DE19640117A1 - Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem Leergut - Google Patents
Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem LeergutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur maschinellen
Zurücknahme von flächigem Leergut, insbesondere Tabletts, mit
einer Längsfördereinrichtung, die den unteren Abschluß eines über
einen Eingangsschlitz zugänglichen, im Bereich des
Eingangsschlitzes absperrbaren Förderschachts bildet, dem eine
Leerguterkennungseinrichtung zugeordnet ist.
Die bekannten Anordnungen dieser Art sind so ausgebildet, daß die
Tabletts in liegendem Zustand eingegeben werden.
Dementsprechend sind ein waagrechter, breiter Eingangsschlitz und
ein waagrechter, breiter Förderkanal vorgesehen. Die Folge davon
ist, daß sich eine vergleichsweise breite Bauweise und damit ein
sehr großer Flächenbedarf ergeben, was zu hohen Platzkosten führt
und die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflußt. Infolge der großen
Breite des Förderschachts ergibt sich auch eine vergleichsweise
große Breite der Längsfördereinrichtung, was zu hohen
Bereitstellungskosten führt. Ein weiterer Nachteil der bekannten
Anordnungen ist darin zu sehen, daß die Lage der liegend
eingegebenen Tabletts nicht definiert ist. Es muß daher entweder
eine mechanische Ausrichtung erfolgen oder es ist ein komplizierter
Rechenvorgang erforderlich. Beides ist umständlich und stellt eine
Leistungsbegrenzung dar. Ein weiterer Nachteil ist auch darin zu
sehen, daß die Erkennungseinrichtung auf die größte Tablettbreite
auszurichten ist, was ebenfalls den erforderlichen Aufwand in die
Höhe treibt. Der Grund dafür ist darin zu sehen, daß das
Absperrorgan auch in der Schließstellung einen bestimmten
Bodenabtand aufweisen muß, um Kollisionen mit der
Längsfördereinrichtung zu verhindern. Über den so gebildeten Spalt
können unter Umständen Tabletts in unerwünschter Reihenfolge
eingegeben werden. Die bekannten Anordnungen erweisen sich
dementsprechend als nicht zuverlässig und wirtschaftlich genug.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Vorrichtung gattungsgemäßer Art mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß eine
platzsparende Anordnung erreicht wird, die eine hohe
Zuverlässigkeit gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Eingangsschlitz auf seiner Schmalseite stehend angeordnet ist und
daß der durch hohe Seitenwände begrenzte Förderschacht einen
schlanken, auf seiner Schmalseite stehenden Querschnitt aufweist,
der mittels eines seine Breite überbrückenden Absperrorgans
absperrbar ist.
Die erfindungsgemäßen Maßnahmen stellen sicher, daß die Tabletts
auf einer Randkante stehend eingegeben werden müssen. Die so in
den Förderschacht eingegebenen Tabletts lehnen sich zwangsläufig
an die eine oder andere Seitenwand des Förderschachts an, womit
automatisch eine definierte Stellung erreicht wird, was die
Abtastung erleichtert. Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen
Maßnahmen ist darin zu sehen, daß hier eine Anpassung der
gesamten Vorrichtung an unterschiedliche Größenkategorien leicht
möglich ist. Hierzu ist praktisch lediglich der Eingangsschlitz zu
ändern. Dies wirkt sich günstig auf die Erzielung einer
Serienproduktion mit größeren Stückzahlen aus. Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen führen in vorteilhafter Weise auch
zu einer vergleichsweise schlanken Bauweise. Dies ermöglicht nicht
nur die Verwendung eines vergleichsweise schmalen und
dementsprechend kostengünstigen Längsförderorgans, sondern
ermöglicht auch einen seitlichen Anbau der erfindungsgemäßen
Vorrichtung an eine andere, eventuell schon vorhandene
Rücknahmevorrichtung. Es ist daher in vorteilhafter Weise ein
modularer Aufbau möglich, wobei eine Grundausstattung durch
Anfügung des erfindungsgemäßen Moduls so ausgebaut werden
kann, daß auch Tabletts zurückgenommen werden können. Infolge
dieser Anbaumöglichkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
benötigt diese in vorteilhafter Weise keinen eigenen Rechner und
Drucker, sondern kann vom Rechner und der Ausgabeeinheit, z. B.
