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DE102005003615B3 - Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes - Google Patents

Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes Download PDF

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DE102005003615B3
DE102005003615B3 DE200510003615 DE102005003615A DE102005003615B3 DE 102005003615 B3 DE102005003615 B3 DE 102005003615B3 DE 200510003615 DE200510003615 DE 200510003615 DE 102005003615 A DE102005003615 A DE 102005003615A DE 102005003615 B3 DE102005003615 B3 DE 102005003615B3
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DE
Germany
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hand lever
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crimping pliers
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DE200510003615
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English (en)
Inventor
Horst Beetz
Kurt Battenfeld
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Wezag GmbH and Co KG
Original Assignee
Wezag GmbH Werkzeugfabrik
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R43/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors
    • H01R43/04Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for forming connections by deformation, e.g. crimping tool
    • H01R43/042Hand tools for crimping
    • H01R43/0424Hand tools for crimping with more than two radially actuated mandrels

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  • Manufacturing Of Electrical Connectors (AREA)

Abstract

Eine Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes weist einen Zangenkopf (2) auf, in dem in einem Führungskörper (7) mehrere Pressstempel (30) bezüglich einer Zentralachse (3) radial beweglich gelagert sind. Jeder Pressstempel (30) ist von einem im Zangenkopf (2) verdrehbar gelagerten und über einen Antrieb relativ zum Führungskörper (7) bewegten Schwenkring (10) beim Schließen der Presszange (1) über je eine an einer Kontaktfläche am Pressstempel (30) angreifende Nockenfläche (33) an dem Schwenkring (10) gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse (3) radial nach innen und beim Öffnen der Presszange (1) über je eine weitere an einer weiteren Kontaktfläche am Pressstempel (30) angreifende Nockenfläche (35) an dem Schwenkring (10) gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse (3) radial nach außen verschiebbar. Die Pressstempel (30) weisen L-förmige Gestalt auf, wobei der längere Schenkel im Führungskörper (7) radial beweglich gelagert ist, während der kürzere Schenkel jeweils etwa tangential in eine randoffene Ausnehmung in dem Schwenkring (10) eingreift. Der kürzere Schenkel jedes Pressstempels (30) weist die den Nockenflächen (33, 35) zugeordneten Kontaktflächen auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Bei einer solchen Presszange kommt es darauf an, nicht den gesamten Umfang des Kontaktelements zu verformen, sondern gezielt mehrere einzelne Kerben auf dem Umfang des Kontaktelements in möglichst gleichmäßiger Weise und mit sehr feinfühlig wählbarer Einpresstiefe ausführen zu können. Die entstehenden Kerben sollen einerseits den mit dem Kontaktelement zu verbindenden Leiter möglichst wenig beschädigen, insbesondere verformen. Andererseits soll eine feste Bindung zwischen Kontaktelement und Leiter herbeigeführt werden. Diese gegenläufigen Forderungen sind beispielsweise besonders problematisch, wenn Kupplungsteile als Kontaktelemente mit Lichtwellenleitern zu verbinden sind. Als Lichtwellenleiter können Glasfaserleiter oder auch Polymerleiter eingesetzt werden. Jede allzu große Verformung dieser Lichtquellenleiter entsprechend einer übergroßen Einpresstiefe erhöht den Verlust an Licht im Bereich der Kupplungsteile in nicht tolerierbarer Weise.
  • Eine Presszange der eingangs beschriebenen Art ist aus der US 3,177,695 bekannt. Die Presszange dient zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes. Die Presszange weist einen Zangenkopf mit einem Gehäuse auf, in dem in einem separaten, drehbar gelagerten Führungskörper mehrere Pressstempel bezüglich einer Zentralachse radial beweglich gelagert sind. Die Pressstempel besitzen T- oder pilzförmigen Querschnitt. Im Gehäuse sind mindestens zwei Schwenkringe untergebracht. Der eine Schwenkring ist mit dem einen Handhebel und der andere Schwenkring mit dem anderen Handhebel drehfest verbunden, sodass die Schwenkringe bei Betätigung der Zange gegenläufig drehen. Jeder Pressstempel ist also von einem Paar im Zangenkopf verdrehbar gelagerter und über einen Antrieb relativ zum Führungskörper bewegter Schwenkringe beim Schließen der Presszange über je ein Paar an einer Kontaktfläche am Pressstempel angreifender Nockenflächen an den Schwenkringen gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse radial nach innen verschiebbar. Beim Öffnen der Presszange ist jeder Pressstempel über je ein weiteres an einem Paar weiterer Kontaktflächen am Pressstempel angreifendes Paar Nockenflächen an den Schwenkringen gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse radial nach außen verschiebbar. Durch die T-förmige Gestaltung der Pressstempel und die Aufteilung und Anordnung der Nockenflächen und der zugeordneten Kontaktflächen ist der Hub der Pressstempel begrenzt. Die Presszange weist nur einen relativ kleinen Hub auf. Weiterhin ist nachteilig, dass die mindestens zwei Schwenkringe und deren Unterbringung in dem Gehäuse die Baubreite vergrößern.
