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Die
Erfindung betrifft eine Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben
auf dem Umfang eines Kontaktelementes mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1. Bei einer solchen Presszange kommt es darauf an,
nicht den gesamten Umfang des Kontaktelements zu verformen, sondern
gezielt mehrere einzelne Kerben auf dem Umfang des Kontaktelements
in möglichst
gleichmäßiger Weise
und mit sehr feinfühlig
wählbarer
Einpresstiefe ausführen
zu können.
Die entstehenden Kerben sollen einerseits den mit dem Kontaktelement
zu verbindenden Leiter möglichst
wenig beschädigen,
insbesondere verformen. Andererseits soll eine feste Bindung zwischen Kontaktelement
und Leiter herbeigeführt
werden. Diese gegenläufigen
Forderungen sind beispielsweise besonders problematisch, wenn Kupplungsteile als
Kontaktelemente mit Lichtwellenleitern zu verbinden sind. Als Lichtwellenleiter
können
Glasfaserleiter oder auch Polymerleiter eingesetzt werden. Jede
allzu große
Verformung dieser Lichtquellenleiter entsprechend einer übergroßen Einpresstiefe
erhöht den
Verlust an Licht im Bereich der Kupplungsteile in nicht tolerierbarer
Weise.
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Eine
Presszange der eingangs beschriebenen Art ist aus der
US 3,177,695 bekannt. Die Presszange
dient zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes.
Die Presszange weist einen Zangenkopf mit einem Gehäuse auf, in
dem in einem separaten, drehbar gelagerten Führungskörper mehrere Pressstempel bezüglich einer Zentralachse
radial beweglich gelagert sind. Die Pressstempel besitzen T- oder
pilzförmigen
Querschnitt. Im Gehäuse
sind mindestens zwei Schwenkringe untergebracht. Der eine Schwenkring
ist mit dem einen Handhebel und der andere Schwenkring mit dem anderen
Handhebel drehfest verbunden, sodass die Schwenkringe bei Betätigung der
Zange gegenläufig
drehen. Jeder Pressstempel ist also von einem Paar im Zangenkopf
verdrehbar gelagerter und über
einen Antrieb relativ zum Führungskörper bewegter
Schwenkringe beim Schließen
der Presszange über
je ein Paar an einer Kontaktfläche
am Pressstempel angreifender Nockenflächen an den Schwenkringen gemeinsam
formschlüssig
bezüglich der
Zentralachse radial nach innen verschiebbar. Beim Öffnen der
Presszange ist jeder Pressstempel über je ein weiteres an einem
Paar weiterer Kontaktflächen
am Pressstempel angreifendes Paar Nockenflächen an den Schwenkringen gemeinsam formschlüssig bezüglich der
Zentralachse radial nach außen
verschiebbar. Durch die T-förmige
Gestaltung der Pressstempel und die Aufteilung und Anordnung der
Nockenflächen
und der zugeordneten Kontaktflächen
ist der Hub der Pressstempel begrenzt. Die Presszange weist nur
einen relativ kleinen Hub auf. Weiterhin ist nachteilig, dass die
mindestens zwei Schwenkringe und deren Unterbringung in dem Gehäuse die
Baubreite vergrößern.
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Eine
weitere Presszange ist aus der GB 886,259 oder auch der DE-PS 1
136 391 bekannt. Die Presszange weist einen Antrieb mit einem festen und
einem dazu beweglichen Handhebel auf, wobei der bewegliche Handhebel
um eine Achse an dem festen Handhebel schwenkbar angeordnet ist.
Mit dem festen Handhebel ist ein Führungskörper verbunden, in welchem
mehrere Pressstempel radial verschiebbar gelagert sind. Mit dem
beweglichen Handhebel ist ein Schwenkring verbunden, der gegenüber dem
Führungskörper schwenkbar
gelagert ist und für
jeden Pressstempel je eine Nockenfläche trägt, so dass die Pressstempel
beim Verdrehen des Schwenkrings gemeinsam radial nach innen verschoben
werden. Diese Ausbildung besitzt bereits den Vorteil, dass die Pressstempel
bei einem auf dem festen Handhebel gelagerten Kontaktelement zu
dem Kontaktelement nur eine rein radiale Bewegung, also ohne eine überlagerte
Rotation, ausführen.
