DE19637000C1 - Putzgerät mit Auswringvorrichtung - Google Patents
Putzgerät mit AuswringvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Putzgerät mit einem Gerätestiel,
der an einem Mopkopf mit einem aus saugfähigem Material
bestehenden Putzmop verbunden ist, und mit einer Auswringvor
richtung für den Putzmop, wobei der Putzmop einerseits mit
dem Mopkopf und andererseits mit einem Mophalter verbunden
ist, der an einem am Gerätestiel längsverschiebbaren und
verdrehbaren Auswringteil angebracht ist, wobei das
Auswringteil eine teleskopartig im Gerätestiel verschiebbare
und verdrehbare Innenstange aufweist, die an ihrem unteren
Ende mit dem aus dem Mopkopf nach unten ausfahrbaren
Mophalter und ihrem oberen Ende mit einem Auswringgriff
verbunden ist.
Derartige Putzgeräte, die auch als Wischmop bezeichnet
werden, dienen zum feuchten Aufwischen von Fußböden und
anderen feucht zu putzenden Flächen. Wenn der Putzmop Schmutz
aufgenommen hat, wird er in einen Behälter mit Putzwasser
eingetaucht und ausgewaschen. Vor der erneuten Benutzung ist
es erforderlich, den Putzmop so stark auszuwringen, daß der
größte Teil des darin aufgesaugten Putzwassers entfernt wird
und der Putzmop nur noch die für den nachfolgenden Putzvor
gang erwünschte Feuchtigkeit enthält.
Es ist bekannt (DE-OS 37 41 900), am Putzgerät eine
Auspreßvorrichtung vorzusehen, mit der der Putzmop ausgepreßt
wird. Hierzu sind Preßwalzen erforderlich, durch die der
Putzmop hindurchgezogen wird. Der hierfür erforderliche
Geräteaufwand ist verhältnismäßig hoch und trägt zu einer
wesentlichen Vergrößerung des Gerätegewichts bei. Diese mit
einem breiten Putzmop versehenen Putzgeräte haben aber den
Vorteil, daß damit einerseits eine breitere Fläche mit
wenigen Wischvorgängen gewischt werden kann und daß
andererseits eine gute Führung des Putzmops auch im Bereich
von Ecken ermöglicht wird.
Rotationssymmetrisch ausgeführte Putzgeräte haben demgegen
über den Vorteil, daß zum Entfernen des überschüssigen
Wassers aus dem Putzmop kein Preßvorgang erforderlich ist,
sondern daß hierfür ein Auswringen, d. h. ein Verdrehen des
Putzmops ausreicht, das mit wesentlich geringerem Geräteauf
wand ausgeführt werden kann. Der Nachteil solcher rotations
symmetrischer Putzgeräte besteht aber darin, daß sie eine
kleinere Arbeitsfläche haben und daß ein Andrücken an den
Boden nur in der Mitte und nicht mit einer größeren
Andruckfläche erfolgt, während das umgebende lose Mopmaterial
nicht angedrückt werden kann. Dies ist vor allem bei
Treppenstufen und Absätzen nachteilig.
Bei bekannten rotationssymmetrischen Putzgeräten ist der
Putzmop einerseits mit dem Mopkopf und andererseits mit einem
Mophalter verbunden, die gegeneinander verdreht werden
können, um den Putzmop auszuwringen. Da für das Auswringen
mehrere Umdrehungen benötigt werden, muß der Benutzer mit der
Hand mehrfach umgreifen, um die gewünschte Relativverdrehung
zwischen dem Mopkopf und dem Mophalter zu erreichen. Dies
bedingt einen erheblichen Arbeitsaufwand bei jedem Auswring
vorgang.
Bei einem bekannten Putzgerät der eingangs genannten Gattung
(DE-GM 93 20 060), wird eine Längsverschiebebewegung des
Auswringteils über eine gewendelte Führung in eine Drehbewe
gung für den Auswringvorgang umgesetzt. Hierfür ist ein
verhältnismäßig langer Längsverschiebeweg erforderlich, um
die gewünschte Anzahl von Umdrehungen zu erreichen. Außerdem
weist dieses Gerät ebenfalls die vorher beschriebenen
Nachteile rotationssymmetrischer Putzgeräte auf.
