-
Die Erfindung betrifft ein Feuchtboden-Wischgerät mit einem
Wischmop, der mit seinem Mopkopf am Ende eines Wischerstiels angebracht
ist und mehrere aus saugfähigem
Material bestehende Wischstreifen aufweist, und mit einer entlang
dem Wischerstiel bis über
den Wischmop verschiebbaren und drehbaren Auswringhülse, die
nach innen vorspringende Längsrippen
aufweist.
-
Feuchtboden-Wischgeräte mit einem
Wischmop, der aus saugfähigem
Material bestehende Wischstreifen oder Fransen aufweist, sind in
unterschiedlichen Ausführungsformen
auf dem Markt. Diese Wischgeräte
sind verhältnismäßig leicht
und deshalb auch für
den Hausgebrauch geeignet. Das Auswringen des Wischmops kann dadurch
erfolgen, daß der
Wischmop in einen Siebkelch gedrückt
und dabei gedreht wird. Der Siebkelch ist am Rand eines Putzeimers
oder eines sonstigen Wasserbehälters
aufgesetzt. Die Handhabung erfordert einige Geschicklichkeit, zumal
dabei die Gefahr besteht, daß der
Putzeimer umkippt, wenn das Putzgerät unsachgemäß ausgedrückt wird. Rundmops haben jedoch
den Nachteil, daß sie
am Boden nicht gezielt führbar
sind. Unter dem Kopfabschnitt des Rundmops wird eine angenähert runde
Anpreßfläche gebildet,
in der eine erhöhte
Anpreßkraft
ausgeübt
werden kann. Die in dem umgebenden Bereich auf dem Boden liegenden Streifen,
Fäden od.
dgl. bilden jedoch eine undefinierte Masse, die nicht gesteuert
bewegt werden kann. Rundmops können
zwar in einfacher Weise in auf Eimer aufgesetzten Siebkörben oder
in hebelbetätigten Pressen
ausgepreßt
werden; sie ermöglichen
aber keine genau gesteuerte Bewegung auf dem Boden, insbesondere
in Ecken, Engstellen, auf Treppen und an anderen, schwer zugänglichen
Stellen. Wischmops mit länglicher
Grundrißgestalt
sind hinsichtlich ihrer Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt, insbesondere
auch auf Treppen; für
das Auspressen ist ein erhöhter
Aufwand erforderlich.
-
Eine andere Möglichkeit des Auswringens des
Wischmops wird dadurch geschaffen, daß auf dem Wischerstiel eine
Auswringhülse
verschiebbar und verdrehbar angeordnet ist. Bei einem bekannten Feuchtboden-Wischgerät der eingangs
genannten Gattung (
DE
36 07 121 A1 ) ist der Wischmop mit sternförmig angeordneten
Wischstreifen bestückt. Die
verschiebbare und verdrehbare Auswringhülse weist in ihrem vorderen
Bereich mindestens drei nach innen vorspringende, gleichmäßig am Umfang verteilte
Längsrippen
auf. Wenn der Wischmop durch Verschieben der Auswringhülse in die
Auswringhülse hineingezogen
wird, erfassen die nach innen vorspringenden Längsrippen den unteren Abschnitte des
Wischmops. Durch Verdrehen der Auswringhülse wird der Wischmop ausgewrungen.
-
Die sternförmige Anordnung der Wischstreifen
führt dazu,
daß zur
Bildung des Wischmops eine verhältnismäßig große Menge
an saugfähigem
Material erforderlich ist, um eine ausreichende Wischwirkung in
der jeweils vorgesehenen Wischbreite zu erreichen. Diese große Menge
an saugfähigem
Material muß vor
dem Auswringvorgang in die Auswringhülse eingeführt werden. Hierzu ist eine
verhältnismäßig hohe
Kraft erforderlich; das Auswringergebnis ist oftmals nicht befriedigend,
weil die Längsrippen
den Wischmop nicht mehr ausreichend fest ergreifen, wenn dieser
einen Teil des darin aufgenommenen Wassers abgegeben hat und sich
sein Volumen dadurch wesentlich verringert hat.
-
Die häufig verwendeten, allgemein
als "Spaghetti"-Mops" bezeichneten Wischmops mit als Bündel herabhängenden,
verhältnismäßig langen
Fäden können in
der Praxis wegen ihrer Länge
nur mit Schleuderbewegungen über
die zu reinigende Bodenfläche
geführt
werden. Dadurch lassen sich zwar große, freie Bodenflächen schnell
wischen; die Handhabung ist aber anstrengend und unergonomisch.
Außerdem
kann der Wischmop nicht oder nur unzureichend in enge Bereiche und
Ecken geführt werden.
Diese Wischmops können
nur in Pressen zwischen Preßplatten
ausgepreßt
werden und werden ganz überwiegend
nur im gewerblichen Bereich eingesetzt.