Für den
Rückhub
der Pressstempel beim Öffnen der
Presszange sind Rückführfedern
vorgesehen. Dabei ist jeder Pressstempel auf einem Teil seiner radialen
Erstreckung von je einer Rückführfeder
umgeben. Die Verwendung von Rückführfedern
ist in mehrfacher Hinsicht nachteilig. So erfordern die Rückführfedern
Bauraum, in dem die Pressstempel radial nicht geführt sind.
Dieser Nachteil kann durch eine Doppelführung jedes Pressstempels ausgeglichen
werden. Jedoch erhöht
sich dadurch die radiale Ausladung der Pressstempel. Weiterhin können die Pressstempel
um ihre Radialachse begrenzt drehen, sodass die dem Kontaktelement
zugekehrten Spitzen der Pressstempel in eine undefinierte Relativlage gelangen
können,
in der bei einem Pressvorgang das erzeugte Bild der Kerben uneinheitlich
wird. Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht darin, dass die Öffnungskräfte der
Rückführfedern
bei Fehlpressungen oft nicht ausreichen, um den Rückhub der
Pressstempel zu durchlaufen und die Presszange zu öffnen. Die
Spitzen der Pressstempel bleiben vielmehr in dem verpressten Kontaktelement
hängen.
In einem solchen Fall wird dann versucht durch Schlagen der Presszange
auf eine Unterlage oder unter Verwendung eines Schraubendrehers
oder eines anderen Werkzeuges im Bereich der empfindlichen Spitzen
der Pressstempel die Presszange zum Öffnen zu bewegen und damit
gangbar zu machen. Manchmal gelingt dies, manchmal wird eine völlige Demontage der
Presszange erforderlich, um die Presszange wieder betriebsbereit
zu machen.
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Aus
der
DE 101 40 270
B4 ist ebenfalls eine Presszange zum Einpressen mehrerer
Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelements bekannt. Der Antrieb
besitzt zwei Handhebel, die beide um ein gemeinsames Gelenk an einem
Zangenkopf gegeneinander schwenkbar beweglich sind. Zwischen den beiden
Handhebeln des Antriebs ist ein Zwangsgesperre in üblicher
Ausbildung eingeschaltet, in dem an einem mit dem einen Handgriff
verbundenen Teil das Zahnsegment des Zwangsgesperres angeordnet ist,
während
der andere Handhebel die schwenkbar gelagerte Sperrklinke trägt. Es ist
hier ein gemeinsames federndes Element vorgesehen, welches die Funktion
der Rückführfedern
erbringt. Der Rückhub der
Pressstempel beim Öffnen
der Presszange ist damit auch hier kraftschlüssig ausgebildet. Damit treten
bei dieser Presszange auch ein Teil der oben beschriebenen Nachteile
auf. Aus der Konstruktion der bekannten Presszange ist erkennbar,
dass die Verwirklichung der Erfindung auch bei einem Zangenkopf
realisierbar ist. Dies ist auch beim Anmeldungsgegenstand der Fall.
Die Ausbildung des Antriebes kann auf verschiedene Art und Weise
erfolgen.
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Aus
der US-PS 3,028,776 ist eine Presszange zum Einpressen mehrerer
Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelements bekannt. Der Zangenkopf
besitzt ein Gehäuse,
welches drehfest mit dem festen Handhebel verbunden ist und welches
eine Mehrzahl von Nockenflächen
trägt,
die in Verbindung mit mehreren einzelnen im Zangenkopf radial verschiebbar
gelagerten Pressstempeln eingesetzt werden. Es ist eine gemeinsame
Feder vorgesehen, um die mehreren Pressstempel radial nach außen zu beaufschlagen.
Diese bekannte Presszange weist ebenfalls ein Zwangsgesperre mit
einem Zahnsegment und einer Sperrklinke auf, welches nur einen einzigen
festgelegten Auslösepunkt
besitzt. Die bekannte Presszange besitzt damit auch einen großen Teil
der oben beschriebenen Nachteile.
