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DE3714582A1 - Verpackung mit garantieverschluss - Google Patents

Verpackung mit garantieverschluss

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Publication number
DE3714582A1
DE3714582A1 DE19873714582 DE3714582A DE3714582A1 DE 3714582 A1 DE3714582 A1 DE 3714582A1 DE 19873714582 DE19873714582 DE 19873714582 DE 3714582 A DE3714582 A DE 3714582A DE 3714582 A1 DE3714582 A1 DE 3714582A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
closure
insert
sealing element
closure body
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19873714582
Other languages
English (en)
Inventor
Peter P Gach
Randall K Julian
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Silgan Plastic Food Containers Corp
Original Assignee
Sunbeam Plastics Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Sunbeam Plastics Corp filed Critical Sunbeam Plastics Corp
Publication of DE3714582A1 publication Critical patent/DE3714582A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65D51/00Closures not otherwise provided for
    • B65D51/14Rigid discs or spherical members adapted to be held in sealing engagement with mouth of container, e.g. closure plates for preserving jars
    • B65D51/145Rigid discs or spherical members adapted to be held in sealing engagement with mouth of container, e.g. closure plates for preserving jars by means of an additional element connected directly to the container
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

Die Erfindung befaßt sich mit Behälterverschlüssen. Sie betrifft insbesondere sogenannte Garantieverschlüsse, d.h. Verschlüsse, die ein Öffnen oder einen Öffnungsversuch erken­ nen lassen.
Es sind zahlreiche Verschlüsse für Behälter bekannt, die erkennen lassen sollen, ob der Behälter nach dem Füllen bereits einmal geöffnet wurde oder ein Öffnen versucht wurde. Diese Verschlüsse sollen also sicherstellen, daß der Konsument erkennen kann, ob der Behälter sich noch im Originalzustand befindet, d.h. nach dem erstmaligen Füllen beim Hersteller verschlossen blieb und vor dem Verkauf nicht geöffnet wurde. Viele Verschlüsse dieser Art lassen sich jedoch durch sorgfäl­ tige Manipulation "überlisten".
Ein bekannter Garantieverschluß besitzt eine zerstörbare Dichtung, die die Behälteröffnung abdeckt und mit der Periphe­ rie der Öffnung verbunden ist. Gegen Druckbeschädigung ist die Dichtung durch eine auf den Behälter aufgeschraubte oder auf­ geschnappte Verschlußkappe geschützt. Zugang zu dem Behälter­ inhalt ist nur dann möglich, wenn die Kappe entfernt und die Dichtung durchstoßen wird. Durch Entfernen der Kappe kann man deshalb feststellen, ob der Behälter nach seinem erstmaligen Füllen verschlossen blieb oder nicht. Die Dichtung kann jedoch bei solchen Behältern und Verschlüssen durchstoßen sein, was der Kunde erst dann feststellen kann, wenn er die Kappe abnimmt. Außerdem kann die Dichtung völlig entfernt sein, so daß dem Kunde das vorherige Öffnen nur dann bewußt wird, wenn er die Verpackungsart kennt oder einen anderen Behälter besitzt, mit dem er den geöffneten Behälter vergleichen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Garantiever­ schluß zu schaffen, der Manipulationen der beschriebenen Art leicht erkennen läßt. Diese Aufgabe wird durch einen Garantieverschluß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Alternativen, Weiterbildungen und Ausgestaltungen des Garantieverschlusses gemäß der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen beschrieben.
Ein Garantieverschluß gemäß der Erfindung läßt sich an einem Behälter auf beliebige Weise anbringen, z.B. durch Aufschrau­ ben oder Aufschnappen. Es können auch sogenannte kindersichere Verschlüsse Anwendung finden. Der Verschluß besteht zumindest teilweise aus transparentem Material und besitzt eine Dichtung aus kunststoffbeschichter Folie oder spezialbehandeltem Papier, z.B. Pergamin. Die Unterseite der Dichtung ist mit einem druckempfindlichen Klebstoff oder - falls es sich um eine Folie handelt - mit einer Beschichtung aus Kunststoff versehen. Nachdem ein Behälter mit einem Produkt gefüllt ist, bringt der Hersteller den Verschluß an dem Behälter an, so daß die Unterseite der Dichtung mit dem Umfang der Behälteröffnung in Berührung kommt. Falls Klebstoff verwendet wird, haftet die Dichtung unmittelbar an dem Behälter. Falls hingegen eine kunststoffbeschichtete Folie als Dichtung verwendet wird, können der gefüllte Behälter mit dem Verschluß durch ein Induktionsfeld geführt werden, in dem eine lokale Erwärmung stattfindet, die das Haften der Dichtung an dem Behälter bewirkt. In beiden Fällen ist der Behälterinhalt versiegelt, und der transparente Verschluß läßt die gesamte Dichtung von außen klar erkennen, so daß man sich von ihrer Unversehrtheit überzeugen kann, insbesondere dann, wenn der Behälter sich mit anderen gleichartigen Behältern in derselben Auslage befindet.
