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DE19646159C2 - Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen - Google Patents

Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen

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DE19646159C2
DE19646159C2 DE1996146159 DE19646159A DE19646159C2 DE 19646159 C2 DE19646159 C2 DE 19646159C2 DE 1996146159 DE1996146159 DE 1996146159 DE 19646159 A DE19646159 A DE 19646159A DE 19646159 C2 DE19646159 C2 DE 19646159C2
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D28/00Shaping by press-cutting; Perforating
    • B21D28/002Drive of the tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B21D28/00Shaping by press-cutting; Perforating
    • B21D28/24Perforating, i.e. punching holes
    • B21D28/26Perforating, i.e. punching holes in sheets or flat parts

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Perforating, Stamping-Out Or Severing By Means Other Than Cutting (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Stanzvorrichtung mit einer Werkstückaufnahme, in die ein Werkstück einführbar ist, mit zwei gegeneinander wirkenden Stanzelementen, wobei eines der beiden Stanzelemente einen als Matrize ausgebildeten, in einer Matrizenaufnahme angeordneten Lochstempel und das andere Stanzelement eine Patrizenaufnahme umfaßt, welche Stanze­ lemente an die Oberfläche des in die Aufnahme eingeführten Werkstückes über eine durch eine Spreizvorrichtung betätigbare Hebelanordnung zur Anlage bringbar und durch Betätigen der Spreizvorrichtung zum Ausstan­ zen einer Öffnung angeordnet sind.
Derartige Vorrichtungen sind hinlänglich bekannt und werden, wenn sie handbetätigt sind, als Lochzangen bezeichnet. Solche Lochzangen beste­ hen aus zwei scherenartig aneinander angelenkten Hebelarmen, an deren einen Ende die Stanzelemente angeordnet sind. Als Matrize ist üblicherwei­ se ein Lochstempel vorgesehen, der auf einem Matrizenrad angeordnet ist. Auf dem Matrizenrad sind üblicherweise Lochstempel unterschiedlicher Ausführung bzw. unterschiedlicher Größe vorgesehen, wobei der jeweils gewünschte Lochstempel durch Drehen des Matrizenrades auswählbar ist. Als Patrize dient ein amboßartiges Gegenstück, gegen welches die Matrize zur Erstellung der Stanzung wirkt. Die beiden anderen Enden der Hebelar­ me sind als Griffe ausgebildet, so daß durch aufeinander Zubewegen bzw. Zusammendrücken der Griffe wie bei einer Zange die Matrize und die Pa­ trize aufeinander zubewegt werden.
Zwischen der Matrize und der Patrize befindet sich bei geöffneter Lochzan­ ge eine Werkstückaufnahme, in welche das zu stanzende Werkstück ein­ geführt werden kann.
Durch die zangenartige Ausbildung einer solchen Lochzange und durch die manuelle Betätigung ist diese in ihrer Dimensionierung den Anforderungen entsprechend klein ausgestaltbar. Nachteilig ist jedoch, daß mit einer sol­ chen Zange nur relativ weiche und dünne Materialen verarbeitbar sind.
Sollen dagegen in dickere oder härtere Werkstücke, beispielsweise Bleche, Öffnungen durch Stanzen eingebracht werden, so werden dazu motorisch oder hydraulisch getriebene Stanzmaschinen verwendet. Auch wenn mit solchen Vorrichtungen härte Materialien mit einer Stärke von mehreren Milimetern stanzbar sind, so ist es ein mobiler Einsatz und eine Verwendung einer solchen Stanzmaschine als Werkzeug nicht ohne weiteres möglich.