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AUFGABE DER
ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Presszange der eingangs
beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, dass sie betriebssicherer bedienbar
ist und sich insbesondere nach Fehlpressungen leicht und schnell öffnen und
in den betriebsbereiten Zustand überführen lässt. Dies
gilt insbesondere wenn die Presszange mit einem Zwangsgesperre üblicher
Bauart ausgestattet ist. Für
den Benutzer der Presszange soll eine hohe Verlässlichkeit und Gleichmäßigkeit
der Betätigung
resultieren, auch dann wenn unterschiedliche Endlagen der Pressstempel
bei unterschiedlichen Einpresstiefen auftreten.
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LÖSUNG
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Die
Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs
1 gelöst.
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BESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung geht zunächst
von dem im Stand der Technik bekannten Gedanken aus, die Pressstempel
auch während
des Rückhubes zwangsgesteuert
formschlüssig
zu führen,
um so je nach Erfordernis auch größere Kräfte beim Öffnen der Presszange auf die
Pressstempel ausüben
zu können.
Dies ist zum Öffnen
der Presszange nach Fehlpressungen besonders bedeutungsvoll, um
die Spitzen der Pressstempel aus dem fehlverpressten Kontaktelement
herausziehen zu können
und die Presszange wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzen
zu können,
ohne dass irgendwelche besonderen Demontagearbeiten an der Presszange zuvor
durchzuführen
sind.
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Die
Presstempel besitzen jedoch L-förmige Gestalt
mit einem vergleichsweise längeren
Schenkel, der sich in radialer Richtung zu der Zentralachse des
Zangenkopfes erstreckt. Der vergleichsweise kürzere Schenkel erstreckt sich
in tangentialer Umfangsrichtung, also einseitig zu dem längeren Schenkel,
so dass die Presstempel eine gewisse Ähnlichkeit mit einem abgekröpften Spazierstock
aufweisen. Der längere
Schenkel sorgt für
die Führung
der Pressstempel im Führungskörper und
die Verhinderung der Verdrehung um ihre eigene Achse, während der
kürzere
Schenkel zur Kraftübertragung
während des
Vorwärtshubes
und des Rückwärtshubes
ausgebildet ist. So kann insbesondere der kürzere Schenkel jedes Pressstempels
entsprechen de Kontaktflächen
aufweisen, die den Nockenflächen
für den
Vorwärtshub
zugeordnet ist. Entsprechendes gilt für weitere Kontaktflächen, die
den weiteren Nockenflächen am
Schwenkring zur Realisierung des Rückwärtshubes zugeordnet sind. Diese
Ausbildung ermöglicht eine
sehr flache Bauweise der Presszange bzw. des Zangenkopfes, wie er
für Kontaktelemente
geringer axialer Baulänge
und mit vorzugsweise kleinen Durchmessern vorteilhaft ist. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass
die Pressstempel wie auch der Schwenkring in einer gemeinsamen Ebene
zur Haupterstreckungsrichtung des Zangenkopfes angeordnet sind und
sich in der Projektion nicht überlappen.
Die Nockenflächen
sind dann der einen Drehrichtung des Schwenkrings zugeordnet, in
welcher dieser beim Schließen
der Presszange verschwenkt wird. Für den Rückhub gilt Entsprechendes bezüglich der
weiteren Nockenflächen
und der anderen Drehrichtung des Schwenkrings.
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Die
Nockenflächen
zum formschlüssigen Schließen und
die weiteren Nockenflächen
zum formschlüssigen Öffnen an
dem einen Schwenkring vorgesehen. Die zugehörigen Kontaktflächen des Pressstempels
sind an dem kürzeren
Schenkel des Pressstempels angeordnet.
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Die
Erfindung lässt
sich bei einer kompletten Presszange, also einschließlich eines
Antriebs, verwirklichen. Sie kann aber auch bei einem Zangenkopf verwirklicht
werden, dem dann ein beliebig ausgebildeter mechanischer, pneumatischer,
hydraulischer oder elektrischer Antrieb zugeordnet wird. Freilich muss
der Antrieb so ausgebildet sein, dass er auch eine Kraftaufbringung
in Öffnungsrichtung
der Presszange aufzubringen in der Lage ist. Beispielsweise bei
Ausbildung eines Antriebs mit zwei Handhebeln entspricht es der
natürlichen
manuellen Betätigung, die
Handhebel auseinander zu bewegen, um die Presszange öffnen zu
können.
