DE19646159A1 - Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen - Google Patents
Vorrichtung zum Stanzen von ÖffnungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen mit einer
Werkstückaufnahme, in die ein Werkstück einführbar ist mit zwei
gegeneinander wirkenden Stanzelementen, wobei eines der beiden
Stanzelemente einen als Matrize ausgebildeten Lochstempel umfaßt, welche
Stanzelemente an den in die Aufnahme eingeführten Werkstückabschnitt über
eine Hebelanordnung zur Anlage bringbar und zum Ausstanzen der Öffnung
angeordnet sind.
Derartige Vorrichtungen sind hinlänglich bekannt und werden, wenn sie
handbetätigt sind, als Lochzangen bezeichnet. Solche Lochzangen bestehen
aus zwei scherenartig aneinander angelenkten Hebelarmen, an deren einen
Ende die Stanzelemente angeordnet sind. Als Matrize ist üblicherweise ein
Lochstempel vorgesehen, der auf einem Matrizenrad angeordnet ist. Auf dem
Matrizenrad sind üblicherweise Lochstempel unterschiedlicher Ausführung
bzw. unterschiedlicher Größe vorgesehen, wobei der jeweils gewünschte
Lochstempel durch Drehen des Matrizenrades auswählbar ist. Als Patrize dient
ein amboßartiges Gegenstück, gegen welches die Matrize zur Erstellung der
Stanzung wirkt. Die beiden anderen Enden der Hebelarme sind als Griffe
ausgebildet, so daß durch aufeinander Zubewegen bzw. Zusammendrücken
der Griffe wie bei einer Zange die Matrize und die Patrize aufeinander
zubewegt werden.
Zwischen der Matrize und der Patrize befindet sich bei geöffneter Lochzange
eine Werkstückaufnahme, in welche das zu stanzende Werkstück eingeführt
werden kann.
Durch die zangenartige Ausbildung einer solchen Lochzange und durch die
manuelle Betätigung ist diese in ihrer Dimensionierung den Anforderungen
entsprechend klein ausgestaltbar. Nachteilig ist jedoch, daß mit einer solchen
Zange nur relativ weiche und dünne Materialen verarbeitbar sind.
Sollen dagegen in dickere oder härtere Werkstücke, beispielsweise Bleche,
Öffnungen durch Stanzen eingebracht werden, so werden dazu motorisch
oder hydraulisch getriebene Stanzmaschinen verwendet. Auch wenn mit
solchen Vorrichtungen härtere Materialien mit einer Stärke von mehreren
Millimetern stanzbar sind, so es ein mobiler Einsatz und eine Verwendung
einer solchen Stanzmaschine als Werkzeug nicht ohne weiteres möglich.
Problematisch stellt sich daher beispielsweise das Einbringen von Öffnungen in
Kabelkanäle, die aus mehreren Einzelkanälen bestehen und durch Mittelstege
voneinander getrennt sind, dar. Es besteht nämlich das Bedürfnis, die
einzelnen Kanäle an bestimmten Stellen nach der erfolgten Montage des
Kabelkanales mittels Öffnungen zu verbinden, damit Kabel aus dem einen
Kanal in den anderen durchgezogen werden können. Üblicherweise sind
derartige Kabelkanäle aus Kunststoff oder aus Blech gefertigt so daß sich ein
Einsatz einer Lochzange zum Einbringen dieser Verbindungsöffnungen
verbietet. Zu diesem Zweck bedient man sich daher eines Winkelbohrers,
wobei dessen Bohrkopf in den einen Kabelkanal eingeführt und auf den die
Kabelkanäle trennenden Profilsteg aufgesetzt wird und wobei durch Bohren
schließlich die Durchbrechung erstellt wird. Es ist jedoch hinlänglich bekannt,
daß dünne biegsame Materialien sich nicht besonders gut zum Bohren eignen.
Ferner besteht insbesondere bei Blechen als Werkstücken nicht die
Möglichkeit, in einem Kabelkanal durch Körnern eine definitive Bestimmung
des eigentlichen Durchbrechungsortes vornehmen zu können.
