DE10109920A1 - Behälter mit Öffnungsmechanismus, Verwendung eines Behälters sowie Öffner für Behälter - Google Patents
Behälter mit Öffnungsmechanismus, Verwendung eines Behälters sowie Öffner für BehälterInfo
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter (10) mit Öffnungsmechnismus, DOLLAR A - wobei der Behälter (10) zumindest einen Grundkörper (2) sowie einen Deckel (7) aufweist, DOLLAR A - der Grundkörper (2) zur Aufnahme eines Mediums (8) dient und eine Befüllöffnung (21) aufweist, die von dem oberen Rand (22) des Grundkörpers (2) begrenzt wird, DOLLAR A - der Deckel (7) mit dem Grundkörper (2) über den oberen Rand (22) des Grundkörpers (2) lösbar verbunden ist, DOLLAR A - das Material des Deckels (7) flexibel ist, DOLLAR A - die Verbindung zwischen dem Deckel (7) und dem Grundkörper (2) durch Anheben des Deckels (7) lösbar ist. Der Behälter (10) ist dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsmechanismus zumindest eine Vorrichtung (4, 9) umfasst, die fest an einem Bereich des Deckels (7) befestigt ist und in einer Position ist oder in eine Position gebracht werden kann, in der sie sich zumindest von außerhalb des oberen Randes (22) des Grundkörpers (2) bis zu einer Stelle in dem Bereich der Befüllöffnung (21) erstreckt, wobei die Öffnungsvorrichtung (4, 9) in dieser Position um mindestens eine Achse gegenüber dem Grundkörper (2) schwenkbar ist. Weiterhin betrifft die Erfindung die Verwendung solcher Behälter (10), sowie Öffner für Verpackungsbehälter.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter mit Öffnungsmechanismus, insbesonde
re einen Behälter mit einem Deckel aus Folie, Verwendungen des Behälters sowie einen
Öffner für einen Verpackungsbehälter.
Behälter, deren Deckel durch eine Folie gebildet werden, werden in verschiedensten Ge
bieten eingesetzt. So kommen solche Behälter beispielsweise in der Lebensmittelindustrie
(z. B. als Joghurtbecher, als Kondensmilchbehälter, als Fertiggericht-Behälter) oder in
der Farbindustrie (z. B. für Farb-, Lack oder Öl-Behälter) zur Anwendung.
Bei diesen Behältern sind der Grundkörper des Behälters, in dem das Medium, z. B. der
Joghurt aufgenommen ist, mit dem Deckel verschweißt oder verklebt. Die Verbindung
zwischen dem Deckel und dem Grundkörper erstreckt sich über den gesamten Umfang
des oberen Randes des Grundkörpers, wodurch im Inneren des Behälters ein luftdicht
abgeschlossener Raum gebildet werden kann. Zum Öffnen solcher Behälter wird in der
Regel eine über den Rand des Grundkörpers hinausstehende Lasche des Deckels vor
gesehen, an der der Deckel leicht angehoben werden kann und so unter Lösen der Kle
be- oder Schweißverbindung von dem Grundkörper abgezogen werden kann.
Die Verbindung zwischen dem Grundkörper und dem Deckel muss so fest sein, daß ein
gegebenenfalls eingebrachter Unterdruck in dem Behälter gehalten werden kann und
insbesondere bei flüssigen oder pastösen Medien ein Auslaufen des Mediums während
des Transports und der Lagerung verhindert werden kann. Wegen dieser festen Verbin
dung zwischen Deckel und Grundkörper ist der Benutzer beim Öffnen des Behälters
meist gezwungen, sich mit einem oder mehreren Fingern auf dem Deckel abzustützen.
Dadurch entsteht im Innenraum des Behälters ein Überdruck, der zu unerwünschtem
Herausspritzen des in dem Behälter befindlichen Mediums führen kann. Auch ohne ein
Abstützen auf dem Deckel kann es bei dem Druckausgleich zwischen dem im Behälter
herrschenden Druck und dem Umgebungsdruck zu Herausspritzen des Mediums kom
men.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Möglichkeit zum Öffnen eines Behälters zu
schaffen, bei der ein Druckausgleich zwischen dem Innendruck des Behälters und dem
Umgebungsdruck gezielt an einer Stelle eingeleitet werden kann und ein Herausspritzen
des in dem Behälter befindlichen Mediums, insbesondere in Richtung der Person, die
den Behälter öffnet, vermieden werden kann.
Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Behälter mit Öffnungsmechanismus nach An
spruch 1, Verwendungen dieses Behälters nach Ansprüchen 9 und 10 sowie einem Öff
ner nach Anspruch 11. Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung.