Dieser Öffnungsvorgang
kann durch eine Öffnungsfeder
unterstützt
werden. Sämtliche
Nachteile, die mit einer T-förmigen Gestaltung
der Pressstempel verbunden sind, werden durch die Erfindung beseitigt.
Durch die Anordnung weiterer Nockenflächen für den formschlüssigen Rückhub erhöht sich
auch die Lebensdauer der Presszange.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn auch die weiteren Nockenflächen zum
formschlüssigen Öffnen an
dem Schwenkring vorgesehen sind, der auch die Nockenflächen zum
formschlüssigen
Schließen trägt.
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Wenn
ein manueller Antrieb verwirklicht wird, kann dieser einen festen
Handhebel und einen beweglichen Handhebel aufweisen. Der feste Handhebel
trägt dann
den Führungskörper oder ist
mit einem solchen Führungskörper im
Zangenkopf starr verbunden. Andererseits trägt der bewegliche Handhebel
dann den Schwenkring oder ist mit diesem starr verbunden. Auch jeweilige
einteilige Ausbildungen sind möglich.
Der Antrieb kann auch aus zwei relativ zueinander und zum Zangenkopf
beweglichen Handhebeln aufgebaut sein, beispielsweise derart, dass
er eine lineare Bewegung bereitstellt, die dann in eine Drehbewegung
des Schwenkrings umgeformt wird. Auch solche manuellen Antriebe
sind im Stand der Technik bekannt. Sie bieten insbesondere den Vorteil,
unterschiedliche Zangenköpfe
mit einem solchen Antrieb jeweils zu verbinden, um eine auf die
Art des Zangenkopfes abgestimmte Arbeit auszuführen.
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Die
verschiedenen Ausführungsformen
zur Realisierung eines formschlüssigen
Vorwärtshubes und
eines ebenfalls formschlüssigen
Rückwärtshubes
lassen sich auch dann anwenden, wenn die Presszange einen Antrieb
mit zwei Handhebeln aufweist, zwischen denen ein Zwangsgesperre üblicher Ausbildung
und auch eine variabel einstellbare Endlagenbegrenzung mit Anschlag
und Gegenanschlag vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere dann,
wenn das Zwangsgesperre wie auch der Endlagenanschlag baulich vereinigt
sind, so dass damit ganz präzise
einerseits der Vorwärtshub
und andererseits der Rückwärtshub der
Pressstempel festgelegt ist, die jeweils beim Schließen bzw. Öffnen der
Presszange durchlaufen werden müssen.
Die bauliche Vereinigung zwischen Zwangsgesperre und Endlagenbegrenzung
kann so ausgebildet sein, dass an einem der beiden Handhebel ein
dazu variabel einstellbares Verstellelement vorgesehen ist, das
ein Element des Zwangsgesperres und ein Element der Endlagenbegrenzung
trägt.
Das Verstellelement ist auf dem Handhebel variabel einstellbar,
auf dem es aufgenommen ist. Das andere Element des Zwangsgesperres
und das andere Element der Endlagenbegrenzung können dann ortsfest auf dem
anderen Handhebel angeordnet sein.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen und
der gesamten Beschreibung. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere
den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer
Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen.
Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen
der Erfindung ist ebenfalls möglich und
wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in
separaten Zeichnungsfiguren dargestellt sind oder bei deren Beschreibung
genannt werden. Diese Merkmale können
auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter
bevorzugter Ausführungsbeispiele
weiter erläutert
und beschrieben.
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1 zeigt
eine Vorderansicht der Presszange in einer ersten Ausführungsform.
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2 zeigt
eine Seitenansicht der Presszange gemäß 1.
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3 zeigt
den für
die Erfindung wesentlichen inneren Aufbau der Presszange gemäß den 1 und 2.
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4 zeigt
die Presszange nach den 1 bis 3 ohne Pressstempel.
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5 zeigt
eine Ansicht eines Zangenkopfes mit Pressstempeln, wie sie bereits
bei der Ausführungsform
gemäß 3 dargestellt
wurden.
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6 zeigt
einen Schnitt durch den Presskopf gemäß der Linie VI-VI in 5.