Um bei rotationssymmetrischen Putzgeräten eine ausreichende
Masse des Putzmops zu erreichen, muß der Putzmop verhältnis
mäßig lang ausgeführt werden. Je länger der Putzmop ist,
desto größer ist die Anzahl von Umdrehungen, die erforderlich
sind, um einen Auswringvorgang zu erreichen.
Bei einem anderen bekannten, im wesentlichen rotationssymme
trischen Putzgerät (AT-PS 169 846) ist ein sackartiges
Putztuch an seinem oberen Rand mit einem tellerförmigen
Träger verbunden, der an einem hohlen Gerätestiel angebracht
ist. Eine darin verschiebbare und verdrehbare Innenstange ist
an ihrem unteren Ende mit dem Putztuch verbunden und dient
zum Auswringen des Putztuchs. Auch hier liegen die beschriebe
nen Nachteile rotationssymmetrischer Putzgeräte vor.
Bei einem bekannten Putzgerät (DE-GM 19 08 705) ist ein
breites, flaches Putztuch mit seinen beiden Enden an einem
Quersteg befestigt, der am unteren Ende eines Gerätestiels
angebracht ist. Zugleich ist am unteren Ende des Gerätestiels
eine Bürste angebracht. Im Gerätestiel ist eine an ihrem
oberen Ende mit einem Auswringgriff verbundene Innenstange
verschiebbar und verdrehbar aufgenommen, die an ihrem unteren
Ende mit einer im Inneren des Putztuchs liegenden Querstange
verbunden ist. Durch Ausfahren und Verdrehen der Innenstange
wird das Putztuch um den ausgefahrenen Ausschnitt der
Innenstange gewickelt, um es auszuwringen. Das Putztuch ist
an seinem oberen und seinem unteren Ende gleich breit. Die
Querstange an der ausfahrbaren Innenstange dient nicht zur
Führung und zum Andrücken des Putztuchs beim Putzvorgang. Das
Gerät ist nicht für die Verwendung von aus Streifen oder
Fäden bestehenden Putzmops geeignet, weil diese beim
Auswringvorgang nach beiden Seiten von den Enden der
Querstange abrutschen würden. Auch bei der Verwendung eines
Putztuchs besteht die Gefahr, daß sich das Putztuch seitlich
über eines der beiden Enden der Querstange hinaus verschiebt
und dadurch nicht ausreichend ausgewrungen werden kann.
Außerdem kann das Putztuch beim Auswringvorgang dann seitlich
abgleiten oder eine seitliche Verbiegung der Innenstange
bewirken.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Putzgerät der
eingangs genannten Gattung so auszubilden, daß es einerseits
die Verwendung eines breiten Putzmops gestattet, andererseits
aber ein leichtes und einfaches Auswringen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Putzmop in Form einer endlosen breiten Schlaufe um einen sich
über die Breite des Mopkopfes erstreckenden Quersteg und um
eine Querstange des Mophalters gelegt ist, die mit einer im
wesentlichen parallel dazu angeordneten Frontstange einen
geschlossenen länglichen horizontalen Bügel bildet, wobei der
Putzmop auf der Querstange gegenüber dem Mopkopf wesentlich
verbreitert ist.
Der Putzmop kann in der jeweils gewünschten Breite ausgeführt
werden, wobei der Mopkopf schmal ist und die Länge der
Querstange des Mophalters für die größtmögliche Breite des
Putzmops bestimmend ist. Das Entfernen des aufgenommenen
Putzwassers nach dem Ausspülen des Putzmops geschieht in
einfacher Weise dadurch, daß der Mophalter nach unten von dem
Mopkopf weggefahren wird, um den Putzmop zu straffen. Sodann
wird der Mophalter relativ zu dem Mopkopf verdreht, um den
Putzmop auszuwringen. Die Streckung des Putzmops durch
Ausfahren des Mophalters bewirkt, daß der Putzmop zu Beginn
des Auswringvorgangs in seiner breiten Anordnung gehalten
wird. Dies führt dazu, daß der anschließende Auswringvorgang
mit einer verhältnismäßig geringen Relativverdrehung zwischen
dem Mopkopf und dem Mophalter zu einer guten Auspreßwirkung
führt. Die Handhabung des Putzgeräts beim Putzvorgang erfolgt
im wesentlichen über die Innenstange und den damit verbunde
nen Auswringgriff.