Bei einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die Oberseite der Dichtung bereichsweise mit der Unterseite der Verschlußkappe verbunden. Das Öffnen erfordert entweder ein Drehen oder eine axiale Bewegung des Verschlusses relativ zu dem Behälter. Dadurch wird die Dichtung zerrissen, so daß der Versuch, den Behälter durch Entfernen der Verschlußkappe zu öffnen, ohne weiteres erkennbar ist. Dies ist wiederum dann besonders evident, wenn die Verpackung sich in Regalen des Einzelhandels befindet, wo ein Vergleich mit gleichartigen Verpackungen in der Auslage möglich ist. Jedoch läßt auch eine einzelne Verpackung wegen der Zerreißspuren an der Dichtung den Öffnungsversuch klar erkennen. Dieser Öffnungsversuch ist noch leichter erkennbar, wenn kontrastierende Kennzeichnun­ gen oder Farben für die beiden entgegengesetzten Seiten der Dichtung verwendet werden.
In anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die Dich­ tung durch einstückig mit der Verschlußkappe ausgebildete Mittel an der Unterseite der Verschlußkappe fixiert. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung sind an der Unter­ seite der Verschlußkappe Mittel vorgesehen, die ein Drehen der Verschlußkappe relativ zu der Dichtung auf dem Behälter in Schließrichtung ermöglichen, die Dichtung jedoch festhalten und zerreißen, wenn man versucht, die Kappe in Öffnungsrich­ tung zu bewegen.
Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung umfassen die Mittel, durch die hindurch die Dichtung sichtbar ist, eine Hilfsdichtung, mit der der Behälter abgedichtet werden kann, nachdem die ursprüngliche Folien- oder Pergamindichtung durchstoßen oder entfernt wurde.
Im folgenden sei die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert:
Fig. 1 zeigt einen Querschnitt durch einen Verschluß gemäß der Erfindung in verschlossenem Zustand auf dem Hals eines in Aufsicht dargestellten Behälters,
Fig. 2 zeigt eine perspektivische Teilansicht eines Ausfüh­ rungsbeispiels des Verschlusses ebenfalls im Quer­ schnitt,
Fig. 3 zeigt eine perspektivische Ansicht des ganzen Ver­ schlusses von Fig. 2,
Fig. 4 zeigt eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 5 zeigt eine Draufsicht auf Verschluß und Behälter des Ausführungsbeispiels von Fig. 2 und 3 und veranschau­ licht den Zustand der Verpackung, nachdem diese nach dem Füllen erstmalig geschlossen wurde,
Fig. 6 zeigt in einer Fig. 5 ähnlichen Ansicht Verschluß und Behälter nach einem Versuch, die Verpackung durch das Abnehmen des Verschlusses zu öffnen,
Fig. 7 zeigt eine Fig. 6 ähnliche Ansicht des Behälters mit abgenommenem Verschluß, wobei ein Teil der Dichtung an dem Behälter haften blieb,
Fig. 8 zeigt eine Ansicht der Verpackung, nachdem diese geöffnet, die Dichtung vollständig entfernt und der Verschluß wieder an dem Behälter angebracht wurde,
Fig. 9 zeigt eine Fig. 1 ähnliche Teilansicht einer anderen Anordnung zur Halterung des Verschlusses an dem Behäl­ ter,
Fig. 10 zeigt einen Querschnitt eines weiteren Ausführungs­ beispiels der Erfindung,
Fig. 11 zeigt eine Ansicht des Ausführungsbeispiels von Fig. 10 von oben,
Fig. 12 zeigt eine perspektivische Explosionsdarstellung eines Verschlusses gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung,
Fig. 13 zeigt den Verschluß von Fig. 12 mit weggebrochenen Teilen in einer Querschnittsansicht sowie den Behälter in Aufsicht,
Fig. 14 zeigt eine fragmentarische Aufsicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung,
Fig. 15 zeigt eine fragmentarische Ansicht eines Teils des Ausführungsbeispiels von Fig. 14.
In Fig. 1 ist ein Teil einer Verpackung 10 mit einem erfin­ dungsgemäß gestalteten Verschluß 12 in verschlossenem Zustand dargestellt, der sich an einem Behälter 14 befindet. Der Behälter 14 besitzt einen Hals 16 mit einem Außengewinde 18. Der Verschluß 12 trägt ein komplementäres Gewinde 20.
Der Verschluß 12 umfaßt ein flaches scheibenförmiges Oberteil 22 mit einem zylindrischen Wandteil 24, das von dem Oberteil 22 nach unten ragt und dessen Innenwandung das genannte Gewin­ de 20 trägt. Wenn die Verpackung 10 verschlossen ist, liegt zwischen dem Verschluß 12 und dem Behälter 14 eine Versiege­ lungsdichtung 30, die aus einer dünnen Membran aus beschichte­ tem Papier, z.B. Pergamin, oder einer mit Kunststoff beschich­ teten Metallfolie, z. B. Aluminium, besteht und innerhalb des Verschlusses 12 angeordnet ist. Der Randbereich 32 der Versie­ gelungsdichtung 30 ist mit einem druckempfindlichen Klebstoff versehen, so daß sie beim Anbringen des Verschlusses 12 an dem Behälter 14 mit dessen Dichtungslippe verbunden wird, wodurch der Inhalt des Behälters 14 versiegelt wird. Falls die Versie­ gelungsdichtung 30 aus Metallfolie besteht, kann ihre Unter­ seite mit einer Beschichtung aus Kunststoff versehen sein, so daß die Verpackung 10 nach dem Anbringen des Verschlusses 12 an dem Behälter 14 durch ein elektrisches Induktionfeld geführt kann, das eine lokale Erhitzung bewirkt, durch die die Folie mit dem Rand des Halses 16 verbunden wird.