Drucker der Grundanordnung bedient werden. Die schlanke
Querschnittsform des Förderschachts und der stehende Transport
der Tabletts stellen auch sicher, daß der Förderschacht mittels eines
waagrechten Bolzens etc. absperrbar ist, der in der Sperrstellung in
die beiden Seitenwände eingreift und dementsprechend nicht zur
Seite weggebogen werden kann, was eine zuverlässige Absperrung
bewirkt und damit eine Einzeleingabe erzwingt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben. So kann die Längsfördereinrichtung zweckmäßig einen
endlosen Zahnriemen enthalten, der über zwei Rollen umgelenkt
wird, von denen eine antreibbar bzw. verstellbar ist und dessen
Obertrum auf einem zwischen den Rollen angeordneten Stützblech
aufliegt. Die Verwendung eines Zahnriemens ergibt in vorteilhafter
Weise einen schlupflosen Lauf und es ist daher in vorteilhafter
Weise möglich, die Geschwindigkeit der Längsfördereinrichtung in
Verbindung mit der Dauer der Abtastung zur Berechnung der
Tablettlänge heranzuziehen.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß die
Längsfördereinrichtung auf einem durch zwei parallele U-Schienen
gebildeten Gestell aufgenommen ist. Dies ermöglicht nicht nur eine
exakte Lagerung der dem Zahnriemen zugeordneten Rollen,
sondern ergibt in vorteilhafter Weise auch eine selbsttragende
Einheit, die selbständig vormontierbar ist und einfach auf zwei
Traversen eines Aufnahmegehäuses aufgelegt werden kann.
Vorteilhaft können die Seitenwände des Förderschachts als auf das
Gestell aufgesetzte, U-förmig gebogene Bleche ausgebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, daß der
Förderschacht oben offen ist. Dies erleichtert in vorteilhafter Weise
eine Anpassung an unterschiedliche Größenordnungen von
Tabletts.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten
Maßnahmen kann darin bestehen, daß die
Leerguterkennungseinrichtung einen oberen, den Förderschacht
übergreifenden Taster und einen seitlichen, den Förderschacht
flankierenden Taster aufweist, wobei diese Taster zweckmäßig als
Analogtaster ausgebildet sein können, die eine berührungslose
Abstandsmessung ausführen. Diese Maßnahmen führen zu einer
vergleichsweise robusten Ausgestaltung der
Leerguterkennungseinrichtung und gewährleisten gleichzeitig eine
hohe Genauigkeit. Zudem wird hierbei ein vergleichsweise großer
Tastbereich erreicht, so daß die erfindungsgemäße Vorrichtung in
der Größe stark variierende Tabletts verarbeiten kann.
Um trotz des großen Tastbereichs und der schmalen
Querschnittsbreite des Förderschachts sicherzustellen, daß der
seitliche Taster bei fehlendem Tablett kein Schaltsignal abgibt,
kann im Bereich der vom seitlichen Taster entfernten Seitenwand
des Förderschachts eine bezüglich der optischen Achse des
Meßstrahls schräg gestellte, absorbierende, vorzugsweise dunkle
Platte angeordnet sein. Diese absorbiert den auftreffenden Meßstrahl
und hat dementsprechend dieselbe Wirkung wie eine
vergleichsweise große Tiefe bzw. Breite des Förderschachts. Die
genannten Maßnahmen unterstützen dementsprechend die schlanke
Bauweise.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden
Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung entnehmbar.
In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung zur Zurücknahme von Tabletts,
Fig. 2 eine Ansicht der Frontplatte der Anordnung gemäß
Fig. 1,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III/III in Fig. 1,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in Fig. 1,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Linie V/V in Fig. 1,
Fig. 6 eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 5 und
Fig. 7 einen Schnitt entlang der Linie VII/VII in Fig. 1.
Die der Zeichnung zugrundeliegende Rücknahmevorrichtung zur
Rücknahme von in Fig. 1 angedeuteten Tabletts 1, wie sie z. B.
beim Verkauf von Fleischwaren häufig Verwendung finden, enthält
eine Längsfördereinrichtung 2, die den Boden eines oben offenen
Förderschachts 3 bildet. Dieser ist seitlich durch vertikale
Seitenwände 4 begrenzt und frontseitig durch eine der Fig. 2
zugrundeliegende Frontplatte 5 abgedeckt.
