DE19646159C2 - Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen - Google Patents
Vorrichtung zum Stanzen von ÖffnungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Stanzvorrichtung mit einer Werkstückaufnahme,
in die ein Werkstück einführbar ist, mit zwei gegeneinander wirkenden
Stanzelementen, wobei eines der beiden Stanzelemente einen als Matrize
ausgebildeten, in einer Matrizenaufnahme angeordneten Lochstempel und
das andere Stanzelement eine Patrizenaufnahme umfaßt, welche Stanze
lemente an die Oberfläche des in die Aufnahme eingeführten Werkstückes
über eine durch eine Spreizvorrichtung betätigbare Hebelanordnung zur
Anlage bringbar und durch Betätigen der Spreizvorrichtung zum Ausstan
zen einer Öffnung angeordnet sind.
Derartige Vorrichtungen sind hinlänglich bekannt und werden, wenn sie
handbetätigt sind, als Lochzangen bezeichnet. Solche Lochzangen beste
hen aus zwei scherenartig aneinander angelenkten Hebelarmen, an deren
einen Ende die Stanzelemente angeordnet sind. Als Matrize ist üblicherwei
se ein Lochstempel vorgesehen, der auf einem Matrizenrad angeordnet ist.
Auf dem Matrizenrad sind üblicherweise Lochstempel unterschiedlicher
Ausführung bzw. unterschiedlicher Größe vorgesehen, wobei der jeweils
gewünschte Lochstempel durch Drehen des Matrizenrades auswählbar ist.
Als Patrize dient ein amboßartiges Gegenstück, gegen welches die Matrize
zur Erstellung der Stanzung wirkt. Die beiden anderen Enden der Hebelar
me sind als Griffe ausgebildet, so daß durch aufeinander Zubewegen bzw.
Zusammendrücken der Griffe wie bei einer Zange die Matrize und die Pa
trize aufeinander zubewegt werden.
Zwischen der Matrize und der Patrize befindet sich bei geöffneter Lochzan
ge eine Werkstückaufnahme, in welche das zu stanzende Werkstück ein
geführt werden kann.
Durch die zangenartige Ausbildung einer solchen Lochzange und durch die
manuelle Betätigung ist diese in ihrer Dimensionierung den Anforderungen
entsprechend klein ausgestaltbar. Nachteilig ist jedoch, daß mit einer sol
chen Zange nur relativ weiche und dünne Materialen verarbeitbar sind.
Sollen dagegen in dickere oder härtere Werkstücke, beispielsweise Bleche,
Öffnungen durch Stanzen eingebracht werden, so werden dazu motorisch
oder hydraulisch getriebene Stanzmaschinen verwendet. Auch wenn mit
solchen Vorrichtungen härte Materialien mit einer Stärke von mehreren
Milimetern stanzbar sind, so ist es ein mobiler Einsatz und eine Verwendung
einer solchen Stanzmaschine als Werkzeug nicht ohne weiteres möglich.
Problematisch stellt sich daher beispielsweise das Einbringen von Öffnun
gen in Kabelkanäle, die aus mehreren Einzelkanälen bestehen und durch
Mittelstege voneinander getrennt sind, dar. Es besteht nämlich das Bedürf
nis, die einzelnen Kanäle an bestimmten Stellen nach der erfolgten Monta
ge des Kabelkanales mittels Öffnungen zu verbinden, damit Kabel aus dem
einen Kanal in den anderen durchgezogen werden können. Üblicherweise
sind derartige Kabelkanäle aus Kunststoff oder aus Blech gefertigt, so daß
sich ein Einsatz einer Lochzange zum Einbringen dieser Verbindungsöff
nungen verbietet. Zu diesem Zweck bedient man sich daher eines Winkel
bohrers, wobei dessen Bohrkopf in den einen Kabelkanal eingeführt und
auf den die Kabelkanäle trennenden Profilsteg aufgesetzt wird und wobei
durch Bohren schließlich die Durchbrechung erstellt wird. Es ist jedoch hin
länglich bekannt, daß dünne biegsame Materialien sich nicht besonders gut
zum Bohren eignen. Ferner besteht insbesondere bei Blechen als Werk
stücken nicht die Möglichkeit, in einem Kabelkanal durch Körnern eine de
finitive Bestimmung des eigentlichen Durchbrechungsortes vornehmen zu
können.