Die Kappe besteht aus transparentem Material. Wenn die Ver­ packung 10 verschlossen ist, ist die Versiegelungsdichtung 30 auf dem Behälter 14 durch den Verschluß 12 hindurch klar sichtbar. Deshalb besteht die Kappe vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff, z.B. aus Polypropylen, das die Eigen­ schaft hat, daß es bei flächiger Berührung klaren Durchblick ermöglicht, das heißt, daß Gegenstände, die, wie die Versie­ gelungsdichtung 30, mit dem Material in Berührung stehen, klar erkennbar sind, während Gegenstände, die sich in geringem Abstand hinter dem Material befinden, weniger scharf zu sehen sind. Wenn die Versiegelungsdichtung 30 mit der Unterseite des Verschlusses in Kontakt steht, ist deshalb ihr Erhaltungs­ zustand leicht erkennbar. Falls sie hingegen einen geringen Abstand von dem Verschluß 12 hat, wie es dann der Fall ist, wenn die Schraubkappe gelockert wurde, ist ihr Zustand weniger gut erkennbar. Es können auch andere Kunststoffe, z.B. Poly­ äthylen, zur Herstellung des Verschlusses 12 verwendet werden, diese ergeben jedoch ein weniger klares, sondern ein milchig trübes Bild der darunter liegenden Gegenstände.
Wenn der transparente Verschluß 12 nach dem Füllen des Behäl­ ters 14 mit dem zu verpackenden Produkt zusammen mit der Ver­ siegelungsdichtung 30 mit dem Behälter 14 in Kontakt gebracht wird, wird die Versiegelungsdichtung 30 mit dem Rand des Halses 16 verklebt. Dies geschieht entweder durch den erwähn­ ten druckempfindlichen Klebstoff oder durch die anschlie­ ßende induktive Erwärmung der Plastikbeschichtung der als Metallfolie ausgebildeten Versiegelungsdichtung 30. Der Inhalt des Behälters 14 ist dann dicht versiegelt, wobei die Versie­ gelungsdichtung durch den transparenten Verschluß 12 hindurch sichtbar ist. Wenn derartige Verpackungen 10 Seite an Seite in Verkaufsauslagen stehen, kann der Konsument den Erhaltungs­ zustand der Versiegelungsdichtung durch den Verschluß 12 leicht erkennen. Falls die Versiegelungsdichtung 30 beschädigt ist oder ganz fehlt, zeigt dies die Möglichkeit eines Öffnungsversuchs an, so daß die Verpackung aus der Auslage entfernt werden kann, um so eine Weitergabe an den Kunden zu verhindern.
Ein zweites in Fig. 2 und 3 dargestelltes Ausführungsbeispiel der Erfindung besteht aus einem Verschluß 42, der bis auf den Umstand, daß ein Teil der Oberseite der Versiegelungsdichtung 30 durch mit 44 bezeichnete Mittel mit der Unterseite des flachen Oberteils 22 verbunden ist, in allen Einzelheiten mit dem Verschluß 12 übereinstimmen kann. Die Verbindung zwischen der Oberseite der Versiegelungsdichtung und der Unterseite des Oberteils 22 ist eine dauerhafte Verbindung, die - falls die Versiegelungsdichtung aus Pergamin besteht - durch Klebstoff oder - falls als Versiegelungsdichtung eine plastikbeschichte­ te Metallfolie verwendet wird - durch Anschmelzen mittels induktiver Erwärmung hergestellt ist.
Auf Wunsch kann der Verschluß 42 Bereiche haben, die - wie bei 46 angedeutet - gestreift sind, so daß sie opak oder nur teiltransparent sind. Dadurch ist es möglich, kontrastierende Flächen vorzusehen, die den Klebstoff oder das Schraubgewinde verdecken und ein dekoratives Erscheinungsbild ergeben. Vorzugsweise ist jedoch eine größere Fläche des Oberteils 22 transparent.
Die Versiegelungsdichtung 30 kann während des Anbringens der Verschlußanordnung an dem Behälter 40 beim Verpacken inner­ halb des Verschlusses in ihrer Position gehalten werden. Die sich so ergebende Verpackung 10 ist eine solche, bei der die Versiegelungsdichtung 30 mit ihrem Rand mit dem Behälter 14 und mit einem Teil ihrer Oberseite mit dem Verschluß 42 verbunden ist. Das Erscheinungsbild der Verpackung 10 ist in Fig. 5 dargestellt, in der der Inhalt des Behälters durch die Versiegelungsdichtung 30 abgedeckt ist, die ihrerseits durch den Verschluß 42 klar sichtbar ist. Die erwähnten Verbindun­ gen sind so beschaffen, daß die Befestigungen an dem Behälter 14 und dem Verschluß 12 dauerhaft sind. Infolgedessen führt jede Relativbewegung zwischen dem Verschluß 12 und dem Behäl­ ter 14 zur Beschädigung oder Zerstörung der Versiegelungs­ dichtung 30.