Ausgehend von diesem diskutiertem Stand der Technik liegt der Erfindung
daher die Aufgabe zu Grunde, Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen
vorzuschlagen, die nicht nur portabel und für einen werkzeugartigen Einsatz
bei einer Montage geeignet ist, sondern mit der auch härtere Materialien mit
einer größeren Materialstärke stanzbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Hebelanordnung mit ihrem einen Ende mit einer maschinell betätigbaren
Spreizvorrichtung im Eingriff steht, so daß die Spreizbewegung über die
Hebelanordnung auf die Stanzelemente übertragbar ist und zu einer
gegeneinander gerichteten Bewegung der eine Matrizenaufnahme und eine
Patrizenaufnahme umfassenden Stanzelemente führt, und deren anderes
Ende mit der Matrizenaufnahme bzw. mit der Patrizenaufnahme im Eingriff
steht, welche Aufnahmen axial miteinander fluchtend angeordnet sind,
wobei die durch die Hebelanordnung auf die Matrizenaufnahme bzw.
Patrizenaufnahme übertragene Bewegung entlang der Längsachse der
fluchtenden Anordnung erfolgt.
Durch Vorsehen einer Hebelanordnung, die zweckmäßiger Weise aus zwei
Hebelarmen besteht, die in einer vorteilhaften Ausgestaltung im mittleren
Bereich zwischen ihren Enden drehbar angelenkt sind und deren eine Enden
mit einer maschinell betätigbaren Spreizvorrichtungen im Eingriff steht, sind
auf die Hebelanordnung und demzufolge auf die Stanzelemente ausreichend
hohe Kräfte anlegbar, die ein Stanzen auch von Metallen mit einer Stärke von
mehreren Millimetern erlauben. Dabei ist vorgesehen, daß die
Spreizvorrichtung entweder motorisch oder hydraulisch betigbar sein kann. Die
Hebelarme sind so angeordnet, daß durch die Spreizbewegung der
Spreizvorrichtung Matrize und Patrize - jeweils zweckmäßiger Weise in einer
Matrizenaufnahme bzw. in einer Patrizenaufnahme angeordnet - aufeinander
zubewegt werden. Durch die fluchtende Anordnung von Matrize und Patrize,
wobei die aufeinander zugerichtete Bewegung dieser beiden Elemente der
Längsachse dieser Anordnung erfolgt, ist gewährleistet, daß auch bei
größeren Materialstärken zufriedenstellende Stanzergebnisse erzielbar sind,
da Patrize und Matrize sich nicht entlang einer Kreisbahn bewegen.
In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, daß als
Spreizvorrichtung ein Konus vorgesehen ist. Das im Durchmesser größere
Ende des Konus ist zweckmäßiger Weise zu den Stanzelementen hinweisend
angeordnet, so daß durch ein Herausziehen Konus aus seiner zwischen den
Hebelarmen angeordneten Position die diesseitige Spreizung der Hebelarme
erfolgt.
In einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß der Spreizkörper einen konischen
Spreizabschnitt und einen im Umfang gleichbleibenden Schaftabschnitt
umfaßt. In dem Schaftabschnitt ist eine längsaxiale Gewindebohrung
eingebracht, in die eine Spindel eingreift, so daß sich durch Eindrehen der
Spindel die Gewindebohrung des Schaftabschnittes der Spreizkörper zur
Spindel hin bewegt. Die Spindel selber ist ortsfest gelagert und stützt sich an
einem Drucklager ab. Das freie Ende der Spindel ist mit der Antriebswelle einer
Motoreneinheit verbunden. Als Motoreneinheit wird bevorzugt ein Akku
betriebenes Bohrwerkzeug verwendet, welches mit dem Gehäuse der
Stanzvorrichtung verbunden ist. Durch Betätigen der Motoreneinheit in die eine
Richtung wird dann die Spreizvorrichtung bewegt, so daß sich die Hebelarme
an ihrem diesseitigen Ende spreizen und der Stanzvorgang ausgeführt werden
kann. Durch Ändern der Drehrichtung der Motoreneinheit werden nach dem
durchgeführten Stanzvorgang die Stanzelemente wieder in ihre Ausgangslage
gebracht. Zu diesem Zweck arbeiten die Hebelarme bei ihrem Spreizvorgang
jeweils gegen eine Druckfeder.
