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DE19640117A1 - Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem Leergut - Google Patents

Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem Leergut

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DE19640117A1
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DE
Germany
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conveyor shaft
conveyor
shaft
button
side walls
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DE1996140117
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DE19640117C2 (de
Inventor
Fredy Fradl
Theo Dr Leipold
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EM GERAETEBAU RUECKNAHMESYSTEME GMBH, 83052 BRUCKM
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EM GERAETEBAU RUECKNAHMESYSTEM
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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/069Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by box-like containers, e.g. videocassettes, books

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  • Multimedia (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Control Of Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem Leergut, insbesondere Tabletts, mit einer Längsfördereinrichtung, die den unteren Abschluß eines über einen Eingangsschlitz zugänglichen, im Bereich des Eingangsschlitzes absperrbaren Förderschachts bildet, dem eine Leerguterkennungseinrichtung zugeordnet ist.
Die bekannten Anordnungen dieser Art sind so ausgebildet, daß die Tabletts in liegendem Zustand eingegeben werden. Dementsprechend sind ein waagrechter, breiter Eingangsschlitz und ein waagrechter, breiter Förderkanal vorgesehen. Die Folge davon ist, daß sich eine vergleichsweise breite Bauweise und damit ein sehr großer Flächenbedarf ergeben, was zu hohen Platzkosten führt und die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflußt. Infolge der großen Breite des Förderschachts ergibt sich auch eine vergleichsweise große Breite der Längsfördereinrichtung, was zu hohen Bereitstellungskosten führt. Ein weiterer Nachteil der bekannten Anordnungen ist darin zu sehen, daß die Lage der liegend eingegebenen Tabletts nicht definiert ist. Es muß daher entweder eine mechanische Ausrichtung erfolgen oder es ist ein komplizierter Rechenvorgang erforderlich. Beides ist umständlich und stellt eine Leistungsbegrenzung dar. Ein weiterer Nachteil ist auch darin zu sehen, daß die Erkennungseinrichtung auf die größte Tablettbreite auszurichten ist, was ebenfalls den erforderlichen Aufwand in die Höhe treibt. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß das Absperrorgan auch in der Schließstellung einen bestimmten Bodenabtand aufweisen muß, um Kollisionen mit der Längsfördereinrichtung zu verhindern. Über den so gebildeten Spalt können unter Umständen Tabletts in unerwünschter Reihenfolge eingegeben werden. Die bekannten Anordnungen erweisen sich dementsprechend als nicht zuverlässig und wirtschaftlich genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine platzsparende Anordnung erreicht wird, die eine hohe Zuverlässigkeit gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Eingangsschlitz auf seiner Schmalseite stehend angeordnet ist und daß der durch hohe Seitenwände begrenzte Förderschacht einen schlanken, auf seiner Schmalseite stehenden Querschnitt aufweist, der mittels eines seine Breite überbrückenden Absperrorgans absperrbar ist.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen stellen sicher, daß die Tabletts auf einer Randkante stehend eingegeben werden müssen. Die so in den Förderschacht eingegebenen Tabletts lehnen sich zwangsläufig an die eine oder andere Seitenwand des Förderschachts an, womit automatisch eine definierte Stellung erreicht wird, was die Abtastung erleichtert. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist darin zu sehen, daß hier eine Anpassung der gesamten Vorrichtung an unterschiedliche Größenkategorien leicht möglich ist. Hierzu ist praktisch lediglich der Eingangsschlitz zu ändern. Dies wirkt sich günstig auf die Erzielung einer Serienproduktion mit größeren Stückzahlen aus. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen führen in vorteilhafter Weise auch zu einer vergleichsweise schlanken Bauweise. Dies ermöglicht nicht nur die Verwendung eines vergleichsweise schmalen und dementsprechend kostengünstigen Längsförderorgans, sondern ermöglicht auch einen seitlichen Anbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung an eine andere, eventuell schon vorhandene Rücknahmevorrichtung. Es ist daher in vorteilhafter Weise ein modularer Aufbau möglich, wobei eine Grundausstattung durch Anfügung des erfindungsgemäßen Moduls so ausgebaut werden kann, daß auch Tabletts zurückgenommen werden können. Infolge dieser Anbaumöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung benötigt diese in vorteilhafter Weise keinen eigenen Rechner und Drucker, sondern kann vom Rechner und der Ausgabeeinheit, z. B. Drucker der Grundanordnung bedient werden. Die schlanke Querschnittsform des Förderschachts und der stehende Transport der Tabletts stellen auch sicher, daß der Förderschacht mittels eines waagrechten Bolzens etc. absperrbar ist, der in der Sperrstellung in die beiden Seitenwände eingreift und dementsprechend nicht zur Seite weggebogen werden kann, was eine zuverlässige Absperrung bewirkt und damit eine Einzeleingabe erzwingt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann die Längsfördereinrichtung zweckmäßig einen endlosen Zahnriemen enthalten, der über zwei Rollen umgelenkt wird, von denen eine antreibbar bzw. verstellbar ist und dessen Obertrum auf einem zwischen den Rollen angeordneten Stützblech aufliegt. Die Verwendung eines Zahnriemens ergibt in vorteilhafter Weise einen schlupflosen Lauf und es ist daher in vorteilhafter Weise möglich, die Geschwindigkeit der Längsfördereinrichtung in Verbindung mit der Dauer der Abtastung zur Berechnung der Tablettlänge heranzuziehen.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß die Längsfördereinrichtung auf einem durch zwei parallele U-Schienen gebildeten Gestell aufgenommen ist. Dies ermöglicht nicht nur eine exakte Lagerung der dem Zahnriemen zugeordneten Rollen, sondern ergibt in vorteilhafter Weise auch eine selbsttragende Einheit, die selbständig vormontierbar ist und einfach auf zwei Traversen eines Aufnahmegehäuses aufgelegt werden kann. Vorteilhaft können die Seitenwände des Förderschachts als auf das Gestell aufgesetzte, U-förmig gebogene Bleche ausgebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß der Förderschacht oben offen ist. Dies erleichtert in vorteilhafter Weise eine Anpassung an unterschiedliche Größenordnungen von Tabletts.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, daß die Leerguterkennungseinrichtung einen oberen, den Förderschacht übergreifenden Taster und einen seitlichen, den Förderschacht flankierenden Taster aufweist, wobei diese Taster zweckmäßig als Analogtaster ausgebildet sein können, die eine berührungslose Abstandsmessung ausführen. Diese Maßnahmen führen zu einer vergleichsweise robusten Ausgestaltung der Leerguterkennungseinrichtung und gewährleisten gleichzeitig eine hohe Genauigkeit. Zudem wird hierbei ein vergleichsweise großer Tastbereich erreicht, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Größe stark variierende Tabletts verarbeiten kann.
Um trotz des großen Tastbereichs und der schmalen Querschnittsbreite des Förderschachts sicherzustellen, daß der seitliche Taster bei fehlendem Tablett kein Schaltsignal abgibt, kann im Bereich der vom seitlichen Taster entfernten Seitenwand des Förderschachts eine bezüglich der optischen Achse des Meßstrahls schräg gestellte, absorbierende, vorzugsweise dunkle Platte angeordnet sein. Diese absorbiert den auftreffenden Meßstrahl und hat dementsprechend dieselbe Wirkung wie eine vergleichsweise große Tiefe bzw. Breite des Förderschachts. Die genannten Maßnahmen unterstützen dementsprechend die schlanke Bauweise.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Zurücknahme von Tabletts,
Fig. 2 eine Ansicht der Frontplatte der Anordnung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V/V in Fig. 1,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie VII/VII in Fig. 1.
Die der Zeichnung zugrundeliegende Rücknahmevorrichtung zur Rücknahme von in Fig. 1 angedeuteten Tabletts 1, wie sie z. B. beim Verkauf von Fleischwaren häufig Verwendung finden, enthält eine Längsfördereinrichtung 2, die den Boden eines oben offenen Förderschachts 3 bildet. Dieser ist seitlich durch vertikale Seitenwände 4 begrenzt und frontseitig durch eine der Fig. 2 zugrundeliegende Frontplatte 5 abgedeckt.