Der Putzmop kann in herkömmlicher Weise aus einzelnen
Schnüren oder Streifen bestehen. Statt dessen kann er auch von
einem plissierten Wischtuch gebildet werden.
Der horizontale Bügel des Mophalters dient zugleich dazu, den
Putzmop auf den Boden zu drücken, wenn dies für den
Putzvorgang erforderlich oder erwünscht ist.
Vorzugsweise ist der Mophalter in seiner oberen Stellung im
Mopkopf in einer vorgegebenen Drehstellung festlegbar, in der
der Quersteg und die Querstange parallel zueinander
verlaufen. Dadurch wird sichergestellt, daß der Mopkopf und
der Mophalter während der Handhabung des Putzgeräts eine
Einheit bilden.
Als besonders zweckmäßig hat es sich erwiesen, die Frontstan
ge des Bügel mit einer nach unten gerichteten Bürste zu
versehen. Beim Wischen mit dem Putzmop dient die Bürste dazu,
den Putzmop gegen den Boden zu drücken. Wenn hartnäckige
Verunreinigungen beseitigt werden sollen, wird der Mophalter
so aus dem Mopkopf nach unten ausgefahren, daß sich der
Putzmop vom Mophalter nach oben erstreckt, so daß die Bürste
freiliegt und unmittelbar für einen Bürstvorgang benutzt
werden kann. Ein solcher Bürstvorgang kann auch ausgeführt
werden, wenn sich der Mophalter in seiner Stellung unmittel
bar unter dem Mopkopf befindet, indem der dann frei
herabhängende Putzmop nach hinten geschwenkt wird, so daß die
Bürste den Boden unmittelbar berühren kann.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung näher
erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigt:
Fig. 1 ein Putzgerät in seiner für den Wischvorgang
vorbereiteten Stellung, teilweise im Längsschnitt,
Fig. 2 das Putzgerät nach Fig. 1 in einer vergrößerten
Teildarstellung während des Wischvorgangs,
Fig. 3 das Wischgerät nach Fig. 1 mit ausgefahrenem Mophalter
und gestrecktem Wischmop vor dem Auswringen,
Fig. 4 das Wischgerät nach Fig. 3 während des Auswringvor
gangs,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 1,
Fig. 6 eine abgewandelte Ausführungsform eines Wischgeräts
ohne Bürste in einer Stellung entsprechend der Fig. 1 in
einem Teilschnitt,
Fig. 7 das Wischgerät nach Fig. 6 in seiner Wischstellung und
Fig. 8 einen Schnitt längs der Linie VIII-VIII in Fig. 6.
Das in den Fig. 1-5 dargestellte Wischgerät weist einen als
Rohr ausgeführten Gerätestiel 1 auf, der mit einem Mopkopf 2
verbunden ist. Der Mopkopf 2 ist ein an seiner Unterseite
offenes Gehäuse, in dem sich ein Quersteg 3 zwischen zwei
seitlichen Gehäusewangen 4 erstreckt. Ein Putzmop 5 besteht
aus einem Bündel von Fäden aus saugfähigem Material und ist
in Form einer endlosen Schlaufe um den Quersteg 3 gelegt,
wobei die Breite des Putzmops 5 in diesem Bereich durch den
Abstand der Gehäusewangen 4 bestimmt wird.
Im Gerätestiel 1 ist eine Innenstange 6 längsverschiebbar
geführt, die an ihrem oberen, aus dem Gerätestiel 1
herausragenden Ende einen Auswringgriff 7 trägt. Ein weiterer
Griff 8 ist mit dem Gerätestiel 1 verbunden.