Der erfindungsgemäße Behälter mit Öffnungsmechanismus weist zumindest einen
Grundkörper sowie einen Deckel auf, wobei der Grundkörper zur Aufnahme eines Medi
ums dient und eine Befüllöffnung aufweist, die von dem oberen Rand des Behälters be
grenzt wird, der Deckel mit dem Grundkörper über den oberen Rand des Grundkörpers
lösbar verbundenen ist, das Material des Deckels flexibel ist, und wobei die Verbindung
zwischen dem Deckel und dem Grundkörper durch Anheben des Deckels lösbar ist. Ge
kennzeichnet ist dieser Behälter dadurch, daß der Öffnungsmechanismus zumindest
eine Vorrichtung umfasst, die fest, insbesondere unlösbar, an einem Bereich des De
ckels befestigt ist und sich in einer Position befindet oder in eine Position gebracht wer
den kann, in der sie sich zumindest von außerhalb des oberen Randes des Grundkör
pers bis zu einer Stelle in dem Bereich der Befüllöffnung erstreckt, wobei die Öffnungs
vorrichtung in dieser Position um mindestens eine Achse gegenüber dem Grundkörper
schwenkbar ist. Bevorzugt verläuft die entsprechende Schwenkachse parallel zur Dec
kelebene, weiter bevorzugt in der Deckelebene.
Durch die Möglichkeit, eine Öffnungsvorrichtung schwenken zu können, die sich von au
ßerhalb des oberen Randes bis an eine Stelle im Bereich der Befüllöffnung erstreckt,
kann eine Kraft auf eine Stelle des Deckels aufgebracht werden. Dadurch kann im Ge
gensatz zum Stand der Technik der Deckel zunächst an einer Stelle geöffnet werden, die
nicht Teil der Verbindung zwischen Grundkörper und Deckel ist. Anschließend kann
dann der Deckel wie gewohnt von dem Grundkörper abgezogen werden, ohne daß das
in dem Behälter befindliche Medium herausspritzt. Die Verbindung zwischen Deckel und
Grundkörper stellt in der Regel eine Schweiß- oder Klebeverbindung dar und erstreckt
sich in der Regel über den gesamten Umfang des oberen Randes des Grundkörpers.
Insbesondere bei solchen Behältern, bei denen die Verbindung sich über den gesamten
Umfang erstreckt, kann der erfindungsgemäße Vorteil, daß beim Öffnen des Behälters
kein Überdruck im Inneren durch Abstützen auf dem Deckel entsteht, genutzt werden.
Obwohl die Öffnungsvorrichtung für deren Betätigung eine Position inne haben muss, bei
der diese sich zum einen von dem oberen Rand des Grundkörpers nach außen und zum
anderen von dem oberen Rand in Richtung der Befüllungsöffnung erstreckt, kann die
Öffnungsvorrichtung zumindest für den Transport des Behälters an verschiedenen Stel
len des Grundkörpers oder des Deckels vorgesehen sein. In einer Ausführungsform liegt
die Öffnungsvorrichtung für den Transport außerhalb des Randes des Grundkörpers und
kann durch Umklappen in die Position gebracht werden, in der ein Teil der Öffnungsvor
richtung in den Bereich der Befüllungsöffnung eingreift. Bei dieser Ausführungsform ist
die Öffnungsvorrichtung vorzugsweise auf der Unterseite des Deckels angebracht. Die
Öffnungsvorrichtung kann beispielsweise ein Eckteil eines Flansches darstellen, der um
den oberen Rand des Grundkörpers vorgesehen ist. Das Eckteil ist von dem Flansch
lösbar, z. B. durch Abknicken. Die Öffnungsvorrichtung kann aber auch auf der Oberseite
des Deckels vorgesehen sein.
Als Öffnungsvorrichtung kann ein flaches Plättchen dienen, bei dem zumindest eine der
Ecken eine Spitze darstellt. Der Winkel der Spitze beträgt vorzugsweise weniger als 90°,
um das Öffnen des Deckels mit einer punktförmigen Öffnung beginnen zu können und so
einen gleichmäßigen Druckausgleich gewährleisten zu können.
Alternativ oder zusätzlich kann eine Spitze bzw. Erhabenheit auch an derjenigen Flach
seite des Plättchens vorgesehen sein, die unmittelbar vor dem Öffnen des Behälters auf
den Deckel drückt. Vorteilhaft bildet dann das Plättchen selbst einen zusätzlichen Spritz
schutz.
An der der Ecke mit Spitze bzw. dem Flachseitenabschnitt mit Spitze gegenüberliegen
den Seite kann die Öffnungsvorrichtung eine Lasche aufweisen, mittels derer die Öff
nungsvorrichtung bequem gegriffen und geschwenkt werden kann.