Problematisch stellt sich daher beispielsweise das Einbringen von Öffnun­ gen in Kabelkanäle, die aus mehreren Einzelkanälen bestehen und durch Mittelstege voneinander getrennt sind, dar. Es besteht nämlich das Bedürf­ nis, die einzelnen Kanäle an bestimmten Stellen nach der erfolgten Monta­ ge des Kabelkanales mittels Öffnungen zu verbinden, damit Kabel aus dem einen Kanal in den anderen durchgezogen werden können. Üblicherweise sind derartige Kabelkanäle aus Kunststoff oder aus Blech gefertigt, so daß sich ein Einsatz einer Lochzange zum Einbringen dieser Verbindungsöff­ nungen verbietet. Zu diesem Zweck bedient man sich daher eines Winkel­ bohrers, wobei dessen Bohrkopf in den einen Kabelkanal eingeführt und auf den die Kabelkanäle trennenden Profilsteg aufgesetzt wird und wobei durch Bohren schließlich die Durchbrechung erstellt wird. Es ist jedoch hin­ länglich bekannt, daß dünne biegsame Materialien sich nicht besonders gut zum Bohren eignen. Ferner besteht insbesondere bei Blechen als Werk­ stücken nicht die Möglichkeit, in einem Kabelkanal durch Körnern eine de­ finitive Bestimmung des eigentlichen Durchbrechungsortes vornehmen zu können.
Aus AT 38499 ist eine Stanzvorrichtung zum Einbringen von Löchern in Eisenbahnschienen bekannt. Die Stanzvorrichtung ist handbetätigt und weist als Spreizvorrichtung ein mit einer Schraubenspindel und einem Wendeeisen betätigbares Kniehebelparallelogramm auf, dessen einzelne Lenker beim Einschrauben der Spindel zum Verkürzen des Abstandes der beiden Kniegelenke sich nach außen ausstellen. An den beiden Enden der Kniegelenke sind Hebelarme angeordnet, die in einem gemeinsamen Dreh­ punkt schwenkbar gelagert sind. Durch Spreizen der Kniehebel erfolgt somit am anderen Ende der Hebelarme eine aufeinander zugerichtete Bewegung. Diesen vorderen Hebelarmen ist eine Aufnahme für die Matrize und eben­ falls eine Aufnahme für die Patrize zugeordnet. Die bekannte Stanzvorrich­ tung weist ferner eine Feststellvorrichtung auf, mit der die Matrizenaufnah­ me und die Patrizenaufnahme an dem Werkstück verklemmt werden. Durch diese Verriegelung sind die beiden Hebelarme somit ebenfalls nicht mehr bezüglich ihres gemeinsamen Gelenkpunktes bewegbar. Der den Loch­ stempel tragende Hebelarm ist im Bereich des Lochstempels nochmals an­ gelenkt, so daß dadurch ein ungleicharmiger Hebel gebildet ist. Gelenkig sind an dem anderen Hebelarm zwei Laschen angeordnet, die mittels einer Verriegelungsvorrichtung das Werkstück zwischen diesen Laschen und dem anderen Hebelarm aufnehmend einspannbar ist. Durch Betätigen der Spindel erfolgt dann das Ausstanzen eines Loches in dem Werkstück.
Unzweckmäßig bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Notwendigkeit von zwei zu betätigenden Spann- bzw. Stanzhebeln, so daß der Arbeitsgang zum Erstellen eines Loches relativ viel Zeit in Anspruch nimmt. Darüber hinaus ist die bekannte Stanzvorrichtung nicht geeignet, um zum Ausstan­ zen von Löchern eingesetzt zu werden, wenn Löcher in Teilen eingebracht werden sollen, die nur einen beschränkten seitlichen Freiraum aufweisen.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung nunmehr die Aufgabe zugrunde, eine Stanzvorrichtung vorzugschlagen, die nicht nur einfach zu bedienen, portabel und für einen werkzeugseitigen Ein­ satz bei einer Montage geeignet ist, sondern die auch eine Erstellung von Löchern erlaubt, wo nur ein geringes Arbeitsplatzangebot vorhanden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass als Hebe­ lanordnung zwei bezüglich der Spreizvorrichtung spiegelsymmetrisch ge­ genüberliegende Schwenkhebel vorgesehen sind, wobei das von der Spreizvorrichtung abgewandte Ende des einen Schwenkhebels mit der Ma­ trizenaufnahme und das von der Spreizvorrichtung abgewandte Ende des anderen Schwenkhebels mit der