  • Eine weitere Presszange ist aus der GB 886,259 oder auch der DE-PS 1 136 391 bekannt. Die Presszange weist einen Antrieb mit einem festen und einem dazu beweglichen Handhebel auf, wobei der bewegliche Handhebel um eine Achse an dem festen Handhebel schwenkbar angeordnet ist. Mit dem festen Handhebel ist ein Führungskörper verbunden, in welchem mehrere Pressstempel radial verschiebbar gelagert sind. Mit dem beweglichen Handhebel ist ein Schwenkring verbunden, der gegenüber dem Führungskörper schwenkbar gelagert ist und für jeden Pressstempel je eine Nockenfläche trägt, so dass die Pressstempel beim Verdrehen des Schwenkrings gemeinsam radial nach innen verschoben werden. Diese Ausbildung besitzt bereits den Vorteil, dass die Pressstempel bei einem auf dem festen Handhebel gelagerten Kontaktelement zu dem Kontaktelement nur eine rein radiale Bewegung, also ohne eine überlagerte Rotation, ausführen. Für den Rückhub der Pressstempel beim Öffnen der Presszange sind Rückführfedern vorgesehen. Dabei ist jeder Pressstempel auf einem Teil seiner radialen Erstreckung von je einer Rückführfeder umgeben. Die Verwendung von Rückführfedern ist in mehrfacher Hinsicht nachteilig. So erfordern die Rückführfedern Bauraum, in dem die Pressstempel radial nicht geführt sind. Dieser Nachteil kann durch eine Doppelführung jedes Pressstempels ausgeglichen werden. Jedoch erhöht sich dadurch die radiale Ausladung der Pressstempel. Weiterhin können die Pressstempel um ihre Radialachse begrenzt drehen, sodass die dem Kontaktelement zugekehrten Spitzen der Pressstempel in eine undefinierte Relativlage gelangen können, in der bei einem Pressvorgang das erzeugte Bild der Kerben uneinheitlich wird. Ein weiterer wesentlicher Nachteil besteht darin, dass die Öffnungskräfte der Rückführfedern bei Fehlpressungen oft nicht ausreichen, um den Rückhub der Pressstempel zu durchlaufen und die Presszange zu öffnen. Die Spitzen der Pressstempel bleiben vielmehr in dem verpressten Kontaktelement hängen. In einem solchen Fall wird dann versucht durch Schlagen der Presszange auf eine Unterlage oder unter Verwendung eines Schraubendrehers oder eines anderen Werkzeuges im Bereich der empfindlichen Spitzen der Pressstempel die Presszange zum Öffnen zu bewegen und damit gangbar zu machen. Manchmal gelingt dies, manchmal wird eine völlige Demontage der Presszange erforderlich, um die Presszange wieder betriebsbereit zu machen.
  • Aus der DE 101 40 270 B4 ist ebenfalls eine Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelements bekannt. Der Antrieb besitzt zwei Handhebel, die beide um ein gemeinsames Gelenk an einem Zangenkopf gegeneinander schwenkbar beweglich sind. Zwischen den beiden Handhebeln des Antriebs ist ein Zwangsgesperre in üblicher Ausbildung eingeschaltet, in dem an einem mit dem einen Handgriff verbundenen Teil das Zahnsegment des Zwangsgesperres angeordnet ist, während der andere Handhebel die schwenkbar gelagerte Sperrklinke trägt. Es ist hier ein gemeinsames federndes Element vorgesehen, welches die Funktion der Rückführfedern erbringt. Der Rückhub der Pressstempel beim Öffnen der Presszange ist damit auch hier kraftschlüssig ausgebildet. Damit treten bei dieser Presszange auch ein Teil der oben beschriebenen Nachteile auf. Aus der Konstruktion der bekannten Presszange ist erkennbar, dass die Verwirklichung der Erfindung auch bei einem Zangenkopf realisierbar ist. Dies ist auch beim Anmeldungsgegenstand der Fall. Die Ausbildung des Antriebes kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.
  • Aus der US-PS 3,028,776 ist eine Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelements bekannt. Der Zangenkopf besitzt ein Gehäuse, welches drehfest mit dem festen Handhebel verbunden ist und welches eine Mehrzahl von Nockenflächen trägt, die in Verbindung mit mehreren einzelnen im Zangenkopf radial verschiebbar gelagerten Pressstempeln eingesetzt werden. Es ist eine gemeinsame Feder vorgesehen, um die mehreren Pressstempel radial nach außen zu beaufschlagen. Diese bekannte Presszange weist ebenfalls ein Zwangsgesperre mit einem Zahnsegment und einer Sperrklinke auf, welches nur einen einzigen festgelegten Auslösepunkt besitzt. Die bekannte Presszange besitzt damit auch einen großen Teil der oben beschriebenen Nachteile.