Besonders geeignet ist der erfindungsgemäße Behälter als Joghurtbecher oder als
Milchverpackung, beispielsweise für Portionsdosen für Kondensmilch.
Die Erfindung betrifft weiterhin einen Öffner für Verpackungsbehälter, die mindestens
einen Grundkörper zur Aufnahme eines Mediums und einen Deckel aus einem flexiblen
Material, insbesondere aus einem Folienmaterial, umfassen, wobei der Öffner minde
stens eine ebene Oberfläche, mittels derer er an dem Deckel befestigt werden kann, min
destens eine Spitze zum Eindringen in den Deckel, sowie mindestens einen der Spitze
gegenüberliegenden Bereich aufweist, über den nach Befestigen des Öffners auf dem
Deckel ein Zugriff auf den Öffner möglich ist und über den der Öffner gegenüber dem
Grundkörper geschwenkt werden kann.
In einer Ausführungsform kann der Öffner mit weiteren Öffnern lösbar verbunden sein.
Dadurch können beispielsweise bei Behältern, bei denen während der Herstellung und
der Lagerung mehrere Grundkörper miteinander verbunden sind, die Öffner für die ein
zelnen Behälter zusammen auf die einzelnen Deckel aufgebracht werden. Dies verein
facht die Herstellung und kann als weitere Stabilisierung der verbundenen Behälter für
den Transport und die Lagerung dienen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und mit Bezug auf
die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behäl
ters;
Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 1;
Fig. 3 eine Detailansicht des Bereiches X in Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Behälters;
Fig. 5 einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 4;
Fig. 6 eine Detailansicht des Bereiches X in Fig. 5;
Fig. 7 eine Draufsicht auf einen Grundkörper der Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Behälters gemäß Fig. 4, 5 und 6;
Fig. 8 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Behälters;
Fig. 9 einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 8;
Fig. 10 eine Detailansicht des Bereiches X in Fig. 9;
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Behälters;
Fig. 12 eine Draufsicht auf den Behälter aus Fig. 11;
Fig. 13 einen Querschnitt längs der Linie A-A in Fig. 12;
Fig. 14 eine Detailansicht des Bereiches X in Fig. 13;
Fig. 15 eine schematische Draufsicht auf Öffnungsvorrichtungen für mehrere Behäl
ter;
Fig. 16 eine Seitenansicht der Öffnungsvorrichtungen aus Fig. 15;
Fig. 17 eine Detailansicht des Bereiches A aus Fig. 16;
Fig. 18 eine Draufsicht auf einen Satz von Behältern mit der Öffnungsvorrichtungs
anordnung aus Fig. 15.
In allen Zeichnungen werden gleiche Bezugszeichen für einander entsprechende Kom
ponenten verwendet und werden daher gegebenenfalls nur einmal erläutert.
Fig. 1 bis 3 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Behäl
ters 10. Der Behälter 10 weist einen Grundkörper 2, hier runden Querschnitts, sowie ei
nen Deckel 7 auf. In dem Grundkörper 2 ist ein Medium 8, zum Beispiel Joghurt aufge
nommen. Im oberen Bereich des Grundkörpers 2 ist eine Befüllöffnung 21 durch einen
oberen Rand 22 begrenzt. Um den oberen Rand 22 erstreckt sich in radialer Richtung
nach außen ein Flansch 23. Der Flansch 23 kann sich über den Umfang des oberen
Randes 22 zu allen Seiten gleich weit erstrecken. Es liegt aber auch im Rahmen der Er
findung, daß der Flansch 23 unabhängig vom Querschnitt des Grundkörpers 2 einen
viereckigen äußeren Umfang besitzt. Die Ecken des Flansches 23 können dabei abge
rundet sein. Wie sich aus Fig. 2 ergibt, ist bei der dargestellten Ausführungsform die
gesamte Befüllöffnung 21 sowie der Flansch 23 von einem Deckel 7 abgedeckt. Es ist
aber auch möglich, einen Deckel 7 vorzusehen, der nur die Befüllöffnung 21 bis zum
oberen Rand 22 des Grundkörpers 2 abdeckt und sich lediglich an einer Seite über diesen
hinaus erstreckt.
Bei dem dargestellten Behälter 10 sind drei der vier Ecken des Flansches 23 des Grund
körpers abgerundet. Die vierte Ecke 1 ist als eine Spitze 6 vorgesehen. An dieser Ecke 1
des Flansches 23 ist in der dargestellten Ausführungsform eine Nut 3 auf der Unterseite
des Flansches 23 eingebracht. Diese verläuft entlang einer geraden Linie und bildet da
durch ein Eckteil 4, daß einen dreieckigen Querschnitt aufweist, sowie einen Bereich
zwischen dem oberen Rand 22 des Grundkörpers 2 und der Nut 3. Die Nut 3 kann als
einfache Verringerung der Wandstärke des Flansches 23 ausgebildet sein ("Sollbruch
stelle"). Es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, anstelle der Nut 3 eine Perforation
vorzusehen, d. h. Löcher geringen Durchmessers entlang der gewünschten Linie durch
die Warnstärke des Flansches 23 einzubringen.