Die Innenstange 6 erstreckt sich nach unten durch den Mopkopf
2 und durch dessen Quersteg 3 und ist an ihrem unteren Ende
mit einer Querstange 9 verbunden, die in der in Fig. 1
gezeigten Ausgangsstellung unmittelbar unter und parallel zu
dem Quersteg 3 angeordnet ist. Die Querstange 9 liegt daher
ebenso wie der Quersteg 3 innerhalb der endlosen Schlaufe des
Putzmops 5.
Wie in Fig. 5 besonders deutlich dargestellt (der Putzmop 5
ist dabei weggelassen), ist die Querstange 9 mit einer im
wesentlichen parallel dazu angeordneten Frontstange 10 zu
einem geschlossenen länglichen Bügel 11 verbunden, durch
dessen Bügelöffnung 12 sich die eine Hälfte des Putzmops
erstreckt.
Die Frontstange 10 des Bügels 11 trägt an ihrer Unterseite
eine Bürste 13 mit nach unten ragenden Borsten.
Auf der Innenstange 6 sind im Abstand zueinander ein unterer
Rastwulst 14 und ein oberer Rastwulst 15 angeordnet. Ein nach
innen vorspringender Rand 16 am oberen Ende des Gerätestiels
1 rastet in der in Fig. 1 gezeigten oberen Endstellung der
Innenstange 6 unter dem unteren Rastwulst 4 ein. In der in
Fig. 3 gezeigten unteren Endstellung der Innenstange 6
(jeweils bezogen auf den Gerätestiel 1 und den Mopkopf 2)
rastet der Rand 16 über dem oberen Rastwulst 15 ein.
Um den Mopkopf 2 in der in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Arbeitsstellung unverdrehbar gegenüber dem einen Mophalter 17
am unteren Ende der Innenstange 6 bildenden Bügel 11 zu
halten, greift ein vorderes Ende 18 des Mopkopfs 2 in eine
entsprechende Ausnehmung 19 an der Oberseite der Frontstange
10 des Mophalters 17.
In dieser Stellung hängt der Putzmop 5 frei vom Mopkopf 2
nach unten, wie in Fig. 1 gezeigt. Der Mop kann so in einen
Behälter mit Putzwasser eingetaucht und ausgewaschen werden.
Sodann wird der Mopkopf 2 über den Behälter angehoben und der
Auswringgriff 7 wird gegenüber dem Griff 8 nach unten
verschoben, so daß der nach unten aus dem Mopkopf 2
aus fahrende Mophalter 17 durch seine Querstange 9 den Putzmop
5 strafft, wie in Fig. 3 gezeigt. Der Putzmop 5 nimmt dabei
in seinem unteren Bereich eine Breite ein, die wesentlich
größer ist als die Breite des Mopkopfes 2.
In dieser Stellung wird der Auswringgriff 7 gegenüber dem
Griff 8 verdreht, so daß der Putzmop 5 zwischen dem Quersteg
3 des Mopkopfes 2 und der Querstange 9 des Mophalters 17
verdreht und dabei ausgewrungen wird, wie in Fig. 4 gezeigt.
Durch das Verdrehen des Putzmops 5 verkürzt sich zugleich der
Abstand zwischen dem Quersteg 3 und der Querstange 9.
Nach Beendigung des Auswringvorgangs wird durch Verdrehen und
Verschieben des Auswringgriffs 7 wieder der in Fig. 3
gezeigte Zustand hergestellt. Sodann wird der Auswringgriff 7
nach oben bzw. der Griff 8 nach unten verschoben, bis der
Mophalter 7 seine Stellung unmittelbar unter dem Mopkopf 2
einnimmt. Diese Stellung entspricht der in Fig. 1 gezeigten
Stellung. Der feuchte, aber von überschüssigem Putzwasser
befreite Putzmop 5 wird dann auf den zu reinigenden Boden 20
gelegt und mit der Bürste 13 angedrückt, wie in Fig. 2
gezeigt ist, um den Boden 20 feucht aufzuwischen. Anschlie
ßend wird der beschriebene Vorgang jeweils wiederholt.