Die Frontplatte 5 enthält einen Eingangsschlitz 6. Dieser ist, wie Fig. 2 anschaulich zeigt, auf seiner Schmalseite stehend angeordnet, so daß die Tabletts i nur auf einer Randkante stehend In den Förderschacht 3 eingeführt werden können. Der an den Eingangsschlitz 6 sich anschließende Förderschacht 3 besitzt, wie den Fig. 3 bis 5 entnehmbar ist, einen ebenfalls auf einer Schmalseite stehenden, schmalen Querschnitt. Die vertikalen Seitenwände 4 besitzen eine vergleichsweise große Höhe, die zumindest der Höhe des Eingangsschlitzes 6 entspricht, die die maximale Tablettbreite vorgibt.
Zur Bildung der Längsfördereinrichtung 2 ist ein endloser Zahnriemen 7 vorgesehen, der über zwei Rollen 8, 9 umgelenkt wird, von denen eine antreibbar ist. Das Obertrum des Zahnriemens 7 wird im Bereich zwischen den Rollen 8, 9 durch ein Stützblech 10 unterfaßt. Die Rollen 8, 9 sind, wie den Fig. 3 bis 5 anschaulich entnehmbar ist, auf zwei parallelen U-Schienen 11 gelagert, die durch das Stützblech 10 miteinander verbunden sein können. Hierdurch ergibt sich ein selbsttragendes Gestell 12 für die Längsfördereinrichtung 2.
Die Seitenwände 4 sind, wie den Fig. 3 bis 5 weiter entnehmbar ist, auf die Schienen 11 aufgesetzt. Die Seitenwände 4 können zur Bildung zuverlässiger Ansetzflächen und zwecks ausreichender Versteifung mit Randabwinklungen versehen sein. Die komplette Baueinheit mit Fördereinrichtung 2 und Förderschacht 4 Ist vormontierbar und anschließend nach Art einer Schublade in eine zugeordnete, mittels der Frontplatte 5 verschließbare Kammer eines Gehäuses 13 einschiebbar. Aufgrund der selbsttragenden Eigenschaften des Gestells 12 werden gehäuseseitig lediglich einige Traversen 14 benötigt, auf denen die genannte Baueinheit gesetzt werden kann.
Die in Förderrichtung vordere Rolle 9 ist mittels eines in Fig. 7 dargestellten Getriebemotors 15 antreibbar. Die Rolle 9 ist dabei direkt auf der Abtriebswelle des Getriebemotors 15 aufgenommen. Eine der beiden Rollen, hier ebenfalls die Rolle 9, ist zur Bewerkstelligung einer zuverlässigen Riemenspannung in Längsrichtung verschiebbar angeordnet. Hierzu ist im dargestellten Beispiel der Getriebemotor 15 an einen Schlitten 16 angeflanscht, der verschiebbar auf der benachbarten U-Schiene 11 gelagert und in der gewünschten Stellung feststellbar ist. Der die zugeordnete Rolle 9 tragenden Abtriebswelle des Getriebemotors 15 Ist ein Durchgriffsschlitz der zugeordneten -Schiene 11 zugeordnet.
Der Getriebemotor 15 ist mittels eines dem Eingangsschlitz 6 nachgeordneten Anlauftasters 17 aktivierbar, sobald dieser von einem Tablett 1 passiert wird. Der Anlauftaster 17 kann als Lichtschranke ausgebildet sein. Hierzu sind, wie in Fig. 4 dargestellt ist, die Seitenwände 4 mit vom Boden des Förderschachts 3 beabstandeten, miteinander fluchtenden Ausnehmungen 18 versehen, die vom Lichtstrahl 19 der den Anlauftaster 17 bildenden Lichtschranke durchsetzt werden. Diese besteht hier aus einem Sender 17a und einem Empfänger 17b. Ein ähnlicher Taster kann im Bereich des Ausgangs des Förderschachts 3 vorgesehen sein. Dieser fungiert als Stautaster 20, durch den der Antrieb der Längsfördereinrichtung 2 im Falle eines Staus abgeschaltet wird.