Die Frontplatte 5 enthält einen Eingangsschlitz 6. Dieser ist, wie
Fig. 2 anschaulich zeigt, auf seiner Schmalseite stehend
angeordnet, so daß die Tabletts i nur auf einer Randkante stehend
In den Förderschacht 3 eingeführt werden können. Der an den
Eingangsschlitz 6 sich anschließende Förderschacht 3 besitzt, wie
den Fig. 3 bis 5 entnehmbar ist, einen ebenfalls auf einer
Schmalseite stehenden, schmalen Querschnitt. Die vertikalen
Seitenwände 4 besitzen eine vergleichsweise große Höhe, die
zumindest der Höhe des Eingangsschlitzes 6 entspricht, die die
maximale Tablettbreite vorgibt.
Zur Bildung der Längsfördereinrichtung 2 ist ein endloser
Zahnriemen 7 vorgesehen, der über zwei Rollen 8, 9 umgelenkt
wird, von denen eine antreibbar ist. Das Obertrum des Zahnriemens
7 wird im Bereich zwischen den Rollen 8, 9 durch ein Stützblech 10
unterfaßt. Die Rollen 8, 9 sind, wie den Fig. 3 bis 5 anschaulich
entnehmbar ist, auf zwei parallelen U-Schienen 11 gelagert, die
durch das Stützblech 10 miteinander verbunden sein können.
Hierdurch ergibt sich ein selbsttragendes Gestell 12 für die
Längsfördereinrichtung 2.
Die Seitenwände 4 sind, wie den Fig. 3 bis 5 weiter entnehmbar
ist, auf die Schienen 11 aufgesetzt. Die Seitenwände 4 können zur
Bildung zuverlässiger Ansetzflächen und zwecks ausreichender
Versteifung mit Randabwinklungen versehen sein. Die komplette
Baueinheit mit Fördereinrichtung 2 und Förderschacht 4 Ist
vormontierbar und anschließend nach Art einer Schublade in eine
zugeordnete, mittels der Frontplatte 5 verschließbare Kammer eines
Gehäuses 13 einschiebbar. Aufgrund der selbsttragenden
Eigenschaften des Gestells 12 werden gehäuseseitig lediglich
einige Traversen 14 benötigt, auf denen die genannte Baueinheit
gesetzt werden kann.
Die in Förderrichtung vordere Rolle 9 ist mittels eines in Fig. 7
dargestellten Getriebemotors 15 antreibbar. Die Rolle 9 ist dabei
direkt auf der Abtriebswelle des Getriebemotors 15 aufgenommen.
Eine der beiden Rollen, hier ebenfalls die Rolle 9, ist zur
Bewerkstelligung einer zuverlässigen Riemenspannung in
Längsrichtung verschiebbar angeordnet. Hierzu ist im dargestellten
Beispiel der Getriebemotor 15 an einen Schlitten 16 angeflanscht,
der verschiebbar auf der benachbarten U-Schiene 11 gelagert und in
der gewünschten Stellung feststellbar ist. Der die zugeordnete Rolle
9 tragenden Abtriebswelle des Getriebemotors 15 Ist ein
Durchgriffsschlitz der zugeordneten -Schiene 11 zugeordnet.
Der Getriebemotor 15 ist mittels eines dem Eingangsschlitz 6
nachgeordneten Anlauftasters 17 aktivierbar, sobald dieser von
einem Tablett 1 passiert wird. Der Anlauftaster 17 kann als
Lichtschranke ausgebildet sein. Hierzu sind, wie in Fig. 4
dargestellt ist, die Seitenwände 4 mit vom Boden des
Förderschachts 3 beabstandeten, miteinander fluchtenden
Ausnehmungen 18 versehen, die vom Lichtstrahl 19 der den
Anlauftaster 17 bildenden Lichtschranke durchsetzt werden. Diese
besteht hier aus einem Sender 17a und einem Empfänger 17b. Ein
ähnlicher Taster kann im Bereich des Ausgangs des Förderschachts
3 vorgesehen sein. Dieser fungiert als Stautaster 20, durch den der
Antrieb der Längsfördereinrichtung 2 im Falle eines Staus
abgeschaltet wird.
