist.
Gemäß Fig. 1 ist eine aus verschiebbaren Türblättern 1 und 2 bestehende Schiebetür zwischen zwei kastenförmigen hohlen Rahmen 3 und 4 angeordnet. Die Rahmen 3 und 4 sind in ein Mauerwerk 5 fest eingelassen. Sie weisen je eine schlitzförmige Durchgangsöffnung 6 bzw. 7 auf, durch welche das Türblatt 1 bzw. 2 in den hohen Rahmen 3 bzw. 4 zum Öffnen der Schiebetür teilweise oder praktisch vollständig zurückgeschoben werden kann. In letzterem Fall stößt das Türblatt 1 bzw. 2 mit einem inneren Kopfende 8 bzw. 9 an einer Justiereinrich­ tung 3a bzw. 4a an, die in dem hohlen Rahmen 3 bzw. 4 dessen Öffnung 6 bzw. 7 innen gegenüberliegt.
Nicht dargestellt sind in Fig. 1 eine obere und eine untere Laufschiene, auf denen die Türblätter zum Verschieben geführt sein können. Ebensowenig ist eine gege­ benenfalls vorhandene elektromotorische Antriebsvorrichtung der beiden Tür­ blätter 1 und 2 gezeigt.
Die Verriegelungseinrichtung jedes Türblattes 1 bzw. 2 ist in dem Inneren des mit Ausnahme der Durchgangsöffnung 6 bzw. 7 geschlossenen hohlen Rahmens 3 bzw. 4 angeordnet und von außen deswegen nicht durch Unbefugte zugänglich.
Die Verriegelungseinrichtung des Türblattes 1 besteht im wesentlichen aus zwei nebeneinander angeordneten Verriegelungsbolzen 10 und 11 aus ferromagneti­ schem Material, die in nicht bezeichneten Hohlräumen von Elektromagneten 12 bzw. 13 quer zu der Bewegungsrichtung 14 des Türblattes 1 angeordnet sind. Die Verriegelungsbolzen 10 und 11 werden durch Druckfedern 15 und 16, die eben­ falls in den Hohlräumen der Elektromagnete 12 und 13 untergebracht sind, im stromlosen Ruhezustand der Elektromagnete gegen eine Platte 17 mit nicht be­ zeichneten Vertiefungen gedrückt, die auf der ihnen gegenüberliegenden Seite der Elektromagnete 12 und 13 an dem Rahmen 3 angebracht ist.
Analog dazu gehört zu der Verriegelung des Türblattes 2 eine Verriegelungsein­ richtung in dem Rahmen 4 bestehend aus nebeneinander angeordneten Verriege­ lungsbolzen 18, 19, die in Hohlräumen von Elektromagneten 20 und 21 ver­ schiebbar gelagert sind und die unter dem Druck von Druckfedern 22 und 23 in den Hohlräumen der Elektromagnete stehen. Dadurch werden die Verriegelungs­ bolzen 18, 19 wiederum bei stromlosen Elektromagneten 20, 21 gegen eine Platte 24 auf der ihnen gegenüberliegenden Seite des hohlen Rahmens 4 gedrückt, wobei sie in nicht bezeichnete Vertiefungen der Platte gleitend eingreifen.
In der in Fig. 1 dargestellten verschlossenen Stellung der aus den Türblättern 1 und 2 gebildeten Schiebetür werden die Türblätter 1 und 2 gegen ein Zurück­ schieben in die hohlen Rahmen 3 und 4 durch die Verriegelungsbolzen 11 und 18 gehindert, an denen sie mit ihren inneren Kopfenden 8 bzw. 9 beim Zurückschie­ ben anstoßen.
Um ein Zurückschieben der Türblätter 1 und 2 um einen vorgegebenen Betrag, nämlich einen aus Sicherheitsgründen dimensionierten Spalt 25 zu ermöglichen, werden die Elektromagnete 13 und 20 durch Schließen eines nicht dargestellten Stromkreises erregt. Dadurch werden die ferromagnetischen Verriegelungsbolzen 11 und 18 in die Hohlräume der Elektromagnete 13 und 20 entgegen der Feder­ kraft zurückgezogen und geben somit die inneren Kopfenden 8 und 9 der Tür­ blätter 1 und 2 frei. Diese können sodann in die hohlen Rahmen 3 und 4 zurück­ geschoben werden, bis sie wiederum mit ihren inneren Kopfenden 8 und 9 an die Verriegelungsbolzen 10 und 19 anstoßen.
Zum vollständigen Öffnen der Tür sind dann auch nicht dargestellte Stromkreise, in denen die Elektromagnete 12 und 21 angeordnet sind, zu schließen, damit die 1 Verriegelungsbolzen 10 und 19 in die Hohlräume dieser Elektromagnete entgegen der Federkraft hineingezogen werden und eine Bewegungsbahn der Kopfenden 8 und 9 bis zum Anstoßen an die Justiereinrichtungen 3a und 4a freigeben.
In dieser vollständig geöffneten Stellung der Schiebetür können sämtliche Elek­ tromagnete 12, 13; 20, 21 abgeschaltet werden, wodurch sämtliche Verriege­ lungsbolzen 10, 11; 18, 19 an die Türblätter 1 bzw. 2 gedrückt werden, um diese bei einem Herausziehen aus den hohlen Rahmen 3 und 4 selbstätig ohne Hilfs­ energie zu verriegeln.

Claims (10)

1. Verriegelbare geteilte Schiebetür mit zwei Türblattern (1, 2), die im en­ triegelten Zustand in je einen Hohlraum zurückschiebbar sind, der mit Ausnahme einer Durchgangsöffnung für das Türblatt (1, 2) im wesentlichen geschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem der beiden Hohlräume je zwei federbelastete, elektromagne­ tisch zurückziehbare Arretierungsbolzen (10, 11; 18, 19) dergestalt neben­ einander angeordnet sind, daß ein erster der beiden Arretierungsbolzen (11, 18) quer zu einer Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2) vor einem inneren Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in geschlossener Stellung vorsteht und dieses gegen Zurückschieben sperrt, und daß ein zweiter der beiden Arre­ tierungsbolzen (10, 19) quer zu der Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2) vor dem inneren Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in bei zurückgezoge­ nem ersten Arretierungsbolzen (11, 18) teilweise geöffneter Stellung vor­ steht und dieses gegen weiteres Zurückschieben sperrt.
2. Verriegelbare Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsbolzen (10, 11; 18, 19) aus ferromagnetischem Materi­ al bestehen und als Anker in je einen hohlen Kern eines Elektromagneten (12, 13; 20, 21) entgegen einer Druckfeder (15, 16; 22, 23) zurückziehbar sind, daß jeder Elektromagnet (12, 13; 20, 21) auf einer Seite der Bewe­ gungsbahn des Türflügels (1, 2) ortsfest angeordnet ist und daß auf der gegenüberliegenden Seite der Bewegungsbahn an einer Wand des Hohl­ raums eine Platte (17, 24) ortsfest angeordnet ist, in welche der Arretie­ rungsbolzen (12, 13 bzw. 20, 21) hineinreicht.
3. Verriegelbare Schiebetür nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektromagnete (12, 13 bzw. 20, 21) beider Verriegelungsbolzen (10, 11 bzw. 18, 19) nebeneinander an einer Wand des Hohlraumes befe­ stigt sind und in ihren hohlen Kernen außer den Verriegelungsbolzen (10, 11 bzw. 18, 19) die Druckfedern (15, 16 bzw. 22, 23) aufnehmen und daß die Platte (17 bzw. 24) Vertiefungen zur Aufnahme beider Verriegelungsbolzen (10, 11 bzw. 18, 19) aufweist und an der gegenüberliegenden Wand des Hohlraumes befestigt ist.
4. Verriegelte Schiebetür nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß längs der Bewegungsbahn des Türblattes (1, 2) zusätzliche federbela­ stete, elektromagnetisch zurückziehbare Arretierungsbolzen angeordnet sind, welche geeignet sind, das Türblatt (1, 2) in weiteren verschiedenen Positionen gegen Zurückschieben zu sperren.
5. Schiebetür nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils der zweite federbelastete, elektromagnetisch zurückzieh­ bare Arretierungsbolzen (10, 19) an den Bewegungsbahnen jedes Tür­ blattes (1, 2) so angeordnet ist, daß zwischen den durch die Arretie­ rungsbolzen (10, 19) gesperrten Türblättern (1, 2) ein Türspalt (25) von 10 bis 20 cm offen bleibt, wenn die inneren Kopfenden (8, 9) der Türblätter (1, 2) an den Arretierungsbolzen (10, 19) anstoßen.
6. Verriegelbare Schiebetür nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in einem Stromkreis jedes Elektromagneten (12, 13; 20, 21) ein gemeinsamer Schalter angeordnet ist, der in einer ersten Schaltstufe nur Stromkreise schließt, in denen die beiden ersten Elektromagnete (13, 20) angeschlossen sind, und der in einer nach einem weiteren Schaltvorgang erreichten zweiten Schaltstufe außerdem Stromkreise schließt, in denen auch die beiden zweiten Elektromagnete (12, 21) angeschlossen sind.
7. Verriegelbare Schiebetür nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalter durch eine elektrische Ansteuerung mit Rückmeldeeinrich­ tung betätigbar sind.
8. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hohlraum durch einen hohlen Rahmen (3, 4) gebildet ist, der an einer Seite eine schlitzförmige Durchgangsöffnung (6, 7) eines Türblattes (1, 2) aufweist, und daß mit den Durchgangsöffnungen (6, 7) jedes Tür­ blattes (1, 2) eine obere und eine untere Laufschiene fluchtet, welche zwischen den Rahmen und bis in diese hinein angeordnet sind.
9. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Hohlraum eine Justiereinrichtung (3a, 4a) angebracht ist, an welche das innere Kopfende (8, 9) des Türblattes (1, 2) in geöffneter Stel­ lung anstößt.
10. Verriegelbare Schiebetür nach den vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß die Türblätter (1, 2) elektromotorisch bewegbar sind.
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