Aus AT 38499 ist eine Stanzvorrichtung zum Einbringen von Löchern in
Eisenbahnschienen bekannt. Die Stanzvorrichtung ist handbetätigt und
weist als Spreizvorrichtung ein mit einer Schraubenspindel und einem
Wendeeisen betätigbares Kniehebelparallelogramm auf, dessen einzelne
Lenker beim Einschrauben der Spindel zum Verkürzen des Abstandes der
beiden Kniegelenke sich nach außen ausstellen. An den beiden Enden der
Kniegelenke sind Hebelarme angeordnet, die in einem gemeinsamen Dreh
punkt schwenkbar gelagert sind. Durch Spreizen der Kniehebel erfolgt somit
am anderen Ende der Hebelarme eine aufeinander zugerichtete Bewegung.
Diesen vorderen Hebelarmen ist eine Aufnahme für die Matrize und eben
falls eine Aufnahme für die Patrize zugeordnet. Die bekannte Stanzvorrich
tung weist ferner eine Feststellvorrichtung auf, mit der die Matrizenaufnah
me und die Patrizenaufnahme an dem Werkstück verklemmt werden. Durch
diese Verriegelung sind die beiden Hebelarme somit ebenfalls nicht mehr
bezüglich ihres gemeinsamen Gelenkpunktes bewegbar. Der den Loch
stempel tragende Hebelarm ist im Bereich des Lochstempels nochmals an
gelenkt, so daß dadurch ein ungleicharmiger Hebel gebildet ist. Gelenkig
sind an dem anderen Hebelarm zwei Laschen angeordnet, die mittels einer
Verriegelungsvorrichtung das Werkstück zwischen diesen Laschen und
dem anderen Hebelarm aufnehmend einspannbar ist. Durch Betätigen der
Spindel erfolgt dann das Ausstanzen eines Loches in dem Werkstück.
Unzweckmäßig bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Notwendigkeit von
zwei zu betätigenden Spann- bzw. Stanzhebeln, so daß der Arbeitsgang
zum Erstellen eines Loches relativ viel Zeit in Anspruch nimmt. Darüber
hinaus ist die bekannte Stanzvorrichtung nicht geeignet, um zum Ausstan
zen von Löchern eingesetzt zu werden, wenn Löcher in Teilen eingebracht
werden sollen, die nur einen beschränkten seitlichen Freiraum aufweisen.
Ausgehend von diesem diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung
nunmehr die Aufgabe zugrunde, eine Stanzvorrichtung vorzugschlagen, die
nicht nur einfach zu bedienen, portabel und für einen werkzeugseitigen Ein
satz bei einer Montage geeignet ist, sondern die auch eine Erstellung von
Löchern erlaubt, wo nur ein geringes Arbeitsplatzangebot vorhanden ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass als Hebe
lanordnung zwei bezüglich der Spreizvorrichtung spiegelsymmetrisch ge
genüberliegende Schwenkhebel vorgesehen sind, wobei das von der
Spreizvorrichtung abgewandte Ende des einen Schwenkhebels mit der Ma
trizenaufnahme und das von der Spreizvorrichtung abgewandte Ende des
anderen Schwenkhebels mit der Patrizenaufnahme im Eingriff steht, dass
die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme axial miteinander fluch
tend angeordnet sind, wobei durch die mittels der Schwenkhebel auf die
Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme übertragenen Bewegung ei
ne aufeinander zugerichtete Bewegung der Aufnahmen entlang der Längs
achse ihrer fluchtenden Anordnung erfolgt und dass als Spreizvorrichtung
ein Spreizkonus vorgesehen ist, wobei sich die zur Spreizvorrichtung wei
senden Enden der Schwenkhebel an der Außenseite des Spreizko
nus abstützen und der im Querschnitt größere Abschnitt des Spreizkonus
bezüglich der Schwenkhebel zu den Stanzelementen weisend angeordnet
ist, so daß die Hebelanordnung durch Herausbewegen des Konus aus der
Hebelanordnung betätigbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung verfügt über zwei diametral ge
genüberliegende Schwenkhebel, deren vordere Enden Aufnahmen für die
Matrize bzw. die Patrize aufweisen und deren hinteren Enden sich außen
seitig auf einem als Spreizkonus ausgebildeten Spreizkörper abstützen.