An dem oberen Rand 22 des Grundkörpers 2 ist dieser über den gesamten Umfang mit
dem Deckel 7 lösbar verbunden. Die Verbindung stellt vorzugsweise eine Klebe- oder
Schweißverbindung dar. Außerhalb des oberen Randes 22 besteht zwischen dem
Flansch 23 und dem Deckel 7 vorzugsweise keine Verbindung. Allerdings ist das durch
die Nut 3 oder eine Perforation gebildete Eckteil 4 wiederum mit dem Deckel 7 verbun
den, vorzugsweise verklebt. Für diese Verbindung des Eckteils 4 mit dem Deckel wird
ein Verbindungsmittel, z. B. ein Kleber gewählt, der eine größere Adhäsionskraft als das
für die Verbindung zwischen dem oberen Rand 22 und dem Deckel 7 gewählte Verbin
dungsmittel aufweist. Dadurch kann das Eckteil 4 vergleichsweise fest, insbesondere
unlösbar mit der Unterseite des Deckels 7 verbunden werden.
Wird nun das Eckteil 4 nach oben um 180° um die durch die Nut 3 gebildete Achse um
geklappt, befindet sich ein Teil des Eckteils 4, einschließlich der Spitze 6, über dem Dec
kel 7 im Bereich der Befüllungsöffnung 21 und ein weiterer Teil über dem Bereich zwi
schen oberem Rand 22 des Grundkörpers 2 und der Nut 3. Die Verbindung zwischen
dem Eckteil 4 und dem Flansch 23 kann durch diesen Umklappvorgang gelöst werden.
Das Eckteil 4 ist dann nur noch mit dem Deckel 7 aber nicht mehr mit dem Grundkörper
2 verbunden. In dem Bereich des Deckels 7 zwischen dem oberen Rand 22 des Grund
körpers 2 und der Nut 3 ist dieser ebenfalls nicht mit dem Grundkörper 2 verbunden. Da
durch wird es möglich, das Eckteil 4 an der Seite, die die Trennlinie darstellt, die durch
das Trennen des Eckteils 4 von dem Flansch 23 entlang der Nut 3 gebildete wurde, an
zuheben. Durch das Anheben wird das Eckteil 4 gegen den Grundkörper geschwenkt
und die Spitze 6 des Eckteils 4 wirkt auf den Deckel 7 im Bereich der Befüllöffnung 21
ein. Insbesondere wenn die Spitze 6 nicht abgerundet ist, dringt diesen leicht in das Ma
terial des Deckels 7 ein und erzeugt dadurch ein Loch, über das ein Druckausgleich zwi
schen dem Innenraum des Behälters 10 und der Umgebung geschaffen werden kann.
Erst nachdem die Spitze 6 ein Loch in den Deckel 7 gestoßen hat, wird durch das weite
re Anheben des Eckteils 4 ein Lösen der Verbindung zwischen Grundkörper 2 und Dec
kel 7 entlang dem oberen Rand 22 erzielt.
Alternativ oder zusätzlich zu der Spitze 6 kann im Bereich einer Flachseite des Eckteils 4
eine Spitze 6' ausgebildet sein, wie in Fig. 3 gestrichelt angedeutet (z. B. auf den Deckel
geklebt oder geschweißt oder als integraler Teil des Eckteils 4).
Das noch an dem Deckel 7 befestigte Eckteil 4 kann somit mit dem Deckel 7 von dem
Grundkörper 2 abgezogen werden und die Befüllöffnung wird freigelegt, wodurch ein
Zugriff auf das in dem Behälter 10 befindliche Medium 8 ermöglicht wird.
Fig. 4 bis 7 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Be
hälters 10. Auch bei dieser Ausführungsform besitzt der Grundkörper 2 einen Flansch
23, der, wie aus Fig. 7 zu erkennen ist, an einer Ecke 1 eine Spitze 6 aufweist und bei
dem an dieser Ecke 1 durch eine Nut 3 ein Eckteil 4 gebildet wird. Die in den Fig. 4
bis 6 dargestellte Position des Eckteils 4 ist die, die dieses nach einem Umklappvorgang
nach oben um 180° einnimmt. Der Ausgangszustand lässt sich der Fig. 10 entnehmen.