Nachdem einmal der Versuch unternommen wurde, die Verpackung durch Abnehmen des Verschlusses 42 zu öffnen, ist die Beschä­ digung der Versiegelungsdichtung 30 durch das Oberteil des Verschlusses 42 hindurch sichtbar. Eine solche Beschädigung ist insbesondere dann leicht erkennbar, wenn ein Vergleich mit gleichartigen Behältern möglich ist, deren Versiegelungsdich­ tung 30 intakt ist (Fig. 5).
Wenn die Versiegelungsdichtung 30 beschädigt wird, hat sie beispielsweise das in Fig. 6 gezeigte Aussehen, bei dem ein Teil der Versiegelungsdichtung weggerissen ist, so daß der Inhalt 47 des Behälters 14 teilweise sichtbar wird. Bruchteile der Versiegelungsdichtung 30, wie z.B. das mit 48 bezeichnete Teil, können dabei an dem Verschluß 42 haften bleiben, während andere Teile, z.B. das mit 50 bezeichnete Teil, an dem Behäl­ ter 14 haften bleiben können. Verschiedene Kennzeichnungen, z.B. eine kontrastierende Bedruckung oder kontrastierende Farben, können dazu dienen, die Beschädigung noch deutlicher zu betonen. Wenn z.B. in einer Vorzugsrichtung verlaufende Kennzeichnungen wie die Linien 52 verwendet werden, werden die Bruchteile 48 und 50 noch leichter als solche erkennbar, weil die Linien 52 nicht mehr miteinander fluchten. Es ist auch möglich, daß bei dem Öffnungsversuch ein Teil der Versiege­ lungsdichtung 30 umgefaltet wird, wie dies bei 54 angedeutet ist, so daß kontrastierende Kennzeichnungen, z.B. Bedruckung oder Farben, auf der Ober- und Unterseite der Versiegelungs­ dichtung 30 die Beschädigung noch deutlicher werden lassen, so daß sie noch leichter erkennbar sind.
Wenn der Verschluß 42 vollständig von dem Behälter 14 entfernt ist, können können Teile der Versiegelungsdichtung 30 an dem Behälter 14 haften bleiben, wie dies in Fig. 7 angedeutet ist. Diese Bruchteile sowie Bruchteile, die an dem Verschluß 42 haften, lassen sich mit den Fingern entfernen. Beim Wiederan­ bringen des Verschlusses 42 an dem Behälter 14 ist der Behäl­ terinhalt durch die transparenten Teile des Verschlusses 42 hindurch sichtbar. Das Fehlen der Versiegelungsdichtung 30 ist - wie in Fig. 8 dargestellt - leicht erkennbar, insbesondere dann, wenn eine Vergleichsmöglichkeit mit gleichartigen Verpackungen 10 gegeben ist, deren vorschriftsmäßige Versie­ gelung noch intakt ist.
Die vorangehend beschriebenen Ausführungsbeispiele besitzen Schraubverschlüsse 12 bzw. 42. Eine andere mögliche Form ist der in Fig. 9 dargestellte Schnappverschluß mit einem Halte­ flansch 62 an dem Hals der Behälters 14 und einem komplemen­ tären Flansch 60, der an der Innenseite des Verschlusses aus­ gebildet ist. Das Abnehmen des Verschlusses 12 bzw. 42 erfor­ dert eine axiale Bewegung, die im Fall des Verschlusses 42 zu einem Zerreißen der Versiegelungsdichtung 30 führt. Die Ver­ schlüsse 12 und 42 können auch sogenannte kindersichere Typen sein mit Verriegelungsmitteln, die in einer vorbestimmten Richtung orientiert oder gepreßt werden müssen, bevor sie sich öffnen lassen. Bei allen diesen Verpackungen sind die Verschlüsse ganz oder teilweise transparent, so daß die als Membran ausgebildete Versiegelungsdichtung 30 sichtbar ist und eine Relativbewegung zwischen Behälter und Verschluß mit einer Beschädigung einer Versiegelung verbunden ist.
Nach dem Entfernen der ursprünglichen Versiegelungsdichtung 30 von dem Behälter 14 läßt der Verschluß 12 sich wieder an dem Behälter anbringen. In diesem Fall wirkt der Wulst 69 mit der Innenfläche des Randteils 24 zusammen (Fig. 1) und bildet eine Dichtung zum Schutz des verbleibenden Behälterinhalts.
In Fig. 10 und 11 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem ein Verschluß 70 mit einem scheibenförmigen Oberteil 72 und einem von diesem wegstehen­ den zylindrischen Randteil 74 Verwendung findet. An der Innen­ wandung des Randteils 74 ist das Gewinde 20 ausgebildet. Das scheibenförmige Oberteil 72 besitzt einen ringförmigen Flansch 76, der einstückig mit dem Randteil 74 ausgebildet ist und z.B. aus einem opaken Material besteht. Der ringförmige Flansch 76 bildet eine Öffnung 78, die von einer scheibenför­ migen Einlage 80 verschlossen ist, die in dem Verschluß 70 an der Unterseite des Flansches 76 anliegt. Die Einlage 80 ist durch geeignete Mittel in ihrer Position gehalten, z.B. durch Kleben oder dadurch, daß sie mit dem Innern des Randteils 74 eine Übermaßpassung bildet und in ihre Position eingeschnappt wird. Die Einlage 80 ist transparent und besteht aus einem relativ elastischen und weichen Kunststoff, z.B. aus einem Polyäthylen geringer Dichte mit einem Zusatz von Äthylen­ azetat. Dadurch wird die Einlage vergleichsweise weich und biegsam, so daß sie einerseits gute Dichtungseigenschaften hat und andererseits transparent ist.