Zur Verringerung der Reibung zwischen den einzelnen Hebelarmen und dem
Spreizkörper weisen diese an ihrem spreizkörperseitigen Ende jeweils eine
Druckrolle auf, die an der Außenseite des Spreizkörpers anliegt.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der konische Abschnitt
des Spreizkörpers zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Verjüngungsgrad
aufweist, wobei an den im Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt der
mit dem größeren Verjüngungswinkel versehene Spreizabschnitt grenzt. Dies
bewirkt, daß in einem ersten Spreizvorgang die Stanzelemente relativ schnell
aufeinander zubewegt werden, was zweckmäßig sein kann, wenn diese erst
zur Anlage an das Werkstück gebracht werden sollen. Erst mit der wirksamen
Spreizung durch den kleineren Verjüngerungswinkel wird dann der eigentliche
Stanzvorgang durchgeführt.
Die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme sind zweckmäßiger Weise
im Querschnitt Doppel-T-förmig ausgebildet. Das mit den Aufnahmen im
Eingriff stehende Ende der Hebelarme ist zwei-lagig vorgesehen, so daß diese
in die Aussparungen der Doppel-T-Form jeweils einer Aufnahme eingreifen
können. Zur Kraftübertragung sind den Enden der Hebelarme jeweils zwei
bolzenartige, einseitig abgeflachte Druckstücke zugeordnet. Der abgeflachte
Bereich des Druckstückes steht in Anlage mit der jeweiligen Aufnahme und
gewährleistet eine flächige Kraftübertragung auf die Stanzelemente.
Die Patrizenaufnahme weist zweckmäßiger Weise einen Durchgangskanal auf,
durch den die ausgestanzten Teile durch Ausstanzen weiterer Stücke
herausgedrückt werden. Es ist somit möglich, in kurzer Zeit eine Vielzahl von
Stanzungen vorzunehmen, ohne daß befürchtet werden muß, daß die
ausgestanzten Elemente nachfolgende Stanzungen behindern würden.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß anstelle einer
Motoreneinheit die Spindel hydraulisch betätigbar ist. Eine solche
Ausgestaltung eignet sich vor allem dann, wenn an die Stanzvorrichtung keine
erhöhten Anforderungen als mobiles Werkzeug gestellt werden. Gegenüber
herkömmlichen Stanzmaschinen, die einen beweglichen, gegen einen
feststehenden Amboß arbeitenden Lochstempel umfassen, bietet eine
hydraulisch betriebene Stanzvorrichtung gemäß der Erfindung den Vorteil, daß
über die aus zwei Hebelarmen bestehende Hebelanordnung die Kräfte
gleichmäßig auf das zu stanzende Werkstück einwirken. Die durch jeden
Hebelarm übertragene Kraft braucht daher nur etwa halb so groß sein, wie bei
der Kraftübertragung mittels eines Hebelarmes bei herkömmlichen
Vorrichtungen.
Weitere Vorteile der Erfindung sind Bestandteil weiterer Unteransprüche sowie
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispieles.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine zum Teil geschnittene Einsicht in eine
Stanzvorrichtung und
Fig. 2 eine zum Teil geschnittene Frontansicht der
Stanzvorrichtung der Fig. 1.
Die in Fig. 1 gezeigte Stanzvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einer
Motoreneinheit 2, einer Spreizvorrichtung 3, einer Hebelanordnung 4 und aus
Stanzelementen 5. Die Speizvorrichtung 3, die Hebelanordnung 4 und die
Stanzelemente 5 sind in einem Gehäuse 6 angeordnet.
Die Spreizvorrichtung 3 umfaßt einen Spreizkörper 7, der einen im
Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt 8 und einen sich zum
Schaftabschnitt 8 hin verjüngenden Spreizabschnitt 9 aufweist. Der
Spreizabschnitt 9 durch Vorsehen von zwei unterschiedlichen
Verjüngungswinkeln 2-fach verjüngt ausgebildet, wobei der Abschnitt 10 mit
dem größeren Verjüngungswinkel an den Schaftabschnitt 8 grenzt. Der
Verjüngungsabschnitt 11 mit dem kleineren Verjüngungswinkel schließt sich
an den Verjüngungsabschnitt 10 an. Durch Herausbewegen des
Spreizkörpers 7 erfolgt dann in Abhängigkeit von dem jeweilig auf die
Hebelanordnung 4 wirkenden Abschnitt 10 oder 11 eine raschere oder weniger
rasche Spreizung.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spreizkörper 7 im
Querschnitt als Vierkant ausgebildet.