  • AUFGABE DER ERFINDUNG
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Presszange der eingangs beschriebenen Art dahingehend zu verbessern, dass sie betriebssicherer bedienbar ist und sich insbesondere nach Fehlpressungen leicht und schnell öffnen und in den betriebsbereiten Zustand überführen lässt. Dies gilt insbesondere wenn die Presszange mit einem Zwangsgesperre üblicher Bauart ausgestattet ist. Für den Benutzer der Presszange soll eine hohe Verlässlichkeit und Gleichmäßigkeit der Betätigung resultieren, auch dann wenn unterschiedliche Endlagen der Pressstempel bei unterschiedlichen Einpresstiefen auftreten.
  • LÖSUNG
  • Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des unabhängigen Patentanspruchs 1 gelöst.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung geht zunächst von dem im Stand der Technik bekannten Gedanken aus, die Pressstempel auch während des Rückhubes zwangsgesteuert formschlüssig zu führen, um so je nach Erfordernis auch größere Kräfte beim Öffnen der Presszange auf die Pressstempel ausüben zu können. Dies ist zum Öffnen der Presszange nach Fehlpressungen besonders bedeutungsvoll, um die Spitzen der Pressstempel aus dem fehlverpressten Kontaktelement herausziehen zu können und die Presszange wieder in einen betriebsbereiten Zustand versetzen zu können, ohne dass irgendwelche besonderen Demontagearbeiten an der Presszange zuvor durchzuführen sind.
  • Die Presstempel besitzen jedoch L-förmige Gestalt mit einem vergleichsweise längeren Schenkel, der sich in radialer Richtung zu der Zentralachse des Zangenkopfes erstreckt. Der vergleichsweise kürzere Schenkel erstreckt sich in tangentialer Umfangsrichtung, also einseitig zu dem längeren Schenkel, so dass die Presstempel eine gewisse Ähnlichkeit mit einem abgekröpften Spazierstock aufweisen. Der längere Schenkel sorgt für die Führung der Pressstempel im Führungskörper und die Verhinderung der Verdrehung um ihre eigene Achse, während der kürzere Schenkel zur Kraftübertragung während des Vorwärtshubes und des Rückwärtshubes ausgebildet ist. So kann insbesondere der kürzere Schenkel jedes Pressstempels entsprechen de Kontaktflächen aufweisen, die den Nockenflächen für den Vorwärtshub zugeordnet ist. Entsprechendes gilt für weitere Kontaktflächen, die den weiteren Nockenflächen am Schwenkring zur Realisierung des Rückwärtshubes zugeordnet sind. Diese Ausbildung ermöglicht eine sehr flache Bauweise der Presszange bzw. des Zangenkopfes, wie er für Kontaktelemente geringer axialer Baulänge und mit vorzugsweise kleinen Durchmessern vorteilhaft ist. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Pressstempel wie auch der Schwenkring in einer gemeinsamen Ebene zur Haupterstreckungsrichtung des Zangenkopfes angeordnet sind und sich in der Projektion nicht überlappen. Die Nockenflächen sind dann der einen Drehrichtung des Schwenkrings zugeordnet, in welcher dieser beim Schließen der Presszange verschwenkt wird. Für den Rückhub gilt Entsprechendes bezüglich der weiteren Nockenflächen und der anderen Drehrichtung des Schwenkrings.
  • Die Nockenflächen zum formschlüssigen Schließen und die weiteren Nockenflächen zum formschlüssigen Öffnen an dem einen Schwenkring vorgesehen. Die zugehörigen Kontaktflächen des Pressstempels sind an dem kürzeren Schenkel des Pressstempels angeordnet.
  • Die Erfindung lässt sich bei einer kompletten Presszange, also einschließlich eines Antriebs, verwirklichen. Sie kann aber auch bei einem Zangenkopf verwirklicht werden, dem dann ein beliebig ausgebildeter mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder elektrischer Antrieb zugeordnet wird. Freilich muss der Antrieb so ausgebildet sein, dass er auch eine Kraftaufbringung in Öffnungsrichtung der Presszange aufzubringen in der Lage ist. Beispielsweise bei Ausbildung eines Antriebs mit zwei Handhebeln entspricht es der natürlichen manuellen Betätigung, die Handhebel auseinander zu bewegen, um die Presszange öffnen zu können. Dieser Öffnungsvorgang kann durch eine Öffnungsfeder unterstützt werden. Sämtliche Nachteile, die mit einer T-förmigen Gestaltung der Pressstempel verbunden sind, werden durch die Erfindung beseitigt. Durch die Anordnung weiterer Nockenflächen für den formschlüssigen Rückhub erhöht sich auch die Lebensdauer der Presszange.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn auch die weiteren Nockenflächen zum formschlüssigen Öffnen an dem Schwenkring vorgesehen sind, der auch die Nockenflächen zum formschlüssigen Schließen trägt.