Wenn die Verpackung original verschlossen ist, befindet sich zwischen dem Verschluß 70 und dem Behälter 14 eine der Ver­ siegelungsdichtung 30 ähnliche zerstörbare Versiegelungsdich­ tung 82. Wie bei den oben beschriebenen Beispielen der Erfin­ dung kann die Versiegelungsdichtung 82 durch Kleben oder induktive Erwärmung an der Dichtungslippe des Behälters 14 befestigt sein, so daß sie den Behälterinhalt abdichtet. Nach dem erstmaligen Füllen und Versiegeln der Verpackung ist das Dichtungselement 82 durch die transparente Einlage 80 klar sichtbar, so daß sein Zustand erkennbar ist. Falls das Dichtungselement 82 beschädigt ist oder fehlt, ist dies ein Beweisanzeichen für einen Öffnungsversuch oder ein vorheriges Öffnen, so daß die Verpackung aus der Auslage entfernt werden kann, um eine Weitergabe an den Konsumenten zu verhindern.
Die verschiedenen Kennzeichnungen, wie kontrastierende Bedruckung oder kontrastierende Farben, die für die vorange­ hend beschriebenen Ausfürhungsbeispiele nahegelegt wurden, lassen sich auch hier einsetzen, um eine Beschädigung des Dichtungselements besser erkennbar zu machen. In dem Beispiel nach Fig. 11 ist ein sich wiederholender Wortzug 136 verwen­ det, der dem gleichen Zweck dient wie die parallelen Linien 52 von Fig. 5 bis 7.
Bei normaler Benutzung läßt das sich Vorhandensein bzw. das Fehlen der Versiegelungsdichtung durch die transparente Ein­ lage hindurch erkennen. Wenn der Verschluß 70 entfernt ist, kann das Dichtungselement zerstört und ganz entfernt werden, um Zugang zum Behälterinhalt zu gewinnen. Wenn nur ein Teil des Behälterinhalts verbraucht wird, kann der Verschluß wieder auf den Behälter 14 aufgebracht werden, wobei die Unterseite der Einlage 80 mit dem Rand des Behälterhalses in Dichtungs­ eingriff kommt. Somit stellt die Einlage 80 nicht nur ein Mittel dar, durch das die ursprüngliche Versiegelungsdichtung 82 beobachtet werden kann, sondern wirkt nach dessen Entfer­ nung selbst als Dichtung für den verbleibenden Behälterinhalt.
Die zerstörbare Versiegelungsdichtung 82 kann getrennt von der Unterseite des Verschlusses 80 an dem Behälter 14 ange­ bracht sein oder mit der Innenseite des Verschlusses durch eine von der umlaufenden Lippe 84 der Versiegelungsdichtung 82 gebildete Übermaßpassung zeitweilig verbunden sein, so daß der Verschluß 80 und die Dichtung 82 gleichzeitig an dem Behälter angebracht werden können.
Fig. 12 und 13 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei umfaßt der Verschluß 160 einen zylindri­ schen Körper 162 mit einem Innengewinde 164, das auf ein komplementäres Gewinde 166 an dem Hals eines Behälters 168 aufschraubbar ist. Der zylindrische Körper 162 ist an beiden Enden offen und bildet an dem unteren offenen Ende eine Lippe 171 für die Aufnahme des Behälterhalses. An dem entgegenge­ setzten Ende des Körpers 162 befindet sich ein ringförmiger Flansch 172, der eine Öffnung 174 für die Aufnahme eines Einsatzes 176 bildet. Dieser Einsatz ist kappenförmig ausge­ bildet, sein Randbereich wird von einem ringförmigen Flansch 178 gebildet. Der Flansch 178 schließt an einen axial verlaufenden rohrförmigen Abschnitt 180 an, der sich durch die Öffnung 184 ersteckt. Das obere Ende des Einsatzes 176 besitzt einen ringförmigen Wulst 182, der zusammen mit dem Flansch 178 eine radial nach außen offene Nut 184 bildet, die den Flansch 172 des Körpers 162 aufnimmt.
An dem Körper 162 ist eine Innenschulter 186 ausgebildet, die zusammen mit dem Flansch 172 eine Nut 188 für die Aufnahme des Flansches 178 des Einsatzes begrenzt.