Patrizenaufnahme im Eingriff steht, dass die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme axial miteinander fluch­ tend angeordnet sind, wobei durch die mittels der Schwenkhebel auf die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme übertragenen Bewegung ei­ ne aufeinander zugerichtete Bewegung der Aufnahmen entlang der Längs­ achse ihrer fluchtenden Anordnung erfolgt und dass als Spreizvorrichtung ein Spreizkonus vorgesehen ist, wobei sich die zur Spreizvorrichtung wei­ senden Enden der Schwenkhebel an der Außenseite des Spreizko­ nus abstützen und der im Querschnitt größere Abschnitt des Spreizkonus bezüglich der Schwenkhebel zu den Stanzelementen weisend angeordnet ist, so daß die Hebelanordnung durch Herausbewegen des Konus aus der Hebelanordnung betätigbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung verfügt über zwei diametral ge­ genüberliegende Schwenkhebel, deren vordere Enden Aufnahmen für die Matrize bzw. die Patrize aufweisen und deren hinteren Enden sich außen­ seitig auf einem als Spreizkonus ausgebildeten Spreizkörper abstützen. Eine Betätigung der Stanzvorrichtung erfolgt durch längsachsiales Bewegen des Spreizkonus, wodurch die Schwenkhebel radial zur Bewegungsrichtung des Spreizkonus nach außen weggedrückt werden, und sich entsprechend die anderen Enden der beiden Schwenkhebel aufeinander zubewegen. Mit Hilfe einer solchen Spreizvorrichtung lassen sich auf die Schwenkhebel und somit auch auf die Matrize bzw. Patrize sehr hohe Kräfte aufbringen, ohne daß zu befürchten ist, daß die Spreizvorrichtung nachgiebig reagiert oder gar zerstört wird. Zudem ist bei der erfindungsgemäßen Spreizvorrichtung eine Spreizung in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Spreizkonuses möglich. Zur Beschleunigung eines Arbeitsganges kann daher vorgesehen sein, daß der mit den Schwenkhebeln zusammenwirkende Spreizabschnitt unterschiedliche Verjügungswinkel aufweist, wobei zuerst ein größerer Verjüngungswinkel und anschließend ein kleiner Verjüngungswinkel vorge­ sehen sein können. Der größere Verjüngungswinkel dient als Schnellgang zum Heranführen der Patrize bzw. Matrize an ein Werkstück, wohingegen der kleinere Verjüngungswinkel des Spreizkonus zur Erstellung eigentlichen Stanzung verwendet wird. Ferner sieht die erfindungsgemäße Stanzvor­ richtung vor, daß die Matrizenaufnahme und Patrizenaufnahme achsial mit­ einander fluchtend angeordnet sind, und daß die über die Schwenkhebel auf diese Aufnahmen übertragene Bewegung in einer Bewegung fluchtend mit der Längsachse der Aufnahme resultiert. Durch diese axiale Anordnung können sehr präzise Stanzungen vorgenommen werden, da sich weder die Matrize noch die Patrize auf einer Kreisbahn bewegen.
Durch Vorsehen eines Spreizkonuses, der zur Betätigung der Stanzvor­ richtung längsachsial bewegbar ist, kann dieser mit einfachen Mitteln, bei­ spielsweise mit Hilfe einer Spindel an eine Motoreinheit kinimatisch gekop­ pelt werden.
Zur Verringerung der Reibung zwischen den einzelnen Hebelarmen und dem Spreizkörper weisen diese an ihrem spreizkörperseitigen Ende jeweils eine Druckrolle auf, die an der Außenseite des Spreizkörpers anliegt.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der konische Abschnitt des Spreizkörpers zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Verjüngungsgrad aufweist, wobei an den im Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt der mit dem größeren Verjüngungswinkel versehene Spreizabschnitt grenzt. Dies bewirkt, daß in einem ersten Spreizvorgang die Stanzelemente relativ schnell aufeinander zubewegt werden, was zweckmäßig sein kann, wenn diese erst zur Anlage an das Werkstück gebracht werden sollen. Erst mit der wirksamen Spreizung durch den kleineren Verjüngerungswinkel wird dann der eigentliche Stanzvorgang durchgeführt.