Um sicherzustellen, daß die eingegebenen Tabletts einzeln erfaßt
werden können, wird der Zugang zum Förderschacht nach der
Eingabe eines Tabletts 1 eine bestimmte Zeit abgesperrt. Hierzu ist
ein im Bereich zwischen dem Eingangsschlitz 6 und dem
Anlauftaster 17 angeordneter Sperrbolzen 21 vorgesehen. Dieser ist
mit waagrechter Achse angeordnet und besitzt etwa denselben
Bodenabstand wie der Anlauftaster 17. Die Seitenwände 4 sind mit
dem Sperrbolzen 21 zugeordneten, miteinander fluchtenden
Löchern versehen, in die der Sperrbolzen in der der Fig. 3
zugrundeliegenden Sperrstellung eingreift, was eine zuverlässige
Lagesicherung gewährleistet. Zur Betätigung des Sperrbolzens 21
Ist ein am Gestell 12 befestigter Hubmagnet 22 vorgesehen, dessen
Anker an einem gelenkig mit dem Sperrbolzen 21 verbundenen,
schwenkbar gelagerten Winkelhebel 23 angreift. Dies ergibt eine
geringe Kraftwirkung in Hubrichtung. Die Kraft nimmt mit
Hublänge zu, so daß keine Verletzungsgefahr zu befürchten ist.
Die in den Förderschacht 3 eingegebenen Tabletts 1 werden
identifiziert, indem die der Tablettbreite entsprechende Höhe, die
Tablettlänge und die Kontur ermittelt werden. Die hierzu
vorgesehene Erkennungseinrichtung enthält, wie die Fig. 1 und
5 zeigen, zwei Taster 24, 25, nämlich einen seitlichen, den
Förderschacht 3 flankierenden Taster 24 und einen oberen, den
Förderschacht 3 übergreifenden Taster 25. Die Taster 24, 25 sind
als Analogtaster ausgebildet, die eine berührungslose
Abstandsmessung durchführen. Die den Förderschacht 3
durchlaufenden Tabletts 1 lehnen sich mit ihrem oberen
Randbereich an eine der Seitenwände 4 an, wodurch ihre Lage
definiert ist. Der obere, den Förderschacht 3 übergreifende Taster 25
ermittelt die der Tablettbreite entsprechende Höhe des ihn
passierenden, stehenden Tabletts 1. Der Taster 25 befindet sich
dabei soweit oberhalb des Förderschachts 3, daß sein in Fig. 5
angedeuteter Tastbereich 25a im Bereich der Oberkante des
Förderschachts 3 beginnt und tief in den Förderschacht 3
hineinreicht. Der Taster 25 liegt dabei automatisch so hoch, daß er
auch mit dem größten Tablett, das über den Eingangsschlitz 6 in
den Förderschacht 3 eingebracht werden kann, nicht in Kollision
kommen kann. Schutzbügel etc. sind daher nicht erforderlich. Es
wäre aber auch denkbar, eine zur Aufnahme des Tasters 25
vorgesehene Traverse gleichzeitig als Schutzbügel auszubilden.
Der seitliche Taster 24 erfaßt die Kontur der ihn passierenden
Tabletts 1. Die Seitenwände 4 sind mit dem Taster 24
zugeordneten, mit seiner optischen Achse fluchtenden
Ausnehmungen 26 versehen, die von einem Taststrahl durchsetzt
werden. Der seitliche Taster 24 ist dabei so weit vom Förderschacht
3 entfernt, daß sein in Fig. 5 eingezeichneter Tastbereich 24a die
ganze Breite des Förderschachts 3 erfaßt. Eine den Tastern 24, 25
zugeordnete, hier nicht dargestellte Signalverarbeitungseinrichtung
in Form eines Rechners etc. wird aktiviert, wenn die Taster ein
vorbeilaufendes Tablett 1 erfassen. Wenn sich innerhalb des
Tastbereichs der Taster 24 bzw. 25 kein Gegenstand befindet,
erfolgt keine Aktivierung der Signalverarbeitungseinrichtung.
Der maximale Tastbereich 24a des seitlichen Tasters 24 würde weit
über den Förderschacht 3 hinausreichen, wie in Fig. 5 und 6 mit
unterbrochenen Linien angedeutet ist. Ohne geeignete Maßnahmen
würde dabei der Taststrahl durch Gehäuseteile etc. reflektiert,
wodurch das Vorhandensein eines Gegenstands vorgetäuscht
würde. Um dem abzuhelfen, ist im Bereich der vom Taster 24
entfernten Seitenwand 4 eine zur optischen Achse des Tasters 24
schräg gestellte Platte 27 vorgesehen, die dunkel und matt ist, so
daß der Taststrahl weitestgehend absorbiert bzw. weggespiegelt
wird. Die Platte 27 gewährleistet dementsprechend trotz des
schlanken Querschnitts des Förderschachts 3 eine schonende
Betriebsweise des den Tastern nachgeordneten Rechners. Die Platte
27 ist zweckmäßig außerhalb des Förderschachts 3 angeordnet.