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FIGURENBESCHREIBUNG
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1 zeigt
eine Presszange 1 in ihrem äußeren Erscheinungsbild. Die
Presszange 1 weist einen Zangenkopf 2 auf, in
dem um eine gemeinsame Zentralachse 3 ein fester Handhebel 4 und
ein beweglicher Handhebel 5 relativ zueinander verdrehbar gelagert
sind. Beide Handhebel 4, 5 sind mit Handgriffen 6 aus
elastomerem Material ausgestattet.
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Der
feste Handhebel 4 geht im Bereich des Zangenkopfes 2 in
einen Führungskörper 7 über (siehe
auch 2 und 3), der durch eine Deckplatte 8 abgedeckt
ist. Die Teile können,
wie dargestellt, einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Auf
jeden Fall bildet der Führungskörper 7 und
die Deckplatte 8 mit dem festen Handhebel 4 ein
gemeinsam bewegliches Teil. Wie aus 3 erkennbar
ist, besitzt der Führungskörper 7 eine
kreisringförmige
Vertiefung 9, in der ein Schwenkring 10 um die
Zentralachse 3 schwenkbar gelagert ist. Der Schwenkring 10 ist
mit dem beweglichen Handhebel 5 verbunden oder Bestandteil
desselben.
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Zwischen
den beiden Handhebeln 4 und 5 ist ein Zwangsgesperre 11 eingeschaltet,
welches sicherstellt, dass der jeweilige Presshub der Presszange 1 nur
vollständig
durchgeführt
werden kann und die Presszange erst dann öffnet, wenn das Zwangsgesperre 11 auslöst bzw.
den Öffnungshub
freigibt. Auf dem festen Handhebel 4 ist weiterhin eine
Stelleinrichtung 12 vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil der
Stelleinrichtung 12 ist eine Stellschraube 13,
die in Drehlagern 14 verdrehbar, aber nicht axial beweglich
gelagert ist. Die Stelleinrichtung 12 wirkt mit einem Verstellelement 15 zusammen,
welches aus 3 und 4 erkennbar
ist. Das Verstellelement 15 ist auf dem festen Handhebel 4 verstellbar
gelagert. Zu diesem Zweck ist es in einer Vertiefung 16 am
festen Handhebel 4 geführt.
Die Vertiefung 16 stellt eine kreisbogenartige Kontur um
die Zentralachse 3 zur Verfügung. Die zugehörigen Randbereiche
des Verstellelements 15 besitzen ebenfalls die Form von
Kreisbögen
um die Zentralachse 3.
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Das
Zwangsgesperre 11 weist im Wesentlichen zwei Teile auf,
nämlich
ein Zahnsegment 17 und eine drehbar gelagerte Sperrklinke 18.
Das Zahnsegment 17, welches ebenfalls auf einem Kreisbogen
um die Zentralachse 3 ausgebildet und angeordnet ist, ist hier
Bestandteil des Verstellelements 15. Anders gesagt ist
ein Randbereich des Verstellelements 15 als Zahnsegment 17 ausgebildet.
Mit einer Verstellung des Verstellelements 15 relativ zum
festen Handhebel 4 in Richtung auf den beweglichen Handhebel 5 verstellt
sich damit auch das Zahnsegment 17. Die Sperrklinke 18,
die in bekannter Weise mit einer Feder (nicht dargestellt) versehen
ist, ist hier ortsfest verdrehbar auf dem beweglichen Handhebel 5 gelagert.
Es ist erkennbar, dass es für
das Zusammenwirken zwischen Zahnsegment 17 und Sperrklinke 18 des
Zwangsgesperres 11 nur darauf ankommt, dass diese beiden
Elemente auf unterschiedlichen Teilen vorgesehen sind. Beispielsweise
könnte
auch die umgekehrte Anordnung vorgesehen sein, indem das Zahnsegment 17 ortsfest
an dem beweglichen Handhebel 5 ausgebildet ist, während die
Sperrklinke 18 dann auf dem Verstellelement 15 anzubringen
wäre.
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Die
maximale Zusammendrückung
der beiden Handhebel 4 und 5 wird durch eine Endlagenbegrenzung
mit einem Anschlagpaar begrenzt. Dieses Anschlagpaar besteht aus
einem Anschlag 19 und einem Gegenanschlag 20.