In den Schaftabschnitt 8 des Spreizkörpers 7 ist eine Gewindebohrung 12
eingebracht, die mit einem Trapezgewinde 13 versehen ist. In die
Gewindebohrung 12 greift eine ebenfalls mit einem Trapezaußengewinde 14
versehene Spindel 15 ein. Die Spindel 15 weist im Bereich ihres freien Endes
einen Stützflansch 16 auf, der sich beidseitig an einem Drucklager 17, 17'
abstützt. Das hintere Drucklager 17 wiederum stützt sich am
Verbindungsflansch 18 des Gehäuses 6 zur Motoreneinheit 2 ab. Aus Fig. 1
wird erkennbar, daß bei einem Einschrauben der Spindel 15 in die
Gewindebohrung 12 sich der Spreizkörper 7 zur Spindel 15 hinbewegt,
welches sodann zu einer Schwenkbewegung der Hebelanordnung 4 führt. Im
umgekehrten Falle bei einem Herausdrehen der Spindel 15 aus der
Gewindebohrung 12 wird der Spreizkörper 7 zu den Stanzelementen 5 hin
bewegt.
Der Spreizkörper 7 wirkt mit ihrem Spreizabschnitt 9 bei einer Bewegung
derselben zur Spindel 15 hin auf die Hebelanordnung 4. Die Hebelanordnung 4
besteht aus zwei spiegelsymmetrisch ausgebildeten Hebelarmen 19, 20, die
schwenkbar im Bereich ihres mittleren Abschnittes angelenkt sind. Die
Hebelarme 19, 20 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dergestalt
angelenkt, daß eine 1 : 1-Übertragung der zum Stanzen notwendigen Kräfte
auf die Stanzelemente 5 erfolgt. Die Hebelarme 19, 20 weisen jeweils an ihren
zum Spreizkörper 7 weisenden Ende eine Druckrolle 21, 22 auf, so daß sich
die Bewegung des Spreizkörpers 7 über die Druckrollen 21, 22 an die
Hebelarme 19, 20 überträgt. Die nach außen gerichtete Spreizbewegung der
Hebelarme 19, 20 erfolgt gegen die Kraft jeweils einer Druckfeder 23, 24,
mittels denen die Hebelarme 19, 20 bei einem Zurückfahren des Spreizkörpers
7 in seine Ausgangsstellung zur Anlage an der Außenseite des Spreizkörpers 7
zum Schaftabschnitt 8 geführt werden.
Mit ihrem jeweilig anderen Ende stehen die Hebelarme 19, 20 mit den
Stanzelementen 5 im Eingriff. Dabei ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, daß der Hebelarm 19 mit einer Matrizenaufnahme 25 und der
Hebelarm 20 mit einer Patrizenaufnahme 26 zusammenwirkt. Die Hebelarme
19, 20 weisen an diesem Ende jeweils Druckstücke 27, 28 auf, die im
Querschnitt etwa zylindrisch ausgebildet sind, wobei jedoch eine Seite dieses
zylindrischen Körpers abgeflacht ist. Mit dem zylindrischen Abschnitt sind die
Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19, 20 drehbar befestigt. Der
abgeflachte Abschnitt der Druckstücke 27, 28 ist zur Anlage an der
Matrizenaufnahme 25 bzw. an der Patrizenaufnahme 26 vorgesehen. Somit
werden die an die Aufnahmen 25, 26 übertragenen Kräfte flächig übertragen.
Durch die drehbare Anordnung der Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19,
20 ist gewährleistet, daß der abgeflachte Kraftübertragungsabschnitt der
Druckstücke 27, 28 in jeder Stellung der Stanzelemente 5 flächig zur Anlage
kommt.
Das Gehäuse 6 beläßt zwischen den Stanzelementen 5 eine
Werkstückaufnahme 29, in die in Fig. 1 beispielhaft ein Mittelsteg 30 eines als
Kabelkanal verwendeten Profiles eingesetzt ist. Zum Einbringen einer Reihe
von Durchbrechungen in diesen Mittelsteg 30, ist zur Einhaltung einer jeweils
gleichen Stanztiefe ein Tiefenlineal 31 mittels einer Schraube 32 einrichtbar an
dem Gehäuse 6 befestigt.
Aus der in Fig. 2 dargestellten, zum Teil geschnittenen Frontansicht ist
erkennbar, daß sowohl die Matrizenaufnahme 25 als auch die
Patrizenaufnahme 26 Doppel-T-förmig ausgebildet sind. In die jeweilig
seitlichen Aussparungen der Matrizenaufnahme 25 bzw. der Patrizenaufnahme
26 greifen die zwei-lagig ausgebildeten Enden der Hebelarme 19 bzw. 20 ein.