  • Wenn ein manueller Antrieb verwirklicht wird, kann dieser einen festen Handhebel und einen beweglichen Handhebel aufweisen. Der feste Handhebel trägt dann den Führungskörper oder ist mit einem solchen Führungskörper im Zangenkopf starr verbunden. Andererseits trägt der bewegliche Handhebel dann den Schwenkring oder ist mit diesem starr verbunden. Auch jeweilige einteilige Ausbildungen sind möglich. Der Antrieb kann auch aus zwei relativ zueinander und zum Zangenkopf beweglichen Handhebeln aufgebaut sein, beispielsweise derart, dass er eine lineare Bewegung bereitstellt, die dann in eine Drehbewegung des Schwenkrings umgeformt wird. Auch solche manuellen Antriebe sind im Stand der Technik bekannt. Sie bieten insbesondere den Vorteil, unterschiedliche Zangenköpfe mit einem solchen Antrieb jeweils zu verbinden, um eine auf die Art des Zangenkopfes abgestimmte Arbeit auszuführen.
  • Die verschiedenen Ausführungsformen zur Realisierung eines formschlüssigen Vorwärtshubes und eines ebenfalls formschlüssigen Rückwärtshubes lassen sich auch dann anwenden, wenn die Presszange einen Antrieb mit zwei Handhebeln aufweist, zwischen denen ein Zwangsgesperre üblicher Ausbildung und auch eine variabel einstellbare Endlagenbegrenzung mit Anschlag und Gegenanschlag vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Zwangsgesperre wie auch der Endlagenanschlag baulich vereinigt sind, so dass damit ganz präzise einerseits der Vorwärtshub und andererseits der Rückwärtshub der Pressstempel festgelegt ist, die jeweils beim Schließen bzw. Öffnen der Presszange durchlaufen werden müssen. Die bauliche Vereinigung zwischen Zwangsgesperre und Endlagenbegrenzung kann so ausgebildet sein, dass an einem der beiden Handhebel ein dazu variabel einstellbares Verstellelement vorgesehen ist, das ein Element des Zwangsgesperres und ein Element der Endlagenbegrenzung trägt. Das Verstellelement ist auf dem Handhebel variabel einstellbar, auf dem es aufgenommen ist. Das andere Element des Zwangsgesperres und das andere Element der Endlagenbegrenzung können dann ortsfest auf dem anderen Handhebel angeordnet sein.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen und der gesamten Beschreibung. Weitere Merkmale sind den Zeichnungen – insbesondere den dargestellten Geometrien und den relativen Abmessungen mehrerer Bauteile zueinander sowie deren relativer Anordnung und Wirkverbindung – zu entnehmen. Die Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Ausführungsformen der Erfindung ist ebenfalls möglich und wird hiermit angeregt. Dies betrifft auch solche Merkmale, die in separaten Zeichnungsfiguren dargestellt sind oder bei deren Beschreibung genannt werden. Diese Merkmale können auch mit Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche kombiniert werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand in den Figuren dargestellter bevorzugter Ausführungsbeispiele weiter erläutert und beschrieben.
  • 1 zeigt eine Vorderansicht der Presszange in einer ersten Ausführungsform.
  • 2 zeigt eine Seitenansicht der Presszange gemäß 1.
  • 3 zeigt den für die Erfindung wesentlichen inneren Aufbau der Presszange gemäß den 1 und 2.
  • 4 zeigt die Presszange nach den 1 bis 3 ohne Pressstempel.
  • 5 zeigt eine Ansicht eines Zangenkopfes mit Pressstempeln, wie sie bereits bei der Ausführungsform gemäß 3 dargestellt wurden.
  • 6 zeigt einen Schnitt durch den Presskopf gemäß der Linie VI-VI in 5.
  • FIGURENBESCHREIBUNG
  • 1 zeigt eine Presszange 1 in ihrem äußeren Erscheinungsbild. Die Presszange 1 weist einen Zangenkopf 2 auf, in dem um eine gemeinsame Zentralachse 3 ein fester Handhebel 4 und ein beweglicher Handhebel 5 relativ zueinander verdrehbar gelagert sind. Beide Handhebel 4, 5 sind mit Handgriffen 6 aus elastomerem Material ausgestattet.