Eine Betätigung der Stanzvorrichtung erfolgt durch längsachsiales Bewegen
des Spreizkonus, wodurch die Schwenkhebel radial zur Bewegungsrichtung
des Spreizkonus nach außen weggedrückt werden, und sich entsprechend
die anderen Enden der beiden Schwenkhebel aufeinander zubewegen. Mit
Hilfe einer solchen Spreizvorrichtung lassen sich auf die Schwenkhebel und
somit auch auf die Matrize bzw. Patrize sehr hohe Kräfte aufbringen, ohne
daß zu befürchten ist, daß die Spreizvorrichtung nachgiebig reagiert oder
gar zerstört wird. Zudem ist bei der erfindungsgemäßen Spreizvorrichtung
eine Spreizung in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Spreizkonuses
möglich. Zur Beschleunigung eines Arbeitsganges kann daher vorgesehen
sein, daß der mit den Schwenkhebeln zusammenwirkende Spreizabschnitt
unterschiedliche Verjügungswinkel aufweist, wobei zuerst ein größerer
Verjüngungswinkel und anschließend ein kleiner Verjüngungswinkel vorge
sehen sein können. Der größere Verjüngungswinkel dient als Schnellgang
zum Heranführen der Patrize bzw. Matrize an ein Werkstück, wohingegen
der kleinere Verjüngungswinkel des Spreizkonus zur Erstellung eigentlichen
Stanzung verwendet wird. Ferner sieht die erfindungsgemäße Stanzvor
richtung vor, daß die Matrizenaufnahme und Patrizenaufnahme achsial mit
einander fluchtend angeordnet sind, und daß die über die Schwenkhebel
auf diese Aufnahmen übertragene Bewegung in einer Bewegung fluchtend
mit der Längsachse der Aufnahme resultiert. Durch diese axiale Anordnung
können sehr präzise Stanzungen vorgenommen werden, da sich weder die
Matrize noch die Patrize auf einer Kreisbahn bewegen.
Durch Vorsehen eines Spreizkonuses, der zur Betätigung der Stanzvor
richtung längsachsial bewegbar ist, kann dieser mit einfachen Mitteln, bei
spielsweise mit Hilfe einer Spindel an eine Motoreinheit kinimatisch gekop
pelt werden.
Zur Verringerung der Reibung zwischen den einzelnen Hebelarmen und dem
Spreizkörper weisen diese an ihrem spreizkörperseitigen Ende jeweils eine
Druckrolle auf, die an der Außenseite des Spreizkörpers anliegt.
In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der konische Abschnitt
des Spreizkörpers zwei Abschnitte mit unterschiedlichem Verjüngungsgrad
aufweist, wobei an den im Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt der
mit dem größeren Verjüngungswinkel versehene Spreizabschnitt grenzt. Dies
bewirkt, daß in einem ersten Spreizvorgang die Stanzelemente relativ schnell
aufeinander zubewegt werden, was zweckmäßig sein kann, wenn diese erst
zur Anlage an das Werkstück gebracht werden sollen. Erst mit der wirksamen
Spreizung durch den kleineren Verjüngerungswinkel wird dann der eigentliche
Stanzvorgang durchgeführt.
Die Matrizenaufnahme und die Patrizenaufnahme sind zweckmäßiger Weise
im Querschnitt Doppel-T-förmig ausgebildet. Das mit den Aufnahmen im
Eingriff stehende Ende der Hebelarme ist zwei-lagig vorgesehen, so daß diese
in die Aussparungen der Doppel-T-Form jeweils einer Aufnahme eingreifen
können. Zur Kraftübertragung sind den Enden der Hebelarme jeweils zwei
bolzenartige, einseitig abgeflachte Druckstücke zugeordnet. Der abgeflachte
Bereich des Druckstückes steht in Anlage mit der jeweiligen Aufnahme und
gewährleistet eine flächige Kraftübertragung auf die Stanzelemente.