Die Funktion des Anschlags 19 und des Gegenanschlags 20 ist
vertauschbar, d. h. es ist an sich willkürlich, welchen Teil man als
Anschlag und als Gegenanschlag bezeichnet. Der Anschlag 19 kann
also auf dem Verstellelement 15 gebildet bzw. an diesem
angeordnet sein. Damit ist der Anschlag 19 in dem gleichen
Maße gegenüber dem festen
Handhebel 4 ver- und einstellbar, wie dies auch das Zahnsegment 17 ist.
Der Gegenanschlag 20 ist dagegen ortsfest an dem beweglichen Handhebel 5 untergebracht
bzw. ausgebildet. Die vier beschriebenen Teile, also das Zahnsegment 17,
die Sperrklinke 18, der Anschlag 19 und der Gegenanschlag 20,
sind so verteilt und relativ zu den Handhebeln 4 und 5 angeordnet,
dass immer ein Teil des Zwangsgesperres 11 und ein Teil
des Anschlagpaares zusammengefasst und einem der Handhebel 4, 5 zugeordnet
sind, während
die beiden anderen Teile dann dem jeweils anderen Handhebel zugeordnet sind.
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Aus
den 3 und 4 ist erkennbar, dass das Verstellelement 15 plattenartig
ausgebildet ist. Im Mittelbereich des Verstellelements 15 ist
ein Langloch 21 vorgesehen. Ein Randbereich des Langloches 21 ist
als Keilfläche 22 ausgebildet.
Die Keilfläche 22 ist
in einem Winkel angeordnet, der sich im Wesentlichen schräg zur Haupterstreckungsrichtung des
als Platte 23 ausgebildeten Verstellelements 15 erstreckt.
Das Langloch 21 wird von einem Keil 24 durchsetzt.
Der Keil 24 ist senkrecht zu der Haupterstreckungsebene
der Platte 23 verstellbar und besitzt eine Keilfläche 25,
die der Keilfläche 22 des
Verstellelements 15 zugeordnet ist bzw. mit dieser zusammenarbeitet.
Ansonsten weist der Keil 24 eine Bohrung 26 mit
Gewinde auf. An dieser Stelle wird der Keil 24 von der
Stellschraube 13 durchsetzt, die, wie oben ausgeführt, drehbar,
aber nicht axial verschieblich an der Zange gelagert ist und ein
entsprechendes Gegengewinde zu dem Gewinde der Bohrung 26 des
Keils 24 aufweist. Hieraus wird bereits erkennbar, dass
beim Verdrehen der Stellschraube 13 der Stelleinrichtung 12 der
Keil 24 relativ zu dem Verstellelement 15 wandert,
so dass durch die Anlage der beiden Keilflächen 22 und 25 aneinander
eine Relativverstellung des Verstellelements 15 um die
Zentralachse 3 relativ zum festen Handhebel 4 in
Richtung des beweglichen Handhebels 5 bzw. entgegen dazu
stattfindet. Diese Bewegungsrichtung ist durch einen Doppelpfeil 27 in
den 3 und 4 verdeutlicht. Damit wird erkennbar,
dass beim Verdrehen der Stellschraube 13 der Stelleinrichtung 12 das
Verstellelement 15 relativ zum festen Handhebel 4 wandert. Bei
dieser Wanderung bzw. Ver- und
Einstellung bewegen sich also das Zahnsegment 17 und der
Anschlag 19 in gleicher Weise und in gleichem Maße von dem
festen Handhebel 4 weg in Richtung auf den beweglichen
Handhebel 5 oder in der umgekehrten Richtung. Zur Anzeige
der Stellung bzw. Bewegungsrichtung ist an der Platte 23 des
Verstellelements 15 ein Zeiger 28 ausgeformt,
der mit einer Skala 29 (1) auf der
Deckplatte 8 bzw. am festen Handhebel 4 zusammenarbeitet. 1 zeigt
auch eine Kennzeichnung für
unterschiedliche Einpresstiefen in Zuordnung zu der Skala 29.