Der Einsatz 176 besteht aus transparentem Polyäthylen, einem relativ weichen Material, und wird beim Zusammensetzen des Verschlusses 160 in seine Position eingeschnappt, so daß er sich frei drehen läßt, wenn der Flansch 172 sich in der oben genannten Nut des Einsatzes und der Flansch 178 des Einsatzes sich in der Nut 188 des Verschlußkörpers befinden. An dem Einsatz 176 ist ein zentraler Teil 190 ausgebildet, der über einen kegelstumpfförmigen Wandbereich 192 mit dem oberen Ende des rohrförmigen Abschnitts 180 verbunden ist. Dadurch fluch­ tet die Bodenfläche des zentralen Teils 190 mit dem Boden­ bereich des Flansches 178 des Einsatzes 160. Es ist ferner eine ringförmige Nut 194 vorgesehen, die den zentralen Teil 190 von dem Flansch 178 trennt.
Der Verschluß 160 besitzt ferner ein mit Klebstoff versehenes und bedrucktes Dichtungselement 200, das an der Unterseite des Einsatzes 176 haftet, wenn dieser in dem Körper 162 gehalten ist.
Die vollständige Verschlußanordnung 160 umfaßt den Körper 162, den Einsatz 176 und das Dichtungselement 200. Beim An­ bringen des Verschlusses 160 an dem Behälter wird der Körper 162 gedreht, so daß die Gewinde 164 und 166 miteinander in Eingriff kommen und der Verschluß 160 relativ zu dem Behälter 169 axial nach unten bewegt wird. Wenn die Unterseite des Dichtungselements 200 mit der oberen Lippe 202 des Behälters 168 in Kontakt kommt, dreht der Einsatz 176 sich nicht weiter sondern bleibt relativ zu dem Behälter 168 in Ruhe, während der Körper 162 sich weiterdreht, bis sein Flansch 172 fest an der Oberseite des Flansches 178 des Einsatzes 176 zur Anlage kommt und den Einsatz 176 derart gegen den Behälter 168 preßt, daß eine dichte Verbindung gegeben ist. Unter diesen Umständen ist das Dichtungselement 200 durch den Einsatz 176 hindurch klar sichtbar und zeigt an, daß die Verpackung original verschlossen ist.
In original verschlossenem Zustand ist das Dichtungselement 200 sowohl mit dem Behälter 168 als auch mit dem Einsatz 176 fest verbunden. Infolgedessen bewirkt jede Drehung des Körpers 162 in Öffnungsrichtung eine axiale Verschiebung des Einsatzes 176 und damit eine Beschädigung des Dichtungselements 200. Falls der Verschluß 160 wieder auf dem Behälter geschlossen wird, ist eine solche Beschädigung durch den Einsatz 176 hindurch sichtbar, so daß der Öffnungsversuch erkennbar wird. Wenn der Verschluß ganz entfernt wird, läßt sich das Dichtungselement 200 von dem Behälter 168 völlig entfernen, so daß der Behälterinhalt ausgegeben werden kann. Anschließend kann der Verschluß, der nun aus dem Körper 162 und dem Einsatz 176 besteht, zum wiederholten Öffnen und Verschließen des Behälters 168 dienen. In verschlossenem Zustand dichten der Einsatz 176 aus weichem Polyäthylen und insbesondere der Flansch 178 den Behälter zuverlässig ab.
Das scheibenförmige Dichtungselement 200 kann ähnlich ausge­ bildet sein wie die Versiegelungsdichtungen 30 und 82 bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispiele und kann, wie die Einlage 80 des Verschlusses 70 durch Klebstoff oder induktive Erwärmung mit der Dichtungslippe 202 des Behälters 168 und durch Klebstoff oder dergleichen mit dem zentralen Teil 190 des Kappenteils 176 verbunden sein. Der Einsatz 176 ist ähnlich wie die Einlage 80 aus transparentem, vergleichsweise elastischem und weichem Kunststoff hergestellt. So eignet sich z.B. Polyäthylen geringer Dichte mit einem Zusatz von Äthylen­ azetat zur Herstellung eines relativ weichen und elastischen Einsatzes 176. Dieser Werkstoff verleiht ihm nicht nur Tran­ sparenz sondern auch die für gute Dichtungseigenschaften erforderliche Weichheit.
Bei dem in Fig. 12 und 13 dargestellten Ausführungsbeispiel der Erfindung haftet das bedruckte Dichtungselement 200 an der Unterseite des zentralen Teils 190. Diese Verbindung endet an der ringförmigen Nut 194, wobei das Dichtungselement nicht an der Unterseite des Flansches 178 haftet. Wenn das Dichtungs­ element 200 fest mit der oberen Lippe 202 des Behälters 168 verbunden ist, wird es vollständig zerstört, sobald der Verschlußkörper beim Abschrauben axial nach oben bewegt wird.
Das Dichtungselement kann ohne Klebstoff zugeführt werden. Der Klebstoff kann stattdessen an dem zentralen Teil 190 des Einsatzes 176 und an der oberen Lippe 202 des Behälters 168 angebracht sein, um den bestimmungsgemäßen Zweck zu erreichen, nämlich einen zuverlässigen Garantieverschluß zu schaffen, dessen Versiegelung beim erstmaligen Öffnen zerstört wird.
Falls man einen Garantieverschluß 160 herstellen möchte, bei dem das Dichtungselement 200 nicht wie beim Verschluß 12 von Fig. 1 oder dem Verschluß 70 von Fig. 10 beim erstmaligen Öffnen zerstört wird, versieht man nur die Unterseite des bedruckten Dichtungselement 200 mit Klebstoff oder man bringt Klebstoff nur an der oberen Lippe 202 des Behälters an.