  • Der feste Handhebel 4 geht im Bereich des Zangenkopfes 2 in einen Führungskörper 7 über (siehe auch 2 und 3), der durch eine Deckplatte 8 abgedeckt ist. Die Teile können, wie dargestellt, einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Auf jeden Fall bildet der Führungskörper 7 und die Deckplatte 8 mit dem festen Handhebel 4 ein gemeinsam bewegliches Teil. Wie aus 3 erkennbar ist, besitzt der Führungskörper 7 eine kreisringförmige Vertiefung 9, in der ein Schwenkring 10 um die Zentralachse 3 schwenkbar gelagert ist. Der Schwenkring 10 ist mit dem beweglichen Handhebel 5 verbunden oder Bestandteil desselben.
  • Zwischen den beiden Handhebeln 4 und 5 ist ein Zwangsgesperre 11 eingeschaltet, welches sicherstellt, dass der jeweilige Presshub der Presszange 1 nur vollständig durchgeführt werden kann und die Presszange erst dann öffnet, wenn das Zwangsgesperre 11 auslöst bzw. den Öffnungshub freigibt. Auf dem festen Handhebel 4 ist weiterhin eine Stelleinrichtung 12 vorgesehen. Wesentlicher Bestandteil der Stelleinrichtung 12 ist eine Stellschraube 13, die in Drehlagern 14 verdrehbar, aber nicht axial beweglich gelagert ist. Die Stelleinrichtung 12 wirkt mit einem Verstellelement 15 zusammen, welches aus 3 und 4 erkennbar ist. Das Verstellelement 15 ist auf dem festen Handhebel 4 verstellbar gelagert. Zu diesem Zweck ist es in einer Vertiefung 16 am festen Handhebel 4 geführt. Die Vertiefung 16 stellt eine kreisbogenartige Kontur um die Zentralachse 3 zur Verfügung. Die zugehörigen Randbereiche des Verstellelements 15 besitzen ebenfalls die Form von Kreisbögen um die Zentralachse 3.
  • Das Zwangsgesperre 11 weist im Wesentlichen zwei Teile auf, nämlich ein Zahnsegment 17 und eine drehbar gelagerte Sperrklinke 18. Das Zahnsegment 17, welches ebenfalls auf einem Kreisbogen um die Zentralachse 3 ausgebildet und angeordnet ist, ist hier Bestandteil des Verstellelements 15. Anders gesagt ist ein Randbereich des Verstellelements 15 als Zahnsegment 17 ausgebildet. Mit einer Verstellung des Verstellelements 15 relativ zum festen Handhebel 4 in Richtung auf den beweglichen Handhebel 5 verstellt sich damit auch das Zahnsegment 17. Die Sperrklinke 18, die in bekannter Weise mit einer Feder (nicht dargestellt) versehen ist, ist hier ortsfest verdrehbar auf dem beweglichen Handhebel 5 gelagert. Es ist erkennbar, dass es für das Zusammenwirken zwischen Zahnsegment 17 und Sperrklinke 18 des Zwangsgesperres 11 nur darauf ankommt, dass diese beiden Elemente auf unterschiedlichen Teilen vorgesehen sind. Beispielsweise könnte auch die umgekehrte Anordnung vorgesehen sein, indem das Zahnsegment 17 ortsfest an dem beweglichen Handhebel 5 ausgebildet ist, während die Sperrklinke 18 dann auf dem Verstellelement 15 anzubringen wäre.
  • Die maximale Zusammendrückung der beiden Handhebel 4 und 5 wird durch eine Endlagenbegrenzung mit einem Anschlagpaar begrenzt. Dieses Anschlagpaar besteht aus einem Anschlag 19 und einem Gegenanschlag 20. Die Funktion des Anschlags 19 und des Gegenanschlags 20 ist vertauschbar, d. h. es ist an sich willkürlich, welchen Teil man als Anschlag und als Gegenanschlag bezeichnet. Der Anschlag 19 kann also auf dem Verstellelement 15 gebildet bzw. an diesem angeordnet sein. Damit ist der Anschlag 19 in dem gleichen Maße gegenüber dem festen Handhebel 4 ver- und einstellbar, wie dies auch das Zahnsegment 17 ist. Der Gegenanschlag 20 ist dagegen ortsfest an dem beweglichen Handhebel 5 untergebracht bzw. ausgebildet. Die vier beschriebenen Teile, also das Zahnsegment 17, die Sperrklinke 18, der Anschlag 19 und der Gegenanschlag 20, sind so verteilt und relativ zu den Handhebeln 4 und 5 angeordnet, dass immer ein Teil des Zwangsgesperres 11 und ein Teil des Anschlagpaares zusammengefasst und einem der Handhebel 4, 5 zugeordnet sind, während die beiden anderen Teile dann dem jeweils anderen Handhebel zugeordnet sind.