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3 bis 6 lassen
weitere Einzelheiten der Presszange 1 erkennen. In dem
Führungskörper 7 sind
vier Pressstempel 30 beweglich angeordnet. Die Pressstempel 30 sind
in radialen Führungsschlitzen 31 des
Führungskörpers 7 rein
radial zu der Zentralachse 3 und damit zu dem festen Handhebel 4 verschiebbar
gelagert. Die Pressstempel 30 weisen an ihren freien, der
Zentralachse 3 zugekehrten Enden Spitzen 32 auf,
die bei der Betätigung
der Presszange 1 in einem nicht dargestellten zu verpressenden
Kontaktelement Kerben hinterlassen, und zwar, wie hier im Ausführungsbeispiel
dargestellt, vier Kerben gleicher Einpresstiefe. Die Anzahl der
Pressstempel 30 beträgt
mindestens zwei. Es können
aber auch drei und mehr Pressstempel 30 vorgesehen sein.
Zum Verpressen wird das Kontaktelement, welches in der Regel als
Hülse ausgebildet
ist und der damit zu verpressende Leiter in die Ausnehmung um die
Zentralachse 3 senkrecht zur Zeichenebene der 1, 3 oder 4 eingeführt und
in bekannter Weise verpresst. Die radiale Bewegung der Pressstempel 30 untergliedert
sich in einen Vorwärtshub zum
Verpressen, bei dem die Handgriffe 4 und 5 zusammengedrückt werden,
und einen Rückwärtshub in
umgekehrter Richtung beim Öffnen
der Presszange 1. Zur Realisierung des Vorwärtshubes
besitzt der Schwenkring 10, der mit dem beweglichen Handgriff 5 verbunden
ist, in Zuordnung zu jedem einzelnen Pressstempel 30 je
eine Nockenfläche 33,
die mit einer entsprechenden Abkröpfung 34 an jedem
Pressstempel 30 zusammenarbeitet. Es versteht sich, dass
die Nockenflächen 33 geneigt
zur tangentialen Umfangsrichtung des Schwenkrings 10 ausgebildet und
angeordnet sind. Auch der Rückhub
der Pressstempel 30 erfolgt zwangsgesteuert und damit formschlüssig. Zu
diesem Zweck ist der Schwenkring 10 mit Nockenflächen 35 ausgestattet,
die mit entsprechenden Kontaktflächen
an den Pressstempeln 30 zusammenarbeiten, wie dies aus
den Zeichnungen erkennbar ist. Der auf diese Weise formschlüssig ausgebildete
Rückhub
der Pressstempel 30 ist von besonderem Vorteil, wenn die
Presszange 1 beispielsweise nach einer Fehlverpressung
zunächst
in der zusammengedrückten
Stellung der Handhebel 4, 5 verbleibt und sich
die Spitzen 32 der Pressstempel 30 in dem Kontaktelement
verhakt haben. Durch entsprechende Krafteinwirkung auf die Handhebel 4 und 5 in Öffnungsrichtung
kann dann zwangsweise ein Öffnen
der Presszange 1 und ein Loslösen der Pressstempel 30 von
dem Kontaktelement erfolgen. Im normalen Betrieb wird für den Öffnungshub
zwischen den beiden Handhebeln 4 und 5 eine Öffnungsfeder 36 benutzt,
die aus einem hülsenartigen Element
bestehen kann, in welchem eine zylindrische Druckfeder untergebracht
ist. Die Öffnungsfeder 36 ist
am festen Handhebel 4 gelagert bzw. untergebracht.
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3 lässt auch
eine Anlagefeder 37 erkennen, die hier als Stab- oder Schenkelfeder
ausgebildet ist. Aufgabe der Anlagefeder 37 ist es, zu
jeder Zeit sicherzustellen, dass die Keilflächen 22 und 25 aneinander
anliegen.
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Die 4 zeigt
eine Darstellung ähnlich
der Presszange gemäß den 1 bis 3,
jedoch in veränderter
Ausführungsform.
Im Bereich des Zangenkopfes sind die Pressstempel 30 nicht
dargestellt, so dass die Ausbildung des Führungskörpers 7 mit seiner
Vertiefung im Mittelbereich deutlich erkennbar ist. Hier ist der
Schwenkring 10 gelagert, der mit dem beweglichen Handhebel 5 einteilig
ausgebildet ist. Die randoffenen Ausnehmungen für jeden der Pressstempel lassen
je eine Nockenfläche 33 für den Vorwärtshub und
eine weitere Nockenfläche 35 für den Rückwärtshub erkennen.