Der Verschluß 160 läßt sich weiter vereinfachen. Dabei wird der Vorteil beibehalten, daß er einen Einsatz besitzt, der sich in den Verschlußkörper derart einschnappen läßt, daß er mit diesem eine einheitliche Konstruktion bildet und sich gegenüber ihm nicht drehen läßt, oder eine Konstruktion, bei der sich der Körper drehen läßt, während der Einsatz stehen bleibt. Es kann auch eine Konstruktion vorgesehen sein, bei der das Dichtungselement beim erstmaligen Öffnen selbst zerstört oder nach dem Abschrauben des Verschlußkörpers entfernt werden muß.
Der in Fig. 14 und 15 dargestellte Verschluß 204 besteht aus einem zylindrischen Verschlußkörper 206 und einem Einsatz 210. Der Verschlußkörper 206 hat ein Innengewinde 264, mit dem er sich auf den Hals des Behälters 168 aufschrauben läßt, der ein entsprechendes komplementäres Außengewinde trägt. Der zylind­ rische Verschlußkörper 206 ist an beiden Seiten offen und bildet an dem unteren offenen Ende eine Lippe 170 für die Aufnahme des Behälterhalses. An dem entgegengesetzten Ende des Verschlußkörpers 206 kann eine kreisförmige Öffnung 208 vorge­ sehen sein, die einen ringförmigen Flansch 172 begrenzt. Der Einsatz 210 besteht aus einem im wesentlichen flachen schei­ benförmigen Teil 212 und einem von diesem nach oben ragenden rohrförmigen Teil 214, der in der Öffnung 208 des Verschluß­ körpers aufgenommen ist. Das obere Ende des rohrförmigen Teils 214 des Einsatzes 210 besitzt einen ringförmigen Wulst 216, der an den ringförmigen Flansch 172 angrenzt, wenn der Einsatz in den Verschlußkörper eingeschnappt ist.
Der Einsatz 210 besteht, ähnlich wie die Einlage 80 des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels, aus transparentem, relativ elastischem und weichem Kunststoff. Einsatz und Verschlußkör­ per können so dimensioniert sein, daß eine einheitliche Kon­ struktion entsteht, bei der der Einsatz gegen den Verschluß­ körper abdichtet, wenn er in diesen eingeschnappt wird, oder aber so, daß der Einsatz sich gegenüber dem Verschlußkörper frei drehen kann, wie bei dem oben beschriebenen Verschluß 160.
Wenn der Verschluß 204 geschlossen ist, befindet sich ein zer­ störbares Dichtungselement 200 in dem Verschlußkörper 206, das den scheibenförmigen Teil 212 des Einsatzes 210 berührt. Wie bei den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen der Erfindung kann das Dichtungselement 200 durch einen Klebstoff oder durch Induktionserwärmung mit der Dichtungslippe 202 des Behälters 189 verbunden sein, um den Behälterinhalt zu versiegeln. Nach dem erstmaligen Füllen und Versiegeln der Verpackung ist das Dichtungselement 200 durch den transparenten Einsatz 210 klar sichtbar und in seinem Zustand erkennbar. Bei normalem Gebrauch wird der Verschluß 204 entfernt, wobei das Dichtungs­ element an der Lippe 202 des Behälters fixiert bleibt. Um den Behälterinhalt verwenden zu können, läßt das Dichtungselement sich insgesamt abreißen und entfernen. Wenn der Verschluß wieder an dem Behälter angebracht wird, ist das Fehlen des Dichtungselements 200 gut erkennbar. Der Einsatz dichtet dann gegen die Lippe 202 des Behälters ab.
An dem Verschlußkörper 206 können die Öffnung 208 mit einer abgeschrägten Einführungsfläche 218 sowie ein oberer Rand 220 angeformt sein, die das Zusammenfügen von Einsatz und Verschlußkörper erleichtern (Fig. 15).
Falls die Lippe 202 des Behälters unregelmäßig geformt ist, kann ein ringförmiger Wulst 222 an der Unterseite des ebenen oder scheibenförmigen Teils 212 vorgesehen sein, der entweder einstückig an dem Einsatz 210 angeformt oder als getrenntes Teil aus einem Plastisol ausgebildet ist und der eine elasti­ sche Fläche bildet, die sich sowohl beim erstmaligen Ver­ schließen der Verpackung durch das Dichtungselement 200 als auch später nach dem Entfernen des Dichtungselements beim Widerverschliessen des Behälters an die Unregelmäßigkeiten der Lippe 202 anpaßt.
Der Verschluß 204 kann so angeordnet sein, daß das Dichtungs­ element beim erstmaligen Öffnen des Behälters zerstört wird, indem es an dem Einsatz 210 befestigt ist oder - wie dem Ausführungsbeispiel von Fig. 12 und 13 - anderweitig an ihm haftet.