Um sicherzustellen, daß die eingegebenen Tabletts einzeln erfaßt werden können, wird der Zugang zum Förderschacht nach der Eingabe eines Tabletts 1 eine bestimmte Zeit abgesperrt. Hierzu ist ein im Bereich zwischen dem Eingangsschlitz 6 und dem Anlauftaster 17 angeordneter Sperrbolzen 21 vorgesehen. Dieser ist mit waagrechter Achse angeordnet und besitzt etwa denselben Bodenabstand wie der Anlauftaster 17. Die Seitenwände 4 sind mit dem Sperrbolzen 21 zugeordneten, miteinander fluchtenden Löchern versehen, in die der Sperrbolzen in der der Fig. 3 zugrundeliegenden Sperrstellung eingreift, was eine zuverlässige Lagesicherung gewährleistet. Zur Betätigung des Sperrbolzens 21 Ist ein am Gestell 12 befestigter Hubmagnet 22 vorgesehen, dessen Anker an einem gelenkig mit dem Sperrbolzen 21 verbundenen, schwenkbar gelagerten Winkelhebel 23 angreift. Dies ergibt eine geringe Kraftwirkung in Hubrichtung. Die Kraft nimmt mit Hublänge zu, so daß keine Verletzungsgefahr zu befürchten ist.
Die in den Förderschacht 3 eingegebenen Tabletts 1 werden identifiziert, indem die der Tablettbreite entsprechende Höhe, die Tablettlänge und die Kontur ermittelt werden. Die hierzu vorgesehene Erkennungseinrichtung enthält, wie die Fig. 1 und 5 zeigen, zwei Taster 24, 25, nämlich einen seitlichen, den Förderschacht 3 flankierenden Taster 24 und einen oberen, den Förderschacht 3 übergreifenden Taster 25. Die Taster 24, 25 sind als Analogtaster ausgebildet, die eine berührungslose Abstandsmessung durchführen. Die den Förderschacht 3 durchlaufenden Tabletts 1 lehnen sich mit ihrem oberen Randbereich an eine der Seitenwände 4 an, wodurch ihre Lage definiert ist. Der obere, den Förderschacht 3 übergreifende Taster 25 ermittelt die der Tablettbreite entsprechende Höhe des ihn passierenden, stehenden Tabletts 1. Der Taster 25 befindet sich dabei soweit oberhalb des Förderschachts 3, daß sein in Fig. 5 angedeuteter Tastbereich 25a im Bereich der Oberkante des Förderschachts 3 beginnt und tief in den Förderschacht 3 hineinreicht. Der Taster 25 liegt dabei automatisch so hoch, daß er auch mit dem größten Tablett, das über den Eingangsschlitz 6 in den Förderschacht 3 eingebracht werden kann, nicht in Kollision kommen kann. Schutzbügel etc. sind daher nicht erforderlich. Es wäre aber auch denkbar, eine zur Aufnahme des Tasters 25 vorgesehene Traverse gleichzeitig als Schutzbügel auszubilden.
Der seitliche Taster 24 erfaßt die Kontur der ihn passierenden Tabletts 1. Die Seitenwände 4 sind mit dem Taster 24 zugeordneten, mit seiner optischen Achse fluchtenden Ausnehmungen 26 versehen, die von einem Taststrahl durchsetzt werden. Der seitliche Taster 24 ist dabei so weit vom Förderschacht 3 entfernt, daß sein in Fig. 5 eingezeichneter Tastbereich 24a die ganze Breite des Förderschachts 3 erfaßt. Eine den Tastern 24, 25 zugeordnete, hier nicht dargestellte Signalverarbeitungseinrichtung in Form eines Rechners etc. wird aktiviert, wenn die Taster ein vorbeilaufendes Tablett 1 erfassen. Wenn sich innerhalb des Tastbereichs der Taster 24 bzw. 25 kein Gegenstand befindet, erfolgt keine Aktivierung der Signalverarbeitungseinrichtung.