Das Eckteil 4 weist eine Lasche 12 auf, die in eine Aussparung 13 des Flansches 23
eingreift. Vorzugsweise sind das Eckteil 4 und der Flansch 23 nur entlang der durch die
Nut 3 gebildeten geraden Linie miteinander verbunden, nicht aber in dem Bereich, in
dem die Lasche 12 und die Aussparung 13 ineinander greifen.
Der Deckel 7 ist bei dieser Ausführungsform entlang des oberen Randes 22 des Grund
körpers 2 mit dem Grundkörper 2 verbunden, weiterhin ist das Eckteil 4 mit dem Deckel
7 verbunden, z. B. verklebt. Der übrige Bereich des Deckels 7, d. h. insbesondere der Be
reich der Lasche 12 und der restliche Bereich des Deckels 7, der sich über dem Flansch
23 befindet, wird mit dem Deckel 7 nicht verbunden.
Wird das Eckteil nun um 180° aus der in Fig. 10 gezeigten Position, in der der Flansch
23 und das Eckteil 4 in der gleichen Ebene liegen und aneinander anschließen, nach
oben umgeklappt und so in die in den Fig. 4 bis 6 gezeigte Position gebracht, weist
die Lasche 12 nach außen, d. h. von dem Grundkörper 2 weg und die Spitze 6 des Eck
teils 4 befindet sich über dem Bereich der Befüllöffnung 21. Bei dem Umklappvorgang
kann die Verbindung zwischen dem Eckteil 4 und dem Flansch 23 gelöst werden. Es
liegt aber auch im Rahmen der Erfindung, daß die Verbindung erst durch ein Anheben
des Eckteils 4 über die Lasche 12 gelöst wird. Wird das Eckteil 4 and der Lasche 12 um
einen gewissen Betrag angehoben, so erfolgt ein Schwenken des Eckteils 4, wobei die
Spitze 6 des Eckteils 4 den Deckel 7 im Bereich der Befüllungsöffnung 21 an einer Stelle
durchdringt und somit für einen kontrollierten Druckausgleich sorgt. Erst nach dem Ein
dringen der Spitze 6 des Eckteils 4 in den Deckel 7 wird bei weiterem Anheben des
Eckteils 4 über die Lasche 12 die Verbindung zwischen dem Grundkörper 2 und dem
Deckel 7 entlang dem oberen Rand 22 gelöst. Das Eckteil 4 kann auch bei dieser Aus
führungsform mit dem Deckel 7 abgezogen werden.
Die in den Fig. 8 bis 10 dargestellte Ausführungsform entspricht im wesentlichen der
in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform. Allerdings weist bei dieser Ausfüh
rungsform die Spitze 6 des Eckteils 4, die in den Deckel 7 eindringen soll, einen Winkel
W von weniger als 90° auf. In der dargestellten Ausführungsform weist das gesamte
Eckteil 4 bis zu der Nut 3 diesen geringeren Winkel W auf. Es ist aber auch möglich, nur
die unmittelbare Spitze 6 des Eckteils 4 mit einem geringeren Winkel W auszubilden.
Obwohl bei der in den Fig. 8 bis 10 dargestellten Ausführungsform an dem Eckteil 4
keine Lasche 12 vorgesehen ist, liegt es auch im Rahmen der Erfindung, das Eckteil 4
bei einer solchen Ausführungsform mit einer Lasche 12, wie in Fig. 10, zu versehen.
Bei den in den Fig. 1 bis 10 dargestellten Ausführungsformen dient das Eckteil 4,
sobald es in die Position gebracht ist, in der die Spitze 6 in dem Bereich der Befüllöff
nung 21 in den Deckel 7 eingreifen kann, und ein Bereich des Eckteils 4, z. B. die Trenn
linie oder die Lasche 12, radial außerhalb des oberen Randes 22 des Grundkörpers 2
liegt, als Öffnungsvorrichtung, über die ein erstes Loch in den Deckel 7 gestanzt werden
kann und dadurch ein Druckausgleich erfolgen kann.
Fig. 11 bis 14 zeigen eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Behäl
ters 10. Bei dieser Ausführungsform liegt die Öffnungsvorrichtung in Form eines quadra
tischen Plättchens 9 vor, das auf dem Deckel 7 unlösbar befestigt ist. Bei der dargestell
ten Ausführungsform weist der Flansch 23 kein Eckteil auf. Vielmehr ist der Flansch 23
unter dem Bereich, in dem das Plättchen oben auf dem Deckel 7 vorgesehen ist, mit ei
ner ausgesparten Ecke 24 versehen. An dieser Ecke 24 steht der Deckel 7 mit dem dar
auf angebrachten Plättchen 9 also über die Kante des Flansches 23 über. Greift man von
unten in diese ausgesparte Ecke 24 ein, kann unmittelbar der Deckel 7, mit dem darauf
aufgebrachten Plättchen 9 an einer Ecke angehoben werden. Durch das Anheben wird
das Plättchen 9 geschwenkt und tritt mit der gegenüberliegenden Spitze 6 in den Deckel
7 ein. Durch weiteres Anheben der Ecke des Plättchens 9, die der Spitze 6 gegenüber
liegt, kann danach die Verbindung zwischen dem Grundkörper 2 und dem Deckel 7 ent
lang dem oberen Rand 22 gelöst werden, d. h. der Deckel 7 kann abgezogen werden.