Die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme sind zweckmäßiger Weise im Querschnitt Doppel-T-förmig ausgebildet. Das mit den Aufnahmen im Eingriff stehende Ende der Hebelarme ist zwei-lagig vorgesehen, so daß diese in die Aussparungen der Doppel-T-Form jeweils einer Aufnahme eingreifen können. Zur Kraftübertragung sind den Enden der Hebelarme jeweils zwei bolzenartige, einseitig abgeflachte Druckstücke zugeordnet. Der abgeflachte Bereich des Druckstückes steht in Anlage mit der jeweiligen Aufnahme und gewährleistet eine flächige Kraftübertragung auf die Stanzelemente.
Die Patrizenaufnahme weist zweckmäßiger Weise einen Durchgangskanal auf, durch den die ausgestanzten Teile durch Ausstanzen weiterer Stücke herausgedrückt werden. Es ist somit möglich, in kurzer Zeit eine Vielzahl von Stanzungen vorzunehmen, ohne daß befürchtet werden muß, daß die ausgestanzten Elemente nachfolgende Stanzungen behindern würden.
Anstelle einer Motoreneinheit kann die Spindel hydraulisch betätigbar sein. Eine solche Ausgestaltung eignet sich vor, allem dann, wenn an die Stanzvorrichtung keine erhöhten Anforderungen als mobiles Werkzeug gestellt werden. Gegenüber herkömmlichen Stanzmaschinen, die einen beweglichen, gegen einen feststehenden Amboß arbeitenden Lochstempel umfassen, bietet eine hydraulisch betriebene Stanzvorrichtung den Vorteil, daß über die aus zwei Hebelarmen bestehende Hebelanordnung die Kräfte gleichmäßig auf das zu stanzende Werkstück einwirken. Die durch jeden Hebelarm übertragene Kraft braucht daher nur etwa halb so groß sein, wie bei der Kraftübertragung mittels eines Hebelarmes bei herkömmlichen Vorrichtungen.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung in der nachfolgenden Beschreibung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine zum Teil geschnittene Einsicht in eine Stanzvorrichtung und
Fig. 2 eine zum Teil geschnittene Frontansicht der Stanzvorrichtung der Fig. 1.
Die in Fig. 1 gezeigte Stanzvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einer Motoreneinheit 2, einer Spreizvorrichtung 3, einer Hebelanordnung 4 und aus Stanzelementen 5. Die Speizvorrichtung 3, die Hebelanordnung 4 und die Stanzelemente 5 sind in einem Gehäuse 6 angeordnet.
Die Spreizvorrichtung 3 umfaßt einen Spreizkörper 7, der einen im Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt 8 und einen sich zum Schaftabschnitt 8 hin verjüngenden Spreizabschnitt 9 aufweist. Der Spreizabschnitt 9 ist durch Vorsehen von zwei unterschiedlichen Verjüngungswinkeln 2-fach verjüngt ausgebildet, wobei der Abschnitt 10 mit dem größeren Verjüngunswinkel an den Schaftabschnitt 8 grenzt. Der Verjüngungsabschnitt 11 mit dem kleineren Verjüngungswinkel schließt sich an den Verjüngungsabschnitt 10 an. Durch Herausbewegen des Spreizkörpers 7 erfolgt dann in Abhängigkeit von dem jeweilig auf die Hebelanordnung 4 wirkenden Abschnitt 10 oder 11 eine raschere oder weniger rasche Spreizung.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spreizkörper 7 im Querschnitt als Vierkant ausgebildet.
In den Schaftabschnitt 8 des Spreizkörpers 7 ist eine Gewindebohrung 12 eingebracht, die mit einem Trapezgewinde 13 versehen ist. In die Gewindebohrung 12 greift eine ebenfalls mit einem Trapezaußengewinde 14 versehene Spindel 15 ein. Die Spindel 15 weist im Bereich ihres freien Endes einen Stützflansch 16 auf, der sich beidseitig an einem Drucklager 17, 17' abstützt. Das hintere Drucklager 17 wiederum stützt sich am Verbindungsflansch 18 des Gehäuses 6 zur Motoreneinheit 2 ab. Aus Fig. 1 wird erkennbar, daß bei einem Einschrauben der Spindel 15 in die Gewindebohrung 12 sich der Spreizkörper 7 zur Spindel 15 hinbewegt, welches sodann zu einer Schwenkbewegung der Hebelanordnung 4 führt. Im umgekehrten Falle bei einem Herausdrehen der Spindel 15 aus der Gewindebohrung 12 wird der Spreizkörper 7 zu den Stanzelementen 5 hin bewegt.
Der Spreizkörper 7 wirkt mit seinem Spreizabschnitt 9 bei einer Bewegung desselben zur Spindel 15 hin auf die Hebelanordnung 4. Die Hebelanordnung 4 besteht aus zwei spiegelsymetrisch ausgebildeten Hebelarmen 19, 20, die schwenkbar im Bereich ihres mittleren Abschnittes angelenkt sind. Die Hebelarme 19, 20 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dergestalt angelenkt, daß eine 1 : 1-Übertragung der zum Stanzen notwendigen Kräfte auf die Stanzelemente 5 erfolgt. Die Hebelarme 19, 20 weisen jeweils an ihren zum Spreizkörper 7 weisenden Ende eine Druckrolle 21, 22 auf, so daß sich die Bewegung des Spreizkörpers 7 über die Druckrollen 21, 22 an die Hebelarme 19, 20 überträgt. Die nach außen gerichtete Spreizbewegung der Hebelarme 19, 20 erfolgt gegen die Kraft jeweils einer Druckfeder 23, 24, mittels denen die Hebelarme 19, 20 bei einem Zurückfahren des Spreizkörpers 7 in seine Ausgangsstellung zur Anlage an der Außenseite des Spreizkörpers 7 zum Schaftabschnitt 8 geführt werden.
Mit ihrem jeweilig anderen Ende stehen die Hebelarme 19, 20 mit den Stanzelementen 5 im Eingriff. Dabei ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel vorgesehen, daß der Hebelarm 19 mit einer Matrizenaufnahme 25 und der Hebelarm 20 mit einer Patrizenaufnahme 26 zusammenwirkt. Die Hebelarme 19, 20 weisen an diesem Ende jeweils Druckstücke 27, 28 auf, die im Querschnitt etwa zylindrisch ausgebildet sind, wobei jedoch eine Seite dieses zylindrischen Körpers abgeflacht ist. Mit dem zylindrischen Abschnitt sind die Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19, 20 drehbar befestigt. Der abgeflachte Abschnitt der Druckstücke 27, 28 ist zur Anlage an der Matrizenaufnahme 25 bzw. an der Patrizenaufnahme 26 vorgesehen. Somit werden die an die Aufnahmen 25, 26 übertragenen Kräfte flächig übertragen. Durch die drehbare Anordnung der Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19, 20 ist gewährleistet, daß der abgeflachte Kraftübertragungsabschnitt der Druckstücke 27, 28 in jeder Stellung der Stanzelemente 5 flächig zur Anlage kommt.
Das Gehäuse 6 beläßt zwischen den Stanzelementen 5 eine Werkstückaufnahme 29, in die in Fig. 1 beispielhaft ein Mittelsteg 30 eines als Kabelkanal verwendeten Profiles eingesetzt ist. Zum Einbringen einer Reihe von Durchbrechungen in diesen Mittelsteg 30, ist zur Einhaltung einer jeweils gleichen Stanztiefe ein Tiefenlineal 31 mittels einer Schraube 32 einrichtbar an dem Gehäuse 6 befestigt.
Aus der in Fig. 2 dargestellten, zum Teil geschnittenen Frontansicht ist erkennbar, daß sowohl die Matrizenaufnahme 25 als auch die Patrizenaufnahme 26 Doppel-T-förmig ausgebildet sind. In die jeweilig seitlichen Aussparungen der Matrizenaufnahme 25 bzw. der Patrizenaufnahme 26 greifen die zwei-lagig ausgebildeten Enden der Hebelarme 19 bzw. 20 ein. Die Matrizenaufnahme 25 umfaßt an ihrem zum Werkstück 30 bzw. zur Werkstückaufnahme 29 weisenden Ende eine Vorrichtung zur Befestigung der eigentlichen Matrize auf, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Schraubbefestigung vorgesehen ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist als Matrize ein Lochstempel 33 vorgesehen. Der Lochstempel 33 wird mittels der Schraubbefestigung an der Matrizenaufnahme 25 befestigt und kann gegen andere Matrizen unterschiedlicher Form oder Größe ausgetauscht werden.
Die Patrizenaufnahme 26 weist ebenfalls eine Schraubvorrichtung zur Aufnahme der eigentlichen Patrize, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Schnittbuchse 34 ist, auf. Die Schnittbuchse 34 ist ebenfalls gegen andere Schnittbuchsen unterschiedlicher Form und unterschiedlicher Größe austauschbar. In die Patrizenaufnahme 26 ist ein Durchgangskanal 35 eingebracht, durch den die ausgestanzten Werkstückteile herausdrückbar sind.
Der Matrizenaufnahme 25 ist ferner eine Abstreifvorrichtung 36 zugeordnet, die im wesentlichen auch aus zwei zylindrischen Schäften 37, die gegen eine Federanordnung wirken, besteht. Mit den Schäften 37 wird beim ersten Heranfahren eine erste Materialfixierung vorgenommen, bevor der Lochstempel 33 zur Anlage an der Materialoberfläche kommt. Nach dem erfolgten Stanzvorgang entlädt sich die durch den Speichervorgang in der Federnordnung 38 gespeicherte Energie und drückt das Werkstück gegen die Schnittbuchse 34, so daß der Lochstempel 33 aus der Stanzöffnung herausgezogen werden kann, ohne daß sich das Werkstück defomiert.
Anstelle des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Spreizkörpers 7 ist in einem weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, eine Kolben- Zylinder-Anordnung als Spreizvorrichtung vorzusehen, die hydraulisch betätigbar ist, wobei der Betätgungskolben ebenfalls durch eine Motoreneinheit 2 bewegbar ist.
Aus dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird deutlich, daß die Stanzvorrichtung 1 auch bei einer sehr kleinen Dimensionierung zum Ausstanzen von härteren und dickeren Materialien geeignet ist, wobei sich die kleine Größe der Stanzvorrichtung vor allem auf den mobilen Einsatz der Stanzvorrichtung 1 als Werkzeug auswirkt.
Zusammenstellung der Bezugszeichen
1
Stanzvorrichtung
2
Motoreneinheit
3
Spreizvorrichtung
4
Hebelanordnung
5
Stanzelement
6
Gehäuse
7
Spreizkörper
8
Schaftabschnitt
9
Spreizabschnitt
10
Verjüngungsabschnitt
11
Verjüngungsabschnitt
12
Gewindebohrung
13
Trapezinnengewinde
14
Trapezaußengewinde
15
Spindel
16
Stützflansch
17
Drucklager
17
' Drucklager
18
Verbindungsflansch
19
Hebelarm
20
Hebefarm
21
Druckrolle
22
Druckrolle
23
Druckfeder
24
Druckfeder
25
Matrizenaufnahme
26
Patrizenaufnahme
27
Druckstück
28
Druckstück
29
Werkstückaufnahme
30
Profilmittelsteg
31
Tiefenlineal
32
Schraube
33
Lochstempel
34
Schnittbuchse
35
Durchgangskanal
36
Abstreifvorrichtung
37
Schaft

Claims (9)

1. Stanzvorrichtung mit einer Werkstückaufnahme (29), in die ein Werkstück einführbar ist, mit zwei gegeneinander wirkenden Stan­ zelementen (5), wobei eines der beiden Stanzelemente einen als Matrize ausgebildeten, in einer Matrizenaufnahme (25) angeordne­ ten Lochstempel (33) und das andere Stanzelement eine Patrizen­ aufnahme (26) umfaßt, welche Stanzelemente (5) an die Oberfläche des in die Aufnahme (29) eingeführten Werkstückes (31) über eine durch eine Spreizvorrichtung (3) betätigbare Hebelanordnung (4) zur Anlage bringbar und durch Betätigen der Spreizvorrichtung (3) zum Ausstanzen einer Öffnung angeordnet sind, dadurch gekennzeich­ net, dass als Hebelanordnung (4) zwei bezüglich der Spreizvorrich­ tung (3) spiegelsymmetrisch gegenüberliegende Schwenkhebel (19, 20) vorgesehen sind, wobei das von der Spreizvorrichtung (3) abge­ wandte Ende des einen Schwenkhebels (19) mit der Matrizenauf­ nahme (25) und das von der Spreizvorrichtung (3) abgewandte Ende des anderen Schwenkhebels (20) mit der Patrizenaufnahme (26) im Eingriff steht, dass die Matrizenaufnahme (25) und die Patrizenauf­ nahme, (26) axial miteinander fluchtend angeordnet sind, wobei durch die mittels der Schwenkhebel (19, 20) auf die Matrizenauf­ nahme (25) und die Patrizenaufnahme (26) übertragenen Bewegung eine aufeinander zugerichtete Bewegung der Aufnahmen (25, 26) entlang der Längsachse ihrer fluchtenden Anordnung erfolgt und dass als Spreizvorrichtung ein Spreizkonus (7) vorgesehen ist, wobei sich die zur Spreizvorrichtung (3) weisenden Enden der Schwenkhe­ bel (19, 20) an der Außenseite des Spreizkonus (7) abstützen und der im Querschnitt größere Abschnitt des Spreizkonus (7) be­ züglich der Schwenkhebel (19, 20) zu den Stanzelementen (5) wei­ send angeordnet ist, so daß die Hebelanordnung (4) durch Heraus­ bewegen des Konus aus der Hebelanordnung (4) betätigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkonus (7) ein Vierkantkeil ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkonus (7) einen konischen Spreizabschnitt (9) und einen im Umfang gleichbleibenden Schaftabschnitt (8) umfaßt, wobei in den Schaftabschnitt (8) eine der Längsachse folgende Gewindeboh­ rung (12) eingebracht ist, in die eine Spindel (15) eingreift, deren freies Ende sich an einem Drucklager (17, 17') abstützt, welche Spindel (15) kinematisch mit der Antriebswelle einer Motoreneinheit (2) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Spreizabschnitt (9) des Spreizkonus (7) durch zwei Abschnitte (10, 11) unterschiedlicher Verjüngung zweifach ver­ jüngt ist, wobei der größere Verjüngungswinkel an den Schaftab­ schnitt (8) grenzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Schwenkhebel (19, 20) im Bereich ihres an den Spreizkonus (7) grenzenden Endes eine Druckrolle (21, 22) umfassen, die sich außenseitig an dem Spreizkonus (7) abstützt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß den Schwenkhebeln (19, 20) an ihren mit den Stan­ zelementen (5) im Eingriff stehenden Enden jeweils bolzenförmige Druckstücke (27, 28) mit einer abgeflachten Druckfläche zugeordnet sind, deren im wesentlichen zylindrischer Abschnitt in den Hebelar­ men (19, 20) drehbar aufgenommen ist, wobei die Druckfläche zur Anlage an jeweils einem der Stanzelemente (5) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Matrizenaufnahme (25) und die Patrizenaufnahme (26) jeweils einen im wesentlichen Doppel-T- förmigen Grundkörper umfassen, in dessen jeweilige seitliche Aus­ sparungen ein als Doppelende ausgebildetes Ende des jeweiligen Schwenkhebels (19, 20) eingreift.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Patrizenaufnahme (26) einen Durchgangskanal (35) aufweist, durch den die mit der Matrize (33) ausgestanzten Teile von der Stanzstelle entfernbar sind, welcher Durchgangskanal (35) nach außen hin im Durchmesser vergrößert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Matrizenaufnahme (25) eine aus einem an einer Federanordnung abgestützten Abstreifer (37) bestehende Abstreif­ vorrichtung (36) zugeordnet ist.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
AT38499B (de) * 1908-08-20 1909-08-25 Weidmann & Cie Fa Lochstanze für Handbetrieb.

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AT38499B (de) * 1908-08-20 1909-08-25 Weidmann & Cie Fa Lochstanze für Handbetrieb.

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