Der maximale Tastbereich 24a des seitlichen Tasters 24 würde weit über den Förderschacht 3 hinausreichen, wie in Fig. 5 und 6 mit unterbrochenen Linien angedeutet ist. Ohne geeignete Maßnahmen würde dabei der Taststrahl durch Gehäuseteile etc. reflektiert, wodurch das Vorhandensein eines Gegenstands vorgetäuscht würde. Um dem abzuhelfen, ist im Bereich der vom Taster 24 entfernten Seitenwand 4 eine zur optischen Achse des Tasters 24 schräg gestellte Platte 27 vorgesehen, die dunkel und matt ist, so daß der Taststrahl weitestgehend absorbiert bzw. weggespiegelt wird. Die Platte 27 gewährleistet dementsprechend trotz des schlanken Querschnitts des Förderschachts 3 eine schonende Betriebsweise des den Tastern nachgeordneten Rechners. Die Platte 27 ist zweckmäßig außerhalb des Förderschachts 3 angeordnet.
Die von den Tastern 24, 25 abgegebenen Tastsignale werden durch einen nicht näherdargestellten Rechner verarbeitet, wobei die Signale des Tasters 24 die Kontur des Tabletts 1 und die Signale des Tasters 25 die Breite des Tabletts 1 ergeben. Die Länge des Tabletts wird aus der Fördergeschwindigkeit der Längsfördereinrichtung 2 in Verbindung mit der Dauer des Tastvorgangs der Taster 24 bzw. 25 errechnet. Zur Aufnahme der Fördergeschwindigkeit kann ein mit einer Rolle 8, 9 verbundener, in Fig. 4 dargestellter Drehgeber 28 vorgesehen sein.

Claims (12)

1. Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem Leergut, insbesondere Tabletts (1), mit einer Längsfördereinrichtung (2), die den unteren Abschluß eines über einen Eingangsschlitz (6) zugänglichen, im Bereich des Eingangsschlitzes (6) absperrbaren Förderschachts (3) bildet, dem eine Leerguterkennungseinrichtung zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingangsschlitz (6) auf seiner Schmalseite stehend angeordnet ist und daß der durch hohe Seitenwände (4) seitlich begrenzte Förderschacht (3) einen schlanken, auf seiner Schmalseite stehenden Querschnitt aufweist, der mittels eines seine Breite überbrückenden Absperrorgans (21) absperrbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Absperrorgan (21) als waagrechter Sperrbolzen ausgebildet ist, der in der Sperrstellung in zugeordnete Ausnehmungen der Seitenwände (4) des Förderschachts (3) eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sperrbolzen mittels eines Schwenkhebels (23) verschiebbar ist, der mittels eines Hubmagneten (22) betätigbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsfördereinrichtung (2) einen endlosen Zahnriemen (7) enthält, der über zwei Rollen (8, 9) umgelenkt ist, von denen eine antreibbar bzw. verstellbar ist, und dessen oberes Trum im Bereich zwischen den Rollen (8, 9) auf einem Stützblech (10) aufliegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsfördereinrichtung (2) auf einem durch zwei parallele U-Schienen gebildeten Gestell (12) aufgenommen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (4) des Förderschachts (3) als auf das Gestell (12) aufgesetzte, U-förmig gebogene Bleche ausgebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderschacht (3) oben offen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Leerguterkennungseinrichtung einen oberen, den Förderschacht (3) übergreifenden Taster (25) und einen seitlichen, den Förderschacht (3) flankierenden Taster (24) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß den Tastern (24, 25) ein Rechner zugeordnet ist, in den gleichzeitig die Transportgeschwindigkeit der Längsfördereinrichtung (2) eingebbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Taster (24, 25) als Analogtaster für berührungslose Abstandsmessung ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß dem Meßstrahl des seitlichen Tasters (24) einander gegenüberliegende Ausnehmungen (26) der Seitenwände (4) des Förderschachts (3) zugeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der vom seitlichen Taster (24) entfernten Seitenwand des Förderschachts (3) eine bezüglich der optischen Achse des Meßstrahls des Tasters (24) schräggestellte, absorbierende, vorzugsweise dunkle Platte (27) angeordnet ist.
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