  • Aus den 3 und 4 ist erkennbar, dass das Verstellelement 15 plattenartig ausgebildet ist. Im Mittelbereich des Verstellelements 15 ist ein Langloch 21 vorgesehen. Ein Randbereich des Langloches 21 ist als Keilfläche 22 ausgebildet. Die Keilfläche 22 ist in einem Winkel angeordnet, der sich im Wesentlichen schräg zur Haupterstreckungsrichtung des als Platte 23 ausgebildeten Verstellelements 15 erstreckt. Das Langloch 21 wird von einem Keil 24 durchsetzt. Der Keil 24 ist senkrecht zu der Haupterstreckungsebene der Platte 23 verstellbar und besitzt eine Keilfläche 25, die der Keilfläche 22 des Verstellelements 15 zugeordnet ist bzw. mit dieser zusammenarbeitet. Ansonsten weist der Keil 24 eine Bohrung 26 mit Gewinde auf. An dieser Stelle wird der Keil 24 von der Stellschraube 13 durchsetzt, die, wie oben ausgeführt, drehbar, aber nicht axial verschieblich an der Zange gelagert ist und ein entsprechendes Gegengewinde zu dem Gewinde der Bohrung 26 des Keils 24 aufweist. Hieraus wird bereits erkennbar, dass beim Verdrehen der Stellschraube 13 der Stelleinrichtung 12 der Keil 24 relativ zu dem Verstellelement 15 wandert, so dass durch die Anlage der beiden Keilflächen 22 und 25 aneinander eine Relativverstellung des Verstellelements 15 um die Zentralachse 3 relativ zum festen Handhebel 4 in Richtung des beweglichen Handhebels 5 bzw. entgegen dazu stattfindet. Diese Bewegungsrichtung ist durch einen Doppelpfeil 27 in den 3 und 4 verdeutlicht. Damit wird erkennbar, dass beim Verdrehen der Stellschraube 13 der Stelleinrichtung 12 das Verstellelement 15 relativ zum festen Handhebel 4 wandert. Bei dieser Wanderung bzw. Ver- und Einstellung bewegen sich also das Zahnsegment 17 und der Anschlag 19 in gleicher Weise und in gleichem Maße von dem festen Handhebel 4 weg in Richtung auf den beweglichen Handhebel 5 oder in der umgekehrten Richtung. Zur Anzeige der Stellung bzw. Bewegungsrichtung ist an der Platte 23 des Verstellelements 15 ein Zeiger 28 ausgeformt, der mit einer Skala 29 (1) auf der Deckplatte 8 bzw. am festen Handhebel 4 zusammenarbeitet. 1 zeigt auch eine Kennzeichnung für unterschiedliche Einpresstiefen in Zuordnung zu der Skala 29.
  • 3 bis 6 lassen weitere Einzelheiten der Presszange 1 erkennen. In dem Führungskörper 7 sind vier Pressstempel 30 beweglich angeordnet. Die Pressstempel 30 sind in radialen Führungsschlitzen 31 des Führungskörpers 7 rein radial zu der Zentralachse 3 und damit zu dem festen Handhebel 4 verschiebbar gelagert. Die Pressstempel 30 weisen an ihren freien, der Zentralachse 3 zugekehrten Enden Spitzen 32 auf, die bei der Betätigung der Presszange 1 in einem nicht dargestellten zu verpressenden Kontaktelement Kerben hinterlassen, und zwar, wie hier im Ausführungsbeispiel dargestellt, vier Kerben gleicher Einpresstiefe. Die Anzahl der Pressstempel 30 beträgt mindestens zwei. Es können aber auch drei und mehr Pressstempel 30 vorgesehen sein. Zum Verpressen wird das Kontaktelement, welches in der Regel als Hülse ausgebildet ist und der damit zu verpressende Leiter in die Ausnehmung um die Zentralachse 3 senkrecht zur Zeichenebene der 1, 3 oder 4 eingeführt und in bekannter Weise verpresst. Die radiale Bewegung der Pressstempel 30 untergliedert sich in einen Vorwärtshub zum Verpressen, bei dem die Handgriffe 4 und 5 zusammengedrückt werden, und einen Rückwärtshub in umgekehrter Richtung beim Öffnen der Presszange 1. Zur Realisierung des Vorwärtshubes besitzt der Schwenkring 10, der mit dem beweglichen Handgriff 5 verbunden ist, in Zuordnung zu jedem einzelnen Pressstempel 30 je eine Nockenfläche 33, die mit einer entsprechenden Abkröpfung 34 an jedem Pressstempel 30 zusammenarbeitet. Es versteht sich, dass die Nockenflächen 33 geneigt zur tangentialen Umfangsrichtung des Schwenkrings 10 ausgebildet und angeordnet sind. Auch der Rückhub der Pressstempel 30 erfolgt zwangsgesteuert und damit formschlüssig. Zu diesem Zweck ist der Schwenkring 10 mit Nockenflächen 35 ausgestattet, die mit entsprechenden Kontaktflächen an den Pressstempeln 30 zusammenarbeiten, wie dies aus den Zeichnungen erkennbar ist. Der auf diese Weise formschlüssig ausgebildete Rückhub der Pressstempel 30 ist von besonderem Vorteil, wenn die Presszange 1 beispielsweise nach einer Fehlverpressung zunächst in der zusammengedrückten Stellung der Handhebel 4, 5 verbleibt und sich die Spitzen 32 der Pressstempel 30 in dem Kontaktelement verhakt haben. Durch entsprechende Krafteinwirkung auf die Handhebel 4 und 5 in Öffnungsrichtung kann dann zwangsweise ein Öffnen der Presszange 1 und ein Loslösen der Pressstempel 30 von dem Kontaktelement erfolgen. Im normalen Betrieb wird für den Öffnungshub zwischen den beiden Handhebeln 4 und 5 eine Öffnungsfeder 36 benutzt, die aus einem hülsenartigen Element bestehen kann, in welchem eine zylindrische Druckfeder untergebracht ist. Die Öffnungsfeder 36 ist am festen Handhebel 4 gelagert bzw. untergebracht.