Der Führungskörper 7 und der
Schwenkring 10 liegen in einer gemeinsamen Ebene der Haupterstreckungsebene
des Zangenkopfes 2, oder mit anderen Worten, durch die
Anordnung des Schwenkrings 10 und der Pressstempel 30 wird
die Bauhöhe
des Zangenkopfes 2 nicht erhöht. Diese Ausführungsform
ist besonders geeignet zum Verpressen von Kontaktelementen geringer
axialer Länge
und/oder geringer Durchmesser.
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4 zeigt
im Vergleich zu 3 eine andere Aufteilung der
Elemente des Zwangsgesperres 11. Während gemäß 3 das Zahnsegment 17 an
den festen Handhebel 4 angeordnet war, befindet sich jetzt
gemäß 4 das
Zahnsegment 17 ortsfest an dem beweglichen Handhebel 5.
Das Verstellelement 15 in Form der Platte 23 ist
nach wie vor auf dem festen Handhebel 4 kreisbogenförmig. um
die Zentralachse 3 geführt
und verstellbar gelagert. Das Verstellelement 15 ist jedoch
in Richtung auf den beweglichen Handhebel 5 verlängert, um
die Sperrklinke 18 nunmehr auf dem Verstellelement 15 drehbar
zu lagern. Die übliche
Einhängefeder
für die
Sperrklinke 18 sowie deren Einhängepunkt an dem Verstellelement 15 sind
angedeutet. 4 gibt die eingestellte geschlossene
Lage der Presszange 1 wieder, so dass Anschlag 19 und
Gegenanschlag 20 der Endlagenbegrenzung aneinander anliegen,
wie es durch die gerade, stufenlos eingestellte Endlagenbegrenzung
definiert ist.
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Die 5 und 6 zeigen
die Anwendung der Erfindung auf einem Zangenkopf 2, also
losgelöst von
der speziellen Ausbildung eines Antriebs. Es ist der Führungskörper 7 mit
seiner ringartigen Vertiefung 9 erkennbar, in der sowohl
der Schwenkring 10 wie auch die Pressstempel 30 untergebracht
sind. Führungsring 10 und
Pressstempel 30 überdecken sich
in der Projektion nicht, so dass eine besonders schmale Bauweise
(6) resultiert. Es versteht sich, dass der Führungskörper 7 mit
dem einen Teil des Antriebs und der Schwenkring 10 mit
dem anderen Teil des Antriebs verbunden ist. Hierzu dienen Bolzen 38,
die getrieblich beispielsweise mit einem beweglichen Handhebel 5 verbunden
sind. Auch der zugehörige
andere Handhebel 4 kann beweglich mit dem Führungskörper 7 verbunden
sein. An dem Führungskörper 7 kann
auch ein Locator gelagert sein, der der genauen Positionierung des
zu verpressenden Kontaktelements relativ zum Zangenkopf 2 dient.
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- 1
- Presszange
- 2
- Zangenkopf
- 3
- Zentralachse
- 4
- fester
Handhebel
- 5
- beweglicher
Handhebel
- 6
- Handgriff
- 7
- Führungskörper
- 8
- Deckplatte
- 9
- Vertiefung
- 10
- Schwenkring
- 11
- Zwangsgesperre
- 12
- Stelleinrichtung
- 13
- Stellschraube
- 14
- Drehlager
- 15
- Verstellelement
- 16
- Vertiefung
- 17
- Zahnsegment
- 18
- Sperrklinke
- 19
- Anschlag
- 20
- Gegenanschlag
- 21
- Langloch
- 22
- Keilfläche
- 23
- Platte
- 24
- Keil
- 25
- Keilfläche
- 26
- Bohrung
- 27
- Doppelpfeil
- 28
- Zeiger
- 29
- Skala
- 30
- Pressstempel
- 31
- Führungsschlitz
- 32
- Spitze
- 33
- Nockenfläche
- 34
- Abkröpfung
- 35
- Nockenfläche
- 36
- Öffnungsfeder
- 37
- Anlagefeder