Der Deckel 7 ist auch bei dieser Ausführungsform nur über den oberen Rand 22 mit dem
Grundkörper 2 verbunden. Zwischen Flansch 23 und Deckel 7 besteht hingegen keine
Verbindung.
In den Fig. 15 bis 18 ist eine Ausführungsform einer Anordnung mehrerer einzelner
Öffnungsvorrichtungen für erfindungsgemäße Behälter 10 gezeigt. Diese "Mehrfach-
Öffnungsvorrichtung" kann auf der Oberseite des Deckels 7 aufgebracht, z. B. aufgeklebt
sein. Die Öffnungsvorrichtung in Fig. 15 besteht aus vier Plättchen 9, die jeweils zum
Öffnen eines Behälters 10 dienen sollen. Die einzelnen Plättchen 9 stellen Vierecke dar,
die jeweils zwei verlängerte Seiten aufweisen, so daß sich eine gestreckte Raute ergibt.
An der Seite, an der die kürzeren Seiten des Vierecks eine Ecke bilden, sind diese über
ein Verbindungskreuz 91 miteinander verbunden. Dieses Verbindungskreuz 91 ist lösbar
mit den jeweiligen Plättchen 9 verbunden. Beispielsweise können die einzelnen Plättchen
9 von dem Verbindungskreuz 91 durch Abknicken von diesem getrennt werden.
In Fig. 18 sind vier Grundkörper 2 dargestellt, die entlang zweier Seiten der Flansche
23 der einzelnen Grundkörper 2 miteinander verbunden sind. Die Grundkörper 2 weisen
jeweils eine ausgesparte Ecke 24 auf. Die Grundkörper 2 sind so miteinander verbun
den, daß die ausgesparten Ecken 24 der vier Grundkörper 2 in die Mitte weisen. Auf die
se Grundkörper 2 wird ein gemeinsamer Deckel 7 aus einem Folienmaterial aufgebracht,
der sich vorzugsweise nur über die Fläche der einzelnen Grundkörper 2 einschließlich
Flansche 23 und ausgesparten Ecken 24 erstreckt. Der Deckel 7 ist wegen der besseren
Erkennbarkeit nicht dargestellt. Auf diesen Deckel 7 wird die aus vier Plättchen 9 mit
Verbindungskreuz 91 bestehende Öffnungsvorrichtung aufgebracht, z. B. aufgeschweißt.
Die Grundkörper 2 dieser Ausgestaltung können durch Aufbringen von Biegekraft auf die
Verbindungslinien zwischen den Grundkörpern 2, insbesondere durch Knicken, vonein
ander getrennt werden. Dabei wird auch das zu dem jeweiligen Grundkörper 2 gehörige
und mit dem entsprechenden Deckel 7 verbundene Plättchen 9 von dem Verbindungs
kreuz 91 getrennt. Somit liegen nach dem Abknicken vier einzelne Behälter 10 vor, bei
denen jeweils an einer Ecke 24 des Flanschens 23 eine Ecke ausgespart ist. Darüber
hinaus weist dann jeder Behälter 10 einen einzelnen Deckel 7 auf, der an dem oberen
Rand 22 des Grundkörpers 2 mit diesem verbunden ist. Auf dem Deckel 7 ist in dem Be
reich der ausgesparten Ecke 24 eines der Plättchen 9 in Form einer gestreckten Raute
aufgebracht. Dieses ist mit dem Deckel 7 über dessen gesamte Fläche verklebt. Das
Plättchen 9 reicht mit einer Spitze 6 bis in den Bereich der Befüllungsöffnung 21 des
Grundkörpers 2. Die gegenüberliegende Ecke des Plättchens 9 befindet sich oberhalb
der ausgesparten Ecke 24 des Flansches 23. Wird das Plättchen 9, das mit dem Deckel
7 verbunden ist, angehoben, so tritt die Spitze 6 des Plättchens 9, die sich über der Be
füllungsöffnung 21 befindet, in den Deckel 7 ein und erzeugt so ein Loch. Nach Über
schreiten einer gewissen Strecke über die das Plättchen 9 angehoben wurde kann, kann
der Deckel 7 von dem Grundkörper 2 unter Aufhebung der Verbindung mit dem Deckel 7
an dem oberen Rand 22 des Grundkörpers 2 abgezogen werden.