Claims (10)

1. Garantieverschluß zur Verwendung an einem mit einer Öffnung versehenen Behälter gekennzeichnet durch
einen Verschlußkörper mit einem im wesentlichen flachen Oberteil und einem von diesem wegragenden zylindrischen Rand­ teil, an dem ein Gewinde ausgebildet, durch das der Verschluß­ körper mit einem an dem Behälter ausgebildeten komplementären Gewinde verschraubbar ist,
einen transparenten Einsatz aus elastisch nachgiebigem weichem Kunststoff mit einer ebenen Fläche, der sich durch Einsetzen in das genannte Randteil mit dem Verschlußkörper zusammenfügen läßt, wobei der Einsatz an dem genannten Oberteil des Verschlußkörpers anliegt,
ein Dichtungselement zum Verschließen der Behälteröffnung, das die Unterseite des Einsatzes in dem zylindrischen Randteil berührt und durch den Einsatz und das Oberteil des Verschluß­ körpers fortlaufend sichtbar ist,
sowie Mittel zur Befestigung des Dichtungselements an dem Behälter,
wobei der genannte Einsatz zum Wiederverschließen der Behälteröffnung dient, nachdem das Dichtungselement von dieser entfernt wurde.
2. Garantieverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Verschlußkörper eine zentrale Öffnung ausgebildet, die von einem ringförmigen Flansch umgeben ist, dessen Peri­ pherie mit dem zylindrischen Randteil verbunden ist, und daß der Einsatz diesen Flansch berührt und das genannte Dichtungs­ element durch die Öffnung und den Einsatz fortlaufend sichtbar ist.
3. Garantieverschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz einen von der genannten ebenen Fläche ausge­ henden rohrförmigen Ansatz besitzt, der mit der Öffnung des Verschlußkörpers derart in Eingriff bringbar ist, daß der Einsatz an dem Verschlußkörper gehalten wird.
4. Garantieverschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem freien Ende des genannten rohrförmigen Ansatzes ein nach außen ragender Haltewulst vorgesehen ist, der den Einsatz in dem Verschlußkörper hält, wobei jedoch eine relative Drehung gegenüber diesem möglich ist, so daß der Einsatz und das Dichtungselement beim Aufschrauben des Verschlußkörpers auf den Behälter gegenüber diesem in Ruhe bleiben.
5. Garantieverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz in dem Verschlußkörper derart gehalten ist, daß er gegenüber diesem drehbar ist, so daß der Einsatz und das Dichtungselement beim Anbringen des Verschlusses an dem Behälter gegenüber diesem in Ruhe bleiben.
6. Garantieverschluß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, die die axiale Bewegung des Einsatzes relativ zum dem Verschlußkörper begrenzen.
7. Garantieverschluß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, durch die das Dichtungselement derart an dem Einsatz befestigt ist, daß letzterer sich beim Abschrauben des Verschlußkörpers von dem Behälter mit dem Verschlußkörper in axialer Richtung bewegt und dadurch das Dichtungselement beschädigt wird und den Öffnungsversuch anzeigt.
8. Garantieverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel vorgesehen sind, durch die das Dichtungselement an dem Einsatz befestigt ist, sowie daß Mittel, die die axiale Bewegung des Einsatzes relativ zum dem Verschlußkörper begren­ zen, so daß der Einsatz sich beim Abschrauben des Verschluß­ körpers von dem Behälter mit dem Verschlußkörper in axialer Richtung bewegt und dadurch das Dichtungselement beschädigt wird und den Öffnungsversuch anzeigt.
9. Garantieverschluß nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine ringförmige Wulst an der Unterseite der ebenen Fläche des Einsatzes, der sich mit dem zwischenliegenden Dichtungselement elastisch an die Behälteröffnung anpaßt, wenn der Verschluß erstmalig an dem Behälter angebracht wird und der sich an die Behälteröffnung anpaßt und ein Wiederabdichten des Behälters ermöglicht, wenn das Dichtungselement von diesem entfernt ist.
10. Garantieverschluß zur Verwendung an einem mit einer Öffnung versehenen Behälter, gekennzeichnet durch
einen Verschlußkörper mit einer im wesentlichen ebenen Oberseite mit einem ringförmigen Flanschteil, das eine zentrale Öffnung umgibt und von dem ein zylindrisches Randteil wegragt, an dem ein Gewinde ausgebildet ist, mit dem der Verschluß auf ein an dem Behälter ausgebildetes komplementäres Gewinde aufschraubbar ist,
einen transparenten Einsatz aus elastisch nachgiebigem weichem Kunststoff mit einem scheibenförmigen Teil und einem von diesem wegragenden rohrförmigen Ansatz, an dessen freiem Ende ein nach außen ragender Haltewulst ausgebildet ist, wobei der Einsatz sich durch Einführen des rohrförmigen Ansatzes in die genannte Öffnung und dadurch, daß der Wulst mit dem ring­ förmigen Flanschteil eine Schnappverbindung eingeht, mit dem Verschlußkörper zusammenfügen läßt,
ein Dichtungselement zum Verschließen der Behälteröffnung, das in dem zylindrischen Randteil mit der Unterseite des scheibenförmigen Teils des Einsatzes in Berührung steht und das durch die genannte Öffnung und den Einsatz ständig sicht­ bar ist,
sowie Mittel zur Fixierung des Dichtungselements an dem Behälter,
wobei der Einsatz zum Wiederabdichten der Behälteröffnung dient, wenn das Dichtungselement von dieser entfernt wurde.
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