  • 3 lässt auch eine Anlagefeder 37 erkennen, die hier als Stab- oder Schenkelfeder ausgebildet ist. Aufgabe der Anlagefeder 37 ist es, zu jeder Zeit sicherzustellen, dass die Keilflächen 22 und 25 aneinander anliegen.
  • Die 4 zeigt eine Darstellung ähnlich der Presszange gemäß den 1 bis 3, jedoch in veränderter Ausführungsform. Im Bereich des Zangenkopfes sind die Pressstempel 30 nicht dargestellt, so dass die Ausbildung des Führungskörpers 7 mit seiner Vertiefung im Mittelbereich deutlich erkennbar ist. Hier ist der Schwenkring 10 gelagert, der mit dem beweglichen Handhebel 5 einteilig ausgebildet ist. Die randoffenen Ausnehmungen für jeden der Pressstempel lassen je eine Nockenfläche 33 für den Vorwärtshub und eine weitere Nockenfläche 35 für den Rückwärtshub erkennen. Der Führungskörper 7 und der Schwenkring 10 liegen in einer gemeinsamen Ebene der Haupterstreckungsebene des Zangenkopfes 2, oder mit anderen Worten, durch die Anordnung des Schwenkrings 10 und der Pressstempel 30 wird die Bauhöhe des Zangenkopfes 2 nicht erhöht. Diese Ausführungsform ist besonders geeignet zum Verpressen von Kontaktelementen geringer axialer Länge und/oder geringer Durchmesser.
  • 4 zeigt im Vergleich zu 3 eine andere Aufteilung der Elemente des Zwangsgesperres 11. Während gemäß 3 das Zahnsegment 17 an den festen Handhebel 4 angeordnet war, befindet sich jetzt gemäß 4 das Zahnsegment 17 ortsfest an dem beweglichen Handhebel 5. Das Verstellelement 15 in Form der Platte 23 ist nach wie vor auf dem festen Handhebel 4 kreisbogenförmig. um die Zentralachse 3 geführt und verstellbar gelagert. Das Verstellelement 15 ist jedoch in Richtung auf den beweglichen Handhebel 5 verlängert, um die Sperrklinke 18 nunmehr auf dem Verstellelement 15 drehbar zu lagern. Die übliche Einhängefeder für die Sperrklinke 18 sowie deren Einhängepunkt an dem Verstellelement 15 sind angedeutet. 4 gibt die eingestellte geschlossene Lage der Presszange 1 wieder, so dass Anschlag 19 und Gegenanschlag 20 der Endlagenbegrenzung aneinander anliegen, wie es durch die gerade, stufenlos eingestellte Endlagenbegrenzung definiert ist.
  • Die 5 und 6 zeigen die Anwendung der Erfindung auf einem Zangenkopf 2, also losgelöst von der speziellen Ausbildung eines Antriebs. Es ist der Führungskörper 7 mit seiner ringartigen Vertiefung 9 erkennbar, in der sowohl der Schwenkring 10 wie auch die Pressstempel 30 untergebracht sind. Führungsring 10 und Pressstempel 30 überdecken sich in der Projektion nicht, so dass eine besonders schmale Bauweise (6) resultiert. Es versteht sich, dass der Führungskörper 7 mit dem einen Teil des Antriebs und der Schwenkring 10 mit dem anderen Teil des Antriebs verbunden ist. Hierzu dienen Bolzen 38, die getrieblich beispielsweise mit einem beweglichen Handhebel 5 verbunden sind. Auch der zugehörige andere Handhebel 4 kann beweglich mit dem Führungskörper 7 verbunden sein. An dem Führungskörper 7 kann auch ein Locator gelagert sein, der der genauen Positionierung des zu verpressenden Kontaktelements relativ zum Zangenkopf 2 dient.