Die Matrizenaufnahme 25 umfaßt an ihrem zum Werkstück 30 bzw. zur
Werkstückaufnahme 29 weisenden Ende eine Vorrichtung zur Befestigung der
eigentlichen Matrize auf, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine
Schraubbefestigung vorgesehen ist. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist als Matrize ein Lochstempel 33 vorgesehen. Der
Lochstempel 33 wird mittels der Schraubbefestigung an der Matrizenaufnahme
25 befestigt und kann gegen andere Matrizen unterschiedlicher Form oder
Größe ausgetauscht werden.
Die Patrizenaufnahme 26 weist ebenfalls eine Schraubvorrichtung zur
Aufnahme der eigentlichen Patrize, die in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel eine Schnittbuchse 34 ist, auf. Die Schnittbuchse 34 ist
ebenfalls gegen andere Schnittbuchsen unterschiedlicher Form und
unterschiedlicher Größe austauschbar. In die Patrizenaufnahme 26 ist ein
Durchgangskanal 35 eingebracht, durch den die ausgestanzten Werkstückteile
herausdrückbar sind.
Der Matrizenaufnahme 25 ist ferner eine Abstreifvorrichtung 36 zugeordnet, die
im wesentlichen auch aus zwei zylindrischen Schäften 37, die gegen eine
Federanordnung wirken, besteht. Mit den Schäften 37 wird beim ersten
Heranfahren eine erste Materialfixierung vorgenommen, bevor der
Lochstempel 33 zur Anlage an der Materialoberfläche kommt. Nach dem
erfolgten Stanzvorgang entlädt sich die durch den Speichervorgang in der
Federnordnung 38 gespeicherte Energie und drückt das Werkstück gegen die
Schnittbuchse 34, so daß der Lochstempel 33 aus der Stanzöffnung
herausgezogen werden kann, ohne daß sich das Werkstück deformiert.
Anstelle des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Spreizkörpers 7 ist in einem
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, eine Kolben-
Zylinder-Anordnung als Spreizvorrichtung vorzusehen, die hydraulisch
betätigbar ist, wobei der Betätigungskolben ebenfalls durch eine Motoreneinheit
2 bewegbar ist.
Aus dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird deutlich, daß die
Stanzvorrichtung 1 auch bei einer sehr kleinen Dimensionierung zum
Ausstanzen von härteren und dickeren Materialien geeignet ist, wobei sich die
kleine Größe der Stanzvorrichtung vor allem auf den mobilen Einsatz der
Stanzvorrichtung 1 als Werkzeug auswirkt.
1
Stanzvorrichtung
2
Motoreneinheit
3
Spreizvorrichtung
4
Hebelanordnung
5
Stanzelement
6
Gehäuse
7
Spreizkörper
8
Schaftabschnitt
9
Spreizabschnitt
10
Verjüngungsabschnitt
11
Verjüngungsabschnitt
12
Gewindebohrung
13
Trapezinnengewinde
14
Trapezaußengewinde
15
Spindel
16
Stützflansch
17
Drucklager
17'
Drucklager
18
Verbindungsflansch
19
Hebelarm
20
Hebelarm
21
Druckrolle
22
Druckrolle
23
Druckfeder
24
Druckfeder
25
Matrizenaufnahme
26
Patrizenaufnahme
27
Druckstück
28
Druckstück
29
Werkstückaufnahme
30
Profilmittelsteg
31
Tiefenlineal
32
Schraube
33
Lochstempel
34
Schnittbuchse
35
Durchgangskanal
36
Abstreifvorrichtung
37
Schaft
Claims (11)
1. Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen mit einer Werkstückaufnahme, in
die ein Werkstück einführbar ist, mit zwei gegeneinander wirkenden
Stanzelementen (5), wobei eines der beiden Stanzelemente (5) einen als
Matrize ausgebildeten Lochstempel (33) umfaßt, welche Stanzelemente (5)
an den in die Aufnahme (29) eingeführten Werkstückabschnitt (31) über
eine Hebelanordnung (4) zur Anlage bringbar und zum Ausstanzen einer
Öffnung angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebelanordnung (4) mit ihrem einen Ende mit einer maschinell
betätigbaren Spreizvorrichtung (3) im Eingriff steht, so daß die
Spreizbewegung über die Hebelanordnung (4) auf die Stanzelemente (5)
übertragbar ist und zu einer gegeneinander gerichteten Bewegung der eine
Matrizenaufnahme (25) und Patrizenaufnahme (26) umfassenden
Stanzelemente (5) führt, und deren anderes Ende mit der
Matrizenaufnahme (25) bzw. mit der Patrizenaufnahme (26) im Eingriff