-
Aufgabe der Erfindung ist es daher,
ein Feuchtboden-Wischgerät der eingangs
genannten Gattung so auszubilden, daß unter Beibehaltung der gewünschten
Wischwirkung eine Erleichterung und Verbesserung des Auswringvorgangs
erreicht wird.
-
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
daß sich
die Wischstreifen nur in zwei im wesentlichen entgegengesetzten
Richtungen vom Mopkopf wegerstrecken und daß die Auswringhülse zwei
einander diametral gegenüberliegende
Längsrippen
aufweist.
-
Im Gegensatz zu der bekannten runden,
d.h. drehsymmetrischen Ausführung
des Wischmops ergibt die Anordnung der Wischstreifen in nur zwei
entgegengesetzten Richtungen eine längliche Grundrißform des
Wischmops, wenn er auf die zu reinigende Bodenfläche abgesetzt wurde. Diese
längliche Grundrißform führt dazu,
daß das
Wischgerät ähnlich wie
ein Schrubber gehandhabt werden kann, d.h. es wird im wesentlichen
quer zu seiner Längserstreckung über den
Boden bewegt. Bei geringerem Bedarf an Mopmaterial wird dabei eine
gleiche oder sogar verbesserte Wischwirkung erzielt. Durch mehrere hintereinanderliegende,
an den Boden andrückbare Längskanten
der Wischstreifen wird eine verbesserte Reinigungswirkung erzielt.
Die geringere Menge an Mopmaterial wirkt sich insbesondere günstig beim Auswringvorgang
aus, weil weniger nasses saugfähiges
Material in die Auswringhülse
aufgenommen werden muß.
Die nach innen vorspringenden Längsrippen
der Auswringhülse
liegen dabei beiderseits des Mopkopfs und behindern die Aufnahme
der aus saugfähigem
Material bestehenden Wischstreifen in der Auswringhülse nicht,
denn die Wischstreifen werden in diejenigen beiden, einander gegenüberliegenden
Bereiche der Auswringhülse
hineingezogen, die nicht durch vorspringende Längsrippen eingeschnürt sind.
Bei einer Verdrehung der Auswringhülse werden die Wischstreifen
des Wischmops besonders wirksam von den vorspringenden Längsrippen
erfaßt,
so daß ein
gründlicher
Auswringvorgang durchgeführt
werden kann.
-
Die längliche Grundrißform des
Wischmops ermöglicht
eine bessere Anpassung an die zu reinigenden Flächen an Schmalstellen und insbesondere an
Treppen, wobei eine Anpassung der wirksamen Wischkopflänge an übliche Stufenbreiten
zweckmäßig ist.
Die Handhabung ist ergonomisch besonders günstig; der Wischmop wird ähnlich wie
ein Schrubber gehandhabt, wobei die Verformbarkeit der Wischstreifen
eine zusätzliche
Gelenkwirkung ergibt. Die aufeinanderliegenden mehreren Wischstreifen
ergeben aber auch eine gewisse Steifheit, so daß der Wischmop ähnlich wie
ein Plattenmop über
den Boden geführt
werden kann.
-
Da sich die Wischstreifen des Wischmops
in den beiden entgegengesetzten Vorzugsrichtungen erstrecken, wird
die Auswringhülse
beim Überschieben über den
Wischmop selbsttätig
so zentriert, daß die
Längsrippen
ihre günstigste,
d.h. den geringsten Widerstand ausübende Lage einnehmen.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, daß die
den Wischmop bildenden Wischstreifen im Bereich des Mopkopfs eine
beidseitige Einschnürung
aufweisen. Dadurch wird in diesen beiden einander gegenüberliegenden Bereichen
noch mehr Platz für
die vorspringenden Längsrippen
geschaffen. Diese Längsrippen
können deshalb
verhältnismäßig weit
in das Innere der Auswringhülse
vorspringen, ohne daß dadurch
beim Überschieben
der Auswringhülse über den
Wischmop ein wesentlich erhöhter
Widerstand verursacht wird.
-
Vorzugsweise sind mehrere den Wischmop bildenden
Wischstreifen in einem Bereich von höchstens 20° um die Längsachse des Wischerstiels
gegeneinander verdreht. Dadurch ist zwar eine ausreichende Auffächerung
der Wischstreifen in den beiden einander entgegengesetzten Richtungen
gewährleistet,
ohne jedoch eine spürbare
seitliche Vergrößerung im
Wischmopbereich zu verursachen.
-
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
-
Die Erfindung wird nachfolgend an
einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert, das
in der Zeichnung dargestellt ist.