  • 1
    Presszange
    2
    Zangenkopf
    3
    Zentralachse
    4
    fester Handhebel
    5
    beweglicher Handhebel
    6
    Handgriff
    7
    Führungskörper
    8
    Deckplatte
    9
    Vertiefung
    10
    Schwenkring
    11
    Zwangsgesperre
    12
    Stelleinrichtung
    13
    Stellschraube
    14
    Drehlager
    15
    Verstellelement
    16
    Vertiefung
    17
    Zahnsegment
    18
    Sperrklinke
    19
    Anschlag
    20
    Gegenanschlag
    21
    Langloch
    22
    Keilfläche
    23
    Platte
    24
    Keil
    25
    Keilfläche
    26
    Bohrung
    27
    Doppelpfeil
    28
    Zeiger
    29
    Skala
    30
    Pressstempel
    31
    Führungsschlitz
    32
    Spitze
    33
    Nockenfläche
    34
    Abkröpfung
    35
    Nockenfläche
    36
    Öffnungsfeder
    37
    Anlagefeder

Claims (7)

  1. Presszange zum Einpressen mehrerer Kerben auf dem Umfang eines Kontaktelementes, mit einem Zangenkopf (2), in dem in einem Führungskörper (7) mehrere Pressstempel (30) bezüglich einer Zentralachse (3) radial beweglich gelagert sind, wobei jeder Pressstempel (30) von einem im Zangenkopf (2) verdrehbar gelagerten und über einen Antrieb relativ zum Führungskörper (7) bewegten Schwenkring (10) beim Schließen der Presszange (1) über je eine an einer Kontaktfläche am Pressstempel (30) angreifende Nockenfläche (33) an dem Schwenkring (10) gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse (3) radial nach innen und beim Öffnen der Presszange (1) über je eine weitere an einer weiteren Kontaktfläche am Pressstempel (30) angreifende Nockenfläche (35) an dem Schwenkring (10) gemeinsam formschlüssig bezüglich der Zentralachse (3) radial nach außen verschiebbar sind, insbesondere mit stufenlos veränderbarer Einstellung unterschiedlicher Einpresstiefen an dem Kontaktelement, dadurch gekennzeichnet, dass die Pressstempel (30) L-förmige Gestalt aufweisen, wobei der längere Schenkel im Führungskörper (7) radial beweglich gelagert ist, während der kürzere Schenkel jeweils etwa tangential in eine randoffene Ausnehmung in dem Schwenkring (10) eingreift, und dass der kürzere Schenkel jedes Pressstempels (30) die den Nockenflächen (33, 35) zugeordneten Kontaktflächen aufweist.
  2. Presszange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der kürzere Schenkel zur Kraftübertragung während des Vorwärtshubes und des Rückwärtshubes ausgebildet ist.
  3. Presszange nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenflächen (33) zum formschlüssigen Schließen und die weiteren Nockenflächen (35) zum formschlüssigen Öffnen an dem einen Schwenkring (10) vorgesehen sind.
  4. Presszange nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb einen festen Handhebel (4) und einen beweglichen Handhebel (5) aufweist, wobei der feste Handhebel (4) mit dem Führungskörper (7) und der bewegliche Handhebel (5) mit dem Schwenkring (19) verbunden ist.
  5. Presszange nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenflächen (33) der einen Drehrichtung des Schwenkrings (10) und die weiteren Nockenflächen (35) der anderen Drehrichtung des Schwenkrings (10) zugeordnet sind.
  6. Presszange nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Presszange (1) einen Antrieb mit zwei Handhebeln (4, 5) aufweist, zwischen denen ein Zwangsgesperre (11) mit Zahnsegment (17) und Sperrklinke (18) und eine variabel einstellbare Endlagenbegrenzung mit einem Anschlag (19) und einem Gegenanschlag (20) zur veränderbaren Einstellung unterschiedlicher Einpresstiefen an dem Kontaktelement, wobei das Zwangsgesperre (11) mit der einstellbaren Endlagenbegrenzung baulich vereinigt ist.
  7. Presszange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der beiden Handhebel (4 oder 5) ein dazu variabel einstellbares Verstellelement (15) vorgesehen ist, das ein Element (17 oder 18) des Zwangsgesperres (11) und ein Element (19 oder 20) der Endlagenbegrenzung trägt, während das andere Element (18 oder 17) des Zwangsgesperres (11) und das andere Element (20 oder 19) der Endlagenbegrenzung ortsfest auf dem anderen Handhebel (5 oder 4) angeordnet sind.
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