Die ausgesparten Ecken, die in den Fig. 11 bis 14 und der Fig. 18 dargestellt sind,
weisen eine Form auf, bei der die Aussparung durch eine gerade Linie begrenzt wird, die
gegenüber dem äußern Rand des Deckels an dieser Ecke in Richtung des Grundkörpers
zurückversetzt ist. Es ist aber auch möglich die Aussparung z. B. in Form eines Halbkrei
ses auszubilden, dessen Mittelpunkt zweckmäßigerweise außerhalb des Flansches liegt.
Dadurch kann der Zugriff auf den Deckel in dem Bereich, in dem das Plättchen auf des
sen Oberseite befestigt ist, erleichtert werden.
Weiterhin ist es auch möglich, die in den Fig. 11 bis 18 gezeigten Ausführungsfor
men mit Eckteilen zu versehen, wie diese in den ersten Ausführungsformen beschrieben
wurden. Diese Eckteile würden dann aber nicht als Öffnungsvorrichtung dienen, sondern
nur die Betätigung, d. h. das Anheben des auf den Deckel angebrachten Plättchens er
leichtern. Dies kann insbesondere von Vorteil sein, wenn das Plättchen eine spitz zulau
fende Ecke, wie in Fig. 18 gezeigt auf der Seite des Eingriffes aufweist.
Die in den Figuren dargestellten Ausführungsformen stellen lediglich beispielhaft die Er
findung dar. Es sind aber auch Abwandlungen dieser Beispiele oder Kombinationen von
Merkmalen der einzelnen Beispiele von dieser Erfindung erfaßt, solange diese so be
schaffen sind, daß die Öffnungsvorrichtung sich in einer Position befindet, oder in eine
Position gebracht werden kann, in der diese von außen über den oberen Rand des
Grundkörpers bis in den Bereich der Befüllungsöffnung ragt und diese Öffnungsvorrich
tung gegenüber dem Grundkörper schwenkbar ist.
Ausführungsformen, bei denen die Öffnungsvorrichtung zunächst mit dem Grundkörper
verbunden ist und die erst nach dem Lösen dieser Verbindung in die vorbeschriebene
Position gebracht werden, sind insbesondere mit Hinblick auf die Vermeidung einer Be
schädigung des Deckels während des Transportes und der Lagerung bevorzugt.
Der Grundkörper des Behälters kann beispielsweise aus Kunststoff oder aus Metall her
gestellt sein. Als Material für den Deckel können vorteilhaft Metall- oder Kunststoff-Folien
verwendet werden. Das Material des Deckels muß aber eine ausreichende Flexibilität
aufweisen, um ein Schwenken der Öffnungsvorrichtung und ein anschließendes Abzie
hen des Deckels zu erlauben.
Die Öffnungsvorrichtung kann ebenfalls aus verschiedenen Materialien hergestellt sein.
Bei Ausführungsformen, bei denen die Öffnungsvorrichtung zunächst mit dem Grundkör
per verbunden ist, wird diese vorzugsweise aus dem gleichen Material, wie der Grund
körper, beispielsweise aus Kunststoff, bestehen. Auch bei auf den Deckel aufgebrachten
Öffnungsvorrichtungen bietet sich als Material Kunststoff an, da dieser durchsichtig ge
wählt werden kann und so ein eventuell vorgesehener Aufdruck auf dem Deckel auch
noch nach dem Aufbringen des Öffnungselementes zu erkennen ist.
Wie sich aus dieser Beschreibung ergibt, kann mit dem erfindungsgemäßen Behälter in
einfacher Weise ein Behälter bereitgestellt werden, der ohne die Gefahr des Heraus
spritzens des in dem Behälter aufgenommenen Mediums und des Bespritzens der Per
son, die diesen Behälter öffnen will, geöffnet werden kann.
Claims (12)
1. Behälter (10) mit Öffnungsmechanismus,
wobei der Behälter (10) zumindest einen Grundkörper (2) sowie einen Deckel (7) aufweist,
der Grundkörper (2) zu Aufnahme eines Mediums (8) dient und eine Befüllöffnung (21) aufweist, die von dem oberen Rand (22) des Grundkörpers (2) begrenzt wird,
der Deckel (7) mit dem Grundkörper (2) über den oberen Rand (22) des Grund körpers (2) lösbar verbunden ist,
das Material des Deckels (7) flexibel ist,
die Verbindung zwischen dem Deckel (7) und dem Grundkörper (2) durch Anhe ben des Deckels (7) lösbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Öffnungsmechanismus zumindest eine Vorrichtung (4, 9) umfasst, die fest, ins besondere unlösbar, an einem Bereich des Deckels (7) befestigt ist und sich in ei ner Position befindet oder in eine Position gebracht werden kann, in der sie sich zumindest von außerhalb des oberen Randes (22) des Grundkörpers (2) bis zu ei ner Stelle in dem Bereich der Befüllöffnung (21) erstreckt, wobei die Öffnungsvor richtung (4, 9) in dieser Position um mindestens eine Achse gegenüber dem Grundkörper (2) schwenkbar ist.