Die Patrizenaufnahme weist zweckmäßiger Weise einen Durchgangskanal auf,
durch den die ausgestanzten Teile durch Ausstanzen weiterer Stücke
herausgedrückt werden. Es ist somit möglich, in kurzer Zeit eine Vielzahl von
Stanzungen vorzunehmen, ohne daß befürchtet werden muß, daß die
ausgestanzten Elemente nachfolgende Stanzungen behindern würden.
Anstelle einer
Motoreneinheit kann die Spindel hydraulisch betätigbar sein. Eine solche
Ausgestaltung eignet sich vor, allem dann, wenn an die Stanzvorrichtung keine
erhöhten Anforderungen als mobiles Werkzeug gestellt werden. Gegenüber
herkömmlichen Stanzmaschinen, die einen beweglichen, gegen einen
feststehenden Amboß arbeitenden Lochstempel umfassen, bietet eine
hydraulisch betriebene Stanzvorrichtung den Vorteil, daß
über die aus zwei Hebelarmen bestehende Hebelanordnung die Kräfte
gleichmäßig auf das zu stanzende Werkstück einwirken. Die durch jeden
Hebelarm übertragene Kraft braucht daher nur etwa halb so groß sein, wie bei
der Kraftübertragung mittels eines Hebelarmes bei herkömmlichen
Vorrichtungen.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung in
der nachfolgenden Beschreibung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 Eine zum Teil geschnittene Einsicht in eine
Stanzvorrichtung und
Fig. 2 eine zum Teil geschnittene Frontansicht der
Stanzvorrichtung der Fig. 1.
Die in Fig. 1 gezeigte Stanzvorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einer
Motoreneinheit 2, einer Spreizvorrichtung 3, einer Hebelanordnung 4 und aus
Stanzelementen 5. Die Speizvorrichtung 3, die Hebelanordnung 4 und die
Stanzelemente 5 sind in einem Gehäuse 6 angeordnet.
Die Spreizvorrichtung 3 umfaßt einen Spreizkörper 7, der einen im
Durchmesser gleichbleibenden Schaftabschnitt 8 und einen sich zum
Schaftabschnitt 8 hin verjüngenden Spreizabschnitt 9 aufweist. Der
Spreizabschnitt 9 ist durch Vorsehen von zwei unterschiedlichen
Verjüngungswinkeln 2-fach verjüngt ausgebildet, wobei der Abschnitt 10 mit
dem größeren Verjüngunswinkel an den Schaftabschnitt 8 grenzt. Der
Verjüngungsabschnitt 11 mit dem kleineren Verjüngungswinkel schließt sich
an den Verjüngungsabschnitt 10 an. Durch Herausbewegen des
Spreizkörpers 7 erfolgt dann in Abhängigkeit von dem jeweilig auf die
Hebelanordnung 4 wirkenden Abschnitt 10 oder 11 eine raschere oder weniger
rasche Spreizung.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Spreizkörper 7 im
Querschnitt als Vierkant ausgebildet.
In den Schaftabschnitt 8 des Spreizkörpers 7 ist eine Gewindebohrung 12
eingebracht, die mit einem Trapezgewinde 13 versehen ist. In die
Gewindebohrung 12 greift eine ebenfalls mit einem Trapezaußengewinde 14
versehene Spindel 15 ein. Die Spindel 15 weist im Bereich ihres freien Endes
einen Stützflansch 16 auf, der sich beidseitig an einem Drucklager 17, 17'
abstützt. Das hintere Drucklager 17 wiederum stützt sich am
Verbindungsflansch 18 des Gehäuses 6 zur Motoreneinheit 2 ab. Aus Fig. 1
wird erkennbar, daß bei einem Einschrauben der Spindel 15 in die
Gewindebohrung 12 sich der Spreizkörper 7 zur Spindel 15 hinbewegt,
welches sodann zu einer Schwenkbewegung der Hebelanordnung 4 führt. Im
umgekehrten Falle bei einem Herausdrehen der Spindel 15 aus der
Gewindebohrung 12 wird der Spreizkörper 7 zu den Stanzelementen 5 hin
bewegt.
Der Spreizkörper 7 wirkt mit seinem Spreizabschnitt 9 bei einer Bewegung
desselben zur Spindel 15 hin auf die Hebelanordnung 4. Die Hebelanordnung 4
besteht aus zwei spiegelsymetrisch ausgebildeten Hebelarmen 19, 20, die
schwenkbar im Bereich ihres mittleren Abschnittes angelenkt sind. Die
Hebelarme 19, 20 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel dergestalt
angelenkt, daß eine 1 : 1-Übertragung der zum Stanzen notwendigen Kräfte
auf die Stanzelemente 5 erfolgt. Die Hebelarme 19, 20 weisen jeweils an ihren
zum Spreizkörper 7 weisenden Ende eine Druckrolle 21, 22 auf, so daß sich
die Bewegung des Spreizkörpers 7 über die Druckrollen 21, 22 an die
Hebelarme 19, 20 überträgt. Die nach außen gerichtete Spreizbewegung der
Hebelarme 19, 20 erfolgt gegen die Kraft jeweils einer Druckfeder 23, 24,
mittels denen die Hebelarme 19, 20 bei einem Zurückfahren des Spreizkörpers
7 in seine Ausgangsstellung zur Anlage an der Außenseite des Spreizkörpers 7
zum Schaftabschnitt 8 geführt werden.
Mit ihrem jeweilig anderen Ende stehen die Hebelarme 19, 20 mit den
Stanzelementen 5 im Eingriff. Dabei ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
vorgesehen, daß der Hebelarm 19 mit einer Matrizenaufnahme 25 und der
Hebelarm 20 mit einer Patrizenaufnahme 26 zusammenwirkt. Die Hebelarme
19, 20 weisen an diesem Ende jeweils Druckstücke 27, 28 auf, die im
Querschnitt etwa zylindrisch ausgebildet sind, wobei jedoch eine Seite dieses
zylindrischen Körpers abgeflacht ist. Mit dem zylindrischen Abschnitt sind die
Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19, 20 drehbar befestigt. Der
abgeflachte Abschnitt der Druckstücke 27, 28 ist zur Anlage an der
Matrizenaufnahme 25 bzw. an der Patrizenaufnahme 26 vorgesehen. Somit
werden die an die Aufnahmen 25, 26 übertragenen Kräfte flächig übertragen.
Durch die drehbare Anordnung der Druckstücke 27, 28 in den Hebelarmen 19,
20 ist gewährleistet, daß der abgeflachte Kraftübertragungsabschnitt der
Druckstücke 27, 28 in jeder Stellung der Stanzelemente 5 flächig zur Anlage
kommt.
Das Gehäuse 6 beläßt zwischen den Stanzelementen 5 eine
Werkstückaufnahme 29, in die in Fig. 1 beispielhaft ein Mittelsteg 30 eines als
Kabelkanal verwendeten Profiles eingesetzt ist. Zum Einbringen einer Reihe
von Durchbrechungen in diesen Mittelsteg 30, ist zur Einhaltung einer jeweils
gleichen Stanztiefe ein Tiefenlineal 31 mittels einer Schraube 32 einrichtbar an
dem Gehäuse 6 befestigt.
Aus der in Fig. 2 dargestellten, zum Teil geschnittenen Frontansicht ist
erkennbar, daß sowohl die Matrizenaufnahme 25 als auch die
Patrizenaufnahme 26 Doppel-T-förmig ausgebildet sind. In die jeweilig
seitlichen Aussparungen der Matrizenaufnahme 25 bzw. der Patrizenaufnahme
26 greifen die zwei-lagig ausgebildeten Enden der Hebelarme 19 bzw. 20 ein.
Die Matrizenaufnahme 25 umfaßt an ihrem zum Werkstück 30 bzw. zur
Werkstückaufnahme 29 weisenden Ende eine Vorrichtung zur Befestigung der
eigentlichen Matrize auf, wobei bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine
Schraubbefestigung vorgesehen ist. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel ist als Matrize ein Lochstempel 33 vorgesehen. Der
Lochstempel 33 wird mittels der Schraubbefestigung an der Matrizenaufnahme
25 befestigt und kann gegen andere Matrizen unterschiedlicher Form oder
Größe ausgetauscht werden.
Die Patrizenaufnahme 26 weist ebenfalls eine Schraubvorrichtung zur
Aufnahme der eigentlichen Patrize, die in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel eine Schnittbuchse 34 ist, auf. Die Schnittbuchse 34 ist
ebenfalls gegen andere Schnittbuchsen unterschiedlicher Form und
unterschiedlicher Größe austauschbar. In die Patrizenaufnahme 26 ist ein
Durchgangskanal 35 eingebracht, durch den die ausgestanzten Werkstückteile
herausdrückbar sind.
Der Matrizenaufnahme 25 ist ferner eine Abstreifvorrichtung 36 zugeordnet, die
im wesentlichen auch aus zwei zylindrischen Schäften 37, die gegen eine
Federanordnung wirken, besteht. Mit den Schäften 37 wird beim ersten
Heranfahren eine erste Materialfixierung vorgenommen, bevor der
Lochstempel 33 zur Anlage an der Materialoberfläche kommt. Nach dem
erfolgten Stanzvorgang entlädt sich die durch den Speichervorgang in der
Federnordnung 38 gespeicherte Energie und drückt das Werkstück gegen die
Schnittbuchse 34, so daß der Lochstempel 33 aus der Stanzöffnung
herausgezogen werden kann, ohne daß sich das Werkstück defomiert.
Anstelle des in den Fig. 1 und 2 gezeigten Spreizkörpers 7 ist in einem
weiteren, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, eine Kolben-
Zylinder-Anordnung als Spreizvorrichtung vorzusehen, die hydraulisch
betätigbar ist, wobei der Betätgungskolben ebenfalls durch eine Motoreneinheit
2 bewegbar ist.
Aus dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird deutlich, daß die
Stanzvorrichtung 1 auch bei einer sehr kleinen Dimensionierung zum
Ausstanzen von härteren und dickeren Materialien geeignet ist, wobei sich die
kleine Größe der Stanzvorrichtung vor allem auf den mobilen Einsatz der
Stanzvorrichtung 1 als Werkzeug auswirkt.
1
Stanzvorrichtung
2
Motoreneinheit
3
Spreizvorrichtung
4
Hebelanordnung
5
Stanzelement
6
Gehäuse
7
Spreizkörper
8
Schaftabschnitt
9
Spreizabschnitt
10
Verjüngungsabschnitt
11
Verjüngungsabschnitt
12
Gewindebohrung
13
Trapezinnengewinde
14
Trapezaußengewinde
15
Spindel
16
Stützflansch
17
Drucklager
17
' Drucklager
18
Verbindungsflansch
19
Hebelarm
20
Hebefarm
21
Druckrolle
22
Druckrolle
23
Druckfeder
24
Druckfeder
25
Matrizenaufnahme
26
Patrizenaufnahme
27
Druckstück
28
Druckstück
29
Werkstückaufnahme
30
Profilmittelsteg
31
Tiefenlineal
32
Schraube
33
Lochstempel
34
Schnittbuchse
35
Durchgangskanal
36
Abstreifvorrichtung
37
Schaft
Claims (9)
1. Stanzvorrichtung mit einer Werkstückaufnahme (29), in die ein
Werkstück einführbar ist, mit zwei gegeneinander wirkenden Stan
zelementen (5), wobei eines der beiden Stanzelemente einen als
Matrize ausgebildeten, in einer Matrizenaufnahme (25) angeordne
ten Lochstempel (33) und das andere Stanzelement eine Patrizen
aufnahme (26) umfaßt, welche Stanzelemente (5) an die Oberfläche
des in die Aufnahme (29) eingeführten Werkstückes (31) über eine
durch eine Spreizvorrichtung (3) betätigbare Hebelanordnung (4) zur
Anlage bringbar und durch Betätigen der Spreizvorrichtung (3) zum
Ausstanzen einer Öffnung angeordnet sind, dadurch gekennzeich
net, dass als Hebelanordnung (4) zwei bezüglich der Spreizvorrich
tung (3) spiegelsymmetrisch gegenüberliegende Schwenkhebel (19,
20) vorgesehen sind, wobei das von der Spreizvorrichtung (3) abge
wandte Ende des einen Schwenkhebels (19) mit der Matrizenauf
nahme (25) und das von der Spreizvorrichtung (3) abgewandte Ende
des anderen Schwenkhebels (20) mit der Patrizenaufnahme (26) im
Eingriff steht, dass die Matrizenaufnahme (25) und die Patrizenauf
nahme, (26) axial miteinander fluchtend angeordnet sind, wobei
durch die mittels der Schwenkhebel (19, 20) auf die Matrizenauf
nahme (25) und die Patrizenaufnahme (26) übertragenen Bewegung
eine aufeinander zugerichtete Bewegung der Aufnahmen (25, 26)
entlang der Längsachse ihrer fluchtenden Anordnung erfolgt und
dass als Spreizvorrichtung ein Spreizkonus (7) vorgesehen ist, wobei
sich die zur Spreizvorrichtung (3) weisenden Enden der Schwenkhe
bel (19, 20) an der Außenseite des Spreizkonus (7) abstützen
und der im Querschnitt größere Abschnitt des Spreizkonus (7) be
züglich der Schwenkhebel (19, 20) zu den Stanzelementen (5) wei
send angeordnet ist, so daß die Hebelanordnung (4) durch Heraus
bewegen des Konus aus der Hebelanordnung (4) betätigbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spreizkonus (7) ein Vierkantkeil ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Spreizkonus (7) einen konischen Spreizabschnitt (9) und einen
im Umfang gleichbleibenden Schaftabschnitt (8) umfaßt, wobei in
den Schaftabschnitt (8) eine der Längsachse folgende Gewindeboh
rung (12) eingebracht ist, in die eine Spindel (15) eingreift, deren
freies Ende sich an einem Drucklager (17, 17') abstützt, welche
Spindel (15) kinematisch mit der Antriebswelle einer Motoreneinheit
(2) verbunden ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Spreizabschnitt (9) des Spreizkonus (7) durch
zwei Abschnitte (10, 11) unterschiedlicher Verjüngung zweifach ver
jüngt ist, wobei der größere Verjüngungswinkel an den Schaftab
schnitt (8) grenzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Schwenkhebel (19, 20) im Bereich ihres an
den Spreizkonus (7) grenzenden Endes eine Druckrolle (21, 22)
umfassen, die sich außenseitig an dem Spreizkonus (7) abstützt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß den Schwenkhebeln (19, 20) an ihren mit den Stan
zelementen (5) im Eingriff stehenden Enden jeweils bolzenförmige
Druckstücke (27, 28) mit einer abgeflachten Druckfläche zugeordnet
sind, deren im wesentlichen zylindrischer Abschnitt in den Hebelar
men (19, 20) drehbar aufgenommen ist, wobei die Druckfläche zur
Anlage an jeweils einem der Stanzelemente (5) vorgesehen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da
durch gekennzeichnet, daß die Matrizenaufnahme (25) und die
Patrizenaufnahme (26) jeweils einen im wesentlichen Doppel-T-
förmigen Grundkörper umfassen, in dessen jeweilige seitliche Aus
sparungen ein als Doppelende ausgebildetes Ende des jeweiligen
Schwenkhebels (19, 20) eingreift.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Patrizenaufnahme (26) einen Durchgangskanal
(35) aufweist, durch den die mit der Matrize (33) ausgestanzten Teile
von der Stanzstelle entfernbar sind, welcher Durchgangskanal (35)
nach außen hin im Durchmesser vergrößert ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Matrizenaufnahme (25) eine aus einem an einer
Federanordnung abgestützten Abstreifer (37) bestehende Abstreif
vorrichtung (36) zugeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996146159 DE19646159C2 (de) | 1996-11-08 | 1996-11-08 | Vorrichtung zum Stanzen von Öffnungen |
Applications Claiming Priority (1)
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-
1996
- 1996-11-08 DE DE1996146159 patent/DE19646159C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (1)
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