-
Es zeigt:
-
1 eine
Feuchtboden-Wischgerät
mit Auswringhülse
in einer Seitenansicht,
-
2 einen
vergrößerten Schnitt
längs der Linie
II-II in 1,
-
3 in
einem vergrößerten Teil-Längsschnitt
die Auswringhülse
des Feuchtboden-Wischgeräts
nach 1,
-
4 in
einer Draufsicht eine abgewandelte Ausführungsform eines Wischstreifens,
-
5 und 6 Querschnittdarstellungen
abgewandelter Ausführungen
der Auswringhülse
und
-
7 einen
Teil-Längsschnitt
einer weiteren abgewandelten Ausführung der Auswringhülse.
-
Das in 1 in
einer Gesamtansicht dargestellte Feuchtboden-Wischgerät weist
einen Wischerstiel 1 auf, an dessen vorderem Ende ein Wischmop 2 mit
seinem Mopkopf 3 befestigt ist.
-
Eine Auswringhülse 4, deren Einzelheiten
in den 2 und 3 dargestellt sind, ist entlang
dem Wischerstiel 1 verschiebbar
und verdrehbar. Ein oberer Abschnitt der Auswringhülse 4 bildet
eine an der Außenseite
beispielsweise geriefte Griffhülse 4a,
die die Handhabung der Auswringhülse 4 erleichtert.
Ein ebenfalls vorzugsweise geriefter Griff 5 ist auf dem Wischerstiel 1 angebracht
und begrenzt zugleich die Verschiebung der Auswringhülse nach
hinten.
-
Der Wischmop 2 besteht aus
mehreren Wischstreifen 6 aus saugfähigem, textilem Material. Die
beiden entgegengesetzten Enden jedes Wischstreifens 6 sind
beim dargestellten Ausführungsbeispiel
längs geschlitzt
und mit gleichbleibender Breite ausgeführt. Stattdessen können die
Enden der Wischstreifen 6 auch nach außen verjüngt ausgeführt sein.
-
Mehrere Wischstreifen 6 sind
zur Bildung des Wischmops 2 am Mopkopf 3 zusammengefaßt und mit
dem vorderen Ende des Wischerstiels 1 verbunden. Wie man
aus 2 erkennt, sind
die den Wischmop 2 bildenden Wischstreifen 6 teilweise
gegeneinander um die Längsachse
des Wischerstiels 1 gegeneinander verdreht, und zwar in
einem Winkelbereich von höchstens
etwa 20°.
-
Die Auswringhülse 4 weist zwei einander
diametral gegenüberliegende,
nach innen vorspringende Längsrippen 7 auf,
deren Rippenhöhe
sich vom vorderen Ende der Auswringhülse 4 nach hinten
verringert, wie man aus 3 erkennt.
-
Zu Beginn des Auswringvorgangs wird
die Auswringhülse 4 nach
vorn über
den Wischmop 2 verschoben. Infolge der länglichen
Grundrißform
des Wischmops 2, die durch die Anordnung der Wischstreifen 6 in
zwei entgegengesetzten Richtungen verursacht wird, richtet sich
die Auswringhülse 4 dabei
in der in 2 gezeigten
Weise aus, wobei die beiden Längsrippen 7 beiderseits
des Mopkopfes 3 zur Anlage kommen. Nachdem die Auswringhülse 4 vollständig über den
Wischmop 2 geschoben wurde, wird sie verdreht, wobei der
Wischmop 2 ausgewrungen wird.
-
In 4 ist
gezeigt, daß die
den Wischmop 2 bildenden Wischstreifen 6 in ihrer
Mitte, in der sie zum Mopkopf 3 zusammengefaßt werden,
eine beidseitige Einschnürung 8 aufweisen
können.
Dadurch wird das beschriebene Überschieben
der Längsrippen 7 über den
Wischmop noch erleichtert.
-
Während
die Auswringhülse 4 nach 1 – 3 im Querschnitt rund ist, ist in den 5 und 6 eine Auswringhülse 4' gezeigt, die
im Querschnitt eine Ellipse bildet. Die beiden Längsrippen 7 springen
von den beiden stark gekrümmten
Scheiteln der Ellipse vor. In 6 ist
gezeigt, daß zwei
zusätzliche
flachere Längsrippen 7a von
den beiden schwach gekrümmten
Scheiteln der Ellipse vorspringen.
-
7 zeigt
eine Auswringhülse 4,
bei der die Längsrippen
jeweils aus in Längsrichtung
der Auswringhülse 4 stufenartig
aufeinanderfolgenden Rippenabschnitten 7b bestehen. Die
sich ebenso wie die Längsrippen 7 in 3 keilförmig nach oben verjüngenden
Rippenabschnitte 7b haben auch hier im wesentlichen achsparallel
verlaufende Rippeninnenkanten 7c. Aufeinanderfolgende Rippenabschnitte 7a bilden
am Übergang
jeweils eine Stufe 7d.