Die von den Tastern 24, 25 abgegebenen Tastsignale werden durch
einen nicht näherdargestellten Rechner verarbeitet, wobei die
Signale des Tasters 24 die Kontur des Tabletts 1 und die Signale des
Tasters 25 die Breite des Tabletts 1 ergeben. Die Länge des Tabletts
wird aus der Fördergeschwindigkeit der Längsfördereinrichtung 2 in
Verbindung mit der Dauer des Tastvorgangs der Taster 24 bzw. 25
errechnet. Zur Aufnahme der Fördergeschwindigkeit kann ein mit
einer Rolle 8, 9 verbundener, in Fig. 4 dargestellter Drehgeber 28
vorgesehen sein.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von flächigem
Leergut, insbesondere Tabletts (1), mit einer
Längsfördereinrichtung (2), die den unteren Abschluß eines
über einen Eingangsschlitz (6) zugänglichen, im Bereich des
Eingangsschlitzes (6) absperrbaren Förderschachts (3) bildet,
dem eine Leerguterkennungseinrichtung zugeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Eingangsschlitz (6) auf
seiner Schmalseite stehend angeordnet ist und daß der durch
hohe Seitenwände (4) seitlich begrenzte Förderschacht (3)
einen schlanken, auf seiner Schmalseite stehenden
Querschnitt aufweist, der mittels eines seine Breite
überbrückenden Absperrorgans (21) absperrbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Absperrorgan (21) als waagrechter Sperrbolzen
ausgebildet ist, der in der Sperrstellung in zugeordnete
Ausnehmungen der Seitenwände (4) des Förderschachts (3)
eingreift.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Sperrbolzen mittels eines Schwenkhebels (23)
verschiebbar ist, der mittels eines Hubmagneten (22)
betätigbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsfördereinrichtung
(2) einen endlosen Zahnriemen (7) enthält, der über zwei
Rollen (8, 9) umgelenkt ist, von denen eine antreibbar bzw.
verstellbar ist, und dessen oberes Trum im Bereich zwischen
den Rollen (8, 9) auf einem Stützblech (10) aufliegt.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Längsfördereinrichtung
(2) auf einem durch zwei parallele U-Schienen gebildeten
Gestell (12) aufgenommen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (4) des Förderschachts (3) als auf das
Gestell (12) aufgesetzte, U-förmig gebogene Bleche ausgebildet
sind.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Förderschacht (3) oben
offen ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Leerguterkennungseinrichtung einen oberen, den
Förderschacht (3) übergreifenden Taster (25) und einen
seitlichen, den Förderschacht (3) flankierenden Taster (24)
aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß den Tastern (24, 25) ein Rechner zugeordnet ist, in den
gleichzeitig die Transportgeschwindigkeit der
Längsfördereinrichtung (2) eingebbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Taster (24, 25) als Analogtaster für
berührungslose Abstandsmessung ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Meßstrahl des seitlichen Tasters
(24) einander gegenüberliegende Ausnehmungen (26) der
Seitenwände (4) des Förderschachts (3) zugeordnet sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 8
bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der vom
seitlichen Taster (24) entfernten Seitenwand des
Förderschachts (3) eine bezüglich der optischen Achse des
Meßstrahls des Tasters (24) schräggestellte, absorbierende,
vorzugsweise dunkle Platte (27) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996140117 DE19640117C2 (de) | 1996-09-28 | 1996-09-28 | Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von Tabletts |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996140117 DE19640117C2 (de) | 1996-09-28 | 1996-09-28 | Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von Tabletts |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19640117A1 true DE19640117A1 (de) | 1998-04-02 |
| DE19640117C2 DE19640117C2 (de) | 2003-09-18 |
Family
ID=7807306
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996140117 Expired - Fee Related DE19640117C2 (de) | 1996-09-28 | 1996-09-28 | Vorrichtung zur maschinellen Zurücknahme von Tabletts |
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| Country | Link |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE2439804A1 (de) * | 1974-08-20 | 1976-03-04 | Martin Poschenrieder Fa | Fuehrungsgelaender fuer behaelterfoerderer |
| DE3878302D1 (de) * | 1987-05-12 | 1993-03-25 | Lescha Maschf Gmbh | Vorrichtung zur maschinellen ruecknahme von leergut. |
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- 1996-09-28 DE DE1996140117 patent/DE19640117C2/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: EM GERAETEBAU RUECKNAHMESYSTEME GMBH, 83052 BRUCKM |
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee | ||
| 8170 | Reinstatement of the former position | ||
| 8304 | Grant after examination procedure | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |