DE19651996C2 - Verschluß zum Verschrauben eines Gefäßes - Google Patents
Verschluß zum Verschrauben eines GefäßesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Verschluß zum Verschrauben mit der Öffnung eines Ge
fäßes, mit einem Deckel und mit einer an der inneren Kopffläche des Deckels lösbar
befestigten Membrane, die beim erstmaligen Aufschrauben zum Verbinden mit dem
Rand der Öffnung und nach erstmaligem Abschrauben zum Verbleib auf der Öffnung
des Gefäßes bestimmt ist und die über wenigstens eine Klebestelle an der inneren
Kopffläche des Deckels befestigt ist.
Zum Stand der Technik zählen Verschlüsse, die an ihrer inneren Kopffläche eine auf
einem Trägermaterial aufkaschierte Membrane aufweisen. Das so gebildete Teil ist im
Deckel des Verschlusses hinter einem ringförmigen Rand eingefügt und gehalten. Ver
schlüsse dieser Art dienen dazu, insbesondere mit Lebensmitteln gefüllte Gefäße luft
dicht und bevorzugt auch aromadicht abzuschließen. Nach dem Befüllen der Gefäße
wird deren oberer Öffnungsrand mit einem Klebemittel versehen und die Öffnung an
schließend mit einem Verschluß verschraubt. Bei diesem Vorgang wird die Membrane
an den Öffnungsrand des Gefäßes angeklebt. Die Haftkraft dieser Klebung ist dabei
größer als die Haltekraft zwischen der Membrane und dem Trägermaterial, so daß sich
beim Abschrauben des Verschlusses das Trägermaterial von der Membrane löst und
diese als Originalitätsverschluß auf dem Rand der Gefäßöffnung verbleibt. Will man
zum Inhalt des Gefäßes gelangen, muß die Membrane entweder vom Gefäß abgezogen
oder zerstört werden.
Es ist aus Kostengründen angeregt worden, auf das Trägermaterial zu verzichten und
nur die Membrane zu verwenden. Da die Membrane aus äußerst dünnem Folienmate
rial besteht, bereitet es Schwierigkeiten, die Membrane mit dem Deckel so zu verbin
den, daß eine ausreichende Haftung, die insbesondere für das Lagern und den Trans
port der Deckel erforderlich ist, garantiert werden kann.
Aus der GB 2 123 392 A ist ein Verschluß zum Verschrauben mit der Öffnung eines
Gefäßes mit einem Deckel bekannt. Der Deckel weist an seiner inneren Oberfläche
Rippen und ein ringförmiges Versiegelungsteil auf. An den Rippen und dem ringförmi
gen Versiegelungsteil ist eine zerreißbare Membrane lösbar befestigt. Die Membrane ist
ferner mit dem Rand des Gefäßes verklebt, jedoch stärker als mit den Rippen und dem
Versiegelungsteil. Beim Abschrauben verbleibt die Membrane aufgrund der stärkeren
Klebebindung auf dem Gefäß. Allerdings ist die Membrane über die Rippen über die ge
samte Deckelinnenfläche mit dem Deckel verbunden. Die Membrane kann sich somit in
aufgeschraubtem Zustand des Deckels weder nach unten noch nach oben wölben, bei
spielsweise wenn sich ein im Gefäß befindliches, warm eingefülltes Füllgut beginnt
abzukühlen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Verschluß zum Verschrauben mit der
Öffnung eines Gefäßes mit einem Deckel und mit einer an der inneren Kopffläche des
Deckels lösbar befestigten Membrane anzugeben, wobei die Membrane sich im aufge
schraubten Zustand des Verschlusses wölben können sollte, wenn sich beispielsweise ein im
Gefäß befindliches, warm eingefülltes Mittel abzukühlen beginnt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die wenigstens eine Klebestelle außerhalb
eines zentralen, bevorzugt konzentrisch festgelegten
Bereiches am Deckel und/oder an der Membrane angeordnet ist.
Die erfindungsgemäße Lösung läßt eine kostengünstige Fertigung des Verschlusses zu. Da
sich die Membrane vom Deckel nicht lösen kann, gehen beim Transport von derartigen
Verschlüssen die Membranen nicht verloren.
Da die erfindungsgemäße Membrane nicht mit ihrer mittigen Flä
che am Deckel des Verschlusses angeklebt ist, kann sie sich leicht
nach unten wölben, wenn in aufgeschraubtem Zustand des Verschlusses ein im Gefäß
befindliches, warm eingefülltes Mittel beginnt sich abzukühlen. Dann nämlich entsteht
im Gefäß ein leichter Unterdruck, der ein Ausweichen der bevorzugt aus elastischem
Kunststoff gefertigten Membrane bewirkt. Dieses Ausweichen gelingt der Membrane,
wenn ihr mittiger Bereich außerhalb der Klebestellen liegt.
Es ist von Vorteil,
wenn beispielsweise eine ringförmige Klebestelle gewählt wird. Zweckmäßig kann es
ebenfalls sein, wenn zur Mittelachse der Membrane konzentrisch angeordnete Klebe
stellen vorgesehen sind.
Eine Ausgestaltung der Erfindung schlägt vor, die innere Kopffläche des Deckels
kugelabschnittsförmig nach oben zu wölben, denn es kann auch vorkommen, daß
wärmeunempfindliche Mittel, die sich in Gefäßen befinden, so erwärmen, daß im In
neren der Gefäße ein leichter Überdruck entsteht. Dann kann sich die Membrane mit
ihrem nicht angeklebten mittigen Flächenabschnitt nach oben wölben und an der
Kopffläche abstützen, ohne daß ein Reißen, Brechen oder Lösen zu befürchten wäre.
Die Erfindung wird anhand von schematisch gezeichneten Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 und 2 je einen Deckel mit unterschiedlich angeordneten Klebestellen;
Fig. 3 einen Verschluß mit nach oben gewölbtem Deckel;
Fig. 4 einen Verschluß mit Gefäß, bei dem sich die Membrane aufgrund
von Unterdruck nach unten wölbt; sowie
Fig. 5 einen Verschluß mit Gefäß, bei dem sich die Membrane aufgrund
von Überdruck nach oben wölbt.
Ein zum Verschrauben mit der Öffnung 10 eines Gefäßes 9 bestimmter Verschluß 1
weist einen kappenförmigen Deckel 2 auf, an dessen innerer zylindrischer Wandfläche
3 sich ein Schraubgewinde befindet. An der inneren Kopffläche 4 ist eine dünne, aus
Kunststoff oder Metall bestehende Membrane 7 mit Hilfe eines Klebemittels angeklebt.
Der Ort der wenigstens einen Klebestelle 6 ist an der inneren Kopffläche 4 exzentrisch
beliebig gewählt.
Fig. 1 zeigt eine Unteransicht eines Verschlusses 1. Die zum Anbringen des Klebemit
tels vorgesehene Klebestelle 6 ist außerhalb eines zentralen, bevorzugt konzentrisch
festgelegten Bereiches 5 der inneren Kopffläche 4 an der inneren Kopffläche 4 des
Deckels 2 angeordnet. Die Klebestelle 6 ist ringförmig gestaltet.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten Verschluß 1 sind vier konzentrisch angeordnete Klebestel
len 6 zum Anbringen des Klebemittels an der inneren Kopffläche 4 des Deckels 2 vor
gesehen. Auch hier befinden sich die Klebestellen 6 außerhalb eines zentralen, bevor
zugt konzentrisch festgelegten Bereiches 5 der inneren Kopffläche 4.
Fig. 3 zeigt einen Verschluß 1, bei dem die innere Kopffläche 4 des Deckels 2 bevor
zugt kugelabschnittsförmig nach oben gewölbt ist. Die Membrane 7 ist über einzelne
Klebestellen 6 an der Kopffläche 4 angeklebt.
Fig. 4 zeigt einen auf die Öffnung 10 eines Gefäßes 9 aufgeschraubten Verschluß 1,
wobei im Gefäß 9 ein leichter Unterdruck herrscht. Durch den fest angeschraubten
Verschluß 1 ist die Membrane 7 eine Klebeverbindung mit dem oberen Rand 11 des
Gefäßes 9 eingegangen. Es ist ferner wenigstens eine Klebestelle 6 vorgesehen, mit
der die Membrane 7 mit dem Deckel 2 verklebt ist. Durch den fest verschraubten Ver
schluß 1 wird die Membrane 7 über eine ringförmige Fläche mit großer Kraft gegen
den oberen Rand 11 der Öffnung gepreßt. Da nun die elastische Membrane 7 in einem
großen mittigen Bereich 8 nicht mit dem Deckel 2 verklebt ist, kann der Bereich 8 der
Membrane 7 dem im Gefäß 9 herrschenden Unterdruck nachgeben und sich nach unten
wölben.
Ähnliches zeigt Fig. 5, jedoch mit dem Unterschied, daß ein Verschluß 1 Verwendung
findet, wie er in Fig. 3 beschrieben ist. Im Gefäß 9 herrscht nun leichter Überdruck, so
daß sich die Membrane 7 mit ihrem großen freien und mittigen Bereich 8 nach oben
wölben kann. Die leicht nach oben gewölbte innere Kopffläche 4 läßt dies zu.
Die wenigstens eine Klebestelle 6 kann alternativ auch an der Membrane 7 vorgesehen
sein. Es sind auch Klebestellen 6 sowohl am Deckel 2 als auch an der Membrane 7
denkbar. Die Membranen 7 weisen gewöhnlich eine kreisförmige Grundfläche auf. Sie
können mit einer Abreißlasche ausgestattet sein.
1
Verschluß
2
Deckel
3
Wandfläche
4
Kopffläche
5
konzentrischer Bereich
6
Klebestellen
7
Membrane
8
mittiger Bereich
9
Gefäß
10
Öffnung
11
Rand
Claims (3)
1. Verschluß zum Verschrauben mit der Öffnung eines Gefäßes (9), mit einem
Deckel (2) und mit einer an der inneren Kopffläche (4) des Deckels (2)
lösbar befestigten Membrane (7), die beim erstmaligen Aufschrauben
zum Verbinden mit dem Rand (11) der Öffnung und nach erstmaligem
Abschrauben zum Verbleib auf der Öffnung des Gefäßes (9) bestimmt ist
und die über wenigstens eine Klebestelle (6) an der inneren Kopffläche
(4) des Deckels (2) befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Klebestelle (6) außerhalb eines zentralen, bevorzugt
konzentrisch festgelegten Bereiches (5) am Deckel (2) und/oder an der
Membrane (7) angeordnet ist.
2. Verschluß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens eine Klebestelle (6) ringförmig oder punktförmig
gestaltet ist.
3. Verschluß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Kopffläche (4) des Deckels (2) kugelabschnittsförmig nach
oben gewölbt ist.
Priority Applications (1)
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1996
- 1996-12-13 DE DE19651996A patent/DE19651996C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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|---|---|
| DE19651996A1 (de) | 1998-06-18 |
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