Das Einrasten des Randes 16 am oberen Rastwulst 15 in der in
Fig. 3 gezeigten Stellung dient dazu, den nach oben
gestrafften Putzmop 5 von der Bürste 13 fernzuhalten, so daß
die Bürste 13 für intensive Reinigungsvorgänge eingesetzt
werden kann. Ein unterhalb des unteren Rastwulstes 14
angeordneter Wulst 21 von größerem Durchmesser dient dazu,
die Innenstange 6 innerhalb des Griffstiels 1 zu führen.
Die durch die Querstange 9 bewirkte geordnete Verbreiterung
des Putzmops 5 bewirkt nach dem Auswringvorgang, daß ein
ausreichend breiter Putzmop für den Wischvorgang zur
Verfügung steht, wobei eine gute Führung des Putzmops 5 auch
an schwer zugänglichen Stellen, beispielsweise an Ecken,
gewährleistet ist. Diese breite Entfaltung des Putzmops 5 in
seinem unteren Bereich bewirkt zugleich, daß beim Auswring
vorgang mit einer nur verhältnismäßig geringen Relativverdre
hung zwischen dem Quersteg 3 und der Querstange 9 rasch eine
wesentliche Auswringwirkung erzielt wird.
Das in den Fig. 6-8 dargestellte abgewandelte Ausführungsbei
spiel unterscheidet sich von dem Ausführungsbeispiel nach den
Fig. 1-5 nur dadurch, daß die Bürste 13 an der Frontstange 10
des Mophalters 17 weggelassen wurde. Auch hierbei bewirkt der
geschlossene Bügel 11, daß der Putzmop 5 beim Auswringen und
beim Wischvorgang geordnet bleibt und sich in der vorgegebe
nen Breite entfaltet.
Zugleich dient der Bügel 11 dazu, den Putzmop 5 gegen den
Boden 20 zu drücken, wie in Fig. 7 angedeutet ist. Der Bügel
11 kann beispielsweise geriffelt sein, um beim Wischvorgang
eine bessere Verbindung zum Putzmop 5 zu erhalten.
Claims (5)
1. Putzgerät mit einem Gerätestiel, der an einem Mopkopf mit
einem aus saugfähigem Material bestehenden Putzmop verbunden
ist, und mit einer Auswringvorrichtung für den Putzmop, wobei
der Putzmop einerseits mit dem Mopkopf und andererseits mit
einem Mophalter verbunden ist, der an einem am Gerätestiel
längsverschiebbaren und verdrehbaren Auswringteil angebracht
ist, wobei das Auswringteil eine teleskopartig im Gerätestiel
verschiebbare und verdrehbare Innenstange aufweist, die an
ihrem unteren Ende mit dem aus dem Mopkopf nach unten
ausfahrbaren Mophalter und an ihrem oberen Ende mit einem
Auswringgriff verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Putzmop (5) in Form einer endlosen breiten Schlaufe um einen
sich über die Breite des Mopkopfes (2) erstreckenden Quersteg
(3) und um eine Querstange (9) des Mophalters (17) gelegt
ist, die mit einer im wesentlichen parallel dazu angeordneten
Frontstange (10) einen geschlossenen länglichen horizontalen
Bügel (11) bildet, wobei der Putzmop (5) auf der Querstange
(9) gegenüber dem Mopkopf (2) wesentlich verbreitert ist.
2. Putzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mophalter (17) mittels einer Rastvorrichtung (15, 16) in
seiner oberen Stellung gehalten wird.
3. Putzgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rastvorrichtung eine zwischen dem Gerätestiel (1) und der
Innenstange (6) wirkende Verrastung (15, 16) aufweist.
4. Putzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Mophalter (17) in seiner oberen Stellung im Mopkopf (2) in
einer vorgegebenen Drehstellung festlegbar ist, in der der
Quersteg (3) und die Querstange (9) parallel zueinander
verlaufen.
5. Putzgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Frontstange (10) des Bügels (11) des Mophalters (17) eine
nach unten gerichtete Bürste (13) trägt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19637000C1 (de) |
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1996
- 1996-09-12 DE DE1996137000 patent/DE19637000C1/de not_active Expired - Fee Related
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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Owner name: FA. CARL FREUDENBERG, 69469 WEINHEIM, DE |
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Free format text: HIRSE, GERNOT, 65934 FRANKFURT, DE |
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