steht, welche Aufnahmen axial miteinander fluchtend angeordnet sind,
wobei die durch die Hebelanordnung (4) auf die Matrizenaufnahme (25)
bzw. die Patrizenaufnahme (26) übertragene Bewegung entlang der
Längsachse der fluchtenden Anordnung erfolgt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als
Spreizvorrichtung (3) ein Konus vorgesehen ist, dessen im Durchmesser
größerer Abschnitt bezüglich der Hebelanordnung zu den Stanzelementen
(5) weisend angeordnet ist, so daß die Hebelanordnung (4) durch
Herausbewegen des Konus aus der Hebelanordnung (4) bewegbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Konus
ein Vierkantkeil ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß als
Spreizvorrichtung (3) ein Spreizkörper (7) vorgesehen ist, der einen
konischen Spreizabschnitt (9) und einen im Umfang gleichbleibenden
Schaftabschnitt (8) umfaßt, wobei in den Schaftabschnitt (8) eine der
Längsachse folgende Gewindebohrung (12) eingebracht ist, in die eine
Spindel (15) eingreift, deren freies Ende sich an einem Drucklager (17, 17')
abstützt und die zu ihrer Beaufschlagung mit einer Drehbewegung
kinematisch mit der Antriebswelle einer Motoreneinheit (2) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Konus bzw. der Spreizabschnitt (9) durch zwei Abschnitte (10, 11)
unterschiedlicher Verjüngung zweifach verjüngt ist, wobei der größere
Verjüngungswinkel an den Schaftabschnitt (8) grenzt.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hebelanordnung (4) aus zwei Hebelarmen (19,
20) besteht, die im Bereich ihres jeweils zur Spindel (15) weisenden Endes
eine Druckrolle (21, 22) umfassen, die sich an der Spreizvorrichtung (3)
abstützt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß den Hebelarmen (19, 20) an ihren mit den Stanzelementen (5) im
Eingriff stehenden Enden jeweils bolzenförmige Druckstücke (27, 28) mit
einer abgeflachten Druckfläche zugeordnet sind, deren im wesentlichen
zylindrischer Abschnitt in den Hebelarmen (19, 20) drehbar aufgenommen
ist, wobei die Druckfläche zur Anlage an einem Stanzelement (5)
vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Matrizenaufnahme (25) und die
Patrizenaufnahme (26) einen im wesentlichen Doppel-T-förmigen
Grundkörper umfassen, in dessen jeweilige seitliche Aussparungen das
Doppelende eines Hebelarmes (19, 20) eingreifen.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Patrizenaufnahme (26) einen Durchgangskanal
(35) aufweist, durch den die mit der Matrize (33) ausgestanzten Teile von
der Stanzstelle entfernbar sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
Durchgangskanal (35) nach außen hin im Durchmesser vergrößert.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Matrizenaufnahme (25) eine aus einem an einer
Federanordnung abgestützten Abstreifer (37) bestehenden
Abstreifvorrichtung (36) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996146159 DE19646159C2 (de) | 1996-11-08 | 1996-11-08 | Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996146159 DE19646159C2 (de) | 1996-11-08 | 1996-11-08 | Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19646159A1 true DE19646159A1 (de) | 1998-05-14 |
| DE19646159C2 DE19646159C2 (de) | 2003-01-30 |
Family
ID=7811079
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996146159 Expired - Fee Related DE19646159C2 (de) | 1996-11-08 | 1996-11-08 | Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19646159C2 (de) |
Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT38499B (de) * | 1908-08-20 | 1909-08-25 | Weidmann & Cie Fa | Lochstanze für Handbetrieb. |
-
1996
- 1996-11-08 DE DE1996146159 patent/DE19646159C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| AT38499B (de) * | 1908-08-20 | 1909-08-25 | Weidmann & Cie Fa | Lochstanze für Handbetrieb. |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19646159C2 (de) | 2003-01-30 |
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