wobei der Behälter (10) zumindest einen Grundkörper (2) sowie einen Deckel (7) aufweist,
der Grundkörper (2) zu Aufnahme eines Mediums (8) dient und eine Befüllöffnung (21) aufweist, die von dem oberen Rand (22) des Grundkörpers (2) begrenzt wird,
der Deckel (7) mit dem Grundkörper (2) über den oberen Rand (22) des Grund körpers (2) lösbar verbunden ist,
das Material des Deckels (7) flexibel ist,
die Verbindung zwischen dem Deckel (7) und dem Grundkörper (2) durch Anhe ben des Deckels (7) lösbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Öffnungsmechanismus zumindest eine Vorrichtung (4, 9) umfasst, die fest, ins besondere unlösbar, an einem Bereich des Deckels (7) befestigt ist und sich in ei ner Position befindet oder in eine Position gebracht werden kann, in der sie sich zumindest von außerhalb des oberen Randes (22) des Grundkörpers (2) bis zu ei ner Stelle in dem Bereich der Befüllöffnung (21) erstreckt, wobei die Öffnungsvor richtung (4, 9) in dieser Position um mindestens eine Achse gegenüber dem Grundkörper (2) schwenkbar ist.
2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsvorrichtung
(4) außerhalb des oberen Randes (22) des Grundkörpers (2) liegt und durch Um
klappen in die Position gebracht werden kann, in der ein Teil der Öffnungsvorrich
tung (4) in dem Bereich der Befüllöffnung (21) liegt.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsvor
richtung (9) auf der Oberseite des Deckels (7) angebracht ist.
4. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsvor
richtung (4) auf der Unterseite des Deckels (7) angebracht ist.
5. Behälter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) ei
nen Flansch (23) an dem oberen Rand (22) aufweist und die Öffnungsvorrichtung
ein Eckteil (4) darstellt, das mit dem Flansch (23) des Grundkörpers (2) lösbar ver
bunden ist.
6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Öff
nungsvorrichtung ein flaches Plättchen (4, 9) darstellt, bei dem zumindest eine der
Ecken eine Spitze (6) darstellt.
7. Behälter nach Anspruch bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel (W) der
Spitze (6) weniger als 90° beträgt.
8. Behälter nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Öffnungs
vorrichtung (4) an der der Spitze (6) gegenüberliegenden Seite eine Lasche (12)
zum Schwenken der Öffnungsvorrichtung (4) vorgesehen ist.
9. Verwendung eines Behälters nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als Joghurtbecher.
10. Verwendung eines Behälters nach einem der Ansprüche 1 bis 8 als Milchverpa
ckung.
11. Öffner (9) für Verpackungsbehälter (10), die mindestens einen Grundkörper (2) zur
Aufnahme eines Mediums (8) und einen Deckel (7) aus einem flexiblen Material
umfassen, wobei der Öffner (9) mindestens eine ebene Oberfläche, mittels derer er
an dem Deckel (7) befestigt werden kann, mindestens eine Spitze (6) zum Eindrin
gen in den Deckel (7), sowie mindestens einen der Spitze (6) gegenüberliegenden
Bereich aufweist, über den nach dem Aufbringen des Öffners (9) auf den Deckel
(7) ein Zugriff auf den Öffner (9) möglich ist und über den der Öffner (9) gegenüber
dem Grundkörper (2) geschwenkt werden kann.
12. Öffner nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß dieser mit weiteren Öff
nern (9) lösbar verbunden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001109920 DE10109920A1 (de) | 2001-03-01 | 2001-03-01 | Behälter mit Öffnungsmechanismus, Verwendung eines Behälters sowie Öffner für Behälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2001109920 DE10109920A1 (de) | 2001-03-01 | 2001-03-01 | Behälter mit Öffnungsmechanismus, Verwendung eines Behälters sowie Öffner für Behälter |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE10109920A1 true DE10109920A1 (de) | 2002-09-05 |
Family
ID=7675964
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE2001109920 Withdrawn DE10109920A1 (de) | 2001-03-01 | 2001-03-01 | Behälter mit Öffnungsmechanismus, Verwendung eines Behälters sowie Öffner für Behälter |
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|---|---|---|---|
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